Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-01-24 / nr. 14

N” 14. Gescheint wöchentlich 4 mal, Montag, Mittwoch, Freitag ” und Samstag. Kostet für das halbe Jahr 4 fl., das Vierteljahr SH, den Monat 40 fl. Mit Bestversendung halbjährig Sf, vierteljährig 2 fl. 40 fr, Siebenbürger _—_ Amtlicher Theil. Am 17. Jänner 1852 ist in der Ef. Hof- und Staatsbruderei in Wien das IV. Stüb des allgemeinen Reichsgefeg- und Regierungsblatt­­es vom Jahre 1852 und zwar in sämmtlichen Ausgaben ausgegeben und verwendet worden. Dasselbe enthält unter: Nr. 7. Die Eb­eular- Verordnung des Kriegsministeriums vom 3. November 1851, womit die durch a. 5. Entschließung Sr. Majestät sanktionirten Bestimmungen über die Organisirung der Bienier-Korps- Schule zu Turn fundgemacht werden. Nr. 8 Die Ministerial-Erklärung vom 14. November 1851, wer­en Aufhebung der, in städtische, Herrschaftliche oder Kommunal:Kaffen­­legenden Abfahrtsgelder in allen Ländern der Monarchie und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Nr. 9. Die Verordnung des Kriegsministeriums vom 13. De­­zember 1851, wodurch in Folge a. H. Entschliegung vom 10. Dezember 1851, der S. 78 des II. Theiled­y des Strafgefegbuches vom 3. Sep­­tember 1803, wegen Bestrafung der unterlassenen Anzeige der, mit den Bestandnehmern von Wohnungen vorgehenden Veränderungen an die Behörde auch auf Militärpersonen ausgedehnt wird. Re. 10. Den Erlaß des Ministeriums für Landeskultur und Bergwesen vom 14. Dezember 1854, in Betreff der Befreiung von der Entrichtung der Taten für die Staatsprüfungen im Forstfache. Rr. 11. Die kaiserliche Verordnung vom­ 26. Dezember 1851, wodurch die Titel und Uniformen der Militärjustizorgane vom Stabes­ Auditor aufwärts festgelegt werden. Kr. 12. Die Verordnung der Ministerien der Justiz, im Einver­­nehmen der Ministerien der Finanzen, des Innern und des Krieges vom 2. Jänner 1852, wodurch die bestehende Verordnung vom 3. No­­vember 1826 Nr. 6613 (3. ©. ©. Nr. 2229) über die Aufhebung der wechselseitigen Vergütung der aufgelaufenen Verpflegungs- und Ablie­­ferungs-Kosten für die von Militärgerichten verhafteten Zivil-personen oder der von Zvilgerichten eingezogenen Militärpersonen in Erinne­­rung gebracht, und auch für Ungarn, Kroatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temescher Banat­ und Siebenbürgen zur Dar­­nachachtung vorgeschrieben wird. Nr. 13: Die Verordnung des Finanzministeriums vom 9. Jänner 1852, womit ein Berzollungs-Stempel provisorisch eingeführt wird. Nr. 14: Den Erlaß des Justizministeriums­ vom 9.­Jänner 1852, womit eine von dem obersten Gerichtshofe beschlossene Erläuterung des IV. Ablages des kaiserlichen P­atentes vom 28. Juni 1850 (Nr. 255 des R. ©. BL.) Hinsichtlich der Kompetenz der Landesgerichte in Ab­­ee sämmtlichen Gerichten zur Darnachachtung mitgetheilt wird. Nr. 15. Die Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 9. Jänner 1852, wodurch eine Stelle des Zolltarifes bes­rei wird, Nr. 16. Den Erlaß des Justizministeriums vom 11. Jänner 1852, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch Die a. h. Ent­­schließung vom 28. Dezember 1851 fundgemacht wird, wornach in allen öffentlichen Erlässen, welche im Namen Seiner Majestät des Kaisers fundgemacht werden, der Ausdruck „Seine F. f. apostolische Majestät“ anzuwenden ist, und womit sofort alle Gerichtsbehörden im ganzen Um­fange des Reiches angewiesen werden, von nun an alle richterlichen Entscheidungen, wofür die Formel: „Im Namen Seiner Majestät des Kaisers” vorgeschrieben oder üblich ist, „Im Namen Seiner E. E. apostol­lichen Majestät“ zu fasfen und fundzumachen. Nr. 17. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Säanner 1852, betreffend die Einstellung der Oeffentlichkeit der Ge­­meindeverhandlungen. Endlich wird mit Beziehung auf die­ der Wiener Zeitlmg am 26. Oktober 1851 Nro.256 eingeschaltete Rundm­achung bekanntgegeben, daß heute von 17.Jänner 1852 der Jahrgang 1839 der Justiz-Gesetz- Sammlung ausgegeben und an­ die Behörden versendet werden wird, « 2852. Inserate aller Art werden in der von Hochmeisterschen Buchhandlung angenommen. Das einma­ige Einladen e. einer einspaltigen Petitzeile fortet 3 Er., für eine zweite und dritte Wiederholung 2. e.M sinn] Nichtamtlicher Theil. Hermannstadt. Schall-Lieutenant Parl, Ritter von Zeisberg, von der Hermannstädter ist pensionirt worden. Der Ehrenbürger Babriswein in Freiheit. nimm Hermannstadt, 22. Jänner. 