Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1892. Juni (Jahrgang 19, nr. 5616-5639)

1892-06-01 / nr. 5616

Reduktionundydministration Heltauergasse23. Erscheint mit xmzuayme des aufgoonns und Feiertqu folgenden g sochen tagestäglich. glbonnement für Hermannstadt monatlich 85kr.,vierteljährlich 2fl.50kr.,halb­­­jährigbfl.,ganzjährigl0fL ohne Zustellung in’s Haus,mit Zustellung 1 fl.,3fl.,6fl.,12fl. Ybonnement mit yofl versendunzn Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 kr., Dembiahtig 7 fl, ganz­­­jährig 14 fl. Für das Ausland: vierteljährig 7 NM. oder 10 Fres., halbjährig 14 RM. oder 20 Fres., ganzjährig 28 RM. oder 40 res. am Unfrantirte Briefe werden nicht angenommen, Manuskripte nicht zurückgestellt. re: 5616. XIX. Jahrgang Siebenbürgisch:Deutsches Tageblatt. Hermannstadt, Mittwoch 1. Juni Pränumerationen und Anferate übernehmen außer dem Hauptbureau, Heltauer­­­gasse Nr. 23, in Kronstadt Heinrich Zeidner, H. Dresswandt’s Nachfolger, Mediasch Johann Hedrich’s Erben, Schässburg Carl Herrmann, Bistritz G. 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GIF” VBränumerationen und Inferats-Aufträge werden entgegengen kommen: in Hermannstadt beim Hauptbureau, Heltanergafse 23, in der Buch” Handlung Michaelis , Seraphin, Elisabethgafse Nr. 29 bei Gustav Oürtler Ede der Burger- und Schmiedgaffe bei Josef Zimmermann und Saggaffe Nr. 8 bei Sosef Schwarz, Kaufmann; auswärts bei den am Kopfe des Blattes ge­­­nannten Firmen. Der Berlag des „Siebenbürgisch-Deutschen Tageblatt 3.” (Hermannstadt, Heltauergaffe Nr. 23.) Ueber die Unfallversierung der Arbeiter.­­ ­ Die Preßburger Handels- und Gewerbekammer hat durch ihren Sekretär Heren Dr. Oslar von Melgl­­an den, nunmehr verewigten f. u. Handels­­­minister Gabriel Baroff über den Gejegentwurf betreffend die Arbeiterunfall­­­versicherung ein Gutachten erstatten lassen, das in Preßburg bei Karl Anger­­mager im Drude erschienen ist. Der für das Land so überaus wichtige Gelegentwurf ist vom Verfasser des Gutachtens vom juristischen und staatswissenschaftlichen Standpunkte gleich­ scharfsinnig, gründlich und ar auf seine Lichte und zahlreichen Schattensesten geprüft worden ; zugleich hat Dr. Ostar Meigt er nicht unterlassen, auf­­grund umfassender Kenntnis der einschlägigen Literatur positive Rorschläge zur zweckmäßigen Lösung dieser wichtigen Frage zu machen. Es ist interessant, soweit e3 der Rahmen dieses Blattes zuläßt die prin­­­zipiellen Einwendungen gegen den Entwurf, beziehungsweise Vorschläge des Gutachtens an dieser Stelle auszugsweise kennen zu lernen. Was die formelle Seite der Vorlage betrifft läßt es so rechtfertigen, daß der Gelegentwurf Bestimmungen die Verhütung von Unfällen (55 1—7 und 24—31) sowie über die Unfallversicherung der Arbeiter (55 32—89) ent­­­hält ; weniger aber daß im selben Gelegentwurfe organische Bestimmungen über das Instint der Gewerbe-Inspektoren enthalten sind. Denn der Schwer­­­punkt der Thätigkeit dieses Institutes erstect fi durchaus nicht auf die Ar­­beiterversicherung. Daher beantragt das Gutachten die Streichung aller jener Bestimmungen aus dem 2. Kapitel des I. Teiles des Entwurfes die sich nicht strenge auf die für die Unfalversicherung vorgeschriebenen Agenden der Gewerbeinspektoren beziehen, sowie daß über das Institut der Gewerbeinspektoren, ihre Organisation, Kompetenz 2c, ein selbständiges Gejeg geschaffen werde. Nun folgt die Veiprechung der grundlegenden Bestimmungen des Geset*­­entwurfes abweichend von der Reihenfolge der darin enthaltenen Materien. Mit Bezug auf die Unfallversicherung der in einem gewerblichen Betrieb beschäftigten Personen haben folgende fünf prinzipiele Fragen vor allen Dingen Gegenstand der Erwägung bilden : 1. Soll das System der freien Versicherung oder das der Zwangsversicherung angenommen werden ? 