Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1930. december (77. évfolyam, 275-297. szám)

1930-12-02 / 275. szám

PESTER LLOYD • 10 • Dienstag, 2. Dezember 1930 „ c Szombaton TERÉZKÚRUTI SZÍNPAD u| műsorában. T Gerichtshalle. Prozesse um das Budapester Radio. Vor dem Strafbezirksrichter Dr. Koloman Csilláry j wurde heute die Verhandlung der Verleumdungsklage fortgesetzt, die der ehemalige Regisseur des Budapester Radio Tibor Hegedűs gegen die Schauspieler Elemér Baló und Ladislaus Jaloveczkg führt. Die beiden Schauspieler sollen behauptet haben, daß Hegedűs sich für die Zu­weisung von Rollen im Radio bestechen lasse. Schau­spieler müssen ihm Geld geben, Schauspielerinnen Liebe., Die Bezüge für kleine Rollen aber behalte er ganz für sich. Dem Schauspieler Jaloveczky, dessen Vater Schneider ist, habe Hegedüs nahegelegt, er werde ihn auftreten lassen, wenn der Vater ihm seine Schuld für Kleider erlasse. Defr Angeklagte Baló stellte in Abrede, solche Gerüchte verbreitet zu haben. Vor dem Präsidialsenat des Landes­verbandes der Schauspieler sei er am 7. Mai 1930 als Zeuge verhört worden. Bei dieser Gelegenheit habe er ausgesagf, daß Hegedüs bei der Verteilung von Rollen inkorrekt vorgegangen sei und in einzelnen Fällen dahin­gewirkt habe, daß gewisse Schauspieler nicht erscheinen, deren Rollen sodann er an sich riß. Diese Tatumstände stelle der Angeklagte unter Beweis. Auch der Angeklagte Jaloveczkg stellte die Verleum­dung in Abrede. Er habe lediglich dem Ministerialrat Nikolaus V. Kozma, als dem Generaldirektor des Radio, privatim gewisse Beschwerden mitgeteilt. Die Verteidiger Dr. Ludwig Halász und Dr. Kindlovics beantragten die Zulassung des Wahrheitsbeweises und die Beschaffung der Disziplinarakten des Studio. Klagevertreter Dr. Beleznag pflichtete der Zulassung des Beweisantrages zu, worauf das Bezirksgericht die Vorladung von Zeugen für heute anordnete. Dieselbe Beschuldigung hat der . Strafprozeß zur (Grundlage, den Regisseur Tibor Hegedűs gegen den Redakteur Edmund Szilágyi führt. Auch in dieser An­gelegenheit wurde auf Antrag des Verteidigers Df. Emerich Falus der Wahrheitsbeweis zugelassen und das Zeugenverhör vor dem Strafbezirksgericht angeordnet. Ein dritter Prozeß über denselben Gegenstand be­schäftigte den Schadl-Senat des Strafgerichtshofes. Am j‘,17, Mai 1930 war in Újság eine Erklärung des Schau­spielers Elemér Baló erschienen, in der der ehemalige Regisseur des Studio Tibor Hegedűs beschuldigt wird, bei dem Engagement der Darsteller im Budapester Radio be­stochen worden zu sein. Infolge dieser Erklärung belangte ■ Hegedűs den Schauspieler wegen Verleumdung. In der Verhandlung dieser Klage stellte der Verteidiger Balós, Dr: Ludwig Halász, die beanstandeten Behauptungen unter Beweis. Der Gerichtshof ordnete die Vorladung von Zeugen und die Beschaffung von Akten an und vertagte die Verhandlung. In der heutigen Verhandlung dieser Angelegenheit vor dem Strafbezirksgericht wurde u. a. auch der Chef des : U. T.-K.