Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1863 (Jahrgang 10, nr. 26-48)
1863-02-23 / nr. 43
Nr. 48. (Die einzelne Nummer Eostet 4 Br. ő. W.) «Aben lblatt(les·j)esser!-10·yl." Wontag,23.gfebrc." In einem „Eingesendet“ der gestrigen „Ung. Nachr." veröffentlichen die Herren Friedrich Kochmeister und Rudolph Fuchs eine Ermiderung auf unsere Gegenerklärung. Obwohl wir nun genügende Anhaltspunkte zur Widerlegung dieser Ermiderung beilgen,, so ziehen wir es doch vor, dieser unerqeblichen Polemis, die ohnehin schon einen gereizten Charakter angenommen, unsererseits ein Ende zu machen. “ Der Wiener Korrespondent des „Sargdng“ hat bereits Einbild erhalten in die Antwort, welche die österreichische Nationalbank in der Angelegenheit des dem ungarischen Grundhesige verweigerten Kredits der ungarischen Hofkanzlei ertheilte, so wie in en Rundschreiben, welches Graf Forgác aus diesem Anlaß so eben an die ungarischen Surtsdiftionen gerichtet, und theilt darüber Folgendes mit : Dir Banf hat in Ungarn eine Summe von 30-55 Millionen auf unbewegliches Eigentum gestehen. Während dreier Jahre, nämlich von Anfang 1860 bis Ende 1862, war sie in 35 Fällen genötigt, die Hilfe der Gerichte gegen ihre Schuldner in Anspruch zu nehmen. Das übrigens volkommen sichergestellte Kapital, welches das Substrat dieser Prozesse war, betrug 1.814,900 fl. Betrachten wir nun die einzelnen Fälle. Die gerichtlichen Verhandlungen sind in 7 Fällen im Zuge, und betreffen in Torontál 8000, 4000, 16,000 und 5000 fl., in Kraffso 5100 fl., in Temegvár 7600 Ei in Theresiopel 13,500 fl., zusammen 59,200 fl. In Erla und wegen einer Schuld von 21,000 fl., in Balafla-Gyarmath wegen 4800 fl. und 118,000 fl., in Arad gegen 88,509 fl., theils die Lizitationstermine ausgeführteten, theils aber wurde, nämlich im zweiten Balaffa-Dyarmather Falle, die Einvererbung der evelativen Feilbietung bewilligt und vollgogen. In vier Fällen, bei welchen von 78,750, 7000, 18,800 und 25,300 , zusammen 129,850 fl. handelt, wurde die Berufung ergriffen. In 17 Fällen, deren Substrat zusammen: 1,288,950 fl. beträgt, kám 28 zwischen der Bank und den Säuldnern zum . Vergleiche. In drei Fällen endlich, in denen es sich um Darlehensfimmen von 42,000, 29,000 und 33,600, zusammen dabei um 104,600 fl handelt, sind die Vergleichsverhandlungen im Zuge. Analysiren wir nun diese Daten. Die Bank hat an Befsser von Liegenschaften in Ungern ein Kapital von 35 Millionen geliehen, und während vieier Jahre entstanden bezüglich eines Kapitales von 1%, Millionen Schwierigkeiten. Wir bitten das Wort Kapital hervorzuheben, denn es ist nothwendig wohl zu unterscheiden, daß es sich nur in Zinsen im Belaufe von 184, Millionen, sondern nur um die Zinsen und um die Autorisationssummen dieses Kapitals handelt. Wenn es als nicht möglich ist, diese Schwierigkeiten mit den Geld-, Handels- und politischen Interessen unseres Vaterlandes zu entschuldigen, so können sie Doch leider aus denselben genügend erklärt werden. Von der erwähnten Summe hat sich Die Bank bezüglich eines Kapitals von beiläufig 1%. Millionen mit ihren Schuldnern versuhen, d. h. die Radstände wurden ausgezahlt, so das die Bank nicht einen Groschen verlor, das rüdständige Kapital aber blieb auch Ferner sichergestellt. Bezüglich weiterer 109.000 fl. (in runder Summe) haben die Behörden Alles gethan, was sie thun konnten, die Lizitation blieb jedoch erfolglos und die Bank unterhandelt fest über einen Vergleich. Sie wird gewiß auch in dieser Hinsicht Feinen Groschen verleren und daran, daß sich Feine Käufer fanden , tragen