Pester Lloyd - Abendblatt, August 1863 (Jahrgang 10, nr. 174-197)
1863-08-08 / nr. 180
«.·c7JI-4,?s.—«f-FI«·«XI THE-E dr 2 tak Ba, 9) € ti» 3 an (Die einzelne Nummer Eostet 4 Er, 5. AB.) Sumtag, 8. August. Abendblatt Pester Lloyd. Az. 180, Ver, 1863. = Wien, 6. August, Der königlich ungarischen Hof- Kanzlei liegt ein von dem Ibergespansadministrator des Bewegher Komitates gerichtetes Schreiben vor, in welchem zur Abwehr der drüstenden Folgen des Nothstandes verfcchteni SA erbeten werden. Der eine Punkt des Gesuches „betrifft die Intervention bei der Nationalbank in Wien. Die „Deregher Abtheilung der Theißregulirungsgesellschaft bat nam , d) bei der Nationalbank ein Darlehen von 100,000 fl. in drei ‚Raten, Kontrahirt und die hiefür erhaltenen Pfandbriefe bei der Bank für 58,000 ff. verpfändet. Die Bereiher Abtheilung ‚wünspt nun die Pfandbriefe zu veräußern, mit dem Erlöse der ‚Bank den Vorschuß zurüczuzahlen und den Rest auf zunedmäc„Dige, Welle. zu verwenden. Die Statthalterei hat die Bewilligung zum Berkaufe ertheilt. Die Nationalbank jedoch das Belehren abgelehnt. Nun wird von der königlichen Hofkanzlei die Intervention bei der Nationalbank erbeten. Ich habe mich nun an iiterrichteter Stelle über die Ursachen der Weigerung der Nationalbant erkundigt. Dieselbe liegt darin, daß die DBe„weg der Abtheilung der Theißregulirungsgesellschaft noch mit ‚einem bedeutenden Betrage der Zinsen des ihr gewährten Bantdarlehens im Radstande ist, ich glaube mit 17.000 fl. Nun Hat die Bank nach ihren Statuten das Recht, si mit ihren „Forderungen an alle, jene Dedungsmittel des Schuldners zu halten, welche in ihren Befug gelangen. Die Bank bat daher bezüglich der bei ihr verpfändeten Pfandbriefe mit Madfidtee den Radstand ein Netentionsrecht. Die Bereg der Regulirungsabtheilung " könnte daher jedenfalls nur verlangen, daß sehte Nfandbriefe, verkauft und nur jener Ref, welcher nach Zahlung des Borfehuffes und fammelicher Rustände aus dem Dar„„Lehensgeschäfte, Kurz fammelicher fälligen Forderungen ver Bant erübrigt, den Schuldnern hinausgegeben werde. Eine Nirmwendung der königlichen Hofkanzlei wird innerhalb dieser Beschränkungen von Erfolg und die Bank bereit sein, den Verkauf zu besorgen, wie sie es auch schon bei anderen Regulirungsabbetzungen gethan hat, . ..(Es ist)aber nicht zu übersehen , daß dee Angelegenheitseine für die Theißregulirungspernette if. Wenn alle Vereine ihre Pfandbriefe verkaufen wollten , und wenn dieses Begehren um Bersäußerung um sich greifen würde, so hätte die Theißregulirungs"dgesellfchaft selbst den größten Nachtbhett. Denn der Ber Kauf von einigen Millionen Pfandbriefen müßte den Kurs demgerden empfindlich drücken und namhafte Beruste am Kapitale N herbeiführen , abgesehen davon , das die Wertobjekte bleibend entzogen sind. Das Beispiel reizt aber zur Nachahmung „wie "die mehrfertigen Begehren harthun, und darin liegt die Gefahr. Die Nationalbank hat auch im Interesse der Therfregulirungs- Öhpereine beit Königl, ung. Statthalteretrath , welcher sich anläßlich der von ihm ertheilten Berlaufsbemilligung an die Bank „gewendet hatte , auf die, drohenden Nachtbeile, aufmerksam geallmacht und derselbe hat sich in einer ‚weiteren Zuschrift dahin ausgesprochen, er wolle dahin wirken, daß der Beregher Verein sein Begehren: fallen Taffe. Nachdem aber das Ersuchen nunmehr vorınte-königl. Hofkanzlei, gelangt Alt, habe ich diese Darlegung ‚gegeben, um auf die in dieser Angelegenheit entscheidenden Faktoren und wichtigen Momente aufmerksam zu machen. Die Angelegenheit ist der Anregung wohl werth, melche sie hiedurch erhält, so Baron FSiath fließt heute im „Függetten“ die Reihe seiner Artikel über die Lösung der fehwebenden Fragen ab; in diesem Testen Auffage , in welchem der Berfasfer mit seinen eigentlichen Vorschlägen hervortritt, Heißt es : Die Revolution von 1849, das darauf eingetretene zehnjährige System, das Federpatent, der Landtag von 1861, das