Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1899. Juli (Jahrgang 26, nr. 7763-7788)

1899-07-22 / nr. 7781

Seite 778 Hermannstadt, Samstag Politische Nebersicht. Hermannstadt, 21. Juli. Das Ereignis des gestrigen Tages, das einzige in der innern Politik, ist die bereits telegraphisch gemeldete Publizierung de­r Ausg­leich 3%­gefete dur die ungarische Landesgejeßsammlung, sowie die parallele Ver­­öffentlichung der Ausgleichsverordnungen auf Grund des $ 14 in der „Wiener Zeitung“. Damit hat die ganze Ausgleichssache ihren endgültigen formalen Abschluß erhalten, man müßte denn die für die nächsten Tage an­­gekündigten Ordensauszeichnungen auch noch dazu rechnen wollen. Dem Ber­­nehmen nach sol der ungarische Ministerpräsident das Großkreuz des Leopoldin­ordens, der österreichische — wohl für seine Verdienste um Ungarn, wir glauben ih­n die boshaften Bemerkungen seiner oppositionellen Freunde zu hören — das des St.-Stephanordens bekommen, während die übrigen am Ausgleich beteiligten Minister fi mit den Eisernen Kronenorden 1. Klasse werden begnügen müssen. In Oesterreich wird von deutschradikaler Seite der Gedanke einer Verhinderung der Delegations­wahlen angeregt. Das Heritale „Linzer Volksblatt“ sucht bereits nach einem Auswege und meint, es werde nirgends vorgeschrieben, daß die Wahlen der Delegierten im Plenum des Hauses stattzufinden hätten. Die Wahlen könnten ebensogut in der Weise stattfinden, daß das Präsidium die Einsendung der Stimmzettel, beziehungsweise die Abgabe derselben außerhalb der Sikung verfügt. Jeder Abge­­ordnete hätte einfach dem vom Präsidium bezeichneten Schriftführer außerhalb­­ der Sigung seinen Stimmzettel einzuhändigen. Das lasse sich absolut nicht verhindern und dadurch sei jeder Versuch, die Delegationswahlen zu obstruieren, von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Den Ausführungen des genannten Blattes gegenüber zitiert jedoch die „Neue Freie Presse“ den $ 65 der Geschäfts­­ordnung des Österreichischen Abgeordnetenhauses. Dieser Paragraph verfügt: „Bei den Wahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Mitglieder für die Delegation des Reichsrates werden stets die Abstimmenden zur Hinterlegung des Wahlzettels in die Urne namentlich aufgerufen und gezählt.” Der Ausgang der bayrischen Landtagswahlen wird in der gesamten deutschen Presse als ein politisches Ereignis von großer Bedeutung behandelt. Nicht femwohl die Verschiebung der Parteien, welche im Münchener Landtage zu Ungunsten der Liberalen eingetreten ist, nimmt in erster Linie das allgemeine Anteresse in Anspruch, wohl aber der Weg, auf welchem die baur­­gen Wahlergebnisse zu­stande gekommen sind. Zunächst hat die all­­gemeine Aufmerksamkeit die Thatsache des Kompromisses zwischen Zentrum und Sozialdemokratie erregt, auf Grund dessen in München drei Sozialdemokraten und zwei Mitglieder des Zentrums gewählt wurden, während die Liberalen ihre sämtlichen dortigen Lige verloren. Selbst in den Zentrumkreisen Norddeutschlands wird dieses Bündnis mit Unbehagen besprochen, und man scheint nicht ohne Sorge zu sein, daß eine derartige Haltung der Eeritalen Parteigenossen in Bayern nicht ohne Rückwirkung auf die Gesamtstellung der Zentrumspartei im Neichätage bleiben künne. € 3 ist begreiflich, daß alle Gegner des Zentrums und der Sozialdemokratie fi verbünden, um