-B. Ministerialrat Nikolaus v. Kozma einver­nommen. Er deponierte, daß die gegen Hegedüs er­hobenen Beschuldigungen im Laufe der Disziplinär -■ Untersuchung unbewiesen blieben Vorsitzender: Warum wurde Hegedüs trotzdem seiner Stelle als Regisseur enthoben? Zeuge: Er wurde nicht enthoben. Er wird nur nicht beschäftigt. Die Leitung des Studio geht nämlich von dem ■ in Friedenszeiten befolgten, jetzt leider oft außer acht (gelassenem Prinzip aus, daß die Angriffe der Presse be­rücksichtigt werden müssen. Aus diesem Gesichtspunkte wurde veranlaßt, daß selbst unbegründeten Angriffen aus dem Wege zu gehen sei. Wir, sagte Zeuge Nikolaus v. (Kozma, ließen die Beschuldigungen prüfen, es konnte aber kein Ergebnis erzielt werden, weil wir eben kein Disziplinarrecht über Tibor Hegedűs haben. Baló und Jaloveczky gaben ihre Beschuldigung zu Protokoll, doch war in diesen Behauptungen nicht von materiellen Fra­gen die Rede. Es folgten hierauf mehrere Zeugen, die zumeist nur darüber berichteten, was sie von Baló und Jaloveczky gehört hatten. , Der geschäftsführende Direktor des Radio Ernst Szöcs erklärte, die Verteilung der Rollen ressortierte zu ihm, dem Zeugen. Der Journalist Zoltán Stob weiß von ('Jaloveczky, Hegedüs habe sich beim Vater Jaloveczkvs Kleider machen lassen und dafür nicht gezahlt, sondern 'sich die Rechnung mit dem Bedeuten quittieren lassen, daß er hiefür Jaloveczky Rollen geben werde. Demselben Zeugen gegenüber beklagten sich auch Nikolaus László und die Schauspielerin Boriska Pálfg über den Regisseur Hegedüs. Der Rechtsanwalt Dr. Ladislaus Lubinszku war an der Aktion beteiligt, die die Beschuldigungen gegen Hegedűs überprüfen sollte, es wurden mehrere Zeugen verhört, einige verweigerten aber die Unterschrift des Protokolls, darunter die Schauspielerin Piroska L., die (ihre Weigerung damit begründete, sie sei Braut und möchte nicht in dieser Affäre eine Rolle spielen. Die Frau des Privatklägers Frau Tibor Hegedűs er­klärte, sie sei bereit, Zeugenschaft abzulegen, obzwar sie eine Cousine des Angeklagten und Gattin des Klägers sei.. !Sie bestreitet, einen friedlichen Ausgleich zwischen ihrem Manne und ihrem Cousin angestrebt zu haben. Ihr Be­such in der Redaktion des Blattes des Angeklagten sei darauf zurückzuführen, daß der Redakteur von ihr Photographien verlangte und auch veröffentlichte. (Die Zeugin legt eine große Zahl von Broschüren auf den Tisch des Verhandlungsleiters, die lobende Artikel über Hegedüs und die Zeugin enthalten.) Eines Tages traf Zeugin beim Redakteur ein«. Dame. Angeklagter sagte ihr im Vertrauen, das sei die Schauspielerin Piroska L., in die er verliebt gewesen sei, Hegedűs habe sie aber ihm abspenstig gemacht, er werde jedoch nicht ruhen, bis er dem Kläger den Hals gebrochen hat. Angeklagter: Und wenn ich den Artikel fünfund­­zwanzigmal wiederholen muß, ich werde solange gegen Hegedüs schreiben, bis ich meine Anklagen bewiesen habe. Vorsitzender: Da beschlossen wurde, die auf die Affäre Piroska L. bezüglichem Fragen unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu verhandeln, ersuche ich das Publi­kum, sich zu entfernen. Die bisher einvernommenen Zeugen waren die der Verleumdungsklage Hegedűs’ gegen Szilágyi. Nach be­endeter Einvernehmung kommen erst jene Zeugen an die Reihe, die in dem Prozesse gegen Baló und Jaloveczky verhört werden sollen. Die' Verhandlungen dürften voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen. Verletzung des Berufsgeheimnisses. Gegen den Leder­fabrikanten Zoltán Mauthner hatten seine Stiefschwestern im Laufe des vorigen Jahres die Verhängung der Kuratel beantragt. Diesem