2. Falls die Entscheidung für die Zwangsversicherung fällt: auf melche Gewerbz­weige und innerhalb dieser leteren auf welche Personen soll sie aus­­­gedehnt­­­ werden ? 3. Welcher Haftpflicht soll der Arbeitgeber unterliegen? und im Zus­­­ammenhang hiemit: von wen sollen die Kosten der Unfallversicherung getragen werden ? 4. In welchem Umfang ist die Entschädigung des Verlegten zu bemessen und sol für die Entschädigung das System der Kapitalversicherung oder das der Rentenversicherung oder beide nebeneinander eingeführt werden ? Endlic­­­h. Welches System ist in Bezug auf die Duchführung der Versicherung zu wählen, soll die Versicherung durch Berufsgenossenschaften oder Privatver­­­sicherungsanstalten oder auf anderem Wege verwirklicht werden ? Der Entwurf entscheidet sich betreffs der Frage: ‚ob freie oder Zwangs­­­versicherung in der bestimmtesten Weise für die Zwangsversicherung. Das Gutachten schließt sich diesen Standpunkt voll an. Denn aus dem sogenannten „Staatssozialismus“, der das natürliche Ergebnis der modernen staatlichen wirtchaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ist, läßt sich die Berechtigung der Zwangsversicherung ableiten; die wirksame Zursorge für die Arbeiter ist eine unabweisbare Aufgabe des modernen Staates geworden, die ji mit den Schlagworten der persönlichen Freiheit, Selbsthilfe, freien Konkurrenz 2c. nicht mehr abweisen läßt. Ebenso ist der Einwand nicht stichhaltig, daß die Arbeiterfrage in Ungarn als einen überwiegenden Agrikulturstaat noch nicht so gefährlich sei, um gegen sie eine Hauptwaffe in der Form des Arbeiterunfallversicherungs­­­geleges anzuwenden. 8 ist eine ethische Pflicht des Staates die schwere Existenz des Arbeiters, der mit ungleichen Waffen gegen das Kapital kämpft, durch gejegliche Maßregeln zu fchnigen, ohne Rücksicht auf die Sozialdemokratie. Auch ist es ein Irrtum zu glauben, die ungarische Abeiterfrage Habe noch nicht jenen zu Schulmaßregeln nötigenden Charakter angenom­men, denn der nivellierende Bug der modernen Zivilisation zeigt sich auch auf wirtschaftlichem Gebiet. Die Arbeiter aller Staaten umschlingt ein internationales Band und die sozialistische Agitation ruht nicht, darum lebt der ungarische Arbeiter unter denselben Einflüssen wie der österreichische, französische u. s. w. und eine ges­­tisse Solidarität der europäischen Staaten zwingt auch Ungarn zur Stellung­­­nahme der Arbeiterfrage gegenüber. 2. Auf welche Gewerbszweige und innerhalb dieser auf welche­­n Personen für die Unfallverficherung ausgedehnt werden ? Da die Unfallverficherung eine große Last den Gewerbezweigen auf­­­bürdet, in denen sie eingeführt ist, soll mit Sorgfalt vorgegangen werden; insbesondere weil unser Kleingewerbe in bedrängter Lage ist und unnötige weitere Belastungen nicht mehr verträgt. Troßdem unterwirft Punkt a) 5 1 des Gelegentiwurfes eine Reihe von Kleingewerbezweigen dem Bereicherungs­­­zwang, mit deren Betrieb keine nennenswerte Gefahr verbunden ist. In jenem Punkt wird nämlich ausgesprochen, daß alle im $ 25 des Gemwerbegeseges und in den auf Grund dieses Paragraphen erlassenen Verordnungen angeführten Bewerbe dem Versicherungszwang unterliegen. In dem zitierten Paragraphen des Gemwerbegefeges und den auf Grund desselben erlassenen Verordnungen werden alle jene Gewerbe angeführt, deren Ausübung, weil ihre Ausübung die Besiter benachbarter Häuser und Grundstücke belästigen künnen, an die