Pester Lloyd - Abendblatt, April 1884 (Jahrgang 31, nr. 76-100)

1884-04-22 / nr. 93

N is N ő re nr­­ Iren CSK -. -. . .­­.—-—.-.—. WA-- 1884, — ar, 98. ) .— .e--»..;.s».·»ks« EN x er Las i Sie Ki Dr a N Se ( 3 fr, in allen Serfebleifivfnlen) RS NEE, “a Nor ED x ·» .-·.«-- Dienftag, 22. April, En Budapest, 22. April. ‚= K­ronprinz Rudolf und Kron­­prinzessin Stefanie werden sich Heute vom ‚Sultan verabschieden. Sie werden sicherlich , von dem kurzen Aufenthalte in Konstantinopel die beten Eindrücke mitnehmen und Die Gastfreundschaft des Sultans lange und dankbar im Gedächtniß gehalten. Die auswärtige Bresse hat von Beginn an dem Besuche des Kronprinzen in der Niekirchen Hauptstadt große Aufmerksamkeit zugewendet, und wie verschieden auch Die Betrachtungen ausgefallen, welche die einzelnen Form­ale diesem Thema gewidmet haben, so waren sie da­ alle darin einig, das Ereigniß als ein buchans friedliches umd Frieden verheißendes aufzufassen. Die „Zimes", die dem Besuche des Stronpringen in Sans­tantinopel einen eigenen Artikel widmen, sprechen ss in folgender Weise aus: 0, 00 Wenn der Monarch Oesterreich-Ungarns nicht von den auf­­richtigsten Meiungen für die Sicherheit und Stabilität des Thrones in Konstantinopel erfüllt wäre, so wirde er sicherlich seinen Sohn nicht ausgerichtet haben, die Gastfrerundfchaft des Sultans in Un­­garn zu nehmen. Die Türke kann gewiß sein, daß Oesterreich- Ungarn ebenso besorgt um ihre Sicherheit ist, wie sie selbst. Wer einmal die Schlußkatastrophe hereinbricht, so wird Destetreich-Ungarn in der Geltendmachung seiner Ansprüche gewiß Hinter den Anderen nicht zuxb­ebleiben ; ‚gelingt es je vog der forte, die Mittel zur Re­generation des tü­rkischen Reic­es zu finden und hiedlrch eine Auf­­theilung . 008 Orient3 unmöglich zu machen, so wird sicherlich keine Regierung Ddarob mehr exfrem­ sein, als Die Oesterreich Ungarns: Deutschland und Die­ österreichisch-ungarische Monarchie haben si killsehweigend zu einer Liga vereinigt, welche die friedliche Ent­­widlung der Staaten in Mittel- und Ost:Europa zu fördern bestrebt . Die Pforte begreift diese Situation ganz wohl, sie sieht ein, daß Me von Seite Oesterreich-Ungarns nigte zu hürchtern hat Wiewohl Die 1iedergabe der­ beiden­­ uneudigen­den Bosnien ud. ‚Herzegovina an. die­ österreigisch runggri­­e: Berwaltu­ng noch nicht verschm­erzt sein mag, so kann die­ Pforte ruhig­ darüber sein, dab andere erzwungene Zessionen ähnlichen Charakters nicht, folgen werden. Ihre Interessen an der Donau und im Baltan sind in vielen Graden jenen Desterreich-Ingarng ähnlich. Viele ihrer Sorgen werden von Desterreich-Ungarn getheilt und in dem Windnisse z­wischen Deutschland und Desterreich-Ungarn teeft eine Fertigkeit, auf welche sie zu ihrer eigenen Vertheidigung noch saure Hoffnungen fegen darf. Unter allen Umständen bietet die Annahme der Aufmerksamkeiten, die von Sultan dem Thronerben der­­ Ratzeitgispunggaitären Monarchie in verschwenderischer Weise gebor­en worden sind, eine sichere Gewähr dafür, daß Oesterreich-Ungarn­nd in seinem Gefolge auch Deutschland der Tü­rkei und ihrer forts­chrittlichen Entwicklung alle Sympathien entgegenbringen.” Das neue Unglück, das die eur­opäischen neo­egyptischen Flüchtlinge aus dem Sudan, bevor­ dieselben Berber erreicht haben, bes­offen, Hat allerorten Lebhafte Theilnahme und tiefes Mitgefühl für diese befragenswerthen Opfer einer ver­­fehlten Bolitit wachgerufen. Vor einem Monate noch hat sich die englische Regierung selbst zu der Pflicht bekannt, den egyptischen Garnisonen und europäischen Kolonisten im Sudan die Retzung und den Nidzug zu er­möglichen. Dies war gerade der Zweck, um dessen willen General Gordon unter Mitwirkung der englischen Regierung nach Chartum gesendet worden. Nunmehr zeigt es sich leider, daß die bloße Wahlmeinung der britischen Regie­­rng nicht ausreicht, Diefen 3wed zu realisiren. Drei­ Hundert Flüchtlinge, welche auf einem Nildampfer ihren Ridzug nach Ober­ägypten bewerkstelligen wollten, und, ehe sie Berber erreicht hatten, rammt und sonders von den Anhängern des Mahdi mas­­jafrirt worden Wie die Dinge stehen, ist nicht einmal der Trost berechtigt,­­ daß Diese 300 Unglücklichen die leßten Opfer sein werden, welche durch die Preis­­gebung des Sudan gefordert werden. jelbst ist in Chartun