Die Woche, 1971. Oktober-Dezember (4. évfolyam, 201-210. szám)
1971-10-29 / 201. szám
Die Woche Nr. 201 / 29. Oktober 1971 Bedeutungsvolle Tage Grosse Nationalversammlung verabschiedete wichtige Gesetze kollektiven Leitung ist die Generalversammlung der Werktätigen, die den organisierten Rahmen für die Beteiligung der Arbeiterklasse an der Beschlussfassung darstellt. Die Generalversammlung diskutiert und regelt die Fragen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Produktionsprogramms und kontrolliert die Führungsorgane. Gleichzeitig ist sie ein Mittel zur sozialistischen Bewusstseinsbildung, zur Stärkung der Disziplin und des Verantwortungsbewusstseins der Werktätigen. „In der vergangenen Woche zukommt. Höchste Form der dung und Qualitätskontrolle des waren die Blicke aller in die Zukunft gerichtet“, schrieb ein Zeitungskommentator am Sonntag zum Abschluss der VII. Tagung der Grossen Nationalversammlung. An drei arbeitsreichen Tagen waren ausser dem Gesetz über den heuer angelaufenen Fünfjahrplan 1971—1975 gleichzeitig auch fünf andere Gesetzestexte verabschiedet worden, die alle in direktem Zusammenhang mit dem fünfjährigen Aufbauprogramm stehen: die Gesetze über die Organisation und Leitung der sozialistischen staatlichen Einheiten, über die Einstufung und Beförderung in der Arbeit des Personals aus den sozialistischen staatlichen Einheiten, über die Bewirtschaftung der Anlagefonds, der Materialressourcen und die technischmaterielle Versorgung, über die Erzeugung, Nutzung und Kontrolle des Saat- und Pflanzguts für die pflanzliche Agrarwirtschaft und das Gesetz über Organisation und Funktionsweise des Legislativrats. Der eingangs zitierte Satz ist nicht nur eine poetische Lizenz jenes Journalisten, sondern tatsächlich die vielleicht treffendste Umschreibung der Bedeutung, die diesen Gesetzen in der zukünftigen Entwicklung Rumäniens zukommt. will der von der Grossen Nationalversammlung genehmigte Normativakt über die Organisation und Funktionsweise des Legislativrates gewährleisten. Von ausschlaggebender Bedeutung für das gesellschaftliche Leben ist die unbeirrbare Beachtung des Prinzips der sozialistischen Legalität. Voraussetzung dafür ist die Verbesserung der Art und Weise, in der neue Gesetze ausgearbeitet werden, was ausser einem detaillierten Studium der sozialen Gegebenheiten, die eine juridische Regelung erfahren sollen, auch notwendig macht, diese Realitäten in den Gesetzestexten entsprechend widerzuspiegeln. Gleichzeitig muss eine richtige Systematisierung und Koordinierung der vielfachen Regelungen, die das moderne gesellschaftliche Leben voraussetzt, gewährleistet werden, damit tatsächlich ein geschlossenes und dadurch wirksames System der gesamten Gesetzgebung verwirklicht wird. Erfüllungsinstrument dieser Forderungen ist der beim Staatsrat zu gründende Legislativrat. Fünf Gesetze (mit der Billigung des Fünfjahrplartes sechs) wurden von der Grossen Nationalversammlung in der vergangenen Woche verabschiedet. 61 Abgeordnete betraten die Rednertribüne, die Berichterstatter und Autoren der 24 Zusatzanträge nicht eingerechnet, und debattierten lebhaft die zur Billigung vorgelegten Texte (einer, über die rumänische Staatsbürgerschaft, wurde vertagt und muss ergänzt werden). Die Vertreter unserer Nation haben im Namen des Volkes, das sie gewählt hat, Gesetze gebilligt, die der Vervollkommnung des ökonomischen und sozialen Lebens dienen, die den zukünftigen Entwicklungsweg Rumäniens abstecken. Arbeiter bestimmen mit Das Gesetz über die Organisation und Leitung der sozialistischen staatlichen Einheiten ist Bestandteil des allgemeinen Parteiprogramms zur verbesserten Organisation, Leitung und Planung der Wirtschaft, so wie 'es auf der Landeskonferenz und auf dem X. Parteitag der RKP besprochen worden war, und gewährleistet — im Einklang mit den gegenwärtigen Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus in unserem Land — die unmittelbare Beteiligung der Werktätigen an der Führung