Neue Zeitung, 2014 (58. évfolyam, 1-52. szám)
2014-01-03 / 1. szám
2 GEMEINSCHAFTEN DER U N G A R N D E U T S C H E N NZ 1/2014 Zum Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungamdeutschen (Fortsetzung von Seite I) Vertreibung (ung. „elűzetés“) bedauerlicherweise miteinander vermischt bzw. nicht konsequent gebraucht werden. Anbei veröffentlichen wir den modifizierten Beschluss. 1. Das Ungarische Parlament hat den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibungen im Jahr 1946, zum Tag des Gedenkens an die Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen erklärt. 2. Das Parlament erachtet es als notwendig, der ungerechten Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen zu gedenken, die am Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wegen des unbegründeten Vorwurfs und nach dem Prinzip der Kollektivschuld ihres Hab und Guts beraubt und in ihren Menschenrechten schwer verletzt vertrieben wurden. Das Parlament zollt all denen Respekt, die den Verschleppungen und Demütigungen zum Opfer fielen, ganz besonders den kirchlichen und weltlichen Personen, die aus Verantwortung und Solidarität gegenüber den ihnen anvertrauten Gemeinschaften das Schicksal der Vertriebenen oder sogar den Tod oftmals freiwillig auf sich nahmen. Das Parlament unterstützt und befürwortet die Veranstaltung von Gedenkfeierlichkeiten und die Erstellung von Lehrmaterialien, die mit der Vertreibung und Verfolgung der ungarndeutschen Gemeinschaft im Zusammenhang stehen. 3. Der vorliegende Beschluss tritt am 22. Dezember 2013 in Kraft. 4. Der Parlamentsbeschluss 88/2012 (XII. 12.) OGY wird außer Kraft gesetzt. Begründung: Das Ungarische Parlament hat am 12. Dezember 2012 den Beschluss 88/2012 (XII. 12.) OGY über den Tag zum Gedenken an die Verschleppung der Ungarndeutschen erlassen. Das Parlament war bestrebt, durch die Verabschiedung des Beschlusses Hindernisse aus dem Weg zu räumen, und dadurch eine gemeinsame Entwicklung der ungarischen Nation mit den seit mehreren Jahrhunderten in Ungarn ansässigen Nationalitätengemeinschaften aufgrund der Normen des harmonischen, einander bereichernden und modemen europäischen Zusammenlebens zu ermöglichen. Diesem Anliegen dienten seit der politischen Wende nicht nur Respektbezeugungen gegenüber den religiösen und Minderheiten-Gemeinschaften, die ungerechterweise kollektives Unrecht erlitten hatten, sondern auch mehrfach Akte der Abbitte und der Entschädigung. Die Verordnung über die Vertreibung der Ungamdeutschen wurde in Ungarn zum ersten Mal am 19. Januar 1946 umgesetzt, an jenem Tag fuhr der erste Waggon mit Vertriebenen nach Deutschland ab. Die ersten Vertreibungsakte hatten in Wudersch stattgefunden, deshalb wurde das Landesdenkmal für die Vertriebenen auf dem Alten Friedhof in Wudersch errichtet. Es ist Aufgabe und Pflicht jeder Nation, die Wahrheit auszusprechen und den Verschleppten und Vertriebenen Respekt zu zollen. Dies gilt insbesondere in der Beziehung von Mehrheitsnation und Nationalitätengemeinschaften. Der bereits gefasste Parlamentsbeschluss wurde auf Antrag der Landesselbstverwaltung der Ungamdeutschen geändert. Sie vertrat die Ansicht, dass in dem bereits verabschiedeten Parlamentsbeschluss die Begriffe „Verschleppung (ung. „elhurcolás“) und Vertreibung (ung. „elűzetés“) bedauerlicherweise miteinander vermischt bzw. nicht konsequent gebraucht werden. Ersterer bezieht sich auf die Deportierung von Ungamdeutschen ab Ende Dezember 1944 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion, zum sogenannten „Malenki robot“. Letzterer meint die am 19. Januar 1946 in Wudersch begonnenen