Die Woche, 1971. Oktober-Dezember (4. évfolyam, 201-210. szám)

1971-10-29 / 201. szám

Die Woche Nr. 201 / 29. Oktober 1971 Bedeutungsvolle Tage Grosse Nationalversammlung verabschiedete wichtige Gesetze kollektiven Leitung ist die Ge­neralversammlung der Werktä­tigen, die den organisierten Rah­men für die Beteiligung der Arbeiterklasse an der Beschluss­fassung darstellt. Die General­versammlung diskutiert und re­gelt die Fragen im Zusammen­hang mit der Erfüllung des Pro­duktionsprogramms und kontrol­liert die Führungsorgane. Gleich­zeitig ist sie ein Mittel zur sozia­listischen Bewusstseinsbildung, zur Stärkung der Disziplin und des Verantwortungsbewusstseins der Werktätigen. „In der vergangenen Woche zukommt. Höchste Form der dung und Qualitätskontrolle des waren die Blicke aller in die Zukunft gerichtet“, schrieb ein Zeitungskommentator am Sonn­tag zum Abschluss der VII. Ta­gung der Grossen Nationalver­sammlung. An drei arbeitsrei­chen Tagen waren ausser dem Gesetz über den heuer angelau­fenen Fünfjahrplan 1971—1975 gleichzeitig auch fünf andere Gesetzestexte verabschiedet wor­den, die alle in direktem Zu­sammenhang mit dem fünfjäh­rigen Aufbauprogramm stehen: die Gesetze über die Organisa­tion und Leitung der sozialisti­schen staatlichen Einheiten, über die Einstufung und Beförderung in der Arbeit des Personals aus den sozialistischen staatlichen Einheiten, über die Bewirtschaf­tung der Anlagefonds, der Mate­rialressourcen und die technisch­materielle Versorgung, über die Erzeugung, Nutzung und Kon­trolle des Saat- und Pflanzguts für die pflanzliche Agrarwirt­schaft und das Gesetz über Or­ganisation und Funktionsweise des Legislativrats. Der eingangs zitierte Satz ist nicht nur eine poetische Lizenz jenes Journali­sten, sondern tatsächlich die vielleicht treffendste Umschrei­bung der Bedeutung, die diesen Gesetzen in der zukünftigen Entwicklung Rumäniens zu­kommt. will der von der Grossen Natio­nalversammlung genehmigte Nor­mativakt über die Organisation und Funktionsweise des Legisla­tivrates gewährleisten. Von aus­schlaggebender Bedeutung für das gesellschaftliche Leben ist die unbeirrbare Beachtung des Prinzips der sozialistischen Le­galität. Voraussetzung dafür ist die Verbesserung der Art und Weise, in der neue Gesetze aus­gearbeitet werden, was ausser einem detaillierten Studium der sozialen Gegebenheiten, die eine juridische Regelung erfahren sollen, auch notwendig macht, diese Realitäten in den Gesetzes­texten entsprechend widerzu­spiegeln. Gleichzeitig muss eine richtige Systematisierung und Koordinierung der vielfachen Regelungen, die das moderne gesellschaftliche Leben voraus­setzt, gewährleistet werden, da­mit tatsächlich ein geschlossenes und dadurch wirksames System der gesamten Gesetzgebung ver­wirklicht wird. Erfüllungsinstru­ment dieser Forderungen ist der beim Staatsrat zu gründende Le­­gislativrat. Fünf Gesetze (mit der Billi­gung des Fünfjahrplartes sechs) wurden von der Grossen Natio­nalversammlung in der ver­gangenen Woche verabschiedet. 