Pester Lloyd, Februar 1882 (Jahrgang 29, nr. 32-59)
1882-02-23 / nr. 54
Oanzjährtich fl. 22.— Bierteljähtr. 3300 ület. ff. 20 Vierteltiäht, Salklpetie r 1.— Donate já 8.— RT n 12.— na Mit separater Vopkversendung des AbendBlattes . . fl. 1.— vierteljähtlig mehr. Kür die Inftrkte Sirauenzeitung . sss . or s 8.— " Man pränumerirt für Budapest in der Administration des efter Lloyd", Dorotheagafie I. Stöe, anserhalb Budapest mitte onen alle ee § u (Erjegeint auch Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) rar „St Dudapest: ús 0 Donnerstag, 23. Sieber. Abonnement für die österr.-ungar. Monarchie für den „Beiter Lloyd“ Morgen und Abendblarn| ft SInfertionspreid nag an fliegendem Zarif. Unfranfirte Tolle SEHR nit angez | Einzelng Nanmern 6 Kr,it Yoftversendang: Inferate und Kiiffelfittgen den offenen Spredsaat werden angenommen: Zindapest Heunundziwanzigster Sahrgang. Inferate werden angenommen im Auslande : In Wien: Dei A, Oppelik, Stubenbastei Nr.2; MR. Messe, Seilerr in der Administration, Dorotheagasse Nr. 14, ersten Stod, ferner : in den Annoncen-Expeditionen fl. 6.— | Leopold Lang Sifelaplag Nr. 3; v 2.20 | Haasenstein , Vogler, Dorotheagasse Nr.11; A.V. Goldberger, Servitenplag 3. Redaktion und Administration Dorotbeagafje Nr. 34, erften Stod. — Manuskripte werden in keinem Falle zurückgesielt, in allen Verschleisslokalen. ftätte Nr. 25 Mansenstein dr Vvorher, Walfischgaffe Mr. 10; A. Riemetz, Alferporstadt, Seegaffe Nr. 12; Annmeen-Expedition Meinrich Setinlek, Gen.-Ag. von ©. 2. Danube & Eo., A. Wollzeile 12, Wien: — Rotterd Cie. I, Rienberg, 13. — Paris: Agence Havas, Place de la Bourse. — ] für Frankfurt a. M.: G. L. Baube Abonnement für das Ausland (Diorgen- u. Avenopianı). Bierteljährlich: Für Deutschland: Bei uns mit direkter Grenzdandfenauag 9 fl.,beim nächsten Postamte 13ME. 76 ff., b 17 Frcs. 20 Cent.; für $fafien bei uns 10 fl. 50 fr., b. 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Serbien bei und 9 fl., bei fünımtlichen dortigen Postämtern 7 fl. 15 fr. für die Ponam-Fürstentgümer, bei uns 9 fl., b. nächsten Postämter Mailand nur dur die kaiferlich wuffischen Postämter 27 fl. 50 Tr. in Gold Mt. 8 Bf. 10 fl. 18 tr.r pro anno, u — Be zuor ISETES ma SZOESEMNETTET SSEL TGT SSATEZTTEZNEET · .—.—? · · Hundes-Enquske in Angelegenheit der Spiritus- und Bi Kis Ak gen, BP flewer-Reform. (Sigung vom 21. eber.) Bei der Berathung waren außer Ernst Hazay, Desider Sigmund, Johann Boith und Baron Dumreider alle Enquete-Mitglieder zugegen. Präsident Ladislaus Koriamics eröffnet die Situng und macht die Mittheilung, daß bezüglich des früdständigen Theiles der vom Finanzministerium aufgestellten Fragepunkte das Subsomite in seinen gestern Vormittags und Nachmittags abgehaltenen langen Eisungen die Antworten, die heute in pleno berathen werden können, mit anerkennenswerthem Eifer textirt hat. Ehe zur Verhandlung der Fragepunkte übergangen wurde, nimmt Sana Gottlieb das Wort und dünset die Nichtigstellung jenes bezüglich seiner Ausführungen vom Samstag in die Journale gelangten Feblers, demzufolge er für das obligatorische Pauschalirungs-System gesprochen hätte; außerdem erscheint auch aus den Berichten, als, ob Nedner seitens des Präsidenten wegen heftiger Auslassungen zur Ordnung gerufen worden wäre, wo doch die Warnung des Präsidenten sich nur Darauf bezog, daß eventuelle heftige Aeußerungen vermieden werden mögen. Er erfuhr um die Rektifikation vieser Umstände, was seitend der Enqudte auch zur gejagt wird. Hierauf wurde der a net 21 in Berathung, gezogen der folgendermaßen lautet: „Entspricht die Verteuerungs-Art nach der Produktionsfäigzeit des Brenn-Apparates” im Allgemeinen und beronders den Anforderungen der Kessel-Brennereien und Landmwirth- Scaft?“ Bezüglich dieses Fragepunktes empfiehlt das Gublomite die Annahme en Beschluffes : Die Besteuerungsart nach der Produktionsfähigkeit des Brennapparates entspricht derzeit im Allgemeinen und den Anforderungen der Kesselbrennereien sowie der Landie insofern sich jedoch diesbezüglich Modifikationen nöthig zeigen sollten, wird das SubkomitE dieselben bei der auf Punkt 22 zu entheilenden Antwort entwickeln. — Der Antrag des Subkomite’s wird ohne Bemerkung acceptirt. Mit Bezug auf den 22. Fragepunkt, welcher folgendermaßen lautet: „Wäre nicht vielleicht den Anforderungen der Landmirthlhaft und besonders der Rindviehzucht Genüge gethan, wenn bei der Bersteuerung nach der „Produktionsfähigkeit der V Brennapparate” die Produktionsfähigkeit der Brennapparate im Allgemeinen, und ohne Ausnahme um 20% vermindert würde und die betreffenden Branntweinbrenner noch außerdem bei Verwendung von an