in der allerbedenklichsten Lage. Seine Situation it umso Britischer geworden, da der Repräsentant Englands im Kairo nach Berber telegraphirt hat, daß Gors­don auf die Unterfragung britischer Truppen absolut nicht zu rechnen hat und dies Telegramm unerklärlicherweise nicht in Echiffern,, sondern ganz offen nag Berber gelangt ist, so daß die Feinde Gordon’ von der Schwäche und Hilflosig­­keit desselben nunmehr die authentischesten Beweise haben. General Gordon Aus dem R­eichstage. Das Abgeordnetenhaus feste Heute die Berathung über den Gemwerbegefäß- Entwurf fort; die Betheiligung an der Verhandlung war eine so geringe, daß der Argus des Daufes, Merander B3anddy, si bemüffigt sah, den Antrag auf Kataloglesen zu stellen, um die abwesenden Landesväter um ihre heutigen Diäten zu bringen. Allein, Vater Chanddy hatte die Rech­­nung ohne die Bevölkerung der Couloird und des Buffets gemacht, die den Saal-Saraffen bereitwilligst zu Hilfe am und so konnte dem Constativt werden, daß thatsächlich um vierzehn Abgeordnete mehr im Laufe anwetend waren, als zur V­eichlußfähigkeit erforderlich sind. Da es sich­ in dem Abschnitte über die Lehrlinge nicht um wichtigere Prinzipien handelt,ging die Verhandlung heute rasch von­ Statt.n Diskussionen gab es wohl fast bei jedem Par­a­­graphen. Doch waren dieselben nirgends von Belang und verdient es mit Anerkennung hervorgehoben zu werden, daß seiner der Redner die Geduld des geehrten Hauses länger als 1—2 Minuten in An­­spruch nahm. An der Debatte betheiligten sich vorzugsweise Steinadher, Bay Szanyi, Bolonyi, ESanády, Telepsy, Höondöcs um Magyar und unterliegen e8 der San­dessminister und der Referent bei seinem Para­ ‚paphen, den Ausschuß Test aufs­­ energischerte und erfolgreichste­m vertreten. Um 1 Uhr waren die Subabschnitte über Lehrlinge und Lehr­lingsschulen­ erledigt und an die Reihe kam nun die „Gesellen­­je age”, für welche "größere Debatten in Aussicht gestellt waren . Yiese Erwartungen oder Befürchtungen haben sich jedoch nicht bestätigt, denn die betreffenden 22 Paragraphen wurden nach Ueberwindung einiger belanglosen Diskussionen unverändert­­ angenommen, so daß das Haus sich noch heute in die Verhandlung des Subabschnittes über die Fabrik­arbeiter” einlassen konnte. Hier war es §. 114 über die seitens der Fabrikanten zu tref­­fenden G Sicherheitsm­aßregeln, welcher eine Lebhaftere Besprechung hervorrief.­­ Die Debatte wurde dagegen Lehr unterbrochen,um morgen weitergeführt zu werden. » Präsident Wechy eröffnet die Sigung des Abgeordneten­­hauses um 10 Uhr. — Schriftführer: Tibad, Zfilin$iy Duta — Auf den Minister­ Fanteniß: Tiba, Graf Szér­benyi Trefort. Das Protolol der gestrigen Sikung wird verlesen und authentizirt. Präsident meldet, daß der Abgeordnete Mathias Onoffy zur Regelung seiner Privat-Angelegenheiten um einen vierwöchent­­lichen Urlaub angesuht habe. Der Urlaub wird bewilligt. Präsident legt ein Gesuch der Temesvárer Advokatenfarmer betreffend die Notariats-Ordnung vor. Das Gesuch wird an den Sultiz-Ausschuß geleitet. · Präsident legt ein Gesuch der Gewerbetreibenden von Rig­­varda betreffend den Ge­werbegefeg-Entwurf vor. Das Gesuch wird in der Kanzlei 005 Yannes deponirt. Han­delsminister Graf Szechenyi legt einen Gefegent­ur­m über sie unstweine vor und bittet, denselben unver­­züglich an den volksw­irthichaftlichen Ausschuß zu leiten, damit die Vorlage, wenn möglich, noch in dieser Version Gefeb werde. Die Vorlage wird gesenkt und an den volkswirthschaftlichen Aus­­schuß­­ geleitet. Béla ESEHoffh überreicht den Vericht des Wirtcchafts- Anschusses über das April-Budget 063 -Hanses. — Der Bericht wird ee gelegt und für die nächte Sikung­ auf die Tagesordnung gejegt. Folgt die Tagesordnung: Fortlegung der Spezial Debatte über den Gewerbegejeg- Entwurf. 8. 65 bestim­m­t, daß Lehrlinge der 16 Jahren zur Nacht­arbeit (von 9 bis 5 Uhr) nicht verwendet werden dürfen; doch tan die Behörde bei Lehrlingen zw­ischen 14 und 16 Jahren gestatten, daß dieselben aber höchstens Die Hälfte der Arbeitszeit des­ N­achts zu­­bringen dürfen, so es sich um Gewerbe handelt, die auch bei Nacht betrieben werden müssen.