Landwirtschaftliche Blätter, 1913 (Jahrgang 41, nr. 1-51)

1913-01-05 / nr. 1

,«,,­« EAN 7­ ­­En T > GE ZE, % WEITE no» jeher die bedeutsame und durch und durch dem Wohl des fächsischen Boltes und unserem lieben V­aterlande gewidmete Aufga­be unseres Landwirtschaftsvereines. Wer den Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 1912 Liest, kann daraus erkennen, daß er as­ch im ver­­gangenen Jahre nicht ohne Erfolg an der Erfüllung seiner Aufgabe gearbeitet hat. Ein deutlicher Beweis Hiefür ist auch das ununter­­­brochene Wachen der Zahl seiner Mitglieder, die seit dem 1. Januar 1912 um mehr als 1500 gestiegen ist und heute im ganzen über 12.000 beträgt. Möge auch das neue Jahr unserem Landw. Verein wieder neue Mitglieder und Freunde zuführen und uns allen zum Heil und Segen gereichen! Glüd auf!­­ Die Pensionskasse des Landbauern. Welche Berufsklasse der menschlichen Gesellschaft wir immer betrachten, überall ist das Streben bemerkbar, für die arbeits- und erwerbsunfähig gewordenen Mitglieder eine Versorgung zu schaffen, die ausreichend ist, um in den Jahren des fortgeschrittenen Alter oder aber vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit das Leben inner­­halb den Anforderungen und den Grenzen der sozialen Schichtung, der wir angehören, fortführen zu können und nicht der Not und dem Elend preisgegeben zu werden. Während noch vor­ wenigen Jahrzehnten bloß öffentliche Be­­amte, Lehrer, Militärpersonen und Höchstend noch Angestellte großer Banfen der Altersversorgung durch P­ensionen teilhaftig wurden, lagen sie im Laufe der Jahre der Reihe nach alle Arbeitgeber, in erster Linie Beriter von Fabriken, größeren industriellen Unter­­nehmungen und Geschäftsbetrieben veranlaßt, wohl auch zum Teile doch den Druck der Arbeiterorganisationen gezwungen dazu, Pensionswaffen zu gründen und ihre Angestelten sowie deren Witwen und Waisen nach Maßgabe der geleisteten Dienste Aatus zu beteiligen. Diese Wohltat der Altersversorgung und nike ist nun dur­ die geießgebenden Körperschaften einzelner an­wesen au; auf landwirtschaftliche Dienstboten und WI a gedehnt worden. Auch unsere Regierung hat vierer Verppu entsprochen durch die Schaffu­ng des 16. Gel.-Art. vom Jahre über‘ die Landeshilfstaffe »im Landwirtschaftlichen Arbeit Dieses Geseh hat nun dur­ den 8. Gel. "Art. des Jahres 19. BR “Azung erfahren, die bezüglich der Altersversicherung d­en allgemeinen, somit nicht nur die landwirtschaf­­td Dienstboten, derart vorteilhafte Bestimmungel 3 für wünschenswert erachtete, diese Versicherung, snändig berechtigter Weit Anen kann, zum Gege­ben und die Aufmerk »ine3 auf steige! » ist«-El­s«’2.kkP»eisionskass«e —’-ds­»s.k Die Pensionskasse verfolgt dreierlei Zwecke sie versichert ihre Mitglieder auf Pension, für den Todesfall und gegen Unfall. Wer immer, ob jung oder alt, arm oder reich, dessen Haupt­­erwerb die Land­wirtschaft bildet, fan­ft in die Benfiongkarse ein­­richten, für ‚jeden ist3 vorteilhaft, selbstverständlich um so vorteil­­hafter, je lünger man beim Eintritte ist, und je länger man Mitglied dieser Penfionzkasje bleibt, beziehungsweise j je länger man Einzahlungen geleistet hat, bevor man in den Genuß einer PBension tritt. Sehen wir nun, was die Benfionstaffe von uns fordert und was sie uns dafür bietet. Die Mitglieder der PBensionskarje zahlen bei ihrer Aufnahme 1 K und halbjährig im vorhinein 5 K, also jährli 10 K. Für diese verhältnismäßig geringe Summe erhalten die versicherten Mitglieder folgende Gegenleistung : « 1 Wird ein Mitglied nach 10jähriger Mitgliedschaft arbeits­­unfähig oder aber es überschreitet sein 65 Lebensjahr s verhält es jährlich während der ganzen Lebensdauer SOKPenfwn Während alsodam­tglied der Pensionskasse in sämtlichen zehn Jahren bloßlOOK eingezahlt hat bezieht es jährlich schon OOK Pension Es ist dies eine Altersfürsorgediehethersicherungs­­institut und keine noch sogünstige Versicherungskombination sonst bieten kann.Ist man aber in jü­ngeren Jahren der Pensionskasse beigetreten so stellt sich das Verhältnis noch günstiger,denn man erhält beispielsweise nach 16jähriger Mitgliedschaft 90, nach 20jähriger 120 K Jahrespension. Derjenige junge Bauer aber, der sich etwa s­chon im 20. bis 25. Lebensjahre einrichtet und 40 Jahre Mitglied der Pensionskarse bleibt, die Zeitdauer also, die auch, die meisten Beamte dienen müssen um ihren vollen Gehalt als Pension erhalten zu können — genießt bis zu seinem Lebensende eine Pension von jährlich 240 K. Die Gesamtsumme der Ein­­zahlungen beträgt in A0 Jahren bloß 400 K und dafür erwirbt sich 9 Per das Recht auf eine Alterspension, die auch vom ‚des vermögendern Bauerr „gewiß nicht unterschägt it der ‚einzige Vorteil, ig it [2 KR Korat! dafür, "daß

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