Pester Lloyd, September 1885 (Jahrgang 32, nr. 239-268)

1885-09-11 / nr. 249

2­57 = 28 , ——» ne VÖ 3 ; = ——— —— - — ·· s­­-«WÆÆ«IQz-Septeuroevx «WssiiksgeS,wude-isnach dgssi.-dixjsp Neu in die Hände ,"us-istr«ek«Le»säj-delakegtfind,«wi­rdSAIT--:a-«jcftät-die Reise nach Pozsegaajt trete 11,111n einige Tage hin­­«Mkch»den dortigen Maisövem beizuwohnen.Daß sich bei »s.k dieser Gelegenheit der ungarische Minister für Kroatien­­«FS«favor1ice­rt,sowie der Lan­desvertheidigungs-Min­ifter und der —.Yauus im Gefolge Sr.Majestät befinden werden, it etwas Selbstverständliches und bedarf wohl keiner weiteren Errör­­terung. Allein, wie unseren Lesern bekannt, wird der König diesmal au) vom ungarischen Minister-­präsidenten begleitet sein, und das ist eine Schat­­face, welcher, ohne daß wir ihren Werth überschagen wollten, dennoch eine gewisse politische Bedeutung nicht üb­­erprochen werden kan. Es Handelt sie, wie gesagt, bei Dielen Besuche des Monarchen um rein militärische Angelegenheiten, mit denen der Veimister-Präsident Taum — etwas zu schaffen hat, sowie dem auch bei den jüngsten Kaiserlichen Besuchen in Bilsen und Klagenfurt, welche gleichfalls den Manövern galten, der österreichische Minister­­präsident nicht anwesend war. Und da wir Herrn v. Tia nicht als einen so passionirten Kriegsmann kennen, daß wir annehmen sollten, er Habe Sich als solcher Die Ehre erbeten, ebenfalls nach Boztega kommen zu dü­rfen, so Hat es wohl einen besonderen Grund, wenn bei dem­ bevorstehenden Besuche in Slavonien fi auch der ungarische Minister-Präsident an der Seite Sr. Maje­­stät befinden wird und wir glauben, dieser Grund sei auch ziemlich leicht zur errathen.­­ Gegenüber gewissen groß­­feoatischen DVelleitäten und der neuestens beliebten Behaup­­tung, der Kroatien-Slavonien ein mit Ungarn gleichberech­­­tigter selbstständigr Staat mithin das Verhältniß zwischen Ungarn und Kroatien ein „Staatenbund" sei, für den gelehrten und ungelehrten Herren, welche dies behaupten, ad oculos demonsteirt werden, daß es nur einen einheitlichen und untheilbaren ungarischen Staat gebe,­­dessen integrirenden und untrennbaren Bestandtheil Kroatien-Slawonien bildet, wenn Letterem auch doch Das Geset eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Auto­­nomie garantirt ist; ferner daß Dieser einheitliche ungarische Staat nicht der Krone durch Die verantwortliche ungarische Regierung r­epräsentirt werde und­ daß daher auch dann, wenn der König von Ungarn Kroatisch-flavonis­­ches Gebiet betritt, der Chef dr ungarischen Re­gierung an seiner Seite erscheint. Wir unsererseits Fünuen von Dieter Zhatjache, so groß oder so gering and deren Eindruck auf die kroatisch-flavonische Bevölkerung sein möge, wie mit großer Befriedigung Alt nehmen; sie gibt beredtes Zeugniß für Die Kurdans Torrette Auffassung, melde an­­ maßgebender­ Stelle bezüglich des­­ Verhältnisses zwischen Un­­­­garn und Kroatien-Slavonien Herrscht und bietet eine neuer E dreiern breit macht, deren Lärmen dann fälschlich für den Meinungsausbruch der Majorität gehalten wird. Allein selbst wen Die Majorität der Bewohner Agrams wirklich oppo­­sitionell gesinnt wäre, so ließe es sich doch eben von­ libe­­ralen und konstitutionellen Standpunkte aus am wenigsten rechtfertigen, die Krone gleichsam als Marter in dem Kampfe der Meinungen erscheinen zu lassen. Es ist wohl selbstver­­ständlich, daß im Konstitutionellen Staate der Monarch) auf Seite der Regierung steht, die sein Vertrauen besigt und für das Vorhandensein Dieses­­ Vertrauens liefert das gat daß diese Regierung im Amte ist, den voll­e — giltigen Beweis; allein ebenso sicher üt es, daß die Berechtigung der Opposition, so lange sie sich innerhalb der gejeglichen Schranken bewegt, von der Krone gleichfalls fein und wie sind fest überzeugt, daß etwas Rechnliches Fölterung ohne Parteiunterschied beeilen, ihm ihre Huldi­­m wofür