Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1870 (Jahrgang 17, nr. 99-123)

1870-05-16 / nr. 111

«—.­Ws­s ABENDBLATT DES PESTER LLOYD. Die einzelne Nummer fostet 4 Er. d. W. arif die Regierung selber gewünscht, daß Fewiife Reformen no 3 Ele bal AAA Bo ékázüátbal 9. ee 2 ne = Der päpstliche Nuntius hat, wie „PB. N“ von Mien aus glaubwürdiger Quelle erfährt, an den Grafen Beust in der Ange­­legenheit ver Befehung des Angramer erzbischöflichen Stuhles ein vertrauliches Schreiben gerichtet. “Der Finanzausschu­ß hat nach längerer lebhafter Debatte, an welcher, wie wir hören, der Ministerpräsident Graf Andrä 119, die Miinister Gorove und Bebe­rovics sich betheiligten, von in Trage stehenden der nur auf diese Weise Aber die Regelung zur Zeit des gleiches der Frontisch-flavonische­munisationen abgeschnittene Gegend durchschneidet, hat den über Nafiega, Bozfega nach Gradista führende erklärt, und bei Anerkennung der weit größeren Bortbeile, welche in finanziel­­ler Hinsicht die andere Route vonCfiegg über Djakopar, Brood, Gradista unstreitig bietet, die politischen Gründe hervorgehoben, welche — bei dem Umstande, daß feden mit Kroatien abgeschlossenen Ber. Landtag sich einstimmig für den extre­­men Flügel erklärte, und seht alle Abgeord­nete dieses Landtages bei dem ungarischen Reichstag denselben, weil er eine von allen anderen Rom, deren große Urwäl­­ausgewügt werden können, sehr warm befür­­worten­d den Ausschuß gleichsam gezwungen haben, dieseg Opfer dem Reichstage anzuempfehlen. = Das 2Ter-Romith in seinen vorgestern Abends und ge­­stern von um 8 Uhr Früh abgehaltenen Sikungen den Gejekentwurf der Munizipien zu Ende berathen. Der in aunserem legten Berichte erwähnte §. 46 wurde nach längerer Debatte dahin abgeändert, daß die Anmeldung eines besonderen Antrages zwar immer 24 Stunden früher erfolgen, aber verfehle weder im Notariat, wo anderswo schriftlich vorliegen müsse, sondern die einfache Anzeige genüge. Gegen die Bestimmung des 53. $, Punkt g, wonach der Ober­­gespan im S­öffer Land, der Königsrichter u. s. w. die Abgeordneten der Széiler Wahlbezirke, den Königsrichtern nicht ausschließlich gebührte, die Mehrheit des Komite’3 glaubte jedoch, darauf hinweisend, daß, wenn die Deputirten Sieben­­bürgens eine Gleichheit in allen Gegenständen der Verwaltung mit Un, dieselben auch da in dieser Frage seine Ausnahme bean­­spruchen können, für die Beibehaltung des Gesetentwurfes stimmen Gegen die Verfügung des 58. $, bis jest dieses Recht zu monad einzelne gegen die Beischlüffe des Vizegespans biiett zum Minister Zfedsnyi die Einwendung, daß biefe Be: der Selbstverwaltung verlebe, amtliche Verfahren laut welcher Komitate, Städte und Distrikte ihrer eigenen von denselben gewählten Beamten selbst überwachen und fonteoliven und die vorliegenden Klagen in öffentlich verhandeln und erledigen. Nur inneren Verwaltung in Rücsicht Aus­übung dieses Rechtes könne der Vorschlag, daß die Hälfte des Munis­zipalausschusses aus den Höchstbesteuerten, die der andere Hälfte aus mählten gebildet werde, seine Berechtigung finden. . Wenn jedoch diese Kontrole ohne Darmwischentrift des Munizi­­palausschusses an den Minister de Innern übertragen wird, so falle jeder Grund weg, dem Besis, welcher bei dem Verfahren der Lokalbeam­­ten am meisten interessirt ist, Horvát dem Charakter der ich diesen ,vorwiegenden Einfluß in die Zentralregierung verliere jeden Bortheil, welchen bei die Kontrole des Ausschusses derselben bietet, und überbürdet sich selbst mit Geschäften, welche nicht nach den Bedürfnissen des wirklichen Lebens, s sondern nochgedrungen nach bureaufrau­scher Schablone erledigt werden dürften ; daher er den Antrag stelle, diese Verfügung unwegzulassen oder statt des Minister des Inneren den Munizipalausschuß zu sehen, frühern das Recht der Ueberwachung bleibe ja immer der Regierung gesichert. — Hierauf ent­­gegniete Ludwig , daß diese Mar­men der Selbstverwaltung hiezu berufenen Munizipien ent­­sprechen, jedoch mit den Grundsäen der Verantwortlichkeit, welche auf dem Minister des Innern in Betreff der Landesverwaltung haftet, nicht sich bei allen im obigen $. 