Pester Lloyd, September 1885 (Jahrgang 32, nr. 239-268)
1885-09-11 / nr. 249
257 = 28 , ——» ne VÖ 3 ; = ——— —— - — ·· s-«WÆÆ«IQz-Septeuroevx «WssiiksgeS,wude-isnach dgssi.-dixjsp Neu in die Hände ,"us-istr«ek«Le»säj-delakegtfind,«wirdSAIT--:a-«jcftät-die Reise nach Pozsegaajt trete 11,111n einige Tage hin«Mkch»den dortigen Maisövem beizuwohnen.Daß sich bei »s.k dieser Gelegenheit der ungarische Minister für Kroatien«FS«favor1icert,sowie der Landesvertheidigungs-Minifter und der —.Yauus im Gefolge Sr.Majestät befinden werden, it etwas Selbstverständliches und bedarf wohl keiner weiteren Errörterung. Allein, wie unseren Lesern bekannt, wird der König diesmal au) vom ungarischen Minister-präsidenten begleitet sein, und das ist eine Schatface, welcher, ohne daß wir ihren Werth überschagen wollten, dennoch eine gewisse politische Bedeutung nicht überprochen werden kan. Es Handelt sie, wie gesagt, bei Dielen Besuche des Monarchen um rein militärische Angelegenheiten, mit denen der Veimister-Präsident Taum — etwas zu schaffen hat, sowie dem auch bei den jüngsten Kaiserlichen Besuchen in Bilsen und Klagenfurt, welche gleichfalls den Manövern galten, der österreichische Ministerpräsident nicht anwesend war. Und da wir Herrn v. Tia nicht als einen so passionirten Kriegsmann kennen, daß wir annehmen sollten, er Habe Sich als solcher Die Ehre erbeten, ebenfalls nach Boztega kommen zu dürfen, so Hat es wohl einen besonderen Grund, wenn bei dem bevorstehenden Besuche in Slavonien fi auch der ungarische Minister-Präsident an der Seite Sr. Majestät befinden wird und wir glauben, dieser Grund sei auch ziemlich leicht zur errathen. Gegenüber gewissen großfeoatischen DVelleitäten und der neuestens beliebten Behauptung, der Kroatien-Slavonien ein mit Ungarn gleichberechtigter selbstständigr Staat mithin das Verhältniß zwischen Ungarn und Kroatien ein „Staatenbund" sei, für den gelehrten und ungelehrten Herren, welche dies behaupten, ad oculos demonsteirt werden, daß es nur einen einheitlichen und untheilbaren ungarischen Staat gebe,dessen integrirenden und untrennbaren Bestandtheil Kroatien-Slawonien bildet, wenn Letterem auch doch Das Geset eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Autonomie garantirt ist; ferner daß Dieser einheitliche ungarische Staat nicht der Krone durch Die verantwortliche ungarische Regierung repräsentirt werde und daß daher auch dann, wenn der König von Ungarn Kroatisch-flavonisches Gebiet betritt, der Chef dr ungarischen Regierung an seiner Seite erscheint. Wir unsererseits Fünuen von Dieter Zhatjache, so groß oder so gering and deren Eindruck auf die kroatisch-flavonische Bevölkerung sein möge, wie mit großer Befriedigung Alt nehmen; sie gibt beredtes Zeugniß für Die Kurdans Torrette Auffassung, melde an maßgebender Stelle bezüglich des Verhältnisses zwischen Ungarn und Kroatien-Slavonien Herrscht und bietet eine neuer E dreiern breit macht, deren Lärmen dann fälschlich für den Meinungsausbruch der Majorität gehalten wird. Allein selbst wen Die Majorität der Bewohner Agrams wirklich oppositionell gesinnt wäre, so ließe es sich doch eben von liberalen und konstitutionellen Standpunkte aus am wenigsten rechtfertigen, die Krone gleichsam als Marter in dem Kampfe der Meinungen erscheinen zu lassen. Es ist wohl selbstverständlich, daß im Konstitutionellen Staate der Monarch) auf Seite der Regierung steht, die sein Vertrauen besigt und für das Vorhandensein Dieses Vertrauens liefert das gat daß diese Regierung im Amte ist, den volle — giltigen Beweis; allein ebenso sicher üt es, daß die Berechtigung der Opposition, so lange sie sich innerhalb der gejeglichen Schranken bewegt, von der Krone gleichfalls fein und wie sind fest überzeugt, daß etwas Rechnliches Fölterung ohne Parteiunterschied beeilen, ihm ihre Huldim wofür dann