Pester Lloyd - esti kiadás, 1937. május (84. évfolyam, 98-120. szám)
1937-05-01 / 98. szám
PREIS 10 FILLÉR Bezugspreise. Anzeigenannahme. Inlandt j ' In Budapest in der Administration des Morgen-und Abendblatt: Vierteljährlich _____________________Pester Lloyd und in den Anzeigevermitt-18 P, monatlich 6.40 P. Nur Morgen- mssmk. BBSMBBSfl .mss-iM Pi‘JTT")*1^ll IHtW‘VT*1 flflflHI^. HBH M| MBB langen Ala A.-Q., Alexander Balogh, i. Matt: Vierteljährlich 11P, monatlich 4P. "SMH'wß iHrnn mwSBr HFtBL IP UMTOSE Blockner, 1. Blau, Boros, Braun, Josaf Er-Nur Abendblatt: Vierteljährlich 8 P. IwtS MBS 9mU \H *3® 'S» W «WS n BvH iS jäjfi M gjfBf M fijff Hja ráfi, M fSjrjj dös, Harsán,I, Nassenstein <4 Vogler, monatlich :i P Rw» MH gSS» “ «E BÍ 3 “ »KaM Mae HB Hi Hfl M !■« fSK Cgft Cornel Loopold, iulius Leopold, Magyar Hir-Ausland: FaT...Jv’ VaLb ’epSfcjv & Jä|L Aja? BS 39 Kgm in Kfi detäiroda, Rudolf «lotse A.-B., Julius Tenzer. in Österreich bei direkter Kreuzband- IjPE 'SgSSjk £gS| 1 HHBBT H Big ®jfl Hü »g gH Unverlangte Manuskripte werden weder Zusendung vierteljährlich 30 ö. 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Mai — Irland—selbständige Republik? Man erinnert sich noch lebhaft der Verhandlungen, die der Ministerpräsident des Irischen Freistaates De Valera nach der englischen Verfassungskrise und der Abdankung Eduards VIII. mit Baldwin hatte und von der man seinerzeit eine Bereinigung des englischirischen Verhältnisses erhoffte. Die Besprechungen sollen damals >— englischen Pressemeldungen zufolge —■ mit durchaus befriedigendem Ergebnis geendet haben und in der Tat setzte auch der Freistaat keinerlei Hindernisse der ruhigen verfassungsrechtlichen Abwicklung des Thronwechsels entgegen, obwohl dies durchaus möglich gewesen wäre, da ja — wie erinnerlich — Eduard VIII. noch einige Tage lang König von Irland war, als in England schon sein Bruder Georg VI. herrschte. Heute trat nun wieder in den englisch-irischen Beziehungen eine Wendung zum Schlechteren ein, deren Konsequenzen vorerst kaum übersehbar sind: De Valera veröffentlichte den Wortlaut des neuen Verfassungsentwurfes, nach dessen Annahme aus dem Irischen Freistaat eine irische Republik werden soll. Ohne das ominöse Wort zu gebrauchen, wird in dem Dokument de jure eine Republik für ganz Irland konstituiert, wobei allerdings mit Rücksicht auf die bestehenden Machtverhältnisse die Geltung der Verfassung de facto auf das Gebiet des heutigen Irischen Freistaates (ohne Nordirland) beschränkt wird. Artikel 1 der Verfassung lautet: Die irische Nation erklärt hiemit ihr unbeschränktes, unzerstörbares und souveränes Recht, ihre eigene Regienmgsform zu wählen, ihre Beziehungen zu den anderen Staaten zu bestimmen und ihr politisches, wirtschaftliches und kulturelles Leben in Übereinstimmung mit ihren Traditionen und ihrem Geiste zu gestalten. Nach Artikel 2 umfaßt der irische Nationalstaat ganz Irland, sowie die irischen Hoheitsgewässer. Dies wird jedoch in Artikel 3 dahin eingeschränkt, daß _ bis zur Zusammen Schließung des nationalen Territoriums, also bis zur Vereinigung des Gebietes des Irischen Freistaates mit Nordirlanid, das gegenwärtig zum Vereinigten Königreich gehört, das Geltungsgebiet der vom Parlament erlassenen Gesetze nut dem Gebiet des Freistaates zusammenfallen soll. Der offizielle Name des Staates soll „Eire“ (Irland) sein. Er ist ein souveräner, unabhängiger, demokratischer