Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1882. November (Jahrgang 9, nr. 2699-2724)

1882-11-25 / nr. 2720

Redaction und Administration Heltauergasse 23. Mic­evil miizrusutpmversam­ midzkeiers ragetågkit6. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 fl., vierteljährig 2 fl. 50 Tr., halbjährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne Zustellung in’3 Haus, mit Zustellung 1 fl. 3 fl. o 1, 12 fl. Abonnement mit Bostversendung: Für das Anfend: Vierteljährig 3 fl, 50 a 7 fL, ganzjährig Für des Ausfend: vierteljährig 9 RM. oder 32 red, halbjährig 18 RD. oder 24 en ee 36 RM. oder 8 rnh. Unfreulirte Briefe werden nicht angenommen, Manuskripte nicht zurückgestellt, nnnrm N 2720. Siebenbürgisch-Deutsches Edermannstadt, Samstag, 25. November Pränumerationen und Interatt übernehmen außer dem Hauptburenm­, Heltanorgane Nr. 23, in Kronstadt die Buchhandlungen Heinrich Dresswandt, Heinrich Zeidner, Mediasch J. Hed­­­ich's Erben, Schässburg Heinrich Zeidner’s Filiale, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch - Regen Adolf Dengyel, Mühlbach Josef Wagner, Kaufmann, @rees Paul Batzoni, Lehrer, #les. Otto Maas (Haasenstein , Vogler), Rudelt Mosse, A. Opelik, Eoller & C., H. Schalek Best A. V. Golüberzer, Fruskier ».M. G. Is Danube & C­­onfertisuspreis : Der Raum einer einspaltigen Barwandzeile rohet. beim einmaligen Finzäden 7 tr., das zweitemal je­ 6 %x., das drittemal je 5 fr. 5. 9. exclusive der Stempelgebühr. von je 30. fr. 1882. ede des Abgeordneten Edmund Hiem­aker. Schalten am 18. November in der Spezialdebatte über den Gelegentwurf bezüglich­ der Qualifikation der öffentlichen Beamten. (Ueberlegt aus dem stenographischen­­­ Reichstagsbericht.) Geehrtes Haus! Ich erlaube wir einen Antrag einzubringen und kurz zu motiviren, heffen Richtung, wie ich im Voraus weiß und wie es gewöhnlich der Fall ist. Die geehrte Haus in eine gewisse Nerodsität verl­­iegt. (Hört! Hört!) I bemerke indessen, daß ich ganz fachlich­ sprechen werde, und bitte darumm, was ich sagen werde ohne vorgefaßte Meinung anhören zu wollen. (Hört!) · Geehrtes HausL Wenn man das Prinzip accepnrte,——und ich glaube, daß man es acceptiren muß,—daß der Beam­te des Volkes wegen,und nicht umgekehrt das Volk bei­ Beamten wegen da sei,«dann erscheint der Antrag,den ich stellen will,ganz selbstverständlich.Es ist nothwendig,daß der Beamte die Sprache des Volkes verstehe Aber es ist dies nicht blos eine selbstverständliche Sache,sondern es bestehen auch gesetzliche Bestim­­­munigen,als deren Konsequenz es gefordert werden darf.§23 des Natio­­­nalitätengesetzes sagt,daß jeder Staatsbürger Eingaben an seine Gemeinde, an seine kirchliche Behörde,an sein Munizipium und anderen Organe, sowie an die Staatsregierung in seiner Muttersprache richten darf.Und §25 sagt,daß dem magyarischen Bescheide aufsc­he Eingaben eine authen­­­tische Uebersetzung in der Sprache der Eingabe beizuschließen ist.Hieraus folgt,daß der Beamte,welcher mit der Erledigung solche einer­ Angelegen­­­heit betraut wird,die betreffende Sprache verstehe,oder daß wenigstens unter den Beamten welche mit der Erledigung betraut werden können,auch solche seien,welche die in der Eingabe gebrauchte Sprache verstehe in Ferner sagt§3 desselben Gesetzes,daß in den Munizipalkongregationen jeder zum Sprechen