11 gebrachte Nachricht, daß Betreff der Barga hohen Orts tung gegen welches Untheil auch miffion am 10. Februar 1851 I. I. Nr. feit 1843 festgelegten Katharina die Akten abverlangt worden seien, und daß Diesem­­nach die Stunde der Erlösung für dieselbe nahe zu sein scheint, ist das bin zu berichtigen , daß Katharina Barga durch das Karlsburger Straf­gericht noch unterm 14. Dezember 1850 der schweren Polizei-Uebertre­­Die öffentliche Sicherheit duch Aufwiegelung der Unterthas­nen gegen ihre Obrigkeit schuldig befunden. Hiefür auf rund des $. 71 St. ©. B. II. ist, — F. Obergerichts-om: Nachdem nunm­ehr Katharin­a Varga ihre Strafzeit ausgestanden Hermann ein, und ed muß lobend anerkannt werden, daß das Hermannstädter Rabriss­wesen sein Proletariat schafft, sondern daß diese Fabriken einzig und allein im Interesse der Nationalindustrie errichtet worden sind und darin­ eine lobenswerthe Shätigkeit entwickeln. — Die Stearinfabrik, die Zuf­ Ferfaheit, die chemische Produktenfabrik, die mechanischen P­apierfabriken bei Derath und Oberferz, die Spinnfabrik der Hermannstädter Tauchma­­cherzunft ı. |. tw. sind schöne Beweise eines höhern industriellen Strei bens. « In­ allen diesen Etablissem­­ entScheint eine rege Thätigkeit und n­ur die Tuchmacherspinnfabrik steht auf dem Punkte zu­m größten­ Schaf­fen der heim­ischen­ In­dustrie ihrebeiten einzustellen.Diese Spinn­­fabrik ist ein ausgezeichnetes Werk und mit großen Opfern zur Ehre der anderen Hermannstädter Tuchmacherzunft errichtet worden. Leider aber scheint falscher Egoismus das Unternehmen zu untergraben und dadurch nicht nur der Hermannstädter Tuchmacherei sondern der sieben­­­­bürgischen Industrie im Allgemeinen eine tiefe Wunde zu schlagen. Ist es nicht ein wehmüthiges Gefühl zu sehen, wie das Land immer är­­mer wird? It ed nicht unverzeihlich daß für die nöthigsten Bedürfnisse, welche Doch eben so gut in der Heimath erzeugt werden könnten, fort und fort große Geldsummen ausfliegen, um nie wieder zu Teh­­ren!? Im wohlverstandenen Interesse der heimischen Industrie und in weiter Berücsichtigung für die Zukunft griffen die Herrmannstädter zus erst dazu der Einfuhr seiner Tücher zu begegnen und mit großen und bedeutenden Opfern haben einige Hermannstädter Tuchmachermeister den Beweis geliefert, daß sie in Nac­­sicht der Qualität mit böhmischen und ichlesiischen Tüchern fanfurieren können. Der Fleiß und P­atriotismus dieser braven Männer fand bei den hochgestelltesten Männern im Lande dankbare Anerkennung und Aufmunterung und wenn die unheilliche Revolution auch vieles zerstörte, so ist ja Doch der Zukunft vertrauend­­vol entgegen zu sehen. Es wäre ein Unglück für die Hermannstädter Tuchmacherei, wenn die so anerkannte, feine Spinnerei würde fallen ges lassen und die Erzeugung seiner Tücher dadurch aufgelassen werden müßte. Bei seiner letzten Anwesenheit in Hermannstadt hatte ich Gelegen­­heit mir in diesemeeige der Industrie einige Belehrung zn verschaf­­fen,und da habe ich gefu­nden,da seine Konkurrenz in­ groben Tüchern m­it Kronstadt und Schäßburg schiver werden wird.Die Nachfrage nach Hermannstädter weißem Flanell wird von Jahrquahr geringer und­ die Erzeugung blauer Kerntücher hat beinahe gänzlich ausgehört,der Absatz des blauen Flanells in das Vanat ist aber nicht so groß,daß er hinlänglich die Werkstätten von­ Hermannstadti beschäftigen könnte,und wenn im gewiß möglichen Falle der in den letzteren Jahren gesteigerte Bedarf an ärarischen Tüchern abnimmt,so wird die Hermannstädter Tuchmacherei in die Lage kommen in einem­ Jahr so viel Flanell zu ers­zeugen,als sie in drei Jahren absetzen kann.Aus diesen­ Gründen leuchtet es deutlich ein,daß das Aufgeben der Spinnfabrik schwere hat, befindet Im —=­fladt vor sich zu dreimonatlichem siebenbürgischen Hermannstadis, Die am Arrest bestätiget wurde, dieselbe schon längst wieder 19 Jänner verurtheilt Fn allen andern Städten des Landes den worden Feldmars ersten Bla «

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