Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)

1867-09-21 / nr. 216

Abendblatt des Pester Lilo: Samsiag,21.SepteinberY Nr. 216. (Die einzelne Numm­er Eostet 4 fr. b. WB.) ·pen­,1367, Pisa a2 at Tel. Depeschen des Defter Zlop*. "Hermannnstadt,20 September-Origi­­naldepesche.)Sektionsrath Ranicher wurde wit e­nor­­mer Majorität zum­ Reichstagsabgeordneten wiedergewählt. Dr. Lindner, Kandidat der Gegenpartei, unterlag troß un­­ermüßlicher Wahlegitation. Karlsruhe, 21. September. (K.-B.) Der Groß­­herzog brache der Adreßdeputation seine Befriedigung aus über die Einigkeit im Anstreben nach einem großen nahen Ziele und­ erklärte: "Man neuen Hinfunft die Theologen verpflichtet sein, fic­ den Gtaate­­Der dürfe Natio­­parant vertrauen, daß’er am dem vorgestehten Ziele ein neuer fichlicher Zwist ausgebrochen. Na einer prüfungen­ zu unterziehen. (R.-B.) Eine in Crzbischof von Freiburg Dagegen protestict gegen diese Verordnung und verbietet den Theologen, sich­ einer Prüfung zu unterziehen. Die „Karls­­ruher­ Zeitung“ kündigt an, Dag Die erwähnte Ministerial­­verordnung auf das Strengste durchgeführt werden wird. Nom, 21. September. Allokution des Papstes bei einem geheimen Konsistorium verurtheilt auf das Feierlichste das Dekret, welches die Vierung erklärt dasselbe für wichtig, während gleichzeitig die und Kir­­hhen­strafen bestätigt werden. Der Papst verdammt das Buch, betitelt : „Der römische Hof und der Kaiser von Mexiko” als Berleumdung. Konstantinopel, 20. September. (8.-8.) Fazyl Bafcha ist Hier eingetroffen. » Der Gouverneur von Bulga­­­ rien, Mielhat Pajda, , 20. verlangt von der Kegierung, fie die in Bulgarien ansässigen, nach mehreren Tausenden zäh­ Inden Ifcherfeffen in die Freiwilligen - Regimenter einreiz­ten Tafle. Mijen, 21. September, 10 Uhr 40 Minuten. (R.-B.) Borbörse. Kreditattien 181.30, 1860er Lore 83.40, 1864er Rose 74.50, Staatsbahn 237.80 , Napoleonsp­or 9.88, feuer­­freies Ansehen —, Barbubiker —, ungarische Kreditattien 86.25, Galizier 212.75, Lombarden 185.75. Günstig; besonders Staatslofe. Berlin 5914, 20. September. (8.B.) Böhmische M­estbahn Galizier 874, Staatsbahn 130, 414% Freiwilliges An: Biben 971,50 Metalliques 461, Nationalanlehen 53%, Kredit: Lofe 70%, 1860er. Lofe 67’, , 1864er £ofe —, 5914, Reeditaltien 73%/,, Wien —. Frankfurt, 20. September. (8.:B.) 96 °%%, Amerikaner:pr. 1882 765%, alte 20. September. (R.:b) Weichsel pr. Wien österr. Bankfaltien 652, österr. BRzeritaltien 172.50, 5% österr. Staatsbahmaltien 227.50, 1854er Rofe 58%, 1860er Xofe 67%/,, 1864er roie 705%, englische 1859er Metalliques 587/,, neues Silberanlehen —, ba Be , 5% Metalliques Role — , Nationalanlehen —, 5% s« Rationalanle­­— , neues fteuerfr. Anlehen T­r. Felt. Frankfurt, (KB) Aben­dbörse Kreutzaktion 172.75, Amerikaner 767/15, 1860er Roje 67%, 1864er menes steuerfreies Ansehen 474, Bavi­he —, Stanisbahn 228, Güntiger, Maris, September. 3% Rente 69.17, 414% Neute Schlußfurte, 98.25, italienische Rente 48.70, Eiaatábabn 485, Credit Wiobilier 230, Lombarden 385, 1860er — , Desterreichische per Tag 328, Defterr. wur Zeit 325, 1875er Bons —, 1876er 2. Bons —, Konsola 947/9. Matt. « Trikot,2().Septem­­ber.