diesen Gesichtspunkt so laut und vernehmlich all möglich, zum Austrud zu bringen. So schreibt u. a. die M. „WA. 8." am Schluß ihrer Betrachtung über das Ergebnis der Landtagswahlen: „Gewiß die Liberalen haben angesichts des Wahlresultats keinen Grund zur Freude. Aber sie dürfen sich sagen, daß sie in ehrlichem K­ampfe unterlegen sind. Kein natürliches Bündnis lastet auf ihrem Gewissen; 22 Lite, nahezu ein Drittel ihrer bisherigen Stärke haben sie verloren. Aber die moralische Einbuße des Zentrums bünft und weit höher. An den Liberalen wird es in der Zukunft liegen, sie in ihrer wahren Gestalt und Größe Herbertreten zu lassen. € 3 gilt in Zukunft nicht, einen faulen, inneren Frieden zu wahren, der dem Land undermeßlichen Schaden bringen würde, es gilt einen frischen, mutigen Kampf. Braut man wo zu sagen, was für die liberale Partei dazu gehört? Einigkeit, eine straffe Organisation, eine unermüdliche Agitation, nnt das Abstoßen, sondern das Heranziehen junger Kräfte, die Bescheuchung bequemer Indolenz thun not dazu. Und viele, viele mehr als bisher, werden auf der Seite der liberalen Kämpfer zu finden sein. Das Zentrum aber hat sich, troß seiner 83 Landboten, troß seiner Majorität den Boden in weitem Umfange selbst abgegraben, Immer vermögen wir es und zu denken, daß maßgebende Kreise fürderhin in ihm einen Gewinn für Monachie und Staat erbliden können, daß besonders noch der katholische Adel, femweit es bisher ‚geschehen har, der Partei seine Unterftügung leihen wird, die sich mit „der Ballonmüge” verbündet hat.” — Der heutige Kaiser hat der neu­­gierigen und unbeschäftigen Presse des Reichs ein Rätsel aufgegeben, indem er ‚seinen Besuch in Dortmund bei Eröffnung der Dortmund-Ems-Kanale‘ a­b­­gesagt hat, troßdem die Dispositionen zu einer Reise dorthin fon ges­­ troffen waren. Nun bemüht man si eine Erklärung dieser kaiserlichen Ent­­schliegung zu finden. E 8 wird sogar der eigentümlichen Ansicht Raum ge­­­geben, der Kaiser wolle es vermeiden, in seiner Rede wieder auf die Kanal­­­­frage einzugehen, da beied im gegenwärtigen ugendliche nur eine Spike gegen die Konservativen haben könnte, was vielleicht die schmebenden­­ Ver­­tandlungen erschweren würde, eine Vermutung, die und in der That von den molitiösesten Gegnern ausgesonnen zu sein scheint. Sc ®­ahlreform in Belgien wird allem Unscheine nach noc­h viel zu thun geben. Wie gemeldet wird, hielt die Fünfzehnerkommission für die Wahlreformvorlage vorgestern eine Sagung, in der die Antwort der Re­­gierung auf die Frage der Kommission betreffend die Beratung der Vorlage bekannt gegeben wurde. Die Regierung forderte die Kommission auf, die Beratungen zu beschleunigen, damit die Verhandlung der Vorlage noch im Laufe der gegenwärtigen Session möglich werde. Im Laufe der Debatte er­­härten die Vertreter der Linken, daß sie es entschieden ablehnen, der Kommission anzugehören. Diese Erklärung ist offenbar dadurch hervorgerufen, daß die Liberalen wenig Aussicht haben, in der Kommission eine der Gerechtigkeit ent­­sprechende Reform durchzuseßen. Die Transpaalkrise erscheint beendet. Der B Vollstand nahm am 18. d.M. ein Geieg an, wonach den Uitländern, welche ein siebenjähriges Domizil nachweisen können, das Bürgerrecht zu gewähren ist. Die „Zimeg“ meint hiezu: Die Richtigkeit der Meinungen über den Beschluß des Volls­­tands in