Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1893. August (Jahrgang 20, nr. 5970-5996)

1893-08-01 / nr. 5970

Reduktion-EndYdministratfon Heltauergasse23. Erscheint mit Ausnahme des auf Sonn- und Heiertage folgenden Wochentages fünlid. Abonnement für Hermann findt: monatlich 85 Er., vierteljährlich 2 fL. 50 Er., Halb­­jährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne Zustellung in’3 Haus, mit Zustellung 1 L., 3 fl, 6 fl. 127. Abonnement mit Postversendung: Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 fl., Halbjährig 7 fl, ganz­­jährig 14 fl. Für das Ausland: vierteljährig 7 NM. oder 10 Fre3., ganzjährig 14 RM. oder 20 Fre3., ganzjährig 2 ERM. oder 40 Fred. Eine einzelne Nummer kostet 5 fl. d. W. Unfrantirte Briefe werden nicht angenommen, Manuskripte nicht zurücgestellt. Ne 5970. XX. Fahrgang­­ Siebenbürgisch-Deuffches Gaebi­et Hermannstadt, Dienstag 1. August 24 Prämumerations-Einladung auf das Siebenbü­rgisch-Deufsche Tageblatt. Mit 1. August 1893 beginnt ein neues Abonnement Ra auf das „Siebenbürgisch-Dentige Tageblatt. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 Tr., vierteljährig 2 fl. 50 Br., halbjährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne Bustellung ins Haus, mit Zustellung 1 fl. B­r., 6 fl., 12 Sl. — Abonnement ME In Ar Da für das Inland: vierteljährig B N. 50 tr., halbjährig 7 fl., ganzjährig 14 ]1., für das Ausland: vierteljährig 7 NM, oder 10 Fred., halbjährig AA AM. oder 20 Fred., ganzjährig 23 HM. oder 40 Fred. Auswärtige Mountsabonnenten, weile vom 1. August an einzutreten wünschen, erhalten das Blatt im August: im Bulande gegen direkte Einsendung von 1 fl. 20 %e.; im Auslande gegen direktie Einsendung von 2 Wort 33 Pfennig . oder 3 Fraucd 33 Gentimed an dad Haupthureau (Hermannstadt, Heltenergasse 23.) 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Aufertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmorbzeile kostet beim einmaligen Einrücen 7 fr., das zweites mal je 6 fr., das drittemal je 5 fr. d. W. ex­­clusive der Stempelgebühr von je 30 fr. 1893 Der deutsch-rufi­ge Zollkrieg. Vor einigen Tagen traf aus Berlin eine Drahtnachricht ein, der zufolge zwischen Deutschland und Rußland der Ausbruch des scharfen Bolfrieges in bestimmte Aussicht gestellt wurde. Der deutsche Bundesrat hieß es, werde sofort einen Kampfzolaufschlag auf russische Provenienzen legen. Staatssekretär von Marschall holte aus Kiel die Zustimmung des deutschen Kaisers zu dieser­­ Maßregel ein; diesem folgte ein eifriger Noten­wechsel zwischen Berlin und Petersburg. Das Resultat davon ist, daß die Aussicht auf Erneuerung der Verhandlungen zwischen beiden Reichen für lange Zeit versch­wunden ist. Was jenen Nachrichten den beunruhigenden Charakter gab, war die Mitteilung, daß er die russische Kriegspartei ge­weien, die den schwer zugänglichen Jar an seiner handelspolitischen Seite gefaßt und seine Zustimmung zum Vorgange der Regierung erreicht habe. Darin liegt die internationale Gefahr dieser äußerlich rein unwirtschaftlichen Fehde. Es heißt allgemein, daß Deutschland auch bei größerem Entgegenkommen bei den Petersburger Staatsmännern, bei der in dortigen Kreisen gegen Deutschland Herrschenden Stimmung, nichts ausgerichtet haben w­ürde. » Diese