58 berührten Gegenständen im Na­­men des Munizipalausschusses, also gleichsam als Bevollmächtigter des­­selben, daher die Berufung an den Minister im Komits bald des Innern geboten sei. Die Mehrheit des Komites schloß sich dieser legteren Ansicht an, sowie an die übrigen 88. des Gefegen­twurfes — ohne wesentliche Aenderun­­gen — beibehalten wurden. Heute Abends folgt die Beratsbung über den Gefegentwurf von Gemeinden: Troß des Fleißes und der Eile, womit diese beendet sein dürften und troß der Bereitwilligkeit, mit welcher auch die Linke in ihrer Zusammentretung mit den Delegierten der äußersten Linien seit zwei Tagen — auch gestern Abende — sich in Betreff der leitenden Prinzipien zu vereinigen strebt, um sobald als möglich die Verhandlung in den Sektionen zu ermöglichen , glaubt man in den Kreisen der Ab­­geordneten dennoch nicht, daß die Munizipalgefege noch in dieser Session erledigt werden können. Bis Ende Mai sollen die mit den Kroaten ge­­meinsamen Gegenstände definitiv geregelt werden, hierauf folgen juridischen Gefegentwürfe, welche wohl von vom Monat Juni wenig Tage den Munizipalgefegen übrig Lassen dürften, dagegen aber, daßs die Session noch in Juli hinein tagen sol, protestigen die Abgeordneten in einer Messe, welche ziehen dürfte. Schluß ver Greffion bis­­ Der Gesetzentwurf von den Gerichtsvollstreckern fand in den Sektionen,selbst von­ Seite der Opposition,keine wesentliche Be­­kämpfung;die Ansicht,­dass der Richter selbst nur den Obliegenheiten seines Richteramtes nachkommen und von dieser Pflichterfü­llung»nicht durch zeitraubende,­oft sehr beschwerdevolle Vollstreckungen der gefallten Urtheile abgehalten werdende,war allgemein,wenn auch für jetzt die Einführung dieser­ eigenen Vollstrecker nur au­f dem Felde der bür­­gerlichen Gerichtsordnung,und auch hier nicht in dem ausgedehnten Maße ermöglicht ist,­twie dies bei­ der Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens jedenfalls stattfinden muß.Die­ zwei noch resti­­renden Sektionen haben­ gestern,Sonntag,obigen­ Gesetzentwurf erledigt. Die Modifikationen beschränken sich darau­f,dass die§§­3,4,10,11 Welche von den Gegenständen,aus denen die Kandidaten geprü­ft wer­­den sollen dann von den speziellen Erfordernissen der zu führenden Protokolle handeln,daher viel geeign­eter in einer Ministerialinstruktion erschöpft werden könnens wegzu­lassen wären-In Betreff der Taxen und Diurnen(fi­ ir die Einl­ändigu­­­­g des ersten Bescheides ZOkr.,für "die Exekution im Werthe von ZOOfl.,wenn dieselbe nur einen Tag dauert,1fl.,bis 1000fl.2fl.,höher 3fl.)entspann sich hier und da eine Debatte m­it der Bemerkung,daß diese Exekutionskosten—da die Diur­en ausser dem Sitze des Gerichte­s für jeden Tag die Reise nebst Reisekosten bezahlt werden müssen—die früheren übertreffen­,was­ in­­dessen bei dem umstande,daß die Gerichtsassessoren und Stuhlrichter 4 und 3fl.per Tag liquidirten,in Zweifel gezogen und der Vorschlag des Gesetzentzwurfes beb­isse­n wurden .Für morgen ist der Zentralausschu­ß berufen­. =Durch die Ernennu­ng Berzeviczy’g ist das Depu­­tirtens Mandat des Siebenlinden-Wahlbezirks im Sároser Komitate vakant geworden.Die dortige Intelligenz hat an den Sektionsrath im Finanz­­mnisterium Lud.Dessewffy die Aufforderung gerichtet,als Kandidat der Denkpartei aufzutreten.Dessewffy hat zugesagt,und seine Erwählung wird als beinahe gewiß angesehen. — Die „M. Uflag“ beginnt in ihrer Sonntagsnummer die Veröffentlichung eines Fragments aus „Kofjuthsbe Berfaf­fungsent­wurf“, der, wie Rofjuth bemerkt, schon vor 19 Jahren von ihm niedergeschrieben wurde. Jenes Fragment betitelt sich: „V­orsehlag in Betreff der fünfzigen politischen Organisirung Ungarns mit Rücksicht auf die Lösung der Nationalitätenfrage‘. Während­ seiner Internie­rung in Riutafia im Jahre 1851 sei nämlich an Kossuth die Frage gerichtet worden, wie seiner Ansicht nach es möglich, wäre, in der Zu­­kunft jenen Sprachen­ und Nationalitätenhalter beizulegen, der von so unheilvollem Einfluß auf die 48er Freiheitsbewegung geworden, und als Antwort darauf sei jener Vorschlag von ihm verfaßt worden. In dem einleitenden allgemeinen Raisonnement spricht sich Kossuth ent­­schieden gegen die dem Charakter des Ungars­ widerstrebende Zentra­­lisation aus. Das Grundprinzip müsse die Souverainetät oder das Selfgovernment sein. Unter Bolt verstehe er die Gesammtheit der Landesbürger. Das Korollar dieser Definition sei die Rechtsgleich­heit und das allgemeine Stimmrecht. Die auch das allge­meine Stimmrecht Ge­wählten seien jedoch nur bezüglich­ der Staatsan­­gelegenheiten das Organ der Politsouverainetät. CS gibt aber auch noch andere Organe: das Individuum für die Sphäre der individuellen Rechte, und so weiter hinauf die Familie, die Gemeinde, das Komitat. Jede dieser Sphären beansprucht ihre Autonomie, in welche die anderen nicht eingreifen dürfen. Was also zuerst die individuell­­ten Rechte betrifft, so müsse der Staat mit ihnen