Kirchliche Blätter, 1911 (Jahrgang 3, nr. 1-52)

1911-08-05 / nr. 31

chlikb­eglätter Bezugspreis: x « Verlag- MM aus­ deren Tandegkirrler JLBJ»Vwispsphwmmstw GUWLMThal WspH in den siebenb­i­rg.Tandemteilenäu­ngarns Ausland: Tr. 31 Bermannstadt, den 5. August 19 II. Jahrgang Inhalt: Der Kölner Lehrstreit. — Die zweite Tagung der Konferenz für evang. Gemeindearbeit in Darmstadt. (Schluß.) — Jahresfeier der evang. Missionsgesellschaft in Basel. Schluß.) — Nachrichten aus Nah und Fern. — Amtlicher Teil. — Anzeigen. Ganzjähr. ME 10, haldj. ME 5 Erscheint jeden Sonnabend Ev. Wochenschrift für die Glaubensgenossen aller Stände Bet­tzeile kostet bei einmaligem Einrücen 20 Heller, bei jedem weiteren Einrücen je 15­ Heller Der Raum einer einspaltigen Insertionspreiss Der Kölner Lehrstreit­ auf der Durchreise jo­­ 3 mag vor etwa 10 Jahren gewesen sein, da erlebten wir in Bukarest einen schönen Abend. Pastor Satho, der ehemalige Pfarrer der Gemeinde, war, aus Balästina kommend, freundlich, uns einen Vortrag über seine Erlebnisse im heiligen Lande zu halten. Er war ein großer Genuß, ihm zuzuhören. Dieser Gedankenreichtum, diese Anschaulichkeit der Schilderung, diese s­chwung­­volle und doch so natürliche intim liebenswürdige Beredsamk­eit! Wie gerne Hätte man ihn auch auf der Kanzel wieder gehört. Er war einst der reichs­­deutsche Amtsgenosse W. Teutschländers gewesen, in gewissen Sinne sein Antipode. Wie jener als liberal, so galt Satho als streng positiv. War das voreingenommenes Laienurteil oder hat er seither eine Entwicklung nach liats erlebt? Er ist heute das erste Opfer des neuen im Jahre 1910 be­­schlossenen Irrlehregefäßes. Das Spruchkollegium hat­ gegen ihn entschieden. Er hat einen Mann seines geistlichen Amtes entreßt, der zwischen Verhör und Verhandlungen seiner Kölner Gemeinde schreiben konnte wie Paulus (2. Cor. 3, 3): „Sie seid mein Brief, geschrieben mit dem Geiste des lebendigen Gottes nicht in steinerne Tafeln, sondern in fleischerne Tafeln des Herzens,” einen Mann, der nach den zahlreichen Zeugnissen in etwa 150 Briefen dankbarer Sünger und Sängerinnen dreißig Jahre lang gesegnete Missionsarbeit an Vielen geleistet hat. Welche Fülle von Danksagungen in Diesen Briefen und in welcher Steigerung: „Sie haben mich mir selbst erhalten — Sie haben mir den Glauben an den Menschen wiedergegeben — Sie haben mich aus religiöser Gedankenlosigkeit gerisen — von Pfleichgiltigkeit und Trägheit im geistlichen und sittlichen Leben befreit — mir den Besuc­h des Gotteshauses wieder lieb und wert gemacht — mir den Grund gegeben, auf dem ich mein Leben auf­­bauen kann — Sie haben mir die Gestalt Sejn lebendig gemacht — Sie haben mich zu Christus geführt und mir neuen Mut und neue Lebenskraft gegeben.“ Und 13 ehr ernste Männer der evangelischen Kirche haben am 24. Juni d. h. festgestellt, daß eine weitere Wirksamkeit dieses Mannes innerhalb der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen Preußens mit der Stellung, die er in seiner Lehre zum Bekenntnis der Kirche einnimmt, unvereinbar sei. Wie it das gekommen ? Zwei Presbyter und drei andere Mitglieder der Gemeinde Köln, der V­orstand der Bekenntnisfreunde in Rheinland, der Bonner Kreissynodalvorstand und ein Anonymus aus Köln, zwei von anderwärts, haben beim Oberkirchenrat Beschwerde wegen Irr­­­ehre gegen ihn erhoben. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß das mindestens einem guten Teil der Beschwerdeführer Gewissenssache gewesen ist. Eine Zurchweisung der Beschwerden konnte niemand er­­warten. Auch der Oberkirchenrat steht, wie in dem Motivenbericht des Irrlehregejeges ausdrücklich ge­­sagt ist, auf dem Standpunkt: „Auf einen rechtlichen Schuß gegen Irrlehre kann seine verfaßte Kirche verzichten, wenn sie sich nicht der Auflösung preis­­geben will. Dieses gilt in vollem Maße auch für die evangelische Kirche, für welche die reine Lehre einen Grundpfeiler ihres Daseins bildet.“ Das Urteil hatte ein Spruchkollegium zu fällen, da aus folgenden Mitgliedern bestand: Crzellenz D. Boigts, Präsident des Oberfirchenrats, als Vor­­sigender, Hofprediger D. Dryander, Oberfonsistorial­­rat D. Müller, Oberfonsistorialrat D. Koch, P­ro­­fessor der Theologie­ in Greifswald D. Dr. Hauß­­reiter, Professor der Theologie in Halle D. Dr. Loof8, Major a. D. D. Graf Hohenthal, Superintendent D. Reel, Justizrat Professor D. Kahl, Konsistorial­­rat Lic. Mettgenberg, Superintendent Stursberg, Pfarrer D. Hafner, Geheimrat D. Conze. — Als Verteidiger hatte Zatho Professor D. Bau­ngarten (Kiel) und Pfarrer Dr. Traub (Dortmund) zur Seite. Seiner Gattin und seinem ältesten Sohn, einem Arzte, und dessen Frau, den Abgeordneten der Kölner Gemeinde Pfarrer Radede und Kirchenmeister Rekling­­hausen, ferner Vertretern der kirchlichen Presse war der Zutritt ebenfalls gestattet worden. Al Zeuge | '

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