Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-11-19 / nr. 92
426 Planes, wie die Thurmfüße dauerhaft hergestellt werden könnten, geschritten, und der diesfällige Plan abermals der k. Landesbaudirektion zur Einsicht und Bestätigung überschritt mit der beigefügten Bitte um Bewilligung des Kostenbetrags, welcher zur Ausführung dieses Planes nach der Berechnung sich als nothwendig herausstellte, aus der Allodialcasfa, weil die Erhaltung des Thurmes eine Verpflichtung des Allodiums und nicht der Kirchencassa sei. Von da ging das Projekt zum k. k. Hofbaurathe in Wien. Diese Hofstelle entschied sich ebenfalls für die Umschlüsselung des Thurms nach dem vorgelegten Plane mit der Bemerkung: wenn Gefahr auf dem Verzuge hafte, so könne derselbe unter Verantwortung derz k. Landesbaudirektion sogleich zur Ausführung gebracht werden , da aber in dem Plane die Höhe des ganzen, Thurmes, das Gewicht, welches auf die beschädigten Füße drücke, nicht berechnet, und der Grundriß der ganzen Kirche nicht mitgetheilt worden war, so mochte sich der Hofbaurath nicht apodiktisch aussprechen. Die Landesbaudirektion übertrug die Verantwortlichkeit dem Planmacher, welchem der Bericht der Baudirektion mit dem Ersuchen diese Verantwortlichkeit zu übernehmen zwar mitgetheilt, zugleich aber auch an den hohen Landesbaudirektor das Gesuch gestellt wurde, nach Hermannstadt zu kommen und sich von dem Stande der Sache durch Autopsie zu Überzeugen. Dieser Herr kam auch im vorigen Herbste, untersuchte die beschädigten Theile des Themes genau noch einmal und sprach sich dahin aus, daß die Verschlüsselung des Thurmes nothwendiger geworden als vor zwei Jahren, daß man jedenfalls noch so lange damit zuwarten könne, bis dem Hofbaurathe der Plan des ganzen Kirchengebäudes vorgelegt sein würde, damit sich diese höchste Baubehörde über den gemachten Vorschlag, welcher eine Bausumme von 5000 fl. C.M. erfordert, definitiv aussprechen könne. Auch sollte ein zweites Projekt den Thurm mittelst eines Pfeilers zu stoßen ausgearbeitet und dem Hofbaurathe ebenfalls vorgelegt werden. Diesen Ausspruch des k. Hin. Landesbaudirektord nahm man dankbar an, ein Architekt, der nämliche, der auch die frühern Pläne zur Umschlüsselung des Thurmes gemacht und zu diesen Berathungen gezogen worden war, erhielt den Auftrag die nöthigen Pläne zu machen, und besonders die Niffe des Thurmes genau aufzunehmen. Als dieser aber einige Tage darauf hinging, diese Risse aufzunehmen und zu zeichnen, fand er die beschädigten Stellen, von welchen (Bortregung folgt.) Historische Zimmerreife. 1846, (Bortfegung.) 15. Ist vielleicht in unsern Tagen hie und da der polizeilichen Aussicht auf das Thun, und Lassen der Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft zu wenig, und legt sich einer oder der andere den Grundsatz der Freiheit so aus, daß er dabei nur sich selber im Auge hat und dem Nachbar blos die abfallenden Brosamen seines Rechtes zukommen läßt, so thaten die ehrlichen Alten auf der andern Seite des Guten zu viel und erschwerten sich hie und da das Leben durch Überflüssige oder vergebliche Sorgen. Das zeigt sie namentlich auch in denjenigen Theile ihrer Geseßgebung und Verwaltung, wodurch sie den Verkehr zu regeln sich bemühten. Das Laissez-nous faire, womit ein französischer Kaufmann einst dem Versuch des Ministers Handel und Wandel eisernen Normen zu unterwerfen entgegengetreten, kannten sie nicht, und mußten?8 daher auch nicht selten mit großer Betrübniß erfahren, wie der Stein des Sisyphus, wenn sie ihn mit großer Anstrengung auf den Berg hinaufgewälzt und droben festgestellt hatten, unversehens wieder herabrollte. Daß in dem eben Gesagten kein Tadel dessen, was ehemals auf diesem Gebiete geschehen, enthalten sein solle, bedarf kaum einer Bemerkung; das geringe Maß von Vernunft und Zweckmäßigkeit, welches in einzelnen Maßregeln enthalten ist, gäbe fürwahr noch keinen zureichenden Grund dafür. Jede Zeit hat ihren eignen Kreis von Ideen und Vorurtheilen, in welchen sie festgebannt, und wenn wir uns hie und da richtigerer Gin«sicht rühmen, so dürfen wir es niemals vergessen, daß die fortgeschrittene Theorie und Praxis der Betrachtung früherer Mißgriffe wenigstens ebenso viel verdanken, also der Studirlampe. Am allerunzulässigsten wäre aber ein solcher Tadel, wenn er den verschiedenen Bemühungen unserer Vorfahren den Uebergriffen der Zünfte durc Preisbestimmungen ihrer Erzeugnisse vorzubeugen gelten wollte, man behuft hatte, schön gefehlt hätte, der Untersuchung den Mörtel abgeschlagen rein verpaßt, als ob dem Thurme nie etwas