Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1897. März (Jahrgang 24, nr. 7057-7081)

1897-03-02 / nr. 7057

Reduktion undx A­dministration Hermannstadt, Heltauergasse 28, Schequekonto bei der k. ung. Postparkaffa Ar. 1305. Gelephonanschluß Ar. 21. Erscheint mit Ausnahme des auf Sonn- und Steiertage folgenden Wochentages täglich. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 Er., vierteljährlich 2 fl. 50 Er., Halb­­jährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne Bustellung in’3 Haus, mit Bustellung 11, 3 fl., 6 fl. 12 Abonnement mit Wortversendung: Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 fl, Halbjährig 7 fl., ganze · jährig 14 fl. Für das Ausland: vierteljährig 7 M. oder 10 Fre­., halbjährig 14 M. oder 20. Fre3., ganzjährig 28 M. oder 40 Fred. Eine einzelne Nummer Tostet 5 fr. d. W. Anfrontierte Briefe werden nicht angenommen, Manuskripte nicht zurückgestellt. N 7057. XXIV. Jahlgang Siebenbürgisch-Deutsches Tagebl­att. Hermannstadt, Dienstag 2. März Pränumerationen und Inserate übernehmen außer­dem Hauptbureau, Heltautor­­gasse Nr. 23, in Kronstadt Heinrich Zeidner, Mediasch Johann Hedrich’s Erben, G. A. Reissen­­berger, Schässburg Fritz Teutsch, Bistritz Arthur v. Schankebank, Mühlbach Josef Wagner, Kauff­mann, Broos H. Graef, Reps Johanna Guiesch, Buchhandlung, Wien Otto Maas (Haasenstein - Vogler), Rudolf Mosse, A. Oppelik, M. Dukes, Heinrich Schalek, J. Danneberg, Inseraten­­bureau „Die Annonze“, Budapest A. V. Gold­­berger, B. Eckstein, Frankfurt a. M. G. L. Daube & Co. Insertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile fostet beim einmaligen Einraden 7 fr., das zweites mal je 6 fr., das drittemal je 5 fr. d. W. ex­­klusive der Stempelgebühr von je 30 fr. 1897 Die niedersten Gehaltsstufen und die Geldsershhaffung. Für die geplante Rentenregulierung ist die Frage nach den Grundgehalten und die nach der Gelvbeshaftung von besonderer Bedeutung. Die Grundgehalte sind, wie wir schon mitgeteilt haben, für die Akade­­miter mit 800, 900 und 1000 fl. je nach der Seelenzahl und für die Nicht­­akademiter nach demselben Gefichtepunkt mit 500 und 600 fl. angelegt. Wenn beide richtig beurteilt werden sollen, so müssen sie in Zusammenhang gebracht werden mit anderen Gehaltsverhältnissen, die einen mit denen der Volksschullehrer, die anderen mit jenen der Gymnasiallehrer. Die Gehalte der Volksschullehrer, d. H. zunächst der Meltoren, haben heute schon öfter 500 fl. erreicht. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß die Zahl der Stellen mit diesem Gehaltsanbot angesichts de Mangeld an Be­­werbern sich mehren wird. Da ist denn in der That 500 fl. als Anfangs»­einkommen für den Pfarrer wenig. Nur die­jeivige Thatsache, daß das Geld nicht vorhanden ist, durfte das Konsistorium bestimmen, auf diese Summe herabzugehen. Die Vorlage selbst deutet es bestimmt an, daß hier der Punkt liegt, wo sofort einzufegen ist, wenn man mehr Mittel verfügbar hat, indem es ausdrücklich heißt: die Erhöhung auf 600 fl. wird eintreten müssen, sobald von irgend­einer Seite der Landeskirche ausgiebigere Unterftügung zuflicht. Immerhin ist die Erhöhung, die hiemit in Verbindung steht, nii­tein; 77 gegenwärtig im Amt stehende unakademische Pfarrer und 88 Akademiter sind davon berührt und es entfällt auf die ersteren eine jährliche Summe von 