Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)
1867-09-21 / nr. 216
Abendblatt des Pester Lilo: Samsiag,21.SepteinberY Nr. 216. (Die einzelne Nummer Eostet 4 fr. b. WB.) ·pen,1367, Pisa a2 at Tel. Depeschen des Defter Zlop*. "Hermannnstadt,20 September-Originaldepesche.)Sektionsrath Ranicher wurde wit enormer Majorität zum Reichstagsabgeordneten wiedergewählt. Dr. Lindner, Kandidat der Gegenpartei, unterlag troß unermüßlicher Wahlegitation. Karlsruhe, 21. September. (K.-B.) Der Großherzog brache der Adreßdeputation seine Befriedigung aus über die Einigkeit im Anstreben nach einem großen nahen Ziele und erklärte: "Man neuen Hinfunft die Theologen verpflichtet sein, fic den GtaateDer dürfe Natioparant vertrauen, daß’er am dem vorgestehten Ziele ein neuer fichlicher Zwist ausgebrochen. Na einer prüfungen zu unterziehen. (R.-B.) Eine in Crzbischof von Freiburg Dagegen protestict gegen diese Verordnung und verbietet den Theologen, sich einer Prüfung zu unterziehen. Die „Karlsruher Zeitung“ kündigt an, Dag Die erwähnte Ministerialverordnung auf das Strengste durchgeführt werden wird. Nom, 21. September. Allokution des Papstes bei einem geheimen Konsistorium verurtheilt auf das Feierlichste das Dekret, welches die Vierung erklärt dasselbe für wichtig, während gleichzeitig die und Kirhhenstrafen bestätigt werden. Der Papst verdammt das Buch, betitelt : „Der römische Hof und der Kaiser von Mexiko” als Berleumdung. Konstantinopel, 20. September. (8.-8.) Fazyl Bafcha ist Hier eingetroffen. » Der Gouverneur von Bulga rien, Mielhat Pajda, , 20. verlangt von der Kegierung, fie die in Bulgarien ansässigen, nach mehreren Tausenden zäh Inden Ifcherfeffen in die Freiwilligen - Regimenter einreizten Tafle. Mijen, 21. September, 10 Uhr 40 Minuten. (R.-B.) Borbörse. Kreditattien 181.30, 1860er Lore 83.40, 1864er Rose 74.50, Staatsbahn 237.80 , Napoleonspor 9.88, feuerfreies Ansehen —, Barbubiker —, ungarische Kreditattien 86.25, Galizier 212.75, Lombarden 185.75. Günstig; besonders Staatslofe. Berlin 5914, 20. September. (8.B.) Böhmische Mestbahn Galizier 874, Staatsbahn 130, 414% Freiwilliges An: Biben 971,50 Metalliques 461, Nationalanlehen 53%, Kredit: Lofe 70%, 1860er. Lofe 67’, , 1864er £ofe —, 5914, Reeditaltien 73%/,, Wien —. Frankfurt, 20. September. (8.:B.) 96 °%%, Amerikaner:pr. 1882 765%, alte 20. September. (R.:b) Weichsel pr. Wien österr. Bankfaltien 652, österr. BRzeritaltien 172.50, 5% österr. Staatsbahmaltien 227.50, 1854er Rofe 58%, 1860er Xofe 67%/,, 1864er roie 705%, englische 1859er Metalliques 587/,, neues Silberanlehen —, ba Be , 5% Metalliques Role — , Nationalanlehen —, 5% s« Rationalanle— , neues fteuerfr. Anlehen Tr. Felt. Frankfurt, (KB) Abendbörse Kreutzaktion 172.75, Amerikaner 767/15, 1860er Roje 67%, 1864er menes steuerfreies Ansehen 474, Bavihe —, Stanisbahn 228, Güntiger, Maris, September. 3% Rente 69.17, 414% Neute Schlußfurte, 98.25, italienische Rente 48.70, Eiaatábabn 485, Credit Wiobilier 230, Lombarden 385, 1860er — , Desterreichische per Tag 328, Defterr. wur Zeit 325, 1875er Bons —, 1876er 2. Bons —, Konsola 947/9. Matt. « Trikot,2().September.(K.-B.)Getreidemarkt. 11.Bericht.Weizenverk auf 7000 StarBanater 116—114psd. für Jänner-Feder8fl.:5kr.,3000«Starpr.Mär.,8sl.10kr., ZäpoStarpr Oktober 8sl.»6pkr.,2llles für Export.Der Marktwert in Folge der Verkäufe für Exportfester als gestexn. Paris-20.Septenibek.(K.«-B.)"Mehlmarkt. 6-Markenpr.September82.50,pr.Oktober81-50,pr.November- Dezembeer),4MonatevomNopembet78.50.— Paris,20.3eptember.i».K’.