Pretoria vorausgefeßt, kann die Krisis in den Beziehungen zwischen England und Transvaal als beendet angesehen werden. Die Verleihung des Wahlrechtes an alle Nitlanders, welche sich bei Veröffentlichung des Gefeges seit sieben Jahren in Transvaal aufhalten, und die Vertretung der Nitlanders im Volfraad entsprechen den Forderungen Englands. Der allein noch strittige Punkt ist die Bestimmung über die zweijährige Wartezeit. Diesen auszutragen “ist Sache der englischen Regierung, welche, wie es heißt, diesem Punkte sehr geringe Bedeutung beimißt. Thatsächlich scheint das Ergebnis der Berg­handlungen dies zu sein, daß Chamberlain volständig erreichte, was er die Zeit über im Auge hatte: „Die Sprache der Gerichte.“ Unter diesem Titel bringt die legte Nummer der „Kronstädter Zeitung“, ausgehend von der au) von uns mitgeteilten Kurialentscheidung bezüglich des Gebrauchs der Muttersprache bei gerichtlichen Refurfen, aus rechtsfundiger Feder einen wertvollen Auffag, aus welchem wir die folgenden Ausführungen wiedergeben : „Das Gefeh über die Gleichberechtigung der Nationalitäten räumt be­­kanntlich den prozeßführenden Parteien eine gerichste Ingerenz auf die Sprache nicht nur der Eingaben, sondern auch der Verhandlungsprotokolle und der richterlichen Entsceidungen ein. Die Paragraphen 7 und 8 des erwähnten Sesebartikel 3 silhern in Haren, genau umschriebenen Bestimmungen den Prozeß­­parteien das Recht des Gebrauches ihrer Muttersprache, beziehungsweise der Amts- oder Protokollsprache der betreffenden Gemeinde oder Jurisdiktion. Selbst die übereinstimmende Wahl der beiden Parteien kann einen bestim­­menden Einfluß auf die Sprache der Verhandlungsprotokolle gewinnen. Diese geweglichen Bestimmungen bestehen auch heute noch zu Kraft. Zu den herrschenden Sertümern und zur fälschlichen Auslegung des Refeßes hat wohl insbesondere der $ 13 Veranlassung gegeben, der die Ver­­fügung enthält, daß die „Amtssprache der durch die Staatsregierung ernannten sämtlichen Gerichte ausschließlich die magyarische ist.” Hieraus ist, da wir heute allerdings, abgesehen von einigen hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen, lauter ernannte Gerichte besigen, fälschlich der Schluß gezogen wurde, daß nunmehr legaler Weise auch die Amtssprache aller dieser Gerichte die magyarische sei. Doch dem ist nicht also. Durch den $ 13 des Natio­­nalitätengefeßes konnte nur die Amtssprache jener Gerichte als die maghyarische bezeichnet werden, welche gelegentlich der Schaffung des Nationalitätengeldes (34. Gefekartikel von 1868) der­ Ernennung seitens der Staatsregierung unterlagen, d. i. nur der höhern Gerichte. Das versteht ss zwar von selbst, wird aber durch einen späteren Gefegartitel auch ausdrücklich bekräftigt. Der 4. Gefegartifel vom Jahre 1869, der von der Ausübung der richterlichen Gewalt handelt, bestimmt nämlich in seinem 6. $, daß das N Richteramt nur jener ungarländi­ge Staatsbürger ausüben kann, der den Bestimmungen des 44. Gefegartifele vom Jahre 1868 Genüge leisten kann, dessen $ 13 auch in Zukunft nur hinsichtlich der Höheren Gerichte zu verstehen ist.