die Gerichte offenbar Feine Schuld. Die Bank selbst sagt in ihrer Antwort, daß das Verfahren der Gerichte bezüglich dieser 15/6 Millionen Gulden so viel wüste, daß sich die Schuldner zum Vergleiche bereit erklärten. Bezüglich der Eintreibung eines Kapitales von 232,000 .fl. ist die Erolution im Zuge, und die Lizitationen haben bereits stattgefunden, theils werden sie nűchjttenő stattfinden. € 3 hätte dies vielleicht schneller getban werden können, mehr konnte jedoch nicht getban werden, und die Bank kann auch in dieser Hinsicht seinen Groschen gefährdet gehen. Bei den Komitatsgerichten il das DBerfahren bezüglich einer Kapitalssumme von 59.200 fl. im Zuge. von den betreffenden sieben Fällen wurde einer im November und drei im Dezember 9. 5. eingeklagt. Hinsichtlich dieser kann sich die Bank noch nicht über irgend eine ungeheure Verzögerung belagen, und doch entfallen auf diese vier Fälle von den erwähnten 59,200 fl. nicht weniger als 42,100 fl. SHinsicht- Lid einer zu derselben Rubrik gehörenden ferneren Summe von 8000 fl. "wurden die Prozesse noch im Jänner 1860 bergonnen. Die Antwortsnote der Bani bemerkt überhaupt, das sie von ihren 35 Prozessen jede noch im Jahre 1860 begonnen habe. Sie hebt viel als einen Beschwerdepunkt hervor. Im unteren Augen erscheint diese Angabe gerade im ame Lichte, denn wenn die betreffenden Prozesse noch im Jänner 1860 begonnen und bis zum Oktober nicht beendet wurden, so ist dies ein Zeichen, daß vermuthlich auch die damaligen F. £. Gerichte jenen Ansprüchen im Großen nicht entsprechen konnten , welche die Bank an die gegenwärtigen Jurisdftionen in so strenger Weise erhebt. Streiten nir jedoch nicht über viele 59,200 fl. , rechnen wir auch noch jenes Kapital von 129,350 fl. hinzu, dessen Eintreibung im Wege der Erolution durch die Appellation verzögert wird, und was finden mir? mag es sich in der überallpin getragenen Klage der Bank um die verzögerte Einzahlung der Zinsen eines sollständig sichergestellten Kaptitales von 189,050 fl. handelt! Oder seien wir noch zuvo kommender , zählen wir zu diesen 189,050 fl. au noch jene 232,300 fl. hinzu, deren Eintreibung im Crefationswege soeben im Zuge ist, und wir werden finden, daß die Bank wegen des verspäteten Zinsen eines vollkommen sichergestellten Kapitales von 421,350 fl. jenen Lärm schlug, der die gesammte österreichische Presse in Bewegung brachte. Die Bank wird offenbar weder von ihrem Kapital, noch von ihren Zinsen einen Groschen verlieren, einfach deshalb, weil sie durch den Werth der Pfänder dermaßen sichergestellt ist, daß sile nichts verlieren kann. Nehmen wir aber an, daß die Bank in Gefahr stünde, die ganzen 400.000 fl. zu verlieren, so fragen wir dennoch, ob ein Land billigerweise wegen einer solchen Bettelsumme beleidigt, und der Kredit desselben vor der Welt erfüttert werden durfte? Wir erörtern diese Frage nicht weiter. Die auf Grund der angeführten Angaben der Bank festgestellten Thatsachen mögen entscheiden, und die öffentlie Meinung möge urtheilen ! Wir halten es gerade der ungerechtfertigten Beleidigung gegenüber für weise, daß die ungarische Hofkanzlei in neuester Zeit Anordnungen getroffen hat , welche hinfort um» feren Gönnern auch den Vorwand zu Angriffen gegen unseren Bovenfrebít , entziehen werden. Die ungarische Hofkanzlei hat nämlich an die vaterländischen Subsditionen ein Rundschreiben erlassen, in welchem ungefähr Folgendes gesagt wird : „Diejenigen, welche von der Hypothesarabtheilung der österreichischen Nationalbank ein Darlehen genommen, haben sich gewissen festgestellten