­­ Beneditt Gondiss beantragt, daß H­öchstens das Drittel der Arbeitszeit in die Nacht» fallen dürfe. Alexander Esanady beantragt, daß höchstens­ ein Viertel der Arbeitszeit in die Nacht fallen dürfe ; 004) müssen zum Schlafen wenig­­tens 7 Stunden gegönnt werden. Neferent Graf Bethlen erklärt sich gegen die beiden Amen­dements. Er bemerkt, daß es gewisse Gewerbe gibt, die bi­s Des Nachts betrieben werden können und wo sich daher an die Lehr­­linge der Tageszeit anbequenen wiren. Handelsminister Graf Paul Szechenyi erklärt sich ebenfalls gegen die Amendements. Das Gefeg habe nur den Beruf, eine allgemeine Beportfundung zu üben. Auch brauche sich das Gefeh nicht darum zu kümmern, wie viel Zeit die Lehrlinge zum Schlafen verwenden. &3 genügt, daß das Gefeg das Martinum ver rbeits­­zeit mit 12 Stunden bestimm­t. Alexander Esanddy verlangt die Auszählung des Hauses. Da es den Aufschein hat, als ob die zur Beschlußfähigkeit not­wen­­digen 100 Abgeordneten nicht anmelend sind Die Auszählung erfolgt. und wird die Anwesen­­heit von 114 Abgeordneten konstatirt. Der­ S. 65 wird hierauf unverändert angenommen. §. 66 bestim­mt, daß der Lehrling dem Mietizer Gehorsaam feuldet und wenn er sein Hans genosfe­n­, bis zum 18. Jahre unter dessen väterlichen Zucht stehe. Kai Meinczeg fehrt sich gegen den Ausdruk „väterliche Zucht”. Im Familienrechte sind wir nur an den Ausdruf „väterliche Gewalt“­ gewöhnt. Er beantragt, daß anstatt „väterliche Zucht“ ,käusz­liche Zucht“ gejeßt werde. Das­ Amendement wird zngenommen. ‚Im $. 67 wird bestim­mt, bältnisses die Gewerbebehörde dem Lehrling ein Zeugnis ausstellt. Edmund Steinacher beantragt, daß das Zeugnig auf Grund der Henderung des M­eisters ausgestellt werde. Referent Graf Bethlen vermeist darauf, daß dies in der Praxis ohnehin gespehen werde, doch ginge es nicht an, Dies im Gefäß zu defretiven, da der Lehrling dann Vollends vom M­eister abhinge. Der Paragraph wird unverändert angenommen, ss. 68 und 69. Jg. S 70 handelt von den Fällen, in welchen das Lehrverhältnis aufhört. n Stefan Telehfy beantragt eine präzisere Fassung des Para­graphen. Géza Bolonyi beantragt, das Lehrverhältnis sol auf­ dann aufhören, wenn der Lehrm­eister in Konkurs geräth. Handelsminister Graf Szechenyi bemerkt, daß der Antrag Volonyi’3 zu dem nächsten Paragraphen gehört. · Der Paragraphr wird in der von­ Teleshy vorgeschlagenen Tex­­tirung eingenommen. §«71 handelt von den Fällen­ in denen der Lehrvertrag sofort gelöst werden kann.Es sind dies folgende Fälle:Wenn­ der Lehrlin­g ein Verbrechert aus Gewinnsnelt begangem wenn er die Erfüllung seiner­ Pflichten verweigert,wenn er den Meister oder dessen An­­gehöriget hät sicl­h oder gröblich beleidigt,wenn er seiner­ anstecken­­den Krankheit leidet,­wenn der Meister den Lehrling zu unmoralischpekr oder ungesetzlichen Handlungen ver­führt,wenn er sein Recht der häus­­lichen Zucht mißbracht,wenn das Leben des Lehrlings durch die Arbeit Gefahren ausgesetzt ist,die bei Abschluß des Vertrages nicht vorausgesehen werden konnten. ·Der Paragraph wird mit einem Amendement DanielJrä­­ngl’s angenommen,demgemäß das Verhältniß sofort gelöst werden­ kann,wenn das Leben oder die Gesundheit des Lehrlings Gefahren in denen anstatt »14 Tage deren 15 zu leben. .. überhaupt ausgelöst sind. · §.·72 handel·tvott den Fällen, das Lehrverhältniß bei 14tägiger Ki­ndigung gelöst werden kann. Alez. EdanadH beantragt, Daß dies auch in­­ solchen Fällen De ee wo die Arbeit für die Gesundheit des Lehrling pädlich­ ist. Géza Bolonyi wiederholt seinen Antrag bezüglich . 068 Kon: Turjes des Lehrmeisters­ Peter Syörffy beantragt, Handelsminister Graf Szédsényi macht Csandoly darauf aufmerksam, daß bezüglich der Gefährdung der Gesundheit des Lehr­­lingS int §. 71 wirksamer vorgefolgt it. Der Paragraph wird mit den Amendements Györffy's und Bolonytis angenommen. 8. 74 bestimmtt, daß der Lehrling, der da­s Verhältniß gelöst, als Entschädigung noch ein halbjähriges Lehrgeld bezahlen muß. Alexander Edanady meint, daß ein vierteljähriges Lehrgeld genug wäre. Der Paragraph wird, auf Empfehlung des referenten, unverändert angenanm­ten, desgleichen $. 75. §. 76. bestimmt, daß der flüchtige Lehrling auf Wunsc des Meisters von der Gewerbe-Behörde zurihgeführt werden soll. Benedikt Göndöes beantragt die Fassung : „der Lehrling... soll zurückgeführt, werden können.