behördliche Bewilligung geknüpft ist. Es ist nun vom formalen Gesichtspunkte aus zu beanstanden, daß man sie in einem Gehege (in diesem Falle im Un­­­fallversicherungsgefege) auf die Bestimmungen eines anderen Gefeges (des Ger­­werbegefeges) beruft, die mit dem ersteren in seinem Logischen Zusammen­­­hange stehen. Das Kennzeichen des Versicherungszwanges gegen Unfälle besteht doch in der mit dem Betrieb verbundenen Gefahr und zwar für den beim Betriebe Beschäftigten. Betreffend die Frage, welche Personen innerhalb des versicherungs­­­pflictigen Betriebes in die Versicherung einbezogen werden sollen, wünscht das Gutachten, daß nur die beim versicherungspflichtigen „Betriebe“ Angestellten entschädigt werden sollen, während das Geset die Wohlthat auf alle beim „Unternehmen“ Bediensteten ausdehnen will; ebenso soll ähnlich wie im deutsche Unfallversicherungsgefäß bezüglich der Betriebsbeamten ein Unterschied insoweit gemacht werden, als die Versicherungspflicht bloß Betriebsbeamte mit einem Gehalte von nicht mehr als 1200 fl. treffen soll. Welcher Haftpflicht unterliegt der Arbeitgeber, beziehungsweise von wen­ sollen die Kosten der Unfallversicherung getragen werden? Nach­ dem Entwurfe sol der Entschädigungsanspruch ohne Rücksicht auf die Veranlassung des Unfalles geltend gemacht werden können und es soll die Last der Entschädigung nicht allein den Arbeitgeber, sondern auch duch die Krankenkassen zum Teil die Arbeiter treffen, und zwar sol die Krankenkasse im Falle einer „geringeren“ Verlegung Heilkosten und Strankengeld tragen, ist die Verlegung eine „schwerere”, dann sol der Arbeitgeber die genannten Kosten tragen, selbst wenn der Arbeiter Mitglied der Krankenkassa war. Das Gutachten sprit sich gegen die beiden Tekten Bestimmungen des Entwurfes aus. Es ist nämlich sein zureichender Grund dafür zu finden, daß im Falle einer „ sch­wereren” Verlegung der Arbeitgeber die ganze Last der Entschädigung tragen soll. Die Frage, welche Verlegung „leicht“ und welche „schwer“, ist im Ent­­­wurf nicht beantwortet, obwohl davon der Anspruch auf Abfertigung oder Rente abhängig ist. Nach dem Geiste des Entwurfes wäre eine leichte Verlegung eingetreten, wenn der Verlegte nach­ der Heilung, mag der Heilungsprozeß auch Jahre dauern, die volle Arbeitsfähigkeit erlangt, eine „sc­­were“ Verlegung diejenige, die nach erfolgter Heilung gänzliche oder teilweise stets dauernde Arbeits­­unfähigkeit zurückläße. In diesem Sinn verstanden wird die ganze Grundlage des Entwurfes verschoben, indem die ganze Last der Unfallversicherung den Krankenfassen, das ist hauptsächlich den Arbeitern zugewälzt und der in $ 32 enthaltene Grundlag, daß der Arbeitgeber zum Schadenerlag verpflichtet ist, wird i­utorisch gemacht. Hieraus ergiebt sich eine ganze Reihe von Schwierigkeiten. Man hätte lieber das im sechsjähriger Praxis als lebensfähig erwiesene deutsche Unfall­­­versicherungsgefeg befolgen sollen. Man hätte die aus Betriebsumlagen her­­­rührenden Beilegungen, während einer genau bestimmten Zeit von mäßiger Dauer allgemein und ohne Unterschied, der Krankenversicherung überweisen, dagegen die Unfallversicherung erst nach jener­­­ Periode in Wirksamkeit treten lassen sollen: „In welchem Umfang ist die Entschädigung des Verlegten zu bemessen und sol für die Entschädigung des Systems der Kapitalversicherung, oder sollen beide nebeneinander eingeführt werden ?