Berechtigte sowohl diemquarische wie auch seine eigene Muttersprache gebrauchen dürfe.Hieraus fließt als nothwendige logische Folge, daß der Beamte, der dort eine Funktion auszuüben hat, den Vorfig fügt, das Schriftführeramt versieht, u. 1. f. Die gebrauchte Sprache eben­­­falls verstehe. Endlich sagt $6, dab die Munizipalbeamten auf dem Gebiete ihres Munizipiums im amtlichen Verkehre mit den Gemeinden, Kongre­­­gationen, Vereinen, Instituten und Privatleuten nach Möglichkeit deren­­­ Sprache gebrauchen sollen. Hieraus folgt nothwendiger Weise, daß. die, Beamten die V­ollesprache verstehen sollen. Von den Staatsbürgern nichtmagyarischer Zunge fordert man mit Recht, daß sie die Existenz der magyarischen Sprache berücksichtigen, und sich auch den für sie lästigen oder­ wenigstens unbequemen Konsequenzen derselben als gute Patrioten fügen sollen, er Ich wage nicht zu behaupten, daß seit Schaffung die Nationalitäten Sieges den S Intentionen desselben in den Verfügungen der Regierung und 5 Legislative immer in entsprechender Weise entsprochen worden­­ei. 3% glaube vielmehr, daß viele Maßregeln getroffen worden sind, welche das in der Einleitung des Nationalitäten geregels ausgesprochene Prinzip, d­onach jeder Landesbewohner, welcher Nationalität er auch angehöre, gleichberechtigter Bürger des Staates ist und auch bezüglich des Gebrauches der Amtssprache nur in semweit besondern Bestimmungen unterliegt, als die prakiiiche Möglichkeit der Verwaltung dies fordert, verlegen, und zwar unnöthiger Weise verlegen. Do ich will Hieron absehn. Thatsächlich missen si alle Landes­­­bewohner den Anforderungen des amtlichen Charakters der magyarischen Sprache unterwerfen. Da ist es denn vielleicht sein unbilliger Wunsch, daß auch die magyarisch sprechenden Staatsbürger Rücksicht auf die beste­­­henden Verhältnisse, auf den polyglotten Charakter Ungarns nehmen mögen. Bedauerlicher Weise lehrt die Erfahrung, daß an vielen Orten Die Beamten, und zwar sowohl Staats- wie Munizipalbeamte diese nöthige Rücsicht nicht beobachten, tdeils weil sie mit dem, was man neuester Zeit Patriotismus zu nennen pflegt sich) brüften, si damit Verdienste Sammeln wollen, zum Theil aber, und oftmals aus Dem Grunde, weil sie die Sprache der Gegend nicht verstehen, in welcher zu wirken sie berufen sind. Ich behaupte nicht, daß die Negierung ein derartiges Verhalten der Beamten gerade provozire. Daß aber die Regierung dagegen sehr nachsichtig ist, daß wage ich zu behaupten, eben so. Wie Daß das geehrte Abgeordnetenhaus sehr oft ganz vergißt, daß Ungarn ein polyglottes Land ist, und daß es bei voller Aufrechthaltung aller berechtigten. Prärogative der magyarischen Staatssprache. Doch noch, wenn es gefällt, Konzessionen, oder wie ich fage­­berechtigte Anforderungen gibt, melde die nichtmagyarischen Bürger des Landes stellen dürfen. Ich unterschreibe vollständig, was mein sehr­ geehrter Abgeordnetenkollege Grünwald über den Geist gejagt, der wenigstens­, im größern Theile unserer Heiter Herrscht. Aber ich glaube, sagen zu dürfen, daß die Beseitigung der ungarischen Staatsidee und die Gewinnung von Sympathien fü­r dieselbe in weiten Kreisen noch mehr als durch jenen Geist hintangehalten ı und zwar­ sehr stark hintangehalten­ wird, durch das­ Bor« gehen, welches unsere Beamten vieler Orte