Neue Zeitung, 2014 (58. évfolyam, 1-52. szám)

2014-01-03 / 1. szám

2 GEMEINSCHAFTEN DER U N G A R N D E U T S C H E N NZ 1/2014 Zum Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungamdeutschen (Fortsetzung von Seite I) Vertreibung (ung. „elűzetés“) bedau­erlicherweise miteinander vermischt bzw. nicht konsequent gebraucht wer­den. Anbei veröffentlichen wir den modifizierten Beschluss. 1. Das Ungarische Parlament hat den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibungen im Jahr 1946, zum Tag des Gedenkens an die Verschlep­pung und Vertreibung der Ungarn­deutschen erklärt. 2. Das Parlament erachtet es als not­wendig, der ungerechten Verschlep­pung und Vertreibung der Ungarn­deutschen zu gedenken, die am Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wegen des unbegrün­deten Vorwurfs und nach dem Prinzip der Kollektivschuld ihres Hab und Guts beraubt und in ihren Menschen­rechten schwer verletzt vertrieben wurden. Das Parlament zollt all denen Respekt, die den Verschleppungen und Demütigungen zum Opfer fielen, ganz besonders den kirchlichen und welt­lichen Personen, die aus Verantwor­tung und Solidarität gegenüber den ihnen anvertrauten Gemeinschaften das Schicksal der Vertriebenen oder sogar den Tod oftmals freiwillig auf sich nahmen. Das Parlament unterstützt und befürwortet die Veranstaltung von Gedenkfeierlichkeiten und die Erstel­lung von Lehrmaterialien, die mit der Vertreibung und Verfolgung der ungarndeutschen Gemeinschaft im Zusammenhang stehen. 3. Der vorliegende Beschluss tritt am 22. Dezember 2013 in Kraft. 4. Der Parlamentsbeschluss 88/2012 (XII. 12.) OGY wird außer Kraft gesetzt. Begründung: Das Ungarische Parlament hat am 12. Dezember 2012 den Beschluss 88/2012 (XII. 12.) OGY über den Tag zum Gedenken an die Verschleppung der Ungarndeutschen erlassen. Das Parlament war bestrebt, durch die Ver­abschiedung des Beschlusses Hinder­nisse aus dem Weg zu räumen, und dadurch eine gemeinsame Entwick­lung der ungarischen Nation mit den seit mehreren Jahrhunderten in Ungarn ansässigen Nationalitätenge­meinschaften aufgrund der Normen des harmonischen, einander berei­chernden und modemen europäischen Zusammenlebens zu ermöglichen. Diesem Anliegen dienten seit der politischen Wende nicht nur Respekt­bezeugungen gegenüber den religiö­sen und Minderheiten-Gemeinschaf­­ten, die ungerechterweise kollektives Unrecht erlitten hatten, sondern auch mehrfach Akte der Abbitte und der Entschädigung. Die Verordnung über die Vertrei­bung der Ungamdeutschen wurde in Ungarn zum ersten Mal am 19. Janu­ar 1946 umgesetzt, an jenem Tag fuhr der erste Waggon mit Vertriebenen nach Deutschland ab. Die ersten Ver­treibungsakte hatten in Wudersch stattgefunden, deshalb wurde das Lan­desdenkmal für die Vertriebenen auf dem Alten Friedhof in Wudersch errichtet. Es ist Aufgabe und Pflicht jeder Nation, die Wahrheit auszusprechen und den Verschleppten und Vertriebe­nen Respekt zu zollen. Dies gilt ins­besondere in der Beziehung von Mehrheitsnation und Nationalitäten­gemeinschaften. Der bereits gefasste Parlamentsbe­schluss wurde auf Antrag der Landes­selbstverwaltung der Ungamdeutschen geändert. Sie vertrat die Ansicht, dass in dem bereits verabschiedeten Parla­mentsbeschluss die Begriffe „Ver­schleppung (ung. „elhurcolás“) und Vertreibung (ung. „elűzetés“) bedau­erlicherweise miteinander vermischt bzw. nicht konsequent gebraucht wer­den. Ersterer bezieht sich auf die Deportierung von Ungamdeutschen ab Ende Dezember 1944 zur Zwangsar­beit in die Sowjetunion, zum soge­nannten „Malenki robot“. Letzterer meint die am 19. Januar 1946 in Wudersch begonnenen Aussiedlun­gen. Der Grund für die Beschlussän­derung