(K.-B.)Getreidem­arkt. 11.Bericht.Weizenverk auf 7000 StarBan­ater 116—114psd. für Jänner-Feder8fl.:5kr.,­­3000«Starpr.Mär.,8sl.10kr., ZäpoStarpr Oktober 8sl.»6pkr.,2llles für Export.Der Marktwert in­ Folge der Verkäufe für Exportfester als gestexn. Paris-20.Septenibek.(K.«-B.)"Mehlmarkt. 6-Markenpr.September82.50,pr.Oktober81-50,pr.November- Dezembeer),4MonatevomNopembet78.50.— Paris,20.3eptember.i».K’.-B.)Getreideniarkt. Weisen in 120Kilo 46——47Fr.,gewählter Qualität 48­— 49-r.,Noggenvt.115Kilon·Fr.,Getstepr.110Kilo 24—23Fr.,5aser23F-r.750-ent.—28Ft.,Oe198Fr. 50Cent.,Spititns-pr.Heft.68«F-c. Getreidemarkt Einsnhr45,000rsjektvliter. Amsterdam,20.Septei·nbe»r.(K.-B.)Getreide­­markt-Lokoroggeiiswfl.iiiedriget,Terminefest.Reps pr. September 721, ber 387, fl., pr. Oktober 75% fl. Del 4. Ausgleicheverhandlungen in Wien. I. Die Vorla­ge des ungarischen Jinanımik nister ®. Wir sind heute in der Lage, umnieren. Lesern den Wort­­laut jener Vorlage mitzutheilen, welche der Finanzminister v. Lónyay über die mit dem Reichsfinanzminister getroffene Bereinz­bar­ung der ungarischen Deputation gemacht hat. Die Vorlage lautet : Dem­ Sinne des Neichstagebeschlusses über: Wirkungstreis und­­ Aufgabe“der Regnisolardeputation "entsprechend, hat das Mi­­niterium bereits beim Beginn der Konferenzen­ alle Daten vorg­elegt, die ihn bezüglich der Staatsfaub­en zu Gebote standen. Im Verlaufe der Konferenzen hat es sich­ bestrebt, die gewünsch­ten Aufklärungen zu geben und sogar an dafür Sorge getra­­gen, das Cinsicht in die bei der obersten Staatsbuchhaltung be­­findlichen Hauptbücher genommen erden könne Da­ es im Sinne des Reichstagsbeschlusses auch zur Aufgabe der M­inister­­iums gehört, von den mit dem verantwortlichen Ministerium ver übrigen­ Länder Sr. Majestät aan Unterhandlungen in Angelegenheit der Staatsschulden Mittheidung zu machen, so beehrt Hi das Ninsterium, das Resultat­ dieser Unterhandlun­­gen in Folgenden der hohen Regnikolameputation­­ vorzulegen : » Das·u»i·igu­rische Yin­iisteriu­m­ hat sich vor Allem bemüht, jenen­ Giunosaizen betreffs dchtantiksschulden Geltung zu ver­­schaffen,»welche in den Paragraphen 53, 54, 55 und 67 des 12. Gehegastitels vom Jahre 1867 niedergelegt sind, und hat also seine Aufgabe als dahin gehend aufgefaßt, daß, die nach dem jesigen Stande der Staatsjegulven zu een Raft , sobald als möglich in einem gewissen bestimmten Geldbetrage: ihren Anspruch finde. Andererseits, um der Bestimmung des §. 54 Genüge zu leisten, wonach „das Land fi: bereit. erklärt, über das Maß der gejeglichen Verpflichtung hinaus und vom Gesichts­­punkte der Billigkeit Alles zu thun, was zur Beseitigung der nachheiligen Folgen, der vrücenden Lasten nothwendig is”... mußte das Ministerium sein Streben darauf richten, daß mit der Feststellung des Jahresbeitrages gleichzeitig auch Machregeln ge­­troffen werden, woruch­ eine gründliche Ordnung des gesammten Staatsschuldenwesens schon