selbstverständlich auch alle Barteien an die Hub und das Wohlwollen des Monarchen den gleigen ,ide Birgschaft Dafür, daß etwaige, Differenzen, wie sie zwischen Ungarn und Seoatien hie und da auftauchen, jederzeit in Diesem Forresten Sinne ihre Lösung finden werden. . Suchen wir jedoch einerseits Diese Thatsache, der Anwesenheit des ungarischen Minister-präsidenten in Poztega ihrem vollen Werthe nachzu würdigen wissen, künnen wir andererseits nicht auch der Ansicht beipflichten, wonach jene andere Thatsadhe, daß nämlich Se. Majestät gelegentlich Dieser Reife Agram nicht berührt, „eine gewisse Besdeutung” habe. Diese Behauptung, welche mit bewundernswerther Naivität auch von der offiziellen „Agramer Zeitung" reproduziert wird, entspricht unseres Wissens den maßgebenden Intentionen nicht und Derjenige, der sie verbreitet, mag vielleicht von der besten Absicht geleitet sein, aber einen Beweis von besonderem Takte hat er damit nicht geliefert. Welche „Bedeutung“ sollte oder Ernte das VGernbleiben des Königs von Agram Haben? Etwa — und offenbar war er dies, was man durchschimmern lassen wollte — etwa die Bedeutung einer Strafe? Einer Strafe — wofür? Da Agram seinen Vöbel hat und daß dieser . Pöbel sich hie und da zu Exzessen Hinreißen läßt, dasst ein Meathene, welches die kroatische Hauptstadt mit alten , anderen großen Städten theilt und wollte allerdings die Erzedenten eine Strafe verdienen, welche ihnen durch die kompetenten Behörden jederzeit zutheil geworden ist und wohl auch fernerhin zutheil werden wird, aber die intelligente, friedliche Bürger haft der Stadt sicherlich nicht! Oder sollte Agram etwa dafür bestraft werden, weil die Mehrzahl seiner Bürger oppositionell gesinnt ist? Da wäre dennoch vor Allem die Nichtigkeit Dieser Thatjadje nachzumessen, welche für uns seineswegs außer allem Zweifel steht; es seint uns vielmehr, daß sich in Agram dieselbe Erscheinung wiederholt, die ja auch anderwärts unzählige Male wahrzunehmen it: da nämlich die Majorität ruhig und einer wohlwollenden Negierung gegenüber auch freundlich gesinnt it, daß sie aber geräuschlos ihren Geschäften nachgeht, während im öffentlichen Leben sich eine Minorität von anerlangt werden muß, die ja eben nach parlamentarischen Begriffen jeden Augenblick in die Lage kommen kan, ihre — —— Regierung aus den Reihen Dieser Opposition zu entnehmen, sobald die Teptere zur M Majorität geworden it. Einer der größten Vorzüge Des parlamentarischen Systens liegt ja gerade darin, daß Die Krone aß außerhalb de Kampfes der Parteien stehend betrachtet wird, als das Bleibende im Wechsel, als der feste Vpunkt inmitten der politischen Bewegung, und nur unter dieser Voraussehung wird sich, wie es glücklicherweise bei uns der Fall ist, überall dort, wo der Monach persönlich erscheint, nicht blos biete oder jene politische Partei, sondern die gesammte Be ung und die Kundgebungen ihrer Anhänglichkeit dayzerbringen, — die Opposition so gut, wie die Regierugspartei. Nebenbei möchten wir noch bemerken, dab nach den ‚heutigen Anschauungen, welche mit dem einstmaligen in Demuth ersterbenden Nespekte vor dem Gottesgnadenthum ehr wenig zu schaffen haben, ein Besuch des Monarchen Tierlic, jedem Orte zur Freude und zur Auszeichnung ges zeicht, Daß aber darin nicht eine Belohnung zu verblichen ist, sondern lediglich Die Erfüllung einer — — Megentenpflicht, welcher jeder gewissenhafte Herrscher — und man darf wohl ohne Wohldienerei jagen, daß der gegenwärtige König von Ungern das Muster eines solchen ist — nach Kräften zu entsprechen bemüht ist, um von Zeit zu Zeit mit Dem verschiedenen, unter jeitem Szepter lebenden Völkerschaften im unmittelbare Berührung an treten und ihnen Gelegenheit zu bieten, ihre Winsche und Dediniffe auch Ammittelbar vor den Stufen des Zheones darzulegen. Wenn somit ein Besuch des Souveräns