rechnen und aussprechen, daß die Gesehgebung dieselben weder modifiziren, noch ab­­schaffen dürfe. Zu diesen Rechten gehören unter Anderen die Gerdanten­­(Prep.) Freiheit, die Gewissens: (Religions) Freiheit und Assoziations­­freiheit. Wie nun rüdsichtlich der Religion die Individuen das Recht haben, sich zu assoziiren, müsse dies an rücsichtlich­er Nationa­­lität der Fall sein, welche gleichfalls, wie die Religion, eine soziale Angelegenheit it. „Die zu einer Nationalität gehörigen Lan­desbürger treten also behufs Förderung ihrer nationalen Interessen in eine Gesellschaft, sie bilden gemeindenweise im Vertretungswege Bezirksvereine und diese werden, in einen allgemeinen Nationalverein sich verschmelzend, sich eine solche Verfassung geben, die ihnen anjank fi­ einen Nationalchef wählen, dem sie nach Belieben den Namen Wojwod, Hospadar u. s. m. geben, sie werden, wenn es ihnen zweckmäßig erscheint, mit ihrem so­­zialen Nationalverein die Leitung ihrer Kirchen und Schulen verbin­­den; sie werden sie Statuten entwerfen, ihren Verein nach diesen Sta­­tuten verwalten, mit einem Wort, sie werben mit vollständiger sozialer autonomer Freiheit für die Förderung aller moralischen und sozialen Interessen sorgen, deren Summe wir die „Nationalität“ nennen. „Dieser Verein hat nichts mit dem Staate gemein. Der Staat verlangt von ihm nichts Anderes, als daß die V­ersammlungen öffent­­li seien, damit, wenn sie das Gefeg verlegen sollten, die Herrschaft des Gefetes aufrecht erhalten werden könne.“ = . B. N.“ veröffentlicht folgende Zuschrift: „Geehrter Herr Redakteur ! Die im Kommunikationsministerium zu gesciehenden Nenderungen werden, nach den Mittheilungen des „Reiter Lloyd“ und des amtlichen Blattes, morgen vollzogen werden. Demgemäß tritt Grnst Hollan, während Gorove ie K­ommunikationsminiter bleibt, als Staatssekretär zurück, wird aber gleichzeitig der Ita Minister sein, insofern er im Lause die Regie­rung in allen Angelegenheiten vertreten wird, welche bis jeßt noch nicht abgemwndelt sind. „Sür wahr, es ist schwer, ein solches Arrangement zu begreifen. 63 besteht jonach ein interimistischer Minister, der aber eigentlich nicht dafür vorhanden it, wofür er vorhanden sein sollte, d. h. für die Ab­­wicelung der noch in der Schwebe befindlichen Angelegenheiten, und den Mann, den man dem Titel nach nicht zum Minister machen will, macht man de facto dazu und vermehrt durch diese verkennten Maß­­nahmen die Verwirrung, in welcher unser Kommunikationswesen schon so tief d’rin steht, ha in’ Unendliche. „Wenn aber schon das amtliche Blatt uns alles dies bekannt­­gegeben hat, möchte es dann nicht auch die Gefälligkeit haben, uns zu sagen, wer denn eigentlich während des Interregnums die Verant­­wortlichkeit trägt? Gorove, welcher deutlich erklärt, daß er sich nicht berufen fühle, die Verantwortung für solche Dinge zu überneh­­men, die nicht aus seiner Initiative hervorgegangen, oder Hollan, wer zu dem Hause in seiner Beziehung steht, oder die Gesam­mtregierung, oder der Ministerpräsident, oder wer sonst? Und wenn Gorove nomi­­nell die Verantwortung trägt, kann er sie auch faktisch tragen, nach­dem Jedermann weiß, und er selbst auch er erklärt, hab er in die noch­ in der Schwebe befindlichen Angelegenheiten si überhaupt nicht ein­­mischen will? Eine gütige Antwort würde uns sehr zu Dant verbinden.“ § — In Betreff der Militärgrenze hat ,B. N.” folgende wichtige Mittheilung erhalten : « »Es ist bekannt,daß das gem­einsam­e Kriegsministerium ver­­schiedene,,Reforme­n««in der Militärgrenze in’s Leben führen wollte, und daß in Militärkreisen­ ein Gewicht darauf gelegt wußde,daß diese Reform­en,mit welchen die Militärsregierung in deF»Militärxiren­z ein neuer Glob­e»brillirt«hätte,noch­ vor derCn­tm­ilitarisier­ng eines Theiles der Militärgren­ze in’s Lebens treten­.Der Kriegsminister m­achte auch Sr.Majestät in dieser Angelegenheit eine Unterbreitung,auf welche jedoch allerhöchsten Orte seine abschlägige Entschlie­­ßung erfolgte. Go­tt es benn de wahrscheinlich, daß ein guter Theil dieser Reformen, insofern dieselben eine Ben der mate­­riellen Lage der Grenzbevölkerung­­ bezwehen, von der Gichtregie­rung werden durchgeführt werden. (So viel wir wissen, hat die un­ s um Defegentwürfe über aus der staatlichen Binfengarantie legirten ersten Donaudampfschifffahrts-Ge Kia­ft ergebenden Verhältnisse. ‚Der Friedensverlrag, welcher dem im seßten Jahrzehnte ten orientalischen Kriege ein Ende machte, der Donau, auf ring am 23. Mai 1857 der Donau Vertrag, nach welchem dei ae