Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 61, nr. 1-103)

1851-03-31 / nr. 52

— .— .a auch votldesti ven an edlen Metallen und fremden Wechseln her, welche bei der P­afsivität unserer Handelsbilanz fortwährend selbst zu äußerst hohen Preisen gesucht werden, weil Zahlungen an das Ausland zu leisten sind, und nicht aufgeschoben werden können.­­ Im gegenwärtigen Augenblicke wird der Bedarf auch durch die Vorbereitungen zur Londoner Industrie- Ausstellung noch erhöht. Die Fracht der auszustellenden Gegenstände, so wie die Reisekosten der si aus diesem Anlasse nach England begehenden Oesterreicher, dürfte auf nicht weniger al 200.000 Pfd. Sterling sich belaufen, und diese muß die Wiener Börse herbeischaffen. Daß die hohen P­reise der fremden Wechsel und edlen Metalle von dem wirklichen Bedarfe herrühren, zeigte sich an der heutigen Börse am deutlichsten.. Selbst der günstige Finanzausweis, welchem man volle Gerechtigkeit widerfahren ließ, war nur im Stande eine wesentliche Coursveränderung hervorzurufen, weil nicht im Mißtrauen, sondern in dem fühlbaren Mangel an Devisen der Grund ihrer hohen Preise zu suchen ist. Beim Publikum hat der jüngste Finanzausweis einen günstigen Eindruck hervorgebracht, man ist angenehm berrascht, die Menge der Staatsnoten nicht so ansehnlich zu finden, als die Größe der Staats­­auslagen, während der legten Jahre, erwarten ließ. Anerkennung vers dient noch die Zusage der Finanzverwaltung, mit der periodischen Bek­­anntmachung des im Umlauf befindlichen Staatspapiergeldes, regel­­mäßig fortzufahren. Duch Offenheit wird das Vertrauen nur getarft: es wird dadurch jede falsche Darstellung der Finanzlage von selbst wi­­derlegt, und kan­n nicht Wurzel fassen. " Inland Wien,24.9)k«"frz.Dem»Hirlap«wird aus Paris geschrieben: Der Protest der ungarischen Flüchtlinge wird nicht,wie beabsichtigt ward, in den Journalen mitgetheilt werden, da Die betreffenden Herren einlahen, Daß er nicht im Sinne der Demokratie abgesagt war. Wie man sagt, hätte Szemere einen ganz anderen Protest entworfen. Da dieser aber nicht angenommen wurde, auch an der Discussion über den vom Grafen Telefy I. verfaßten Entwurf nicht theilgenommen. — Görgey schrieb an ein Individuum, das sich der Emigration anschloß (der aber weder Ungar noch Pole ist), daß er sich sehr wundere, Daß dieser sich die Mühe genommen, ihn (Görgey) von dem D Verdachte des Verrathes gegenüber von Männern reinigen zu wollen, die wie z. B. Klapfa solch’ unnüge und plumpe Chaszontalan es etromba) Memoiren in die Welt geschidt. (Görgey zeichnet hier noch mehrere Andere mit ähnlicher schmeichelhafter Charakteristik.) — Was die von den Blättern berichtete Schwermuth, betrifft, so beruft er sich auf das Zeugniß der Klagenfurter, ob es unter ihnen einen aufgeräumteren, luftigern und sorgenloseren Mann gebe, als er es­st. Schließlich erinnert er sich in einer Spielschuld von 20 Ducaten, die er im legten Winterfeldzuge an den Briefempfänger verloren, abtragen zu müssen, die er zugleich mit seinem Schreiben anweist.