Kirchliche Blätter, 1907. Mai -1908. April (Jahrgang 12, nr. 1-53)

1907-05-02 / nr. 1

3­en Ar­­z­t »dek nicht das Jirdlisch,sondern dkst!Himmli­che will Recht und Wahrheit sind aber Himmelskinder Unrecht’ unsi Lügekcmn wohl zeitweilig triumphieren,nur aber, um einmal unter den wuchtigen Schlägen jener Macht doppelt elend zusammenzubrechen, die da will, daß Necht und Wahrheit auf Erden herrsche. Nach­ Golgatha östern! Rogate, ihr Menschen! Bittet den Herrn des Weltalls um diesen mutigen, lebendigen, starren Glauben, in dem allein unser aller Friede und Freude verborgen it. Traut der Verheißung des kommenden Sonntags „Bittet, so werdet ihr empfangen, daß eure AERERRA m # m ihr­­ie 4 : 4 a katholische Kirche und dag neue Volksschulgeieß. Mean konnte von vornherein darauf neugierig sein, womit der Staat die Annahme des neuen Volksschul­­geseßes von der katholischen Kirche sich erwirft habe, da diese davon doch auch arg betroffen wird. Der lechte­­ Verhandlungstag hat die Antwort auf die Frage gebracht. Der B. 8. berichtet über den Fall folgendermaßen: „Bei 8­35 (Lehrerinnen) lenkt Johann Eser noch die Aufmerksamkeit des Meinisters auf die je tlofe, auf­­opfernde Tätigkeit der Ordensbrüder, deren ersprießliche­­ Wirksamkeit er auf dem Gebiete des Unterrichts und­­ der Erziehung in Worten warmer Anerkennung­­ schildert uND stellt daher, mit Rücksicht auf die großen Vorteile, welche Diese Schulen bieten, den Antrag, laut welchem auf An­­suchen der betreffenden Schule die in den Konfessionellen Schulen angestellten Ordensbrüder ein Minimalgehalt von jährlich 900 K, die Nonnen von jährlich 700 K unter den in den­­ Verfügungen dieser Vorlage enthaltenen Normen unter der­­ Bedingung erhalten, wenn gegen die Tätigkeit derselben aus staatlichen und nationalen Gesichtspunkten eine Ein­­wendung nicht erhoben werden kan. (Zustimmung.) Unterrichtsminister Graf Albert Apponyi hält es für ( begründet, wenn auch die Rechtsverhältnisse jener Schul­kategorien geregelt werden, die Csernoch erwähnte. Diese Schulen sind sehr zahlreich und der Meinister weiß aus Erfahrung, wie ersprießlich ihre Tätigkeit ist, denn er selbst war oft in der Lage, solche Ordensbrüder und Nonnen wegen ihrer im Interesse der Verbreitung der ungarischen Sprache und des nationalen Geistes ent­­falteten Wirksamkeit zu belohnen. Die Ansprüche, welche der Csernochische Antrag stellt, sind tatsächlich bescheidene und minimale und solche, welche das Minimum der Existenzbedingungen darstellen. Da in diesem Antrage auf das Recht­ des Staates gegenüber diesen Schulen gewahrt erscheint, nachdem dem Meinister die Kontrolle im weitesten Maße gesichert ist, erblickt der Minister in diesem Antrage nur eine willkommene Ergänzung der Vorlage, der er gern zustimmt. (Lebhafter Beifall.) $ 35 wird Hierauf mit dem Ruf abantrage Giernochs­ angenommen.“ Die Sache ist interessant und wertvoll. Zuerst der Vorgang. Es handelt es um eine un­geheure Bevorzugung der katholischen Kirche, von der gleich geredet werden sol. Die Bestimmung von vorne­herein in den Gejegentwurf aufzunehmen, das wäre doch zu gefährlich gewesen, denn sie hätte den Gegentag sämt­­licher andern Konfessionen wachgerufen. So ließ man die Sache auf die legte­­ißung. Wenn’s dort zur Debatte I­­ kam, konnte man des Erfolges sicher sein. Dieser Vorteil, der­ der Kath. Kirche hier zugesichert wird, wird in einer Weise begründet, die­­ es verdient, nicht vergessen zu werden. Der Minister erklärt, oft in der Lage gewesen zu sein, „solche D Ordensbrüder und Nonnen wegen ihrer im Interesse der Verbreitung der magyarischen Sprache und des nationalen Geistes entfalteten Wirksam­­keit zu belohnen!“ Also die kath. Orden im Dienst — nicht der Religion oder nicht der Fath. Kirche allein­e, sondern der Ma­­gyarisierungspolitik. Und die Belohnung besteht hier darin, daß das Gejeß auf sie in bezug anf­ie Gehalte seine Anwendung findet. @" nicht zum erstenmal hob die Orden in dieser Weise bevorzugt werden. Schon das M­ittelschul­­gesäß stellt ähnliche Bestimmungen fest und das war gleichfalls ein Preis, den der ein der a­en für die Fügsamkeit zahlte. « Der Vorteil der kathouche in diesm Fall aber besteht darin,daß die Ordensschulen bei den gerin­gen Ge­­halten,die sie zahlen sollen,nicht in­ die Verlegenheit kommen,Staatshülfe aissuchenn zu­ müssen daß diese Schulen von­ all den staatlichen­ Einflüssen und Abhängig­­keiten frei bleiben, die die Staatshülfe über die andern Konfessionellen Schulen verhängt. Während über die andern Konfessionen das Joch des Staates gelegt wird, bleibt die lath. Kirche frei! Zur Gleichberechtigung der Konfessionen in Ungarn jedenfalls ein Lehrreicher Beitrag! “ RN Aus der „Denkschrift” des Oberjurators der ungarländischen reformierten Kirche Baron Desider Bänffn an den Kultus- und Unterrichtsminister Grafen Albert Apponyi betreffend die geplante Gehaltsergänzung der Mittelschulprofessoren. Aus der in Nr. 16 vom 18. April l. 3. des „Erdelyi protestans lap“ publizierten obigen Denkschrift des Operkurators und ehemaligen Ministerpräsidenten Baron Desiderius Banffy entnehmen wir folgende markante Stellen. Einleitungsweise dankt Baron Banffy dem Meinister für die dadurch bewährte Rücsichtnahme auf die Autonomie der reformierten Kirche, daß hoch derselbe die Kontemplierte

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