Ueberzeugung der maßgebenden Personen enthält zugleich die Antwort«auf die Frage,ob nicht im Interesse des Handels der deutschen Osts­seehäfen Konzessionen gemacht werden müßten.So sehr jene Hafenplätze beklagt­­ werden,so hätte ihnen nicht genützt werden können angesichts des brennenden Verlangens Rußlandt,das Tischtuch zu zerschneid.n Die Lage gilt somit als ernst,und zwar nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht.Mit verstärkter Aufmerksamkeit werden deshalb auch andere,mit dem russischen Handelsvertrage äußerlich kaum oder gar nicht zusammenhängende Vorgänge betrachtet,namentlich Siam und das russisch-französische Flottenmanöver in Toulon.Die Möglichkeit, daß die Siamfrage sich zu einer internationalen Krise auswächst,wird bes­­timmter als bisher erörtert.Wenn England,so wird erklärt,die Sache energisch in die Hand nimmt,wenn er Garantien bietet,daß er rücksichtglog eventuell auch den letzten Schritt thun werde,dann wäre eine neue Frage der europäischen Gesamtpolitik da,zu der auch Deutschland Stellung nehmen müßte.Als nächste Etape der Verwicklungen wird diagnorierung oder sonstwie thatsächliche Durchbietung der Blodade Bangkok­ durch England er­­wartet. Was die Etablierung einer ansehnlichen ruffiigen Flotte im Mittel­­meer anlangt, so äußert man in Berlin einiges Erstaunen darüber, daß dieser bedenkliche Vorgang die Oeffentlichkeit bisher relativ Falt gelassen. 3 ist nicht allein der demonstrative Charakter der russisch - französischen Flotten­­manöver, sondern auch die Zusammenziehung einer bedeutenden militärischen Macht an der italienischen Küste, was die ernsthafteste Beachtung findet. Da nun zurnd auf den wirtsshaftlichen Krieg zwischen Rußland und Deutschland. Rußland hat sich sehr beeilt zu erklären, daß es vom 1. August angefangen seinen Mam­maltarif gegen alle diejenigen Staaten, die ihm bisher die Meistbegünstigung nicht gewährt ‚Haben, in Kraft treten hafje, und der preußische Handelsminister Hat die Handelkammern davon verständigt, daß Die Einfuhr deutscher Waren nach Ausland vom 1. August an unter die Be­­stimmungen des Mam­maltarifes fällt. Durch den am 25. Juni 1. 5. veröffentlichten kaiserlichen Befehl wurde für die nach Rußland eingehenden Importwaren die Einführung eines doppelten Rolltarifes angeordnet. Der seit dem 1. Juli 1891 in Kraft befindliche russische Bolltarif erhielt die Bezeichnung „Minimaltarif”; daneben wurde ein neuer sogenannter „Marimaltarif” in der Weise neu getraffen, daß Bollaufschläge von 15 618 zu 30 Prozent für Waren aus denjenigen Ländern. Dekretiert wurden, welche zu Rußland nicht im Meistbegünstigungsverhältnisse stehen. Die Sntraftregung dieses Tarifes war einer Vereinbarung des Ministers der Finanzen, dem in Rußland auch die Handelsangelegenheiten unterstellt sind, und dem des Auswärtigen unter Zustimmung des Saiferd vorbehalten. Unmittelbar vor der Veröffentlichung des Urafes über den Doppeltarif hatte die russische Re­­gierung mit Frankreich ein Handelsabkommen getroffen, welches darauf Hinauslief, daß der russischen Petroleumeinfuhr nach Frankreich­ außerordentliche Er­­leichterungen zugesprochen wurden, während Rußland für eine Reihe von Handelsartikeln seinerseits die bestehenden Tariffäge zu Gunsten Frankreichs