­­ Nach der „Kreuzzeitung“ wird Graf Arnim, sobald er von seinem Unwohlsein genesen ist, als Gesandter nach Wien gehen. Dasselbe Blatt Fan als zuverläßig versichern, Daß das Neunerproject für die Reconstruiring des Bundestages definitiv gefallen ist. Der Leitartikel Dieses Blattes vom 21ften d. ist wieder im gereiztem Tone gegen Oesterreich geschrieben. Wien, 25. Mär. In der österr. Antwort auf Die preußische Note vom 9. März wird auf Die Wichtigkeit hingewiesen, wie nothiwendig und wünschenswerth­er sei, zuerst eine definitive Generalgewalt herzu­­stellen, die auf den Neuner-Kollegium mit 11 Stimmen bestehen würde. Die besondern Punkte könnten alsdann festgestellt werden, wobei Dester­­reich die Rechte sowie Die Machtstelung Breugens vollkommen anzuer­­kennen geneigt sei. In Betreff des Präsidiums wird Deutlich “gesagt, daß Desterreich die Pflicht habe, dieses Recht im Interesse aller Bun­­desglieder allein auszuüben, und daß es nicht in seiner Macht Liege, Dasselbe einseitig aufzugeben. (Fr. BL) — Die Berathungen über den 2. Theil des Strafgefeges, welcher von den Vergehen handelt, werden eifrigst fortgefegt, und man hofft auch d­iesen umfangreicheren Theil des Strafgefeges der a. k. Sanktion bald unterbreiten zu künnen. Die inhaltsschwere­ Frage, ob Breßvergehen für Die Juri gezogen, oder den Kollegialgerichten zugewiesen werden sollen, scheint noch nicht entschieden zu sein. er — Man spricht von bedeutenden Reformen in der Justizorganisa­­tion. So soll das Oberlandesgericht in Linz mit jenem in Wien ver­­einigt werden, und für Kärnthen und Steiermark nur eines, eines in Graz bestehen. Auch sollen mehrere Bezirksgerichte aufgehoben, und mehrere Landesgerichte in Bezirkskollegialgerichte verwandelt werden. — 25. März. Die Strafjustiz wird im der ehemaligen siebenbür­­gischen Militärgrenze nun nach dem österreichischen Strafgehege vom ahre 1803 eigen Die politischen Bezirksbehörden besorgen auch zugleich die Zivil-Rechtspflege. Die Uebergabe der Geschäfte von Seite der Auditoriate an die Legieren geschieht durch eine gemischte Kommis­­sion, die ihre Aufgabe bis zum 1. April zu lösen hat. — Nach der „Preph. Zeitung“ ist eine vollständige Gemeinde­ord­­nung für Ungarn im Augenblicke nicht zu erwarten; es wird aber mit nächstem eine prov. Instruktion erscheinen, welche die Modalitäten der­ Gemeinderat­swahl und der Einlegung des Bürgermeisters enthalten und zugleich die Grundlage feststellen wird, nach denen das Kommunale Leben überhaupt fünfzig hin geordnet werden sol. — Die Londoner­­Industrier-Ausstellung wird auch der Sammelplag der Industrieritter sein. Alle famosen Diebe der vereinigten drei König­­­reiche rüften sich bereit­, um beim Rendez-Baus einzutreffen, wo sie die besten Gescäfte zu machen hoffen. Die Beutelschneider von Edim­­burg und Dublin haben auf Die Fechte Weise die Londoner Polizei von ihrer Ankunft unterrichtet, und einer von ihnen rühmte sich eine Einnahme von 20,000 Pfd. Lt. während der Ausstellungszeit zu reale firen.­­wirklich Die Londoner Polizei trifft alle Anstalten, um den 20,000 Die­­so viele werden nämlich erwartet , ihr Handwerk zu Legen. Der Lord-Major läßt Register anfertigen, um die gewandtesten Gauner zu signalisiren, zu errichten. Ein Handlungshaus beabsichtigt eine Diebe-Rrefuranz . Schilling ihr Eigent­um gegen kommunistische Eingriffe fchtigen wird­ in Ungarn unausgeregt gearbeitet. Er wird damit voll in den königl. Freistädten vorzugs­weise darauf je­­die Intabulations- (d. h. Hypothesenvormerkungsbücher) zu verbinden. Mit dem Zustandekommen dieser Einrichtung wird der ungesamnten Maße sich entfalten, und Grundbuchwesens wird der Grundstein der fünfzigen , legt. Kolonisirung des Der Hoffnungsvollen Landes ge­­sehen werden, mit den Grundbüchern zugleich die Kreditfähigkeit Dieses Landes Josephsmarkt ist vorüber, in einem bis­­disponible Kapitalien des In - und Auslandes werden dahin mit voller