Bukarester Gemeindeblatt, 1911 (Jahrgang 7, nr. 1-52)

1911-01-02 / nr. 1

­­­­ ­ 3— kp 7 a ET Bukarester Gemeindeblatt zu tun hat. Fromm sein und mutig und stark sein ge­­hört untrennbar zusammen. Darum fügt Paulus seiner Mahnung „Stehet im Glauben“ sofort die andere hinzu : „Seid männlich 0 1 10-0 0.605 3106.00 wiß ist dies die rechte Verfassung, mit der wir ins neue Jahr eintreten müssen. Was sind das für Menschen, die bei jedem Blätterrascheln angstvoll zusammenzucken und bei jedem Mißerfolg die Flinte sofort ins Korn werfen! Nein, zu denen wollen wir nicht gehören. Aller Kleinmut sei weit verbannt! Ohne Zagen wollen wir auch im neuen Jahre an unsere Arbeit gehen, nichts soll uns unsere Freudigkeit rauben. Kampf und Leid wird uns dann mir neu stählen und das Unglück uns nur stärker machen. Wollte Gott, daß solcher Geist in unserer Gemeinde walte, daß alle, die in ihr wirken und leben, von solchem Christenmut beseelt würden. Pflichttreue, Gottesfurcht und Mannhaftigkeit walte in Kirche und Schule und in allen unseren Anstalten. Gott schärfe unsere Augen, daß sie sehen, wo wir Hand ans Werk legen müssen, er mache unsere Herzen weich, daß wir helfen, wo es not tut, er stärke unsere Arme, daß sie gerne mitarbeiten an den großen Aufgaben, zu denen wir berufen sind. Gott schenke uns allen in diesem Sinne ein gesegnetes neues, Jahr! R. H. damaligen Zeit standen. Besonders bei den Römern fan­­den schon zur damaligen Zeit Hochzeitsbräuche statt, je­­doch nur dann, wenn eine strenge Ehe (justum matri­­monium) geschlossen wurde, wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und Fami­­lienmutter (mater familias) wurde, während die Bräuche nicht erlaubt waren, wenn man nur eine sogenannte „freie Ehe” einging, wobei die Frau nur „nxor“ — eine Art Favoritin — wurde. Nun können wir aber bei den Rumänen, bis zurück ins graueste Altertum ein geregeltes Familienleben nach­­weisen­, daher die Ehe selbst auf den römischen Ursprung deutet. Noch mehr erscheint diese Annahme damit be­­stätigt, daß die größte Sehnsucht­ des Rumänen in einer legitimen Nachkommenschaft gipfelt, damit sein Stamm weitergepflanzt, sein Alter und sein Erbe aber geschützt sei, was in zahlreichen Volksliedern und Legenden zum Ausdrucke gebracht ist. Deshalb trachtet er auch seine Kinder möglichst frühe zu verheiraten, und es gehört nicht zu den Seltenheiten schon Burschen und Mädchen im jugendlichen Alter von 18 und 14 Jahren die Ehe eingehen zu sehen. (Forisezung folgt.) Fr. Schmidt. Sitten und Brände des rumänischen Volkes. IV. (Forisezung.) Zu diesen schriftlichen Zeugnissen dafür, daß in den fernabliegenden Zeiten bei den meisten Völkern die Raub­­ehe eine ursprüngliche und anerkannte Cheform war, tritt nur ein ungeschriebenes, das von nicht geringerer Be­­weiskraft ist: „Die Hochzeitssitten und Bräuche fast­ aller lebenden Völker.“ In ihnen hat sich die Erinnerung an die gewaltsame Eheschließung der Vergangenheit bis in die neuesten Zeiten hinein in mannigfacher Gestalt er­­halten. Am deutlichsten natürlich da, wo die Zeiten der Naubehe noch am lebhaftesten in der Erinnerung des Volkes haften. Auch dem rumänischen Volkte ist die Mannigfaltigkeit seiner Sitten und Bräuche ein Spiegel, in welchem sich die vergangenen Jahrhunderte fixiert haben. Ganz eigen­­artig sind die Sitten und Gebräuche insbesondere für das Brautpaar in Rumänien, von Anbeginn des Brautwer­­bens, bis zu den Hochzeitsfeierlichkeiten. Und aller Wahr­­scheinlichkeit nach haben wir es hiebei mit uralten Sitten zu tun, welche zwar im Ursprung vielleicht von den alten Daciern herrühren mögen, dann aber auch von den nach­­strömenden Völkerschaften aufgenommen wurden, im Laufe der Zeit jedoch von den Rumänen dann umgebildet und dem eigenen Leben angepaßt wurden. Sprach ich zuvor davon, daß die Vorzeit zumeist nur die Raubehe gekannt hat, so gab es doch auch eine Reihe zwilisierterer Völker, bei denen die Einzelehe herrschend­­ war. Dies war auch bei den alten Römern und Grie­­chen der Fall, welche auf der höchsten Kulturstufe der Rus der Gemeinde. Bukarest. Vorstandseagung vom 21. Dez. 1940 (3. Jan. 1911.) An JI. M. die“ Königin war zu deren Geburtstage am 16./29. Dezember cr. von dem Vorstande ein Glückwunsch­­telegramm gerichtet worden, für welches Ihre Majestät in recht herzlichen Worten hat danken lassen. Es wird in Aussicht genommen gegen Ende Januar neuen Stils unter Mitwirkung des Musikdirektors­­ Herrn Sittard aus Dresden ein Orgelkonzert zu veranstalten, dessen Neinerträgnis dem Orgelbaufonds zufließen soll. Der evangelischen Gemeinde zu Rustschuk wird ein Raum zur Abhaltung eines Bazards nach den Weihnats­­feiertagen zur Verfügung gestellt. Die Synode der deutsch-evangelischen Gemeinden an der untern Donau wird am 17./30. April und am 15. April (1. Mai) 1911 in Bukarest tagen. Das Unterrichtsministerium hat einen Entwurf für ein neues Gesd über die Privatschulanstalten veröffentlicht, welcher dem Gemeindevorstande zur Verfügung gestellt wurde, um sich bezüglich der Bestimmungen des Entwurfs zu äußern. Dies ist in eingehender Weise geschehen. Am Donnerstag den 16./29. Dezember er. wurden die beiden Pfarrer der Gemeinde durch den Gemeindepräsi­­denten in einer besonderen Audienz Seiner hohen Heilig­keit dem Metropoliten Primas von Rumänien vorgestellt. Die Audienz nahm einen äußerst herzlichen Verlauf. ©. Heiligkeit sprach den Wunsch aus, einmal dem Gottes­­dienste in unserer Kirche beiwohnen zu können und ent­­ließ die Vertreter der Gemeinde mit den in deutscher ma ausgedrücken herzlichsten Segenswünschen für dieselbe. Der Gemeindepräsident machte noch Mitteilungen be- ER

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