Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-14 / nr. 163
Nksslsfsz Erfopeint wöchentl. 4 mal, Montan, Mittwoch), Freitag u. Samstag. Kostet für das halbe Jahr 4 fl, das Vierteljahr 2 fl., den Monat 40 fr.. Mit Postversendung halbjjähr. AL. 30 fr., vierteljähn. Zi. 20 fr. Hermannitedt am BA Dftober Siebenbürger Bote. Inferate alfer Art werden in der v. Hochmeister’schen Buchhandl. angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzeile fortet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 2 fr. EI’M. # s er Amtlicher Theil. Am 9 Dft. wurde in der Ef Hof und Staatsdrucerei in Wien das CXXXL. Stüc des allgemeinen Reichsgeseß- und Negierungsblattes, und zwar vorläufig blos in der deutschen Alleinausgabe ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter: Nr. 373 Die Verordnung des Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom A1. September 1850, wodurch die Aufhebung der jährlichen Beiträge zur Erhaltung des Teuchter evangelischen Gymnasiums, wozu bisher die Gemeinden Augsburger und helvetischer Konfession verhalten waren, verfügt wird. J Nr.10.Dies kaiserliche Pateni vom 7.J September 1850,wodurch die Grundsätze festgesllt werden,1mil)welel,enn bei der Leistung der Kapitalsentschädigungn alle in Folge der Durchführtug der Grundentlastung aufgehobenen oder ablösbaren Bezüge vorzugehen ist. Nr.375.Der Erlaß des Schndelsministerinnig vom 50.Eseptember 1850,wodurch im Einvernehen mit dem Ministerium des Innern vom 1.November 185()angefangen in Niederösterreich auf dem flachen Lande die Rindfleischsatzung pio’visoi·isch aufgehoben und Maßregeln gegen den Mißbrauch des Mangels an Konkurrenz von Seite der Fleischbauer zur Steigerung des Fleischpreises angeordnet werden Nr. 376. Die Verordnung des Ministers des Innern vom 1. Okober 1850 in Betreff der provisorischen Organiation der öffentlichen Mediginal-Verwaltung. Nr. 377. Der Erlaß des Anfangministeriums vom 3. Oktober 1850, womit die Behandlung der am 1. OOktober d. J. in der Serie Nr. 225 verlosten Hoffammers Obligationen zu 5 % Bundgemacht wird. Mit diesem Stück wird das fünfzigste Beilageheft ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält der a. u. Vortrag Des Miniterrathes zu vorstehendem unter 374 bezogenen a. h. .Batente vom 25. September 1850 und den a. u. Vortrag des Ministers des Immer zu vorstehender unter Nr. 376 berufenen Verordnung, des Ministers des Innern vom 1. Oktober 1850. An 9. Oktober 1850 wird auch Das am 6 August 1850 vorläufig bloss in der deutschen Alleinausgabe erschienene 103. Stück des allgemeinen NeidSgefegund Regierungsblattes in der italienisch-deutschen, froatisch-illyrisch deutschen und serbisched illyrisch)deutschen Doppelausgabe ausgegeben und versendet. Dastelde enthält unter Nr.313. Die kaiserliche Beforchung vom 17. Juli 1850, wodurch die Gerichtsorganisation für Dalmatien festgelegt wird. Im Nachhange zu ex 1850, betrefft der Amweisung von 5 Vorschüffen an Die gewesenen Grundherren des Kronlandes Siebenbürgen auf Rechnung der ihnen für aufgehobene Urbarialleistungen gebührenden Entschädigung, wird zur Kenntnis gebracht, daß der Termin, bis zur welchem die Lokalommissionen die ihnen übertragenen Erhebungen in den einzelnen früher, unterthätigen Gemeinden des angewiesenen Unterbezirkes zu Ende zu führen haben — der 30. Dezember 1850 und nicht der irrigerweite angefegte 30. Oktober ist , was hiermit berichtigt wird. Berichtigung der Kundmachung vom 8. OOktober 1850 3. Kundmachung. Die Direction der österreichischen Nationalbank findet sich bestimmt, die laut der hierortigen Kundmachung ©, 18. April 1850 festgelegten Termine zum Umtausche der 1 und 2 fl. Noten früherer Rom um weistere zwei Monate zu