gegen die nichtmagyarischen Landesbürger einschlagen. Wenn übrigens in vollem Maße wahr wäre, was der Herr Abge­­­ordnete Grünwald gesagt: Bat, daß, ich weiß nicht in welchen, aber wie ich verstanden Habe, in vielen Gegenden des Landes, in der Gemeinde, in der Kirche, in der Schule eine systematische Agitation gegen „uns“, d. h. doch wohl gegen das Magdarenthum betrieben wird — ich weiß nicht, ob­ es auch nur in gewisser Beziehung wahr ist — auch dann wäre es ja schon vom Standpunkt der ungarischen Staatlichkeit jeden Falles zu w­ünschen, daß die Beamten des Staates die Sprache jener Landebürger kennen, wegen welche solche Anklagen erhoben werden. Denn dann werden sie im Stande sein, diese Dinge recht gründlich zu erforschen, all’ jene Räufe an das Licht zu ziehen und so das Vaterland zu retten. Geehrtes Haus! Ich habe gestern mit großer Freude den Ausspruch des geehrten Herrn Ministerpräsidenten vernommen, er könne nicht vers­­­prechen, daß die dem verschiedenen im Lande wohnenden Volksstämmen angehörenden Staatsbürger zu einem großen nationalen Körper — richtiger Hätte er jagen sollen, zu einem Nationalitätskörper — zusammengenietet werden. Ich bin überzeugt, daß die übrigen Worte, die er im Anschluß daran noch gesprochen, bei Hunderttausenden von Landesbewohnern von sehr guter Wirkung sein werden. Noch größer wird aber der Eindruck seiner Worte sein, wenn er nicht blos in parlamentarischen Heußerungen die gewalttlätige Magyarisirung perhorreszirt, sondern in seiner Verwal­­­tungs- und Regierungsthätigkeit auch. Das vermeidet, was der Syranzose douce violence nennt. Wird er die wahrhaft gerechte und zweckmäßige Richtung verfolgen, welche durch seine erwähnte Neu­erung arakterisirt ,­ so wird er sich nicht in große V­erdienste um das Land erwerben, sondern auch Die Nachwelt wird seiner Thätigkeit Anerkennung zollen. Indem ich mich also nicht anerkennend genug über die vom Herrn Ministerpräsidenten Dargelegten schönen Intentionen außsprechen kann, muß ich doch bemerken, daß es zur deren Realisirung nothwendig ist, daß die Beamten die Sprache des Volkes verstehen, daß sie sich dem Wolfe ver­­­an­­­­­machen mwissen, was eben gegenwärtig an vielen Orten nicht­­er Fall ist. ‚ « Demzufolge bin ich so frei, folgenden Antrag zur stellen: „Bilden die Mlinead a) und b) des S 1 der Geleßvorlage über die Beamtenqualifikation möge als besondere Ah­nen eingeschoben werden : (zum Beamten kann nur jemand gewählt werden) „Wer neben der Staatssprache mindestend einer der übrigen Landessprachen mächtig ist.“ habe ich seine andere Stelle des Gelegentwurfes passender dazu gefunden. Ich würde ganz zufrieden sein, wenn der in meinem Antrage formulirte Gedanke an wel’ anderer Stelle immer des Sefeges Haren und bestimmten Ausdruch fände. Und in diesem Sinne hoffe ich, da das geehrte Haus und Der ges­­ei Herr Ministerpräsident meinen Antrag, anzunehmen geneigt sein werden. « Wie vorauszusehen fand der Antrag Steinackers sofort entschiedenen Widerspruch von verschiedenen Seiten desdanfes. » Alexander Almassy wies auf die bei den Munizipalm­ahlen stets beobachtete Praxis hin,nur solche Beamte zu wählen,welche s­ die Sprache der Nationalität der betreffenden Gegend verstehen,und Inei snh dem Nne­­tionalitätsinteresse sei nicht damit gedient,wenn in Zemplin oder·S»ohk, wo fluvisches Element herrscht,Jemand gewählt wird,der qualifizirtert scheint,weil er deutsch kann,oder wenn die Sachsen Jemanden wählen, der neben der maqyarischen Sprache noch die slowakische versteht.» Auch Graf Raday glaubte,der Intention des Antrage ses schon in früheren Gesetzen und in der Praxis Genüge gethan. .