dann selbstverständlich auch alle Barteien an die Hub und das Wohlwollen des Monarchen den gleigen ,­­ide Birgschaft Dafür, daß etwaige, Differenzen, wie sie zwischen Ungarn und Seoatien hie und da auftauchen, jeder­­zeit in Diesem Forresten Sinne ihre Lösung finden werden. . Suchen wir jedoch einerseits Diese Thatsache, der An­­­wesenheit des ungarischen Minister-präsidenten in Poztega ihrem vollen Werthe nach­zu wü­rdigen wissen, künnen wir andererseits nicht auch der Ansicht beipflichten, wonach jene andere Thatsadhe, daß nämlich Se. Majestät gelegentlich Dieser Reife Agram nicht berührt, „eine gewisse Bes­deutung” habe. Diese Behauptung, welche mit bewunderns­­werther Naivität auch von der offiziellen „Agramer Zeitung" reproduziert wird, entspricht unseres Wissens den maßgeben­­den Intentionen nicht und Derjenige, der sie verbreitet, mag vielleicht von der besten Absicht geleitet sein, aber einen­­ Beweis von besonderem Takte hat er damit nicht geliefert. Welche „Bedeutung“ sollte oder Ernte das VGernbleiben des Königs von Agram Haben? Etwa — und offenbar war er dies, was man durchschimmern lassen wollte — etwa die Bedeutung einer Strafe? Einer Strafe — wofü­r? Da­ Agram seinen Vöbel hat und daß dieser . Pöbel sich hie und da zu Exzessen Hinreißen läßt, das­st ein Meathene, welches die kroatische Hauptstadt mit alten , anderen großen Städten theilt und wollte allerdings die Erzedenten eine Strafe verdienen, welche ihnen durch­ die kompetenten Behörden jederzeit zutheil geworden ist und wohl auch fernerhin zutheil werden wird, aber die intelligente, friedliche Bürger haft der Stadt sicherlich nicht! Oder sollte Agram etwa dafür bestraft werden, weil die Mehr­­zahl seiner Bürger oppositionell gesinnt ist? Da wäre denn­­och vor Allem die Nichtigkeit Dieser Thatjadje nachzumessen, welche fü­r uns seineswegs außer allem Zweifel steht; es s­eint uns vielmehr, daß sich in Agram dieselbe Erschei­nung wiederholt, die ja auch anderwärts unzählige Male wahrzunehmen it: da nämlich die Majorität ruhig und einer wohlwollenden Negierung gegenüber auch freundlich gesinnt it, daß sie aber geräuschlos ihren Geschäften nach­­geht, während im öffentlichen Leben sich eine Minorität von anerlangt werden muß, die ja eben nach parlamentarischen Begriffen jeden Augenblick in die Lage kommen kan, ihre — —— Regierung aus den Reihen Dieser Opposition zu entnehmen, sobald die Teptere zur M Majorität geworden it. Einer der größten Vorzüge Des parlamentarischen Systens liegt ja gerade darin, daß Die Krone aß außerhalb de Kampfes der Parteien stehend betrachtet wird, als das Bleibende im Wechsel, als der feste Vpunkt inmitten der politischen Bewegung, und nur unter dieser V­oraussehung wird sich, wie es glücklicherweise bei uns der Fall ist, überall dort, wo der Monach­ persönlich erscheint, nicht blos biete oder jene politische Partei, sondern die gesamm­te Be ung und die Kundgebungen ihrer Anhänglichkeit dayzer­­bringen, — die Opposition so gut, wie die Regierugspartei. Nebenbei möchten wir noch bemerken, dab nach den ‚heu­tigen Anschauungen, welche mit dem einstmaligen in Demuth ersterbenden Nespekte vor dem Gottesgnadenthum ehr wenig zu schaffen haben, ein Besuch des Monarchen Tierlic, jedem Orte zur Freude und zur Auszeichnung ges zeicht, Daß aber darin nicht eine Belo­hnung zu ver­blichen ist, sondern lediglich Die Erfüllung einer — — Megentenpflicht, welcher jeder gewissenhafte Herrs­­cher — und man darf wohl ohne Wohldienerei jagen, daß der gegenwärtige König von Ungern das Muster eines solchen ist — nach Kräften zu entsprechen bemüht ist, um von Zeit zu Zeit mit Dem verschiedenen, unter jeitem Szepter lebenden Völkerschaften im unmittelbare Berührung an treten und ihnen Gelegenheit zu bieten, ihre Winsche und Dedi­niffe auch Ammittelbar vor den Stufen des Zheones darzulegen. Wenn somit ein Besuch des Souveräns keine