Anträge legten sie ein ärztliches Zeug­nis des Obermedizinalrates Universitätsprofessois Dr. Paul Ranschburg bei. Der Prozeß um Verhängung der Kuratel ist noch unentschieden und das Waistnamt hat den Antrag auf Verhängung einer interimistischen Kura­tel abgewiesen. Mauthner erhob gegen Professor Ranseh­burg die Anklage der Verleumdung und Verletzung des Berufsgeheimnisses, worüber der Strafgerichtshof als Appellationssenat (Vorsitz Fejős) heute verhandelte. Nach der Anklage hätte Ranschburg das Berufsgeheimnis verletzt, weil er Geheimnisse, die ihm der Kläger als seinem Arzt anvertraut hatte, weitergab, so daß hievon auch Fremde Kenntnis erhielten. In diesem Prozesse hatte das Strafbezirksgericht unter Ausschluß der Öffent­lichkeit verhandelt und den Angeklagten freigesprochen. Auch die Appellationsverhandlung wurde heule bei ge­schlossenem Türen durchgeiuhrt und endete mit der Freisprechung des Angeklagten. Die Liihnsdorfschen Fouragelieferungen vor dem Militärgericht. In dem Strafprozesse gegen den Oberst­leutnant Ludwig Takács, die Ökonomieoberreferenten Géza Metz, Anton Heini und Josef Russel, sowie gegen den auf freiem Fuß befindlichen Oberstleutnant Endre Schaffusz hat der Militärgerichtsbof die am 13. November 1930 be­gonnene Hauptverhandlúng unter Ausschluß der Öffent­lichkeit zu Ende geführt. Die Urteilsverkündigung wird Ende dieser Woche, gleichfalls bei geschlossenen Türen, erfolgen. ■■■-■. i Die Affäre des Sekretärs der Györer Handels- und Gewerbekammer. In der Angelegenheit des ehemaligen Sekretärs der Györer Handels- und Gewerbekammer Dr. Emerich Kariko ist heute eine Wendung eingetreten. Die Györer kön. Tafél hatte den Gerichtshof angewiesen, in der Frage der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft des Beschuldigten eine neue Entscheidung zu treffen. Verteidiger Abgeordneter Dr. Eugen Gál legte dem Ge­richtshof Urkunden vor und berief sich auf Zeugenaus­sagen, die beweisen, daß die bisherigen Annahmen, womit die Haft begründet wurde, nicht stichhaltig wären. Un­ter einem bot er dem Gerichtshof eine Kaution als Sicher­stellung an. Der Gerichtshof entschied dahin, daß der Beschuldigte gegen eine Kaution von 9000 Pengő zu ent­haften ‘ sei. Diese Kaution wurde sofort erlegt, worauf Dr. Emerich Kariko heute mittag das Gefängnis verließ. Unterschleif. Gegen den Rechtsanwalt Dr. Béla Hantz wurde die Anklage wegen Unterschleifs erhoben. Einzelrichter Dr. Ludwig Messik hatte die Verhandlung dieses Prozesses für heute anberaumt. Nach Einvernehmung des Angeklagten, der die Schuld in Abrede stellt, trat ein Angehöriger des Angeklagten, ein Arzt, vor, und bean­tragte die Untersuchung des Angeklagten auf dessen Geisteszustand. Diesem Antrag wurde, trotz Wider­spruchs des Angeklagten, stattgegeben. Debatten über das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Zivilsektion des Ungarischen Juristenvereins setzt ihre Debattenabende über den Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Béla Szászg fort. Üniversitätsprofessor Dr. Karl Szladits be­faßte sich mit dem Vorwurf, daß die Sektion die Debatte in beschleunigtem Tempo führe. Dieser Vorwurf sei un­begründet. Es sei von größter Wichtigkeit, daß das un­garische Bürgerliche Gesetzbuch ins Leben trete, denn in der Tschecho-Slowakei dürfte der neue Zivilkodex