­­­Ministerpräsident Tipa erklärte,en Abgeordneten Steinacker darüber beruhigen zu müssen,daß er ihn wenigstens und wohl auch das Abgeordnetenhaus nicht neu gemacht,wenn er die von ihm vorgebrachte Frage berührt,wenn er auch von dieser Voraussetzung ausgegangen ist ,,Ich veksichere ihn,daß die Richtung,die ich,wie er er­wähnh gestern als die meinige bezeichnet habe,nicht gestern zum­ erstenmale angedeutet habe, sondern dieselbe seit 1867 angedeutet und immer befolgt habe,obwohl ich nicht läugne,daß mir die Befolgung dieser Richtung durch das Auftreten· Mancher erschwert wird,die­ gerne­ ohne Grund und Nothwendigkeit die Nationalitäts-und Sprachenfrage bei jeder Gelegenheit zur Sprache bringert. (So ist’s­ von der Rechten.) · « In diesem Falle befinden wir uns auch jetzt,denn ich glaube,daß im ganzen Gesetze keine Sprachenn oder Nationalitätenfrage am Ort e ist. Denn dieses Gesetz ändert nach dieser Richtung gar nichts.Es sagt weder daß der Beamte die Staatssprache kennen müsse—und ich glaube doch,ss wir fühlen Alle,daß er sie kennen müsse—­noch sagt es,daß er die Sprache des Volkes kennen mü­sse,in dessen Mitte er dient,denn schließlich muß doch Derjenige,der unm­ittelbar im Volke diene Jedenfalls die Sprache des Volkes kenne,wie ich glaube,und das würde jedermann schon im Interes­­se der Administration wünschen-Hier im Gesetze bedarf es nach dieser Richtung keiner Disposition Dies auf solche Weise anssprechem wie der Herr Abgeordnete eg ini einem Antra gewünscht,geht schon gar nicht an,denn es würde nicht einml dem Zwecke entsprechen,dener ers reichen will,andererseits wäre es auch unnöthig,weil es,ganz allgemein auf die Beamten ausgedehnt,darüber hinausginge,www-Standpunkt deerwig nothwendig istJch gjöchte z.B.gernewissen,warum­ der Vizegespan deg Komitatez Nagys Kuw Szolnok durchaus noch romäniisch oder deutsch zu wissen brauche,um den Anforderungen derrerwaltung Genüge leistenn können.Und überhauptviechte ichwissen,warum auch m­ans derenomitaten,weil dort ein oder zwei nichtmagyarische Gemeinden sind, nothwendiger Weise der Beamte auch einer anderen Sprache mächtig sein müsse.Ichnehne daher den Antrag,der nicht einnalf einem Zwecke enti spricht und in diesem Gesetze überhaupt nicht am Platze ist«nicht an- Und so wurde der Antrag,wie übrigeng auch alle anderen zinisal gestellten Amendements von der Majorität verworfen. Nach wie vor wird so nach für den Staatsbeamten die Kenntniß­ der magyarischen Sprache indes­ Verwaltung des vielsprachigen Land Ungarn ausreichen und auch die am Schnürchen verderrenQbergespane gehenden Kandidationskommissionen werden bei Munizipalwahlen deren aber übers­.­­­ haupt nur eine einzige bis zur Einführung des Ernennungssystems erwartet wird,schwerlich die höchste Rigorosität bei der Beurtheilung der als per­­­sonaegrataenotirten Aemteraspiranten bezüglich ihrer Kenntniß der Volksszu­­sprachen zur Anwendung bringen.anieweit dadurch den Magyarisis­­rungs tendenten Vorschub geleistet werden wird,dürfte genug deutlich und einleuchtend sein. —.