“ Handelsminister Graf Széményi macht den Antragsteller darauf aufmerksam, daß im Säntereffe der Disziplin der M­eister seinen flüchtigen Lehrling stets mit Erfolg reflamiren dürfe. Fü­r die Wälle, daß die Flucht des Lehrlings eine Folge von Mitbräuchen seitens des Meisters ist, sei­ schon an anderer Stelle vorgesehen. Der Antrag wird abgelehnt. SS. 77 ist von den Lehrlingslisten die Mede­ , do dann Magyar beantragt, es sollen in denselben auch die Religion 928 Meisters und Des Lehrlinge, wie auch der Wohnort der Eltern oder der Vormründer des Lehrlings ersichtlich gemacht werden. Géza Bolónyi spricht fi gegen diesen Antrag aus, da hier b­ 08 von der Evidenzhaltung der Lehrlinge die Rede ist. · Fidolenp spricht sich in demselben Sinne ab­·Er beenxtragt sec·nerseit·s,daß die Lehrlingsliste auch der Leitrin­g der Lehrlingsschule mitgetheilt werde. · Der Paragraph wird aus Empfehlu­­rg des Referentht mit einem stylirischen Amendement GezadpollenyPs angenom­men. ·§­78 handelt von der Aufsicht,­welchedichtverbebet wörde­n über die Lehrlingsfehrd­en zu üben haben. Werteres im Morgenblatt, das nach Beendigung des Lehrver­­ebenso die Gesetzentwurf ü­ber die Kunstwan­ d.10·nter Kunstwein.wird jede weinartige Flüssigkeit ver­­standen,die nichtcms Traubennest in Folge Währung desselben ents­­tanden ist..­­ Als Kunstmeine werden auch diejenigen Mischungen angesehen, welche au­s der Vermengung von natürlichem Wein mit anderen Stoffen hergestellt tverdert. §.2.Wenn jedoch zu dem Kunstwein oderzrtderer Moste andere Stoffe nur in solchen Proportionert und in solcher Qualität gem­engttverdert,daß das Verfahren mit der rationellen Kellermani­­pulation oder Weinverbesserung vereinbar ist,so verliert die in­ dieser Weise hergestellte Flüssigkeit nicht d C Charakter von natürlichem Wein oder Alk­ost · §·3.Es ist verboten,Kunstweineinsach unter dem Namen vo­ n Wein oder überhaupt unter einer Benennnung,die nur zur Be­­rechmung von natürlichem Wein gebrä­uchlich ist,anzukü­ndigen,zum crkauf auszubieten,zu verkaufen oder auszuschänken §­4-Diejenigert,die sich mit der Erzeugung von Kunstweinen gewerbsmäßig befassen,wir­d verpflichtet,dies unter Bezeichnung ihrer Fabriks-­un­d Verkaufslokale bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.­­Die behördlichen Organte können in diesen Lokalen jederzeit erscheinertunduntersuchungpflegen« §­5-Es ist verbotenr,den Weinimd den Kunstwein durch irgendwelche gesundheitsschädliche Farbstoffe zu färben,ebenso ist es verboten1.irgendwelchen andemn gesundheitsschädlichen Stoff in den Wein,beziehungsweise in den Kunstwein zu mengen. Bei de­r Stran­pulation Klärung und Konserviring vors Wein und Kunstwein dürfen n­ur völlig unschädlich­e Stoffe verwen­­det werden. Meißer Wein, welcher freie Schwefelsäure in einer gefund­­­e­ne Menge enthält, darf nicht­ in Verkehr gebracht werden. 8.7. Die in Betreff der für die gesundheitsschädliche und gefährliche Dualität und in Betreff der Fälschung von Wein und Kunstwein bestehenden Gefege und Borsschriften bleiben von diesem Gefege unberührt. $. 8. Die von Seite der staatlichen chemischen Versuchs-Sta­­tionen oder von Seite der Laboratorien der Universität und der technischen Hochschule vollzogenen chemischen Untersuchungen, ebenso die von denselben in Folge Ansuchens von Privatparteien oder in Folge amtlicher Zumessung vollzogenen Ueberprüfungen von in der Provinz vorgenommenen chemischen Untersuchungen, für deren Ge­nauigkeit der Leiter der Anstalt verantwortlich it, riesigen Authen­­tizität und dienen behördlichen Verfügungen zur Grundlage. 8. 9. Wenn im­ Wege der chemischen Untersuchung sich herange­stellt, daß der Wein oder Kunstwein der Gesundheit schädlich ist, dam­­it der Eigenthü­mer verpflichtet, die Kosten der chemischen Un­tersuchung und des Verfahrens zu tragen. — § 10. Wer sich gegen die Bestim­mungen 87­3 vergeht, wird nebst der­ Konfistation des Weines oder Kunstiweines noch mit einer Geldbuße bis zu 1000 ff. befiraft.­­ Die eventuellen Schadenersatzansprü­che des Kärtfers bleiber­ überdies in voller Kraft aufrecht. Im Falle der Wiederholung ist der zweifache Betrag der Geld­­buße, eventuell die Einziehung der Weinverkanftslizenz in Ynwendung zu bringen. §. 11. Wer gegen die im 2. Ah­nea des §. 4 enthaltene Ber­­tim­mung handelt, begeht das Verbrechen der Ge­waltthätigkeit gegen ih­m und wird nach Abschnitt V, §. 165 Strafgefäß­liches­estraft. §. 