um 10 bis 15 Pt. herablegte. Die von russischer Seite anfangs nur den französischen Provenienzen zugestandenen Konventionalzollfäge wurden alsdann vom 1. Julil.J. an allen Staaten gewährt, die Rußland auf dem Zuge der Meistbegünstigung bes handeln. In Europa waren davon, wie ausbrüchlich erklärt wurde, nur Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Rumänien und Portugal ausgenommen; für diese Länder galt also Bis jet jener Zolltarif vom Juli 1891 („Minimal­tarif“.) Zu gleicher Zeit wurden mit Oesterreich-Ungarn Verhandlungen geführt, die, wie schon mitgeteilt worden ist, einen unerwartet glatten und günstigen Erfolg aufzuweisen haben. Deutschland hat, wie angedeutet wurde, den Maßregeln Rußlands gegen­­über eine Verordnung entworfen, die die Erhebung eines Zollzuschlages für aus Rußland kommende Waren enthält; dieser Verordnung stimmte — wie in Berlin berichtet wird — der Bundesrat zu. Im „Reichsanzeiger“ wird die Dentschrift zu der dem Bundesrat unterbreiteten Verordnung veröffentlicht ; dieser giebt den Verlauf der deutscheruffischen Verhandlungen von Beginn derselben, Winter 1890/91, bis Mitte Juli 1893 wieder und begründet die Haltung der Regierung gegenüber den ruffiichen Forderungen und Vorschlägen. Nachdem die Verhandlungen zu seiner Verständigung geführt hätten, habe Rußland sofort die Eröffnung von kommissarischen Verhandlungen vor­­geschlagen und hieran Mitte Juli 1893 den Wunsch nach Abschluß eines Probisoriums geknüpft,­­wodurch an Rußland am 3 1. Dezember 1893 der deutsche Konventionaltarif, dagegen an Deutschland der Mitgenuß der Frank­­reich bewilligten Tarifkonzessionen eingeräumt werden sollte. Von Seite Deutsch­­lands sei der Vorschlag, in kommissarische Verhandlungen zu treten, im Prinzip angenommen, dabei aber betont worden, daß die wesentlichen Forderungen Deutschlands aufrechterhalten werden müßten. Der Borschlag betreffend den Abluß eines Provisoriums sei von deutscher Seite unter Hinweis darauf abgelehnt worden, daß die notwendige Notifizierung durch den deutschen­­ Reichs­­tag nach dem Stande der parlamentarischen Arbeiten nicht mehr zu erlangen sei und daß zudem die der französischen Republik zugestandenen Bollnachlässe zu unbedeutend seien, um auch nur provisorisch ein Nequivalent für die Ge­­währung des deutschen Konventionaltarifes zu bilden. Rußland habe Hierauf zwar ein weiteres Entgegenkommen in­ Aussicht gestellt, auch seinen Vorschlag bezüglich der fommissarischen Verhandlungen aufrecht­erhalten, jedoch mit­­geteilt, daß er sich aus zolltechnischen Gründen veranlaßt sehe, vom 1. August ab den Mam­maltarif gegen jene Länder einzuführen, welche Rußland nicht die Meistbegünstigung gewähren. Die Denkfrift führt aus, daß duch die weitere, im russischen Mam­mal­­tarife enthaltene Steigerung der Hohen rufsischen Zölle, speziell gegen Deutsch­­land, die fernere Ausfuhr deutscher Erzeugnisse, sowie der deutsche Zwischen­­handel mit fremden Erzeugnissen nach Rußland außerordentlich erschwert, ja vielfach ausgeschlossen würde. Mit Rücsicht hierauf ersc­heine es unvermeidlich, sofort nach Einführung des russischen Mam­maltarifes bis zur Herstellung eines billigen Ausgleiches auch von jeite Deutschlands die im Zollgefege vorgesehenen Zuschlagsabgaben