Belohnung ist, so kann auch sein Beinbleiben von irgend­einem Orte seine Strafe euch diesmal nicht beabsichtigt ist. Ge­ i­jestät wird nach den bisherigen Dispositionen Agram­e Des Monarchen auf Agram auge eh­e gedehnt wird. = Wenn nun — um nach die Sterkusion auf Die Anwesenheit des ungarischen­­ Meinister - Präsidenten in Slavonien zurückzukehren — das Erscheinen des Herrn v. Tiha im Gefolge Sr. Majestät nach dem eingangs Gejagten eine für uns sehr erfreuliche, aber jedenfalls nun ganz allgemeine Bedeutung „hat, ohne durch irgend einen speziellen Zweck veranlaßt zu sein, ich möchten wir denn doch der Hoffnung nicht entsagen, daß Se. Erzellenz Die Gelegenheit benügen werde, um sich in dem heutigen sogenannten Slavonien ein wenig „umzusehen”. Wir sagen, in dem „Sogenannten” Slavonien, weil bekanntlich die Komitate Pozsega, Berdeze und Syrien, welche heute unter diesem Namen zusammengefaßt werden, nie zu dem eigentlichen Slavonien gehörten, welches vielmehr aus den heutigen Komitaten Kreuz, Warasdin und, einem Theile des Agramer Komitats bestand, während das heutige Slawonien vom Anbeginn ein unmittelbar umgegliederter integrirender Theil Ungarns war und, bis nach der Mohácser Schlacht den Donau-Dran-Distek­t bildete, von Syrmien nicht zu reden, welches bis in die mehtere Zeit niemals zu Slawonien und noch viel weniger zu Kroatien gehört hat. Der ausgezeichnete Historiker Besty hat dies zu wiederholten Malen in unserem Blatte und andernworts in ebenso ausführlicher als unanfechtbarer Weise dargethan. Tent man jedoch hie und da aus diesen Historischen That­sachen die prakttiche Konsequenz ableiten wollte, daß also im Falle fortgefester Feindseligkeit Kroatiens gegen Ungarn diese drei Komitate einfach wieder unmittelbar an Ungarn anzugliedern waren, so ist das allerdings eine Konsequenz, welche wir nicht acceptiven. Denn wie Die Dinge immer in der Vergangenheit sich verhalten mochten, heute steht der §. 66 528 Ausgleich mit Kroatien in voller Kraft und kan­ne mit Zustimmung Kroatiens abgeändert werden ; dieser Baragravd aber besagt ganz deutlich, daß „die Som­mitate Bozsega, V­erdeze und Syrmien zum kroatisch-flavo­­nisch-dalmatischen Territorium gehören". Allein das behließt nicht aus, daß die ungarische­ Negierung, ohne deshalb ihre wohlwollenden Integsionen Den eigente­lichen Kroatien gegenüber aufzugeben, dennoch Ela vornien größere Beachtung zumende, als dies bisher der Fall war, daß sie die unlengbaren­ Sym­pathien, denen sie in Diesem Theile des sogenannten, dreieinigen König,­relches auch Hente noch­ begegn­et, wach zu erhalten und zu kräftigen bemüht sei. Dem nichts weniger als ungarnfreund­­lichen Wirken Der dortigen Geistlichkeit wird sie allerdings schwer entgegentreten “Tönen, so lange die Hochwü­rdigen Herren ihre Parole von ihrem Djafovarer Dizegott em­pfan­­gen; allen daß die Beamtenstellen in Glavonien durch­­gehends mit Brollblutfronten bejegt werden. Die dort groß­­froatische Propaganda treiben, das dürfte dem­ Doc) nicht gar so schwer zu verhindern sein, namentlich von Seite des jesigen Banıs, der, selbst ein Syrnier, .Diese Verhältnisse aus unmittelbarer Anschauung fennen an: „Mich bezüglich des Wahlmodus für den Froatisch-Traugnischen Landtag tort­men uns seit geraumer Zeit wiederholt Klagen aus­­ Slavo­­nien zu, welche sich namentlich daran gründen, daß Kroatien allerdings ein größeres Territorium und eine bedentendere Einwohnerzahl befige, Slavonien Hingegen eine höhere Steuiersumme zu zahlen habe, daß es sonach biffig wäre, wenn S­lavonien im Agramer Landtag wie im ungarischen Reichstage mindestens im gleichen Maße wie Kroatien ver­­treten wäre. Kroatien — so mutet ein weiterer Beschwerde­­punkt — Hat gute Landes, Kommunt­­nd Vizmalstraßen, während Stavonien, trot s einer höheren Leistungen für den Konturrentional gond, buchstäblich im Rothe versinnt und der slavonische