61 Abgeordnete betraten die Rednertribüne, die Bericht­erstatter und Autoren der 24 Zusatzanträge nicht einge­rechnet, und debattierten leb­haft die zur Billigung vorgeleg­ten Texte (einer, über die rumä­nische Staatsbürgerschaft, wurde vertagt und muss ergänzt wer­den). Die Vertreter unserer Nation haben im Namen des Volkes, das sie gewählt hat, Gesetze gebil­ligt, die der Vervollkommnung des ökonomischen und sozialen Lebens dienen, die den zukünfti­gen Entwicklungsweg Rumäniens abstecken. Arbeiter bestimmen mit Das Gesetz über die Organi­sation und Leitung der soziali­stischen staatlichen Einheiten ist Bestandteil des allgemeinen Parteiprogramms zur verbesser­ten Organisation, Leitung und Planung der Wirtschaft, so wie 'es auf der Landeskonferenz und auf dem X. Parteitag der RKP besprochen worden war, und ge­währleistet — im Einklang mit den gegenwärtigen Erfordernis­sen des sozialistischen Aufbaus in unserem Land — die unmit­telbare Beteiligung der Werk­tätigen an der Führung des ökonomischen und sozialen Le­bens. In einem einzigen Norma­tivakt sind hier einzelne Be­schlüsse der letzten Jahre zu­sammengefasst wie auch die Erfahrungen, die seit Gründung der kollektiven Leitungsorgane in den Industriezentralen ge­sammelt werden konnten. Das Gesetz regelt eine Vielzahl von Fragen, ohne aber allgemeinver­bindliche Organisationsformeln anzubieten. Im Gegenteil, es ist ein Rahmengesetz, das dem In­itiativgeist der Betriebsleitungen weiten Spielraum lässt. Wichtigste politische Bestim­mung dieses Gesetzes ist das Mehr an Mitbestimmungsrecht der Werktätigen an der Füh­rung des ökonomischen Lebens. Aber auch ihre Pflichten sind gewachsen, denn sie sind sowohl Eigentümer der Produktionsmit­tel als auch Produzenten. Jeder Werktätige, wird gesagt, ist als Belegschaftsmitglied eines staat­lichen Wirtschaftsbetriebes voll­verantwortlich für die muster­gültige Verwaltung des Werk­guts und vor dem Arbeitskollek­tiv und vor der Gesellschaft ver­pflichtet, alles zu tun, um das Gemeinschaftseigentum entspre­chend zu verwenden und zu mehren, den Interessen der All­gemeinheit zu dienen. Grund­lage der Führungstätigkeit in der Wirtschaft ist die kollektive Beschlussfassung. Bereits 1968 waren in den Betrieben Direk­tionskomitees, einige Zeit dar­auf in den Industriezentralen Verwaltungsräte gegründet wor­den, die ebenso wie die Gene­ralversammlungen der Lohn­empfänger zur Vertiefung der sozialistischen Demokratie und u einer besseren Führungstä­­igkeit beitrugen. Im vorliegen­­en Gesetz nun ist von Komi­­ees (in Betrieben) bzw. Räten er Werktätigen (in den Zentra­­en) Und von Generalversamm­­ungen der Werktätigen die Re­­e, was aber nicht nur eine Na­­ensänderung bedeutet, sondern tsfichlich die wichtige Rolle ennzeichnet, die den Werkta­gen in der Wirtschaftsführung mit diesem Gesetz «ind zwei andere: über die Einstufung und Beförderung in der Arbeit- des Personals aus den sozialistischen staatlichen Einheiten und über die Bewirtschaftung der Anlage­fonds, der Materialressourcen und die technisch-materielle Versorgung. Ersteres wurde vor Verabschiedung von über einer Million Werktätigen diskutiert, so dass es in der Tat als ein Ausdruck der öffentlichen Mei­nung gelten kann. Von den über tausend eingegangenen Zusatz­anträgen wurden diejenigen bei der Abfassung des Textes be­rücksichtigt, die dem Geist der Gesetzesvorlage entsprachen und zur klareren und besseren For­mulierung der einzelnen Para­graphen beitrugen. Dieses neue Gesetz, das am 1. Januar 1972 in Kraft treten wird, wird ein er­hebliches Ansteigen des Verant­wortungsbewusstseins und der Ansprüche in den Reihen der Werktätigen bewirken, den even­tuell auf tretenden Subjektivis­mus bei der