Aussiedlungen. Der Grund für die Beschlussänderung liegt auch darin, dass nach dem Standpunkt der Landesselbstverwaltung der Ungamdeutschen es nicht sehr geglückt ist, in einem Parlamentsbeschluss zu historischen Fragen Stellung zu beziehen. Die Änderung soll auch die historische Treue wahren und die Absicht einer würdigen Vergangenheitsbewältigung betonen. Der Schaumarer Frauenchor bei der ersten offiziellen Gedenkfeier zum Tag der Vertreibung der Ungamdeutschen am 19. Jänner 2013 in Schaumar Foto: Bajtai László Die Gemeinde Bar/Bár in der Branau bekam einen Kleinbus, der aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland gefördert wurde. Die feierliche Übergabe fand am 8. Dezember in Bar statt. An der Übergabe haben Dr. Hajnalka Gutái, Leiterin der Geschäftsstelle der Landesselbstverwaltung der Ungarn deutschen, und LdU-Mitglied Katharina Berek aus Schömberg teilgenommen. Die Barer Deutsche Selbstverwaltung hat sich im März 2013 für die Ausschreibung der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen zur Förderung der Maßnahme „Essen auf Rädern“ aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern beworben. Im Mai hat die LdU die gute Nachricht an uns weitergeleitet, dass unser Antrag vom BMI unterstützt wurde. Die finanzielle Förderung betrug 16 397.- Euro, dazu mussten wir 25 % Eigenanteil beisteuern und so konnten wir den beantragten Kleinbus kaufen. Wir haben das Modell Ford Transit ausgewählt, der Kleinbus kostete 6.450.000 Forint. Vom BMI erhielten wir umgerechnet 4.813.080.- Ft, den Eigenanteil - 1.636.000.- Ft - übernahm unsere Gemeindeselbstverwaltung. Der Kleinbus ist Eigentum der Deutschen Selbstverwaltung Bar, aber die Nutzung kann nur in Zusammenarbeit mit der Gemeindeselbstverwaltung erfolgen. Die Gemeindeselbstverwaltung hat die Aufgabe, den Bus entsprechend dem Zweck einzusetzen und die Betriebskosten zu tragen - mindestens 8 Jahre lang. Der Bus dient in erster Linie zum Transport des Mittagessens für ältere Menschen. Darüber hinaus kann der Bus zu weiteren sozialen Zwecken eingesetzt werden sowie zum Transport älterer Leute zum Arzt, für Ausflüge von Rentnern oder zu gemeinschaftlichen Zielen. Unsere Deutsche Selbstverwaltung bedankt sich für die Unterstützung bei der LdU und für die finanzielle Förderung bei der Bundesrepublik Deutschland. Wir können sagen, dass dieser Erwerb die Krönung unserer bisherigen Arbeit ist. Unsere Selbstverwaltung wirkt schon seit 1998. Unsere Abgeordneten haben sich jahrelang um die Traditionspflege der deutschen Minderheit bemüht. Unsere Arbeit hat bisher auch Ergebnisse gezeitigt. Wir haben eine Begegnungsstätte ausgestattet — auch mit BMI-Unterstützung. Wir haben technische Geräte angeschafft, zahlreiche Nationalitätenveranstaltungen organisiert. Vor zehn Jahren haben wir eine Partnerschaft mit einer bayerischen Gemeinde geschlossen, wir haben einen Chor gegründet, der zehn Jahre lang wirkte, mehrere Ausstellungen haben wir auch organisiert. Jetzt haben wir ein Heimatmuseum, wo wir die Gegenstände der Ungamdeutschen bewahren können. Ich kann noch die Wegkreuze erwähnen, die auch zu den Werten unseres Dorfes gehören. Dieser Bus, der mit BMI-Förderung erworben wurde, ist wieder ein Wert für unser Dorf. Wir freuen uns, dass die Deutsche Selbstverwaltung den Einwohnern helfen und auch in der Gemeindeselbstverwaltung zur Lösung der sozialen Aufgaben beitragen kann. Wir werden den Bus pfleglich behandeln, die Aufgabe zielgemäß nach dem Projekt „Essen auf Rädern“ ausführen. Erős Istvánné Vorsitzende der Barer Deutschen Nationalitätenselbstverwaltung Wieder ein Wert für Bar