12. Im Falle der W­einbringlichkeit der Geldstrafe ist diese in Arrest umzumandeln und zwar in der Weise, daß er je 10 fl. ein Tag Arrest in Anwendung zu bringen sei. 7 $. 13. Der Kunstwein unterliegt der nämlichen Verzehrungs­­steuer wie der natürliche Wein. §. 14. Syn Betreff der Besteuerung des Kunstweines bei der Einfuhr in eine ge­­lossene Stadt oder in eine offene Gemeinde gel­ten unverändert die in Betreff 068 natürlichen Weines bestehender Gefete und Vorscriften Die Borsschriften über die Einhebung und Kontrastrung der Verzehrungssteuer nach dem auf dem Gebiete einer geflossenen Stadt oder einer offenen Gemeinde erzeugten Kimftwei, ebenso des in­folge der im $. 2 erwähnten rationellen SKeu­ermanipulation etwa entstehenden Weinzimwachses wird der Finanzm­inister unter Beob­­achtung der für die Spiritueftener geltenden Breinzipien in der Weise feststellen, daß die von dem Gebiete der betreffenden geschloffenen Stadt oder offenen Gemeinde ausgeführten Kunstweine in jener Stadt oder Gemeinde, wo sie erzeugt wurden, Steuerfreiheit beziehungsweise Steuerrestitution genießen. Die Thatsache der Steuerentrichtung übrigen Bestim­mungen dieses Gefebes. 8. 15. Die Aufsicht über die Beobachtung der in den vorher­­gehenden Paragraphen dieses Gejäßes enthaltenen sanitären Bestim­­mungen und Die hierauf bezüglichen Verfügungen stehen den im ©.­U. XIV . 1876 bezeichneten Verwaltungsbehörden au. 12. Die Ahndung der­­ Hebertretungen wird durch die in der auf Grund des GM. XXXVII: 1880 erlassenen Verordnung:­­bezeich­­nT Aa nach dem. dort vorgeschriebenen Verfahren , bevert­­teiligt. In Kroatien-Slawonien, wo die in diesem Paragraphen zitir­­ten zwei Gefäße Teine Giftigkeit haben, sind die statt Derselben in Kraft stehenden Cejete, Vorschriften und Verfahren duch die konspe­­tenten Behörden in Anwendung zu bringen. 8. 16. In Fällen von Gefälle-Webertretungen ist die Verlegung der Gesehes-Bestim­mungen betreffend die Beteuerung von Kunst­­wein, wenn die Verzehrungssteuer verkürzt oder der Gefahr der Ver­­kü­rzung ausgefegt worden ist, durch eine Geldstrafe in der Höhe des Bierfadhen bis Achtfachen des verkürzten oder der Gefahr der Ber Kü­rzung ausgefegten Steuerbetrages , wenn der verkürzte Steuerbetrag nicht feststellbar ist, durch Geldstrafen von 50 fl. bis 500 fl., die Naturverlegung aber dur­ solche von 5 fl. bis 200 fl. zu ahnden, entbindet nicht von den 8. 17. Die Megtstrajt­e dieses Gewebes erstreckt­­ sich auch auf Kroatien-Slawonien-Dalmatien mit den im 8. 15 festgelegten Modi­­fikationen. 8. 18. Mit der Vollziehung des Gefäßes werden die Minister für Inneres, für Finanzen, sowie für Aderbau, Gewerbe und Handel, in Bezug auf K­roatien-Slavonien aber der Banus von S Kroatien- EN im Einvernehmen mit dem Finanzminister etrant. Graf Saul Szérhényi m. p., f. ung. Minister für Aderbau, Gewerbe und Handel, * Der Motivendbericht enthält im­­ Wesentlichen folgende Bestimmungen : · Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Gegung am 6. März 1832 in Gemäßheit des von Emerich Szalay gestellten Antrages den Minister für Acerbau, Gemelbe und Handel anger­iefen, im Einver­­nehmen mit den Ministern für Inneres und Justiz eine Gejegvor­­lage betreiffs Verbotes der Erzeugung von Kunstwein zu e­rstatten. Die Angelegenheit wurde seitens der Negierung einer zu diesem Behufe einberufenen Enguste zur eingehenden Besprechung vorgelegt ; allein diese Engitête ist im Verlaufe ihrer Berathungen und nach grü­ndlichen Studium der diezfalls im Auslande bestehenden Genese, sowie der eingeholten Daten über die auf diesem Gebiete vorhandenen Institutionen zur Grekenntniß gelangt, daß es unmöglich sei, die Er­­­zeugung von Kunstwein fehlentweg durch Geies zu verbieten. Die Cchemie in ihrem heutigen Stadium verfügt eben nicht über Methoden, durch welche der K­unstwein von Naturwein in allen Fällen und­ in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise unterschieden werden konnte; ferner wenn der Kunstwein Die nämlichen Bestandtheile in derselben Duantität, Dualität und in demselben Verhältnisse, wie der Naturweit, enthält und jonach nicht gesundheitsschädlich wirken kann, so wűre das bedingungslose Verbot der Erzeugung des SKumftmweines nicht motivirt ; Weiter ist zu bedenken, daß ein unbedingtes Verbot der Weinfabrikation