liegt auch darin, dass nach dem Standpunkt der Landesselbstverwal­tung der Ungamdeutschen es nicht sehr geglückt ist, in einem Parla­mentsbeschluss zu historischen Fra­gen Stellung zu beziehen. Die Ände­rung soll auch die historische Treue wahren und die Absicht einer würdigen Vergangenheitsbewältigung betonen. Der Schaumarer Frauenchor bei der ersten offiziellen Gedenkfeier zum Tag der Vertreibung der Ungamdeutschen am 19. Jänner 2013 in Schaumar Foto: Bajtai László Die Gemeinde Bar/Bár in der Branau bekam einen Kleinbus, der aus Mitteln des Bundesmini­steriums des Innern der Bundes­republik Deutschland gefördert wurde. Die feierliche Übergabe fand am 8. Dezember in Bar statt. An der Übergabe haben Dr. Hajnalka Gutái, Leiterin der Geschäftsstelle der Landes­selbstverwaltung der Ungarn ­deutschen, und LdU-Mitglied Katharina Berek aus Schömberg teilgenommen. Die Barer Deutsche Selbstverwal­tung hat sich im März 2013 für die Ausschreibung der Landesselbst­verwaltung der Ungarndeutschen zur Förderung der Maßnahme „Essen auf Rädern“ aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern beworben. Im Mai hat die LdU die gute Nachricht an uns weitergelei­tet, dass unser Antrag vom BMI unterstützt wurde. Die finanzielle Förderung betrug 16 397.- Euro, dazu mussten wir 25 % Eigenanteil beisteuern und so konnten wir den beantragten Kleinbus kaufen. Wir haben das Modell Ford Transit aus­gewählt, der Kleinbus kostete 6.450.000 Forint. Vom BMI erhiel­ten wir umgerechnet 4.813.080.- Ft, den Eigenanteil - 1.636.000.- Ft - übernahm unsere Gemeindeselbst­verwaltung. Der Kleinbus ist Eigentum der Deutschen Selbstverwaltung Bar, aber die Nutzung kann nur in Zusammenarbeit mit der Gemeinde­selbstverwaltung erfolgen. Die Gemeindeselbstverwaltung hat die Aufgabe, den Bus entsprechend dem Zweck einzusetzen und die Betriebskosten zu tragen - mindes­tens 8 Jahre lang. Der Bus dient in erster Linie zum Transport des Mit­tagessens für ältere Menschen. Dar­über hinaus kann der Bus zu weite­ren sozialen Zwecken eingesetzt werden sowie zum Transport älterer Leute zum Arzt, für Ausflüge von Rentnern oder zu gemeinschaftli­chen Zielen. Unsere Deutsche Selbstverwal­tung bedankt sich für die Unterstüt­zung bei der LdU und für die finan­zielle Förderung bei der Bundesre­publik Deutschland. Wir können sagen, dass dieser Erwerb die Krö­nung unserer bisherigen Arbeit ist. Unsere Selbstverwaltung wirkt schon seit 1998. Unsere Abgeordne­ten haben sich jahrelang um die Tra­ditionspflege der deutschen Minder­heit bemüht. Unsere Arbeit hat bis­her auch Ergebnisse gezeitigt. Wir haben eine Begegnungsstätte ausge­stattet — auch mit BMI-Unterstüt­­zung. Wir haben technische Geräte angeschafft, zahlreiche Nationalitä­tenveranstaltungen organisiert. Vor zehn Jahren haben wir eine Partner­schaft mit einer bayerischen Gemeinde geschlossen, wir haben einen Chor gegründet, der zehn Jahre lang wirkte, mehrere Ausstel­lungen haben wir auch organisiert. Jetzt haben wir ein Heimatmuseum, wo wir die Gegenstände der Ungamdeutschen bewahren können. Ich kann noch die Wegkreuze erwähnen, die auch zu den Werten unseres Dorfes gehören. Dieser Bus, der mit BMI-Förde­­rung erworben wurde, ist wieder ein Wert für unser Dorf. Wir freuen uns, dass die Deutsche Selbstverwaltung den Einwohnern helfen und auch in der Gemeindeselbstverwaltung zur Lösung der sozialen Aufgaben bei­tragen kann. Wir werden den Bus pfleglich behandeln, die Aufgabe zielgemäß nach dem Projekt „Essen auf Rädern“ ausführen. Erős Istvánné Vorsitzende der Barer Deutschen Nationalitätenselbstverwaltung Wieder ein Wert für Bar

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