Pester Lloyd - Abendblatt, August 1863 (Jahrgang 10, nr. 174-197)

1863-08-08 / nr. 180

­«.·c7JI-4,?s.—«f-FI«·«XI THE-E dr 2 tak Ba, 9) € ti» 3 an (Die einzelne Nummer Eostet 4 Er, 5. AB.) Sumtag, 8. August. Abendblatt Pester Lloyd. Az. 180, Ver, 1863. = Wien, 6. August, Der königlich ungarischen Hof- Kanzlei liegt ein von dem Ibergespansadministrator des B­e­­wegher Komitates gerichtetes Schreiben vor, in welchem zur­ Abwehr der drüstenden Folgen des Nothstandes verfcchte­­ni SA erbeten werden. Der eine Punkt des Gesuches „betrifft­ die Intervention bei der Nationalbank in Wien. Die „Deregher Abtheilung der Theißregulirungsgesellschaft bat nam , d) bei der Nationalbank ein Darlehen von 100,000 fl. in drei ‚Raten, Kontrahirt und die hiefür erhaltenen Pfandbriefe bei der­ Bank für 58,000 ff. verpfändet. Die Bereiher Abtheilung ‚wünspt nun die Pfandbriefe zu veräußern, mit dem Erlöse der ‚Bank den Vorschuß zurüczuzahlen und den Rest auf zunedmä­­c„Dige, Welle. zu verwenden. Die Statthalterei hat die Bewilli­­gung zum Berkaufe ertheilt. Die Nationalbank jedoch das Bel­ehren abgelehnt. Nun wird von der königlichen Hofkanzlei die Intervention bei der Nationalbank erbeten. Ich habe mich nun an iiterrichteter Stelle über die Ursachen der­ Weigerung der Nationalbant erkundigt. Dieselbe liegt darin, daß die DBe­­„weg der Abtheilung der Theißregulirungsgesellschaft noch mit ‚einem bedeutenden Betrage der Zinsen des ihr gewährten Bant­­darlehens im Radstande ist, ich glaube mit 17.000 fl. Nun Hat die Bank nach ihren Statuten das Recht, si mit ihren „Forderungen an­ alle, jene Dedungsmittel des Schuldners zu halten,­ welche in­ ihren­ Befug gelangen. Die Bank bat daher bezüglich der bei ihr verpfändeten Pfandbriefe mit Madfidt­ee den Radstand ein Netentionsrecht. Die Bereg der Reguli­­rungsabtheilung " könnte daher jedenfalls nur verlangen, daß sehte Nfandbriefe, verkauft und nur jener Ref, welcher nach Zah­­lung des­ Borfehuffes und fammelicher Ru­stände aus dem Dar­­„„Lehensgeschäfte, Kurz fammelicher fälligen Forderungen ver Bant erübrigt, den Schuldnern hinausgegeben werde. Eine Nirmwen­­dung der königlichen Hofkanzlei wird innerhalb dieser Beschrän­­kungen von Erfolg und die Bank bereit sein, den Verkauf zu besorgen, wie sie es auch schon bei anderen Regulirungsabb­et­­zungen­ gethan hat, . ..(Es ist)aber nicht zu üb­ersehen , daß dee Angele­­genheitseine für die Theißregulirungsper­­nette if. Wenn alle Vereine ihre Pfand­­briefe verkaufen­ wollten , und wenn dieses Begehren um Ber­­säußerung­ um sich greifen­ würde, so hätte die Theißregulirungs­­"dgesellfchaft selbst den größten Nachtbhett. Denn der Ber­ Kauf von­ einigen Millionen Pfandbriefen müßte den Kurs dem­­­gerden empfindlich drücken und namhafte Ber­uste am Kapitale N herbeiführen , abgesehen davon , das die Wert­objekte bleibend entzogen sind. Das Beispiel reizt aber zur Nachahmung „wie "die mehrfertigen Begehren harthun, und darin liegt die Gefahr. Die Nationalbank hat auch im Interesse der Therfregulirungs- Öhpereine beit Königl, ung. Statthalteretrath , welcher sich anläß­­lich der von­ ihm ertheilten Berlaufsbemilligung an die Bank „gewendet hatte , auf die, drohenden Nachtbeile, aufmerksam ge­­allmacht und­ derselbe hat sich in einer ‚weiteren Zuschrift dahin ausgesprochen,­ er­ wolle dahin­ wirken, daß der Beregher Verein sein Begehren: fallen Taffe. Nachdem aber das Ersuchen nunmehr vorınte-königl. Hofkanzlei, gelangt Alt, habe ich diese­­ Darlegung ‚gegeben, um­ auf­ die in dieser Angelegenheit entscheidenden Faktoren und wichtigen Momente aufmerksam zu machen. Die Angelegenheit ist der Anregung wohl werth, melche sie hie­­durch­ erhält, so Baron FSiath fließt heute im „Függetten“ die Reihe seiner­ Artikel über die Lösung der fehwebenden Fra­­gen ab; in diesem Testen Auffage , in welchem der Berfasfer mit seinen eigentlichen Vorschlägen hervortritt, Heißt es : Die Revolution von 1849, das darauf eingetretene zehn­­­­jährige System, das Federpatent, der Landtag von 1861, das