Auflösungsrefkript, so wie Alles, was seitdem, geschehen, und auch nicht geschehen, macht die Lösung der ungarischen Trage sehr schwierig. Da aber andererseits dieselbe im allgemeinen Isnteresse legt, so müssen wir doch einmal zum rehtwierigen Werke schreiten, und zwar um so mehr, als ein immer weiterer Aufschub der Lösung, verbunden mit dem in der Zwischenzeit beobachteten gefegwidrigen Verfahren, für uns Alle gefährdt ausfallen könnte. Das unwirksamste Mittel zur Vorbereitung für die Lösung der Frage Liegt in der Tagespresfe. Es fehrint aber, daß die Preffe jenseits ver Leitha von dem wahren in Ungarn herrichenden Geiste Feine richtige Kenntnis hat, daher die vielen Mißverständnisse! Und warum sei es ums gegönnt, auch in dieser Beziehung Einiges zu sagen. An Ungarn gibt es, in Bezug auf die Hauptfrage, feine Parteispaltung, Feinen Meinungsunterfechten. Die Anhänger von 1848, die Freunde von 1847, so wie diejenigen, welde vermittelnd auftreten, die Organe dieser ‚verschiedenen Meinungen, also die gesammte Tagespresse Ungarns, ist dergestalt von konstitutionellem Geiste durchdrungen, daß sie die Hauptprinzipien des Konstitutionalismus gar nicht erwähnen, weil sie einstimmig das für latus per se (selbstverständlich) Halten, gibt im weiten Ungarlande Niemand, dessen erstes Dogma seines politischen Glaubensbekenntnisses nicht wäre, jedes mit der Sanktion des Monarchen T verfehltene Gefes habe gleich bindende Kraft, daher zwischen Gefeß und Gefes in dieser Beziehung kein Unterschied zulässig sel. Sebes. Gefes ist so lange giftig, als es nicht auf verfassungsmäßigem Wege modifizirt wird, und nur der ungarische Landtag vereint mit Ungarns König, kann das einmal gegebene sanktionirte Gefeh modifiziren oder aufheben. Dieser allgemeine, ohne Ausnahme in Ungarn herrschende Geist ist das Resultat seines 1000jährigen Konstitutionalismus. Nur mit der Nation selbst Tiefe sich derselbe ausrotten und vernichten ; so ange aber die Nation Lebt, wird dieser Geist nicht zu vernichten sein. Ungarn wünscht in seinem eigenen Sinteresfe sehnlichst einen Ausgleich, aber es wird sich kaum jemand im Lande finden, der allein des materiellen M Wohles halber die nationale und staatliche Existenz des Landes beeinträchtigt sehen wollte. Hieraus folgt, daß ohne Reichstag das erwünschte Ziel nicht erreichbar is. Es ist aber kein ungarischer Reichstag denkbar, welcher freiwillig zu einem Ungarns staatliche und nationale Existenz gefährdenden Ausgleich geneigt wäre . Daraus folgt nun, daß eine parlamentarische Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten , weil sie die Rechte der ungarisen Krone absorbiren und Ungarns Unifikation mit Oesterreich bewirken würde, nicht ausführbar ist, nicht nur, weil sie den Endzweck, die Sicherung der Großmachtstellung Oesterreichs, die ohne ein befriedigtes Ungarn stets problematisch bleibt, verfehlen, sondern auch, weil sie in Ungarn selbst auf unbesiegbare Hindernisse stoßen würde. Wenn man aber die Wegräumung dieses Hindernisses dur Sicliung der ungarischen Nation zu bemwerkstelligen versuchte, würde der Zweck gleichfalls verfehlt werden, denn abgesehen davon , daß dadurch das historische Recht erschhtert würde, auf welchem doch das Recht des gemeinsamen Monarchen sicher beruht und welches die Grundlage der Exiflenz der gesammten Monarchie bildet, würde eine Nation der allerhöchsten Dynastie und der Gesammtmonarchie gewaltsam entfremdet werden, die prosidentiell zur Treue und Anhänglichkeit an das allerhöchste Kaiserhaus und die Ornsmachtstellung Oesterreichs angewiesen ist, Theorien wären nun bereits genügend aufgestellt.Wie könnten dieselben wohl pmktisch angewendet werden und was ist zu thun? · l.Bei allem Andern ist eine fre«i"e Presse«noth« wendig.Der Ideenkampf wird gegenwärtig mit ungleichwert Waffen geführt.Deresse jenseits der Leitha fällt es aus Ritterlichkeit schwer,ihrembewaffneten Gegick anzugreiflich, während der größte Theil der Presse diesseits