Bedingungen unterworfen, melden gemäß sie nicht nur in allen Fällen der gerichtlichen Krelation, sondern auch In jedem auf das Darlehen und die Hypothes bezüglichen Prozesse das Wiener E. F. Landesgericht, als Vertragsgericht anekannt haben. Diesen Bedingungen gemäß i aber die Pfandbriefabtheilung berechtigt, gegen einen säumigen Schuldner unmittelbar die gerichtliche Erekution, insbesondere die erelutionsweite Verpachtung des verpfändeten unbeweglichen Gutes oder Die erefutive Lizitation beim f. df. Wiener Landesgerichte zu erwirkten, gegen dessen Beschluß die etwa in Anwendung gebrachte Appellation die Berwhkflichung der Exekution nicht verbinden kann. Sa, in solchen Fällen, wo der Schulfener mit Interessen im Radstand ist, hat die österreichische Nationalbank das Recht, die Eintreibung der fälligen Zinsen nach dem für die Eintreibung der Steuern festgestellten Berfahrungsmodus dur die Bermwaltungsorgane zu bewirken, und der Schuldner ist selbst in dem Falle, wo er glaubt beweisen zu künnen, daß das Forderungsrecht unbegründet ist, oder wo er gegen die geforderte Summe eine Einwendung hat , verpflichtet, sich, an das Wiener Landesgericht, als an das Vertragsgericht zuwenden, und lediglich bei diesem den Aufschub der Evolution anzusuchen. Aus diesen Gründen hat auch die königliche Karte, so oft der Schuldner gegen die angeordnete Evelution dahin appellirte, die Berufung, als zu ihrer Kompetenz nicht gehörig, einfach zurückgerchiefen und Die Ausführung der Evelution angeordnet. Aber abgesehen davon, daß in Folge der von der königlichen Kurie in mehreren solchen Fällen gebrachten Entscheidungen jenes Verfahren der ungarischen Gerichte, wonach sie die Bolftivefung der Erolution entweder einfach verweigerten, oder dieselbe bis zur Appellation des Schuldners verschoben, geradezu regeltotdrng it, .und dem ohnedies säumigen Schuldner eine nicht zu rechtfertigende Unterftüsung bietet — hat Dieses Verfahren no die traurige Folge, Daß der Kredit der ungarischen Grundbefiser ganz zu Grunde gerichtet wird. — Aus diesem Grunde wird dem Komitatsleiter aufgetragen, daß er die unter seiner Regierung befindlichen fünamtlichen Gerichte ernst anweise, wonach sie es unter strengster Verantwortung als ihre Pflicht erachten, die von dem Wiener f. E. Landesgerichte gegen die Schuldner der österreichischen Nationalbank gebrachten Erolutions-Beichlüffe ohne Zögern zu vollziehen, die gegen solche Beichlüffe etwa angemeldete Berufung oder Aufschubsgesuche als zu ihrer Kompetenz nicht gehörig einfach zurückumeisen, und sich überhaupt bezüglich der Forderungen der Nationalbank an die am 20. März 1556 publizirten allerhöchst genehmigten Statuten der Hypothesarabtheilung der Nationalbaus, so wie an die am 3. Juli 1859 herausgegebenen Zufalbestimmungen zu halten; jeder einzelne Hal, in welchem die Behörden gegen diese Verordnung vorgehen sollten, wird ohne Zögern bieher zu berichten sein.” St. Paris, 20. Feber. Man kann wohl sagen, daß die öffentliche Meinung fest schon aufgereizter gegen preußen ft, als selbst gegen Rußland, und wenn die bewaffnete Intervention eine Thatsache wird, so würde sich die Regierung selbst beim besten Willen nicht dem Drude der allgemeinen Stimmung der Nation entziehen können . Graf von der Goch hatte gestern eine Unterredung mit Herrn Drouin de Sthuys, in der er u. a. sehr unangenehme Dinge hören mußte über die Art, wie das österreichhische Kabinet Hier seine Ansichten über die preußische Intervention zu erkennen gebe. Die französische Note wird in den nächsten Tagen nach Berlin abgeben; es