-B.)Getreideniarkt. Weisen in 120Kilo 46——47Fr.,gewählter Qualität 48— 49-r.,Noggenvt.115Kilon·Fr.,Getstepr.110Kilo 24—23Fr.,5aser23F-r.750-ent.—28Ft.,Oe198Fr. 50Cent.,Spititns-pr.Heft.68«F-c. Getreidemarkt Einsnhr45,000rsjektvliter. Amsterdam,20.Septei·nbe»r.(K.-B.)Getreidemarkt-Lokoroggeiiswfl.iiiedriget,Terminefest.Reps pr. September 721, ber 387, fl., pr. Oktober 75% fl. Del 4. Ausgleicheverhandlungen in Wien. I. Die Vorlage des ungarischen Jinanımik nister ®. Wir sind heute in der Lage, umnieren. Lesern den Wortlaut jener Vorlage mitzutheilen, welche der Finanzminister v. Lónyay über die mit dem Reichsfinanzminister getroffene Bereinzbarung der ungarischen Deputation gemacht hat. Die Vorlage lautet : Dem Sinne des Neichstagebeschlusses über: Wirkungstreis und Aufgabe“der Regnisolardeputation "entsprechend, hat das Miniterium bereits beim Beginn der Konferenzen alle Daten vorgelegt, die ihn bezüglich der Staatsfauben zu Gebote standen. Im Verlaufe der Konferenzen hat es sich bestrebt, die gewünschten Aufklärungen zu geben und sogar an dafür Sorge getragen, das Cinsicht in die bei der obersten Staatsbuchhaltung befindlichen Hauptbücher genommen erden könne Da es im Sinne des Reichstagsbeschlusses auch zur Aufgabe der Ministeriums gehört, von den mit dem verantwortlichen Ministerium ver übrigen Länder Sr. Majestät aan Unterhandlungen in Angelegenheit der Staatsschulden Mittheidung zu machen, so beehrt Hi das Ninsterium, das Resultat dieser Unterhandlungen in Folgenden der hohen Regnikolameputation vorzulegen : » Das·u»i·igurische Yiniisterium hat sich vor Allem bemüht, jenen Giunosaizen betreffs dchtantiksschulden Geltung zu verschaffen,»welche in den Paragraphen 53, 54, 55 und 67 des 12. Gehegastitels vom Jahre 1867 niedergelegt sind, und hat also seine Aufgabe als dahin gehend aufgefaßt, daß, die nach dem jesigen Stande der Staatsjegulven zu een Raft , sobald als möglich in einem gewissen bestimmten Geldbetrage: ihren Anspruch finde. Andererseits, um der Bestimmung des §. 54 Genüge zu leisten, wonach „das Land fi: bereit. erklärt, über das Maß der gejeglichen Verpflichtung hinaus und vom Gesichtspunkte der Billigkeit Alles zu thun, was zur Beseitigung der nachheiligen Folgen, der vrücenden Lasten nothwendig is”... mußte das Ministerium sein Streben darauf richten, daß mit der Feststellung des Jahresbeitrages gleichzeitig auch Machregeln getroffen werden, woruch eine gründliche Ordnung des gesammten Staatsschuldenwesens schon für eine nahe Zukunft in Aussicht »gestellt werden würde, — und zwar eine derartige Ordnung, wobei die fast der Schulden — so weit dies möglich — für beide Theile erträglich mürde, „damit nicht unter der Zaht derselben ‚der Wohlstand der übrigen Länder Sr. Majestät und damit zus gleich, auch der unsere, zusammenftrze”, und wobei auf da das materielle bessere Geweihen der Ländergruppen enge miteinander zusammenhängt — eine neuere Belastung nach Möglichkeit behoben wurde. Bei den doch längere Zeit gepflogenen Verhandlungen hat das ungarische Ministerium die Notleivendigfeit nachgewiesen, die fest bestehenden, mehr als hunderterlei Schulditel in möglichst kurzer Zeit zu konvertiren , und zwar derart, daß die gesanmte Staatsschuld in eine einheitliche Rentenschule umgewandelt werde. — MÜbgesehen von der leichteren und wohlfeileren Verwaltung und Ueberwachung de Staatsschuldenwesens und abgesehen von vom allgemeinen Vortheil, welcher auch von Staatsgläubigern aus dieser Umwandlung zufallen würde , so würden nach" verglücklichen und erfolgreichen Durchführung derselben auch jene namhaften, zwischen 23 und 25 Millionen betragenden Amortifationsposten