Auflösungsrefkript, so wie Alles, was­­ seitdem, geschehen, und auch nicht geschehen, macht die Lösung der ungarischen Trage sehr schwierig. Da aber andererseits dieselbe im allgemeinen Isnteresse legt, so müssen wir doch einmal zum rehtwierigen Werke schreiten, und zwar um so mehr, als ein immer weite­­rer Aufschub der Lösung, verbunden mit dem in der Zwischen­­zeit beobachteten gefegwidrigen Verfahren, für uns Alle gefähr­­­dt ausfallen könnte. Das unwirksamste Mittel zur Vorbereitung für die Lösung der Frage Liegt in der Tagespresfe. Es fehrint aber, daß die Preffe jenseits ver Leitha von dem wahren in Ungarn herrichenden Geiste Feine richtige Kenntnis hat, daher die vielen Mißverständnisse! Und warum sei es ums gegönnt, auch in dieser Beziehung Einiges zu sagen. An Ungarn gibt es, in Bezug auf die Hauptfrage, feine Parteispaltung, Feinen Meinungsunterfechten. Die Anhänger von 1848, die Freunde von 1847, so wie diejenigen, welde ver­­mittelnd auftreten, die Organe dieser ‚verschiedenen Meinun­­gen, also die gesammte Tagespresse Ungarns, ist dergestalt von konstitutionellem Geiste durchdrungen, daß sie die Hauptprin­­zipien des Konstitu­tionalismus gar nicht erwähnen, weil sie einstimmig das für latus per se (selbstverständlich) Halten,­­ gibt im weiten Ungarlande Niemand, dessen erstes Dogma sei­­nes politischen Glaubensbekenntnisses nicht wäre, jedes mit der Sanktion des Monarchen T verfehltene Gefes habe gleich bin­dende Kraft, daher z­wischen Gefeß und Gefes in dieser Beziehung kein Unterschied zulässig sel.­­ Sebes. Gefes ist so lange giftig, als es nicht auf verfassungsmäßigem Wege modi­­fizirt wird, und nur der ungarische Landtag vereint mit Un­­garns König, kann das einmal gegebene sanktionirte Gefeh mo­­difiziren oder aufheben. Dieser allgemeine, ohne Ausnahme in Ungarn herrschende Geist ist das Resultat seines 1000jährigen Konstitutionalismus. Nur mit der Nation selbst Tiefe sich der­­selbe ausrotten und vernichten ; so ange aber die Nation Lebt, wird dieser Geist nicht zu vernichten sein. Ungarn wünscht in seinem eigenen Sinteresfe sehnl­ichst einen Ausgleich, aber es wird sich kaum jemand im Lande finden, der allein­ des materiellen M Wohles halber die nationale und staatliche Existenz des Lan­­des beeinträchtigt sehen wollte. Hieraus folgt, daß ohne Reichstag das erwünschte Ziel nicht erreichbar is. Es ist aber kein ungarischer Reichstag denkbar, welcher freiwillig zu einem Ungarns staatliche und nationale Existenz gefährdenden Ausgleich geneigt wäre . Daraus folgt nun, daß eine parlamentarische Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten ,­ weil sie die Rechte der ungari­­sen Krone absorbiren und Ungarns Unifikation mit Oester­­reich bewirken würde, nicht ausführbar ist, nicht nur, weil sie den Endzweck, die Sicherung der Großmachtstellung Oesterreichs, die ohne ein befriedigtes Ungarn stets problematisch bleibt, verfehlen, sondern auch, weil sie in Ungarn selbst auf unbe­­siegbare Hindernisse stoßen würde. Wenn man aber die Wegräumung dieses Hindernisses dur Sicli­ung der ungarischen Nation zu bemwerkstelligen ver­­suchte, würde der Zweck gleichfalls verfehlt werden, denn abge­­sehen davon , daß dadurch das h­istorische Recht erschh­tert­­ würde, auf welchem doch das Recht des gemeinsamen Monar­­chen sicher beruht und welches die Grundlage der Exiflenz der gesammten Monarchie bildet, würde eine Nation der aller­­höchsten Dynastie und der Gesammtmonarchie gewaltsam ent­­frem­det werden, die prosidentiell zur Treue und Anhänglich­­keit an das allerhöchste Kaiserhaus und die Ornsmachtstellung Oesterreichs ange­wiesen ist, Theorien wären nun bereits genügend aufgestellt.Wie könnten dieselben wohl pmktisch angewendet werden und was­­ ist zu thun?