heißt, man habe dieselbe dem preußischen Gesandten fon offiziell mitgetreilt. — Die von den Studenten gestern verabredete polnische Demonstration ist nicht zu Stande gekommen, weil man vorsorglich die Vorlesung St. Marc-Ghrardin’s, die als Stelldichein dienen sollte, ausgesegt hatte. Die Börse war heute wieder sehr beunruhigt, die das starre Sinsen der Nente (50 Cent.) befindet. An kriegerischen Gerüchten fehlte es nicht ; den meisten Eindruch aber machte das — Übrigens ebenso wenig begründete Gericht, Gould habe seine Entlassung verlangt. — Man versichert noch immer, die Kaiserin werde in Bälde eine Reise nach dem Güben antreten; als mögliches Ziel verseiben nennt man jet Algerien , aber alle diese Gerüchte stimmen darin überein, daß die hohe Dame gegen Döftern in Rom zu sein gedenke. R. Wien, 22. Leber. Ueber die zwischen Desterreich, Stanfreich un England in Bezug auf den Aufstand in Polen stattfindenden Verhandlungen vernimmt man so nachträglich, daß die drei Mächte hierher von dem Grundlage ausgingen, als set insolange eine reservirte Haltung zu beobachten, bis die polnische Erhebung durch thatsächliche Betheiligung einer fremden Macht den Charakter einer internationalen Angelegenheit angenommen haben würde. Dieser gar ist aber fest eingetreten. Die preußische Regierung mag die mit Rusland abgeschlossene Konvention wie immer interpretiren , so steht Doch jedenfalls so viel fest, daß dadurch das Prinzip der Nichtintervention verlegt worden is. Ob in Berlin von Seite Englands und Branfreichs gegen diese Konvention Vorstellngen erhoben worden sind, vermögen wir nicht zu sagen, gewiß ist es aber, Daß zwischen ven Drei obengenannten Mächten dreselbe Gegenstand von Verhandlungen gewesen ist, deren Resultat Park besteht, daß die polnische Frage nunmehr allerdings den Eyaraster einer internationalen Angelegenheit angenommen hat. Die es heißt, würde England bei dem nunmehr bevorstehenden diplomatischen Vorgehen die Initiative ergreifen. Als gewiß fann ! Shnen überdieg noch mittbesten, wag sich England in sehr bestimmter Weise gegen die Bestrebungen Rußlands ausgesprochen hat, die polntige Nationatät zu vernichten. Deferreichischer Letts hat man sich beeilt, dieser Anschauung beizustimmen, da die Erhaltung der polittsschen Rationalität schon Tarım im wohlverstandenen Interesse Desterreichs gelegen ist, weil durch sie die panflanistischen Pläne, melche auf die Rassifizirung des ganzen europäischen Ostens hinzielen, durchkreuzt und unmöglich gemacht werden. X.Y. Berlin, 21. Feber. Die Komplikationen der polnischen Frage fangen an an, die Hiesige Börse zu beunruhigen. Die Depeschen, melche die Erklärungen der französischen offiziösen Presse enthalten, Haben heute eine Deprimirende Wirfung ‚geübt. Dazu kommt noch, daß die gestrigen Gerüchte Über die Aufrüfung Des Ministeriums Bismarc sich dur eine Kombination vermehren, die zu melden ich aus mehrfachen Gründen unterlasse. Genug, die Verfassungskrisis wird im Momente noch durch eine Bedrohung des Auslandes vermehrt und die Finanzwelt findet es gerathen, auf das Fallen der Papiere zu sefuhgen. Die politische Welt sieht mit Csannuna Der Debatte über die Polenfrage (Resoluttion) entgegen, die zum Beginn der nächsten Woche, etwa am Dienst an, wieder eine Epoche in den Niederlagen des Ministeriums Bismarck bilden wird. Der Kommission, die aus 21 Mitgliedern besteht, sind nicht weniger als 7 Anträge vorgelegen, die jedoch sämmtlich fielen und das Zurfichgeben auf die ursprüngliche „Resulution” veranlaßten , die denn auch mit allen gegen drei Stimmen angenommen