Stoffen — im Falle die Landmilthe sind, die ss mit der Branntweinbrennerei nur aus dem Grunde beschäftigen, um für die Erhaltung ihres Viehstandes Schlempe zu gewinnen — in einem mit Oktober oder November ie Zeiträume von 6 Wochen eines weiteren 20 igenachlasses des Spiritus-Erträgnisses theilhaftig wurden , hat der Ausschuß folgende Meinung abgegeben. Bezüglich der Besteuerung nach der Produktionsfähigkeit der Brenn-Apparate ist bei den gemachten Erfahrungen, daß der Grad der Besteuerung im Allgemeinen und besonders gegenüber den technisch eingerichteten Fabriken ein überlastender ist, und daß in Folge deren besonders die nichtmehlige Materialien aufarbeitenden Kesselbrennereien im größten Nachtheil sind, der Ausschuß der Anfit, mit besonderer Berücksichtigung auf das auf die landwirthschaftlichen und industriellen Brennereien anzuwendende Steuersyften und die Steuererhöhung, daß Eden Anforderungen der Landwirthschaft und der Windviehzucht dadurch Genüge geschieht, wenn die Produktionsfähigkeit der Brenn-Apparate bei Aufarbeitung von nichtseinen Materialien und bei in §. 47 1., 2., 3. des Spiritualfeuer- Gejeges umschriebenen Feldern ohne Ausnahme um 20 pt. herabelt und daß bei Aufarbeitung von mehligen Materialienezüglich der sub Punkt 1 desselben Paragraphes aufgezählten Spiritus-Brennereien, im alle sie landwirthschaftliche sind, welche sich mit Branntwein-Brennerei nur deshalb befassen, um zur Erhaltung ihres Viehstandes Schlempe zu gewinnen, innerhalb des mit Oktober oder November beginnenden Zeitraumes von sens Monaten 20 pGt. des Spiritusertrages nachgelassen werde. Die beantragten Begündtigungen sind durch den Umstand motiviert, daß diese Besteuerungsart Tag- und Nachtbetrieb vorausfegt und daß weder für die Produktion von Fuses Zeit gelassen, noch auch der zur Hebung der Maische dienende Raum vom Hohlraume des Brenn-Apparates in Abzug gebracht wird. . Weitere Begünstigungen hingegen kann der Ausschuß mit Madsidt auf die bedeutende Steuererhöhung für die landwirthschaftlichen und industriellen Spiritusbrennereien nicht beantragen, und zwar umso weniger, als die Herabieiung des Steuerfaßes auch auf die Kesselbrennereien Anwendung findet. Diese Meinung wurde von der Caquéte einstimmig ausgenommen. .. Mn Bezug auf den 23. Fragepunkt, welcher lautet: „Entsnicht die Art der Besteuerung auf dem Wege des freien Uebereinkommens (Ablösung) im Allgemeinen und besonders den Anforderungen der Kleinen Kesselbrennereien und der Landwirthschaft 9” geb der Ausschuß folgende Meinung ab: Die Besteuerungsart nach freiem Uebereinkommen entspricht im Allgemeinen den Anforderungen der FHleinen Kesselbrennereien und der Landwirthschaft. Diese Meinung wurde von der Enquéte ohne Bemerkung acceptirt. Bezüglich der 24. Frage: „Wäre es nicht im Unteresfe der Landwirthschaft und namentlich der Rindviehzucht zu wünschen, daß diese Desteuerungsart unter den im 22. Fragepunkte enthaltenen Bedingungen auch auf die mehligen Materialien ausgedehnt werde ? — müve es nach der Meinung des Ausschusses im genannten Unteresse rinfchensmerth, wenn die Besteuerungsart auch auf mehlige Materialien ausgedehnt würde, aber nur rüesichtlich solcher einen Helioliter Kefselraum nicht übersteigender Spiritus-Brennereien, melche die sub Punkt 1 des $. 41 erwähnten Bestandtheile besigen, und auch nur in dem Falle menn sie landwirthschaftliche sind, die sich nur zum Bmwege der Gewinnung von Schlempe für ihren Viehstand mit der Branntweinbrennerei befassen, für einen im Oktober oder November befassenden Zeitraum. Der Ausschuß findet diese Bet Heuerungsart aus dem Grunde nicht auszudehnen, weil dadurch leicht Mitbräuchen Gelegenheit geboten wäre und dieselbe gegenüber der von der Enquete beantragten Steuererhöhung eine gefährliche Konkurrenz bilden könnte für die vollkommener eingerichteten Heinerven Apparae., ‚Die Meinung des Ausschusses wird acceptirt. £ Der 25. Fragepunkt lautet: „Wäre es nicht zriedmäßig, die ohnehin nur von den Eigenthümern besserer Kesselbrennereien in Anspruch genommene ausnahmsrreife Begünstig der steuerfreien Branntweinbrennerei aufzuheben und dafür binfcht ich der Besteuerung der Heinen Kesselbrennereien über die im 22. und 24. Punkt erwähnten Begünstigungen hinaus eine weitere allgemeine Steuerherablegung ins Leben treten zu lassen ?" — Bezüglich dieses Fragepunktes hat der Ausschuß folgende Ansicht: Der Ausschuß it flt die endgültige Aufhebung der VBegünstigung der steuerfreien Branntweinbrennerei und zwar nir nur auf Grund des Prinzips der gleichmäßigen Besteuerung, sondern auch wegen des Umstandes, daß DieserBegünstigung regelmäßig nur von den bessergestellten