verlängern, dergestalt, daß Diese alten Banknoten a1 und 2 fl. bei den sämmtlichen Bank-Filial-Kafien in den Kronländern noch bis Ende Dezember d. 3. und bei den Bank-Kafsen in Wien noch bis Ende März 1851 im Wege der Verwechslung und in Zahlungen werden angenommen werden. Nach Ablauf dieser Teimine ist sich wegen des Umtausches der alten Banknoten zulin und fZnsesi'(sstilden unmittelbar an·die Bank- Direktion zutbenden«Wien,3.Oct.185(). Pipitz,BatbOottverneur.I Sinkt,BaethgouverneurH SteEI Vertreter.i Wertheimstein,Bank-Director.". —. % . — Wichkamkiiiher Theil Telegraphische Depeschen. Hanau, 8. Ost. Die Depummtion der Oberappellationsgerichtsräthe und des Offizierscorps wurde vom Kurfürsten abschlägig beschieden. Kassel, 8..Oft (11 Uhr. Born.) Heute früh sind alle Drukkereien belegt und Die Drucker bei fernerem Erscheinen der Blätter mit Verhaftung bedroht worden. Darmstadt, 5.Oft. Ueber den Inhalt des neuen Wahlgesäßes vernimmmt man, daß Die erste Ruummer nun zum Theil Wahlklammer sein, die zweite durch indireete Klassenwahl gebildet werden soll. Baris, 7. Ort. Der Permanent - Ausschuß hielt unter Dupins Borug eine Zusammenkunft, ohne einen Beschlag zu fassen. Der Abend- Moniteur, Gourir francais und Benple werden wegen Breßvergehen verfolgt. Suvis: Ueber 100 Repräsentanten sind bereits angelangt; mehrere Generäle sollen zu Adjutanten desBräsidenten ernannt werden. Nach einem Artikel im Abend-Moniteur vom 6. winde Die Armee den Präsidenten der Republik gegen alle seine Gegner vertheidigen. Baris: Soulouque Kaiser von Haiti wurde durch seinen Bremierminster ermordet. Ariedrichstadt: Die bolevinnischen Truppen haben ich von Ariedrichstadt nicht „zuctiefgezogen. Die Belagerung wird fortgefegt. Die Position der Truppen it Dieselbe wie vor Dem Sturm. — Die Landesversammlung in Kiel hat die Statthalterschaft aufgefordert, Das Kriegeheer um circa 10.000 Mann über die gegenwärtige&tatsstärte zu vermehren und Diese Vermehrung soweit die Elbe nicht Durch die beschlossenen Aushebungen im Lande herbeigeführt wird. Durch Anwerbung aus dem Auslande schnell möglichst zu beschaffen. Modena: Der Feldmarschall Gray Napdegry it am 3. d. M. hier angelangt. Turin: Die sardinische Negierung hat mit Hn. 9. Nothschild eine neue Anleihe abgeschlossen. Toskana:Dielußstimmung der Bevölkerung ist im Steigenn selbst Männer der konservativen Partei treten auf die Seite der Opposition. . . . Die Zünfte. I. Hermannstadt, 13. Oktober. Wir befinden uns am Vorabende einer neuen Gewerbeordnung, über das Sein oder Nichtsein der Zünfte entscheiden dürfte, Grundlage zur Beförderung der gewerblichen Thätigkeit machen sich im Wölferleben und in der Geießgebung geltend, und schon tönt das Schwanenlied das Die neue Zeit Dem Zimsten singt. Vergangenheit macht das Krampfhafte Ringen dieses ehrwürdigen Instituts mit dem unerbittlichen Zeitgeiste erklärbar. Hat Doch dieses Institut so manches denkwürdige Blatt In der Geschichte der Völker! für Deutschland, wo Das Erstehen des Zunftinstituts mit der Gründung der Städte im zehnten Jahrhunderte unter Heinrich I. zusmmenfält, nahm Die Zünfte waren es welche einen unnabhängigen Bürgerstand begrümdet und gekräftigt haben, sie bildeten zugleich die Kriegsmacht der Städte und auf ihnen beruhte die militärische Organisation. Ja, sie waren so mächtig daß Fürsten dasselbe gar bald einen mächtigen Aufschiwung „mit einzelnen Zünfter Kriege führten und Bildnisse fehloffen. Das 13. Jahrhundert war Zeuge vieler zum Theile sehrer Kämpfe So gewaltig der Zünfte gegen die Patrizier um die Oberherrschaft. war Die wachtende Macht der Zünfte den Fürsten gegenüber, daß selbst die euer Ein Rüdblid in die - - ..-—.-42--—«Missim«...·k»» en ie - wo | | | «