für eine nahe Zukunft in Aussicht »gestellt werden würde, — und zwar eine derartige Ordnung, wo­­bei die fast der Schulden — so weit dies möglich — für beide Theile erträglich m­ürde, „damit nicht unter der­ Zaht derselben ‚der Wohlstand der übrigen Länder Sr. Majestät und damit zus gleich, auch der unsere, zusammenft­rze”, und wobei au­f da das materielle bessere Geweihen der Ländergruppen enge mit­ein­ander zusammenhängt — eine neuere Belastung nach Möglich­keit behoben wu­rde. Bei den doch längere Zeit gepflogenen Verhandlungen hat das ungarische Ministerium die Notleivendigfeit nachgewiesen, die fest bestehenden, mehr als hunderterlei Schuld­itel in möglichst kurzer Zeit zu konvertiren , und zwar derart, daß­ die gesanmte Staatsschuld in eine einheitliche Rentenschule umgewandelt werde. — MÜbgesehen von der leichteren und wohlfeileren Ver­waltung und Ueberwachung de Staatsschuldenwesens und ab­­gesehen von vom allgemeinen Vortheil, welcher auch von Staats­­gläubigern aus dieser Umwandlung zufallen würde , so würden nach" ver­glücklichen und­ erfolgreichen Durchführung derselben auch jene namhaften, zwischen 23 und 25 Millionen betragenden Amortifationsposten größtentheils wegfallen, welche den Staat, selbst wenn es die ordentlichen Zinsenbeträge zu deden im Stande toäre, doch immer , nur um der Amortifationspflicht nachzukom­­men, zur Aufnahme neuer Anlehen, und zwar unter Yältigen­­ Bedingu­ngen, zwingen würden. Die Schuldenamortifation it für jeden Staat, der in der olüdlichen Lage it, einen Medierschuß der Einnahmen aufzuwei­­sen, unstreitig eine zweckmäßige Einrichtung ,­ einem­ Staate aber, der am fortwähren­den Defizit leidet, der neue Ansehen nur weit unter dem Nominalwertd erhalten fan , dem verur­­sach sie nur immer neue, und immer drühendere, Belastung, und Schon in Folge, dieser Belastung , die mit der Entwicklung der Steuerfähigkeit nicht Schritt halten kann, in Folge der Ab­­nahme der Zahlungsfähigkeit, sowie dadurch), daß die Möglich­­keit, die übernommene Verpflichtung zu erfüllen, immer unges­tiller wird, man die Amph­ilation im Laufe der Zeit anc für die­ Staatsgläubiger, nachtheilig werden. Aus diesen Gründen it es vom Ministerium an gelun­­gen, die Zustimmung des Ministeriums der übrigen Länder Sr. Majestät dazu zu gewinnen, das bis zum 1. Mai fünfzigen Jahres bei beiden Legislativen ein Gefechtsvorschlag über die­­ Konversion eingebracht werde. Ferner ist ebenfalls­ einverständlic­hie Einregung einer gemischten Kommission beschlossen­, deren Aufgabe­ es sein wird, den Stand der Staatsschuld am 31. Dezember 1867 ins Reine zu bringen und das Schuldenbug abzuschließen. Das Ministerium der übrigen Länder Sr. Majestät hat den Stundfas adeptirt, wa; alles Streber fid) vapin, richten muß, dab mit Anfang 568 Jahres 1869 das Defizit geschwunden sei. Das Jahr 1868 st als ein Hebergangsjahr zu betrachten, während dessen alle die­inanzoperationen ausgeführt werden müssen, die zur sbstematischen Ordnung der Finanzen und der Staatsshhulden unumfänglich nöthig ind. Bremgemät mußte in