der LeiMaHegeen sie gerichteten oft unbilligen Angriffe stammen-nicht- Desdeen können sich nicht klären,die öffentliche Meinung kann sich nicht bilden.Wenn die 48er Preßgesetze derzeit nicht anwendbar sind,wenn man auch gegen ein Interimspreßgesetz, welches die königliche Kurie vorschlagen und La Majestäti als Interimsgesetz bestätigen könnte,Bedenken trägt,so soll die Präventivzensur provisorisch eingeführt und freisinnig gehandhabt werden,denn das gegenwärtige belagerungszustandmäßige Verfahren ist zweckwidrig. Es.Esseichzeitige Zusammenberufung des Reichstages hiess seitzuckd jenseits der Leitha und Berufung sowohl Kroatiens als auch Siebenbürgens zum ungarischen Reichstage,zur gesetzlichen Rrüssung ihrer staatsrechtlichen Verhältnisse zu unsgarn,je eher desto besser,—denn ein Versuch,auf ehrlich gesetzlichem Wege die Erreichung des Hauptzweckes zu bewerkstelligen,gelänge auchs jetzt;eins anderer dagegen wird nie gelingen. 7.Man überschicke dem Reichstag solche,den allerhöchsten Willen kundgebende königlichespropositionen,die von der nation die Modifikation aller jener Gesetze verlangen,welchen e königl.Rechte des Monarchen beeinträchtigen.Und wenn der Reichstag jenen,Modus der Berathung und Beschließung, sowie auch der Behandlung der gemeinsamen Angelegensheiten,welcher von St.Majestät in der besten Absicht und im gemeinsamen Interesse Seiner Vöskei durch das Telekpatent bestimmt wurde,für Ungarn nicht annehmbar bald sehr zum Vorschlage eines andern Modus aufzuforschern,der,gleichfalls derbohm Absicht Sr.Majesta«t entsprechend,Oesterreichs Großmachtstellung und den Konstitutionalismus seiner Völker zu sichern geeignet ist.Wenn Ungarn aufrichtig bemüht ist,einen solchen Modus aufzufindern,wird es Jedenfalls den Sympathien der Brudervölker jenseits der Leitha begegnen,und sollte ihm dieser Modus einigermaßen gelingen, so ist es kaum denkbar,daß der Reichsrath nicht hilfreiche Hand bieten werde,daß diese err Schlag zu seiner Kenntniß gelange.Durch eine solche Berührung könte ein zweckentsprechender Gesetzentwurf zu Standekommen,welchen,auf Bitten Seiner«Volker,zu sankttonikenSe.Majestät gewiß die hohe Gnade haben wirv..Auf diesem Wege würde beiderseits die Rechtskontinuität gewahrt,der Konstitutionalismus gesichert, die Großmachtstellung der Monarchie befestigt,und dasbehre Wort des Monarchen würde im WohlergehenSeiner Völker zur Wahrheit werden. Die „Agr. 319." widmet dem Nothstand in Ungarn einen Reitartikel, in welchem das genannte Blatt ,die Bereitwilligkeit des Agramer Munizipiums Tonstatirt , den von der Nordlage Getroffenen Hilfe zu leisten. Indem die „gr. 3tg." von den anderen Munizipien Aehnliches erwartet“, gibt sie sich der Hoffnung hin, es würden „die Ungarn daraus die Mederzeugung schöpfen „, da die Kroaten auch in politifiger Beziehung einer für beide Theile günsigen Transaktion nicht abhold sind, sofern diese nicht auf Kosten des nationalen Selbstbewußtseins, der autonomen Stellung Kroatiens und seiner verbrieften durch die Geschichte geheiligten Rechte gericht." St. Paris, 5. August. Her Limayrac Yaßt sich über die Depesche vernehmen, welche der Fürst Gortschioff jüngst an den russischen Geschäftsträger in Wien gerichtet hat. Wenn der „Konstitutionnel” in diesem Affenstlnde wieder an einigen Stellen eine despektirliche Fronte zu bemerken glaubt, so zahlt er dies dem russischen Kabinet heim durch einen sehr lauten Bon in seiner Sprache ; er bleibt dabei, daß Rußland bei seinem Gegenvorfürlage nur beabsichtige, das Einvernehmen bei drei Mächte zu zersprengen, versichert aber nochmals, das Dies auch der pfiffigsten Diplomatie nicht gelingen werde. Kurz, nach diesem Artikel begreift man sehr schwer die außerordentliche Vertrauensreligfett , die heute mit einem Male auf der’ Börse ausgebrochen ist, und eine ganz gewaltige Hauffe — "Die Rente stieg um ungefähr im Tre — gu wege gebracht hat.. Es muß allerdings etwas vorgehen, dag diesen Umschwung 'begriin«