Staat, in dem die irische Sprache zur Amtssprache erhoben wird, mit dem englischen als zweiter Amtssprache. Die Wahl des Präsidenten erfolgt direkt auf Grund des gleichen und geheimen Wahlrechts. Dem Präsidenten steht ein Staatsrat zur Seite. Der Präsident ernennt auf Vorschlag des Parlaments den Ministerpräsidenten und hat den Oberbefehl über die Streitkräfte des Landes; er ernennt die Offiziere. Zur Kriegserklärung ist jedoch die Zustimmung des Parlaments erforderlich, außer im Falle einer feindlichen Invasion. Dais Parlament besteht aus zwei Häusern: dem Unterhaus und dtem Senat Letzterer besteht aus 60 Mitgliedern, von denen 11 vom Präsidenten der Republik ernannt und die übrigem vom Lande als Ganzes gewählt werden. Den einzelnen Bekenntnissen ward freie Religionsausübung zugestanden, ohne indessen irgendeine Konfession» staatlich zu unterstützen. Der Verfassungsentwurf wird bei den entweder im Juni oder im September stattfindenden Wahlen zur Abstimmung vorgelegt werden. Sobald das heutige Parlament das Gesetz votiert hat, werden auf Grundlage der neuen Verfassung allgemeine Wahlen ausgeschrieben. Das sind die wesentlichsten Punkte der Veröffentlichung De Valeras, die in London begreiflicherweise größte Sensation hervorgerufen hat. Die Kommentare der Presse sind immerhin in ruhigem Tone gehalten, nur wird einmütig festgestellt, daß die neue Verfassung, falls sie in Kraft tritt, König Georg VI. in Irland entthronen würde. (Sein Name ist im Dokument nirgend erwähnt.) Freilich bedeutet die ruhige Aufnahme noch keineswegs die ruhige Hinnahme in London fehlt es sicher nicht an Kompromißbereitschaft, doch einer derartig radikalen Lösung wird man schon den entsprechenden Widerstand entgegensetzen, was um so leichter fällt, als ja Irland wirtschaftlich von England schlechthin abhängig ist. Jedenfalls aber wurde das Programm der nach der Krönung zusammentretenden Empire-Konferenz um ein neues und außerordentlich heikles Thema bereichert — die eigentlichen Entscheidungen werden in dieser Körperschaft gefällt werden müssen. Die neue Neutralitätspolitik. Die im Anschluß an die englisch-französischbefgischen Verhandlungen neuformulierte „Neutralität“ Belgiens mündet wieder in eine internationale Diskussion über die genaue Definition dieses völkerrechtlichen Begriffs. Ob nämlich die Nichtangriffspakte Belgiens mit seinen Nachbarstaaten, die Eden in Brüssel empfohlen haben soll, zustande kommen oder nicht: Belgien ist wieder ein neutraler Staat geworden oder keime militärischen Bündnisverpflichtungen mit anderen Staaten mehr übernimmt. Wie ist es aber möglich, den Begriff der Neutralität mit dem der Völkerbundmitgliedschaft in Einklang zu bringen? Die Mitglieder des Völkerbundes übernehmen ja Verpflichtungen, die im gegebenen Falle bis zu Kriegshandlungcn gegen gewisse Staaten gedeihen können. Zwar sind die militärischen Sanktionisverpflichtungen des Artikels 16 nicht obligatorisch, aber, selbst die Beteiligung an den obligatorischen wirtschaftlichen Sanktionen — um von der Gewährung des Durchmarsohrechtcs nicht zu sprechen — kann Verhältnisse hcrbeiführen, die praktisch mit dem Ende der Neutralität, gleichbedeutend sind. Nach dem jetzigen Notenwechsel zwischen England, Frankreich und Belgien warf die deutsche Presse die Frage auf, inwieweit Belgien als neutraler Staat gelten könne, wenn seine. Verpflichtungen dem Völkerbünde — d. h. dem ' rtikei 16 — gegenüber