dem Borschlage auch dafür Sorge getragen werden, wie das Defi­­zit des Jahres 1868 zu veden sei, und hiefür bleibt sein anderes Mittel übrig, als die Vermehrung der schmebenden Schuld. Die wichtigste und beei­licste Frage­n­ jedenfalls die jest­legung des Jahresbeitrags, welßen die zur ungarischen Krone gehörenden Länder von den Lasten der gegenwärtigen Staats­schulden als ein­ für allemal zu bestimmenden Jahresbeitrag über­­nehmen sollen. So wie einerseits die Billigkeit von uns göttert, dab wir unseren Kräften gemäß , also nach Berhältniß unserer Steuerfähigkeit, von den erwähnten Lasten so viel übernehmen, ala wir rechtschaffener Weise tragen künnen , ebenso erfordert es die Gerechtigkeit und die Billigkeit andererseits, dab Sr. Majestät übrige Länder einen tdeil ver bestehenden Staatzlasten als Vor­­belastung auf ich nehmen sollen. » Es genüge zu­r Rechtfertigung dieses Verlangens,nuss die folgenden Motive vorzubringen­x a)Es ist unzweifelhaft,daß unter den­ Staatsschulds­­posten­ sich beträchtliche Summ­en befinden,w­elche die übrigen Länder Sr.Majestät überhaupt oder wiedes für sich betreffen b)an Behilf der nützlichen­ Investition­en­,welche aus den öffentlichen E­inkünften gemacht wurden sin­d auf die übrigen Königreiche und Länder Er Majestät verhältni­ßm­­äßigrößere Sum­m­en verwendet worden.Unaain w wird,um dieselen Inve­­stitionen m­achen zu könne­n,genöthigt sein,seinen eigen­en Recht in viel größerem Maße insinnspruch zu nehmen c)Die sogenannte»Freie»Rente'«,welche in un­serem­­ Va­­terland noch in sehr geringe­m­ Maße besteht,währen­d sie in den übrigen­ Ländern Sr.Majestat viel groß­er ist,i­ird der Besteue­­rang in nicht gehörigeniklsiaße u­n­terzogen«;dahei«ist die Stei­er­­fähigkeit im­ Verhältniß zu den eingeflossenen steuern in den übrigen Ländern Sr.Majestat beträchtlich größer. Als Die zu­ri ungarische sisirone gehörigen Länder sind durch eine verhältnißm­äßig größere­ Grundeinlastung sich nie belastet. Aus­ allen diesen­ Gründen­ verlan­gte dasiinoarische Mis­nisteriu­m­ früher,daß sich die an­dere Hälfte eines in­sensuitime vor 132,späte­r,daß eine von st­ixl­illion­en vorläu­fig übernom­­meni­erde.Indeß gelang ex js nach diesbezüglicherlängerer Un­­terhan­dlu­ng,zwiiSeit i­n deS IJJ Zinisteri­mis der übrigen­ Länder Sr.Majesttit die Einwilligung zu einer vorläufigen Decku­ng von LTi Million­en zu erreichen,jedoch unterd­­ransdrücklichen Be­­din­gung,daß das Beitragsverhältniß am­ Kosten der aquet pragmatischen­ Sanktionsn­etzen den­ gemeinsamen Staatsan­gelegen­­­heiten zwischen den Ländern der u­ngarischen­ Krone u­nd den übri­­gen Ländern­ SS Majestät in der Proportion­ von­ 30:70 fest­­gestellt wird.Indem das sinngarische Mini­sterium­ diese Bedin­­gung vorlegt,erklärt es in Betreff desermähnie an Millionen bewegenden Abzugs,«dass es denselben in Rüicksicht auf die große Konversion sich ergebenden Jahresbetrag zur Last d­er Länder Sr. Diajestät vorläufig 25 Millionen abgezogen werden, und von­ der übrigbleibenden Summe werden die Länder der ungarischen Krone tragen, einen gewissen verhältnißmäßigen Theil , betrage ; indes. glaubt daß dieser verhältnißmäßige Theil nicht über 28% e& nach langen Verhandlungen , welche über zwei Monate in Anspruch nahmen, einen Beitragsschlüssel von­ 30 % in Auf­trag bringen zu können. — Seine Gründe sind folgende : Die wirklichen Steuereinnahmen — die Einkünfte der Staatseinnahmen und der Bergwerke nicht eingerechnet — ber­tragen nach einem 6jährigen Durichnitt 281% %.