Siebenbürger Bote, März-Dezember 1849 (Jahrgang 59, nr. 30-183)
1849-05-04 / nr. 49
| | | | | F | | 3 | » | 180 Nichtamtlicher Theil. —Aus dem Honvåd übersetzen wir den nachstehenden zeitgemässen Aussatz: Klausenburg,24.April 1849.Nachdem wir d ek belattis gen wichtigen Aufgaben im Allgemeinen erwähnt haben,welche·der thätigen Hand unserer neuen Negierung harren,7)wird es erlaubt sein, ja die Pflicht gebietet es,einige Einzelnheiten aus unserm socialen Leben herauszuheben,betreff deren eine dringende Abstellung der Wunsch jedes vaterlandsliebenden verständigen Bürgers sein muß. Wir glauben,es ist überflüssig zu erwähnen,wie es nie nothwendiger war,im Innern unseres zerrissenen Vaterlandes die Einigskeitt unter den verschiedenen Stämmen und Ständen zu bewirken,als jetzt,wo wir als eine selbstständige Nation in die europäische Staatenfamilie eintreten,wo wir einerseits der physischen Kraft bedürfen, um diesen grossen Schritt gegen die Bemühungen des Absolutismus zu behaupteln und andererseits des sittlichen Gewichts,um unsere neue Stellung nicht nur einzunehmen,sondern auch zu sichern. « Dieses Ziel zu erreichen,ist die Waffennacht allein nicht zureisebend.Als warnendes Beispiel steht die österreichische Soldatenherrschaft Everons,welche jenseits des Kirålyi-häg 3 selbst jenen Boden nicht für erobert ansehen konnte,aus dem ihre Blutsverwandten leben. Dies ist ihrlnglückz suchen wir unser Glück im Gegensatz davon. Jenseits des skälpi-hägd haben Havas,Jankoois,Fiåth urd die übrigenhencer deshauses Habsburg dem Volk die urbarialver Jpstichtimgen wieder ausgelegt,haben die ehrlichsten Bürger niederziehn und unter dem höhnenden Zurus,willst Du die Freiheit« prügelte lassen,Wir sehen,wohin sie sich damit gebracht haben— gelobt sei Gott! Wollet und nicht für phantastische Philantropen halten, Wir vergessen sie nicht, unsere nächste Vergangenheit, und leben nicht in der Selbsttäuschung, daß wir es nicht glauben, nicht sehen, nicht führen sollten, wie, wenn irgendwo auf ungarischem Boden, so hier in Siebenbürgen Volksstamm gegen Volksstamm, Stand gegen Stand den Vertilgungskrieg geführte haben. Za, gegen jene himmelschreienden Schandthaten, deren Schauplan unser Land gewesen, ist mir Recht das blutige Schwert der strafenden Gerechtigkeit in Thätigkeit getreten. Und dennoch sagen wir: so, wie es einzelne Ungarn gibt, welche M Verräther sind, und Einzelne wieder aus der Mitte der gegen und aufgestandenen Volksstämme und der mit der Freiheit beschenkten Bürger, welche die treuen Freunde unserer Sache gewesen, so kann im Allgemeinen auf ganze Volksstämme und bürgerliche Stände weder der Preis der Tugend, noch die Schmach ded Vergehend angewendet werden. Doch wenn selbst das Entgegengefegte der Fall wäre,*) so empfiehlt eine vernünftige Politik doch nichts anders, als: überliefern wir zwar der Memefid die nothwendigen Opfer, doch verfahren wir so, daß während die eine Hand das Beil zur Bestrafung des Verrachd [chwingt, die andere mit dem lobenden Wink zur Freiheit und Steichheit den verirrten Mitbürger zum Freund unserer Sache mache. In diesen paar Worten haben wir unsern Wunsch ausgedrückt· Aber·heiuns,wo die größte Undankbarkeit und der niedrigste Verrath die Wunden schlug, die auch nicht in Jahrzehnden verharrchen werden, da braucht es freilich einer großen V Beredungsklunft, um den tiefen Schmerz in dem vom gerechtesten Zorn erglühenden Rufen zu löschen und zu überzeugen, daß es ein besseres MVerfahren gebe, als jenes ist, dessen Losung Zahn für Zahn, Auge für Auge. . Wir wiederholen ed, daß wir es für die heilsamste Politik unter den jegigen Umständen halten, mit der gerechten Strenge die Verfühsung zu Paaren. · Darum kann uns nichts mehr schmerzen als zuhören- Im Komitat X. will der gewesene privilegirte Stand nichts ‚wissen vom Tragen der öffentlichen Lasten; während die Kuh des arsten Zobaggen unter den Kriegsfuhren zusammenbricht, sieht man das schöne Viergespann des Heren Z Tafelrichter d ©. nur auf Spaziers