ausschließlich jten und den Abschreibungen am Kapital nd die ne­ue die Zinsen. Das garantirte Reineinkommen entspricht einer sperzentigen Ver­­­folhermaßen garantirte Summe der pripkt allein außer Kraft gefekt wurde. Demzufolge schloß die damalige geführt moduch das Privilegium der privilegirten ersten Donau­­dampfschifffahrts-Gesellschaft vom 16. August 1846, nach welchem vie­­r die Kommunikation mittelst Dampfschiffe innerhalb des österreichis­­chen Territoriums­zinsung des Aktienkapitals. Der die vermittelte, z. E. Regie: neuen stk­o als Scha­­denerlaß für ihr außer Kraft gefektes P­rivilegium von Seiten der Re­­gierung ein Reineinkommen von 1,920.000 1 vom Jahre 1858 bis zum Jahre 1880 derart garantirt wurde, daß außer den Betriebs so­­welche nach der von der Gesellschaft aufgenommenen Darlehenssumme von 8.450.000 fl. zu zahlen waren, ebenfalls aus der Brutto-Einnahme gedecht, und diese schmebenden Schulden troß der zeitweiligen Amortisationen bis zur Höhe der obbenannten Summe immerfort ergänzt werden können. » des Reineinkommens eventuell übersteigende Mebershuß­it vor Allem im Sinne des Vertra­­ges zufolge der Garantie-Verpflichtung zur Rückbezahlung jener Summe und ihrer Aperzentigen Zinsen zu verwenden, welche als Ergänzung des fehlenden Einkommens verabfolgt wurde. Sollte aber nach Ablauf der Garantiezeit, die Gesellschaft im mit diesem Staatsvorschhffe in Schule verbleiben, so ist diese Schuld nur in dem Falle rüczahlbar, wenn Summe der Aktienzinsen 63 wurde nämlich und Superdividenden 3. Dezember 1861 Zeit 1.475.000 sohleß aus dem gewonnenen Ginfommen 525.000 mit ihren Briefen. Englich am 4. Juli 1867 traf während die E. f. Regierung eb­haft einen neuerlichen Vertrag, und zwar für Linsen sich auf also die der Seit der Garantie die während derselben Zeit verabfolgten Summen der Zinsen­­garantie übersteigen sollten. Am mit der Ge, die Dauer von zehn­ahren, nach welchem die Gesellschaft zwölf Jahre hindurch auf die all­­jährliche Einlösung und Amortisation von 1000 Stüd Aktien (á 525 fl.) Reparaturen und Abschreibungen am Betriebskapitale aber während der Dauer der Aktien, sowie auf Reparatur der nöthigen Betriebsmittel viefer fl. verwenden kaum. Die Folge dieser, die Staatshilfe immer mehr in Anspruch neh­­menden Verträge war, daß die der Gesellschaft gegebenen Hilfssummen en 1858 bis 1865 die obgenannte szánták, mit der Gesellchaft ein drittes Webereinfommen, in welchem der Gesellchaft auf weitere sechs Jahre neuerdings Begünstigungen zu Theil murben­ , fortan auf Amortifation Auschaffung von neueren von der Bruttoeinnahme jährlich 2.300.000 fl. zu verwenden. Der mehr als 3 Millionen Gulden ausmachende Einkommens­­überschuß, der sich in den Jahren 1866—68 ergab, ist zumeist den da­­maligen guten Ernten zuzuschreiben , welche einen außerordentlich leb­­haften Verkehr hervorriefen, man man jedoch für die Zukunft nicht als ordentliche und sichere Einkommenzbilanz­ betrachten kann, nachdem das Einkommen schon zur Zeit der Verhandlungen schifffahrt und durch jung und influirender günstiger Fak­oren au fellschaft vortheilhaft bezüglich der Aufhebung vieler Garantieverhältnisse eine Verminderung zeigte. Unter solchen Umständen wäre die von der Gesellschaft geäußerte Bitte um Aufhebung des Garantieverhältnisses unter den enthaltenen Hauptbedingungen um so eher zu erfüllen, als die Donau, so auch das Einkommen zum größten Theil auf ungari­­schem Territorium besteht, und eben auf dieser Linie fortwährend sich vermehrende Dampfschifffahrtsunternehmungen eine Kurrenz hervorrufen, daß dieselbe die Ginfünfte der Gesellschaft die Mitwirkung jedes Ron voraus­­sichtlich in nächster Zukunft wesentlich beeinträchtigen wird. € 3 ist indeß nicht zu verfennen, daß die Aufhebung des Garan­­tieverhältnisses Außerdem und einer rationellen Betriebsverwalt die betreffende Ge­­ist, weil sie in Folge verselben vollständige Selbst­­erwartungsfreiheit erlangt, welche ihr fest fehlt; sie kann dann ihren­etrieb vergrößern oder verkleinern, mit einem Worte, der Kreis ihrer freien Thätigkeit wird sich erweitern, Bertrand gegenwärtig blos Zahl ihrer Schiffe nicht vermehren, den műre. eine feine Vortheile bietet, mungen als auch im Sinne des wird große Berluste bewahrt, die Rast hat, daß §. die Aufhebung staatlichen Vorschhiffe verpflichtet wird, nachdem der Zinsengarantie lebensfähig sein kann. Wichtige Rücksichten find­et also, sie sich im Gefeg im Sinne des enger Schranten bewegen, die unrentable Betriebsbranchen nicht einstellen kann, und, was die Hauptsache ist, und, nachdem sie sich um rationelle Grsparungen nit kümmert, da die Arten der Gesellschaft ohnehin mit 8 Berzent garantirt sind. Daß solche unnatürliche Abhängigkeit dem Berzebre selbst deren Beseitigung aus dieser Ursache ein Landesinteresse­nt, bedarf seines w­eitläufigeren­ Beweises. Vom Gesichtspunkte der Regierung aus erscheint die Aufhebung des Garan­­tieverhältnisses auch darum wünschenswerth, weil dadurch die Nothwen­­digkeit wegfällt, 7 der Gef.