auf die Artikel der rufsischen Einfuhr, soweit sie zollpflichtig sind, insolange zu legen, als der rufsische Mam­maltarif gegenüber Deutschland in Kraft bleibt. Die Denkschrift mweist ziffermäßig das Interesse der rusischen Volkswirt­­schaft an der Offenhaltung des deutschen Marktes nachh und betont, daß die Erfahrungen der leten Jahre gelehrt hätten, daß Deutschland auf die Ge­­treideeinfuhr aus Rußland nicht ange­wiesen sei. Aus diesen Erwägungen sei der Entwurf der erwähnten Verordnung hervorgegangen. Der Zollzuschlag sei für die hauptsächlich in Betracht kommenden russischen Ausfuhrartikel vorge­­sehen. Da die russische Dealregel auf Rusland ausschließlich Finnland be­­schränkt erscheine, sei es angezeigt, die deutschen Gegenmaßregeln in der ent­sprechenden Weise zu beschränken. Die Höhe der Zuschlagsabgabe sei mit Rück­­funht auf die im Vergleiche zum russischen Zolltarife geringen Säche des deutschen ZTarifes im Interesse der Wirksamkeit der Maßnahme mit 50 Perzent der tarif­­mäßigen Eingangsabgabe bemessen. Nach der Denkschrift des Reichskanzlers betrug die Einfuhr aus Rußland im Jahre 1891 578.701.000, die Ausfuhr nach Rußland 145.336.000 Mark. Der von Deutschland befolgten Retorfionszollpolitik droht nun Rußland mit der Erklärung, daß er sie mit einer weiteren Steigerung des Detam­mal­­tarifes beantworten werde. Ein Petersburger Telegramm der „Köln. Big.” meldet, dort glaube man, trob des Marimaltarifes werde die Grundlage zur gegenseitigen Ver­­ständigung besonders bei der auf beiden Seiten ruhigen Haltung der Preise gefunden werden. Iyn maßgebenden russischen Kreisen fasse die Ueberzeugung Fuß, daß die deutsche Regierung ohne Einberufung des Neidhdtages die Ge­­treidezölle, wenn auch nur zeitweise, nicht herabjegen künne. Rußland mwünsche aber troßdem den sofortigen Zusammentritt der Konferenz in Berlin, mit dem Hinzufügen, wenn der Reichstag Später die Beischlüsfe der Konferenz nicht gut­­heißen sollte, sei das eine Sache für sich; alsdann würde Deutschland doc freundliches Entgegenkommen gezeigt haben. Die Nichterfüllung des Wunsches Rußlands auf den sofortigen Zusammentritt der Konferenz müsse dieses als Reichen des mangelnden Entgegenkommens auffassen. Die mit Rumänien so lange Zeit gepflogenen Vertrags­­verhandlungen, die je­ bis zum Herbst vertagt worden sind, dürften — wie der „Bud. Korr.“ aus Bukarest von guter Seite berichtet wird — bei ihrer Wiederaufnahme doch zu dem gewünschten Resultat, nämlich zum Ab­­schlusse eines einfachen Meistbegünstigungsvertrages führen. Dies umso mehr, da man in Bukarest zu wissen scheint, daß die deutsche Regierung den bereits fertiggestellten Zolltarifvertrag mit Rumänien nicht früher zu unterschreiben .Jemicketme. Bon der Kehrseite, Roman von Walter Besant und James Rice. Autorisierte deutsche Uebertragung. (38. Fortsegung.) A­lderney hatte den Bleistift niedergelegt. „Es geht nichts über Annoncieren,“ bemerkte er, das Geschriebene noch einmal dircc­lesend. „Man wendet eine Cuinee daran für das Einladen in die „Zimes“ und vielleicht noch eine im „Guardian“. Ale Küster in allen Kirchen des Landes machen sich sofort an die Arbeit in der Hoffnung, die ausgelegte Belohnung zu verdienen. Etwas Hoc müßte die Belohnung der bessern Wirkung