dem­nächst für das ganze Gebiet des Landes promulgiert wer­den, also auch auf dein von Ungarn abgetrennten Gebiet. Wenn also das abgetrennte Gebiet wieder an Ungarn zu­rückfällt, könnten wir in die Zwangslage geraten, auf diesem Gebiet das tschechische Gesetz an wenden zu müssen, falls unser Kodex bis dahin nicht fertiggeslellt wäre. — Es folgte sodann die Verhandlung des Kapitels über Sachenrecht, worüber Dr. Endre Nizsaiovszky, Dr. Andor Almásg und Dr.. Artur Meszlény sprachen. Das Attentat auf die Schauspielerin Grete Maren in Ischl« Aus Wels wird uns telegraphiert: Heute begann vor einem Schöffensenat des Welser Kreisgerichtes der mit großer Spannung erwartete Prozeß gegen den Schau­spieler Kurt Daehn, der bekanntlich am“ 31. August d. J. in Ischl seine junge Kollegin Grete Maren durch fünf Pistolenschüsse lebensgefährlich verletzt hat. Die Anklage lautet auf Mordversuch. Den Vorsitz in der Verhandlung, für die sich ein ungeheures Interesse kundgibt, führt Oberlandesgerichtsrat Dr. Tränte, die öffentliche Anklage vertritt Hofrat Dr. Budinszky, der Angeklagte wird vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Preminger verteidigt. Grete Maren hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte ange­schlossen und wird von Dr. Kläger vertreten. Nach Auf­nahme der Personalien und Verlesung der Anklageschrift begann das Verhör des Angeklagten. Er gab an, daß er auf der verhängnisvollen Fahrt nach Bad Ischl über l1/, Liter Kognak getrunken habe. Zur Zeit der Tat hane er sich in einem Schwächeanfall befunden, so daß er Sich nur ganz dunkel an. den Zeitpunkt erinnere. Von der Tat selbst weiß er nichts, da ihm das Bewußtsein damals ge­schwunden war. Verteidiger Dr. Preminger fügte hinzu, daß Daehn die Tat augenscheinlich in einem pathologi­schen . Alkoholrausch begangen habe, dessen prozessuale Bedeutung von zwrei Wiener Psychiatern beurteilt werden möge. Dann erzählte der Angeklagte, daß er bei einer Abschiedsfeier für den Schriftsteller Saßmann am 15. August Fräulein Maren mit einem anderen Herrn der Ge­sellschaft, dem Wiener Redakteur Nagelstock vom Neuen Wiener Journal, zusammen gesehen hätte, weshalb ér sehr eifersüchtig war. Seine wiederholten Vorwürfe habe die Maren als unbegründet zurückgewiesen. Sein Geistes­zustand war zu dieser Zeit ein derartiger, daß er sicu jeden Albend in Begleitung des Burgiheaterschau.spielers Schütz sinnlos betrunken habe, weil er glaubte, einen Grund zur Eifersuaht zu haben. Er habe den Revolver seit drei oder vier Jahren stets bei sich getragen, seitdem er einmal bei einem Ausflug überfallen wurde. Er dachte weder daran, die Maren zu töten, oder auch nur ihr eineu Denkzettel zu geben. Es kommt wiederholt zu Zusammen­stößen zwischen dem Angeklagten und dem Privatibeteilig­­tenvertreter Dr. Kläger, der für Grete Maren anwesend ist. Das Zeugenverhör bringt im wesentlichen die Bestätigung der bisher bekannten Tatsachen. Interessant sind nur die Ausführungen des Freundes Daehns, des Burgtheater­schauspielers Schütz, der erklärt, daß er Daehn als einen hemmungslosen größenwahnsinnigen Menschen gekannt habe. Daehn konnte sehr nett sein, wenn er sioh aber nicht im Mittelpunkt fühlte, war er unangenehm. Er überschätzte seine Leistungen. Der Zeuge hat den Ein-, druck, daß Daehn nicht aus Liebe, sondern