Einstufung und Be­förderung des Personals verhin­dern und .der gerechten Aner­kennung der Verdienste jedes Angestellten den Weg ebnen. Ausgehend vom verfassungs­mässig verbrieften Recht jedes Bürgers auf Arbeit geschieht die Einstufung bzw. Beförderung im Einklang mit der beruflichen Vorbereitung und mit den Fähig­keiten jedes einzelnen, mit den Erfordernissen der Gesellschaft und des betreffenden Arbeits­kollektivs. Das Gesetz über die Bewirt­schaftung der Anlagefonds, der Materialressourcen und die tech­nisch-materielle Versorgung geht von der Notwendigkeit aus — die unzweideutig im Interesse des ökonomischen und sozialen Fortschritts des Landes liegt —, zwecks Erzielung eines grösst­­möglichen Volumens an mate­riellen Gütern die Produktions­kapazitäten intensiv auszulasten und die Materialressourcen zur Deckung der Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung hochwertiger als bisher zu nut­zen. Das heisst: nachdrücklichere Massnahmen für die Auslastung, Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung aller Anlage­fonds, Ausschalten von Eng­pässen, wissenschaftliche Orga­nisation von Produktion und Ar­beit, rationale Bewirtschaftung der Roh-, Werk- und Brennstoffe und der Energie, unablässige Verbesserung der technisch-ma­teriellen Versorgung. Jährlich werden im Produk­tionsprozess in unserem Land mehr als hundert Millionen Ton­nen Materialien verschiedenster Art verbraucht. Im neuen Fünf­jahrplan ist die Ersetzung von 45 Prozent der vorhandenen Aus­rüstungen geplant. Es liegt auf der Hand, dass diese immensen Werte — wenn man sie in Lei umrechnen würde, wären es un­vorstellbare Summen —, da sie der Gesellschaft, also uns allen gehören, entsprechend bewirt­schaftet werden müssen, um den erwarteten Gewinn abzuwerfen, der letzten Endes dem Volks­wohlstand zugute kommt. Dies neue Gesetz entspricht der oft­mals in vielen Belegschaftsver­sammlungen geäusserten Forde­rung nach hochwertiger Nutzung des Landesreichtums. Ein wichtiges Problem der Landwirtschaft wirft das Gesetz über die Erzeugung, Verwen-Saat- und Pflanzguts für die pflanzliche Agrarproduktion auf: die Steigerung der Ernteerträge durch Verwendung von nur ein­wandfreien Sämereien und Pflanzgut. Eine einheitliche Re­gelung in diesem Sinne zu tref­fen war absolut notwendig, wenn man bedenkt, dass der Fünfjahr­plan ein Anwachsen der Agrar­produktion von 36—49 Prozent vorsieht. Die Übereinstimmung von Gesetzgebung und Realität Eng verzahnt Studien für das Parteilehrjahr (I) Grundbegriffe der marxistisch-leninistischen Ethik Von Prof. Ingmar BRANDSCH Das aus dem Griechischen übernommene Wort „Ethik“ hat die gleiche Bedeutung wie das aus dem Lateinischen stammen­de Wort „Moral“: Ethik geht auf ethos, Moral auf mos zurück und bedeutet Sitte, Brauch, Gewohn­heit. Auch im Deutschen geht der entsprechende Ausdruck Sittlichkeit auf Sitte zurück und bedeutet der Sitte gemässes Ver­halten. In den Sitten und Bräuchen der Menschen und Völker äu­­ssern sich jeweils bestimmte, für die Gesellschaft wichtige An­schauungen und Verhaltensre­geln, deren Befolgung, zum Un­terschied von den Gesetzen, nicht durch den Staatsapparat, son­dern durch die öffentliche Mei­nung gewährleistet wird. Die Moral ist ein kompliziertes Sy­stem von geschichtlich gewach­senen und gesellschaftlich be­dingten sittlichen Grundsätzen, Werten und Normen, von denen sich die