keine Belohnung ist, so kann auch sein Beinbleiben von irgendeinem Orte seine Strafe euch diesmal nicht beabsichtigt ist. Ge ijestät wird nach den bisherigen Dispositionen Agrame Des Monarchen auf Agram auge ehe gedehnt wird. = Wenn nun — um nach die Sterkusion auf Die Anwesenheit des ungarischen Meinister - Präsidenten in Slavonien zurückzukehren — das Erscheinen des Herrn v. Tiha im Gefolge Sr. Majestät nach dem eingangs Gejagten eine für uns sehr erfreuliche, aber jedenfalls nun ganz allgemeine Bedeutung „hat, ohne durch irgend einen speziellen Zweck veranlaßt zu sein, ich möchten wir denn doch der Hoffnung nicht entsagen, daß Se. Erzellenz Die Gelegenheit benügen werde, um sich in dem heutigen sogenannten Slavonien ein wenig „umzusehen”. Wir sagen, in dem „Sogenannten” Slavonien, weil bekanntlich die Komitate Pozsega, Berdeze und Syrien, welche heute unter diesem Namen zusammengefaßt werden, nie zu dem eigentlichen Slavonien gehörten, welches vielmehr aus den heutigen Komitaten Kreuz, Warasdin und, einem Theile des Agramer Komitats bestand, während das heutige Slawonien vom Anbeginn ein unmittelbar umgegliederter integrirender Theil Ungarns war und, bis nach der Mohácser Schlacht den Donau-Dran-Distekt bildete, von Syrmien nicht zu reden, welches bis in die mehtere Zeit niemals zu Slawonien und noch viel weniger zu Kroatien gehört hat. Der ausgezeichnete Historiker Besty hat dies zu wiederholten Malen in unserem Blatte und andernworts in ebenso ausführlicher als unanfechtbarer Weise dargethan. Tent man jedoch hie und da aus diesen Historischen Thatsachen die prakttiche Konsequenz ableiten wollte, daß also im Falle fortgefester Feindseligkeit Kroatiens gegen Ungarn diese drei Komitate einfach wieder unmittelbar an Ungarn anzugliedern waren, so ist das allerdings eine Konsequenz, welche wir nicht acceptiven. Denn wie Die Dinge immer in der Vergangenheit sich verhalten mochten, heute steht der §. 66 528 Ausgleich mit Kroatien in voller Kraft und kanne mit Zustimmung Kroatiens abgeändert werden ; dieser Baragravd aber besagt ganz deutlich, daß „die Sommitate Bozsega, Verdeze und Syrmien zum kroatisch-flavonisch-dalmatischen Territorium gehören". Allein das behließt nicht aus, daß die ungarische Negierung, ohne deshalb ihre wohlwollenden Integsionen Den eigentelichen Kroatien gegenüber aufzugeben, dennoch Ela vornien größere Beachtung zumende, als dies bisher der Fall war, daß sie die unlengbaren Sympathien, denen sie in Diesem Theile des sogenannten, dreieinigen König,relches auch Hente noch begegnet, wach zu erhalten und zu kräftigen bemüht sei. Dem nichts weniger als ungarnfreundlichen Wirken Der dortigen Geistlichkeit wird sie allerdings schwer entgegentreten “Tönen, so lange die Hochwürdigen Herren ihre Parole von ihrem Djafovarer Dizegott empfangen; allen daß die Beamtenstellen in Glavonien durchgehends mit Brollblutfronten bejegt werden. Die dort großfroatische Propaganda treiben, das dürfte dem Doc) nicht gar so schwer zu verhindern sein, namentlich von Seite des jesigen Banıs, der, selbst ein Syrnier, .Diese Verhältnisse aus unmittelbarer Anschauung fennen an: „Mich bezüglich des Wahlmodus für den Froatisch-Traugnischen Landtag tortmen uns seit geraumer Zeit wiederholt Klagen aus Slavonien zu, welche sich namentlich daran gründen, daß Kroatien allerdings ein größeres Territorium und eine bedentendere Einwohnerzahl befige, Slavonien Hingegen eine höhere Steuiersumme zu zahlen habe, daß es sonach biffig wäre, wenn Slavonien im Agramer Landtag wie im ungarischen Reichstage mindestens im gleichen Maße wie Kroatien vertreten wäre. Kroatien — so mutet ein weiterer Beschwerdepunkt — Hat gute Landes, Kommuntnd Vizmalstraßen, während Stavonien, trot s einer höheren Leistungen für den Konturrentional gond, buchstäblich im Rothe versinnt und der