­­ ‚Unter diesen Jahren sind inveß zwei, nämlich 1861 und 1863, bei uns kaum als regelmäßige Jahre zu nehmen. „per einem zuwedmähigen Selfgovernment it die vajche eh der Steuerfähigkeit in unserem Baterlande sicher zu erwarten. „83 ist schließlich zu bemerken — was ein Umstand von der größten Wichtigkeit it — was der Jahresbeitrag,, welchen wir zu den Zinsen der Staatsschulden beitragen — ein für allemal festgestellt wird, und unter seinen Umständen eine Abs änderung erleiden kann ; — daher it auch der Billigkeit gemäß die Möglichkeit der rascheren Entwicklung der Zukunft in Rech­nung zu ziehen. h « Das ungarische Demnisterium it überzeugt, daß bei die­­sem zweischen von beiden Ministerien fetgestellten V­orschlag, eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung vorausgefeht, und wenn alle ‚jene Mittel angeiwendet werden, welche zum materiellen und geistigen Aufschmung der Länder dienen, hauptsächlich wenn die inneren Verhältnisse ih Tonsolidiren und unser Vaterland fs­nes inneren und äußeren Friedens erfreut, — die zu überneh­­mende Last erträglich sein wird. .... Das Opfer, t welches gebracht werden sol, kann gewiß nicht gering genannt werden ; jedoch der moralische Gewinn, das mit der glücklichen Durchführung des Ausgleichs ver­legte Grund des­ Ziciespalts shmwindet, welcher das konstitutionelle Einverneh­­men zwischen den Länder des ungarischen Krone und den übri­­gen Ländern Sr. Majestät stören könnte, würde ein nicht genug au­fhaltendes base sein. · staknollwendig,noch die in Papiergeld bestehende ichzwebende Schuld zu ericklgn­en Nach der in allgemeinen um­­rissen gehaltenen Uebereinstim­mung wird er Aufgabe der beiden G­esetzgebungen sein,sinanim­ft diesbezüglich im beiderseitigen Einvernehmen einen Besch­utz zu fassen. » »«JUDEMDCZUUgCUscheMini­sterium das Resu­ltat der b­en­­s­chtlich der Staatsschulden gepflogenen Verhandlungen der Regxiis­kolardeputation mittheilt,»fann es»zugleich auch darüber eine Meldung erstatten,daß hinsichtlich all jener Gegenstände,»w­elche der 1,867erG».­21.auf Grund des gemeinschaftlichen Botschlages, der beiden Ministerien du­rch die Gesetzgebung zu entscheiden um— ordn­et,dieliebereinkunft in den Hauptzügen schon zu Stande gebracht wurde 11.Ueber den Stan­d der Verhandlu­n­gen liegen uns die folgenden zwei Korresponden­zen vor:­­ j . 90 Wien, 20. September. Heute Nachmittags 4 Uhr vereinigen sich die Sublimitis der beiden Deputationen zu einer gemeinsamen Vorberathung über die von Seiten der’ beiden Mi­­nisterien unterbreiteten Vorlagen. Von­ Seiten ihrer Deputation wurden in dieses Spezia-Subkomité gewählt : die Grafen Franz Zichy und Anton Szécsen , Koloman Ghyczy, August Trefort, Raul Somffid ; von Seite der cisleithanischen Deputation die Herzen: Kaiserfeld, Herbst, Bresil, Hopfen und Hodh.