Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)

1840-06-11 / nr. 47

Kronstadt,dentt.Juni Mit allergnädigster Bewilligung. Jung. Ungarn. Preßsurg, 14. Mai. Nacfolgende allerunters­chänigste­n Repräsentationen wurden Sr. F. Fr. agoft. Majestät durch die Reichsstände unterbreitet. I. (am 6. Mai.) Ueber die ungarische Sprache. « II.(Vom 7.Mai.)­Ueber die Flusßregulik« « ..... Ill.(Vom 7.Mai­;d»-U«eberV.i-e:m"i·t·desm Wech­­selrechte in Verbindung stehenden Gefege IV, am 8. Mai) Ueber ein hinsichtlich der Kanäleyı creifendes Gefeß, V. vom 9.Mai.) Ueber die königl. freien Städte. Euer fi f. apoft. Majestätt zc. ıc. Nachır dem mehrere ‚wichtige Gründe uns zur Weltergengung brach­ten, daß die Gerechtigkeit und eine­ dringende Nothunwendigkeit eine medien Anordnung: über die innern Angelegenheiten der königs, freien Städte er­­heirschen, wünschen wir, daß dießfalls eine Reichsber­putation ernannt werden möge, welche, mit Erwär­mung ‘der innere Verhältnisse und Angelegenheiten der fönigl. freien Städte, und mit Berüksichtigung des Negs­nicolardeputations-Operats vw.­­G. 1827, über­­dereit möglichste Unabhängigmachung von der künigl.. ungar. Hoftammer, ‚ferner darüber, welcher Einfluß einzelnen Bürgern in die Gemeindegeschäfte zu gestatte­t wäre, wie Die Wahl des Magistrats und der Landtagsdeputirten, dann die Ertheilung der Instruction für Teptere zur gesciehen habe, ihre Meinung abgeben, und diese Sr. . E. Hoheit dient durchl. Erzherzog Reichspalatinr unters­chreiten solle, damit im nächsten Landtage nebst Erwägung alles Uebrigen auch über die Stellung der königl. freien Städte bei den Reichstagen zweitmäßige Verfügungen getroffen werden­ mögen. Wir bitten demimad, allers unterthänigst, Em. Maj. wollen allergnädigst geruhen, beiliegenden Gefegart, die Allerhöchte Genehmigung zu ertheilen. Die wir übrigens cc. VI. (Bom 9. Mai.) Ueber die zwischen Ofen und Derth zu erbauende Brüde. Folgende, in Preßburg erlassene Allerhöchste für­­en wurden in den Testen Reichstagsfigungen verlesen­. I. Ueber den ersten Punkt der königlic­hen Bropositionen. II. Ueber von Donau-Theißfanal. II. Ueber die Offerte für die Ludoph­een Militärakademie. IV. Weber vas Urbarium. V.Ueber vas Wechselrecht und die damit verbundenen Geseke. VI. Ueber die Fuden. (Rom 10. Mai.) Im Namen Sr. E. FrApoft. Majestät, unseres allergnädig­­sten Herren Herrin ıc. zc. Hinsichtlich­ der am 24. April 1. $. unterbreiteten, Repräsentation wird den Neid­ds­ständen zu wissen gegeben: Se. Majestät werden in Betreff der Befreiung, der Zuden von der Tolleranztate den Vortrag der Reichsstände, nachdem auch die betreff­fenden Disasterien, darüber vernommen worden, in Ass­lerhöhte Erwägung ziehen, und sodan­r eine allergnns­tigste­ Resolution­ hierüber ertreifen; somit ist der 1. $. dieses Gefegentwurfs wegzulassen; übrigens genehmie­gen­de­ Majestät allergnädigst, daß sämmtliche im Köe­nigreiche Ungarn und den Nebenländern geborne Juden mie, ald jene, welche vorgeschriebenermaßen von Com­­morationsschein erlangten, und gute Sitten haben, die ferner bestimmte Bors und Zusamei­ führen, dann auch hier» Meugebornen in ein durch ihre Religionsdiener zu führendes Matrikularbuch­ eingeschrieben werden, und hinsichtlich der Erwerbsmittel durch den Aderbau und Profesionen — ohne jene Vorrechte, welche die schon bestehenden Gefege oder Privilegien ertheilen, dahin zu rechnen, — nachfolgende Begünstigungen dermalen ges feglich genießen sollen, als: Die Juden dürfen, mit Aus­­nahme der fünfgl. freien Bergstädte (38. Art. 1791) und anderer Orte, von welcen sie des Bergbaues und der Metallmanipulation wegen, nach althergebrachten Gebrauche ausgeschlossen sind, im ganzen Königreiche überall wohnen, adelige Güter in Pacht nehmen, jedoch die Nugnießung der Urbariasanfäßigkeiten nicht anfans fer. — Was die Erlaubniß des freien Ankauf ftabdtis­­cher Gründe anbelangt, so wird allergnädigst gestattet, daß dieser Gebrauch in jenen Städten, wo es bisher üblich war, nunmehr gefetlich bestimmt werde, ob aber diese Begünstigung auch in andern Städten zu geslatten

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