des ökonomischen und sozialen Lebens. In einem einzigen Normativakt sind hier einzelne Beschlüsse der letzten Jahre zusammengefasst wie auch die Erfahrungen, die seit Gründung der kollektiven Leitungsorgane in den Industriezentralen gesammelt werden konnten. Das Gesetz regelt eine Vielzahl von Fragen, ohne aber allgemeinverbindliche Organisationsformeln anzubieten. Im Gegenteil, es ist ein Rahmengesetz, das dem Initiativgeist der Betriebsleitungen weiten Spielraum lässt. Wichtigste politische Bestimmung dieses Gesetzes ist das Mehr an Mitbestimmungsrecht der Werktätigen an der Führung des ökonomischen Lebens. Aber auch ihre Pflichten sind gewachsen, denn sie sind sowohl Eigentümer der Produktionsmittel als auch Produzenten. Jeder Werktätige, wird gesagt, ist als Belegschaftsmitglied eines staatlichen Wirtschaftsbetriebes vollverantwortlich für die mustergültige Verwaltung des Werkguts und vor dem Arbeitskollektiv und vor der Gesellschaft verpflichtet, alles zu tun, um das Gemeinschaftseigentum entsprechend zu verwenden und zu mehren, den Interessen der Allgemeinheit zu dienen. Grundlage der Führungstätigkeit in der Wirtschaft ist die kollektive Beschlussfassung. Bereits 1968 waren in den Betrieben Direktionskomitees, einige Zeit darauf in den Industriezentralen Verwaltungsräte gegründet worden, die ebenso wie die Generalversammlungen der Lohnempfänger zur Vertiefung der sozialistischen Demokratie und u einer besseren Führungstäigkeit beitrugen. Im vorliegenen Gesetz nun ist von Komiees (in Betrieben) bzw. Räten er Werktätigen (in den Zentraen) Und von Generalversammungen der Werktätigen die Ree, was aber nicht nur eine Naensänderung bedeutet, sondern tsfichlich die wichtige Rolle ennzeichnet, die den Werktagen in der Wirtschaftsführung mit diesem Gesetz «ind zwei andere: über die Einstufung und Beförderung in der Arbeit- des Personals aus den sozialistischen staatlichen Einheiten und über die Bewirtschaftung der Anlagefonds, der Materialressourcen und die technisch-materielle Versorgung. Ersteres wurde vor Verabschiedung von über einer Million Werktätigen diskutiert, so dass es in der Tat als ein Ausdruck der öffentlichen Meinung gelten kann. Von den über tausend eingegangenen Zusatzanträgen wurden diejenigen bei der Abfassung des Textes berücksichtigt, die dem Geist der Gesetzesvorlage entsprachen und zur klareren und besseren Formulierung der einzelnen Paragraphen beitrugen. Dieses neue Gesetz, das am 1. Januar 1972 in Kraft treten wird, wird ein erhebliches Ansteigen des Verantwortungsbewusstseins und der Ansprüche in den Reihen der Werktätigen bewirken, den eventuell auf tretenden Subjektivismus bei der Einstufung und Beförderung des Personals verhindern und .der gerechten Anerkennung der Verdienste jedes Angestellten den Weg ebnen. Ausgehend vom verfassungsmässig verbrieften Recht jedes Bürgers auf Arbeit geschieht die Einstufung bzw. Beförderung im Einklang mit der beruflichen Vorbereitung und mit den Fähigkeiten jedes einzelnen, mit den Erfordernissen der Gesellschaft und des betreffenden Arbeitskollektivs. Das Gesetz über die Bewirtschaftung der Anlagefonds, der Materialressourcen und die technisch-materielle Versorgung geht von der Notwendigkeit aus — die unzweideutig im Interesse des ökonomischen und sozialen Fortschritts des Landes liegt —, zwecks Erzielung eines grösstmöglichen Volumens an materiellen Gütern die Produktionskapazitäten intensiv auszulasten und die Materialressourcen zur Deckung der Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung hochwertiger als bisher zu nutzen. Das heisst: nachdrücklichere Massnahmen für die Auslastung, Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung aller Anlagefonds, Ausschalten von Engpässen, wissenschaftliche Organisation von Produktion und Arbeit, rationale Bewirtschaftung der Roh-, Werk- und Brennstoffe und der Energie, unablässige Verbesserung der technisch-materiellen Versorgung. Jährlich werden im Produktionsprozess in unserem Land