wurde. Der Debatte werden zwei Mitglieder des phritishen Parlamentes beiwohnen , "welche eigends zu diesem 3wede von London deputirt wurden. Die " Boltszeitung" dementirt heute ene Unterredung des Herrn J. Bismarca mit dem Eizepräsidenten Behrend, welche wir Ihnen ausführlich mittbellten und den Weg durch Die deutsche Presse machte. Ich muß deshalb auf die Angelegenheit zurückkommen. Kommerzienrath Behrend , der gleichzeitig Vorstand des Handelsgremiums in Danzig ist, machte in dieser Eigenschaft eine offizielle Bitte im auswärtigen Amte, um über die Handelsbeziehungen Preußens zu Polen, welche durch eine Konvention gestört werden dürften, von Herrn v. Bismarc Auskunft zu erhalten. Der Minister verweigerte Sdiefelde und viefe Nachricht theilte die „Berl. Berl.3." mit. Das heutige Dementi gilt diesem Sournare. Die zuwerreunn wichtigere Unterredung fand am Ball des Kronprinzen zwischen den beiden Herren statt. ch ergänge die Unterredung noch mit. Folgendem : Herr v. Bismarc gab zu verstehen , daß Rußland selbst die eiternde Wunde an seinem Staatskörper heilen müsse und si Polens entledigen müsse. Schon Czar Nikolaus habe das erkannt, Preußen und die mit ihm verbündeten Kabinete können Rußland dafür Konzessionen im Orient machen... Wenn die Infurrention in Polen größere Dimensionen annimmt, so genügen die 40.000 Mann, weile Rußland mit Einflug der Garnison in Warschau bat, nicht zur Pazifisirung. Preußen müsse dann in Polen einschreiten, um dort zu bleiben... Dies die wortgetreuen Aeußerungen des Ministers , die Herr Behrend mit etwas mehr Exiase aufnahm, als für einen Staatsmann passend gewesen. Dies sol all der Grund sein, weshalb er bei der Wiederwahl des Vorstandes der Fortschrittspartei nicht wiedergewählt wurde. Politische Rundschau, 23. Feber. Die Verdammung der preußigischen Haltung in der polnischen Frages ist allgemein. Die öffentliche Meinung des Auslandes wetteifert hierin mit jener Preußens selbst, das preußische Abgeordnetenhaus int Der fremden Diplomatie. Das Telegramm aus London, welches nach Berlin die Meldung brachte: ford Ruffell erklärt am 21. im Unterhaufe, die Gesandten Preußens und Rußlands haben ihm (Rufe) mitgetheilt, beide Länder einigen sich zu dem Engagement, fraftreffen die Ruffen flüchtige Poller nach Preußen verfolgen und fangen dürfen, undoum gefehlert,wenn Poter Revolution macht Preußen habe unzmweifelhaft eine ernste Politik eingeschlagen, und habe er«(Ruff)dem preußischen Gesandter angedeutet, Preußen habe durch die Konvention gemeissermaßen die Mitverankwortung für die Veranlassung des Aufwandes übernommen; — diese telegraphische Meldung, sagen mir, Hat unter den Abgeordneten in der preußischen Hauptstadt, der wen Herr v. Bismarc drei Tage früher erklärt hatte, „Seine Rathschläge irgend einer auswärtigen Macht“ in dieser Angelegenheit erhalten zu haben, ungeheures Aufsehen gemacht und nun fehrt die Altliberalen den Fortschrittsmännern genähert. „Die Hauptfade” , sagt das Organ der Altliberalen, ist, daß wir num endlich missen, was die Konvention enthält. Den Ruffen wird erlaubt, ihren Privatkrieg auf preußischem Gebiet auszufechten. Ein solches Zugeständnis würde nur in dem Falle Äußerster Noth statthaft sein, Die offenbar nicht vorliegt. Das Haus der Abgeordneten hat nun einem positiven Anhalt, und es bat, nach unserer Neberzeugung fest dem Lande ale die Verpflichtung, mit der Äußersten Bestimmtheit zu erklären, was ein solches Abkommen den Interessen Premiers entschieden widerschrächte Diese es sich um Darlehenssummen also um: APA ARRA RA Ve, 1863.