slavonische Landmoth ganz so wie der Bewohner der rufjigen Steppen darauf angewiesen ist, den Hochsommer oder die Schlittenbahn abzuwarten, um seine Naturprodukte auf den Markt bringen zu können. Mean theilt uns in dieser Beziehung die geradezu unglaubb klingende Thatsache mit, daß beispielsweise die Straße von Efsegg nach Butovár, welche eine Strecke von fünf Meilen beträgt, seit nicht mezriger als siebzehn Lehren im Batte stößt, ohne bis zur Stunde fertig geworden zu sein, und da läßt ich allerdings beiläufig extreffen, wie lange es, wenn in dem bisherigen Tempo „Fortgewurstelt" wird, dauern mag, bis die von Efjeg Über Mitrovis-Vurovar nach Semlin und von Efjeg über Sud-Peterwardein nach Senlin im Bau begriffenen Straßen zur Vollendung gelangen, Straßenzüge, die auch vom strategischen Standpunkte eine gewisse Wichtigkeit haben. In nicht erfreusicherem Zustande befinden sich die Wasserstraßer. Der so notwendige Kanal zwischen der Drau und der Save, meldet vom Standpunkte eines raschen und billigen Transportes der Landesprodukte nicht nur fir Slavonien, sondern fir das ganze Bäcser, fir einen Theil 58. Vetter, Baranyaer und Zolnauer Komitat, sowie fir das Banat von eminenter Wichtigkeit i, gehört auch heute noch in Die Neihe der frommen Winsche, so daß die Naturprodukte, welche nach Gilje und von dort nach Finne gehen, den langen Weg über die großen Stimmungen der Donau bis Gremlin und von hier über Die gleichfalls bedeutenden Biegungen der Save bis Sifjek zurüdlegen müssen, während sie mit einer Ersparniß von mindestens zehn bis zwölf Tagen auf dem Kanal von Bufovár nach Jarıga oder Brood fihueller und bilfiger befördert werden könten. .. . Wie wollen Dieses Register der Unterlassungen, fiber welchen Slavonien bittere Klage geführt wird, nicht weiter ausdehnen, obwohl uns hiezu noch weichliches Material vorläge. Wir glauben, das Gesagte werde genügen, um die ungarische Regierung zu überzeugen, daß es mit bloßen allgemein gehaltenen Demonstrationen zu Gunsten der ugarischen Staatsidee nicht gethan sei, daß man vielmehr anch den praktischen Bedürfnissen Slavoniens in höherem Maße, als bisher, Rechnung tragen müsse, um die dort unmlengbar vorhandene Anhänglichkeit an den ungarischen Staat zu festigen und nicht auch unter der dortigen Bevölkerung ein Mallontententhurm anffommen zu lassen, in welchen Die kroatischen Agitatoren, an denen es Jeder auch in Slavonien nicht mangelt, einen empfänglichen Boden Für ihre Destruktive Thätigkeit fänden. Die ungarische Regierung wird sicherlich nicht milde werden, nach wie vor innerhalb der Grenzen der Möglichkeit Alles zu than, um den gerechten Winschen der kroatischen Batrioten zu entsprechen und sie davon zu überzeugen, daß durch das gegenwärtige Verhältnis Kroatiens zu Ungarn Die Lage des Ersteren sich so günstig gestaltet, wie dies unter gar seiner anderen Kombination denkbar wäre. Aber wenn Groß allden das Gros der kroatischen Bevölkerung nit zu gewinnen wäre, so muß unser Streben nur umso beharrlicher dahin gerichtet sein, mindestens in Slavonien einen Rückhalt zu finden und nicht mit vollen Händen dort zu geben, wo der Werth des Gebotenen, durch das Medium einer tief wurzelnden Antipathie gebrochen, immer verkleinert erscheint. Dagegen Diejenigen stiefmütterlich zu behandeln, die vermöge ihrer vielhundertjährigen Sympathie für Ungarn Alles, was fir sie gethan wird, nicht nie mit Fühlen Dante, als schuldigen Tribut, sondern geradezu mit freudigem Enthusiasmus, als wahre Wohlthat aufzunehmen geneigt wären. Wern Der bevorstehende Besuch des Königs und des ungarischen Meinister-Präsidenten den Anfang eines Umschwunges in dieser Richtung bezeichnen wird, Dann wird derselbe in Slavonien ein Dauernderes und dankbareres Andenken aneiclaffen, als die prächtigsten zum, Anspruch haben. Ja :§ MESZ : Brise, ganz ausgegerade in wine t m.