Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)
1840-06-11 / nr. 47
Kronstadt,dentt.Juni Mit allergnädigster Bewilligung. Jung. Ungarn. Preßsurg, 14. Mai. Nacfolgende allerunterschänigsten Repräsentationen wurden Sr. F. Fr. agoft. Majestät durch die Reichsstände unterbreitet. I. (am 6. Mai.) Ueber die ungarische Sprache. « II.(Vom 7.Mai.)Ueber die Flusßregulik« « ..... Ill.(Vom 7.Mai;d»-U«eberV.i-e:m"i·t·desm Wechselrechte in Verbindung stehenden Gefege IV, am 8. Mai) Ueber ein hinsichtlich der Kanäleyı creifendes Gefeß, V. vom 9.Mai.) Ueber die königl. freien Städte. Euer fi f. apoft. Majestätt zc. ıc. Nachır dem mehrere ‚wichtige Gründe uns zur Weltergengung brachten, daß die Gerechtigkeit und eine dringende Nothunwendigkeit eine medien Anordnung: über die innern Angelegenheiten der königs, freien Städte erheirschen, wünschen wir, daß dießfalls eine Reichsberputation ernannt werden möge, welche, mit Erwärmung ‘der innere Verhältnisse und Angelegenheiten der fönigl. freien Städte, und mit Berüksichtigung des Negsnicolardeputations-Operats vw.G. 1827, überdereit möglichste Unabhängigmachung von der künigl.. ungar. Hoftammer, ‚ferner darüber, welcher Einfluß einzelnen Bürgern in die Gemeindegeschäfte zu gestattet wäre, wie Die Wahl des Magistrats und der Landtagsdeputirten, dann die Ertheilung der Instruction für Teptere zur gesciehen habe, ihre Meinung abgeben, und diese Sr. . E. Hoheit dient durchl. Erzherzog Reichspalatinr unterschreiten solle, damit im nächsten Landtage nebst Erwägung alles Uebrigen auch über die Stellung der königl. freien Städte bei den Reichstagen zweitmäßige Verfügungen getroffen werden mögen. Wir bitten demimad, allers unterthänigst, Em. Maj. wollen allergnädigst geruhen, beiliegenden Gefegart, die Allerhöchte Genehmigung zu ertheilen. Die wir übrigens cc. VI. (Bom 9. Mai.) Ueber die zwischen Ofen und Derth zu erbauende Brüde. Folgende, in Preßburg erlassene Allerhöchste füren wurden in den Testen Reichstagsfigungen verlesen. I. Ueber den ersten Punkt der königlichen Bropositionen. II. Ueber von Donau-Theißfanal. II. Ueber die Offerte für die Ludopheen Militärakademie. IV. Weber vas Urbarium. V.Ueber vas Wechselrecht und die damit verbundenen Geseke. VI. Ueber die Fuden. (Rom 10. Mai.) Im Namen Sr. E. FrApoft. Majestät, unseres allergnädigsten Herren Herrin ıc. zc. Hinsichtlich der am 24. April 1. $. unterbreiteten, Repräsentation wird den Neiddsständen zu wissen gegeben: Se. Majestät werden in Betreff der Befreiung, der Zuden von der Tolleranztate den Vortrag der Reichsstände, nachdem auch die betrefffenden Disasterien, darüber vernommen worden, in Asslerhöhte Erwägung ziehen, und sodanr eine allergnnstigste Resolution hierüber ertreifen; somit ist der 1. $. dieses Gefegentwurfs wegzulassen; übrigens genehmiegende Majestät allergnädigst, daß sämmtliche im Köenigreiche Ungarn und den Nebenländern geborne Juden mie, ald jene, welche vorgeschriebenermaßen von Commorationsschein erlangten, und gute Sitten haben, die ferner bestimmte Bors und Zusamei führen, dann auch hier» Meugebornen in ein durch ihre Religionsdiener zu führendes Matrikularbuch eingeschrieben werden, und hinsichtlich der Erwerbsmittel durch den Aderbau und Profesionen — ohne jene Vorrechte, welche die schon bestehenden Gefege oder Privilegien ertheilen, dahin zu rechnen, — nachfolgende Begünstigungen dermalen ges feglich genießen sollen, als: Die Juden dürfen, mit Ausnahme der fünfgl. freien Bergstädte (38. Art. 1791) und anderer Orte, von welcen sie des Bergbaues und der Metallmanipulation wegen, nach althergebrachten Gebrauche ausgeschlossen sind, im ganzen Königreiche überall wohnen, adelige Güter in Pacht nehmen, jedoch die Nugnießung der Urbariasanfäßigkeiten nicht anfans fer. — Was die Erlaubniß des freien Ankauf ftabdtischer Gründe anbelangt, so wird allergnädigst gestattet, daß dieser Gebrauch in jenen Städten, wo es bisher üblich war, nunmehr gefetlich bestimmt werde, ob aber diese Begünstigung auch in andern Städten zu geslatten