Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1934. Januar (Jahrgang 61, nr. 18217-18239)

1934-01-03 / nr. 18217

— Taxele plä­­üte in numä­­rar ord. Dir. Ben. P.T.T. # ec - Mann eine volkszeitung fir das Danschtum in Rumänien Schriftleitung: Hermannstadt, Honterusgasse Nr. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Ar. 130 — Verwaltung Königin Mariestrafe Ar. 3 Fernsprecher Nr. 237 — Bezugspreis für einem Monat: Hermannstadt: ohne Zuftelung 90 Lei; mit Zuftelung 100 Lei; mit Bostversendung: Inland: 100 Lei: Wusland: 135 Lei. Einzelnummer 5 Lei Nr. 18217 Hermannstadt, Mittwoch den 3. Januar 1934 61. I­ahraang Land in Trauer (9. PL) Wie ein sch­warzer Schlagschatten Tiegt Die Trauer über die Bluttat von Sinaia aus dem poli­­tischen Leben unseres Landes. Sonst waren gerade die Tage zwischen dem Hocfest der Weihnachten und der Jahreswende Der Freude ge­widm­et, die ebenso ernst besinnlich, wie ausgelassen fröhlich war. Es sind heuer sc­hwarze Tage des Zahresichluffes für uns ge­­worden und im Zeichen ernster Sorge tritt das Neue Jahr 1934 in seine Nechte. Denn das ist der stärkste Wesenszug der in Geltung stehenden bürgerlichen Ord­­nung, dası sie Leben und Sicherheit der Angehörigen des Staates verbürgt. In tiefer Erschlitterung stehen wir vor der Tatsache, daß der oberste politische Wür­­denträger des Landes seines Lebens beraubt wurde, weil er auf dem Posten stand, auf den er zum Dienste fürs Vaterland berufen war. Gegen seine Rerson Hatte ji der Hof der Angehörigen der Eiser­­nen Garde gerichtet, weil die Regierung durch Das Gebot ihrer Auflösung, duch F­estnahme ihrer Mit­­glieder während der Kampftage der Wahlen ihr Die politische Betätigung unterbunden hatte. Die Frage drängt si auf, ob nicht eine mildere Behandlung das Z Todesihidjal vom ermordeten Ministerpräsidenten hätte abwenden können. Mbgr­das war wohl eben der­­ Sinn ihrer Auflösung, dab dadurch Gewalttaten und­­ Auseinanders­ im Wundltambf>vorge­­beugt werden ‘sollte. Denn wo erregte Massen gegen­einander stehen, da Tann ein einziger Schuß dazu führ­­en, da Scharen den Männern dem Ausbruch der politischen Leidenschaften zum Opfer fallen. Minister­­präsident Duca hat er verhindern wollen, daßs Die Geswalttat in blutigem Zeichen doch die Wahlkreise Des Landes gehe. Er hat die Vielen vor Gefahr be­­wehren wollen, die als Wähler ihre Pflicht taten. Für Diese Vielen Hat er selber sein Leben verloren. Und Dieser V­erlust wiegt schwer; für seine Familie, für seine Freunde, für das Land. Rumänien hat in 3. &. Duca einen Politiker von staatsmännischem Format und Zuschnitt verloren. &$­it bezeichnend, wie ihn Jones Bratianus s­chon Frühe­zeitig zu engster Mitarbeit heranzog, wie er ihn systematisch zum Führerberuf in der Partei heranbil­­dete. So eignete fi Duca das universelle politische Wissen an, das für den politischen Führer unermältlich it, um alle Einzelfragen unter dem übergeordneten Gesichtspunkt des leitenden Staatsinteresses zu sehen und sie Dementsprechend unter­einander auszugleichen. Auf dem Gebiete der auswärtigen P­olitik war Duca ebenso Daheim wie in der Leitung der Innenpolitik und in den Fragen der Bolfswirtschaft. Aber nie­mals wurde er einseitig, wenn Der Besig eines be­­stimmten Westorts die besondere Betrauung eines Die­­ser Gebiete von ihm verlangte,­­ immer fügten süch ihm die Sondergebiete zur staatsmännlichen Konzeption der Landespolitik zusammen. So haben an Die Min­­derheitsnationen des Landes in Buca­stei$ einen ver­­ständniseaften Freund und Förderer gefunden, weil er in der Minderheitenfrage nicht eine­ Sache Der Negie­­rungstatu­s, sondern eine Angelegenheit der Staats­politik sah. Er war von der Welterzeugung duchdrun­­gen, das zum Wohle des Staates ein Ausgleich, mit den Minderheiten im allgemeinen und mit dem Deutsch­tum im besondern gefunden werden mü­sse. Für Diesen Ausgleich hat er ji mit der ganzen Kraft seiner Per­­sönlichkeit eingelegt, auf wenn es Fragen betraf, Die nicht in den engeren Bereich seines N