Grundbefigern gemäß der im Gefiege und in Durchführungs-Anweisungen festgestellten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann, welche Grundbefiser auch Kesselbrennereien befigen, und weil au ohne Bemerkung bisher diese Begünstigung ion zu vielen Mißbräuchen geführt hat. Die Aufhebung dieser Begünstigung kann der Ausschuß mit umso größerer Beruhigung empfehlen, als er angesichts der für die Spiritusbrennereien beantragten größeren Steuerlast in seinen auf die 22. und 24. Frage ertheilten Antworten so bedeutende Begünstigungen in Vorschlag bringt, die das Aufhören der genannten Begüntigung genügend begründen. Bei diesem Punkte hatte Baron Dumzreicher den Antrag gestellt, daß besonders in Kroatien-Slavonien die steuerfreie Brennerei mit Leinen Kefseln gestattet werde. Die Enguete erklärt sich mit Rücksicht auf die Meinung des Ausschusses dahin, daß sie dies fachgemäß für richtig halte, daß sie aber bei dem Umstande, daß das gegenwärtig bestehende Privilegium eine Restriktion wäre, der Beachtung des Finanzministeriums empfiehlt, daß dort, wo dies auch staatliche Rücksichten erheirschen, dieses Privilegium aufrechterhalten werden möge. Bezüglich des 26. und legten Fragepunktes: „Wären nicht für den Fall der allgemeinen oder nur theilweisen obligatorischen Aus Dehnung der Besteuerungsart nach den „Aufzeichnungen der piritus-Meppmaschine” die Preßgerm erzeugenden Spiritusbrennereien mit einem bestimmten — eventuell 20perzentigen — Steuerzuschlag zu belasten und wenn ja — unter welchen Bedingungen ?" — gab der Ausschuß. DT Meinung ab: Der Ausschuß hält es für den Fall der Einführung der Besteuerungsart nach den Aufzeichnungen der Spiritus-Mehmaschine für nothwendig, daß die Vreßhefe erzeugenden Spiritusbrennereien nach dem hemmten Quantum von produzirtem Spiritus mit 30 %igem EVETTRE lag zu belasten seien, welcher Zuschlag u Falle des Exportes nicht zu vestituiren sei. Dieser Steuerzuschlagt Dach das Unteresse der Preßhefe-Industrie motivirt, welche jebt der Versuch gemacht würde, Preßhefe zu einer Zeit zu erzeugen, wenn sich gerade der Bedarf hebt, in welchem Falle sie zum Machtheile des regelmäßigen Grportes schlechtere Prefhefe erzeugen würden, während die gewerbsmäßigen Hefefabriken, über den Bedarf nicht orientirt, großen Schaden erlitten und die im Aufschwunge ber griffene Industrie sicherlich einen Rückgang erleiden würde. Dieser Superzentige Zuschlag wäre gleichzeitig an die Bedingung zu knüpfen, da die Anmeldung der Hefeproduktion gleichzeitig mit Der Meldung der Spiritusproduktion zu geschehen habe, mit der Verpflichtung, den Zuschlag von 30% binnen längstens sechs Monaten zu bezahlen. Die Hefe-Erzeugung bildet, wenn sie mit der Produktion von Spiritus nicht verbunden ist, nicht Gegenstand der Besteuerung. Diese Meinung des Ausschusses wird acceptirt. Das von Neugebauer unterbreitete Memorandum wurde von der Enquete — mit Nachsicht darauf, daß dasselbe aus dem Jahre 1877 stammt und heute kaum mehr in vielen Nichtungen auf die bestehenden a anwendbar sein dürfte — zum 3wede des Studiums und der Berichterstattung übergeben. Der vom Grafen Robert 3felenkin eingereichte Antrag auf eine richtigere Definirung des el der landwirthschaftlichen Spiritusbrennereien wurde vom Ausschusse in folgender Weise beurtheilt: Als landwirthschaftliche Spiritusbrennerei int jene zu betrachten, welche mit irgend einer Desonomie so zusammenhängt, daß sie ausschließlich oder zum größten Theile die zur Spiritus-Produktion benöthigten Materialien von legterer gewinnt und andererseits die bei der Spiritusbrennerei gewonnene Schlempe Hutter ‚für, Die Wirthschaft oder wenigstens dem Unternehmer der Brennerei Dünger von solchem Mastvieh liefert, welches mit der bei feiner Brennerei gewonnenen Schlempe Pe murde. · JixIFalle derefteuerung nach dem Produktions-Quantum muß zwischen·der Spiritus-Produktion und dem Relisstande ein solches Berhältniß bestehen, daß bei einer achtmonatlicen Brenn- Campagne die tägliche Spiritus-Produktion per je 3,5 Hekaren Bodenfläche höchstens 10 Hek. Grade ausmacht. Im Falle der Anwendung des Raufhalirungs-Systems muß dieses Verhältniß ein solches sein, daß bei achtmonatlicher Campagne auf je einen Hektoliter steuerpflichtigen Gährraum 3,5 Hekaren Bodenfläche entfallen. In beiden genannten Fällen war der Befuch aus Aderfeld, Wiesen und Weiden, ohne Festlegung eines B Jältnisses des Fon bestehen und ist ferner weder der natürliche Zusammenhang er Gründe, noch die Auswessung derselben in einem Grundbuch, wo auch das Vorkommen derselben in einer Katastergemeinde zu fordern. In größerer Entfernung al 15 Kilometer darf der entfernteste