fahrten. h Der Grundpere Y. glaubt sich dur die Naceroberung Siebenbürgens jure postliminis in seine alten Rechte eingefegt, und findet seine gewesenen Unterthanen moralisch. Der Dorfschere 3. läßt seine durch die Rauberhorde des Mifus zerstörte Curia nobilitaris auf Kosten seiner vielleicht an der Zerstörung seine Schuld tragenden Dorfsleute parquettiren und erwirlt aus dem Folioverzeichniß seiner als verloren angegebenen Gegenstände eine Summe, die er seinen Dorfsleuten aufpelzt, obgleich vielleicht sein ganzer Befig ihr micht ‘glei kommt, cum omnibus appertinentiis mobilibus et immovibilibus. « · Im Komitat B.haben sie stets die Rechtsgleichheit auf der Zunge,geißeln die Aristokratie und den hochmüthigen Geist des Obergespans,und wenn der Obergespan,aus Rücksicht auf die Fähigkeitenund nicht aquebendinge,einen verständigen und ehrlichen einfachen Advokaten zum ersten Vicegespan ausersieht,so entsteht ein gewaltiger Kanapeekrmwall,daß der beave Mann seiner und seiner Kinder willen nicht wagen kann, die Stelle anzunehmen, zu berbigkeiten hat und den Beruf im sich fühle. Here RB. bejfaß im Dorfe D. seinen einzigen Zobaggen. Zept dient ihm die ganze Einwohnerschaft und thut alle Schuldigkeiten, denn WB. ist der einzige hereschaftliche Mann im Ort und versichert die zitternden Bauern, er werde es vermög seines großen Einflusses bes wirken, daß das Dorf, welches übrigens Fein so arges &ündennert gewesen, dur die ungarischen Soldaten nicht werde niedergebrannt werden. 3 Doch warum zählen wir noch weiter diese traurigen Mitbrauche Wir wollen nicht verdächtigen. Auch ist ed möglich, daß man» ed von dem Erzählten bloß Anekdoten. Wir haben es erwähnt, damit, wenn dergleichen wirklich geschehen wäre, es eingestellt und gut gemacht, für die Zukunft aber unmöglich gemacht werde. Denn solche Schatfachen sind einem vernünftigen Benehmen, einer heilsamen Politik ichnurstrafe entgegen. x Die wahre BPoliti lebt nicht in den seltenen Redensarten und hinreißenden Proklamationen, auch nicht in den heilsamsten Regierungs: Verordnungen, wenn sie auf dem Papier bleiben, Sondern sie lebt und besteht und wird getragen durch die geeigneten Personen für die öffentliche Verwaltung, dur die zweckmäßige Bezeichnung ihres Wirkungskreises, strenge Verantwortlichkeit und Kontrole. Hermannfadt, 2. Mai 1849, Hunderter , nichts als Hunderter ! — Ich weiß nicht, warum man in Debrezin ‚gerade die Hunderterpreife so thätig sein läßt. Für unsere Verhältnisse, wo der größere Verfehr nicht der Art is, daß es die Hunderter-Banknoten sind, wenn sie in einer Ueberzahl in Umlauf kommen, Höchst ungeeignetes Tauschmittel. in Hermannstadt;. wie Verpflichtung Wir sehn Und gar in kleinen Orten, wie Mühlbach und Broos,, von wo wir so eben erfahren, daß dieselbe Wechselnoth herrsche, wie e3 er, daß für in Hunderterbansnoten bezahlt werden, nichts anders übrig bleibt, und Gewerbsmann anzunehmen , daß mechsele, besonders wenn ihm etwas abgetauft wird. Zu dein biefer ja freitich ,daß Einige von den Herrn gegen Gewerbeleute etwas zu Brenge waren. Wir willen Bäre, daß dem einfachen auf einer hier sich um den Schein dauern in Hinsicht von viele hundert Gulden handeln für den Kaufmann sollte , ist er sonst die 8a Pe 223 eine Geldsorte, wie die Herrn Militärs, die HJ Der Honvår bezeichnet in einem früheren"Aufsas"als dieselben biegestörte Verhaltung und die gesickten Besitzverhältnisse im Lankehek zustelle, damit der Segen der freien ungarischen Regierung bald offenbart werdez die Armee besser zu organisiren zinten Fnanzen erbschaftlichtent einzuführen,u un endlichtem darniederliegenden Erwerb auszuhelfen und den Staatsbürger vor dem Zunehmen tek Noth zu bewahren. «)Es ist es aber nicht.Wirekinnemnukanden einenlmstativ,daß namentlich von den im Ganzen so viel gescholenen Sachsen manche sie die ungarische Sache gut Gesinine belannt sind und die Konvito-Bataillone in Haßaken unter den Offizieren und Gemeined seit Beginn schen manchen lapseen Sachsensählen· als eine ge _