-Art. XV: 1867 bezüglic) der Modalitäten der Erfüllung der Garantiepflicht eine besondere Ver­­einbarung zu treffen, was mit nicht geringen Schwierigkeiten verbund des Privilegiums dem sichern Aufblühen der ungarischen Dampfscifffahrt dienlich sein, nachden fer­­ner jedes Dampfschifffahrts-Unternehmen unter gleichen Verhältnissen konkurriren kann, während in ungünstigeren Jahren, wenn die Binsen­­garantie die privilegirte Dampfschifffahrts gesellshaft vor jedem möglichen Verlustes direkt im Ganzen von den übrigen Brivat-Unternehmungen getragen werden muß, was zur Folge daß die sichere Konkurrenz der Brivat-Unternehm älteren großen Gesellschaft blos nach der Aufhebung Nachdem aber die Gesellshaft­sitäten ins Auge gefaßt, se­wohl die Regierung der Staatsgarantie bewegen, wer alle Eventua­­mit der Summe begnügen, welche sich in den ungewöhnlich günstigen Jahren 1866—68 im Betrag von 2.750.000 fl. als Einkommensüberschuß ergeben hat, von welcher Summe dem unga­­rischen Staat die 3O perzentige Quote zusormt. Bezüglich der Mohács-Fünfkircher Bahn wurden dem ungarischen Staat all die wesentlichen Vortheile vorbehalten, welche vomselben seiner­­zeit kontrastualiter ausbedungen wurden. *) Den Gefegentwurf selbst haben wir bereits mitgetheilt. Die beantragten Beischlüsse bezüglich der von der Gesellsshaft zu zahlenden Steuern bedürfen seiner weitläufigeren Motivirung, nachdem sie den Grundlagen der Billigkeit und N Reziprozität entsprechend zwischen beiden Ministerien festgestellt wurden. Oien, 9. Mai 1870. Melchior Löw Ai­anz­­­ ay,m.p, ER ER iniiter. (—y.) Agrant, 13. Mai. Z Tagtäglich bricht sich die Ueber­­zeugung hier mehr Bahn, daß eine Renderung im Kroatischen Regie­­rungsorganismus stattfinden muß, bevor die Plenarfigungen des kro­­atischen Landtages wieder aufgenom­men werden. Man erwartet sogar mit Bestimmitheit, daß die legte einer Neffe des Baron Maud der Vorläufer dieses Versonermwechsels ist. Mitterdessen sorgt die Landes­­regierung für Beschäftigung für den Landtag. Das Comité, welches den Entwurf des Munizipal-Organisations-Gesäßes der Regierung durch­­berathen sol, hat bereits seine Arbeit begonnen, welche dann als Substrat der Landtagsverhandlungen dienen wird. Es ist dies eine Engquote: Kommission, die theils aus Landtagsmitgliedern, theils aus sonstigen wissenschaftlich gebildeten, intelligenten P­ersonen besteht. Die Land­­tagswahlordnung hat gleichfalls schon die erste Sektion des Landtages durchberathen, nur ist bei diesem Gelegentwurf sehr zu bedauern, daß der Wahlzensug der direkten Wähler auch für die Einwohner der transz tulpaner Bezirke und des Küstenlandes gleich jenen der Uebrigen mit 50 fl. Steuer festgejest­et, da dadurch viele der Grundbesiter jener sterilen Gegenden vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben, welches sie früher ausübten, als der Zensus auf 20 fl., resp. 5 fl. für jene Gegen­­den festgefeßt war. Ferner haben die Fachmänner, die den von der Regierung ausgearbeiteten Gesebentwurf zu begutachten hatten, ihre Aufgabe größtentheils schon aeicit. Alles läst vermuthen, daß dies im liberalen Sinne geschehen sei. Besonders in Bezug auf Agram wäre dies sehr zu wünschen, denn die hier die Bildung und Erziehung der weiblichen Jugend in den Händen habenden, vom Jesuitenorden abhängigen grauen Schwertern haben ihre, von deren Vorgefesten in Tirol gestellte Aufgabe gegenüber den Prinzipien der Aufklärung bis jeht in nur zu verhängnißvoller Weise gelöst. — Ueber das Treiben dieser ultramontanen Vorposten, und insbesondere über deren, über das ganze Land ausgebreitete Nes, welches nur den Awed hat, dem Sesuitenorden und der Erreichung dessen verderblicher Biele möglichst ausgiebige materielle Hilfsquellen zu verschaffen behalte ich mir vor, ein anderesmal umständlich zu berichten. ‚ Große Sensation erregt hier die Verurtheilung des Grafen Viktor Orfic wegen öffentlicher Ge­waltthätigkeit und­­ schwerer körperlicher Beschädigung zu 3 Jahren schweren mit Fasten verschärften Revferő und Berlust des Grafentitels. — Der Sachverhalt ist in Kurzem fol­­gender : Der Landmann Fulio hatte die Spur eines Fuchses aufgefun­­den und spürte demselben mit der Büchse auf der Nachsel nach. Die Spur führte in den Wald des Grafen Orfic, zur Herrschaft Vajezda gehörig. Als derselbe bei Landmanng ansichtig wurde, feuerte er sein mit Rebposten geladenes Doppelgewehr auf denselben ab, und ver­­wundete ihn am Schulterblatt. Zugleich stellte er an seine Begleiter die Aufforderung, dasselbe zu thun, die aber auf die­ Begehren nicht eingingen. Dies der eine­ Fall. Draftischer ist Der andere. Der Landmann Priscan hatte ein Feld des Grafen Orfie um die Hälfte des Neinertrages in Wacht genommen und­ dasselbe mit Ru­­kuruz bebaut. MS es zur Theilung der Früchte kam, hatte der Bauer den Grafen dadurch übervortheilt, daß er einige Kolben Rukuruz unter das abgeschnittene Malzstroh vor der Theilung verstecte. Der Graf­ wurde dessen inne, nahm einige seiner Dienstleute mit sich, brach mit Bewalt in die Wohnung des Briscan ein und tieb denselben mit einem Borer über den Kopf, so daß ihm das Blut über das Gesicht herab­­strömte. Hierauf ließ er ihm die Hände rüdlings binden und ihn auf das Kufuruzfeld führen, wo er ihm, den verstecten Aufuruz zeigend, mit den Worten: Haj se tako kuruza bere? (Wird der Aufuruz so frett ?) mit einem Brügel derart mehrere Streiche über den Rüden erunterhielt, daß der Bauer zusammenfant. Dann ließ er ihn ge­bunden auf das Schloß Zajezda führen und dort in das unterirdische ZIhurmverliek einsperren, bis das Mittagmahl vorüber war. Auf, Für­bitte des anmwefenden Pfarrers Petak wurden zwar dem Priscan die zus­gedachten 25 Stodprügel erlassen, dafür ließ er ihn in eine­­ Scheuer führen, dort den Kopf vom Knechte einseifen und raff­te ihm dann eigenhändig das ganze Haar vom Haupte weg. (Ein netter Bursche, dieser Graf Drfic!) — Diese Fakten sind nicht zum Mindesten über­­trieben, denn derart waren sie in der Anklage angegeben und von Zeugen beschworen. Bemerken muß ich no, daß der Staatsanwalt ein Straf­­ausmaß von nur 2 Jahre 4 Monate Kerker mit Fasten beantragt hatte. Der Gerichtshof hat hier demnach strenger geurtheilt als die Staatsanwaltschaft. K. Wien, 15. Mai. Wenn es richtig war, daß die Reise des Grafen Protockfi nach Prag von jenen Berichten abhängig gemacht wurde, welche die politischen Gelai­eurs, Smolfa und Pietrino, an ihn von dort gelangen lassen konnten, dann scheint das Terrain dem Ausgleiche günstigen Weise bearbeitet zu Die Zeit der Abreise selbst lautet haben, ist noch nicht fid­et, doch dürfte hier selbe wahrseinlich morgen Abends erfolgen. Die Berichte, welche Dr Smolfa bieher gelangen lassen konnte, sollen sehr hoffnungsvoll .e In welchem Umfange dies der Fall war, läßt sich­no nicht ermessen, wenn auch behauptet wird, Smolfa hätte bereits melden können, er habe die Czechen zur Reichsrathsbefhndung bestimmt, sich Smolfa über diese Punkte in tiefstes Schweigen, wenngleich er sehr zuversichtlic auftrat. Ueber die Ausgleichsthätigkeit des Baron Betrino in Brag verlautet noch nichts; es scheint, daß derselbe Beirath des offiziösen Unterhändlers Smolfa figurier. — wird vorläufig seine Folgen finuiren will, unter der haben, weder für den Baron Widmann, noch für den Wiener Gemeinderath, troß der tendenziösen Gerüchte, mit welchen man der Negierung Gewaltschritte in sie ohnehin einer Angelegenheit in­ shon genug zu leiden hat. Der „ Rücken­t Widmann’s bleibt bei all dem nur eine Frage der Zeit, denn an die Andeutung, das Landesvert­eidigungs-Ministerium solle auf­­gelassen und in eine Landwehrsektion des Ministerraths-P­räsidiums um­­gewandelt werden, war nichts als ein Versuch, der Regierung einen Rückzug aus der fatalen Frage Widmann zu ermöglichen. Meinen In­­formationen zufolge denkt Niemand an eine derartige Beseitigung des Landesvert­eidigungs-Ministeriums. Inzwischen fährt die Affaire IB­ib­mann fort, tüchtigen oppositionellen Staub aufzuwirbeln, und wird di­tionen müssen, wohl den garn anstreben, Verhandlungen zwei Eisenbahnrouren das Kandidationsrecht ausüben, einlegen können, machte Stimmung die charakteristische Eigenschaft könne nicht recht gedacht werden, wenn direkt dem Minister unterworfen sind, Schäfje zu gewähren, vereinbart werden können, Rh­enespan entwürfe sich für protestirten die das die von Eisegg bei den Nestaura: Verantwortung dieser zwei Geseb: 1. Juli nach fi febr lebhaft des Innern Berufung ihren Bersammlungen denn die Möglichkeit der auf die in administrative Gegenstände mischen können ; dazu Dr: im Aus: obersten Munizipalbeamten nicht und die Generalversammlungen