Wirthschaftsboden nicht liegen. Wenn die Spiritusbrennerei vom Oktober oder November ab länger als acht Monate betrieben wird, so wird sie für diese Zeit gleichmäßig mit den industriellen Brennereien besteuert, ohne daß sie aber für die nächste Campagne ihren wirthschaftlichen Charakter verliert.Eine rote Spiritusbrennerei, in welcher SE rest ye. aufgearbeitet wird, wird, wofern dies Zuder-Melaffe nicht als Ersatmaterial neben den aus einer mit der Brennerei Wirthschaft genommenen Materialien wirthschaftliche Brennerei betrachtet. Für den Fall, als den größeren landwirthtschaftlichen Spiritusbrennereien, sei es die in der Geparat-Meinung des Mitgliedes Grafen Zielenicky verlangten, sei es andere Begünstigungen gewährt werden sollten, führt der Ausschuß aus, daß er auch jene Spiritusbrennereien als landwirthschaftliche betrachtet willen möchte, melche bei den so genannten allgemeinen Bedingungen täglich mehr als 4 Heftol., aber weniger als 26 Heftol. Spiritus brennen, nur darf acht Monate funktioniren und zwischen Befisstand und Spiritusproduktion ein solches Verhältniß aufweisen, daß auf 1 Heftor täglicheren 125 Heftaren Landbefts entfallen.ei diesem Punkte entwickelte sich eine längere Debatte. Präsident v. Korizmics und Graf Zielenyty wollen in das Minimum von 3—5 Heftaren Weide nicht aufgenommen missen ; andererseits wollen sie als Minimum 5 Heftaren bestimmt geben. Kubinyi, Berzeviczy und Sponer billigen mit Berufung auf die Verhältnisse in Oberungarn, wo die Weide oft zum Aderfeld wird, den Vorschlag des Ausschufses. An der Weiden-Frage acceptirt die Cnquéte die Auffassung des Nussschufses ; bezüglich des Minimums entscheidet der Präsident, nachdem die Ansichten nicht vereinigt werden konnten, für die Abstimmung, als deren Resultat — nachdem für das Minimum von drei Heftaren nur die Mitglieder Sponer, Kubinyi und Drdódy s umstimmen — von der Majorität das Minimum von fünf Heftaren angenommen wird. Der Ausschuß empfiehlt Folgenden Antrag Leipziger’ zur Annahme: „Das Finanz Ministerium ist aufzufordern, zur Ausarbeitung der Durchführungs-Anordnungen theils imnteresse der Regierung, theils im Interesse der Spiritusfabrikanten auch Fachmänner einzubeziehen. Mit Rücksicht auf die großen Schwierigkeiten und die radikale Umwandlung der Fabriken, welche als natürliche Folge der Annahme der Spiritus-Meßmaschine sich ergeben werden, um das Finanzministerium aufzufordern, zwischen der Bromulgirung und dem uslebentreten Dieses Gefeges einen Zeitraum von wenigstens feje Sommermonaten zu lassen. Die Negierung möge Schritte thun, daß zur Herstellung der Meßmaschinen auch die ungarische Industrie privilegirt werde und daß für den Fall, als ausländische Sabrikanten mit deren Herstellung betraut würden, biete die erwähnten Maschinen in Budapest durch ungarische Iindustrielle herstellen Lassen.“ Die Engquete acceptirt diesen Antrag. ‚Die Enquete acceptirt ferner den mittlerweile vorgelegten Bericht 99naz Ungar über Neugebaue’s Memorandum, welcher dahin geht, daß dasselbe, ohne meritorisch verhandelt zu werden, dem Protofolle angefügt werde. ‚Leopod Mandel, Ignaz Ungar, Johann Kinzig, Ludwig Tauber, Wilhelm Leipziger, Ladizlaus Leidenfrost, Dr. Thomas Koffutanyi, Karl Adler, Johann Boith und Sigmund Gottlieb reichen folgenden Antrag ein: „Mit Rücsicht darauf, daß die Enquete die obligatorische Einführung der Produktsteuer im Interesse der Entwicklung der Spiritusindustrie beschloß, findet sie c3 zur Herstellung der Gleichmäßigkeit der Steuerlasten bei gehörigem Schutz der gegenseitigen Konkurrenzfähigkeit als eine unabmessliche EN 1. daß die Untersuchung erster Instanz bei vollkommenem Ausschluffe der Finanzorgane der unterennstanz nur von dem Nespizienten aufwärts geübt werde ; 2. die zeitweise bestimmte Spiritus-Graduirung und die faktische Abrechnung — wo dies möglich — nur bei Zuziehung eines höheren Finanzdirektions-Beamten, wo dies nicht möglich, eines hiezu entsendeten und fähigen Steuerbeamten vorgenommen werde ."3. zum Zmwede der eventuellen, an seine bestimmte Zeit gebundenen Ueberprüfung möge aus dem Schoße des Ministeriums eine bestimmte Zahl sachverständiger, verläßlicher, höherer Finanzministerial-Beamten beauftragt werden, deren Aufgabe darin bestände, in verdächtigen allen oder auf unmittelbaren Auftrag des Finanzministeriums, ohne erziehung der Finanzdirektionen, in den Spiritus-Brennereien zu erscheinen, eine unvermuthete Weberprüfung vorzunehmen und deren Resultat mit ihrem Befunde unmittelbar dem Ministerium zu berichten . 