Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1935. März (Jahrgang 62, nr. 18562-18588)

1935-03-01 / nr. 18562

{ af Be EHEN ) usw Taxele plä­­­"tite in numä­­­ ‚rar ord. Dir, ‘Gen. PT. T.. ': 223720/926 (­­­ Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Rumänien Schriftzeitungk Honterusgafse Nr. 11. Fernsprecher Ar. 11 und Nr. 130 — Verwaltung: Königin Maria Strafe Nr. 25. Fernsprecher Nr. 2337. V­oltsliedkonto Nr. 62119 Bezugspreis für einen Monat ohne Zustellung 90 Lei; mit Zuftellung 100 Lei; mit Postversendung im Inland 100 Lei; ins Ausland 135 Lei; Einzelnummer 5 Lei Nr. 18562 Sibiu-Hermannstadt, Freitag den 1. März 1935 62. Jahrgang Rede des Senators Dr. Wilhelm Binder zum Strafgeiegentwurf in der Senatsfigung vom 13. Februar 1935 Herr Präsident! Meine Herren Senatoren! && kann ii niemand der Einsicht verschliehen, daß es unbedingt notwendig und höchste Zeit ist, ein neues rumänisches Strafgeieg zu schaffen. Jedes Geiet ist der Ausdruch der geistigen Strömun­­­gen, der Grundhaltung und der Weltanschauung der Zeit, in der es geschaffen worden ist, das Strafrecht selbstverständlich auch. Es gibt auch sein Recht, das ip empfindet auf Die gesellschaftlichen, wirtschaftlien und politischen Umwandlungen reagiert, das To jeder Die Anpassung an neue Anschauungen verlangt, wie das St­rafrecht. Die Strafgesetgebung de vergangenen Jahrehun­­­dert stand ganz auf dem Boden des Klassizismus, also im Zeichen der Abschiedungs und Vergeltungs­­­lehre. Der Geietgeber hielt ji Damals nur das Ber­­hältnis der Strafe zur Tat vor Augen, die Persönlich­­­keit des Täters zählte einfach nicht. Die das­ Bes­­­chulden überragende, in geistiger Minderwertigkeit oder in andern persönlichen Eigenschaften begründete Ge­­­fährlichkeit des Täters, die gesellschaftlichen und wirt­­schaftlichen Hintergründe der Tat blieben unberücsich­­­tigt. Der Streit zwischen den Vertretern der Hlaffischen Strafvetsshule und der neuen kriminalpolitischen Nietung, also die Frage, ob die Tat zu bestrafen sei oder der Täter, ob die Strafe den Ziel habe, ab­­­zuschieben und zu vergelten oder aber auch den der Bes­­­serung des Täters und des dauernden Schubes der Ge­­­sellschaft vor den Gewohnheit und Berufsverbrechern und den Staaten Hat in der­­­ Strafgeseßgebung Der meisten Staaten schon vor Jahrhunderten mit dem Siege der festen Richtung geendet. ‚Die Strafgelege des alten Königreiches und der Bur­­­owina und Erzeugnisse der Hlasitischen Strafrechts­­­ic­hule, sie sind Durch die neue Richtung nicht beeinflußt worden, deshalb natürlich, überholt und veraltet. Ihre Grundlagen sind so vor vielen Jahrzehnten geschaf­­­fen worden, sie sind vollfommen das Spiegelbild Der damaligen Beit, es Hafft zwischen ihnen und den heu­­­tigen Anschauungen eine nichtüberbrühbare Lüde. Sie snd von dem Gesichtspunkt der Bekämpfung des Ver­­­brechens ganz unvollk­ommen, die Erziehungsmachregeln gegen jugendliche Verbrecher, überhaupt Die ganze Fur­­gendrechtspflege, Dann die bedingte Verurteilung, Der Schuß der Gesellsschaft gegen geistig Minderwertige oder gegen Gewohnheitsverbrecher finden in ihnen seine Res­­gelung. Sie können natürlich deshalb für ung, Derem ganze Einstellung auf diesem Gebiete js grundlegend von der des damaligen Geschlechtes unterscheidet, nur sehr beschränkte Bedeutung haben. Während aber die Strafgereggebung des alten König­­­reiches und der Bulowina im Klassizismus siehen ge­­­blieben sind, hat das in Siebenbürgen geltende unga­­­rische Strafgejeg dur die Novelle von 1908 und­ der neuen Lehre in ganz wesentlichen Künsten angepast un­d bildet deshalb die eigentliche Grund­­­lage für den vorliegenden Entwurf. Diese Tatsache hätte verdient, im Motivenbericht mehr hervorgehoben “zu werden. Ein neues Strafgejeg kann natürlichh nicht alles über Bord werjen, was war, «8 mi das, was gut ft md ich, bewährt hat und nit im Gegensat steht zu der heutigen Welteischauung aus dem alten Gejeb übers nehmen, natürlich auch die Erfahrungen der Rechts­­­prechung verwerten. Der vorliegende Entwurf behält diejenigen Grundsäte der­ Haffischen Strafrechtslehre bei, die heute noch in Geltung bleiben können, nimmt aus der positivistischen Schule das, was