wohl einigen Schuß gegen­ die Medergriffe der Er­­zeugung von Sunftwein böte, aber andererseits auch der ohne Gefahr nicht einschränkbaren rationellen Weinmanipulation Schwierigkeiten zu bereiten vermöchte ; und endlich war zu erwägen, daß es seine Ne­tzgrundlage dafür gab, die Erzeugung einer weinförmigen Flüffigkeit, beziehungsweise des Kumstmeines zu verbieten, voraus­­geseßt, daß diese Flüsfigkeit nicht gesundheitsschädlich sei und nicht unter Irreführung des Konsumenten als Naturwein in Handel ge­­bracht werde. · · Auf Grund all dieser Motwe konnte dem Beschlü­sse des Ab­geordnetenhau­ses,einen·Gesetz·entw­urf ü­ber das Verbot der Wein­­fabrikation vorzulegen nicht entsprochen werden.· · Es wurde also im­ Anbetrerc­­t der wichtige Interessen der Vatekk kindischen Weinprodu­ktion­ und des heimisch­en Weinhandels, sowie der unter allen Umständen zu wsihrenden Interessen d·­er öffent­­lichen Gesundheit in Folge eines Mini­sterratth-Beschu­sses vom 15.Dezember 1882 d­er Gesetzentwurf·ausgearbeiteh welcher sich·l·ed·ig- sicherif die Prohibition des Kunstweines·b·eset­zt«inkend,eine Definitiont des­ Begriffes,,4·mnstwein«gibt und Bestinnungen·enthält,durch welche die Erzeugung und der­ Verkauf vom­ Kunstwein behördlicher Aufsicht unterstellt und derselben Verzehrungsstener1v·ceNaturw­ein unterworfen wird,1 welcher sein er anordnet,daß·Kunstmei·n nur als solcher in Handel gebracht werde, und die Strafen bemißt, durch welche die Medertretung dieses Gefebes zu ahnden wäre Auf Grund dieser Prinzipien ist der vorgelegte Gesehentwurf abgejabt worden. S.-A­mberger Gerichtshofe; Albert Feggvernefi zum unbe­soldeten Steueramts-Prostikanten in Klausenburg. Das Zollagto­­llt für den Monat hat dieses Jahres mit 20%, % festgestellt worden 2ER Zur Mahlikemenmmm. Im Gydöl­öer -Bezirk­ wird Ladislaus Boffmanni, der gegenwärtige Abgeordnete, mit imposanter M Majorität wieder­­­gewählt werden.­­ In seiner Bezirke werden außer dem Baron­­ Gabriel Prónay, Dr. Freysinger auch Albert Szentfiralyi und Sofef­ Csavolhfly als Kandidaten genannt. Der Abgeordnete des Mezdturer Beil, Ludwig Gsávoskífy, hat vorgestern in­­ Surkeve­ seinen Neb­enschafts­­bericht­­ erstattet, worauf­ er neuerdings mit Begeisterung Tandi- Dirt wurde.­­ Der Zala-Egerheger Birk hält am 2. Mai eine neuer­­liche Konferenz, da Graf Béla Széchényi die Kandidatur nicht angenommen hat. a Der bisherige Vertreter 508 B3ala-Cgerfeger DBeziris, Sulius Földes, wurde von der dortigen Unabhängigkeit 3-Bartet neuerdings Fandidirt. X Im Kip-Sender Bezirke wurde gestern Baron Béla Ban­hidy mit Liberalem Programm neuerdings fandidirt. Seine Wiederwahl unterliegt seinem Zweifel, As Tordi-FKanizia wird uns telegraphint. Eine aus 15 Mitgliedern bestehende Deputation aus den intelligentesten Kreisen unseres Bezirkes ist heute unter Führung des Präses der liberalen Partei nach Budapest gereist, um dem gegenwärtigen Proputisten Karl Sváb neuerdings die Kandidatur anzubieten. Am Bach-Almäser Bezirk hat die Regierungspartei den Professor der Theologie an der Budapester Universität Dr. Georg Kranyursky kandidirt. —— Engeanenigkeiten, Beverleihungen) Durch a. b. Entschließung vom 16. April wurde dem Szegkarder Staatsanwalt Ludwig B­aß, in Anz­erkennung seines auf dem Gebiete der Justizpflege bethätigten eifrigen Wirkens, das Ritterkreuz des Franzosen-Ordens verliehen. Werner rourde durch a. b. Entschließung vom 9. April dem Finanzministerial- Rechnungs-Offizial I. Klasse Johann Szarka, aus Anlaß seiner selbsterbetenen Benftonirung, in Anerkennung seiner vierjährigen treuen Dienste, der Titel eines Rechnungsrathes Jarrei verliehen. Ernennungen­ war Stepan zum Bergwerk­- Che in Sugatag, Nikolaus Nagy zum, besoldeten Konzepts Praktitanten bei der Szatmarer Finanz Direktion; Sofef Horto­­bagyi zum besoldeten Rechtspraktilanten am Sarezager Gerichts­­hofe; Stefan Báb­i zum umbesoldeten Rechtspraktilanten am · · · · am 15. es vorher Wie aus feiner alle : vom Tt. Fährlichkeiten selber Linz unzufrieden, Auch Der Tie .