4. e3 versteht ich von selbst, daß die hiezu verwendeten und zu verwendenden Organe a) von jeder materiellen Sorge befreit sein müsfen, damit jede Annäherung an dieselben möglichst ausgeschlossen sei; b) daß sie, um dem ihnen übertragenen Berufe entsprechen zu können, eine solche Sachkenntniß besigen müssen, daß einerseits Die Interessen der Partei nicht verlegt werden, andererseits die berechtigten Ansprüche des Staates seine Einbuße erleiden.” Sektionsrath Ludvigh kann die Antragsteller dahin beruhigen, das die Regierung vollkommen erkenne, wie michtig es ist, daß Die Kontrole so gemissenhaft sei, daß somoh! der Staatzfchatmie die Fabrikanten einander gegenüber ihrentressen gefrüst haben. Wenn die Zustimmung der österreichischen Regierung zur Produktfeuer gewonnen sein wird, wird an die Frage der Kontrole den Gegenstand gemeinsamer Besprechung bilden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Lunar Ungar hält diesen Antrag für nicht genügend und würde es für wünschensnwerth finden, wenn die Enquête den betreffenden Ministerien die Errichtung einer Schule für Spiritusbrennerei empfehlen würde. Präsident bemerkt, Nikolaus Mariaffy habe einen ähnlichen, wenn auch in den Details abweichenden Antrag eingebracht. mítdor M ában befindet sich als Vertreter des Ministeriums für Aderbau, Industrie und Handel in der angenehmen Lage, ‚der Enquete mittheilen zu können, daß das genannte Ministerium infolge Berichtes der im Jahre 1880 stattgehabten Enquete des Landes-Industrievereines die Errichtung einer solchen Fachschule beschlossen habe und hofft er, daß dieselbe noch heuer in Funktion treten werde. Präsident.Nach patriotischer Arbeit sind wir dahin gelangt,unsere vom Finanzministerium vorgeschriebene Aufgabe als beendet betrachten können.Erlauben Sie,daß ich den geehrten Mitgliedern vor dem meinen Dank ausspreche für das harmonische Zusammenmirten, das so sehr meine Arbeit erleichterte. Wenn diese unsere Arbeit Erfolg haben wird——·und hoffentlich wird das der Fall sein—,so wird dgs jenem patriottskhsetn Gefühl,der anerkennenswerthekk Sachkenntniß und dem lobenswerthen Zusammenwirken zudanken sein,welche die·geehrten Mitglieder bei allenPerathungen offenbarten.GestattenSce,·daß ich,indem ichJhnenhcefür meinen aufrichtigste annklage,gleichzeitig eine Idee anrege,die darin besteht,daß wir die Gründung eines Vereins ungarischer Spiritus- Produzenten unternehmen,der·sicherlich ein wirkungsvolles Mittel zur Entwicklung unserer Industrie sein würde· · Die Enquete accept irt diesen Antrag mit lebhafter Zustimmung, worauf · ·Professorizmics vor Allem die Bildung eines Exekutiv-Komi·tes für nöthig hält·damit dieses entsprechende Spatizien ausarbeite und sämmtliche Spiritus-J·ndustrie·lie·zum Eintritt in den Verband auffordere und zur gehörigen Zeit eine konftituirende Generalversammlung einberufe. 63 wird hierauf das Crefatio-Komite freiht, das den Borfitenden Korizmics das Präsidium anzunehmen. Zu Mitgliedern des Komites welden die Herren 30 Ludvigh, Wilhelm Leiziger, Andres Sponen , Máday Karl Adler, Jgnaz Stern, Ludwig Drdoody, Dr. Johann Kogler, Dr. Thomas Kossuthbäanyi, Graf Robert Zselenyky, Arthur Wieland, Anton Tibád, Aladár v. Maria ti Sonaz U 8.6 r, Leopod Mandel,osef Pferer, Ermt Hazay, Nikolaus v. Mariaffy, Edmig Tauber, Ladislaus Leidenfrost und Leopold Rudolf bestimmt. B. KRubinyi stellt den Antrag, dem Präsidenten der Enquete Ladislaus v. Korizmics, Fom wie dem Vize-Präsidenten des Subkomites Johann Ludvigh für ihre erfolgreichen Bemühungen den Dank der Versammlung, protofollarisch zu wotiren. Die Enquete nimmt diesen Antrag mit lebhaften Elfen-Rufen an., Ladislaus Korizmics proponirt unter Zustimmung der Enquete, bab. zur Authentizirung des Protokolls, solwie zur Unterfertigung des an den Finanzminister zu richtenden Berichtes die Herren Johann Ludvigh, Wilhelm Leipziger, Leopod Mandel, Shoor Mäday und Bartholomäus v. Kubinyi designirt werden mögen. ·· Präsdent macht noch die Mattheilicn daß der Neuperter Spiritus-Erzeuger Jnnz Stein die Mitglieder der Enquete zum Besuche seinertabliements einladet. « Die Mitglieder nehmen Stein’s Einladung dankend entgegen und erklären,zur Besichtigung der Fabrik Mittwoch Vormittags 12 Uhr nach Neupest hinausfahren zu wollen. Bei diesem Stadium der Verhandluungen erschien zumminister Graf Julius Szépåry in der Enquete und wurde selbst vom Präsidenten Kouzmics mit folgenden Worten empfcngem Sowohl im Namen der Enquêtei Mitglieder als auch in einerseits drücke ich unseren besten Dank dafür aus,daßE1w.Exzellenz auch bei ihren schweren Regierungssorgen sich Zeit genommen haben, uns bei der Beendigung unserer Veratlzungen persönlich zu beehren. Ich befinde mich in der glücklichen Lage Ew.Exzellenz anzeigen zu können,daß wir die durch