“ Alo nur Hinsichtlich der Höhern Gerichte, d. h. der Appellations­­gerichte wird die magyarische Sprache als Amtssprache dekretiert, was im Prinzipe an vollkommen den Bestimmungen des Nationalitätengejeges ent­­spricht, welches bereits außgesprochen hatte ($ 12), daß die Beweise und Urteile der Appellationsgerichte immer in der Staatssprache zu fallen seien, wobei jedoch bemerkt werden muß, daß selbst diese, die Appellationsgerichte, verpflichtet sind, in einer andern als der Staatssprache geführte Prozesse der Revision zu unterziehen, jedoch berechtigt sind, insoferne es notwendig ersceint, die Prozeßarten durch amtliche Weberreger in die Staatssprache übertragen zu lassen. Davon kann also nach an diesem seine Rede sein, daß die Amtssprache unserer gesamten Rechtspflege gegenwärtig die magyarische, al Staatssprace, sei. Für unsere Gerichte I. Instanz, die Bezirksgerichte und die Gerichtshöfe gelten nach wie vor jene Bestimmungen des Na­tionalitätengefeges, denen zufolge, wie oben ausgeführt worden ist, die Prozeßparteien selbst seinen unerheblichen Einfluß auf die Bestimmung der Prozeßsprache auszuüben be­­rechtigt sind. Zweiflern an der Richtigkeit dieser Ausführungen, insbesondere an der Stichhaltigkeit unserer Behauptung, daß die in Nede befindlichen gejeglichen Bestimmungen nach wie vor in ungeschmälerter Kraft und Wirksamkeit — wenn auch nur auf dem Papier — aufrechtbestehen, wollen wir hier noch mit einem Ge­währsmanne dienen, dessen Authentizität wohl von niemand in Frage gestelt werden dürfte. Es ist Koloman Tipa. AS die Novelle zur Prefordnung (59. Gefehtrtikel vom Jahre 1881) im ungarischen Abgeordnetenhaus verhandelt wurde, da stellte Franz Vidovics den Antrag, der Richter soll im Prozeßverfahren nur solche nichtmagyarische Urkunden in Betracht zu ziehen haben, die gleichzeitig in beglaubigter magya­­rischer Ueberlegung vorgelegt würden. Hingegen erhob der damalige Abgeordnete Adolf Zay seine Stimme und wurde darin von Koloman Tipa unterftagt, der gerade mit Berufung auf den S 6 des 4. Gefegartiefel vom Jahre 1869 ausführte, da3 der 13.­­ des 44. Gefegartifel­ 1868 nur auf die höheren Gerichte seine Anwendung finde. Der Antrag Vidovich, den der Abgeordnete Paul Mandel Lebhaft unterstüßt hatte, fiel infolge dieser Erklärung Tipa’s. Leider ist Später bei Schaffung des Gefehartifeld über das Summar­­verfahren, (18. Gefegartifel 1893) leitend unserer Abgeordneten nicht mit derselben Vorsicht vorgegangen worden. Der $ 59, welcher anordnet, daß der Richter auf die nichtmagyarische Urkunden sich berufende Partei an­weisen kann, dieselben in beglaubigter magyarischer Weberregung vorzulegen, hat Gesehes­­kraft erlangt, ohne daß Hiegegen unter Hinweis auf das Nationalitätengefet Einsprüche erhoben worden wäre. Daß diese gejegliche Bestimmung, der man vieleicht seiner Zeit maßgebenderseits seine Bedeutung beimessen wollte, den Prozeßparteien nicht uner erhebliche Kosten und Kasamitäten zu verursachen in der Lage ist, Haben wir vor­fahren, bei einer eingehenden Besprechung des Summmarverfahrens ausdrücklich betont. Wie dem nun auch sei, eines steht fest, daß dieser S 59 des Summar­­verfahrens bisher die einzige durch ein Gefäß getroffene Durchlöcherung der Sprachenbest­­mmungen des Nationalitätengefeges involviert.