— Budapest,10.September. .A Unter den zahlreichen Probleme eh die sich bei uns einer zielbewußten Justizverwaltung mit elementarer Gewalt aufdrängen,ist die Aenderung der Situation der Gerichte zweitd Instanz nicht gerade das wichtigste,aber dennoch von einer solchen Tragweite,daß es gewiß die Villig 111cg aller praktisch anxcristen finden wird, wenn,wie man uns mittheilt,die Lage der königlichen Tafeln im Justizmiristermmemer umgehend brüstung unterzogen wird,als deren Resultathoffentlich eine erfreuliche Eidung zum Bessere11 hervorgehen dürfte. Es ist erst jüngst an die schtelle darauf hingewiesen worden,daß die Restanzen bei der Budapester königlichen Tafel nach den Ferien eine ungewöhnliche Höhe erreicht haben und daß unter den gegebenen Berhältnissen eine rasche Abnahme derselbejtnithin erwarte ist.Diese Restanzen sind ein Syurthom,welches auch oberflächlichht Beobachtern zeigt, daß Etwas, oder auch Mehreres im Organismus dieses Obergerichtes nicht in Ordnung i. Sie zeigen aber auch, daß bald irgend eine Abhilfe getroffen werden muß, damit nicht ein allgemeines Stochen des Geschäftsganges eintrete. Jedenfalls scheint Dieses Moment bestimmend dafür gewesen zu sein, daß man im Justizministerium vor Allem gerade die Lage der königlichen Tafeln zum Gegenstande eingehender Berathungen machte. Was nun die Ursachen der Nestanzen betrifft, so gibt es deren ziemlich viele, und von ziemlich verschiedener Kategorie. An erster Linie läst fi) nicht leugnen, daß der Wirkungstreis der königlichen Tafeln in mancher Hinsicht bedeutend erweitert wurde, so daß ein Anwachsen der Arbeit eine naturgemäße Folge der neueren gefeglichen Berfügungen ist. Wir wollen nur auf das Gefeb über das Evolutionsverfahren und die neue Organisation der Rechtssmittel im Bivilprogesse seit 1831 Hinweisen, welche beide zur Folge hatten, daß die ganze Arbeitslast, die dem bestandenen Kassatiershofe zugewiesen war, nunmehr auf die königlichen Tafeln überwälzt wird. Es ist dies eine Lat, die sie von Jahr zu Fahr Fühlbarer macht, und zwar umso mehr, je schlechter die Verhältnisse bei den Gerichten erster Instanz werden, je mehr der Schlendrian in der Gebahrung der unteren Instanzen umwächst, indem eine Masse Zeit und Arbeit mit der Anordnung von Ergänzungen der Alten ganz nuslos verirödelt wird. Im Strafsachen wurden zwar die Füniglichen Tafeln duch den &.W. VI. 1883 der Zahl der Grude nach wesentlich entlastet, allen wenn man bedenkt, daß gerade nur die Zappalien unwegfielen, von denen eine hihe Anzahl trogdem in dritter Sustanz vor die Fünigliche Tafel gelangt, daß seitden Die Fünigliche Tafel in allen zur Kompetenz der Bezirksgerichte gehörigen Fällen der Regeluag als legte uftanz urtheilt, daß endlich Die mit der Zunahme der Bevölkerung und des Verkehrs naturgemäß verbundene Steigerung des Geschäftsganges sich gerade in den Strafsachen fede fiat geltend machte, so laßt sich als Gesammtergebniß Konstativen, daß die Entlastung der königlichen Tafeln nicht der Mehrbelastung entsprach, und Daß Daher ein Defizit in der Gestalt von Nestanzen unvermeidlich war. € s Tabpriven auch seit Sahren die Königlichen Tafeln art einer chronischen Arbeitsüberbiiedung. Zurr Bewältigung derselben wurde im Jahre 1881 die Zahl der Eriagrichter um zwölf vermehrt. Später wurden einige Aushilfsrichter von den Gerichten erster Instanz zu den Königlichen Tafeln beordert. Und diemit war die Reihe der Maßregeln erschöpft. Daß sollte ephemere Verfügungen gegenüber den dauernden Ursachen der Arbeitsüberbildung nur eine zeitweilige Beisezung der Verhältnisse zur Folge haben werden. Das war vorauszusehen. Zu den permanenten Ursachen der Rildstände gesellten sich in neuerer Zeit auch nor andere Uebelstände, die, obwohl mehr perfünliger als jachlicher Natur, dennoch auf den Geist und in Folge