Sicherheit abfließen können. Pest, 24. Mär. und man Fan im Verhältnis zu frühern Märkten jagen, daß diesmal beinahe gar sein Diebstahl verübt wurde. Bei dem ungemein großen Andrang von Menschen sowohl bei der Eisenbahn, Dampfschiffen, Theater und Belt öffentlichen Plägen war überall das wachsame Auge unserer neuen­olizei. An 25. Mär. So­eben ist an den zum Präsidenten des hie­­sigen berlandesgerichtes schon seit langer Zeit ernannten Grafen von Gziraky, und gleichzeitig auch an den General, Prokurator dieses Ober­­landesgerichte- Distriktes ‘v. Hegyeiy vom Ministerium der Justiz Die bestimmte Weisung gelangt, das Provisorium der Gerichtsorganiserung in Diesem Oberlandesgerichtsdistrikt unverzüglich durchzuführen. Daß eine gleiche Weisung, wie man vernimmt, nicht auch den übri­­gen­­­berlandesgerichten zugenommen ist, und daß Derselben noch die­ Verordnung beigefügt wurde, zwei andere nächstgelegene Landesgerichts­­bezirke, nämlich den Komornern und Szegediner- dem Pejther -Oberge­­richtspiftriete einzuverleiben, führt auf die gegründete Vermuthung, daß­ der ursprünglich beantragten Gerichtseintheilung für Ungarn noch eine große Reform bevorstehe. iS Mit der so ganz unerwartet, und noch vor dem Eintritt dieser, vorerst der a. h. Sanktion bedürfenden Reform an der gelangten Ver­­ordnung der ungeräumten Durchführung Des­­ Provisoriums will man das Bestreben des Ministeriumsd, noch eine andere sehr wichtige Maß­­regel sehr bald in’s Leben zu rufen, in Ginslang bringen. Bei dem Umstande nämlich, wo wegen des bierlands allgemeinen Geldmangels fast alle jene, welche an die Fonftizieren und sequesteirten Güter der wegen Hochverrathes verurtheilten Bejeger derselben Forderungen zu stellen­ haben, auf die Vefniedigung dringen, sieht man der baldigen Zusammenlegung einer Liquidirungs-Kommission entgegen, welche derlei Forderungen zu prüfen haben wird. Natürlich wird der Liquidirung zum Schuge noch unbekannter rechtmäßiger Gläubiger der Verurtheilten eine Edittalvorladung derselben voranzugehen haben, welche ein herzzerreißendes Tableau aller jener unglücklichen Familien bieten wird, die aus Verschulden ihrer Väter oder sonst Verwandter nun einem Nothstande preisgegeben sind. Die Vortriften, welche dieser Liquidirungs -Kommission, die aus Räthen des Perther Landesgerichtes, und einigen Räthen anderer Ober­­gerichtsdistrikte und einiger Finanzmänner vielleicht unter dem Vorfige des Oberlandesgerichts-P­räsidenten, oder des nun bei Einführung des Provisoriumd seiner Amtirung enthoben werdenden Caus. reg. Direktors Baron ». Eötvös gebildet werden wird, als Norm zu gelten haben werden, sollen bereits der kaiserlichen Sanktion vorliegen und sehr strenge Maßnahmen dahin enthalten, daß nicht nur alle Steinforderungen, sondern auch alle jene Schulden, welche die verurtheilten oder flüchtigen Befiger solcher Güter innerhalb eines gewissen Zeitraumes (dessen hier noch unbekannte Bestimmung von hoher Wichtigkeit sein wird) kontrahirt haben, abgewiesen werden. _ 3 Da sich bei diesem Liquidationsgeschäfte zwischen den Gläubigen und der als Fiscus fungirenden Staatsanwaltschaft unvermeidlich Streit: Nam ergeben werden, so so hierüber das hiesige Landesgericht zu Be Heiden und von da der gewöhnliche Instanzenzug Plag zu greifen aben. « OLJ Anchem Tolnaer Comitakt.Asn13.d·M.wurde ma . * ben — · ji — 25. Die den Fremden gegen März nahe Namentlich An der Regulirung des « EB

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