“ Beiden Subtomites wurden von ihren Deputationen prinzipielle In­stellationen mitgegeben, innerhalb deren eine Grundlage zur Vereinbarung, aufgefunden­­ werden soll. Die Prinzipien,, von denen die Weisung der cisleithanischen Deputation geleitet it, habe ich in meinem gestrigen Schreiben bereits gezeichnet. Die Instruktionen, die das ungarische Subkom­ite erhalten hat, snd nach einer dreimaligen Rollberat­ung der Deputation­­ festgejebt worden; sie schließen sich vor ministeriellen Vereinbarung im Wesentlichen an uich sind eigentlich dahin zu testimiren , daß Ungarn bi­s zur äußersten Grenze seines Könnens, gehen solle, um eine definitive Vereinbarung zu Stande­ zu bringen, aber eben nur bis bieher und nicht weiter. Verpflichtungen, die Ungarn zu leiten außer Stande i­, d­ürfen nicht übernommen werden, schon mit der reservatio mentalis,­­ daß sie nicht gehal­­ten werden. — Wien, 20. September. Die Antwort der cieleitbar nischen Deputation auf die beste ungarische Provosition hat heute nur ein gewissermaßen historisches Interesse. Erwähnt sei nur, daßs die cisleithanische Deputation den Quotenantheil Un ganz für die pragmatischen Verpflichtungen auf 317, stritt. Dies hat heute umso weniger Bedeutung, als Diese Deputation selbst in der Instruktion, welche sie gestern ihrem Sublimite mitgegeben hat, den Antheil Ungarn, auch nur, übereinstimmend mit dem ungarischen Borsdlage, auf 30 Perzen, normirt. P. S. Bor Bortschluß erfahre ich, daß die avifizie Lisung der beiden Sublimite­n heute stattgefunden, daß derselben die Minister Andrasfy, Bede und Lónyay beigewohnt haben. Finanz­­minister 2önyay gab über Anfrage des cißleithanischen Sub­­somités die Erklärung ab, das Ungarn vom Jahre 1869 ange­fangen an in dem Falle, als die Unifikation der Staatsschule nicht durchgeführt sein sollte, für die Dauer jährlich die alte Ziffer von 33 Millionen als Beitrag an der Staatsschulebe­­dedung acceptirt. Diese Erklärung wurde mit Befriedigung auf­genommen. Wenn die Deputationen diese Ziffer genehmigen, so ist der finanzielle Ausgleich als erledigt anzusehen. Kommenden Mittwoch oder Donnerstag dürfte dann die Zeichnung des Schlafe­protofolles stattfinden. KR. ©. Wien, 20. September. In der geitern Xbende stattgefundenen Sipung des­ konfessionellen Ausp­uffes vereh­rte dag zur Vorberatbung des Mülchl­elv’schen Entwurfes eine­­ gesehes eingesebte Subsomite, bestehend aus von Ab ist hier Verordnung des festhalten werde. Ministeriums in Bezug auf die Kirchengüter ff., pr. Oktober-Dezember 40% Marseille,2­ i.September. 3 fl. nämlich erlassen —— &s sollen italienische Ne­­hat daß Gilberansehen pr. Septemz | - Tragweite dessen daß der A­ssgleich dadurch de»· »,» werden dann; A für annehmbar hält. Demgemäß toürden von dem, nach Das ungarische Ministerium bitte gewünsch mnitiv ne Durdfúbru

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