Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1866 (Jahrgang 13, nr. 224-250)
1866-10-09 / nr. 231
tűt. des Sublemit Eg. Vom Gesichtepunite unseres Staatsrechtes mehen,daßss’ur,von solchen Staatsangelegenheiten,die Rede ibjech Hausewig geltende Thatsachen der eigentlichen Oeßesreie uuffonvern nur auf zeitweilige Festtellung der Summen für gewisse Staatsausgaben und auf die ezeichnung ver,den veränderlichen Zeitgehältnissen gemäß sich ändernden Richtung der äußeren Politiker sehen,und indem sie andererseits darauf aufmerksam«machen,·daß,wenn Ungarn bezüglich dieser Staatsangelegenheiten Krieges·von seinem Konstitutionalismuss zum Opfer hingibt,zahlreiche hochwichtige politische Rücksichten ungarn»die billige Beachtung ver Festigung des Versgxungslebens» in den Übrigen Ländern Sr. Majestät anempfe , haben diese Herren selbst dazu beigetragen, die augenlidliche Unzufriedenheit, mit welcher das Elaborat des Gubformite’3 allgemein aufgenommen wurde, zu besänftigen. ‚Nach genaure Prüfung des Glaborates wurde jedoch der Eindruck ein günstiger. Das große Publitum sieht ein, daß die Konzentrirung der Monarchie in der Durchführung gemeinsamer Angelegenheiten unvermeidlich ist und hab die konstitutionellen Formen dabei nit anders anwendbar, als wenn wir mit den Repräsentanten der übrigen Länder in Berührung treten. „Die öffentliche Meinung befreundet sich mit dem Schlußs verbitte des Subsomiie , daßs wir seine andere Macht hätten , als die konstitutionellen Formen in einer gemischten Delegation zu wahren — nach dem Majoritätsvotum— oder die Crvertetzung der Rechte der ungarischen Krone im Sinne der Minori aus, gleichtwie zufolge unserer fundamentalgesee, der mit unfesten Königen abgeschlossenen Schnungsverträge und der gesetzlichen Praxis ist Ungarn ein mit allen Attributen eines unabhängigen Staates befleidetes Land. Doch ergibt der faktische Zustand der aus der Personalunion erfließenden gemeinsamen Angelegenheiten ein unbestreitbares Zeugniß dafür, daß unser Land in allen Zweigen der von em Sublombre aufgesählten Staatsangelegenheiten unter dem Einflusse der absoluten Reichsregierung stand. Gegen diese Giuflupnahme kämpfte unser Land seit Jahrhunderten an, diese wollte er auch die 48er Geseche für ewig vermeiden. Nunmehr frägt das große Bublitum : wo ist die Garantie, daß — im Falle wir dem gemeinsamen Fürsten das höchste Entjeidungsrecht über die anders nicht zu erledigenden Gegenstände überantworten — die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit Ungarns von der drei Jahrhunderte hinduch wahrgenommenen Einflußnahme der nit ungarischen Lenker der Monarchie gerettet sein werde ? St e3 3. 8. wahrscheinlich, daß, im Falle bei der Verhandlung über das gesammte Staatstrevitewesen sich die ungarischen Delet girten mit den franzleithanischen nicht einigen könnten, die Ansicht ersterer bei dem durch die Minorität des Sublimites vorgeschlagenen Modus procedendi zum Medergewicht gelangen könnte ? Könnte doch der Fürst , selbst wenn er wollte, die Leitung und die Mittel der Zeitung der gemeinsamen Angelegenheiten nicht den ungarischen Ministern allein anvertrauen. Er kann e3 nicht thun, weil dies ungerecht wäre; hierzu haben die übrigen Bölter der Monarchie ebensoviel Recht als wir, sein Land hat hierzu ein Privilegium , vielmehr deskt die ganze Monarchie ein Kollektivrecht." „Das Bublitum — so schließt Herr v. Ziedsuyt — glaubt somit, daß wer Vorschlag der Manjorität des Subtomites als sicherer Wegweiser bei der Debatte über die gemeinsamen Angelegenheiten dienen könne, daß derselbe als Marimum angesehen werden müßte, mas wir in Folge der Durch die 48er. Gefege veränderten Verhältnisse den tranzleithanischen Ländern anbieten können ; daß man dieses Maximum ferner nur bei energischer und einmüthiger Unterflüßung der Dealpartei zur gewesblichen Geltung bringen könne, und dab es, den wahren Interessen der Monarchie und dem Konstitutionalismus der übrigen Länder entsprechend, blos die