10.414 fl. 74 fl., auf die leiteren 4381 fl. 90 fl. &8 ist vielleicht angezeigt, an Einzelheiten sich die Sache bar zu machen. Nehmen wir die beiden Gemeinden Reußdorf und Stein-Alcih. Reußdorf zählt unter 600 Seelen, hat also Anspruch auf den Grundgehalt von 500 fl. Sest ist das Gesamteinkommen 400 fl. 70 fl., die dortige Pfarre stiege also um rund 100 fl. sofort. Und da der gegenwärtige Pfarrer seit Juni 1892 die Stelle bekleidet, so bezöge er vom 1. Juli d. h. an an die erste Duinquennalzulage von 50 fl., also zusammen 550 fl. Stein-Ulrich zählt über 600 Seelen. Der nichtakademische Pfarrer hat also vom 1. Juli 1897 das Grundeinkommen von 600 fl. und, da er länger als fünf Jahre dort dient, 50 fl. Duinquennalzulage. Gegenüber dem rechr ausgewiesenen Ein­­kommen von 436 fl. 82 Er. stiege er um 213 fl. Ein Akademiker würde mit 900 fl. anfangen und könnte bis 1300 fl. steigen. Für die Akademiker sind die Grundgehalte je nach der Seelenzahl der Gemeinde (bis 600) auf 800 fl., (über 600 bis 1000) auf 900 fl., (über 1000 Seelen) auf 1000 fl. festgefegt. Die 800 fl. sind hier wohl angenommen, weil die Anfangsgehalte der Gymnasiallehrer 800 fl. betragen. 3 stünde demnach der akademische Pfarrer in jeder Pfarre, da noch Holz und Wohnung dazukommt, beser als der Gymnasiallehrer. Und das ist, da man eben die akademischen Lehrer für die Pfarreien gewinnen will, zr­edmäßig. Im Augen­­blick wird auf die Erhöhung des Einkommens akademischer Pfarrer eine Summe von 4381 fl. 90 kr. verwendet werden. In dieser Klasse der Pfarrer sind oft viel größere Noten zu beseitigen, als viele ahnen. Hier erwartet man die Vorlage einen bedeutenden Einfluß auf die fernere Entwickklung unseres Pfarramts. Zunächst hofft man, für die volfreichen Gemeinden von über 600 Seelen dadurch Akademiker zu erlangen, daß sie dort Sofort mit einem Einkommen von 900, resp. 1000 fl. anfangen und die sichere Gewähr haben, vier Duinquennalzulagen von je 100 fl. zu erhalten. (Dabei immer Holz und Wohnung) Man darf also wohl hoffen, daß so volkreiche Gemeinden wie Nadeich, Kreith, Malmtrog, Weingartöl­rchen, dann Gergefhdorf u.­­. w­. bei der nächsten Erledigung Akademiker finden werden. Dann werden diese Gemeinden eine ganz andere Auswahl unter den Bewerbern haben, als bis jept. Eins wird immer wahr bleiben: unser Pfarramt wird wie auch unser Lehramt für diejenigen, die in erster Reihe Schäge dieser Welt suchen und Reichtum an Gold und Silber begehren, auch weiterhin nicht als die höchsite Laufbahn erscheinen — aber auf solche Hat die ev. Kirche nie rechnen künnen. Unsere bescheidenen Verhältnisse und unsere bescheidenen Mittel erwogen, dürfte diese Dotierung doch mit manchen in anderen Ständen es aufnehmen­­ darauf zu wenden, um einen möglichst tüchtigen Pfarrer zu bekommen. Nach tönnen. Der Gesamtbedarf stellt sich folgendermaßen heraus: Für die Grund­­gehalte Zuschuß für die Akademiker und Nichtakademiter 14.796 fl. 60 fl. Erste Duinquennalzulage 4126 fl. 50 fl. Demnach am 1. Oktober 1897 Erfordernis 18.923 fl. 24. fl. Für die folgenden Duinquennalzulagen Yasfen sich nur Wahrscheinlichkeitsrechnungen anstellen. Darnach wären für die zweite Duingquennalzulage erforderlich zirka 4000 fl., für die dritte 4500 fl. und für die vierte 3600 fl. Zum­­­erständnis der Duinquennalzulagen aber muß hier bemerkt werden: die