Ew.Exzellenz vorgelegten Fragen mit voller Aufrichtigkeit und in erster Reihe die Interessen des Staates,in zweite Whihe die gegenseitigen Interessen der Spiritus-Industriellen ins Auge fassend,beantwortet haben.Wir übergeben die Ergebnisse unserer Wirksamkeit nun mit der vertrauensvollen Bitte den Händen Cn.Exzellenz,daß Sie dieselben im Interesse des Staates,der ungarischen Spiritus-Industrie und unserer Landwirthschaft zu verwenden geruhen mögen. Finanzminister Graf Julius Szapäry ermiderte auf die Infprache Korizmics’ Folgendes : 30 bedauere sehr, daß die Angelegenheiten des Landes mir nicht gestatteten, an diesen Berathungen persönlichheilnehmen zu können ; ich habe jedoch das Wirken der Enquéte mit Aufmerksamkeit verfolgt und mich mit Freude davon überzeugt, daß die Resultate jejer Thätigkeit beinahe ausnahmslos einstimmig zu Stande kamen, wodurch die anmwefenden Herren Engquete-Mitglieder unbezweifelbare Zeichen ihrer patriotischen Gesinnung gegeben haben. Aus zwei Gründen wünschte ich beim Abschluffe dieser Berathungen persönlich anwesend zu sein, erstens damit ich die geehrte Engquete versichern könne, daß ich bei Rücksichtnahme auf das Interesse des Staates Alles thun welde, um auch meinerseits die Entwicklung dieses so bohm wichtigen Zweiges der Volkswirthschaft zu fordern. Das Erste, was wir nach diesen Berathungen unternehmen werden, wird das Bestreben sein, mit der österreichischen Regierung zur Medexreinstimmung zu gelangen, worauf als zweiter Schritt folgen wird, daß wir vor die Legislative treten werden. Der zweite Grund, der mich heute Hierher führte, war der, meinem Dante Ausdruck zu geben, vor Allem Herrn Ladislaus v. Korizmics, der Ihre Berathungen mit erprobter Umsicht und Takt zu leiten so freundlich war, ferner Ihnen, meine Herren, die Sie Ihrer Aufgabe mit solcher Hingebung nachgekommen sind, und dar mit ich schließlich meiner Hoffnung Ausdruck gebe, daß Ihre Thätigkeit zur Förderung des Wohles der ungarischen Spiritus-Industrie beitragen wird. (Lebhafte Elfen Rufe.) Ladislaus v. Rorszmicz theilt dem Minister noch mit, daß die Enquete beschlossen habe, einen Verein ungarischer Spiritus-Produzenten zu gründen und bittet er, der Minister möge dem Verein seine Unterfrügung angedeihen lassen. Finanzminister Graf Szápáry ist gern bereit, den Verein zu unterfrügen und hofft, sein Kollege, der Handelsminister, werde zur Förderung dieses Instituts Hilfreiche Hand bieten. Unter wiederholten lebhaften Elfen-Rufen auf den Grefn Szapäry und Herrn v. Korizmics wurde sodann die legteitung der Enquete zerschlossen. Du bt verbundenen wird,nicht alslnd örfe und Handelsnachrichten. (Schugarbeiten gegen die Binnenwasser im Torontaler Komitat) Man schreibt uns hierüber Nachstehendes : Die übergroßen Binnengewässer, welche seit einem Jahrzehnt das Torontaler Komitat heimsuchen, im abgelaufenen Jahre in Form großer und kleiner Seen auftraten und nicht nur unmittelbar dem Nationalvermögen sondern behelt auch an dem Steuerertrage Schäden in der Höhe von Millionen verursachte, Halten nicht nur die Interessenten sondern auch die Regierung in steter Aufregung. Diese Situation bemog schließlich die Interessenten des Aranklagebietes, über Initiative des Grafen Koloman Mátó auf Grund des Gef.-Art. XI: Ta gründen, zu, deren Vorarbeiten die Konzession vom F. ung. Kommunikations-Ministerium auch herablangte und sind die Arbeiten bereits so weit gediehen, daß die endgültige Bag in einigen Wochen erfolgen wird. Mit Bewilligung der Regierung beschäftigt sie Das Szegediner £. Stromingenieuramt mit dem Plane zur Schaffung eines Parallel-Kanales mit der Theiß, welcher bei Tarofs in die Theiß mündet und alle Binnenmwasfer ableiten sol und so dieser Gegend gegen die Binnenwasser-Kalamitäten endlich Schuß bieten soll. Dieser offene Kanal dürfte aller Wahrseheinlichkeit nach bereits im Herbst dieses Jahres, spätestens aber im Frühjahr des nächsten Jahres in Angriff genommen werden ; nachdem jedoch das Strombett der Aranfa bereits seit langer Zeit vernachlässigt ist, in Folge der in demselben gebauten Dämme, Uebergänge, der fünftlich angelegten Rohrgebüsche, der Fischerei-Absperrungen, der Einbeziehungen und infolge von Zunderungen in solchem Maße entartet tt, daß selbst beim niedersten Waffenniveau der Theiß die Binnenwaffer in dieselbe nicht abzufließen vermögen, hat das k. ung. Kommunikations-Ministerium — auf Bitte der Interessenten — bis zur Durchführung der projektirten Kanalisations-Arbeiten, den Großgrundthefster Baron Anton Zipthay zum Ministerial-Kommissär ernannt, mit der Bollmacht, unter Beihilfe des technischen Beirathes des Ingenieurs Julius Malina die