mehr als hundert Millionen Tonnen Materialien verschiedenster Art verbraucht. Im neuen Fünfjahrplan ist die Ersetzung von 45 Prozent der vorhandenen Ausrüstungen geplant. Es liegt auf der Hand, dass diese immensen Werte — wenn man sie in Lei umrechnen würde, wären es unvorstellbare Summen —, da sie der Gesellschaft, also uns allen gehören, entsprechend bewirtschaftet werden müssen, um den erwarteten Gewinn abzuwerfen, der letzten Endes dem Volkswohlstand zugute kommt. Dies neue Gesetz entspricht der oftmals in vielen Belegschaftsversammlungen geäusserten Forderung nach hochwertiger Nutzung des Landesreichtums. Ein wichtiges Problem der Landwirtschaft wirft das Gesetz über die Erzeugung, Verwen-Saat- und Pflanzguts für die pflanzliche Agrarproduktion auf: die Steigerung der Ernteerträge durch Verwendung von nur einwandfreien Sämereien und Pflanzgut. Eine einheitliche Regelung in diesem Sinne zu treffen war absolut notwendig, wenn man bedenkt, dass der Fünfjahrplan ein Anwachsen der Agrarproduktion von 36—49 Prozent vorsieht. Die Übereinstimmung von Gesetzgebung und Realität Eng verzahnt Studien für das Parteilehrjahr (I) Grundbegriffe der marxistisch-leninistischen Ethik Von Prof. Ingmar BRANDSCH Das aus dem Griechischen übernommene Wort „Ethik“ hat die gleiche Bedeutung wie das aus dem Lateinischen stammende Wort „Moral“: Ethik geht auf ethos, Moral auf mos zurück und bedeutet Sitte, Brauch, Gewohnheit. Auch im Deutschen geht der entsprechende Ausdruck Sittlichkeit auf Sitte zurück und bedeutet der Sitte gemässes Verhalten. In den Sitten und Bräuchen der Menschen und Völker äussern sich jeweils bestimmte, für die Gesellschaft wichtige Anschauungen und Verhaltensregeln, deren Befolgung, zum Unterschied von den Gesetzen, nicht durch den Staatsapparat, sondern durch die öffentliche Meinung gewährleistet wird. Die Moral ist ein kompliziertes System von geschichtlich gewachsenen und gesellschaftlich bedingten sittlichen Grundsätzen, Werten und Normen, von denen sich die Menschen in ihrem Verhalten zueinander und zu den verschiedensten Einrichtungen und Formen ihres gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie Klasse, Arbeit, Arbeitskollektiv, Familie, Staat, Nation usw. bestimmen und leiten lassen. Zu allen Zeiten haben sich die Menschen, mehr oder weniger bewusst, nach bestimmten sittlichen Grundsätzen verhalten müssen, um das gesellschaftliche Zusammenleben überhaupt zu ermöglichen. Nur in der Gemeinschaft, in der Gesellschaft sind die Menschen in der Lage, mit den vielfältigen, komplizierten Problemen und Aufgaben ihres Lebens fertig zu werden. Die Sittlichkeit ist demnach nicht etwas von aussen (z. B. durch „göttliche Offenbarung“) in die Gesellschaft Hineingetragenes, sondern sie entstammt einem objektiven Bedürfnis der Produktion, der Verteilung der hergestellten Güter und des Gemeinschaftslebens überhaupt. In der Urgemeinschaft, auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums, der gemeinschaftlichen Produktionstätigkeit und des kollektiven Lebens bestanden einheitliche Sitten, und die Sittlichkeit stellte kein bewusstes Problem dar. Erst die Entstehung der Gesellschaft mit gegensätzlichen Klassen, mit Ausbeutern und Ausgebeuteten, mit Bevorrechteten und Recht-losen machte die Sittlichkeit zu einem bewussten Problem der Menschen, führte zu unvermeidlichen Konflikten in den sittlichen Beziehungen und Anschauungen der Menschen. Die Sittlichkeit wurde somit zu einem Gegenstand menschlichen Denkens, einer Frage des gesellschaftlichen Bewusstseins und damit die Ethik oder Moral zu einem Bestandteil der Philosophie. Seit den Anfängen der Klassengesellschaft haben sich verschiedene Denker immer wieder bemüht, Regeln der Sittlichkeit aufzustellen, deren Einhaltung den Weg zur Tugend, zur Glückseligkeit garantiert. In der Klassengesellschaft mit ihren Gegensätzen ist es aber nicht möglich, die Kluft zwischen den wohlgemeinten Moraltheorien und dem praktischen Verhalten der Menschen zu