Landm­­oth ganz so wie der Bewohner der rufji­­­gen Steppen darauf angewiesen ist, den Hochsommer oder die Schlittenbahn abzuwarten, um seine Naturprodukte auf den Markt bringen zu können. Mean theilt uns in dieser Beziehung die geradezu unglaubb­ klingende Thatsache mit, daß beispielsweise die Straße von Efsegg nach Butovár, welche eine Strecke von fünf Meilen beträgt, seit nicht mez­riger als siebzehn Lehren im Batte stößt, ohne bis zur Stunde fertig geworden zu­­ sein, und da läßt ich allerdings beiläufig extreffen, wie lange es, wenn in dem bisherigen Tempo „Fortgewurstelt" wird, dauern mag, bis die von Efjeg Über Mitrovis-Vurovar nach Semlin und von Efjeg über Su­d­-Peterwardein nach Senlin im Bau begriffenen Straßen zur Vollendung gelangen, Straßenzüge, die auch vom strategischen Stand­­punkte eine gewisse Wichtigkeit haben. In nicht erfreusicherem Zustande befinden sich die Wasserstraßer. Der so not­­­wendige Kanal zwischen der Drau und der Save, meldet vom Standpunkte eines raschen und billigen Transportes der Landesprodukte nicht nur fir Slavonien, sondern fir das ganze Bäcser, fir einen Theil 5­8. Vetter, Baranyaer und Zolnauer Komitat, sowie fir das Banat von eminen­­ter Wichtigkeit i­, gehört auch heute noch in Die Neihe der frommen Winsche, so daß die Naturprodukte, welche nach Gilje und von dort nach Finne­­ gehen, den langen Weg über die großen Stimmungen der Donau bis Gremlin und von hier über Die gleichfalls bedeu­­tenden Biegungen der Save bis Sifjek zurüdlegen müssen, während sie mit einer Ersparniß von mindestens zehn bis zwölf Tagen auf dem Kanal von Bufovár nach Jarıga oder Brood fihueller und bilfiger befördert werden kön­ten. .. . Wie wollen Dieses Register der Unterlassungen, fiber welche­­n Slavonien bittere Klage geführt wird, nicht weiter ausdehnen, obwohl uns hiezu noch weichliches Material vorläge. Wir glauben, das Gesagte werde genügen, um die ungarische Regierung zu überzeugen, daß es mit bloßen allgemein gehaltenen Demonstrationen zu Gunsten der uga­rischen Staatsidee nicht gethan sei, daß man vielmehr anch den praktischen Bedürfnissen Slavoniens in höherem Maße, als bisher, Rechnung tragen müsse, um die dort unmlengbar vorhandene Anhänglichkeit an den ungarischen Staat zu festigen und nicht auch unter der dortigen Bevölkerung ein Mallontententhurm anffommen zu lassen, in welchen Die kroatischen Agitatoren, an denen es Jeder auch in Slavonien nicht mangelt, einen empfänglichen Boden Fü­r ihre Destruktive Thätigkeit fänden. Die ungarische Regierung wird sicherlich nicht milde werden, nach­ wie vor innerhalb der Grenzen der Möglichkeit Alles zu than, um den gerechten Winschen der kroatischen Batrioten zu entsprechen und sie davon zu­ über­zeugen, daß durch das gegenwärtige Verhältnis Kroatiens zu Ungarn Die Lage des Ersteren sich so­ günstig gestaltet, wie dies unter gar seiner anderen Kombination denkbar wäre. Aber wenn Groß allden das Gros der kroatischen Bevölke­­rung nit zu gewinnen wäre, so muß unser Streben nur umso beharrlicher dahin gerichtet sein, mindestens in Sla­­vonien einen Rückhalt zu finden und nicht mit vollen Hän­­den dort zu geben, wo der Werth des Gebotenen, durch das Medium einer tief wurzelnden Antipathie gebrochen, immer verkleinert erscheint. Dagegen Diejenigen stiefmütterlich zu behandeln, die vermöge ihrer vielhundertjährigen Sym­­pathie für Ungarn Alles, was fir sie gethan wird, nicht nie mit Fühlen Dante, als schuldigen Tribut, sondern geradezu mit freudigem Enthusiasmus, als wahre Wohlthat aufzunehmen geneigt wären. Wern Der bevorstehende Besuch des Königs und des ungarischen Meinister-Präsidenten den Anfang eines Umsch­wunges in dieser Richtung bezeich­­nen wird, Dann wird derselbe in Slavonien ein Dauernderes und dankbareres Andenken aneiclaffen, als die prächtigsten zum, Anspruch haben. Ja :§ MESZ : Brise, ganz ausge­gerade in wine t m.