­­ · l.Bei­ allem Andern ist eine fre«i"e Presse«noth« wendig.Der Ideenkampf wird gegenwärtig mit­ ungleichwert Waffen geführt.De­resse jenseits der Leitha fällt­ es­ aus Ritterlichkeit schwer,ihrem­bewaffneten Gegi­ck anzugreiflich, während der größte Theil der Presse diesseits der LeiMaHe­geen sie gerichteten oft unbilligen Angriffe stammen-nicht- Desdeen können sich nicht klären,die öffentliche Meinung kann sich nicht bilden­.Wenn die 48er Preßgesetze derzeit nicht anwendbar sind­,wenn man auch gegen ein Interimspreßgesetz, welches die königliche Kurie vorschlagen und La Majestäti als Interimsgesetz bestätigen könnte,Bedenken trägt,so soll die Präventivzensur provisorisch eingeführt und freisinnig gehand­­habt werden,denn das gegenwärtige belagerungszustandmäßige Verfahren ist zweckwidrig. Es.Esseichzeitige Zusammenberufung des Reichstages hiess seitzuckd jenseits der Leitha und Berufung sowohl Kroatiens als auch Siebenbürgens zum ungarischen Reichstage,zur ges­­etzlichen Rrüssung ihrer staatsrechtlichen Verhältnisse zu uns­garn,je eher desto besser,—denn ein Versuch,auf ehrlich gesetzlichem Wege die Erreichung des Hauptzweckes zu bewerk­­stelligen,gelänge auchs jetzt;eins anderer dagegen wird nie gelingen. 7.Man überschicke dem Reichstag solche,den allerhöchsten Willen kundgebende königlichespropositionen,die von der na­tion die Modifikation aller jener Gesetze verlangen,welchen­ e königl.Rechte des Monarchen beeinträchtigen.Und wenn der Reichstag jenen,Modus der Berathun­g und Beschließung, sowie auch der Behandlung der gemeinsamen Angelegens­heiten,welcher von St.Majestät in der besten Absicht und im gemeinsamen Interesse Seiner Vöskei durch das Telekpatent bestimmt wurde,für Ungarn nicht annehmbar bald­ sehr zum Vorschlage eines andern Modus aufzufors­chern,der,gleichfalls derbohm Absicht Sr.Majest­a«t entspre­­chend,Oesterreichs Großmachtstellung und den Konstitutiona­­lismus seiner Völker zu sichern geeignet ist.Wenn Ungarn auf­­richtig bemüht ist,einen solchen Modus aufzufindern,wird es Jedenfalls den Sympathien der Brudervölker jenseits der Leitha begegnen,und sollte ihm dieser Modus einigermaßen gelingen, so ist es kaum denkbar,daß der Reichsrath nicht hilfreiche Hand bieten werde,daß diese err Schlag zu seiner­ Kenntniß gelange.Durch eine­ solche Berührung kö­nte ein zweckentspre­­chender Gesetzentwurf zu Standekommen,welchen,auf Bitten Seiner«V­o­lker,zu­ sankttonikenSe.Majestät gewiß die hohe Gnade haben wirv..Auf diesem Wege würde beiderseits die Rechtskontinuität gewahrt,der Konstitutionalismus gesichert, die Großmachtstellung der Monarchie befestigt,und dasbehre Wort des Monarchen würde im WohlergehenSeiner Völker zur Wahrheit werden. Die „Agr. 319." widmet dem Nothstand in Un­garn einen Reitartikel, in welchem das genannte Blatt ,die Bereitwilligkeit des Agramer Munizipiums Tonstatirt , den­ von der Nordlage Getroffenen Hilfe zu leisten. Indem die „gr. 3tg." von den anderen Munizipien Aehnliches erwartet“, gibt sie sich der Hoffnung hin, es würden „die Ungarn daraus die Mederzeugung schöpfen „, da die Kroaten auch in politifiger Beziehung einer für beide Theile günsigen Transaktion nicht abhold sind, sofern diese nicht auf Kosten des nationalen Selbst­­bewußtseins, der autonomen Stellung Kroatiens und seiner verbrieften durch die Geschichte geheiligten Rechte gericht." St. Paris, 5. August. Her Limayrac Yaßt sich ü­ber die Depesche vernehmen, welche der Fürst Gortschioff jüngst an den russischen Geschäftsträger in Wien gerichtet hat. Wenn der „Konstitutionnel” in diesem Affenstlnde wieder an einigen Stellen eine despektirliche Fronte zu bemerken glaubt, so zahlt er dies dem russischen Kabinet heim durch einen sehr lauten Bon in seiner Sprache ; er bleibt dabei, daß Rußland bei seinem Gegenvorfürlage nur beabsichtige, das Einvernehmen bei­­ drei Mächte zu zersprengen, versichert­ aber nochmals, das Dies­ auch der pfiffigsten Diplomatie nicht gelingen werde. Kurz, nach diesem Artikel begreift man sehr schwer die außerordentliche Ver­­trauensreligfett , die heute mit einem Male­­ auf der’ Börse ausgebrochen ist, und eine ganz gewaltige Hauffe — "Die Rente stieg um ungefähr im Tre — gu wege gebracht hat.. Es muß allerdings etwas vorgehen, dag diesen Umsch­wung 'begriin«

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