dessen auch auf Die Resultate der Nechtspreisung lähmend einwirken. Manche der älteren Referenten, gerade jene, Die dem Range nach als Borzeigende verwendet und daher Doppelt belastet werden, Haben ihre frische Arbeitskraft bereits eingebüßt und sehen sich in Folge dessen bei den Beförderungen zur Surie übergangen. Dies trägt natürlich nur zur Aneiferung bei, sie arbeiten weniger und Die natürliche Folge ist ein allgemeines Sinsen der geleisteten Arbeit. Auch die zuweckmäßige Vertreidung der Arbeitslast wird duch die geringere Kapazität mancher älteren Referenten erfnwert, indem einzelne jüngere Referenten mit wichtigen Angelegenheiten überbündet werden und gewissermaßen das Zoch doppelt tragen müssen. Wie man aus der Natur der Nebelstände hervorgeht, laßt sich eine gründliche Mithilfe un von einen Systemmwechsel, nämlich von der Dezentralisation der Königlichen Zafeln erwarten. "Denn nur Dann : lassen sich solche Anordnungen treffen, Daß die einheitliche Leitung der Mittelinstanz und die Kontrpte der einzelnen Arbeitskräfte möglich wird, was bei dem gegenwärtigen Personalstande von über 140 Richtern und elf Senaten, die wieder in Unterabtheilungen zerfallen, gar nicht gefordert werden sollt. Wie und unter welchen Bedingungen diese zu geschehen habe, darüber wäre die Diskussion unserer Ansicht nach, und wir glauben auch nach der Ansicht der maßgebenden Kreise, sei noch verfrüht. Daß aber spätestens bei dem Susiidentreten einer neuen Strafprozeß-Ordnung die Dezentralisation durchgeführt sein mung, darüber fan gar kein Zweifel bestehen. Vorläufig mag man sich also wieder mit Balliativmitteln behelfen, die jedoch, wenn sie konssequent und systematisch angewendet werden, zufriedenstellende Resultate ergeben kannen. Unserem Bernehmen nach fanden Diesbezüglich im Präsidium der Budapester Königlichen Tafel unter hervorragender Mitwirkung des Präsidenten und Vizepräsidenten der Königlichen Tafel Konferenzen Statt, an welchen sie and der Staatssekretär des Justizministeriums beteiligte. Unter Anderem kam dabei an die Begehung der vasanten Stellen zur Sprache. Natürlich handelte es sie nicht darum, ob Dev oder Jener promovirt, sondern um das System, welches bei den Promovirungen befolgt werden soll. Diese Frage, welche bei dem Mangel einer Dienstespragmatit und eines Vorlidungs-Systens ganz in die Hand des Ministers gegeben ist, besißt genug Wichtigkeit, um die volle Aufmerksamkeit aller jener auf sich zu lenken, die sich für das Nechtstehen interessiren. Namentlich die Tange Balanz der erledigten Bosten bildet einen ständigen Beschwerdepunkt, und wenn man im Justizministerium mit Exruft reformiren will, so muß vor Allem in dieser Hinsicht eine Henderung eintreten. Freilich ist Das Literkalare ge jeglich bestimmt, 004 fan diesbezüglich jedes Jahr im Budgetgefeße Durch Herabseßen oder gänzliches Streichen Desselben die nothwendige Beränderung getroffen werden. Wir hoffen, Daß Die erwähnte Konferenz im Dieser Hinficht Frichte tragen wird, Auch noch in anderer Hinficht Tan duch Mafregeln persünliger Natur Abhilfe getroffen werden. Wir Haben Schon oben Darauf Hingewiesen, daß manche der an den Königliche Zafeln fungirenden Personen entweder Durch Krankheit oder Alter nicht mehr im Stande sind, mit dem erwünschten Erfolge zu arbeiten. Durch die auf Grund des neunen Benfionsgejeges mit Berücksichtigung aller billigen Ansprüche durchführbare Benisionirung solcher Elemente Tanz und soll ebenfalls Raum für jüngere Kräfte geschaffen werden. Dabei müßte aber, so lange die Institution der Erfagrichter besteht, den hervorragenderen Ersaßrichtern ziemsg angeü dt werden, x EN e eine anfertourtefördert heit zu paralysiren, der ihrem Avancement durch die Eltern an der küniglichen Tafel zweifellos ermwächt. In der erwähnten Konferenz ist endlich noch die Nothwendigkeit