— Di­­e ‚ N. « Benilleton, Das Ringen nach Glük. Roman von %. Sriedrid. (85. Fortfegung) Er stieß das Weinglas so heftig auf den Tisch, daß er zerbrach, der Kellner mußte ihm ein anders bringen. So war auch sein Stück zerbrochen, foum hatte er dasselbe gefoftet, als der süße Traum durch einen Schlag vernichtet war! Er fann nach, ob er sich an einen andern Rechtsanwalt wenden solle. Was gewann er indessen, wenn er auch einen solchen fand, der bereit war, den Schimmer seines Rechtes durch einen Prozeß zur Entscheidung zu bringen, er lud selbst ein, daß er nicht gewinnen könne, und er besaß nicht einmal die Mittel den Anwalt zu bezahlen. Für den Augenblick war er freilich nicht in Verlegenheit, denn bei allem Lurus, den er sie während seiner funzen Reife gestattet hatte, war er nicht im Stande gewesen, bie tausend Tyaler, welche er durch den jüdischen Agenten erhalten hatte, auszugeben. Ein Höhnendes Lächeln glitt über sein Gesicht Hin, als er daran dachte, daß der Jude sein Net besaß, die Summe von ihm zurück zu verlangen, denn der Wechsel, den er ausgestellt hatte, lautete: Zahlbar an dem Tage, an welchem ih­n die Erbschaft ausgezahlt werde, und dieser Tag trat nie ein. Der so sohlaue Agent hatte sich selbst in einer Falle gefangen. Plöglich richtete er si empor und seine Augen gewannen neues Leben, ein Gedanke war in ihm aufgestiegen, der ihm Rettung verhieß. Wenn Reif von dem Auffinden des Testamentes noch nichts wußte, so war es leicht möglich, daß er von ihm noch eine größere Summe erhielt, und mit ihr konnte er fliehen in ein anderes Land, nach Amerika, denn er fühlte, daß ihm Hier mehr und mehr ver Boden unter den Füßen verfanf. Wollte er diesen Versuch wagen, so durfte er nicht zögern, denn jede Stunde konnte dem Agenten die Kenntnig von der Vernichtung seiner Uns­­cr­­ift wahr, geehrtes Haus, daß in manchen Gegenden der Beamte die Kenntniß einer zweiten Sprache nicht nöthig hat. Ich gebe z. B. zur, daß in Halas, wie ein geehrter Abgeordnetenkollege meinte, keine andere als die magyarische Sprache nöthig ist. Aber mar fan doch sagen, das in der größeren Hälfte de Landes die Bevölkerung­ der Nationalität nach gemischt ist, und da ist es denn doch unabweiglich nothwendig, daß der Beamte die eine oder andere der betreffenden Sprache verstehe. Allerdings läßt sich nicht die Forderung erheben, daß Jemand sämmtliche Landes­­­sprachen kennen soi. Das Sorrektiv liegt aber darin, daß, wenn jeder Beamte mindestens eine zweite Sprache kennt, sich im jeder Gegend denn doch Die der dortigen Sprachen Krumdigen finden werden. Ich bemerke, daß ich wich nicht an den Wortlaut meines Antrages, noch an den P­aragrafen Eaminere, zu dem ich ihn eingebracht habe. Doch Sprüche bringen. Schnell tranf er noch einige Glas Wein, denn dieser Schritt erforderte seinen ganzen Muth und die größte Unbefangenheit. Reif durfte nicht ahnen, daß sich gegen das Testament jver Generalin selbst nur ein Zweifel erhoben hatte. Was fünmerte er ihn, daß er­ einen sehändlichen Betrug ausüben wollte, er hatte sich sänast gewöhnt, sein Ge­wissen zum Schweigen zu bringen, er wollte Geld haben gleichwohl um welchen Preis. Der Wein hatte ihn aufs Newe belebt, so begab er si zu dem Agenten. Reit empfing ihn in der zuvor kommendsten Weise. „Sind Sie [von zurücgekehrt von ihrer Reife?