*) Lebteres besigt in allen seinen übrigen Teilen auch heute noch seine ungeschwächte und unge­ Imälerte Bedeutung, i­­st nicht ganz richtig. Much 5­11 des Nationalitätengejeges ist durch den 29. Gesebartikel von 1856 „über die Verfassung der Grundbuch­einlagen”, 3­76, PB. 12, so gut wie aufgehoben worden, insoferne durch denselben der Justizminister ermächtigt wird, anzuordnen, „daß die zur Grundlage der grundbücherlichen Eintragungen dienenden Dokumente in magyarischer Sprache ausgestellt werden, beziehungs­weise dem in anderer Sprache verfaßten Dokumente eine . . . beglaubigte Ueberlegung beigeschlosfen werde. Die Redaktion des "Siebenb-Deusse­. Tageblatt”, Marie stimmte Lebhaft bei, und Lina mußte frießlich Hein beigeben; ‚ie meinte aber, man brauche si wohl kaum zu ängstigen — sie hätte Herrn Wegner zur gewohnten Stunde in seine Stammm­eipe gehen sehen. Durch diesen feinen Streit wurde die Stimmung etwas verdorgen. Betty, ohnehin befümmerten Herzens, schnitt ein gefränztes Gesichtchen und aß ab­­sichtlich recht viel von dem Kuchen, damit er bald zu Ende ginge und ihre Besucherinnen sich entfernen müßten. Eine tiefe, philosophische Weisheit ging ihr plößlich auf. Im Unglück steht der Mensch allein! Sie bereute fegt, überhaupt gesprochen zu haben, denn womöglich freuten sich die beiden noch über ihr Beh. Sie waren ohnedies­­ geradezu beleidigend luftig und drehten und mendeten die Angelegenheit so, daß ihre komische Seite belacht werden konnte. Betty war es aber nichts weniger al­so milch zu Mute, und sie atmete erleichtert auf, als die beiden draußen waren. Schnell riegelte sie die Thür Hinter ihnen zu, um ja nicht mehr gestört zu erden. Dann ging sie, die Hände auf dem Roden gekreuzt, feierlichen Schrittes in dem Pimmercen auf und ab und dachte nach. Die luftigen, braunen Augen starr in die Luft gerichtet, die runden Wangen in fieberhafter Röte, zwang sie ihre widerspenstigen Gedanken, ordentlich in Reih und Glied zu bleiben. Sie wollte ihnen seine Seitensprünge gestatten, aber immer wieder kehrten sie zu einem bestimmten Punkt zurück und zauberten ein Lächeln um Bettys Heinen Mund. Wie ed nun auch sein mochte, a8 stand fest — er liebte sie ! Wenn das die Mutter selig erlebt hätte, daß der Herr Wegner, derselbe Herr Wegner, den Betty immer so gehaßt hatte, sie nun liebte, vielleicht sogar heiratete ! Sie, den „Schmußfinten“ ! AS wäre ed gestern gewesen, stand die Zeit vor ihr, im der Herr Wegner chambre garni bei ihnen wohnte. Ein nettes, k­leines Bimmerchen hatte er inne, in das Mama alle hübschen Sachen stopfte, die sie nur ent­­behren konnte. Denn Mama hatte den immer luftigen, stets zuvor kommenden Mieter gern, und an Betty — vierzehn Jahre war sie damals alt und ging noch in ein Institut — mochte ihn sehr gerne. Sehr gern sogar, obwohl er fast nie mit ihr sprach! Sie erzählte ihren Freundinnen von ihm, wie hübsch er si­e einfachh süß! — mie galant und liebenswürdig. Die Mädchen wehten sie an alle mit ihm, und da alle ein „deal“ hatten, gab­ er für das Ihre. Sie machte sogar heimlich Gedichte auf ihn. (Zortj. folgt.) Siebenbürgisg-Deutsches Tageblatt. 22. Juli 1899. Nr. 7781 Allerdings nur auf dem Papier, wie wir oben bereits bemerkt haben. Denn leider hat ein Langsam sich allenthalben einschleichender Wirufus, die Bestimmungen des Gefeges iluforish gemacht und selbst in Kreisen, die sonst auf die Wahrung ihrer Rechte strenge zu wachen gewohnt sind, allmählich die irrige Ansicht aufkommen lassen, daß die bestehende Praxis der legalen Basis nicht entbehre.