— Zur Reife des Kronpri­nzenpaares) Heute Nachmittags fährt, wie man uns mittheilt, der Donau-Dampfer „Driont” von hier nach Turn-Severin ab, wo derselbe das kronprinz­liche Baar erwartet, um Ihre Hoheiten fan mit Gefolge nach Belgrad zu bringen. Der Dampfer, welcher nir nur das prachtvollste SHIT der Donau-Dampfschifffahrt-Gesellschaft ist, sondern auch zu den schönsten Stromdampfern Europas gehört, dient sonst dem­ Bersonei Vverkehr zwischen Giurgewo und Galag; er befand sich in jü­ngster Zeit hier­ auc Renovirung und Austattung und bietet gegenwärtig mit feinem spiegelblauten Weißern einen prächtigen Anblick. Der Nauchsalon, der Konversationssaal, der Damensalon und die für Die hohen Herrschaften bestimm­ten besonderen Appartements sind glänzend ein­­gerichtet und in das Mobiliar von der hiesigen Werfte geliefert worden. Der Damensalon und der Konversationssaal sind reich mit Spiegeln mit lebenden Schmucpflanzen deform­t. Das Fronpeinzliche Parc wird auf dem Dampfer zwei Nächte und einen Tag zubringen. Ein wahres Bradgtiviert ungarischer Kunst­möusteie­n­ heute von hier nach Turn-Severin abgegangen. Es ist dies eine Maleresie, welche dem Skronprinzenpaare Erzherzog M Rudolf und Gtefanie von der österreichische ungarischen­ Kolonie in Turn-Severin überreicht werden wird. Die Ndrefie rucht in einer zierlichen Lederkatonitle mit Glasdekor und it in feinsten, weißen, englischen Boddaggin gebun­­den; in der Mitte des Vorderwedel3 it auf einen Soldbronce ein in Feneremail prahtvoll_ausgeführtes Mon­ogramm R. S., ü­ber welchem die erzherzogliche Krone prangt, angebracht. Gleich schön und Stylvoll präsentiren sich die vier Editüde und die Verbindungs-Linien, welche ebenfalls in Gmail ausgefü­hrt sind. Beim Deffnen der Adresse erblicht man Borjag und Flugblatt aus moosgrüner Seide, worauf die Huldigungs-Adresse, ei Meisterftn­d kalligraphischer Arbeit und mehrere verzierte Blätter für die Unter­­schriften folgen. " Der rückmärtige Deckel ist mit einen Lorbeerkrang aus Goldbronce geschmindt und in der Mitte des Kranzes befindet si ein Notiv Täfelchen, auf welchem „27. April 1884" Hübsch graviut ist. Das Rımftmerk tt aus dem Etablissement Bosner hervorgegangen. (‚Ein Erzherzog freier‘) In Ergänzung als Rothschild-Be, der unter diesem Schlagworte an un­serem gestrigen Morgenblatte gebradgsten Meldung, berichtet m­an uns aus B­ola: Das Kanonenboot , Berfa" unter Kommando des Linienschiffs­ Lieutenants Erzherzogs Karl Stefan, d., Abends 8 Uhr, den hiesigen Kriegshafen verließ, Flottmachung der Rothregilv’schen Yacht erforderlichen Werkzeuge an einem großen Ponton mitgenommen, näherte sich inzwischen dem­ Morgen­­grauen des 16. jenem Felsenriffe bei Delada, auf welchem der­­ Éros aufgefahren war. Das Kanonenboot fand aber die Yacht nicht m­ehr an dieser Stelle, denn dieselbe Hatte sich kurz vorher, begünstigt dur die eingetretene Godoff-See selbstthätig verdienen aber die Bereitwilligkeit und der Eifer, welchem Die vom Erzherzog Karl Stefan befehligte Hafen von Zara nach den Gette. Valle eilte, dort an dem gestrandeter, Schiffe arbeiten ließ, von da nach Bola fuhr, um Werkzeuge zu holen, und gleich wieder nach der Stätte des Unfalles zurückehrte, also bei hochgehender, bewegter See gegen fünfzig Stunden Tag und Nacht unter Dampf war, alle Anerkennung. Bischofs-Jubildäum. Der Maisner Bischof Anton Beitler feiert am 19. Juni [ 9. sein fünfundzwanzigjähriges Bischofs-Jubiläum. Der Klerus seiner Diözese wird dem Jubilar aus diesem Anlasse einen Bischofsring umd eine Gratulations-Wdreffe überreichen. Mit der ‚Arrangivung der Feier wurde ein aus drei Mitgliedern bestehendes Komite betraut. Ber­waltungsbericht) Wir haben bereits mit­­getheilt, daß Bürgermeister Kammermayer die Absicht habe der Verwaltung der Hauptstadt uns einen b­e­legten zehn Jahre fassenden Bericht zu ediven. Das Programm ist bereits definitiv festgestellt worden. Darnach wird das Werk aus zwei Theilen ber­­tehen, dessen eriter die Populations-Verhältnisse ferner die Wirksamkeit des Munizipal-Ausschusses an der einzelnen­ Behörden in Allgemeinen behandeln wird, während der zweite Theil die Verwaltungs-Objekte, in Gruppen geordnet, zur Darstellung bringen soll. Den Ausgangspunkt jedes einzelnen Vorschnittes wird die Schilderung der Verhältnisse, wie sie vor der Vereinigung der drei Städte bestanden, zu bilden haben, und daran sollen sich dan in geschichtliger Folge die Veränderungen reichen, welche bis zum Schlusse des Jahres 1883 vorgenommen sind. Die auf die Zusammen­­stellung der Daten bezughabenden detaillirten Instenktionen und den