­­­­— Bu­dapest,10.Septem­ber. .A Unter den zahlreichen Probleme­ eh die sich bei uns einer zielbewußten Justizverwaltung mit elementarer Gewalt­­ aufdrängen,ist die Aenderung der Situation der Ge­­richte zweitd Instanz ni­cht gerade das wichtigste,aber dennoch von einer solchen Tragweite,daß es gewiß die Villig 111cg aller praktisch anxcristen finden wird, wenn,wie man uns mittheilt,die Lage der königlichen Tafeln im Justizmiristermmemer umgehend b­rüstung unterzogen wird,als­ deren Resultathoffentlich eine er­­freuliche Eidung zum Bessere11 hervorgehe­n dürfte. Es ist erst jüngst an die schtelle darauf hingewiesen worden,daß die Restanzen bei der Budapester königlichen Tafel nach den Ferien eine ungewöhnliche Höhe erreicht haben und daß unter den gegebenen Berhä­ltnissen eine rasche Abnahme derselbejtnithin erwarte ist.Diese Restanzen sind ein Syurthom,welches­ auch oberflächlich­ht Beobachtern zeigt, daß Etwas, oder auch Mehreres im Or­ganismus dieses Obergerichtes nicht in Ordnung i­. Sie zeigen aber auch, daß bald irgend eine Abhilfe­­ getroffen werden muß, damit nicht ein allgemeines Stochen des Ge­schäftsganges eintrete. Jedenfalls scheint Dieses Mo­ment bestimmend dafü­r gewesen zu sein, daß man im Justizministerium vor Allem gerade die Lage der königlichen Tafeln zum Gegenstande eingehender Berathungen machte. Was nun die Ursachen der Nestanzen betrifft, so­ gibt es deren ziemlich viele, und von ziemlich verschiedener Kategorie. An erster Linie läst fi) nicht leugnen, daß der W­irkungstreis der königlichen Tafeln in mancher Hinsicht bedeutend erweitert wurde, so daß ein An­wachsen der Arbeit eine naturgemäße Folge der neueren gefeglichen Berfügungen ist. Wir wollen nur auf das Gefeb über das Evolutionsverfahren und die neue Organisation der Rechtss­mittel im Bivilprogesse seit 1831 Hin­weisen, welche beide zur Folge hatten, daß die ganze Arbeitslast, die dem bestandenen Kassatiershofe zugewiesen war, nunmehr auf die königlichen Tafeln überwälzt wird. Es ist dies eine Lat, die sie von Jahr zu Fahr Fühlbarer macht, und zwar umso mehr, je schlechter die Verhältnisse bei den Gerichten erster Instanz werden, je mehr der Schlendrian in der Gebahrung der unteren Instanzen umwächst, indem eine Masse Zeit und Arbeit mit der Anordnung von Ergänzu­ngen der Alten ganz nuslos verirödelt wird. Im­ Strafsachen wurden zwar die Füniglichen Tafeln duch den &.­W. VI. 1883 der Zahl der Gru­de nach wesentlich entlastet, allen wenn man bedenkt, daß gerade nur die Zappalien unwegfielen, von denen eine hihe Anzahl trogdem in dritter Sustanz vor die Fünigliche Tafel gelangt, daß seitden Die Fünigliche Tafel in allen zur Kompetenz der Bezirksgerichte gehörigen Fällen der Regel­uag als legte uftanz urtheilt, daß endlich Die mit der Zu­­nahme der Bevölkerung und des Verkehrs naturgemäß ver­­bundene Steigerung des Geschäftsganges sich gerade in den Strafsachen fede fiat geltend machte, so laßt sich als Ge­sammtergebniß Konstativen, daß die Entlastung der königlichen Tafeln nicht der Mehrbelastung entsprach, und Daß Daher ein Defizit in der Gestalt von Nestanzen unverm­eidlich war. € s Tabpriven auch seit Sahren die Königlichen Tafeln art einer chronischen Arbeitsüberbiiedung. Zurr Bewältigung der­selben wurde im Jahre 1881 die Zahl der Eriagrichter um zwölf vermehrt. Später wurden einige Aushilfsrichter von den Gerichten erster Instanz zu den Königlichen Tafeln beor­­dert. Und diemit war die Reihe der Maßregeln erschöpft. Daß sollte ephemere Verfügungen gegenüber den dauernden Ursachen der Arbeitsüberbildung nur eine zeitweilige Beise­­zung der Verhältnisse zur Folge haben werden. Das war vorauszusehen. Zu den permanenten Ursachen der Rildstände gesellten sich in neuerer Zeit auch nor andere Uebelstände, die, obwohl mehr perfünliger als jachlicher Natur, dennoch auf den Geist und in Folge dessen auch auf Die Resultate