er bewährt hat, er entfernt sich von den rein objektiven Grund­­­lagen des Haffischen Strafrechtes bei der Regelung der­ Vorbeugungs und Vergeltungsmaßnahmen, er ge­währ­­­leistet den Schuß der Allgemeinheit nicht nur Durch­ Strafen, sondern auch durch Sicherungsmasmahmen um. Neue Gedanken und neue Orientierungen sind aber nicht zum Durchbruch gekommen,. Das neue faizistische Strafgeset und der Entwurf, der im nationalsozialisti­­­sen Deutschland­ ausgearbeitet worden ist, sind uns berücksichtigt geblieben. Wenn wir festh­el­en, daßs die Neuordnung der Straf­­gejegpflege wegen der Aenderung der Anschauungen (Sortlegung nächte Seite.) TE REEITETUER EUEBELTT DIENSTE PRTBET ART EEE | ' . »­­­ F« Sr a »k· « «­­­ Ditafrifa Vor sieben Wochen, gelegentlich der Besprechung der Ergebnisse des schon viel früher geplanten, kurz nac­­h Einfluß auf Oesterreich nochmals genehmigten, Neujahr 1935 plöglich zustandegekommenen Besuches des französischen Außenministers Zaval beim Duce Muss­­­iolini, ist an dieser Stelle darauf hingewiesen­­­ wor­­­den, wie bescheiden sich Italien just in den afrikanischen Fragen — wenigstens öffentlich — gezeigt hat. Zange hatte Italien für seine nordafrikanische Provinz Tripolis (Lybien) die Ausdehnung bis an den Tschadsee und vielleicht noch darüber hinaus bis an den Atlanti­­­schen Ozean gefordert; die Verbindung zwischen Fran­­­zösllih- West­ und Mittelafrika wäre gestört und Dieter Riesenbe­ig arg entwertet worden. In der Tat begnügte sich Mussolini jedoch öffentlich mit der Forderung und Abtretung von rund 100.000 Quadratkilometern Witte südlich Libiens, und Die äußersten italienischen Wor=­­­­posten stehen nun doch noch 700 Kilometer sehiver passier­­­barer Wüste weit vom Tschadsee entfernt. Das Kischen Boden, das Mussolini für seine ostafrikanische Kolonie Erythräa erhielt, ist kaum der Nede wert, und ganz besonders bleibt Erythräa von der anderen ostafri­­­kanischen Kolonie Italienisch- Somaliland durch abessi­­­nisches Gebiet getrennt. Da die Franzosen Buflein­­­an wohl nicht al voller Erlag für die italienische Beschei­­­denheit um den Ti­­adsee herum angesehen werden. Es macht immer mehr den Eindruck, dab die in Rom zwi­­­schen Mussolini und Laval verabredeten Palte noch Ge­­­­heimflauseln — vielleicht nur mündlich festgelegt — ent­­halten; eine davon scheint sie auf das abessinische Ge­­­biet zu beziehen, das Erythräa von Italienisc-S­­o­­­maliland trennt. Sollte dieses Gebiet, die abessini­­­sche Provinz Ogaden, an Italien fallen, ergäbe sich aus den eben erwähnten drei Gebieten eine ganz ans­­­ehnliche und geschlossene o­stafrikanische Provinz für­­­ Italien, die Ernennung des General de Bono zum Gouverneur der beiden heutigen italienischen Teilkolo­­­nien läßt auf weiteres schließen. Allerdings nicht auf allzudiel: Denn zwischen dem größten Italienisch-Ost­­­afrika, selbst wenn es ganz Abessinien erfaßte, einerseits und dem heutigen Italienisch-Nordafrika des Marschalls Balbo andererseits liegt ein breiter Streifen geschlossenen englischen Gebietes, das von Alexandrien bis Skap­­­stadt reicht und für Italien undurchdringlich ist. Für die folgenden Betrachtungen man es sich daher nur um das Ostafrika Italiens und Abessinien handeln. Wir wollen uns Heute hier nicht auf strategische und operative Erörterungen einlaffen, ob und wie Italien Abessinien erobern oder etwa nach dem Beispiele der Franzosen in Marosfo und Tunis seinem Willen gefügig machen könnte. Der abessinische Kaiser läufe zur Unbes ‚deutendheit eines Schattenherrschers vom Range des marosfanischen Sultans oder­ des tunesischen Beys herab. Aber auch die eroberungslose militär-politische Durch­­­dringung Abeffiniend durch Italien ginge nicht so ohne weiteres. Es ist nicht anzunehmen, daß faizistische Mi­­­lizen, selbst mit einigen regulären Divisionen verstärkt, genügen würden. Die blutige Niederlage, die eine re­­­guläre italienische Armee unter General Baratieri besonders in der Schlacht bei Adua am 1. März 1896 durch wilde abessinische Neu­ersfcharen erlitt, ist under­­­gessen. (Erst der aus der f. u. k. Armee stammende ita­­­­ienische General Baldiffera rettete das italienische Prestige und schloß einen halb­wegs möglichen Frieden.