Menschen in ihrem Ver­halten zueinander und zu den verschiedensten Einrichtungen und Formen ihres gesellschaftli­chen Zusammenlebens, wie Klas­se, Arbeit, Arbeitskollektiv, Fa­milie, Staat, Nation usw. bestim­men und leiten lassen. Zu allen Zeiten haben sich die Menschen, mehr oder weni­ger bewusst, nach bestimmten sittlichen Grundsätzen verhalten müssen, um das gesellschaftli­che Zusammenleben überhaupt zu ermöglichen. Nur in der Ge­meinschaft, in der Gesellschaft sind die Menschen in der Lage, mit den vielfältigen, komplizier­ten Problemen und Aufgaben ihres Lebens fertig zu werden. Die Sittlichkeit ist demnach nicht etwas von aussen (z. B. durch „göttliche Offenbarung“) in die Gesellschaft Hineingetra­genes, sondern sie entstammt einem objektiven Bedürfnis der Produktion, der Verteilung der hergestellten Güter und des Ge­meinschaftslebens überhaupt. In der Urgemeinschaft, auf der Grundlage des gesellschaft­lichen Eigentums, der gemein­schaftlichen Produktionstätigkeit und des kollektiven Lebens be­standen einheitliche Sitten, und die Sittlichkeit stellte kein be­wusstes Problem dar. Erst die Entstehung der Gesellschaft mit gegensätzlichen Klassen, mit Ausbeutern und Ausgebeuteten, mit Bevorrechteten und Recht-losen machte die Sittlichkeit zu einem bewussten Problem der Menschen, führte zu unvermeid­lichen Konflikten in den sittli­chen Beziehungen und Anschau­ungen der Menschen. Die Sitt­lichkeit wurde somit zu einem Gegenstand menschlichen Den­kens, einer Frage des gesell­schaftlichen Bewusstseins und damit die Ethik oder Moral zu einem Bestandteil der Philoso­phie. Seit den Anfängen der Klas­sengesellschaft haben sich ver­schiedene Denker immer wieder bemüht, Regeln der Sittlichkeit aufzustellen, deren Einhaltung den Weg zur Tugend, zur Glück­seligkeit garantiert. In der Klas­sengesellschaft mit ihren Gegen­sätzen ist es aber nicht möglich, die Kluft zwischen den wohl­gemeinten Moraltheorien und dem praktischen Verhalten der Menschen zu überbrücken, alle Menschen auf den gleichen Nen­ner zu bringen. Neben einigen allgemeingültigen, elementaren Anschauungen der Sittlichkeit hat jede Klasse ihre eigenen, spezifischen Anschauungen, wel­che ihrer besonderen Stellung in der Gesellschaft, ihren be­sonderen Interessen entsprechen. Z. B. ist das Privateigentum an den Produktionsmitteln und da­mit die Ausbeutung des Prole­tariats für das Bürgertum nicht unsittlich, während diese Ver­hältnisse vom Standpunkt der Arbeiterklasse im höchsten Gra­de unsittlich sind. Das heisst, die moralischen Anschauungen haben Klassencharakter. Es stellt Sich nun die Frage: Gibt es einen Gesichtspunkt, ein Kriterium, nach dem die ver­schiedenen moralischen Anschau­ungen, welche zu gleicher Zeit in der Gesellschaft bestehen, ob­jektiv als richtig oder falsch, als gut oder böse beurteilt wer­den können? Oder ist auf dem Gebiet der Sittlichkeit alles re­lativ? Der Marxismus hat dieses Kriterium gefunden. Es ist der Standpunkt des gesellschaftlichen Fortschritts, der allgemeinen Interessen der Menschheitsent­wicklung. Die Klasse, welche in der heu­tigen Gesellschaft der Träger des Fortschritts ist, ist die Ar­beiterklasse und somit entspre­chen ihre sittlichen Anschauun­gen und Werte dem allgemeinen Interesse der Menschhel tsent-' Wicklung. Unter den Bedingun­gen des Kapitalismus hat da» Proletariat eine Moral der Em­pörung