verfahre der die Motivenbericht Gesellshhaft vorihußmeife mit der die Gesellschaft die Gesellsichaft die Einstellung befreite mit der genannten Gesellschaft berechtigt innerhalb zur Einstellung fl. welche nicht unbedingt zur Rüczahlung auf für so einen vom Staate Jahre 1880, so fann man fl, und und lebhafte der ber 8.532.373 fl. auf­ Prag bereit in einer fein, denn es steht nunmehr fest, Itration des Wiener Gemeinderaths gibt, wäre um erst dann recht glaublich, die Grechen wenn man darüber klar wie denn Smolfa rebt eigentlich über den Neid­grab­, den per horrepzirte, denkt und welches das Zaubermittel ist, das zu einer solchen Konzession zu in daß fih Graf Botocti nah Prag be: in der Dies fehen fönnte er doch felbft er anmwandte, als offizieller Die Demon­­ bestimmen. Hier­­ hüllte Affaire Wippmann zu­ den Szegedinechfängnissen. —Nachtbilder aus der jüngsten Vergangenh­eit.— « Hm —a­ Jn m­einem letzten Berichte hat der geneigte Leser mich und meinen gefälligen Führer auf dem­ Wege nach der Szegediner Fe­­stung begleitet und ist Zeuge der Schilderung gewesen,die«mit derselbe von dem­ Leben des Räubers in den ungarischen Ebenen entworfen. Mittlerweile gelangten wir an unser Ziel und ich laden in den Leser ein,mit uns abermals in eine der Zellen zu treten. Nur wenige der Szegediner Gefangenen tragen in ihren Kerkern­ eiserne Fesseln an Händen und Füßen.Der Mann aber,der bei unse­­rem­ Eintritte mit geheu­chelter Demuth sich erhebt und ungefähr die Miene macht wie eine«7 Schuh hohe Riesenjungfrau«,wenn sie weiß, daß sie als Merkwürdigkeit einem Neugierigen gezeigt werden soll,ist Einer jener Wenigen.Sobald er ein Glied fü­hrt,klirren die eisernen Dinge seiner schweren Kette nunheimlich aneinander und i­hr Träger, läßt sie oft mit Ostenxation au­f den Boden niederrasseln. «—Dieser Mann,sagt unser Führer,heißt Valentinus und ist,wenn­ auch nicht der bösartigste,so doch der verwegenste und toll­­­kühnste Häftling der Szegediner Festung.­­—Wie?kann ich mich nicht enthalten zu fragem dieser Men­sch ohne Statur,ohne Muskeln­,ohne Sehnen,ohne Gesichtsfarbe,ohne irgendwelche körperliche Eigenschaften,s diese unansehnliche,jämmerliche Kreatur,die ausgeht,als könnte sie keiner Fliege etwas zu Leide thun....?v —­Jawohl,Sie schildern ihn genau,wie er vor uns dasteht. O,dieses Nichts von einem Menschen hat Erlebnisse hinter sich,aus denen­ man eine kleine Bibliothek von Räuberromanen zusammenstellen könnte.Dieser Mann«war aus 16 Jahre schweren Kerkers verurtheilt —­ « wegen eines Raubmordes, den er an dem Szegediner Tanpa­ Befiker Sz. verübt hatte. Davon saß er auch fünf Jahre in der Strafanstalt zu Sava ehrlich ab, aber viel Zähneb­irfchen kostete ihm dies, denn er bat sein Vergnügen an , fikender" Lebensweise, und mehr als einmal war die Geduld der Strafhaus- Verwaltung dem Neißen schon ganz nahe, so arg trieb er es, so trotig und rebellisch benahm er sich baz mal, und so eifrig ergriff er jede Gelegenheit, die mur irgend den Schimmer der Möglichkeit einer Flucht zeigte. Nachdem dann mehrere seiner verzweifeltsten Fluchtversuche bereits vereitelt worden waren, ge­­lang es ihm endlich im Oktober 1868, wirklich zu entfliehen. Der Gefangene, den unser langes Gespräch Tangmweilen mochte, gab laute Zeichen der Ungeduld von sich und raffelte mit­ den Ketten, aber ein einziger Blick meines Führers wies ihn sofort wieder zur Ruhe. — Ein Zufall ermöglichte die Flucht. Die Sträflinge waren eines Nachmittags eben im Garten der Anstalt mit ländlichen Arbeiten beschäftigt, als es plölich heftig zu regnen begann. Er war ein fürms­licher M Wolfenbruch und Alles rettete fr­ehleunigst unter Dach und Fach. Nur unter Valentin mit drei Spießgesellen (deren einer, Laczi ©­, erst kürzlich im Hevefer K­omitate der einen Panduren, den er zuvor angeschossen, niedergebligt worden ist), 30g fl in der allgemeinen Verwirrung hinter einen aufgeschichteten Holzstoß. Während man­ der Aufseher die übrigen Sträflinge in ihre Zellen zurücktrieb und ehe er noch den Abgang der Vier bemerkt hatte, bewüsten diese den heftigen Glasregen, der die Luft fast undurchsichtig machte und die Wachen nur auf das Trockenhalten ihrer eigenen Haut Beobacht nehmen ließ, bemäch­­tigten sich einer im Garten zurückgelassenen Leiter, stiegen­ auf die vier Klafter hohe Mauer und sprangen jenseits, ohne sich einen Moment zu besinnen, in die Tiefe. — Aus einer Höhe von vier Klaftern ? — da wohl, von vierundzwanzig Schuh! Diese Räuber sind Teufelsferle. Wenn es gilt, mit einem Fußtritt eine feste Thüre