größtentheils wegfallen, welche den Staat, selbst wenn es die ordentlichen Zinsenbeträge zu deden im Stande toäre, doch immer , nur um der Amortifationspflicht nachzukommen, zur Aufnahme neuer Anlehen, und zwar unter Yältigen Bedingungen, zwingen würden. Die Schuldenamortifation it für jeden Staat, der in der olüdlichen Lage it, einen Medierschuß der Einnahmen aufzuweisen, unstreitig eine zweckmäßige Einrichtung , einem Staate aber, der am fortwährenden Defizit leidet, der neue Ansehen nur weit unter dem Nominalwertd erhalten fan , dem verursach sie nur immer neue, und immer drühendere, Belastung, und Schon in Folge, dieser Belastung , die mit der Entwicklung der Steuerfähigkeit nicht Schritt halten kann, in Folge der Abnahme der Zahlungsfähigkeit, sowie dadurch), daß die Möglichkeit, die übernommene Verpflichtung zu erfüllen, immer ungestiller wird, man die Amphilation im Laufe der Zeit anc für die Staatsgläubiger, nachtheilig werden. Aus diesen Gründen it es vom Ministerium an gelungen, die Zustimmung des Ministeriums der übrigen Länder Sr. Majestät dazu zu gewinnen, das bis zum 1. Mai fünfzigen Jahres bei beiden Legislativen ein Gefechtsvorschlag über die Konversion eingebracht werde. Ferner ist ebenfalls einverständlichie Einregung einer gemischten Kommission beschlossen, deren Aufgabe es sein wird, den Stand der Staatsschuld am 31. Dezember 1867 ins Reine zu bringen und das Schuldenbug abzuschließen. Das Ministerium der übrigen Länder Sr. Majestät hat den Stundfas adeptirt, wa; alles Streber fid) vapin, richten muß, dab mit Anfang 568 Jahres 1869 das Defizit geschwunden sei. Das Jahr 1868 st als ein Hebergangsjahr zu betrachten, während dessen alle dieinanzoperationen ausgeführt werden müssen, die zur sbstematischen Ordnung der Finanzen und der Staatsshhulden unumfänglich nöthig ind. Bremgemät mußte in dem Borschlage auch dafür Sorge getragen werden, wie das Defizit des Jahres 1868 zu veden sei, und hiefür bleibt sein anderes Mittel übrig, als die Vermehrung der schmebenden Schuld. Die wichtigste und beeilicste Fragen jedenfalls die jestlegung des Jahresbeitrags, welßen die zur ungarischen Krone gehörenden Länder von den Lasten der gegenwärtigen Staatsschulden als ein für allemal zu bestimmenden Jahresbeitrag übernehmen sollen. So wie einerseits die Billigkeit von uns göttert, dab wir unseren Kräften gemäß , also nach Berhältniß unserer Steuerfähigkeit, von den erwähnten Lasten so viel übernehmen, ala wir rechtschaffener Weise tragen künnen , ebenso erfordert es die Gerechtigkeit und die Billigkeit andererseits, dab Sr. Majestät übrige Länder einen tdeil ver bestehenden Staatzlasten als Vorbelastung auf ich nehmen sollen. » Es genüge zur Rechtfertigung dieses Verlangens,nuss die folgenden Motive vorzubringenx a)Es ist unzweifelhaft,daß unter den Staatsschuldsposten sich beträchtliche Summen befinden,welche die übrigen Länder Sr.Majestät überhaupt oder wiedes für sich betreffen b)an Behilf der nützlichen Investitionen,welche aus den öffentlichen Einkünften gemacht wurden sind auf die übrigen Königreiche und Länder Er Majestät verhältnißmäßigrößere Summen verwendet worden.Unaain w wird,um dieselen Investitionen machen zu können,genöthigt sein,seinen eigenen Recht in viel größerem Maße insinnspruch zu nehmen c)Die sogenannte»Freie»Rente'«,welche in unserem Vaterland noch in sehr geringem Maße besteht,während sie in den übrigen Ländern Sr.Majestat viel großer ist,iird der Besteuerang in nicht gehörigeniklsiaße unterzogen«;dahei«ist die Steierfähigkeit im Verhältniß zu den eingeflossenen steuern in den übrigen