wegen allerdings sein. So, meine ich, wird es gehen.” „„Zweihundert Pfund Belohnung!” — Das ist nicht zu viel, nicht wahr? — „„Eiweihundert Pfund Belohnung! Ge­wünscht der Traufschein Anthony Hamblins, Kaufmanns in der City und Clepham, mit einer Un­­bekannten. Es ist Grund zu der Annahme vorhanden, daß die Heirat in oder nahe bei London vor et­wa zwanzig bis dreiundzwanzig Jahren stattge­­funden hat. Obige Belohnung erhält derjenige, welcher eine bezügliche be­­glaubigte Abschrift des Kirchenbuches bei dem Unterzeichneten vorlegt.“" — Das klingt gut, nicht wahr? Zweihundert Pfund, das zieht. Aber damit ist’s noch nicht genug. Wir müssen eine zweite Annonce machen, um Alisons Mutter zu finden. Etwa so: „„Z Zweihundert Pfund Belohnung! Anthony Hamblin, jet tot, früher Kaufmann in der City und Clepham, Hat vermutlich vor zwanzig bis drei­­undzwanzig Jahren eine Heirat mit einer unbekannten Dame geschlossen; obige Belohnung wird demjenigen zugesichert, welcher Angaben, die zur Entdeckung jener Dame, sowie des Ortes und des Datums der Heirat führen, erteilen kann. Alle, welche von der Heirat oder von jener Dame etwas wissen, oder um die angegebene Zeit durch Flucht, Entweihung, Entführung oder plößliches Ver­­­­schwinden eine weibliche Verwandte verloren Haben, werden gebeten, dem Unter­­zeichneten nähere Mitteilung zu machen.” ” Hier folgte Name und Adresse des Rechtsanwalts Mr. Billiter. „So." fügte Alderney mit Selbstzufriedenheit Hinzu, „das wird’s thun, daß wird die Leute auf die Beine bringen.“ „Sehr ar und präzise aufgeregt,“ meinte Mr. Billiter beiflimmend, „habe, Mr. Codd, daß Sie nicht Rechtsanwalt geworden sind.“ Aderney lächelte. Solces Lob hörte er gern. „Ich möchte noch an jene Mrs. Duncombe erinnern,” nahm Jet Gilbert das Wort, „bei der Alison bis zu ihrem achten Jahre in Pflege war. Sollten wir die nicht an zu finden suchen ?“ „Sehr gut,“ rief Alderney und fing sogleich von neuem zu schreiben an. Selbstverständlich müssen wir Mrd. Duncombe Haben. Zweihundert — nein wahrhaftig — fünf Pfund Belohnung sind genug, Mrs Duncombe wird leicht genug aufzustöbern sein, um sie wird doch jedenfalls sein Geheimnig schweben. Also: „„Fünf Pfund Belohnung! Gewünscht die gegenwärtige Adresse einer Mrs. Duncombe, welche acht Jahre lang in Brighton ein kleines Mädchen — Initialen U. H. — in Pflege hatte." — So, nun kann’s J­ung nicht mehr fehlen.“ Alderney blickte um sich mit einer Miene, als sei bereits alles entschieden. „Also mieder annoncieren!” seufzte Augustus: „Giebt es denn sein anderes Mittel? Könnten wir uns nicht z.B. an ein Auskunftsbureau wenden?“ Alderney schüttelte den Kopf. „Die können nicht mehr, als auch andere fannen. Sie stellen einfach die Thatsachen zusammen, wie wir es eben gethan haben, und annoncieren. Dann legen sie die Hände in den Schoß und warten, bis Antworten einlaufen. Das vermag jeder andere auch. Mr. Gilbert Yorke und ich, wir werden das am besten besorgen.