“ rief er. „Ich glaubte, Sie würden länger bleiben, denn wenn man reich ist und Feine Sorgen hat, reist e8 fi angenehm. Ich Fenne e8 freilich nicht aus eigener Ansc­hauung denn wenn ich die Stadt verlasse, so handelt es sich um ein Geschäft, und wenn man das Geschäft im Kopfe hat, so denkt man nicht an’s Vergnügen, ich weiß kaum, was ein Vergnügen ist." Thomas err­eth schon aus diesen Worten, daß der Agent noch nichts von dem aufgefundenen Testamente wußte. Das gab ihm seine volle Ruhe zurück. „Nun, für Sie ist das größte Vergnügen Geld zu erwerben,” bemerkte er. „Gewährt es Ihnen nicht eine Freude, wenn Sie ein gutes Geschäft machen “" „Was heißt ein gutes Geschäft?" fuhr Reif fort. „Ich bin froh, wenn ich so viel verdiene, daß ich meine Familie ernähren kann, ist das ein gutes Geschäft? Die Zeiten: sind schlecht; ich Habe­­rei Söhne und zwei Töchter; die Knaben sind Fluge Jungen, allein sie wollen doch offen und müssen gefleivet sein; und meine Töchter wollen auch gefleivet sein, ich das foftet Gelo! Ich weiß oft nicht, woher ich es nehmen soll — ist das ein Geschäft 2­­­ »Nun,ich will ihnen in einem guten Geschäfte Verhelfen,«warf Thomaseim»Ich bin deshalb von meiner Reise so bald zurückgekehrt-weil sich mir auf derselben ein sehr vortheilhafter Kauf eines Gutes bot,und ich der Ansicht bin,daß ich mein Geld nicht sicherer als im Grundbesitz ans­­legen kann.” »Der Grund und Boden behält seinen Werth,«bestätigte der Agend ,,Bringt er auch weniger ein als manches andere Unternehmen,so ist er doch sicher und wer nicht nöthig hat sich Sorgen»macher soll ihnen aus­­­weichen!—Wo liegt das Gut?­« »Das kann ich vorläufig nicht sagen denn die Verhandlungen um den Ankauf sind noch nicht zum Abschlusse gekommen,und ich habe vers­­­prochem bis dahin zu schweigen.« »Seien Sie nur vorsichtig Herr Thomag,«mahnte der Agent.»Lassen Sie sich nicht ü­bertheuerni Nehmen Sie meine Worte nicht übel,aber die gelehrten Herren verstehen so wenig davon,was ein Gutwerth ist,was es einbringt,was die Wirthschaft kostet,und das Alleg will berechnet sein,ge­­­nau berechneU Ich besitze Erfahrung darf mich habe schon manches Gut verkauft,und die Käufer haben frew gesagt g Reiß,auf Sie kann m­an sich verlassen,wie auf Gold!s Kannich Ihnenvienen.Ich werde kein anderes Interesse im Auge haben,als dassickrige mich leitet wahrhaftig nur der Wunsch,Sie vor Schaden zu bewahren Es heißt zwar Schaden macht klug,allein was thne ich mit der sklugheit,wenn ichven Schaden das von habe!” „So danke Ihnen“, entgegnete Thomas, indem er si den Schein eines reichen und vornehmen Mannes gab. „Ich bin in dieser Sache nicht ganz ohne Kenntniß,­ und oben ein hat mir ein tüchtiger Freund zur Seite gestanden, der Kauf ist schon bis zum Abschluffe fertig, der Preis ist abge­­­macht, die Anzahlungssumme festgefett, es handelt sich nur um den einen Punkt, ohne Versäumnung Geld zu schaffen. Deshalb bin ich so schnell zu» rüdgelehrt. Ich war bei Darren, der das Testament der Generalin aus»­­zuführen hat, um ihn anzutreiben ; er hat mir auseinandergefegt, daß seine Beschleunigung nicht ohne großen Nachteil zu erzielen is. Das Gut der Generalin muß verkauft werden, es ist noch auf mehrere Jahre verpachtet, und i « «

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