Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-10-18 / nr. 83
—578 l Jm6.§.verordnete.Majestät,daß«dir nach communität abgefaßten Berichte betreffend,Allerhöchsten der Ergänzung der Urbarialbestände emporbleibende Ueberschuß nicht auf 7 sondern auf 12 Jahre dem Unsterthanen bei besonderer Dienstleistung: verbeibe. . 4! Im 3. Art. bleibt der ganze 14. $. aus in welchem die Stände bezüglich der Eröffnung von Kauffmannsläden deinerlei jährliche Taten, von 15, 10 und 5 fl. bestimmt hatten. Stattdessen verordnet Se. Massestät im 10. $. ohne Unterschied 5 fl. als vom Unterthanen für die Eröffnung von Kaufmannsläden zu zahlende Zare. Im 4. Art 2. $. ist die Leistung der häuferlosen Hinterfüßen von 12 auf 6 Tage herabgelöst worden. Im 11. Art. 1. $. verliert der Grundherr von 12 Eiern zwei. Im 12.Art.15.S.ist nach dem ausdrücklichen Sinne diesfälligen allergnädigsten k.Rescriptes der den Urbarialtafelrichtern und Notarien ausgesetzte Gehalt von 200 fl. weggeblieben. "« s «··In der am 2.October 1847 stattgefundenen Versammlung der Kronstädter Distriktscommunität sind nach Ablesung des Protokolls über die frühere Versammlung die nachstehenden Gegenstände zur Verhandlung gekommen: 1. Waren zur Erstattung des mündlichen Rechenschaftsberichtes über die Verhandlungen des legt abgehaltenen Nationalconflures, welche bisher wegen wer fpostern amtlichen Sendung eines der gewesenen Hrn. Cons flurdeputirten als Abgeordneten zum Landtag nicht hatte stattfinden können, die damaligen Hrn. Conflurdeputirten erschienen, und erklärten sich bereit, über die Ergebnisse dieses Konflures, worüber sie seiner Zeit bereits den schriftlichen Bericht erstattet, nunmehr auch mindlich zu berichten. Auf die vom Präsidium gemachte Bemerkung jedoch, daß seit jenem National-Gonflur bis nahe ein Jahr verstrichen sei, und an sonst mehrere feinen Aufschub Teidende Gegenstände zur Verhandlung vorlägen, ging die Distriktscommunität für diesmal, jedoch ohne Folgerung für die Zukunft, von der Erstattung des mündlichen Rechenschaftsberichtes ab, faßte jedoch zugleich den Beschluß, daß für die Folge der mündliche Recenschaftsbericht stets in der, nach der Heimkehr der betreffenden Deputirten stattfindenden näcsten Kreisversammlung abgestattet werden möge. 2. Stimmte die Distriktscommunität den vom Magistrat und der Stadtcommunität in einer gemeinschaftlichen Sigung betreff der NRefrutenstellung und der damit inerbindung stehenden Militärconscription gefaßten Beschlüssen bei; zugleich wurde das Gelult an den Magistrat gestellt, einzuschreiten, daß Die von Kronstadt und dem Distrikt vom Jahr 1835 heimwärts durch die Werbung gelieferten Soldaten bei der nächlten Refrustenstellung in das zu frelfende Duantum eingerechnet werden mögen. 5 Wurde beschlossen, hinsichtlich einiger Umstände, die Genfur der über die Versammlugen der Distrikte- Ortes ein Bittgesuch zu unterlegen. 4. Wurde die in dieser Distriktsversammlung vorsgenommene Verlautbarung des Diploms, vermöge, welchem dem hiesigen Herrn Oberrichter Joseph v. Wenzel das Prädicat, von Kronfeld, Allerhöchst ertheilt worden is, in so weit daraus die Distriktsversammlung die Auserkennung der D Verdienste und Leistungen eines ihrer Dberbeamten ersab, zwar zur angenehmen Wissenschaft puris zugleich aber auch, in so weit die Berlauterung von Adelsdiplomen nicht in bürgerliche Kreisversammlungen gehöre, sowohl gegen diese Verlautbarung, als auch gegen jede vielleicht Daraus zu ziehende den sächsischen Verhältnissen entgegenstehende Folgerung, Verwahrung ‚eingelegt. 5.Dem von einer sächsischen Kreisbehörde gestellten Antrag wegen Erwählung permanenter Ersatzmänner für die sächsischen Landtagsabgeordneten stimmte die Distriktscommunität, im Einklang mit der diesfalls von u VL PAIGREN Kommunität, abgegebenen Erklärung nicht bei. . 5.Gab die Distriktscommunität ihre Ermüillung zanerabfolgung der ers-ähnlichen Belohnung aus der Distriktskasse für deneischerOetsnotär für Führung der Befhälkcontrolle im heutigen Sommer. 7. Stimmte die Distriktscommunität bei, daß der ‚Wittwe des gewefenen Nationalforftinfpectors Zofeph ‚Laurentius Binder ein Drittheil des Gehaltes ihres ver- Eines aben bewilligt werde.ben lang mit den so fimmte die Distriktscommunität im Eins eritatteten Erklärung geftellten Antrag eines «»..·., dies falld von der städtischen Kommunität daß bei der National-Universität fachsifchen. Publitumg bei, daß den Universitätsdeputirten an Stelle der bisher bezogenen charaktermäßigen Tagegelder, in..der. Folge gleich den, Landtagsabgeordneten, blos. ein sechswöchentliches Aversional-Duantum von 100 fl. EM. verabfolgt werden möge.n. Auf den von der städtischen Communität gemachten Vorschlag, zur Deckung der jährlichen Ausgas der Distriktscafte die Allodialcaften der einzelnen Distriktsortschaften verhältnißmäßige Beträge leisten müssen, wurde in Gemäßheit der Erklärung der Abgeordneten dieser Ortschaften beschloffen, daß darüber vorerst die Kommunitäten der einzelnen Distriktsortschaften selbst angehört, und sodann dieser Gegenstand in der nächsten Versammlung weiter verhandelt werden möge. Kronstadt, 16. October. Mit der heutigen Post ist und die Nachricht, zugenommen, daß die Ernennung jener beim Beginne des jekigen Landtags stattgefundenen Wahlen zum Amte des 1. Thesaurarius, des Landesbuchhaltungspräsidenten und zweier Gubernialräthe von allerhöchsten Orten erfolgt sei.. Die Namen der betreffenden neuen Würdenträger müssen wir unsern Lesern noch vorenthalten, hoffen und aber bald in den Stand gefegt zu sehen, die diesfällige Mittheilung ebesfens machen zu künnen, « der. bem