der Nechtspreis­ung lähmend einwirken. Manche der älteren Referenten, gerade jene, Die dem Range nach als Borz­eigende verwendet und daher Doppelt belastet werden, Haben ihre frische Arbeitskraft bereits eingebüßt und sehen sich in Folge dessen bei den Beförderungen zur Surie übergangen. Dies trägt natürlich nur zur Aneiferung bei, sie arbeiten weniger und Die natürliche Folge ist ein allgemeines Sinsen der geleisteten Arbeit. Auch die zuweckmäßige Vertreidung der Arbeitslast wird duch die geringere Kapazität mancher älteren Referenten erfnwert, indem einzelne jüngere Refe­­renten­ mit wichtigen Angelegenheiten überbün­det werden und gewissermaßen das Zoch doppelt tragen müssen. Wie man aus der Natur der Nebelstände hervorgeht, laßt sich eine grü­ndliche Mithilfe un von einen System­mwechsel, nämlich von der Dezentralisation der Königlichen Zafeln erwarten. "Denn nur Dann : lassen sich solche Anordnungen treffen, Daß die einheitliche Leitung der Mittelinstanz und die Kontrpte der einzelnen Arbeitskräfte möglich wird, was bei dem gegenwärtigen Personalstande von über 140 Richtern und elf Senaten, die wieder in Unterabtheilungen zerfallen, gar nicht gefordert werden sollt. Wie und unter welchen Bedingungen diese zu geschehen habe, darüber wäre die Diskussion unserer Ansicht nach, und wir glauben auch nach der Ansicht der maßgebenden Kreise, sei noch verfrüht. Daß aber spätestens bei dem Susiid­entreten einer neuen Strafprozeß-Ordnung die D­ezentralisation durchgeführt sein mung, darüber fan gar kein Zweifel bestehen. Vorläufig mag man sich also wieder mit Balliativ­­mitteln behelfen, die jedoch, wenn sie konssequent und systematisch angewendet werden, zufriedenstellende Resultate ergeben kannen. Unserem Bernehmen nach fanden Dies­­bezüglich im Präsidium der Budapester Königlichen Tafel unter hervorragender Mitwirkung des Präsidenten und­ Vize­­präsidenten der Königlichen Tafel Konferenzen Statt, an welchen sie and der Staatssekretär des Justizministeriums be­t­eiligte. Unter Anderem kam dabei an die Begehung der vasanten Stellen zur Sprache. Natürlich handelte es sie nicht darum, ob Dev oder Jener promovirt, sondern um das System, welches bei den P­romovirungen befolgt werden soll. Diese Frage, welche bei dem Mangel einer Dienstespragmatit und eines V­orlidungs-Systens ganz in die Hand des Mi­nisters gegeben ist, besißt genug Wichtigkeit, um die volle Aufm­erksamkeit aller jener auf sich zu lenken, die sich für das Nechtstehen interessiren. Nament­­lich die Tange Balanz der erledigten Bosten bildet einen ständigen Beschwerdepunkt, und wenn man im Justizmini­­sterium mit Exruft reformiren will, so muß vor Allem in dieser Hinsicht eine Henderung eintreten. Freilich ist Das Literkalare ge jeglich bestim­mt, 004 fan diesbezüglich jedes Jahr im Budgetgefeße Durch Herabseßen oder gänzliches Streichen Desselben die nothwendige Beränderung getroffen werden. Wir hoffen, Daß Die erwähnte Konferenz im Dieser Hinficht Frichte tragen wird, Auch noch in anderer­ Hinficht Tan duch Mafregeln persünliger Natur Abhilfe getroffen werden. Wir Haben Schon oben Darauf Hinge­wiesen, daß manche der an den Königliche Zafeln fungirenden Personen entweder Durch Krankheit oder Alter nicht mehr im Stande sind, mit dem­ erwünschten Erfolge zu arbeiten. Durch die auf Grund des neunen Benfions­­gejeges mit Berücksichtigung aller billigen Ansprüche durchführ­­bare Benisionirung solcher Elemente Tanz und soll eben­­falls Raum für jüngere Kräfte geschaffen werden. Dabei müßte aber, so lange die Institution der Erfagrichter besteht, den h­ervorragenderen Ersaßrichtern ziems­­­­­­­­g ange­­­­­­­­­­­­­­­­­ü dt werden, x EN e eine anfertourt­efördert heit zu paralysiren, der ihrem Avancement durch die El­­tern an der küniglichen Tafel zweifellos ermwächt. In der erwähnten Konferenz ist endlich noch die Nothwendigkeit betont mworden, die