Ländern Sr.Majestat beträchtlich größer. Als Die zuri ungarische sisirone gehörigen Länder sind durch eine verhältnißmäßig größere Grundeinlastung sich nie belastet. Aus allen diesen Gründen verlangte dasiinoarische Misnisterium früher,daß sich die andere Hälfte eines insensuitime vor 132,später,daß eine von stixlillionen vorläufig übernommenierde.Indeß gelang ex js nach diesbezüglicherlängerer Unterhandlung,zwiiSeit in deS IJJ Zinisterimis der übrigen Länder Sr.Majesttit die Einwilligung zu einer vorläufigen Deckung von LTi Millionen zu erreichen,jedoch unterdransdrücklichen Bedingung,daß das Beitragsverhältniß am Kosten der aquet pragmatischen Sanktionsnetzen den gemeinsamen Staatsangelegenheiten zwischen den Ländern der ungarischen Krone und den übrigen Ländern SS Majestät in der Proportion von 30:70 festgestellt wird.Indem das sinngarische Ministerium diese Bedingung vorlegt,erklärt es in Betreff desermähnie an Millionen bewegenden Abzugs,«dass es denselben in Rüicksicht auf die große Konversion sich ergebenden Jahresbetrag zur Last der Länder Sr. Diajestät vorläufig 25 Millionen abgezogen werden, und von der übrigbleibenden Summe werden die Länder der ungarischen Krone tragen, einen gewissen verhältnißmäßigen Theil , betrage ; indes. glaubt daß dieser verhältnißmäßige Theil nicht über 28% e& nach langen Verhandlungen , welche über zwei Monate in Anspruch nahmen, einen Beitragsschlüssel von 30 % in Auftrag bringen zu können. — Seine Gründe sind folgende : Die wirklichen Steuereinnahmen — die Einkünfte der Staatseinnahmen und der Bergwerke nicht eingerechnet — bertragen nach einem 6jährigen Durichnitt 281% %. ‚Unter diesen Jahren sind inveß zwei, nämlich 1861 und 1863, bei uns kaum als regelmäßige Jahre zu nehmen. „per einem zuwedmähigen Selfgovernment it die vajche eh der Steuerfähigkeit in unserem Baterlande sicher zu erwarten. „83 ist schließlich zu bemerken — was ein Umstand von der größten Wichtigkeit it — was der Jahresbeitrag,, welchen wir zu den Zinsen der Staatsschulden beitragen — ein für allemal festgestellt wird, und unter seinen Umständen eine Abs änderung erleiden kann ; — daher it auch der Billigkeit gemäß die Möglichkeit der rascheren Entwicklung der Zukunft in Rechnung zu ziehen. h « Das ungarische Demnisterium it überzeugt, daß bei diesem zweischen von beiden Ministerien fetgestellten Vorschlag, eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung vorausgefeht, und wenn alle ‚jene Mittel angeiwendet werden, welche zum materiellen und geistigen Aufschmung der Länder dienen, hauptsächlich wenn die inneren Verhältnisse ih Tonsolidiren und unser Vaterland fsnes inneren und äußeren Friedens erfreut, — die zu übernehmende Last erträglich sein wird. .... Das Opfer, t welches gebracht werden sol, kann gewiß nicht gering genannt werden ; jedoch der moralische Gewinn, das mit der glücklichen Durchführung des Ausgleichs verlegte Grund des Ziciespalts shmwindet, welcher das konstitutionelle Einvernehmen zwischen den Länder des ungarischen Krone und den übrigen Ländern Sr. Majestät stören könnte, würde ein nicht genug aufhaltendes base sein. · staknollwendig,noch die in Papiergeld bestehende ichzwebende Schuld zu ericklgnen Nach der in allgemeinen umrissen gehaltenen Uebereinstimmung wird er Aufgabe der beiden Gesetzgebungen sein,sinanimft diesbezüglich im beiderseitigen Einvernehmen einen Beschutz zu fassen. » »«JUDEMDCZUUgCUscheMinisterium das Resultat der benschtlich der Staatsschulden gepflogenen Verhandlungen der Regxiiskolardeputation mittheilt,»fann es»zugleich auch darüber eine Meldung erstatten,daß hinsichtlich all jener Gegenstände,»welche der 1,867erG».21.auf Grund des gemeinschaftlichen Botschlages, der beiden Ministerien durch die Gesetzgebung zu entscheiden um— ordnet,dieliebereinkunft in den Hauptzügen schon zu Stande gebracht wurde 11.Ueber den Stand der Verhandlungen liegen uns die folgenden zwei Korrespondenzen vor: j . 