Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-03-22 / nr. 24

Fünfter Hermannstadt, den 22. März TRAN­SILVAN Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Wolkenzug und Nebelflor Erhellen sich von oben, Luft im Laub und Wind im Rohr, Und Alles ist zerstoben. Jahrgang. Nr. 24, 1A. 1 Briefe aus und über Siebenbürgen. (Fortlegung ) XXVI. 2. d. 10."December. 18183. Sie haben Recht, mein Bester­ Zeit und Ums­­tände sind allerdings unglücklich gewählt oder min­­destens nicht in überlegte Berechnung gezogen von sächsischen wie ungrischen Reformern, wenn sie so kurzweg an alle Pfeiler des öffentlichen Lebens die untergrabende Hand legen, das harnlose Vertrauen eines schlichten Volkssinnes irre machen, indem sie ihm aus einzelnen veränderten Verwaltungsf­ormen goldne Berge versprechen, und ihm ein für die Erde nun einmal unerreichbares Eden zeigen am Ende eines Weges, auf welchen sie die des eignen Urtheils ermangelnde Menge gewaltsam hinreißen. — Zeit und Umstände dazu, sage ich, sind nicht glücklich ges­tählt. Denn zu dem heftigen Neuerungstrieb,­ welcher in dieser Zeit das bürgerliche Leben über­­haupt in mehr als einem Welttheil beunruhigt, kommt bei uns noch die allgemeine Verarmung, Störung der Gewerbe, und ihre stete Begleiterin, die Unzu­­friedenheit der Gemüther, die es denn natürlich mit fi bringen, daß jeder Reiz von Außen im geschwäch­­ten Innern fieberhaft aufregend wirkt. — Das ist ein Unterschied der Verhältnisse zwischen uns und England, ernsterer Beherzigung werth. Ich gebe es gern zu, daß da, wo ein reicher, gesicherter Wohl­­stand die Grundlage des Volkslebens bildet, auch tiefgreifende politische Erschütterungen ohne fühlba­­ren Nachtheil vorübergehen können. Anders in einem an Geldmangel, Kreditlosigkeit, und zum Theil auch Unk­ultur leidenden Lande! — Das mögen diejenigen Göthe. zu Herzen nehmen, welche eben jeit im so gedeutes­ten Sinn der Verfassung alles bis zur feßten Classe des Volks zur Mitregierung aufrufen, so daß die Besorgniß nahe liege, es werde bei so viel Regie­­renden am Ende gar nicht übrig bleiben, wer nun eigentlich regiert werden solle. — Doch das nur beis­läufig­e — von den Regulativpunkten im Gegensaße zur alten Sachsenverfassung wollte ich sprechen. — In schriftlichen, authentischen Documenten ist mie wenigstens aus dieser alten sächsischen Verfassung troß den redlichsten Nachforschungen nur wenig bes­kannt geworden; aber aus dem wenigen habe ich für mich die Ueberzeugung gewonnen, daß das, was wir davon durch die Regulativpunkte verloren haben, eben nicht „das verlorene Paradies­­ sei. Man kann die Klagen aus jener Zeit, über Gemalte Tätigkeit, Bedrüfung, Veruntreuung des öffentlichen Schaßes durch die sogenannten „Herrn,“ ihre angewandten Kunstgriffe und Versuche die Beamtenstellen in ihren Familien erblich zu machen, und das theilweise Ges­lingen dieser Versuche nicht lesen, ohne dankbar den Fortschritt zu erkennen und zu bekennen, welchen wir eben durch die Regulativpunkte auf der Bahn der Cvilisation vorwärts gethan haben. Man klagt, daß in den Regulativpunkten dem monarchischen Prinzip und der bureaufratischen Wi­llkühr zu viel Spiels­raum gegeben­ sei. — So wie in einem Volk das monarchische Prinzip in den Verwaltungsorganismus aufgenommen ist, so müssen ihm auch alle rechtliche Mittel gestattet sein, organisch im Ganzen mitle­­bend, nicht künstlich außer das Volksleben gestellt, nach allen Seiten eine ausstrahlende Wirksamkeit zu beurkunden. Wie die Regierung, wenn auch nur Gott und ihrem Gewissen, verantwortlich ist für das

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