Erhebungen zu pflegen, ob es bei dem momentan niederen Stande der Theiß möglich wäre, behufs Ablassung der Binnengewässer im Aranta-Gebiete die Negulirung des Aranta-Bettes duch Entfernung der in demselben befindlichen und einzeln bereits technisch namhaft gemachten Kreuzdämme, bei Wahrung der Steressen der anderen Betheiligten, durchzuführen und behufst der Inangriffnahme der Arbeiten und Bedeckung der ermahhtenden offen eine provisorische Gesellschaft, an welcher sich die Interessenten des Aranfa-Gebietes zu betheiligen hätten, in eben zu rufen. In Folge defsen hat der Ministerial- Kommissär sämmtliche Interessenten des Aranfa-Gebietes auf den 15. Feder zu einer Konferenz einberufen , den Zweck der Zusammen- 1874 eine Kanalisations-Gesellschaft zu " — « funft Hat theils der Minifterial-Rommifjär perjönlic, theils des technische Beirat der Versammlung bekannt gegeben und hat Ketterer insbesondere hervorgehoben, daß, nachdem die nterefsenten der obern Gegend im Sinne des Gejäßes die Entfernung der künftlichen Hindernisse, welche den natürlichen Abflug des Wassers hindern, zu fordern berechtigt sind und so duch Wiederherstellung der Wasserabfluß-Verhältnisse vor den Schugbauten möglich gemacht werde, deß die Binnenwaffer entlang der Aranfa freien Abfluk haben, insolange als die Bad der Schleuse bei dem untern Theiß-Damm offen ist, damit nicht die im Bette der Aranfa unter geriissen Umständen sich ansammelnde größere Wassermenge die tiefer Liegende Territorien überschwende, hat der Herr Ministerial-Kommissäres als seine Aufgabe eingestellt, die an den unteren Abschnitten der Aranka schon bestehenden Dämme zugleich mit der Entfernung der erwähnten Hindernisse zu befestigen und mit möglichst wenig Kosten in verteidigungsfähigen Zustand zu fegen, wozu die Interessenten im Verhältnisse ihres Numenstheils mit baarem Gelde, theile dich Baumaterialien und Arbeitsleistungen beizutragen vermöchten. Die fünftlichen Hindernisse wären auf Kosten jener zu beseitigen, welche dieselben errichtet haben. Bei diesem Punkte angelangt, Hatte die Gemüthlichkeit ein Ende. Wenngleich die Interessenten der oberen Gegend, trot dem sie die Wiederherstellung des natürlichen freien Abflusses im Grund des Gefeges bedingungslos fordern könnten, doch billig genug waren, si bereit zu erkläven, zur Vefestigung der Dämme des unteren Abschnittes beizutragen: Fam doc eine Hochlufte von Protesten gegen Heberlüftung . Die unteren Sinteressenten wollen zu den Kosten nicht beitragen, weil durch die in Rede stehende provisorische Verfügung das Wasser von ihren Grundflächen nicht abgeleitet werden kann und weil sie an den unteren Abmitten der Aranta auf ihre eigenen Kosten bereits Dämme erbaut haben. Ein Theil der oberen Interessenten hinwieder trägt in Folge dessen zu den Kosten darum nichts bei, weil die unteren Interessenten keine Darmverstärkung brauchen. Bon den Wasser möchte Jedermann befreit werden, denn wenn dies nicht noch im Frühjahr während des niedern M Wasserstandes der Theih geschieht, so bleiben, wie troden es auch immer sein möge, auch heuer wieder taufende und abermals taufende oc unbebaut und der Boden vermildert für viele Jahre hinaus — aber nur Rotten fordere Niemand für diesen Zweck. Dann vergeffen die Betheiligten auch die in die Millionen gehenden Schäden, die durch ähnliche Verfügungen zu rechter Zeit doch einige tausend Gulden abzuwenden gewesen wären, sie vergefsen en auch des ansehnlichen Nugens, welcher Er bavıt, wenn sie auch nur um ein Fahr früher das vorgestreckte Ziel erreichen könnten, und allesammt vergessen, daß hier nur von einer Kostentragung im Verhältniß des Nupgenz die Rede ist und fein fan. ·· Umsonst!Es·iegt schonttt unserem Blixe,die HelferWn Gott und—der Regierung zuerwarten it Natürlich,daß·1n·dieser Weise die heilsame Jntenten der Regerung:·daßwerbts zur Durchführung der Begniktung zur Abfuhr der Binnenwasserurthu einer Gesellschaft verernigen und bei Würdigung der gegensäzlichen »Interessen über unser eigenes Schicksal durch gemeinsame Kran und in Eintracht selber verfügen sollen,·—Schiffbruchlitt,·an das Hippe des Mißverständnisses und des Egots an Schiffbruchlett-Werhoffen jedoch,die Regierung werde sich deut nicht zufriedeneben,sondern Dab sie Die zur Erreichung 068 Zieles führenden helensien Verfügungen treffen und energise duchführen werde ; die Interessenten werden dann die kaum in 3.Gewicht fallenden SKoften vergessen und für die günstigen Folgen der Negierung Dank missen. Oesterreichisch-ungarisch-russischer Verkehr. Die nächste General-Konferenz der an dem genannten Verkehre betheiligten Bahnen findet Anfangs März in Mostau statt und