in vollem Maße auf rech terha) i en werden. Im Kreise der Staated, die' als Neutrale dem Völkerbunde beigetreten sind, ist es bereits zur Zeit der Sanktionskampagne gegen Italien zu einer wichtigen Auseinandersetzung über dieses Thema gekommen, wobei Holland die führende Rolle übernahm. Die holländische Regierung hält am Völkerbunde fest, sie behält es sich aber vor, gegebenenfalls ihre Sanktionsverpflichtungen nach freiem Ermessen zu bestimmen. Wie Außenminister De Graeff erklärte, würde Holland in einem später sieh ergebenden Falle keine Verpflichtungen übernehmen, die es mit einem der benachbarten Mächte in einen Konflikt verwickeln würden; es verwahrt sich aufs entschiedenste auch dagegen, als Durchmarschgebiet benützt zu werden. Der neue belgische Neutralitätsstandpunkt gelangt zu ähnlichen Schlußfolgerungen, und die Völkerbundpolitik der ganzen europäischen „Neutralengruppe“ zielt auf eine entsprechende Abänderung der Sanktionsbestimmungen und auf die „Universalisierung“ des Völkerbundes ab. Der Völkerbund als eine unter mehreren Mächtegruppen mit militärischen Bündnisverpflichtungen ihrer Mitglieder gegen andere Mächte: diese Konzeption sagt den Staaten mit einer langen neutralen Tradition auf keiner Weise zu. Wie ist es aber möglich, die Neutralität gegen fremde Gefährdung zu beschützen? Eine logische Folge ist vor allem die Erhöhung der eigenen Wehrbereitschaft. Sowohl Belgien als auch Holland haben diesen Weg bereits betreten. Dazu kommt noch eine andere Frage. Diese Länder, die zwischen Großmächten eingebettet liegen, sind, selbst wenn sie neutral bleiben wollen, der Gefahr ausgesetzt, daß sie zum Objekt der ringsum sich abspielenden Operationen werden. Dann aber — wenn sie sich z. B. dem Durchmarschversuch eines der kämpfenden Heere widersetzen wollen —, ergibt sich zwangsweise die Notwendigkeit der militärischen Zusammenarbeit mit der anderen Partei. Die Verteidigung der Neutralität kann, wenn es einmal schon zum Kriege gekommen ist, zur zwangsläufigen Preisgabe der Neutralität führen, und zwar nicht nur bei Kleinstaaten, sondern sogar bei Großmächten, wie es das Beispiel Amerikas zeigt. Um ein anderes Beispiel aus der jetzigen Profoleriiatik anzuführen: die holländische Regierung erklärt, daß sie sogar das Überfliegen holländischen Territoriums durch fremde Kampfflugzeuge als Verletzung der eigenen Neutralität betrachten würde. Gegebenenfalls müßte es sich also einem solchen Versuch mit militärischen Machtmitteln widersetzen. Das aber könnte logischerweise nur zur militärischen (oder zu mindest militär-aviatischen) Zusammenarbeit mit der anderen Partei führen. Der Neutralitätsstandpunkt bedeutet also praktisch, daß die neutralen Staaten nur zugunsten solcher Staaten an einem Kriege teilnehmen können, die -----------------*• ihre Neutralität achten. Im übrigen ist jede Neutralität nur solange garantiert, bis es zu keinem Kriege kommt. Und die einzig praktische Neutralitätspolitik ist und bleibt die Verhütung des Krieges. Heftige Pressekampagne zu den. SittlicHKeitsprozessen in Deutschland, Uristar E. L.