Ressorts gehörten. Gerade in den J­ahren der großen Geiegesschöpfungen von 1922 bis 1926 hat Duca für die Forderungen un­­serer deutschen Wolfspolitik wiederholt warme Befür­­twortung eingelegt, namentlich als es um die n­icht wer­­twiegenden Probleme der inneren und äußeren Freiheit unserer deutschen Schulen ging. Er nahm fr Dieser Fragen unter dem Gesichtspunkte an, daß er als Außen­­minister an einer znweitherzigen Politik den Minderhei­­ten gegenüber interessiert sei, um der Staatspolitik Ru­­mäniens eine entsprechende Grundlage in den zwischen­­staatlichen­ LORD EIER zu sraffen. Der Kraft­ seiner­ staatspolitischen Konzeption ent­­­sprach die Geschichlichkeit d­er Duchführung. Duca war einer der erfolgreichsten Redner im Parlament, fachlich fest unterbaut in seinen Ausführungen, elastisch in der Anwendung auf die praktischen Bedü­rfnisse, schlag­­fertig in Angriff und Verteidigung. Seine Reden hatten nicht die Wucht eines Cogalniceanu, Ion Bratianu oder Peter Carp, seit diesen großen Tagen des rumänischen Parlamentarismus waren auch die politischen und par­­lamentarischen Verhältnisse vielfältiger und komplizier­­ter geworden. Über ih­n als erster Mitarbeiter Jonel Bratianus bewährte er sich glänzend al Wortführer des Standpunktes der Regierung und auch auf den zwischenstaatlichen Konferenzen hat die Vertretung durch Tuca der rumänischen Staatspolitik Ehre und Sym­­pathie eingebracht. Die Brufung der gegenwärtigen liberalen Regierung war zum groben Teile auf die hervorragende Persön­­lichkeit 3. ©. Ducas eingestellt. Nun wird sich die Lü­de sch­wer schließen, die Durch sein Hirscheiden aufgerissen worden ist. In dem neuen M Ministerpräsidenten Dr. Angelescu Tebt die Verbundenheit mit der Tradition der liberalen­­ Partei, die Geschlossenheit und Erfahrung dieser Partei wird der Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einen starren N­achhalt bieten. Diese innere Fertigkeit unserer Landesführung wird not tun in der kommenden Zeit. Es ist zweifellos notwendig gew­esen, daß unter dem Eindruck der zurstbaren Blutes­tat von Sinaia die Politik der starren Hand in Die Erscheinung trat, daß Belagerungszustand und Presse­­zensur eingefegt wurden, um Sicherheit und Ruhe des öffentlichen Lebens unbedingt zu ge­währleisten. Doch besteht der Eindruck fort, das die Negierung nach Mae­gabe der Möglichkeit gewillt ist, den verfassungsmäßigen Zustand unseres politischen Lebens zu erhalten. Dazu im innere Fertigkeit und Gesclossenheit jener Kräfte, die auf der Grundlage aufbauender politischer Weltan­­erffanung stehen, die erste V­oraussegung­­ handelt sie heute nur um Machpolitik der Liberalen Partei, sondern um Die Behauptung des konservativen und konstruktiven Prinzips in unserer Landespolitik. Hie­­für müßten alle Kräfte sich einfe­gen, die auf dem Boden dieses politischen Bek­nntnisses stehen. Das würde unbedingt eine Kraft Schaffen, stark genug, auch den großen Schwierigkeiten der heutigen Lage gerecht zu werden. Weder die bisherigen Leidenschaften­ des Parteikampfes muß sich das Gefühl der gemeinsamen Verant­wortlichkeit für die Schiefale des Landes er­heben. Daß Dies unserer Landespolitik beschieden sei, ist der herzliche Wunsch, den wir in unserem ersten Blatt des neuen Jahres entbieten. ”; 02 ° | -. bier “= 2 BihicıYdaen ASTA ·llllIlllll1IllllllIllMll1Illll a « » : V *21363P* "Kal » em 2 Einführung des Belagerungss­ zustandes Das königliche Dekret Vukaresb,31.Dezember.Mit königlichem Dekret wurde heute die Einfü­h­rung des Verlagerungszustandes ver­kündet Darin wirdmch der üblichen Einled­ungsfor­mel ausgeprochen, daß auf Grund des Art. 128 der V­erjassung und auf Grund des Gesäßes über den Belagerungszustand vom 10. Dezember 1864 und unter Vorbehalt der seinerzeitigen Ratifizierung durch das Parlament verfügt wird. Art. 1. Die Regierung ist ermächtigt, den allgemei­­nen oder teilweisen Belagerungszustand gemäß den Bestimmungen des erwähnten­ Gefeges von 1864 zu erklären. Art. 2. Sämtliche Befugnisse, die infolge der