Zählung der Duinquennalzulagen beginnt mit dem 1. Juli 1897. Also jeder, der mit oder nach dem 1. Juli 1897 ins Amt getreten ist, bezieht na 5 Jahren vom selben Tage an die erste Duinquennalzulage, wenn er diese Zeit in derselben Gemeinde zugebracht hat. Eine Ausnahme wird für Die­­jenigen gemacht, die am 1. Juli 1897 schon 5 Jahre im Amt waren, die treten sofort am 1. Juli d. h. in den Bezug der ersten Duinquennalzulage. Für sie wird die zweite Duinquennalzulage am 1. Juli 1902 fällig. Und von da an treten nun nach der Anstellung an dem Zuge der Präsentation die ersten Duinquennalzulagen für alle in Kraft, die nach dem 1. Juli 1897 5 Jahre in derselben Gemeinde gedient haben. So kommt es also, daß vom 1. Juli 1897 bis 1902 die Duinquennalzulagen seine Steigerung erfahren können. In der Vorlage ist dieses nicht ganz Mal und verständig und es wird si empfehlen, das deutlicher auszudrücken. Und nun die Mittel ? Das Konsistorium erklärt offen, daß für die 2­618 4 Duinquennalzulagen jet die Bededung nit völlig ausge­wiesen sei. Au das Erfordernis von rund 19.000 fl., das am 1. Oktober zur Verfügung stehen muß, kann nur so zusammengebracht werden, daß alle halbwwegd verfügbaren Fonde diesem Hived definitiv oder vorschußweise zugemendet werden. Das Konsistorium sei außerdem Hoffnung noch auf dreierlei. Erstens, daß der Staat eine neue Dotation zu dem umgedeuteten Bier gewähre. Diese Hoffnung gründet sich auf die Thatsache, daß fon für 1896 eine Summe von 3600 fl. der liche, ähnlich wie den anderen Kirchen des Vaterlandes gewährt wurde und daß für 1897 eine höhere Summe ins Staatsbudget eingestellt erscheint, so daß aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit zu erwarten steht, e3 werde b diese Hoffnung sich erfüllen, E3 ist unmöglich, die siebenb. evang. Landeskirche aus der neuen Dotation auszuschließen oder schlechter zu behandeln als die anderen. Weiter rechnet das Konsistorium auf Zuflüsse aus dem Gustav Adolf- Verein, der bekanntlich in Dessau sich dieser Trage angenommen und sie den Hauptvereinen empfohlen hat. Und zum Schluß meint die Vorlage, ed werde durch Aufhebung einer Anzahl Prediger- und Pfarrerstellen auch eine Ersparnis sich einstellen, die der Aufbesserung einiger Pfarren zugute­kommen werde, so ist bei dieser gesamten Regulierung von der Mithilfe der Einzel­gemeinde gar nicht die Rede. Im Motivenbericht spricht das Landeskonsi­­storium vielmehr: „Die zur Erhöhung des Pfarreinkommens erforderlichen Mittel zu beschaffen, kämen unwohl in erster Reihe den betreffenden Pfarr­­gemeinden zu. Da aber die meisten derselben nicht im­stande sein würden, diese Mittel aufzubringen, da weiter die Entscheidung der Frage, ob eine Gemeinde von solcher Verpflichtung ganz oder teilweise freizusprechen, oder ob und wie sie zur Erfüllung derselben zu verhalten sei, überaus schwierig wäre, wurde bestimmt, daß überall die Bandestiice diese Mittel und zwar in Form von Zuschüffen zum Pfarreik­ommen von betreffenden Pfarrern zu gewähren habe.