gegen die bestehende Ausbeutung und Unterdrückung entwickelt, eine Moral, die zur gegenseitigen Hilfe, zur Solida­rität im Klassenkampf verpflich­tet. Diese proletarische Moral wird nach dem Sieg der sozia­listischen Revolution zur Grund­lage für die sozialistische Moral, die den Erfordernissen und Be­dürfnissen des sozialistische* Aufbaus entspricht. Aufgrund des gesellschaftlichen Eigentum» an den Produktionsmitteln ent­wickelt sich die moralische Ein­heit des ganzen Volkes, welche einem gemeinsamen Ziel entge­genstrebt, der Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Men­schen ihre schöpferischen Anla­gen, ihre Persönlichkeit frei ent­falten können. All das ist im sittlichen Verhalten der Men­schen positiv zu werten, wa» diesem humanistischen Ziel dient. Damit schliesst die mar­xistisch-leninistische Ethik an die 'fortschrittlichen Traditionen des ethischen Denkens der Ver­gangenheit an und hebt diese auf eine höhere Stufe, auf die des ethischen Denkens der Ver­wirklichung. Sorge um den Men­schen, humanes Verhalten und gegenseitige Achtung der Men­schen gehören zu ihren wich­tigsten Anliegen. Humanismus, Kollektivismus, Patriotismus und Internationalismus sind die ent­scheidenden Prinzipien der mar­xistisch-leninistischen Ethik. Die Rumänische Kommunisti­sche Partei entfaltet eine inten­sive erzieherische Tätigkeit, um das sittliche Verhalten der Bür­ger auf das Niveau der heutigen Anforderungen im Aufbau der vielseitig entwickelten sozialisti­schen Gesellschaft zu heben, um daraus einen wichtigen Faktor des Fortschritts zu machen. Ge­nosse Nicolae Ceauşescu hat in den vorgeschlagenen Massnah­men zur Verbesserung der poli­tisch-ideologischen Tätigkeit, zur marxistisch-leninistischen Erzie­hung der Parteimitglieder, aller Werktätigen, die Aufgaben auf diesem Gebiet Umrissen. Es ist dies ein neuer Beweis dafür, wie die RKP die marxistisch-lenini­stische Weltanschauung schöpfe­risch auf die Bedingungen unse­res Landes anwendet und wei­terentwickelt. Das Planjahrfünft 1971—1975 (Fortsetzung von Seite 1) Gesetzeskraft erlangt. Genösse Nicolae Ceauşescu hat seine Be­deutung in folgenden Worten ausgedrückt: „Die Verwirkli­chung dieses umfassenden öko­nomischen und sozialen Aufbau­programms wird Rumänien auf eine neue Stufe des Fortschritts und der Zivilisation heben, wird die Durchmessung einer neuen und bedeutenden Etappe auf dem Wege der Annäherung un­seres Landes an die fortgeschrit­tenen Staaten der Welt bezeich­nen.“ Pt er neue Fünf jahrplan unter­^ streicht wieder einmal, dass dass Hauptziel der Wirt­­schaftspolotik der Partei nach wie vor die beharrliche Indu­strialisierung des Landes ist. Der Entwicklungsstand der Industrie ist und bleibt nämlich der be­stimmende Faktor für den ge­samten Fortschritt der rumäni­schen Gesellschaft. Der Fünfjahr­­plan sieht darum eine jährliche Wachstumsrate von 11 bis 12 Prozent vor, dadurch wird die Bruttoindustrieproduktion 1975 um 71 bis 81 Prozent grösser sein als 1970 und sich im Vergleich zu 1965 verdreifachen. Diese Wachstumsrichtwerte unterstrei­chen die führende Rolle dieses Wirtschaftszweiges. Die Indu­strieproduktion wird 1975 über 66 Prozent des Nationaleinkom­mens ausmachen und 70 Prozent des Anlagenbedarfs der Volks­wirtschaft decken. Die intensive Modernisierung, der Ausbau jener Industrie­zweige, die Träger des techni­schen Fortschritts sind — die Edelstahlerzeugung, die Elektro­nik und Elektrotechnik, die Feinmechanik, der Werkzeugma­schinenbau, die Feinchemie —, sind ein charakteristischer We­senszug des Fünf jahrplans. Selbst­verständlich wird auch die Land­wirtschaft auf Intensiventwick­lung und Modernisierung schal­ten. Doppelt so grosse Invest­mittel als im vergangenen Plan­jahrfünft sind für die Mechani­sierung, Chemisierung, Bewässe­rung und Hydromeliorationen, zum Ausbau der Tierzucht vor­gesehen. 