überbrücken, alle Menschen auf den gleichen Nenner zu bringen. Neben einigen allgemeingültigen, elementaren Anschauungen der Sittlichkeit hat jede Klasse ihre eigenen, spezifischen Anschauungen, welche ihrer besonderen Stellung in der Gesellschaft, ihren besonderen Interessen entsprechen. Z. B. ist das Privateigentum an den Produktionsmitteln und damit die Ausbeutung des Proletariats für das Bürgertum nicht unsittlich, während diese Verhältnisse vom Standpunkt der Arbeiterklasse im höchsten Grade unsittlich sind. Das heisst, die moralischen Anschauungen haben Klassencharakter. Es stellt Sich nun die Frage: Gibt es einen Gesichtspunkt, ein Kriterium, nach dem die verschiedenen moralischen Anschauungen, welche zu gleicher Zeit in der Gesellschaft bestehen, objektiv als richtig oder falsch, als gut oder böse beurteilt werden können? Oder ist auf dem Gebiet der Sittlichkeit alles relativ? Der Marxismus hat dieses Kriterium gefunden. Es ist der Standpunkt des gesellschaftlichen Fortschritts, der allgemeinen Interessen der Menschheitsentwicklung. Die Klasse, welche in der heutigen Gesellschaft der Träger des Fortschritts ist, ist die Arbeiterklasse und somit entsprechen ihre sittlichen Anschauungen und Werte dem allgemeinen Interesse der Menschhel tsent-' Wicklung. Unter den Bedingungen des Kapitalismus hat da» Proletariat eine Moral der Empörung gegen die bestehende Ausbeutung und Unterdrückung entwickelt, eine Moral, die zur gegenseitigen Hilfe, zur Solidarität im Klassenkampf verpflichtet. Diese proletarische Moral wird nach dem Sieg der sozialistischen Revolution zur Grundlage für die sozialistische Moral, die den Erfordernissen und Bedürfnissen des sozialistische* Aufbaus entspricht. Aufgrund des gesellschaftlichen Eigentum» an den Produktionsmitteln entwickelt sich die moralische Einheit des ganzen Volkes, welche einem gemeinsamen Ziel entgegenstrebt, der Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Menschen ihre schöpferischen Anlagen, ihre Persönlichkeit frei entfalten können. All das ist im sittlichen Verhalten der Menschen positiv zu werten, wa» diesem humanistischen Ziel dient. Damit schliesst die marxistisch-leninistische Ethik an die 'fortschrittlichen Traditionen des ethischen Denkens der Vergangenheit an und hebt diese auf eine höhere Stufe, auf die des ethischen Denkens der Verwirklichung. Sorge um den Menschen, humanes Verhalten und gegenseitige Achtung der Menschen gehören zu ihren wichtigsten Anliegen. Humanismus, Kollektivismus, Patriotismus und Internationalismus sind die entscheidenden Prinzipien der marxistisch-leninistischen Ethik. Die Rumänische Kommunistische Partei entfaltet eine intensive erzieherische Tätigkeit, um das sittliche Verhalten der Bürger auf das Niveau der heutigen Anforderungen im Aufbau der vielseitig entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu heben, um daraus einen wichtigen Faktor des Fortschritts zu machen. Genosse Nicolae Ceauşescu hat in den vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der politisch-ideologischen Tätigkeit, zur marxistisch-leninistischen Erziehung der Parteimitglieder, aller Werktätigen, die Aufgaben auf diesem Gebiet Umrissen. Es ist dies ein neuer Beweis dafür, wie die RKP die marxistisch-leninistische Weltanschauung schöpferisch auf die Bedingungen unseres Landes anwendet und weiterentwickelt. Das Planjahrfünft 1971—1975 (Fortsetzung von Seite 1) Gesetzeskraft erlangt. Genösse Nicolae Ceauşescu hat seine Bedeutung in folgenden Worten ausgedrückt: „Die Verwirklichung dieses umfassenden ökonomischen und sozialen Aufbauprogramms wird Rumänien auf eine neue Stufe des Fortschritts und der Zivilisation heben, wird die Durchmessung einer neuen und bedeutenden Etappe auf dem Wege der Annäherung unseres Landes an die fortgeschrittenen Staaten der Welt bezeichnen.