“ Das ist für den Anfang ganz gewiß das richtige. Wench eine Fülle unerquidlicher und zeitraubender Arbeit hätte es gegeben, für alle die Ge­­meinden, die in Frage kommen, die erforderlichen Erhebungen zu machen, um zum Schluß zu gelangen, daß sie soviel wie nichts im Augenblick thun künnen. Und doch ist hier in der Vorlage, wie ang vorkommt eine Lade. Die Thatsache wird doch ebenfalls richtig sein, daß eine Anzahl von Gemeinden und wären e3 auch nicht viele, in der Lage sind und auch gewillt sind, etwas der jenigen Vorlage ist das eigentlich au­sgeschlossen. Denn e8 wird nicht einmal der Berjuch gemacht, ob nicht die Gemeinde mithelfen wolle, das Pfarr­­einkommen auf eine bestimmte Höhe zu bringen. Und doch ist das nicht unmöglich. Wer die Verhältnisse in unseren Landgemeinden kennt, weiß, daß sie gar oft, besonders wenn politische und kirchliche Gemeinde Hand in Hand gehen, in der Lage sind, dort beizuspringen, wo es gilt, zu helfen. Im Burzenland sind thatsächlich die Pfarrein­ommen wohl alle auf eine ent­sprechende Höhe gebracht worden, indem Dechant und Konsistorium bei jeder Erledigung und Neubewegung die Gemeinden veranlaßt haben, jene Erhöhungen zu beschließen, die nach den Ortsverhältnissen möglich waren. Dieser Vorgang müßte in die neuen geweglichen Bestimmungen in irgend einer Art Hineingebracht werden. So würde si also ein So etwa derart empfehlen: „Bei jeder Erledigung einer Pfarre ist es Pflicht des Dechanten und Bezirkskonsistoriums, dafür zu sorgen, daß die Gemeinde, was sie zur Erhöhung des Pfarreik­ommens in irgend­einer Form zu meisten im ftande ist, in rechtsgistiger Weise Kirchen ordnungsgemäß beschließe und so das Ergebnis sofort dem Landeskonsistorium mitzuteilen.“ Ober solle man meinen, daß von vornherein bei manchen Gemeinden nichts zu holen sei und es aussichtslos wäre, zeitraubende Arbeit den schon überladenen Behörden aufzubürden, so sei ein anderer Gedanke hier empfohlen: „Dean und Konsistorium haben die Pflicht, eine Erhöhung aus Mitteln der Gemeinde zu versuchen, wenn auf den ersten Konkurs in Gemeinden über 300—400 Seelen fie­r ein Akademiker gemeldet hat und Die Gemeinde die Wahl ablehnt.“ € 3 Liegt da etwas daran, bei den Erledigungen allmählich alle einzelne Gemeinden auf diesen Fall, ob sie nicht selbst etwas zur Erhöhung beitragen wollen, zu untersuchen und in manchen wird sich ergeben, daß die Möglichkeit mitzuhelfen ebenso vorhanden ist, wie der gute Wille. Die Erledigung der Stelle ist gewiß der beste Augenblick dazu, besonders wenn die Bewegung dadurch nicht gehindert ist, wie es bei diesem Vorgang der Falle wäre. Es giebt besonders eine Anzahl von Gemeinden, die sich­ etwas würden Tosten lofsen, wenn sie bei einer Neubewegung einen Akademiker finden. Natürlich muß er ihnen nahe gelegt werden. Die vorgeschlagene Form schließt das in fi. Wird ein solcher Bufaß nicht gemacht, so verzichtet man von vorneherein auf jede Mitwirkung der Gemeinde, was nach seiner Richtung gut ist. raue Euer: Bolitische Mebersicht. Hermannstadt, 1. März Der „Bud, Korr.“ zufolge werden die Ausgleichsverhandlungen beiden Parlamenten zugleich Ende März oder Anfangs April unterbreitet werden. Eine Zusammenkunft österreichischer und ungarischer Minister in Wien oder Budapest ist vorläufig nicht in Kombination gezogen. Am 27. dv. M. ist der Wahlaufruf des verfassungstreuen Großgrund« besige ® von Steiermark erschienen. Nach Besprechung der politischen Lage heißt es bezüglich des Ausgleichs mit Ungarn: Die nächte michtigste Aufgabe des Fünfzigen Reichsrates ist durch die bevorstehende Erneuerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs gekennzeichnet. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Aufrechterhaltung der staate« rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen durch die ungarische Hälfte der Monarchie im Interesse beider Staaten, wie nicht minder in jenem der Kraft und Machstellung der gesamten Monarchie ein Gebot der Staatsnotwendigkeit ist, müssen wir verlangen, daß bei der bevorstehenden Revision der Ausgleiche­­bestimmungen den berechtigten Forderungen unserer Landwirtschaft und Industrie Rechnung getragen werde. Ebenso erachten wir es für billig, daß die erhöhte Leistungsfähigkeit der anderen Hälfte der Monarchhie bei Festlegung der Beis­tragsquote zum gemeinsamen Aufwande entsprechend zum Ausbruch gelange. Der deutsche Kaiser hat am 26. v. ©. bei dem Festmale des brandenburgischen Provinzial-Landtages den Toast des Oberpräsidenten mit einem Trinfspruche auf die Mark Brandenburg beant­­wortet, in dem er auf das vergebliche Streben des veutschen Volkes nach Beruillec­on. Der Hofe Geist. Roman von WU. ®. von Suttner. (49. Fortlegung.) „Ich glaube”, erwiderte Baron Hand, „die beiden Zeugen erwähnt zu haben, welche unten bereit stehen; der eine von ihnen ist, wenn auch nur ein schlichter Mann, doch eine Amtsperson, die .“ „D, ich meine ed nicht so“, sagte Doktor Herz. „Das, was Sie mir über die Auffindung des Briefes gesagt haben, finde ich vollkommen glaub­­würdig; allein, wäre es nicht möglich, daß eben jemand dieses Dokument früher in den Schrank praktiziert hätte?“ „Da kann ich Ihnen nur auf mein heiligstes Ehren­wort versichern, daß ich die Handschrift meines Bruders erkenne, daß ich seinen Augenblid an der Echtheit zweifle. Zum Vergleiche und zur Beurteilung durch Sach­verständige stehen Ihnen übrigens ältere Briefe zur Verfügung.“ „Vorläufig genügt mir diese Ihre Versicherung. Nun aber bleibt da noch immer ein Rätsel zu Lösen: Warum Hat Baron Marcel Tannenberg alles das ruhig über sich ergehen Lassen, warum Hat er sich entschlossen, den Toten zu spielen? Wo er auch immer sei, muß er doch von der ganzen bösen Angelegenheit Wind bekommen haben, — ein Echo ist jedenfalls zu ihm gelangt; und warum hat er so — verzeihen Sie das Wort — unmenschlich gehandelt, den Mann, den er im Zweikampfe getötet, auf dem Ploe zu lassen, al wäre er ein schädliches Tier gewesen, von dem er die Gegend befreit ." „Lebtere Frage scheint mir nicht schwer zu beantworten: Ohne Zweifel hatte er die Unglückkstätte augenbliclich verlassen; er war somit Sache der Sekundanten, die Leiche des Gefallenen nach Hause zu schaffen; diese trifft in dem Blitte der schwerste Vorwurf.“ „Das ist wahr; ich sehe ein, daß Sie recht Haben.“ „Bnd nun Marcels unerklärliches Verschwinden betrifft, so muß ich Ihnen die Antwort sc­huldig bleiben, denn ich finde selbst seine. Daß er im ersten Augenblicke, von Schred und — wie ich ihn fenne — von bitterer Neue gepadt, den Kopf verlor, daß er das Bedürfnis fühlte, die Nähe jenes unglücklichen Ortes zu fliehen, wo er das Drama abgespielt hat, begreife ich noch eher. Aber er ist ein vernünftiger, ruhig denkender Mensch, wenn er einmal wieder ind Gleichgewicht gekommen war, mußte er ja einsehen, daß er b­öricht gewesen, sich der Verantwortung entziehen zu wollen. Außerdem ist doch vorauszufegen, daß ihm diese freiwillige Verbannung bald unerträglich wurde, denn er hatte ja damit zwischen si) und seiner Braut eine Scheide­wand aufgestell. Uiebrigens hat er in der leßten Zeit eine schwere Krankheit durchgemacht, die ihm jedenfalls auf längere Zeit außer­stand legte, ein Lebens­­zeichen von fi zu geben.” „Solte ed Ihnen nicht bekannt sein, daß nach der allgemeinen Ansicht die junge Dame es lieber gesehen hätte, wenn die Verlobung nicht stattgefunden hätte, da Prinz Helffenstein mehr Eindruck .