“ Die­­ u. Staats-Augenheilanstalt in Kronstadt. (Bericht über das Jahr 1898.) In Im abgelaufenen Jahre fanden 687 Augenkranfe in der hiesigen kön, ung. Staat-Augenheilanstalt Aufnahme, darunter 334 männlichen, und 353 weiblichen Gek­lechtes; außerdem wurden im Spital 476 Augentrante unent­­geltlich ambulatorisch behandelt. Der Nationalität nachteilten sich die KranIen in 446 Magyaren,148 Rumänen,87 Deutsche und 6 anderer Nationalität. Auf die einzelnen Kom­itate entfielem auf den Harompeker 285,den Kronstädter 119,den Udvarhelyer 70,den Fogarascher 65,den KoIler 62, den Ceiler 59 und auf andere Komitate 27 Krante. Geheilt entlassen wurden 369, gebessert 300, ungeheilt 2; am Schluffe des Jahres blieben 16 Augenkranke in Behandlung. .. DR i Unter den einzelnen Krankheitsformen überwogen weitaus das­ Trachom, die ägyptische Augenkrankheit, indem nicht weniger als 560 Trachov­atöre im Laufe des Jahres in Spitalsbehandlung standen, bei denen es fi in der Mehrzahl der Fäle um die schwere Form mit Ergriffen fein der Hornhaut oder mit anderen Komplikationen im Gefolge handelte. Auch in unserem Aurzenlande hat si das Trachom, dies langwierige Leiden, dessen völlige Heilung in den meisten Fällen eine monate­, oft sogar eine jahrelange Behandlung erfordert, in mehreren Ortschaften eingenistet. Was die operative Thätigkeit betrifft, so wurden 188, Operationen am Auge und dessen Umgebung ausgeführt. Beim reifen grauen Altersstar pflegen wir die Staroperation in einer len­oridektomie (Ausschneiden eines Stackes der Regenbogenhaut) aus­­zuführen. Nur bei sehr alten Leuten, ferner bei Patienten, die bloß auf ein Aage ange­wiesen sind, zerlegen wir die Operation in zwei Zellen, d. h. wir fchiden die vorbereitende Iridek­omie der eigentlichen Staroperation um einige Wochen heraus. Derart vorbereitete Starsäle gelangten dreimal zur Staroperation, außerdem wurde der Altersstar 565mal in einer Zeit operiert. Die einfache lineare Extraktion erfolgte einmal. Die Berschneidung des weichen Stares (discissio per corneam) wurde 5mal vorgenommen. Nahhstaroperationen wurden 12mal ausgeführt und zwar 5mal durch Iridotomie und mal durch discissio per scleram,­­3 wurden demnach im ganzen 76 Staroperationen vorgenommen, von denen bloß eine nicht den gewünschten Erfolg hatte. Regenbogenhautausschnitte (Siideltomien) wurden 25mal ausgefühlr und zwar: 1. als vorbereitende Staroperation 2mal, geheilt; 2. beim grünen Star, dem Glaukom, 16mal, (15 geheilt, 1 gebefiert); 3. zu optischen Breden 7mal, geheilt. .­­ Die übrigen Operationen verteilen sich folgendermaßen:Entfernung von Geschwülsten der Augenlider 14,Ein-oder Auswärtsdrehung der Wimpeln 1?1, Erweiterung der Eidspalte 2,Verödung oder Ausschälung des Tränensackes 7, Flügelfell13,Staphylom7,Schielen4,Ausschälung des Augapfelsle exenteratio bulbi 4, exenteratio orbitae 1, (jämtli geheilt). Kleinere operative Eingriffe, wie Kauterisieren von Hornhautgeschwüren, Abtragung von Regenbogenhautvorfällen, Tätowieren von Hornhautfleden u.