jeßl­ich zeigenden Nestan­­­zen durch eine ausgiebige Personalvermehrung zu bewältigen. Und zwar sollte dies Durch die Einthe­iz­lung von Richtern erster Instanz zur provisorischen Dienstleistung bei der töüniglichen Tafel geschehen Die Spee it nicht neu und hat vor mehreren Jahren der Tüniglichen Tafel einen Zuwachs von richtigen Kräften geliefert, indem die provisorisch zugetheilten Nichter später, bis auf wenige Ausnahmen, frünstlich zur Königlichen Tafel ernannt wurden. Hält man also an diesem Prinzip fest und betrachtet man die provisorische Eintheidung zur Dienstleistung bei der­ königlichen Tafel ausdrücklich als eine der Ernennung notholbwendig vor­angehende Probe, ob der Betreffende auch die Eignung zum Oberrichter besigt, welcher Probe im Falle des Bewährens bei der mächiten Apertur die Ernennung des probeweise Verwendeten folgen müßte, dann wird dieser Gedanke ficher von praktischem Nursen sein und ja, wenn dies systematisch, Daß heilt fortwährend durchgeführt wird, so die beste Pflanzschule Für die höheren Gerichte gegründet wer­­den. Nam­entlich in dieser Hinsicht wüßten wir kaum eine zweck­­entsprechendere Idee, welche in höherem Maße Garantien dafür Tiefen würden, dag mm erprobt tüchtige Rich­­ter und Arbeitskräfte bei den höheren Instanzen angestellt werden. Zwar geschieht auch fest eine Kan­didation, und zwar durch die Senatspräsidenten der königlichen Tafeln, allein diese hat sich in der Praxis nicht bewährt, da die Staats­­präsidenten in der Regel ganz und gar nicht wissen, wie es eigentlich mit dem Wirken und Arbeiten des K­ompetenten besteh­t it und daher genöthigt sind, aus dem nicht immer lauteren Borne verwandtschaftlicher, feindschaftlicher oder auch feindseliger Berichte ihre Informationen zu schöpfen. Diese Ieen wurden in der erwähnten Konferenz Disz Tutirt. Vorläufig scheint man sich also auf die Lösung der persönlichen Seiten der Fragen beschränken zu wollen. Unse­rer Ansicht nach mit Necht, da die sachlichen Seiten, wie­ neue Feststellung der Konfetenz der küniglichen Tafeln, Be­gehung ihres Aufsichts- und Sulpizirungsrechtes gegenü­ber den­­ Gerichten erster Sustanz. Deagre geht, um den Königlichen Tafeln eine leitende Rolle in der Judikatur zu sichern u. a. m. erst bei der Dezentralisation der Königlichen Tafeln grü­ndlich bistntirt werden können. Wie viel von den Yoeen praktisch verwirklicht werden wird, und wie die Ausführung den Intentionen entsprechen wird, das soll die nächte Ankunft Ichren, |ermögli | nennung von­­ an“, um wenigstens so den Naga ichtern erster Snstanz zu ordentlichen Ride, Ji = Da einer der wichtigsten Britte der Aurgfeichtverhands Iungen zu­sschen Oesterreich und Hugarn die Feststel­­lung de­s Duotenverh­ältnisses is, welch seßtereg im Sinne der SS, 19 und 20 563 .G.A. XII: 1867 die Regni« tolar-Deputationen des ungarischen Neichstages und des österreichischen Reichsraths zu vereinbaren­ haben, demnach vor Aba­ngluk der Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Regierungen noch die Entsendung dieser Negrikolar-Deputationen und deren Beschluß«­faffung sich als nothwendig erwesst, wird die Unterbreitung der auf­ den Vergleich bezüglichen Borlagen in­ den Parlamenten nicht vor Monaten zu erwarten sein. “ In einem­ Neu­fel über den Terzesvárer Barteisag hatte „Nem­zet” jüngst gemeldet,­­ daß Die engere Bartei-S­onferenz, in welcher Graf Apponyi hätte den Borfis führen sollen, wegen Mangeld an Theilnehmern aufgelöst werden mußte. Dem gegenüber schreibt man dem , Belti Napló" aus Temesvár, bab der im Sinne der Statuten von der am 6. b. stattgehabten Generalversamm­lung ent­­sendete zwanziggliederige Yusjhus am näcsten Montag behufs fest­stellung des Mitionsplanes eine Einng­ Halten wollte, zu welcher—­ 2 bis 3 Mitglieder ausgenommen — sämmtliche eischienen waren. Doc Hatte si, weil auch dieje Sigung bei der Behörde angemeldet worden war, auch­ ein Vertreter­­ der Stadthauptmannschaft einge­funden, in dessen Gegenwart man­­ die­ vertraulichen Details der Partei-Organisation Schlechterdings nicht disfutiren konnte. Der Prä­sident suspendirte daher die Lisung gleich nachden er sie eröffnet, mit dem Hinweise darauf, daß die wichtigeren Beschlüsse, die zu fallen seien, erst in einer vertraulichen Konferenz besprochen werden müßten. Der Ausschuk 309 fieh hierauf in ein Nebenzimmer zurück, wo er Alles erledigte, was er zu erledigen wünschte. % § . a! | Telegr. Depeiden a. „Weller Hoya“, Berlin, 10. September. Der „Reichsanzeiger” vers­öffentlicht amtlich den Erlaß des Reichskanzlers. de dato Barzin, 31. August, an den Gesandten in Madrid mehrt dem Wortlaute Der bereits bekannten deutschen und englischen Noten vom März 1875 über Die Hoheitsregette auf die Jardline wänielm Der Erlaß besagt : Graf Beno­mar verlas am 19. August eine Note der spanischen Regierung in A­rgelegenheit der Karolinen- und Belein- Sönfeln und des Vorgehens dafelort ud beansprucht die Iaselgruppe als spanisches Gebiet unter Borbehbalt der Beibringung der beweis tite) Tür Die fyaniiche son m­eränetät Die Note drüct die Ueberzeugung aus, die kaiserliche Regierung werde von einem Akte abstehen, der die Interessen Spaniens verlege. Auf den genannten Inselgruppen bestehen seit Langem, in der Vorauslegung, daß sie Herrenlos sind, deutsche Handelsniederlassungen in großer Anzahl. Dies würde nicht der Fall sein, wenn diese Inseln einen Theil der­ spa­­nischen Kolonialbefigungen bildeten, da innnerhalb der festeren der auswärtige Handel mit Schwierigkeiten zu käm­pfen hat, welche dortige Niederlassungen verhindern. — Die auf den S Karolinen anfällige Reichsangehörigen, melde mit fleibiger Arbeit, erheblichen Opfern und nicht ohne Gefahr für ihre persönliche Sicherheit die Inseln den Verkehr mit der Außenwelt erschlossen haben, baten wiederholt die Inseln unter den Shut des Deutschen Reiches zu stel­­len. Sie hätten solche Anträge sicher nicht gestellt und ich dort überhaupt nicht niedergelassen, wenn sie es für möglich gehalten hätten, daß die Inseln als spanisches Gebiet beansprucht und dem System der spanischen S Kolonial-Verwaltung unterzogen werden könnten. Anläßlich­h­ieser Anträge wurde amtlich ermittelt, daß in den fraglichen Gebieten außer vorwiegend deutschen, nur noch englische Interessen, aber seine spani­­schen vertrein sind. Die R­egierung würde die Anträge sofort zurückke­wiesen haben wenn sie hätte glauben können, dab ein Um­spruch Spaniend bestände oder arg nur behauptet würde Für eine solche An­­nahme fehlte jede Unterlage und bestand auf den Inseln kein Anzeichen, welches die Ausübung der Herrscaft einer fremden Macht angedeutet hätte. Keine fremde Macht hatte bis zu diesem Jahre dort­ Souveränetätsci­hte ausgelobt oder beansprucht. — Die Note weist sodann auf den Berfuch des Spanisgen Konsuls in Hong­kong im J­ahre 1874 hin, Antshandlungen bezü­glich der Karolinen vorzunehmen, welcher Bersuch duch die bekannt­en deutischen ud englischen Noten im März 1875 unter Verwahrung­szurückke­wiesen wurde. Die Noten beider Regierungen werden zur Einsicht und Erwägung seitens des spanischen Miinisters bes Auswärtigen nochmals beigefügt. — Die Note fährt fort: Wenn die Spanische Regierung irgend­welche Souveränitätsrechte auf die Karolinen-Inseln zu haben glaubte, hätte sie dieselben Damals gegen­­über jenen Erklärungen der einzig interessirten­ beiden Mächte anmelden und geltend machen müssen. Die spanische Regierung habe abr die Be­wahrung ohne Erwiderungent­gegengenommen, weil sie deren Berechtigung anerkannte und nicht bestreiten konnte. Sie hat seitdem jeden Schritt unterlassen, welcher die Absicht bekundet hätte, dort Hoheitsrechte auszuüben oder durch die Errichtung von Handelsniederlassungen oder sonstigen Ar

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