“ Pt er neue Fünf jahrplan unter^ streicht wieder einmal, dass dass Hauptziel der Wirtschaftspolotik der Partei nach wie vor die beharrliche Industrialisierung des Landes ist. Der Entwicklungsstand der Industrie ist und bleibt nämlich der bestimmende Faktor für den gesamten Fortschritt der rumänischen Gesellschaft. Der Fünfjahrplan sieht darum eine jährliche Wachstumsrate von 11 bis 12 Prozent vor, dadurch wird die Bruttoindustrieproduktion 1975 um 71 bis 81 Prozent grösser sein als 1970 und sich im Vergleich zu 1965 verdreifachen. Diese Wachstumsrichtwerte unterstreichen die führende Rolle dieses Wirtschaftszweiges. Die Industrieproduktion wird 1975 über 66 Prozent des Nationaleinkommens ausmachen und 70 Prozent des Anlagenbedarfs der Volkswirtschaft decken. Die intensive Modernisierung, der Ausbau jener Industriezweige, die Träger des technischen Fortschritts sind — die Edelstahlerzeugung, die Elektronik und Elektrotechnik, die Feinmechanik, der Werkzeugmaschinenbau, die Feinchemie —, sind ein charakteristischer Wesenszug des Fünf jahrplans. Selbstverständlich wird auch die Landwirtschaft auf Intensiventwicklung und Modernisierung schalten. Doppelt so grosse Investmittel als im vergangenen Planjahrfünft sind für die Mechanisierung, Chemisierung, Bewässerung und Hydromeliorationen, zum Ausbau der Tierzucht vorgesehen. 1971—1975 soll der Durchschnittsertrag der Landwirtschaft gegenüber dem Jahresmittel von 1966—1970 um 36—49 Prozent anwachsen. Durch die raschere Zunahme des Nationaleinkommens — die Jahresrate wurde auf 11—12 Prozent festgelegt — werden grössere Mittel zur Entwicklung der Produktivkräfte, zur Erhöhung des Nationalbesitzes und gleichzeitig neue Möglichkeiten zur Steigerung des materiellen und geistigen Lebensniveaus des Volkes gesichert. I Tm der Volkswirtschaft eine hohe Entwicklungsdynamik zu ermöglichen, werden bis 1975 insgesamt 470 Milliarden Lei investiert. Gleichzeitig wird durch die Standortverteilung der Investobjekte auf das ganze Landesgebiet die wirtschaftliche Hebung jener Kreise angestrebt, die in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zurückstehen. Es wurden Investitionen von 4,5 Milliarden Lei zur Erweiterung der Forschungsgrundlagen vorgesehen, um 1,7 Milliarden Lei mehr als im vergangenen Fünf jahrplan, wobei erwartet wird, dass die Forschungstätigkeit in den Jahren 1971—1975 rund 66 Milliarden Lei Produktionswerte erbringt und die Produktionskosten um 16 Milliarden Lei herabsetzt. Die Richtwerte des Fünfjahrplans betreffend die Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sehen 1 Million neue Arbeitsplätze vor, wobei 400 000 Werktätige aus der Landwirtschaft herangezogen werden sollen. Diese Verlagerung wird sich unmittelbar auf die soziale Arbeitsproduktivität, das Nationaleinkommen und die Lebensbedingungen auswirken. Die Gesamteinkünfte aus Löhnen nehmen bis 1975 um über 50 Prozent zu. Auch die durchschnittliche staatliche Sozialfürsorgerente steigt um 18 Prozent. Im Einzelhandel wird der Warenumsatz 1975 um 40—47 Prozent grösser sein als 1970. Aus Staatsfonds und mit staatlicher Unterstützung sollen 522 000 Wohnungen errichtet werden. \17esentlich ist aber, dass dieser Fünfjahrplan insbesondere der Qualität gewidmet ist und dass in unserer Volkswirtschaft 1975 die Hälfte aller Erzeugnisse Neuentwicklungen sein müssen. Die Zielsetzungen des Fünfjahrpians sind realistisch. Diese Tatsache belegen die Wirtschaftsergebnisse dieses Jahres, denn fast alle Belegschaften der Betriebe haben bis zu diesem Zeitpunkt bereits die Erfüllung der erhöhten Aufgaben gemeldet. Die Begeisterung, mit der sich die Werktätigen unseres Kreises eingesetzt haben, um die grossen Aufträge des ersten Jahres des Fünfjahrplans zu verwirklichen, die bisher in der Industrie und Landwirtschaft erzielten Leistungen, beweisen die volle Zustimmung der Werktätigen zur Politik unserer Partei und unseres Staates, ihre Entschlossenheit, diese Politik zu verwirklichen und berechtigt in der Annahme, dass die unserem Kreis bis 1975 zukommenden Plankennziffern ein Mindestmass bedeuten und dass sie vorfristig erfüllt werden. Alfred HATZACK Seite 3