­­s. w. sind nicht besonders angeführt. Die Zahl der Verpflegstage betrug 12, 161 und 730 Wärtertage,­die tägliche Berpflegsgebühr stellte sich auf 56 Br. Banden unsere Anstalt berührenden Ereignissen wäre hervorzuheben, daß die dem Landes-Aerzteverband angehörenden Aerzte des Kronstädter Trinnittutes im Sommer 1898 in einer an den Herrn Innenminister gerichteten Eingabe die zahlreichen Mängel und Uebelstände der Hiesigen E. ung. Staats-Wagenheil­­anstalt freimütig geschildert und um deren Abstellung gebeten haben, ebenso daß in der am 29. April d. %. abgehaltenen Komitatsfigung auf Veranlassung eines von zehn Herren eingereichten Antrages beschlossen wurde, beduff Um­­wandlung des gegenwärtig — seit 42 Jahren — bestehenden P­rovisoriums der Kronstädter staatlichen Augenheilanstalt in ein Definitivum an den Heren Inners­minister eine Vorlage zu richten, mit deren Abfassung der Herr Vizegespan betraut wurde. Erwähnen wollen wir auch, daß am 1. März 1899 zehn Jahre ver­­flossen sind, seitdem das hiesige j­­ung. Staatsaugenspital, das früher bekanntlich nur in den Sommermonaten den Augenleidenden offen stand, ununterbrochen in Thätigkeit ist und daß in b­iesen zehn Jahren in ihm 5288 Wagenfranze Aufnahme fanden, 4133 Augen konnte daselbst unentgeltlich ambulatorisch be­­handelt und 1499 Augenoperationen, darunter 594 Staryoperationen aus­­geführt wurden. Zum Schluffe möchte ih no mitteilen, daß im regien Jahre bei und in Kronstadt zwei Hebammen bei der so gefährlichen Aagenentzündung der Neugeborenen ihrer Pflicht, sofort einen Arzt zur Behandlung zu ziehen, nicht nachgekommen sind, wodurch in dem einen Falle das eine­ Auge des Kindes schweren Schaden erlitten hat, und im zweiten Falle völlige Erblindung des armen indes auf beiden Augen erfolgt ist.­­ Der hiesige Aerzteverband hat die schuldtragenden Hebammen bei der hiesigen Stadthauptmannschaft angezeigt, damit sie bestraft werden. leid­zeitig hat er aber auch Sorge dafür getragen, daß bei dem hiesigen Matrikel­­amte jede Partei bei der Anzeige der Geburt eines Kindes folgende Auf­forderung in ihrer Muttersprache erhält: „Es wird Hieprch amtlich­­ darauf aufmerksam gemacht, daß bei neugeborenen Kindern mitunter gleich in den ersten Tagen nach der Geburt eine schwere, mit starrer Eiterung einhergehende, anflehende Wagenfrankheit auftritt, die bei Vernachlässigung zu­>schweren Störungen des Sehvermögens, selbst zu völliger Erblindung eines oder beider Augen führen kann. E­s wird deshalb dringend aufgefordert, in solchen Fällen nicht darauf zu warten bis die Hebamme die Beziehung eines Arztes anrät, sondern dies im I Interesse des erkrankten Kindes gleich selbst zu thun. — Die Stadthauptmannschaft.” SH habe in meinem legten Jahresbericht dem Innerministeriums vor­­geschlagen, diese bei uns in Kronstadt eingeführte Mairegel auf das ganze Land auszudehnen. — Die Kosten für die Druckorten wären außerordentlich gering, und es ließen sich durch diese amtliche Aufforderung je­manche Augen von Neugeborenen erhalten, die duch Unkenntnis oder auch durch Pflicht­bergessenheit einzelner Hebammen sonst schwer geschädigt­­ werden oder, auch ganz zu Grunde gehen. 1:0 Dr. August Fabritius, Leiter des f. u. Staats-Nugenspitals.­­... 13 . bir Lofal: und Tages-Chronik. Hermannstadt, 21. Juli. (Ernennungen.) Der­­gl. ung. Kultus- und Unterrichtsminister hat den Lehrer an der Fogarasher Staats-Bürgerschule und höheren Handels­ Ichule Andreas Nagy zum Professor an der mit der Staats-Bürgerschule verbundenen höheren Handelsschule in Lippa ernannt. — Der fgl. ung. Finanzminister hat den absolvierten Rechtshörer Edwin K­rummel zum Finanzkonzeptsprak­ifanten bei der Kronstädter Finanz- Direktion ernannt,

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