betont mworden, die jeßlich zeigenden Nestanzen durch eine ausgiebige Personalvermehrung zu bewältigen. Und zwar sollte dies Durch die Eintheizlung von Richtern erster Instanz zur provisorischen Dienstleistung bei der töüniglichen Tafel geschehen Die Spee it nicht neu und hat vor mehreren Jahren der Tüniglichen Tafel einen Zuwachs von richtigen Kräften geliefert, indem die provisorisch zugetheilten Nichter später, bis auf wenige Ausnahmen, frünstlich zur Königlichen Tafel ernannt wurden. Hält man also an diesem Prinzip fest und betrachtet man die provisorische Eintheidung zur Dienstleistung bei der königlichen Tafel ausdrücklich als eine der Ernennung notholbwendig vorangehende Probe, ob der Betreffende auch die Eignung zum Oberrichter besigt, welcher Probe im Falle des Bewährens bei der mächiten Apertur die Ernennung des probeweise Verwendeten folgen müßte, dann wird dieser Gedanke ficher von praktischem Nursen sein und ja, wenn dies systematisch, Daß heilt fortwährend durchgeführt wird, so die beste Pflanzschule Für die höheren Gerichte gegründet werden. Namentlich in dieser Hinsicht wüßten wir kaum eine zweckentsprechendere Idee, welche in höherem Maße Garantien dafür Tiefen würden, dag mm erprobt tüchtige Richter und Arbeitskräfte bei den höheren Instanzen angestellt werden. Zwar geschieht auch fest eine Kandidation, und zwar durch die Senatspräsidenten der königlichen Tafeln, allein diese hat sich in der Praxis nicht bewährt, da die Staatspräsidenten in der Regel ganz und gar nicht wissen, wie es eigentlich mit dem Wirken und Arbeiten des Kompetenten besteht it und daher genöthigt sind, aus dem nicht immer lauteren Borne verwandtschaftlicher, feindschaftlicher oder auch feindseliger Berichte ihre Informationen zu schöpfen. Diese Ieen wurden in der erwähnten Konferenz Disz Tutirt. Vorläufig scheint man sich also auf die Lösung der persönlichen Seiten der Fragen beschränken zu wollen. Unserer Ansicht nach mit Necht, da die sachlichen Seiten, wie neue Feststellung der Konfetenz der küniglichen Tafeln, Begehung ihres Aufsichts- und Sulpizirungsrechtes gegenüber den Gerichten erster Sustanz. Deagre geht, um den Königlichen Tafeln eine leitende Rolle in der Judikatur zu sichern u. a. m. erst bei der Dezentralisation der Königlichen Tafeln gründlich bistntirt werden können. Wie viel von den Yoeen praktisch verwirklicht werden wird, und wie die Ausführung den Intentionen entsprechen wird, das soll die nächte Ankunft Ichren, |ermögli | nennung von an“, um wenigstens so den Naga ichtern erster Snstanz zu ordentlichen Ride, Ji = Da einer der wichtigsten Britte der Aurgfeichtverhands Iungen zusschen Oesterreich und Hugarn die Feststellung des Duotenverhältnisses is, welch seßtereg im Sinne der SS, 19 und 20 563 .G.A. XII: 1867 die Regni« tolar-Deputationen des ungarischen Neichstages und des österreichischen Reichsraths zu vereinbaren haben, demnach vor Abangluk der Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Regierungen noch die Entsendung dieser Negrikolar-Deputationen und deren Beschluß«faffung sich als nothwendig erwesst, wird die Unterbreitung der auf den Vergleich bezüglichen Borlagen in den Parlamenten nicht vor Monaten zu erwarten sein. “ In einem Neufel über den Terzesvárer Barteisag hatte „Nemzet” jüngst gemeldet, daß Die engere Bartei-Sonferenz, in welcher Graf Apponyi hätte den Borfis führen sollen, wegen Mangeld an Theilnehmern aufgelöst werden mußte. Dem gegenüber schreibt man dem , Belti Napló" aus Temesvár, bab der im Sinne der Statuten von der am 6. b. stattgehabten Generalversammlung entsendete zwanziggliederige Yusjhus am näcsten Montag behufs feststellung des Mitionsplanes eine Einng Halten wollte, zu welcher— 2 bis 3 Mitglieder ausgenommen — sämmtliche eischienen waren. Doc Hatte si, weil auch dieje Sigung bei der Behörde