“ Zunächst wurde die Arbeit verteilt; das meiste bürdeten sich Alderney Bodd und Gilbert Yorke auf. Lebterer übernahm es, alle etwa auf die Annoncen einlaufenden Antworten zu lesen und auf ihren Wert oder Unmert zu prüfen. Alderney wollte sich der Mühe unterziehen, persönlich die Kirchenbücher aller Kirchen Londons und, wenn nötig, auch seiner­­ Umgebung nachzuschlagen. Augustus entschädigte Alderney für seine Mühe und etwa nötig werdende Auslagen mit einer Fünfzigspundnote, die dieser, so gern er auch in anderen Verhältnissen jeden Lohn für seine Arbeit zurückge­wiesen hätte, in freundiger Bewegung einflechte, und voll bester Zuversicht und Hoffnung auf Erfolg gingen die Teilnehmer an dem großen Familienrat auseinander. Vor Gericht. Die allgemeine menschliche Neigung, von andern mit Vorliebe das Böse und Schlechte zu glauben, haben Dichter und Schriftsteller oft genug in Romanen und Dichterwerken zum Gegenstand der Behandlung gemacht. Auch­ die große Familie der Hamblind machte keine Ausnahme von der Negel. Kaum war das Schlechte behauptet worden, als er auch sofort überall Glauben fand. Und da­ Stand es im direkten Gegenfabe zu dem, was die Welt bisher ge­­glaubt und als feststehend angenommen hatte. Stephen war immer das schwarze Schaf der Herde ge­wesen; Anthony dagegen hatte bisher stets als Chef des Hauses unbeschränfte Hochachtung genossen, und doch brach der gute Ruf Anthonys unter Stephens einseitiger Behauptung auf einmal zusammen. Die weiblichen Glieder der Verwandtschaft gaben sich zwar mit Rüc­ksicht auf die in ihrer Mederzeugung an Stephen Unrecht unerschütterlichen Geschäfts­­teilhaber den Anschein, als glaubten sie die Häßliche Geschichte nicht; aber im Herzen hielten sie dieselbe doch für wahr und flüsterten einander Worte des Zweifels, des Mitleids und des Verdachtes zu. Niemand mochte Stephen leiden, und alle Hamblins waren gewöhnt, ihn al ein recht unbequemes Glied der Familie zu betrachten. Und doch — wie Yehrreich für die Kenntnig des Menschenherzens! — die neue Lage der Dinge änderte schon seit vieles in dem gegenseitigen Verhältnis. Einzelne Rettern, namentlich an den ärmeren Zweigen der Familie, begannen fast­­ängstlich in Erwägung zu ziehen, ob es nicht geratener erschiene, dem so lange vernachlässigten Stephen ihre Aufwartung zu machen, und einer und der andere entschied si thatsächlich dazu, in Stephens Wohnung in Pal-Mall seine Karte abzugeben. Stephen fand diese Karten und warf sie ins Feuer. Ihm war er vollkommen gleichgiltig, was seine Verwandten dachten und bhaten, kaum daß er noch Hin und wieder an sie dachte, — und nie ließ er si duch die Rücksicht auf sie in feinem Thun und Treiben bestimmen. Erinnerte er sich aber einmal ihrer, so waren sie ihm Glieder der Familie, die ihn mit solcher Bernachlässigung behandelt hatten, und die er deshalb so viel al möglich zu demütigen si vornahm, sobald er dazu imstande sein werde, Indessen verlor er nach den rechten Zusammenkünften und Auseinander­­legungen mit den Geschäftsteilhabern seine Zeit, sondern beeilte sie, wie gesagt, seinen Rechtsanspruch einem geachteten und renommierten Rechtsanwalt zur Durchführung zu übergeben. „Ich wünsche,“ betonte er bei einer Unterredung mit diesem, nachdem er ihm alles möglichst Kar auseinander gejegt hatte, „ich wünsche daß die An­­gelegenheit möglichst eilig betrieben wird. Sie haben mich doch richtig ver­­standen? Ich erhebe als einziger Erbe meines Bruder Anspruch auf sein gesamtes Vermögen.” (Fortlegung folgt.) Een

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