-Korrespondent schreibt uns auä Berlin: In der 'deutschen Presse wird jetzt in höchst drastischer Weise einheitlich zu den Sittlichkeitsprozessen Stellung genommen, die neuerdings von den deutschen Gerichten gegen eine größere Anzahl von katholischen Geistlichen und Ordensangehörigen geführt werden. Die Kommentare zeichnen sich durch eine bemerkenswerte Schärfe der Spraclile aus. Über die Prozeß verhandlung wird spalten lang und mit großer Ausführlichkeit berichtet. Die Überschriften, die in dicken Lettern gedruckt wieirden, sind außerordentlich aggressiv gehalten. So zum Beispiel: „Kirchen und Klöster zu Lasterstätten erniedrigt“ — „Gotteshäuser zu Bordellen und Lasterhöhle» herabgewürdigt4 ‘. Auch Blätter wie die Deutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Börsen-Zeitung äußern sich in Leitaufsätzen mit bemerkenswerter Schärfe. Die Prozesse werden offenbar in den Zentralpunkt der öffentlichen Meinungsbildung gerückt und wirken deshalb als eine innenpolitische Sensation. Aus den Mitteilungen, der deutschen Presse geht hervor, datß insgesamt gegen mehr alls 1000 katholische Geistliche und Ordensangehörige Prozeßverfahren in der Schwebe sind, und daß noch mit einer langen Prozeßseric dieser Art zu rechnen ist. Die katholische Kirche wird in den Pressekommentaren aufgefordert, nichts zu vertuschen, sich vielmehr der allgemeinen Protestfront gegen die schwietren Sittlichkeitsviergehen an der deutschen Jugend, die vor den Gerichten jetzt ihre Sühne finden sollen, anzuscMießen. Über die Stellung der Kirche wird Aufklärung gewünscht. Gleichzeitig wird in den Kommentaren der deutschen Blätter die Kirche davor gewarnt, die Verurteilten dieser Prozesse etwa zu „politischen Märtyrern“ zu stempeln. Unverhüllt wird die Drohung ausgesprochen, daß sonst einige dieser Prozesse von den Rundfunksendern öffentlich übertragen werden könnten. Bei diesen Prozessen —• so wird von der deutschen Presse versichert — solle es sich keineswegs um einen Kampf des Nationalsozialismus gegen die katholische Kirche hiaindéln; es ginge lediglich, so wird gesagt, um eine sittliche Säuberung von Einrichtungen, deren Schutz vöm Staat durch das Konkordat versprochen worden siei. In der publizistischen Behandlung dieser Angelegenheit, denen noch eine lange Serie weiterer Prozesse folgen soll, wird jedenfalls schwerstes Geschütz aufgcfiaihren. Der deutsche Episkopat wird, wie man aus kirchlichen Kreisen hört, dazu nicht schweigen. Mit einer baldigen Erklärung der deutschen Bischöfe ist zu rechnen. Welcher Art sie sein wird, bleibt abzuwarten. Die Sorge der Bischöfe wird sich vermutlich auch der Existenz der in diese Prozesse verwickelten Ordiensgesellschaftm zuwenden, deren Berechtigung, künftig noch an den Aufgaben der deutschen Jugenderziehung mitzuwirken, von einzelnen nationalsozialdsischen Organ1® bereits als fragwürdig bezeichnet wird. Schuschnigg: ,Wir lassen mit uns nicht spielen!“ „Zum Hineinlegen gehören zwei: einer, der das will, und einer, der sich läßt.“ Wien, T. Mai. (Inf.) Bundeskanzler Dr. Schuschnigg hat gestern abend die neuen Bäume der Landesführung Wien der Vaterländischen Front eingeweiht und bei dieser Gelegenheit eine bemerkenswerte Rede gehalten. Er sagte u. a., es wäre ein Irrtum, die Vaterländische Front mit einer totalitären Staatspartei gleich zu setzen. Die Vaterländische Front sei keine solche, noch etwa eine Addition verschiedener grundsätzlich anders gerichteter Kräfte, sondern sie sei die österreichische Bewegung im Lande. So klar und selbstverständlich es sei, daß wir nicht müde werden im Bestreben — fuhr der Kanzler fort —* alle Kräfte im Lande für den vaterländischen Gedanken zu mobilisieren, so klar ist andererseits, daß die Führung von Front und Staat nicht mit sich