Grenze zog, über welches hinaus Ungarn kein selbstständiges Land bleiben könne.” Rhein wohnte, hat dieses unter den sebigen Verhältnissen verlassen und sich nach der Schweiz und Südfrankreich begeben. — Im Befinden der Kaiserin Charlotte von Mexiko ist eine traurige Wendung eingetreten. Anfang? , berichtet , Üvenit nat.”, habe man geglaubt, die hohe Dame leide nur an einer duch Kummer und Sorgen erzeugten nervösen Aufregung, aber nach den immer häufiger gewordenen Neziviven lafe fig nicht länger zweifelfi, daß die hohe Frau einem hoffnungslosen Tiefsinn verfallen. Der Graf von Flandern, der seine Schwester in Miramare erwarten sollte, um sie nach Brüssel zu begleiten, ist bereits durch eine Depesche nach Nom gerufen worden. Uuch der bekannte Irrenarzt Dr. Blanche hat si in Folge eines von Seiten des Grafen von Handern an ihn ergangenen Nufes nach Rom begeben. Das lebte Bulletin über das Befinden des Fürsts Preimas batirt vom 8. Oktober, 5 Uhr 5 Minuten Nachmittag ; es lautet : „Obwohl sich in dem Befinden Sr. Eminenz eine, mehrere Tage andauernde Besserung eingestellt hat, könnten wir, in Anbetracht des hohen Alters Sr. Eminenz, bo nicht behaupten, daß der hohe Kranke außer Gefahr sei. Gestern Nachmittag wurde Se. Eminenz wieder unruhig, er brachte die ganze Nacht unruhig und schlaflos zu, dabei ist auch das Athmen schwieriger und die geistige Thätigkeit in Abnahme. — Dr. Argenti , Dr. Balogh." In Brag wurden Sonntag Nacht am Zefustenn , Gebäude am farlóviabe mehrere Fensterscheiben zertrümmert. Ein Erxzedent wurde hiebei von der Stadt. Batrogille verhaftet. * Die Sanitätskommission der Stadtzeit hielt geitern Nachmittags unter Boris des königl. Kommissärs Herrn v. Rankopich abermals eine Berathung, aus der wir Folgendes mittheilen : Der Herr Regierungskommissär eröffnet, daß in der rechten Sibung zwei Sublomit 63 ausgesendet wurden, wovon das eine die Höhe der Gelbsumme zu Kuistativen hat, welche zur Duchführung der angeordneten Drahregeln gegen die Choleraepidemie erforderlich ist, sowie Die Wege zu beszeichnen, auf welchen diese Bebehungsmittel herbeigeschafft werden sollen. Das andere Sublimits wurde zu dem Ende ausgereicht, um sich auch persönliche Berichtigung Kenntnis über den Bestand jener Theile der Stadt zu verschaffen, die am meisten vernachlässigt sind und welche gleichsam als ein Quell zur Berbreitung der Cpidemie betrachtet, solgerichtig sogleich gereinigt werden müssen. Hinsichtlich der dem erstgenannten KRomits gestellten Aufgabe berichtet Herr Dr. Havas, dab die bezüglichen Arbeiten noch nicht beendet werden konnten, weil vorerst genau zu bestimmen it, welche Auslagen unmittelbar die städtische Kalle belasten und welche vom Landesfonde zu tragen sind, sofern die bewirken Beschaffungen an Spitalseinrichtungen u. s. w. dem allgemeinen Krantenhause zugutekommen. Nach mehrseitigen Neuerungen und Aufklärungen wurde bestimmt, daß bis nächsten Donnerstag baz Sublomite darüber die nöthigen Daten vorzulegen habe. Herr Merander Haris iheilt Namens des zweiten Subsomite’s mit, waß er sich der ihm geworbenen Aufgabe aus dem Grunde nicht unterziehen konnte, weil ihm sein Brotololls- Auszug mitgetheilt wurde und er in Folge dessen über den Umfang der ihm gestellten Mission seine genaue Kenntniß halte. Der Herr N Regierungskommissär bemerkt, hab es vor Allem wünschenswertb fei, über den Zustand der notorisch als gefährlich bekannten Schmulhorte Kenntniß zu erlangen, um sofort dort Maßregeln zur Beseitigung der Liebesstände zu treffen. Das Sublimitö wurde in diesem Sinne aufgefordert, bis nächsten Donnerstag Bericht zu erstatten. Hiermit im Zusammenhange stand ein Antrag, daß der städtische Delonom bevollmächtigt werde, zur Reinigung besonderer Stadttheile , wie beispielsweise der Königsgabe, die Zahl der Gaflenfehrer nach Erforderniß zu vermehren und die Ausgaben dafür in Rechnung N Gekaif. Hoheit Erzherzog Stephan, welcher bestlich bisher immer auf seinem Schlosse Schaumburg am PB Pi a