aus künst­lerischen Gründen auf die Maren eifersüchtig war. Die Verhandlung schloß mit der Verlesung der schriftlichen Zeugenaussage der verstorbenen Tatjana Lubinskaja, in der die Schauspielerin mitteilt, daß Daehn in den letzten Tagen den Eindruck absoluter Verworrenheit machte. Die Verhandlung wird morgen mit der Vernehmung der Grete Maren fortgesetzt. Hinrichtung in Znaim. Aus Prag wird uns gemeldet:’ Heute in der Morgendämmerung wurde der Doppelmör­der Franz Ellinger im Hofe des Kreisgerichtes Znaim hin­gerichtet. Ellinger hatte den Gendarmenfäbnricb Florian und dessen Frau ermordet. Die letzte Nacht verbrachte der Delinquent betend und weinend. Gebückt und zitternd betrat er die Richtstätte. Seine letzten Worte waren: „Verzeihet mir.“ Die Liga für Menschenrechte hatte vor einigen Wochen an den Präsidenten der Republik das Ersuchen gerichtet, es nicht zur Hinrichtung kommen zu lassen, da Ellinger halb erblindet und schwer tuberkulös sei. Auf dieses Ersuchen ist keine Antwort eingegangen. Dienstag im Rundfunk: Drei Einakter (Regie: Árpád Odry) V eremssiachrichten. St. Andreas-Innung in Szentendre. Im Josef Vass- Heim zu Szentendre wurden Samstag abend in Anwesen­heit einer zahlreichen und vornehmen Gesellschaft die neuen Lokalitäten der Kulturvereinigung „St. Andreas- Innung“ eingeweiht. Nach der Festversammlung führte Bürgermeister Dr. Ladislaus Starzsinszky die Gäste durch die dank der Freigebigkeit des Oberregierungsrates Johann Lingel künstlerisch eingerichteten Räume. Im Vestibül steht die Büste des Volkswohlfahrtministers weiland Josef Vass, eine gelungene Schöpfung der Bildhauer Heinrich Heinz und Nikolaus Bánovszky. Den Festakt schloß ein Abendessen ab, den ersten Trinkspruch auf den Reichs­verweser brachte Vereinssekretär Béla v. Machula aus. Vereinsvorsitzender, Bezirksgerichtspräsident Josef Schmidt schilderte die Entstehung des neuen Kulturheimes und dankte dem Bürgermeister für seine hilfreiche Wirk­samkeit. In einem dritten Trinkspruche widmete der Bürgermeister dem verblichenen Volkswohlfahrt­minister warme Worte des Gedenkens, dessen hoher Sinn der Stadt Szentendre diese Institution gegeben habe. Korrespondenz der Redaktion Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Auf Anfragen wird, selbst wenn Briefmarken beigelcgt sind, nur an dieser Stelle geantwortet. Anton M., Budapest: Wir entnehmen unsere kalendari­schen Aufzeichnungen dem Jahrbuche der Kön, Ung. Natur­wissenschaftlichen Gesellschaft, weshalb diese wohl als authentisch angesehen werden können. Möglicherweise basieren die Aufzeichnungen anderer Blätter auf mittel­europäischer, die unsrigen aber auf Budapester Zeit. R. hier: Der Autor dankt für Ihre freundlichen Zeilen. ..Neugierige Leserin“: Katholisch. * N. N., Wien: Bitten um Ihre genaue Adresse. Maria v. L., hier: Ihre Anregung wird benützt werden. Allerdings hat man das Thema in der jüngsten Zeit vielfach behandelt. F. V., Stuttgart: Wird brieflich erledigt. Die Einsendungen von Dr. P. P., Wien, A. D. Cs., Zagreb, B. C., hier, sind unverwendbar ST. MORITZ und Schn*« GRAND HOTEL DU LAC ist das Hans, in dem Sie vorzüglich aufgehoben sind. Prospekte dHrch die Eigene Eisbahnen. Prächtige SKifelder. Direktion Massige Preise. 11. Momch. 6803

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