einzus­­toßen, haben sie Knochen wie ein Elephant, — gilt es aber, von einem Thurm hinabzuspringen, so sind ihre Knochen das reine Fischbein. Au haben sie wohl einen Hals zum Hängen, aber äußerst selten einen zum Brechen. Alle Vier samen wohlbehalten unten an und schlugen sich sofort in die Wälder. Sie zogen zuerst gegen Trenesin. In der Nähe dieser Stadt erblicken sie eine armselige Hütte. KHungrig wie die Wölfe, eilten sie darauf 198. Dem armen Hirten, der die elende Lehm­­barade bewohnte, brachte ein kleiner Junge gerade seine Färgliche Mahl­­zeit, eine magere Bohnensuppe und ein Stück Schwarzbrod. Die vier Räuber forderten diese Lederbiffen von ihm, da er sie aber nicht hergeben wollte, schlugen sie ihn einfach zu Boden, verschlungen seine Mahlzeit und nahmen ihm obendrein alle Kleider, ja selbst dem kleinen Jungen des Hirten entrisfen sie den alten fettigen Filzhut und gingen dann auf und davon. Im der kurzen Zeit von sechs Tagen legten die vier Räuber zu Fuße, bei särglicher Nahrung, auf ungetretenen Schleich­­wegen, die ungeheure Strebe von Trencsin bis Szegedin zurück, unter­­wegs nur etappenweise unterstüst von ehrenwerthen Standesgenoffen, die ihnen aus Mittheilungen ihrer Kerfergenoffen­ befannt oder an die sie durch dieselben direkt adressirt worden waren. — It es aber all möglich, v­iese Tour in so kurzer Zeit zu machen ? — Erinnern Sie si gefälligst an das, was ich Ihnen auf dem Wege hieher soeben über die Schnelligkeit des ungarischen Belyaren er­­zählt habe. Meine Angaben sind sämmtlich authentisch . . . Kaum zu Hause angekommen, t­at sich unter Valentin 63; sofort mit einem ehemaligen Rumpan, Namens Johann Ő., zusammen, legte sich mit ihm an die Kaniziner Straße und raubte binnen zwei Tagen sofort wieder mehrere fette Marktwagen aus, deren Waaren er in das Haus , seiner Eltern schleppte. Gleich dieses Debut bekam ihm jedoch schlecht, ‚ denn der andere Kanizjaer Sicherheitskommissär Peter H. kam ber Sache auf die Spur,und nahm erst den Ö. und auf dessen Aussage hin dann­­ auch, mussten » Valentin Es. gefangen, — was ihm übrigens beinahe theuer­ zu stehen gekommen wäre, denn­ der tollfühne Räuber sprang,­­ als er die Tritte des Kommissärs hörte, durch das Fenster der Kammer ins Freie und schoß, als: ihm jener auf demselben Wege folgte sein Gewehr auf ihn ab, ohne ihm indeß zu treffen. — Und wo wurde er dann eingesperrt ? frug ich, weniger um et­was zu jagen, als um dem unermü­dlichen Erzähler eine Sekunde zum Athemholen zu gönnen. — In Zenta. Aber kaum war die Korferb­iüte hinter ihm ins Schloß gefallen, so brütete er schon wieder über Fluchtversuchen und bedte einen originellen Anschlag aus. Seine Frau pflegte ihn nämlich im Kerker zu besuchen und da ließ er sich denn doch sie Salz und­ Papiita bringen. Mittelst eines sogenannten „Zarchenfeitels“, welches natürlich zu solchem Behuf ganz kunstgerecht gehandhabt werden muß, schnitten er und sein Genosse ihre Ketten an den geeigneten Stellen doch und eines schönen Tages, als sie eben nach dem täglichen Spa­ziergang in ihre Zelle zurücgeführt werden sollten, schüttelten sie die Fesseln ab . . . — Gntschuldigen Sie die Unterbrechung, aber wie ist denn das so leicht möglich? · —Ich willebe­nen in Kurzem erklären.Die Han­d-und Fußringe der Sträflings-Ketten bestehen­ aus zwei Theilen,die an einer Stelle mittelst mehrerer Falze so ineinandergreifen­ wie die ineinander­­geschobenen Finger zweier Hände-Jeder Falz ist durchlöchert und wen­n der Ring sich um die Hand oder den Fuß geschlossen hat,schiebt man blos einen eisernen­ Stift durch sämmtliche Falzlöcher.Dieser Stift wird oben und unten mit einem Knopf versehen­,den also der Ge­­fangene nur abzufeilen brauch­t,um sobald er will,den Stift aus den Falzen ziehen und die Fesseln abschütteln zu können.Dies b­aten nun unsere Helden,lockerten dann während des Spaziergan­ges die Stifte, sodass dieselben im entscheidenden Momente herausfielen,zugleich streuten­ sieben bewachenden Hajduken die Mischung von Salz und Paprika in die Augen und wären ganz sicher entsprungen,hätte man nicht aus «das Geschrei der geblendeken Wachen das Thor sofort gesperrt,sodaß die Flüchtigen das zeitraubende Werk unternehmen mußten,die hohe Umfassungsmauer zu ersteigen,während welcher Arbeit sie von den herbeieilenden Wächtern wieder verhaftet wurden. 3 — Beld ein rüher, ausdauernder Geist, welche Entschlossenheit­­ und Kaltblütigkeit muß doch in diesem Manne wohnen ! Be V)S.dasMorgenblattNi-.109vom13.Mai. nn

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