90 Wien, 20. September. Heute Nachmittags 4 Uhr vereinigen sich die Sublimitis der beiden Deputationen zu einer gemeinsamen Vorberathung über die von Seiten der’ beiden Ministerien unterbreiteten Vorlagen. Von Seiten ihrer Deputation wurden in dieses Spezia-Subkomité gewählt : die Grafen Franz Zichy und Anton Szécsen , Koloman Ghyczy, August Trefort, Raul Somffid ; von Seite der cisleithanischen Deputation die Herzen: Kaiserfeld, Herbst, Bresil, Hopfen und Hodh.“ Beiden Subtomites wurden von ihren Deputationen prinzipielle Instellationen mitgegeben, innerhalb deren eine Grundlage zur Vereinbarung, aufgefunden werden soll. Die Prinzipien,, von denen die Weisung der cisleithanischen Deputation geleitet it, habe ich in meinem gestrigen Schreiben bereits gezeichnet. Die Instruktionen, die das ungarische Subkomite erhalten hat, snd nach einer dreimaligen Rollberatung der Deputation festgejebt worden; sie schließen sich vor ministeriellen Vereinbarung im Wesentlichen an uich sind eigentlich dahin zu testimiren , daß Ungarn bis zur äußersten Grenze seines Könnens, gehen solle, um eine definitive Vereinbarung zu Stande zu bringen, aber eben nur bis bieher und nicht weiter. Verpflichtungen, die Ungarn zu leiten außer Stande i, dürfen nicht übernommen werden, schon mit der reservatio mentalis, daß sie nicht gehalten werden. — Wien, 20. September. Die Antwort der cieleitbar nischen Deputation auf die beste ungarische Provosition hat heute nur ein gewissermaßen historisches Interesse. Erwähnt sei nur, daßs die cisleithanische Deputation den Quotenantheil Un ganz für die pragmatischen Verpflichtungen auf 317, stritt. Dies hat heute umso weniger Bedeutung, als Diese Deputation selbst in der Instruktion, welche sie gestern ihrem Sublimite mitgegeben hat, den Antheil Ungarn, auch nur, übereinstimmend mit dem ungarischen Borsdlage, auf 30 Perzen, normirt. P. S. Bor Bortschluß erfahre ich, daß die avifizie Lisung der beiden Sublimiten heute stattgefunden, daß derselben die Minister Andrasfy, Bede und Lónyay beigewohnt haben. Finanzminister 2önyay gab über Anfrage des cißleithanischen Subsomités die Erklärung ab, das Ungarn vom Jahre 1869 angefangen an in dem Falle, als die Unifikation der Staatsschule nicht durchgeführt sein sollte, für die Dauer jährlich die alte Ziffer von 33 Millionen als Beitrag an der Staatsschulebededung acceptirt. Diese Erklärung wurde mit Befriedigung aufgenommen. Wenn die Deputationen diese Ziffer genehmigen, so ist der finanzielle Ausgleich als erledigt anzusehen. Kommenden Mittwoch oder Donnerstag dürfte dann die Zeichnung des Schlafeprotofolles stattfinden. KR. ©. Wien, 20. September. In der geitern Xbende stattgefundenen Sipung des konfessionellen Auspuffes verehrte dag zur Vorberatbung des Mülchlelv’schen Entwurfes eine gesehes eingesebte Subsomite, bestehend aus von Ab ist hier Verordnung des festhalten werde. Ministeriums in Bezug auf die Kirchengüter ff., pr. Oktober-Dezember 40% Marseille,2 i.September. 3 fl. nämlich erlassen —— &s sollen italienische Nehat daß Gilberansehen pr. Septemz | - Tragweite dessen daß der Assgleich dadurch de»· »,» werden dann; A für annehmbar hält. Demgemäß toürden von dem, nach Das ungarische Ministerium bitte gewünsch mnitiv ne Durdfúbru