1971—1975 soll der Durchschnittsertrag der Land­wirtschaft gegenüber dem Jah­resmittel von 1966—1970 um 36—49 Prozent anwachsen. Durch die raschere Zunahme des Nationaleinkommens — die Jahresrate wurde auf 11—12 Pro­zent festgelegt — werden grössere Mittel zur Entwicklung der Pro­duktivkräfte, zur Erhöhung des Nationalbesitzes und gleichzei­tig neue Möglichkeiten zur Stei­gerung des materiellen und gei­stigen Lebensniveaus des Vol­kes gesichert. I Tm der Volkswirtschaft eine hohe Entwicklungsdynamik zu ermöglichen, werden bis 1975 insgesamt 470 Milliarden Lei in­vestiert. Gleichzeitig wird durch die Standortverteilung der In­­vestobjekte auf das ganze Lan­desgebiet die wirtschaftliche He­bung jener Kreise angestrebt, die in ihrer wirtschaftlichen Lei­stungsfähigkeit noch zurückste­hen. Es wurden Investitionen von 4,5 Milliarden Lei zur Er­weiterung der Forschungsgrund­lagen vorgesehen, um 1,7 Milliar­den Lei mehr als im vergange­nen Fünf jahrplan, wobei erwar­tet wird, dass die Forschungs­tätigkeit in den Jahren 1971—1975 rund 66 Milliarden Lei Produk­tionswerte erbringt und die Pro­duktionskosten um 16 Milliarden Lei herabsetzt. Die Richtwerte des Fünfjahr­plans betreffend die Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sehen 1 Million neue Arbeits­plätze vor, wobei 400 000 Werk­tätige aus der Landwirtschaft herangezogen werden sollen. Diese Verlagerung wird sich un­mittelbar auf die soziale Arbeits­produktivität, das Nationalein­kommen und die Lebensbedin­gungen auswirken. Die Gesamt­einkünfte aus Löhnen nehmen bis 1975 um über 50 Prozent zu. Auch die durchschnittliche staat­liche Sozialfürsorgerente steigt um 18 Prozent. Im Einzelhandel wird der Warenumsatz 1975 um 40—47 Prozent grösser sein als 1970. Aus Staatsfonds und mit staatlicher Unterstützung sollen 522 000 Wohnungen errichtet werden. \17esentlich ist aber, dass dieser Fünfjahrplan insbe­sondere der Qualität gewidmet ist und dass in unserer Volks­wirtschaft 1975 die Hälfte aller Erzeugnisse Neuentwicklungen sein müssen. Die Zielsetzungen des Fünf­­jahrpians sind realistisch. Diese Tatsache belegen die Wirtschafts­ergebnisse dieses Jahres, denn fast alle Belegschaften der Be­triebe haben bis zu diesem Zeit­punkt bereits die Erfüllung der erhöhten Aufgaben gemeldet. Die Begeisterung, mit der sich die Werktätigen unseres Kreises eingesetzt haben, um die gro­ssen Aufträge des ersten Jahres des Fünfjahrplans zu verwirkli­chen, die bisher in der Industrie und Landwirtschaft erzielten Leistungen, beweisen die volle Zustimmung der Werktätigen zur Politik unserer Partei und unseres Staates, ihre Entschlos­senheit, diese Politik zu verwirk­lichen und berechtigt in der Annahme, dass die unserem Kreis bis 1975 zukommenden Plankennziffern ein Mindest­mass bedeuten und dass sie vor­fristig erfüllt werden. Alfred HATZACK Seite 3

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