“ Es muß grundtäglich gefordert werden, daß die Höhe der Entschädigung die Grenze der Notversicherung nicht übersteige. Nach dem Gefegentwurfe bleiben die Entschädigungsflammen weit unter der Grenze jenes Weinraums zurück. So erhält der Derlehte im Falle Lebenglänglicher, vollständiger A­rbeitslosigkeit, wenn sein Taglohn z. B. 1 fl. betrug, 900 fl.; bei 5 bis 6 perzentiger Verzinsung liefert dieses Kapital jährlich einen Beinsenbetrag von 45 bis 50 fl.; davon Fan der Arbeiter unmöglich) leben. Ebenso bei der Rente, die Bein­te beträgt nach dem Entwurfe jährlich 54 fl., die größte, wenn der Verlegte zur Zeit des Unfalles über 60 Jahre alt war, nur 135 fl. Mit der Höhe der Entschädigung steht die Frage, ob das System der K­apitals­­versicherung oder das der Rentenversicherung zu wählen sei, in engsten Zus­­­ammenhänge. Der Entwurf hat das System der Kapitalversicherung anges nommen, wahrscheinlich um bei den hierzulande herrschenden billigen Boden­­­preisen, dem Berlegten den Ankauf eines Grundstückes zu erleichtern; im Entwurf fehlt jedoch die Begründung. Das Gutachten ist mit der Wahl der Kapitalsversicherung nicht einverstanden. Zwar kann unsere Industrie große Lasten nicht vertragen, aber es ist dem Arbeitsgeber doch leichter, anstatt eine Reihe von Jahren, bi zur Herstellung beziehungsweise den Tode des Vers­­­icherten, eine Rente zu zahlen, die sich auf eine ganze Reihe von Jahren erstrect, lieber das ganze Kapital dem Unternehmen zu erhalten. Einesicht auf den Arbeiter — wer wollte dem zu Sorglosigkeit und Leichtsinn neigenden Benilleton. Stürmische Beiten. Eine Stadtgeschichte aus dem Nordosten des siebenbürgischen Sachsenlandes im 17. Jahr­­­hundert von &. Daidhendt. (34. Fortlegung.) „Wenns noch lange andauert das „große Sterben“ so belagert Bajta bald eine Stadt von Toten“, sprach Kreth­ymer, der Zunftmeister der Schuster. „&3 ist nicht lange mehr auszuhalten. Wißt Ihr, wie viele Personen in der vorigen Woche die Reise nach der Ewigkeit unternommen haben? Zweihundert und sieben, jage zweihundert und sieben, darunter 96 erwachsene brave Bürgers­­­leut. Unser Rojer nennt die Krankheit die „Pestilenz“, weil es noch nicht einmal die eigentliche Pest sei. Er hat Recht mit seinen Ansichten. Da Hilft sein Arzt und Bader mehr, wer sie einmal seinen Gast nennt. Geht von Armen — so jagt er — gute Nahrung, gutes Wasser, wärmt ihnen ihre Stuben in dieser Kälte, bannet die Angst und den Schreden der hungernden Tausende, die hier wie die Häringe zusammengepfercht wohnen, dann wird er bald besser werden.“ „Der Mann hat Recht,“ sprach darauf Ludwig der Goldschmied. „Doc­­h­, da ja alle Zufuhr abgespnitten ist, alle Abhilfe vor der Hand unmöglich. Wenn ich bedeute, daß man für ein Viertel Korn 20 Gulden geben muß, das man sonst um 50­ fr. zu kaufen pflegt und eine Zuhr Holz 7 Gulden fortet, die man font um 16 fr. tauft, dann braucht man sich über nichts mehr zu wundern. Wer kann das erschwingen ?“ „Der Honigberger schlachtet ja Hagen, 8 fr. das Viertel — berichtete Bater Krause mit sichtlichem Unbehagen. „Mir ist, als ob ich schon bei dem bloßen Gedanken das „große Bauchweh“ bekäme.“ „Lieber no­ Kagenfleisch“, meinte Konrad, „als seine eigenen Kinder aus Hungerswahnsinn abschlachten, wie die Schenkerin in der Beutlergasse.“ „Ich bin nur froh“, meinte Krause, „daß von Heute an das ewige Geläute am Tage abgeschafft worden ist., Das ist zum Verz­weifeln gewesen. So war vorgestern bei dem Selcher Korlath — dort zählte ichh 34 Personen in einer Stube im unteren Erdgeschoß. Sie hausten dort in einer Luft, die zum Ersu­den war. Dazu bimmelte und wimmerte die Sterbeglocke. Mit Hang e3, als ob sie sagen wollte: „Wartet nur balde — balde läuft’ ich euch an“. „Und ist es jebt etwa christlicher und schöner”, sagte Mutter Krause, borwurfvoll ihren Ehemann anblidend, „wenn man zusehen muß, mie“ — ihre Augen füllten si mit Thränen — „wie der Mann sein totes Weib und seine Kinder obendrauf ohne Sarg auf den Schlitten oder dem Starren ohne Lang und lang, ohne Geleit mühsam zum „Grasgarten“ schleppt. D, Gott“, jammerte die schwache Frau, „das Elend macht die Menschen hart und fühllos wie Grein.