Kirchliche Blätter, 1911 (Jahrgang 3, nr. 1-52)

1911-06-10 / nr. 23

Mirrtjiicheylätter Bezugspreis: x Verlag: nn aus der ev. Landeskirche FR. B. Jos. Drotleff, a Ausland: Der Raum einer einspaltigen 25 Bermannftadt, den 10. Juni 1911 III. Jahrgang Znhalt: Ordensverleihung an unsern Bischof und Bischofsvikar. — Die zweite Tagung der Konferenz für evang. Gemeindearbeit in Darmstadt. (Fortlegung.) — Ueber Anlegung und Führung des Gedenkbuches. (Schluß.) — Aus dem Mediatcher Kirchenbezirk. — Nachrichten aus Nah und Fern. — Bücherschau. — Amtlicher Teil. — Anzeigen. Geralane. #10, Balkjahr. KB in den siebenbürg. Wanderteilen Ungarns Sanzjahr. ME 10, Haldj. ME5 Erscheint jeden Sonnabend Ev. Wochenschrift für die Glaubensgenosen aller Stände Betitzeile kostet bei einmaligem Einriücen 20 Heller, bei jedem weiteren Einrücen je 15 Heller Snfertionspreis. Ordensverleihung an unsern Bischof und Bischofsvikar. Schon am Pfingstsonnabend brachte das „Siebenb.­­Deutsche Tageblatt“ zufolge privater Mitteilung die frohe Nachricht, daß unser Bischof D. Friedrich Teutsch und unser Bischofsvikar Stadtpfarrer D. Franz Her­­furth duch Hohe Ordensverleihungen ausgezeichnet worden seien. Die am darauffolgenden Tage aus­gegebene Nummer des Amtsblattes »Budapesti _ Közlöny« bestätigte die Nachricht vollinhaltlich, i­­­em sie den Text der allerhöchsten Entschließung ver­­ichte. Er deutet in deutscher Ueberlegung wie Du „Auf Grund der Unterbreitung Meines unga­­­rischen Ministerpräsidenten, der mit der einst­­weiligen Leitung des Ministeriums um Meine Verson betraut ist, verteilte ich D. Friedrich Teutich, Bischof der evang. Landeskirche U. ©. in den siebenbürgischen Teilen Ungarns, tarfrei Meinen Eisernen Kronenorden I. Mlaffe, D. Franz Herfurth, ev. Stadtpfarrer A. B. in Kronstadt und Bischofsvikar, aber das Komthurkreuz Meines Franz Sofef- Ordens als Zeichen der Anerkennung für ihre auf dem Gebiet der Kirche und des öffent­­lichen Lebens erworbenen ausgezeichneten ver­­diente. Gegeben zu Gödölld am 1. Juni 1911. Ifranz Sofer m. p. Karl Graf Khuen-Sedervary m. p.« Wir begrüßen mit dankbarer Freude diesen Be­­weis allerhöchster Huld, die sich den geistlichen Führern unserer Kirche in so reichem Maße zugewandt hat. Beide Orden sind Auszeichnungen, die, wie es auch in der allerhöchsten Entschließung heißt, nur für hervor­­ragende Verdienste verliehen werden. Wir unserer­­seits wisfen und schägen seit langen Jahren, was D. Teutsch und D. Herfurth für Kirche und Geistes­­bildung, für das Wohl von Volk und Vaterland geleistet haben. Es war ein Ausbruck hoher Wert­­scätung, daß wir sie mit der Sorge für den Kultur­­defig, den wir für unseren eigensten und höchsten halten, betraut haben. Da muß es uns mım doppelt freudig berühren, daß das Maß ihrer Leistungen auch an der hohen Stelle, von der man weite Länder und Millionen von Bewohnern überfischt, Beachtung gefunden hat und als ein aus andern sich heraus­­hebendes anerkannt worden ist. Es ist die schönste Betätigung des eigenen Urteils, das wir uns von unsern kirchlichen Führern gebildet haben, wenn wir erfahren, daß es auch an Höchster Stelle geteilt wird. Wir glauben auch nicht irre zu gehen, wenn wir in der Verleihung der Orden einen neuen Aus­­bruch der königlichen Huld erblicken, die unser weier Herrscher seit alten Tagen unserer Kirche erwiesen hat. Seiner wohlwollenden Entschließung dankt sie­­, daß sie seit einem halben Jahrhundert im Rahmen einer ihrem Wesen und den Gehegen des Landes ent­­sprechenden, wohlgefügten Verfassung in freier Be­­tätigung ihre Kulturstreben entfalten und das Heil­­verlangen ihrer Gläubigen befriedigen kann. Und wenn nun der König auf Anraten seines regierenden Ministers die auf Grund eben dieser V­erfassung durch­ freie Wahl an die Spie der Kirche gestellten Männer mit den Zeichen seiner Anerkennung schmüht, so dürfen wir darin gewiß auch einen Ausbruch der Zufriedenheit mit dem in unserer Kirche sich vegenden Lebenswillen und der Art seiner Entfaltung jeden. Es gibt aber kaum ein erhebenderes Gefühl, als wenn man der Ueberzeugung geben kann, daß man an der Stelle, wo die entscheidenden Urteile über Wert oder Unwert unseres Wesens und Wollung ge­­fällt werden, wohlwollendem Verständnis und Mit­­empfinden begegnet. Da weicht das sich oft ein­­stellende bittere Gefühl der Vereinsamung einer Zu­­versicht, die etwas von der Pfingstfreude an sich hat, die nimmer von und genommen werden kann, so viel Widriges auch das Leben mit fi bringen mag. Eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die feithin aufgetauchte und zu ihren Ungunsten ent­­schiedene Rechtsfrage unserer Kirche diesem Akt könig­­licher Huld beizumessen, etwa in dem Sinne, daß er eine Art Gegengabe für ein entzogenes Recht sein sollte, geht nicht an. Es fehlt dafür jeder zeit­­geschichtliche und fachliche Untergrund. Wir wisfen |

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