soll Hiebei unter Anderem über die Neuerstellung des Verbandtarifs, sowie über die seit Jahren schwebende Frage der Leitung eines Theile bei Triest-Mostauer und Triest-Petersburger Verkehrs via Ungarn-Przemysl zur Austragung gelangen. Dieser Verkehr hat übrigens in den besten Jahren, namentlich während der Sommermonate ziemlich abgenommen, da die russischen Eisenbahnen derselben mit Erfolg via Odesja konfurrenziren und ist es überhaupt interessant zu sehen, wie in den internationalen Verkehren in neuerer Zeit im Allgemeinen die Routen-Konkurrenz mit Zuhilfenahme der Fluß oder See-Schifffahrt an Stelle der bisher zumeist bestandenen und durch Kartelle geregelten reinen Strecken - Konkurrenz der Bahnen getreten ist. In dieser Beziehung wollen wir uns an den ungarisch-englischen Verkehr erinnern, welcher via Fiume und Triest, aber über Laube mit Benügung des Gibe-Umschlages, sowie via Regensburg vermittelt werden kann, welche Wege durch Kartelle wohl kaum unter einen Hut gebracht werden können. (Die österreichische Nordwest-Dampfschifffahrt-Gesellschaft in Wiety hat mit der »Fonciere«,Pester Versicherungs-Anstalt und den mit derselben verbündetetc Versicherungs-Gesellschaften einen Versicherungsvertrag abgeschlossen,wodurch die Versicherung aller durch obige Gesellschaft auf der Moldau und Elbe zwischen Prag und Hamburg zur Verschiffung gelangenden Güter der,,Foreierei«übertragen wird. Der Jahresbericht der ungarischen Kaufmannshalle, ferner die Fortfegung der „Rückblicke" und zwar V. Geschäftsgang, 16. Wolle (hl), 17. Manufakurmanten (Fortlfegung folgt), finden sich in der zweiten Beilage. Gehäftsberichte. Budapest, 22. eber. Witterung: heiter und windige Thermometer — 06 ° 6. Barometer 768,6 Mm. Wasserstand zu nehmend. Bei theils nordöstlichen, vorwiegend aber nördlichen Starken, stellenweise stürmischen Winden hat die Temperatur im Allgemeinen etwas zugenommen; der Luftorad hat sich, insbesondere im Osten des Landes wesentlich verringert. Das Wetter ist windig, im Allgemeinen veränderlich; Niederschläge waren an zahlreichen Orten, zumeist mit Schnee. — &3 it auch fernerhin windiges, veränderliches Wetter mit nächtlichem Frost zu gemärtigen. _ 73 Effettengeschütt. Die Börse verlief heute in luft- und geschäftsloser Haltung, Cpetulations-Rapiere und Renten Ihm wädten fi bei mäßigen Kursschwankungen ab. In Lokalpapieren kamen nur einzelne Schlüffe zum Borsdein, Balten und Devisen etwas steifer. An der Vorbörse begannen Oesterreichische Kredit 296.25, Grüdten fi) bis 293.50, schloffen 294.25 ©., 4%ige Gold-Nente zu 85 —84.85 eischloffen. An der Mittagsbörse Oesterreichische Kredit-Aktien zu 294 i8 295.50 gemacht, fcloffen 295.25 ® eld, Ungarische Kreditbant- Aktien zu 287 geschloffen, blieben 287 ©., Essompte- und Wechslerbant zu 97.25—96.50 gemacht, blieben 96.50 ©., Bester Kommerzialbant 625 W., 4%ige ungarische Gold-Rente zu 84.70, 0Y%ige ungarische Rapier-Rente 84.75 geschlossen, blieben erstere 84.60 ©., legtere 84.156., 6%ige Gold-Rente zu 117.95 gemacht. Von sonstigen Werthen kamen in Verkehr Elisabeth-Mühle zu 149, Bannonia zu 830, Tunnel zu 108.50, Ganz u. Komp. Cisengießerei zu 640, Neustifter Ziegelei zu 104, 51/sperzentige Bodenkredit-Instituts- Pfandbriefe zu 101.25, Deutsche Pläge zu 58.60 geschlossen. , An der Abendbörse fegten Oesterreichisch Kredit-Aktien 296.50 ein, erstatteten bis 295.50, stiegen neuerdings bis 297.50, drühten sich wieder bis 295.50, schließen 296. Ungarische Kreditbant-Nitien 287.—. Ungarische Extempte und Wechslerbant-Aktien 96.25 bis 96.50. Ungarische 4perzentige Gold-Rente avancitte von 84.80 bis 85.05, blieb 84.90. Pester Straßerbahn zu 440 gemacht. Getreidegeschäft. mittags ein Schluß abjahrsWeisen zu Borstenvieh. ur Notivung gelangte Nach 8 . 11. 12.27. · Steinbruch,22.Feber.(Orig.-Te·legr.)·Bericht der Borstenviehhändler-Hallein Steinbruch. Das Geschäft verlief heute ruhig. Wir notizen: Ungarische alte Schwere 61—62— Er., junge scmere 63—631/2 fr., dto. mittelschwere 62%, Er., leichte 62 fr. Bauernwaaze schwere 60—61"/e Fr., mittelschwere 60—61 fr., leichte — fr. Rumänische Bafos nyer shmere — fr. tranfito, mittlere 60 bis 61 fr. tranfito, leichte 59-60 fr. tranfito. Stachel shwere — fr. tanfito, leihte —.— fr. tranfite, Serbische shwee — fr. tranfito, mittelfhwere —.— fr. tranfito, leichte —.— Fr. tranfite, Termingeschäfte: Auf die Monate Juli-August wurden zu — fr. verkauft. Magere jährige — bis — fr. — Die Preise sind nach Abzug von 45 Kilogr. per 4% in Kilogramm zu verstehen. Bei jenen serbischen und rumänischen Schweinen, welche transito verkauft wurden, werden dem Käufer fl. 4 in Gold per Paar vergütet.