Sektionen, Fachäntern der Magd enthielt, und Beziviövorstehungen bereits zugegangen und man hofft, das groß angelegte Werk nur im Laufe dieses Jahres erscheinen lassen zu können. Auszeichnung­­ Mar Nitter v. Hantjen, ordent Tiger Professor der Baläontologie an der Budapester Universität, i­ von der wissenschaftlichen Akademie zu Florenz zum auswärtigen Mitglied gewählt worden. (Ueber die Veruntreuung beim Dienst­­männer(Selbsthilfsvere 111)ersal­ ren·imr,daß·die Anzeige gegen den Sekretärc­ Vereins-,Arm­anlersche·r,weg’en Fälschung der Bücher und Defraudation erstattet wurde.Die Unter­­­suchung hat ergeben,daß thatsächlich Bücher gefälscht wurden und daß viele Posten mit den Belegern nicht übereinsmumen.«Die Ober- Stadthauptmannschaft hat die Bü­cher der Staatsanwaltschaft abge­­tret.Es bleibt dennach dem Gerichtshof vorbehalten,die Höhe der­ unterschlagenen Stim­me festzu­stellen Frei frei ein Fuß belassen. d­er wurde vorläufig auf . (Leichenfunde­)Heute Morgens zogen Fischer in der— drei Wochen von der Margarethen-Binde in die und spurlos­ verschwunden war­ das Bettzeug Nähe des Schlammbades die Leiche eines elegant gekleideten Mannes aus der Donau. — Gestern Nachmittags wurde der in Verwesung übergegangene Leichnam eines jungen Mannes an der obern Donau­­zeile ans Ufer geschwemmt. DS dürfte dies derselbe Donau gesprungen . 14 (Diebstahl.) Beim Neichstags-Abgeordneten Ludwig Her­talser wurden in diesen Monate schon zwei Diebstähle verü­bt. Bor drei Wochen wude ein Geidenkleid und der Magd entwendet und heute Morgens wurde wieder das Bettzeug der M­agd und einige Pretiosen desselben geftohlen. Im Hofe des genannten Hauses fand man heute Morgens ein Bündel, uns geschrieben Arad, 21. April, wird 2 hiesigen Getreidefirna Sofef Bollak, der jeden Samstag zum Einlauf von Getreide nach der Station Medgyer der Arad-Csand der Bahn fährt, wurde vorgestern Abends auf der Eisenbahn-Station, als er vom 1909 Gulden betragenden Bacrsdh ait Mbendessen Uhr rüdfehrte und sich in seine baselbít befindliche Wohnung begeben Die Attentäter konnten, nachdem sie Bollat wollte, mit Schaufeln­ und Messerstichen derart zugerichtet, daß er bes­twußtlos zusammenstü­rzte, beraubt, trog dem der Stationschef auf das Gefhrei Pollat’s zu Hilfe kommen wollte, jedoch doch mehrere auf ihn abgefeuerte Schiffe verscheucht wurde, mit dem das Meite suchen. Die Beziehungen Bollat’s sind sicmwer, (de ae neerann magazins-Arbeiter) sind bereits gefangen, jedoch nicht geständig. Da nicht lebensgefährlich. Die mut­maßligen Mederden werden energisch fortgelebt. (Eine Revolte in der Strafanstalt Garsten) aus Steyr­­ling telegraphiet wird, berichtet die dortige „Tagespost“. Die Sträflinge in Garsten waren mit der Kost und Behand, sie demonstriren wollten. Schon am Samstag hatte die Direktion davon Kenntniß · wußte,dasz die Revolte in der Strafl­au.«311rctje,womehr Straflinge als­ irr den Arbeitssälen bei sam­ueusi11d,·5,u11­ Aussbruche kommen sollte, war am­ Sonntag während des vor­mittägigen Gottesdienstes im ersten Stoc­hwerfe neben verblieben, da gottesdienstes ruhig, abzuwarten. it. Dog erlangt, und, weil man diese ein großer Theil des Möachdetachements hatte bereits vormittagd waren der Haustapelle fonsignirt. Die Sträflinge wollten mittags­ Gottesdienstes ausführen, Zeit „Befehl“ diesm­all irrten , während der Haupt sie sich. 65 „Befehl“, sondern si in aller Stille den ersten Stod begeben, um die Dinge einige Nädelsführer­­ in die Korrektion abgef­ährt spyrcht.J Bei dem zweiten Mag Segen erhob sich plötzlich einer der Sträflinge,ein als bösartig befannter Fliofer, Schwang seine Mine und rief: „Oleichheit und Freiheit! Sept Tann’ 3 losgehen!" Daranf ftiiente Alles gegen Den Alla £. Seearsenal gemagt. — Den Nothschild zu helfen vermögen. Unter N Raubmordversuchh Bestellte weshalb im a einer sie diese Vorbereitungen sahen, , Berla" welches nach demt der vor zur Verfügung gestellten, zu Scheint es vom Schidjale beschieden sein, daß sie sich nicht nur zu Lande, sondern auch Aus Fond aus das Militär war nidht zu Wafser Umständer allen mit der Hauptstadt, fein, ihren lan, während da sie missen, daß aus 903 am um frei zu. in dem Be­­ · . , welches die Streicher jedoch Attentäter Eisenbahn: 81 1 5 3 6 £ |

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