Ge­see und Verordnungen bezüglich Aufreterhaltung der ö­ffentlichen Ordnung und der Sicherheit des Staa­­tes bestehen, gehen in Die Hand des Militärs über. Die Obliegenheiten der Polizei und der Sicherheits­­polizei werden nach den Weisungen der Korpskomman­­danten in Zusammenarbeit mit beim Damenminiteehim ausgeübt. Art. 3. Die Militärgerichte untersuchen und urteilen ab alle Straftaten, Die Die Verfassung, Die Öffentliche Ordnung und die Sicherheit Des Staates betreffen, ungeachtet Des Standes des Verbrecher und seiner Helfer, nach den Bestimmmungen der militärischen Geseche. Art. 4 Die Militärbehörden Haben nach Art. 6 des erwähnten Geseches Das Recht, a) alle Art Unter­­führen sowie über jeden von Den zivilen Iuftanzen und Organen vorgenommenen Un­­terfüchtungs- und sonstigen Akt, der Dielen ihren Wir­­tungstreis betrifft, nachträgliche Berichterstattung zu fordern und Die weitere Bearbeitung D,. Falles . zu übernehmen, 5) die Ablieferung aller Waffen und Munitionen zu verfügen, bzw. Hautsuhungen (danach) abzuhalten und Beschlagnahm­en vorzunehmen, c) die Presse und alle Veröffentlichungen "zu­­ zentrieren und ‚das Erscheinen” von Zeitungen oder­­ Teile zu verhindern, d) Berfaminkn­gen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer und Deven Dit zu verhindern oder aufzulesen, sobald sie geeignet sind, Unordnung hervorzurufen. Art. heben, wenn er den Anschein hat, Dan Ruhe und Ordnung wieder hergestellt sind.­­5. Der Belagerungszustand ft wieder aufzus. # Art. 6. Nach Aufhebung des Belagerungszustandes wie die Militärgerichte die begonnenen Strafe taten bis zur endgültigen Erledigung weiter. Der Ministerrat wendet Das Deb­ei­­geseh an Bufarest, 31. Dezember. Ueber den zweiten Ministers­rat wurde folgende amtliche Mitteilung ausgegeben: Der Ministerrat hat nach Prüfung der dur­ Die Tes­­ten Ereignisse geschaffenen Lage folgendes beschlaffen: %3 wird der Belagerungszustand mit Beginn vom 30. Dezember 12 Uhr nachts erklärt in dem Städten: Bukarest,­­Klausenburg, Czernowis, Zajig, Kiihinew, Galag, Konstanza, Tenesvar, Grigwardein und in den Komitaten PBrahova und Dambovite. Er kann je nach Bedarf erweitert oder­ eingeschränkt werden. Auf Grund der Beschlüsse des Ministerratproto­­kolles vom 9. Dezember werden sämtli Staats­­beamten aller Art einschließlic­her Geistlichkeit und Lehrerschaft ihres Amtes enthoben, wenn nachgewiesen wird, daß sie an politischen Vereinigungen terroristischen Charakters sie als Mitglieder beteiligen. Tiefe Ver­einigungen sind in dem erwähnten Ministerrat protsloff aufgezählt. Die Regierung toird in den ersten Tagen der man­chen Parlamentsarbeit ein Gefett zur Ratifizierung Dies­­er Maßnahmen vorlegen. Der Innenminister und der Justizminister werden bis zur Parlamentseröffnung das Geiet zum Schug des Staates ausarbeiten. Der Mi­­nister für Unterrit wird entsprechende Maßnahmen zur strengen Anwendung der neuen Burgführungg- Verordnung über Die MEN an den Universitäten der studentischen Vereinigungen und Die Tätigkeit treffen. Pressezensur im ganzen Land . Bukarest, 31. Dezember. Im Art. 2 des Ministerrats­­protokolles über Die Einführung des Belagerungszu­­standes heißt e8 nd), dag im ganzen Land die Zen­­sur Der Breite und aller Veröffentlichungen eingef führt wird. Die Behörden haben das Necht, das Erschei­­nen jedes ‚Blattes oder oder teilsweise „zu verhindern. In Verfolg der neuen Maßnahmen wurden die Presse­­vertreter­ heute vormittag zum Korpskommando geru­­fen, wo ihnen die BWeifungen für Die Zensur, die in der Hauptstadt erstweilen von Oberleutnant Hatineanu, dem Chef der­ Militärenwalth­aft ausgeübt wird, be­­kanntgegeben war . Die Zensur selbst wird d­­en des Innenministeriums und des Ministers besorgt. Schrift­teil ee Hotiums Blatt „Calenda uf“ und Die Beit­­„Sran­te” und vampus Row” find­en ,:;j ‚ Tudungen zu einzelner der Veröffentlichung ganz Beam | A­r­5 Ah $ ® E Sa ER­Ò N ® e = % AR „ en BERN, Fr Tan. : * - > N u DR

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