“ „Mir ist dieses Gerücht wohl bekannt; auch stehe ich da vor einem Geheimnisse, das ich augenblicklich nicht zu ergründen weiß. Bitte, seien Sie“, er brachte Marcel Brief an Zoe zum Vorschein, „und sagen Sie dann, trifft ein Mensch solche Verfügungen, der den Beweis hat, daß seine Braut eine unwürdige, eine verächtliche Rolle spielte ?” „Sa, das ist in der That unverständlich“, verseßte der Beamte nach Einsichtnahme. „Um so unverständlicher, da es dann etwas zwischen den Verlobten ab­­geseht zu haben scheint, denn aus diesem Briefe, den ich unlängst nach monate­­langem Schweigen von meinem Bruder erhalten Habe, geht hervor, daß ein Bruch doc stattgefunden Haben muß. Auch dieses Schreiben ersuche ich Sie, in Augenschein zu nehmen. Sie selbst werden dann urteilen, ob ein Mann, der ein so schrecliches Verbrechen auf dem Ge­wissen hat, über diese Sache so leicht hinweggeht, und ob er sinnlos genug sein kann, zu glauben, er flehe ihm noch frei, über sein Eigentum zu verfügen, da er unter dem Druck des Geieges TLeidet, ” Doktor Herz mwillfahrte dem Wunsch und las aufmerksam den Brief Marcel doch; dann nichte er beistimmend: „Ich kann mich nur Ihrer Ansicht anschließen.”­­ »Uebrigens muß der Vedauer anerte demnächst in den Besitz meiner Antwort gelangen und dann wird jahoffentlich die Aufklärung endlich ers­te Oder glauben Sie, daß es schon jegt möglich wäre, die Sache einzu­­eiten ?* „gum Zeil vielleicht”, sagte Doktor Herz nach Kurzem Bedenken. „Ich erfuhr zufällig, daß Baron Ragog zurücgekehrt sein sol; Doktor Ratmann wurde zu ihm berufen. Sie stehen ja ohne Zweifel auf befreundetem Fuße mit dem Baron.” « »Ich stand auf solchem mit ihm;seit jener Katastophe hat der­ Verkehr mit ihm aufgehört.“ „Wäre das ein Hindernis, daß Sie ihn aufsuchten ?* „Iit er allein in Buchenfeld ?* „Ich glaube, ja.” „Gut, dann will ich eingehen. Sie meinen doch, daß er in das Nähere eingeweiht sein dürfte?" „Ich möchte er vermuten. Wenn wir nur irgend eine Einzelheit erführen, an die wir und Hammern können; etwa ein Vorfall, der vor dem unglück­­keligen Zweitampfe stattgehabt — eine Unterredbung mit Ihrem Bruder — kurz, Sie verstehen mich ja.” „So verstehe. Ich will mich ohne Zeitverlust auf den Weg machen und entweder Heute oder morgen versprechen, um Bericht zu erstatten. Einstweilen danke ich Ihnen den ganzem Herzen für ihr freundliches Entgegenkommen. Ich gestehe, ich kam mit einiger Besorgnis, daß Sie sich ablehnend und un­­gläubig verhalten würden, umso mehr bin ich Ihnen zu Dank verbunden, daß Sie die Selbstüberwindung an den Tag legen, von Ihrer Ansicht, die gewiß sehr viel für sie hat, abzugeben.”­­" »Sie sehen,ich war zum Teil doch auf der richtigen Fährte,da ich die Beteiligung Ihres Bruders konstatieren zu dürfen glaubte.Gönnen Sie mir nur einige Zeit,über diese verwickelte Geschichte nachzudenken und einen wenigstens teilweise klaren Blick zu gewinnen,dann werde ich mich mit dems

Next