“ Dan schwieg einen Augenblick. „Die Streiter auf den Mauern und Basteien, lichten ji immer bedenk­­­licher”, Hub Kühlmar an. „Ich sagte es Euch fon früher. Jet stehen wir mitten darin. Hier und dort fällt einer von der Feindeskugel getroffen die Mauer herab. Die meisten aber überdrehen sie plöglich, wie die Winden im Spätherbst; sie zappeln ein parmal mit den Gliedern — und er ist vorüber mit aller Ervennot.“ „Leider — leider”, sprach Frank gedankenvoll. „Die Schneiderzunft hat arge Einbuße erlitten. 65 Meister zählte sie — jebt sind ihrer noch dreißig und etliche, von 67 Notgerbern sind bereits 52 dahin. Und von unseren 71 Eisenschmieden, die im vorigen Jahre noch alle der Ewigkeit zu treen schienen, was Gesundheit anbelangt, erfreuen si 37 ihres Atems.“ Man erhob si. Loeben hatte die Glocke dreiviertel auf 12 Uhr ge­­schlagen. Bald lag das „Baffel“ im Dunkel. Aus angsterfülten Herzen stieg ein Gebet für aller Wohl zum Sternenzelt empor: Mutter Krause, die gut­­­mütige, fromme Seele wandte si an den, von dem nur allein Hilfe in allen Nöten kommt. Fünfundzwanzigfiel Kapitel. Im Lager der Fehnde Herrschte die größte Unzufriedenheit. Basta selbst hatte erkannt, daß er auf die Art und Weise,­ wie er bisher die Stadt be- früh morgens kündete der Donner der Geihüge an, daß der lagert hielt,­­­ derselben 2 nicht Herr werden würde. Er Befief daher einen Hauptsturm zu versuchen. E35 war am 22. Februar. In aller Stille Hatte er das sämtliche Geihng über den gefrorenen Fluß vom Scieferberge her in der Nähe der Mauern aufgefahren. Tag der Entscheidung herangebrochen sei. mei Stürme hatte die heldenmütige Bejahung schon zurückgeschlagen. Da man nach dem Rückzuge der Feinde in der Meinung war, daß Basta diesmal nichts weiter unternehmen werde, da an, wie es in der Stadt hieß — Kaiser Rudolf einen Boten an Basta entsendet habe, die Stadt zu sehonen, hatten sich die Bürger, ermüdet von den Strapazen in ihre Häuser zurück­­gezogen, um si von der übermenschlichen Anstrengung auszuruhen. Wenige ermüdete Wachen blieben auf den Werken zurück. Auch der Zunftmeister Frank war nach seiner Wohnung zurückgekehrt. Er teilte den besorgten Frauen mit, daß man voraussichlihh von Basta vor der Hand nichts mehr zu fürchten habe, da bereits Friedensunterhandlungen im Gange seien. Ermordet strebte er sich mit Rudolf auf das lang entbehrte ARubelager­ ne Bi hielt die aaderen Männer bis zum nächsten Morgengrauen in anden. Gegen 5 Uhr morgens wehte die Schläfer ein plögliches furchtbares Kraden. Erschroden sprangen sie von dem Lager empor. Eilend griffen sie beide nach den Waffen und rannten nach den Mauern. Auf dem Heinen Ring begegneten sie schon einer fliehenden Bürgerschar, die die Mauern soeben verlassen hatten. Von neun Geshngen sei nahe am Pulverturme eine Bresche geschossen worden, die Stadt sei verloren. Zrants Worten gelang es die Fliehenden zur Umkehr zu bewegen, während die Weiber und Kinder heulend und jammernd die Kunde nach dem Innern der Stadt trugen, daß die Stadt unrettbar verloren sei. Dan verbarg ei in die Kelerräume und auf die Aufböden der Häuser, rang die Hände gen Himmel und flehte von Allmächtigen um Crretung aus den Händen des grausamen Zeinded, 3 herrschte ein Zustand der unwildesten Unordnung alenthalben,

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