angemeldet worden war, auch ein Vertreter der Stadthauptmannschaft eingefunden, in dessen Gegenwart man die vertraulichen Details der Partei-Organisation Schlechterdings nicht disfutiren konnte. Der Präsident suspendirte daher die Lisung gleich nachden er sie eröffnet, mit dem Hinweise darauf, daß die wichtigeren Beschlüsse, die zu fallen seien, erst in einer vertraulichen Konferenz besprochen werden müßten. Der Ausschuk 309 fieh hierauf in ein Nebenzimmer zurück, wo er Alles erledigte, was er zu erledigen wünschte. % § . a! | Telegr. Depeiden a. „Weller Hoya“, Berlin, 10. September. Der „Reichsanzeiger” versöffentlicht amtlich den Erlaß des Reichskanzlers. de dato Barzin, 31. August, an den Gesandten in Madrid mehrt dem Wortlaute Der bereits bekannten deutschen und englischen Noten vom März 1875 über Die Hoheitsregette auf die Jardline wänielm Der Erlaß besagt : Graf Benomar verlas am 19. August eine Note der spanischen Regierung in Argelegenheit der Karolinen- und Belein- Sönfeln und des Vorgehens dafelort ud beansprucht die Iaselgruppe als spanisches Gebiet unter Borbehbalt der Beibringung der beweis tite) Tür Die fyaniiche son meränetät Die Note drüct die Ueberzeugung aus, die kaiserliche Regierung werde von einem Akte abstehen, der die Interessen Spaniens verlege. Auf den genannten Inselgruppen bestehen seit Langem, in der Vorauslegung, daß sie Herrenlos sind, deutsche Handelsniederlassungen in großer Anzahl. Dies würde nicht der Fall sein, wenn diese Inseln einen Theil der spanischen Kolonialbefigungen bildeten, da innnerhalb der festeren der auswärtige Handel mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, welche dortige Niederlassungen verhindern. — Die auf den S Karolinen anfällige Reichsangehörigen, melde mit fleibiger Arbeit, erheblichen Opfern und nicht ohne Gefahr für ihre persönliche Sicherheit die Inseln den Verkehr mit der Außenwelt erschlossen haben, baten wiederholt die Inseln unter den Shut des Deutschen Reiches zu stellen. Sie hätten solche Anträge sicher nicht gestellt und ich dort überhaupt nicht niedergelassen, wenn sie es für möglich gehalten hätten, daß die Inseln als spanisches Gebiet beansprucht und dem System der spanischen S Kolonial-Verwaltung unterzogen werden könnten. Anläßlichhieser Anträge wurde amtlich ermittelt, daß in den fraglichen Gebieten außer vorwiegend deutschen, nur noch englische Interessen, aber seine spanischen vertrein sind. Die Regierung würde die Anträge sofort zurückkewiesen haben wenn sie hätte glauben können, dab ein Umspruch Spaniend bestände oder arg nur behauptet würde Für eine solche Annahme fehlte jede Unterlage und bestand auf den Inseln kein Anzeichen, welches die Ausübung der Herrscaft einer fremden Macht angedeutet hätte. Keine fremde Macht hatte bis zu diesem Jahre dort Souveränetätscihte ausgelobt oder beansprucht. — Die Note weist sodann auf den Berfuch des Spanisgen Konsuls in Hongkong im Jahre 1874 hin, Antshandlungen bezüglich der Karolinen vorzunehmen, welcher Bersuch duch die bekannten deutischen ud englischen Noten im März 1875 unter Verwahrungszurückkewiesen wurde. Die Noten beider Regierungen werden zur Einsicht und Erwägung seitens des spanischen Miinisters bes Auswärtigen nochmals beigefügt. — Die Note fährt fort: Wenn die Spanische Regierung irgendwelche Souveränitätsrechte auf die Karolinen-Inseln zu haben glaubte, hätte sie dieselben Damals gegenüber jenen Erklärungen der einzig interessirten beiden Mächte anmelden und geltend machen müssen. Die spanische Regierung habe abr die Bewahrung ohne Erwiderungentgegengenommen, weil sie deren Berechtigung anerkannte und nicht bestreiten konnte. Sie hat seitdem jeden Schritt unterlassen, welcher die Absicht bekundet hätte, dort Hoheitsrechte auszuüben oder durch die Errichtung von Handelsniederlassungen oder sonstigen Ar