­ Die größte Sorge zeigt heute Genf. Denn Adelfinien ii, ohne dab­­ei den BVölferbundtagungen auch nur an­­­nähernd entspräche, von Frankreich (wie jüngst M­uß­­­land) unterfragt, auf den Dual Wilson zugelassen wor­­­den. Der Rölterbund vermochte eben­­­ erst China nicht von Japan zu retten, sollte es ihm mit Abessinien Italien gegenüber ähnlich ergehen? (Von anderen kleineren Fällen gar nicht zu reden!) Wenn nun Abessinien den Bölterbund­­­ anriefe, wie verhielte er sich? Natürlich so, wie es England und Frankreich wollten. England würde den Austritt Italiens aus dem V­öllerbund äußerst gerne verhindern, aber die in Abessinien liegenden Nilquellen­­­ am Banasee, Lebensbedingung für Sudan und Neggoten, will England auch den Italienern nicht anvertrauen! Die englische Admiralität sieht schru siept ungerne, dab­­ei die Stellung Italiens am­ Ausgang des Roten Meeres verstärkt. Dort fünnte leicht eine ähnliche Kontrolle für die Seefahrt nach Indien entstehen, wie England sebst sie am Suezkanal ausübt. Auch die französische Schiff­­­fahrt nach Madagazfar und Indochina füge unter ita­­­lienische Kontrolle! Und wenn sich Franzosen und Ita­­­­iener wegen Desterreichs und Obefsiniens wirklich ver­­­ständigt haben sollten, ist es ihnen in der­ S­riegsflotten­­­frage nicht gelungen. Italien baut weiterhin seine zwei nur gegen Frankreich ver­wendbaren Riesenschiffe von 35.000 Tonnen, und nach einigen Scherzen darüber, ob Mussolini diese Schiffe etwa auf der Leitha brauche, be­­­gann Frankreich mit dem Bau zweier gleichgroßer und nur gegen Italien geplanter Großpanzer. Nicht unmöglich wäre es, daß Ialien sich ein Wölfer- Lundmandat über Abessinien geben liege, wie es ohnehin eines gegenüber Albanien besitt. Man hat in Genf fest plöglich entdeckt, daß die Macht des abessinisschen Saisers — Haile Selassie heißt diese schwarze Majestät — faum meit über die Hauptstadt und jedenfall nicht 6i3 an die abessinischen Grenzen reiche; man hat weiters entdeckt, daß in Abefsinien noch zwei Millionen Sklaven lebten und daß Kaiser und Staat sie zu befreien weder Macht noch Willen hätten. In Addis Abeba fürchtet man ent­­­schieden eine Genfer Entscheidung; man hat sie also noch nicht — weder nach Artikel 11 noch 15 der Sagung — aus­­gerufen, und die Gesandten Englands und Frankreichs bedrängen den Kaiser mit Natschlägen in seinem Palast ebenso als Italien an den Grenzen mit den Waffen. Englische und französische Bombenwerfer könnten den Italienern sehr wohl und billig helfen. ... Auch Zapan ist intensiv tätig. Er stellt sich auf Die Seite Abessiniens, mit dem er bekam­tlich verschiedene Handels- und Niederlassungsverträge besitz. Der beste japanische BVölferbundfenner, der frühere Untergeneral­­­ssekretär und politische Direktor im BVölferbunde, Sugi­­­mura,­­­ist nun als Botschafter Japans in Rom, wäh­­­rend Sugimuras ehemaliger Genfer Chef Sir Eric Drummond britischer Botschafter in Rom ist! Müffen die Auguren nicht lachen? Und noch eines. Wünscht Frankreich die Festlegung Die meisten neutralen Stimmen glauben e3 nicht, weil Frankreich anscheinend stets mit Italien rechnet, wenn e3 heißt, Deutschland an der Donau entgegenzutreten. Andere Stimmen sagen frei­­­lich, e3 wäre den Franzosen sogar erwünscht, bände sich Italien selbst die Hände mit einem großzügigen Stolo­­­nial­rieg, weil Frankreich dann in Mitteleuropa freies Spiel hätte. Für den Augenblick sehen wir die zweite Möglichkeit nicht, wenigstens solange nicht, als Flan­­­din seine heutigen friedlicheren Ziele verfolgt. Eng­­land swinfdt in Europa seinen Krieg, ebenso­ wenig auch in Afrika, wo es eifrig bemüht ist, die verschiedenen Schwarzen und den Slam der braunen Araber zu schonen. Ein aberjinisch italienischer Krieg würde den schwarzen Vanafritanismus wie den islamischen Pan­­­arabismus unzweifelhaft aufrühren. « Und so werden vorderhand wohl Londom Paris und Genf bemüht sein,in Ostafrika da Friedenzuerhalten. Abessinien könnte ihn ja mit seiner Provinz Ogaden be­­­zahlen!». - G.S. ' Staliens in Afrita? DET TEEERETEREILLND: ERTCMETETGEITT ERDENEEL ee \ »& RS | A 2 SE HEENE ee Y ET a a ar

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