Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. Februar (Jahrgang 48, nr. 14333-14355)

1921-02-01 / nr. 14333

Yes EIN na A Fe “ - £ und Verwaltung: Hermannstadt, Heltauerg. 23 Boitiparta fiatonto Yir. 1308 ernipreder: Gchriftleitung Yir. 11, Verwaltung Nr. 21, Bezugspreis für Hermannstadtt ne Buftellung ins Haus a le .. .q. Lei Ei Dierteljährlich .. „ LI— mit Buftellung monatlich .... Lei 15­ 50 Vierteljährlich .. „ II— mit Bestversendung für das Inland: teljägd­h .. „ S— Einzelne Nummers Leu 1— N r. 14353 b - Siebenbürgisch-Deutsches­ee - Hermannstadt, Dienstag 1 Februar 1921 Bezugsbestellungen und Anzeigen übernimmt außer der Heltauergasse Nr. 23 eb der Rettungsverschleiß und A­nzeigenvermittlungsstellen des In und Auslandes für Altrumänien,Bessarabien, Bobrudidha u. Bukowina bei, Friedrich 8. Bendek, Bukarest, Str. Gen. Berthelot 18: Anzeigenpreis: Der Raum einer einspaltigen Bet­tzeile kostet beim jedes­ maligen Einladen bei 1.50 höheren Aufträgen) € mit erg 48. Yahrgang C­entwurfe Das neue MWahlgeseß (9 BI) Im vergangenen Zeiten bedeutete für uns das Aufwerfen der Wahlrechtsfrage jedesmal die VBebrüfung unseres damaligen polnischen Bergslandes. Es war die Zeit, wo die Schräge, ob konservativeres oder vollkommen demokratisches Wahlrecht uod mit durchgängig zugunsten des leßieren entschrieden war, wo dem Grundmaß einer ge­wissen Bevorzugung der höheren geistigen Bildung nach der höheren Steuerleitung zugunsten des Staates noch verschie­­den Zugeständn­ise gemacht wurden, sei es zur Gewährung mehrerer Wahltimmen am ein und denselben Wähler, sei es duch Festigung einer für die vers­chiedenen­­ Bevölkerungs Uellen verschieden abgeruften Witersgrenge für die aktive und passive Wahnberechtigung. Das Eintreten für ein Wähl­­er, das dem Bildungsstand und der Steuerleistung unje­­red Vpoltet entsprechend Rechnung trüge, Hat dur eine ganze Reihe von Jahren eine­ der Hauptaufgaben der aktiven fähricchen Botitit gebildet. Die Busehidrigkeit zum rumä­­nischen Staate hat und den Anbeginn, die Unterfielung unter die Bilimmungen des vollkommen allgemeinen und gleichen Wahlrechts gebracht. Und so jeher war die Anwen­­dung eines solchen Wahlrechts ein Gebot der Zeit, in der wir leben, daß in unserm Volle niemand daran deuten konnte, eine Abänderung des Wahlrechtes im Sinne einer konservativeren Abfassung auch nur angustreben. Wir nahmen es bin daß die Zeit das gleiche Wahlrecht gebot, und in zweimaligem Wahlgange haben wir nas damit zurechtgefun­­den. Seither hat die Tyrage der Wahlrefom ihre Nervosität für und verloren. Ihre Hauptgrundlage sind endgültig ent­­f&ieden, um sie wird nit mehr gefritten und wohl nie­­mals mehr gefritten werden. Die jeit no­ in Frage sichen­ 1 Abänderungen betreffen mehr Angelegenheiten der tech­ni­kreform« 8, den die Regierung in der vorigen Woche den geießgebenden Körperschaften vorgelegt hat, ist, die Zu­­sammenfassung größerer Abstimmungsgebiete zu einheitlichen Wahlkreisen, deren jeder 250.000 Einwohner umfassen soll und fünf Abgeordnete zu wählen hat. Mit der Tendenz, die in dieser Erweiterung der Wahlkremdgrenzen zum Aus­­druch kommt, können wir ung einverstanden erklären, sofern sie nicht einen Abschluß, sondern einen ersten Schritt be­­deutet. Unsere Forderung geht nach der Durchführung der Wahlen auf Grund von einheitlichen Landes­­listen, wo der Angehörige jeder Bolls- und Parteige­­­meinschaft in jedem Teile des Landes seine Stimme für die gemeinsame Liste abgeben Fan, zu der er sich befennt. Diese Forderung bleibt in dem vorliegenden Entwurf uner­­füllt, aber die Erweiterung der bisherigen Wahlkreisrahmen kann als ein Anzeichen dafür angesehen werden, daß die Entwicklung in der Richtung geht, die unseren Anschauungen zum mindesten nahe kommt. Einen Zuwachs an Mandaten wird und das neue Wahlrecht nicht bringen, eher eine Einbuße, wenn die Vorauslegung der 50.000 Einwohner für ein Mandat eingehalten wird. Dafür aber können wir uns von der neuen Einteilung der Wahlkreise eine Be­­lebung und Zusammenfassung der politischen Betätigung unseren Volktums erwarten. Da nach größeren Wahlkreisen und innerhalb dieser nach Listen gewählt wird, ist in 2 kunft jedem Sachen die Möglichkeit geboten, auf die Liste seiner Bollpartei zu stimmen. Diese Möglichkeit wird sicherlich von allen unseren Volfsgenossen, die bisher soge­­nannten­ Minderheitswahltreffen angehörten, mit Freude begrüßt werden. Andererseits aber wird auch durch die Listenwahl der bisher scharf zugespigte Wahlkampf zweier Bewerber verschiedener Parteien ausgeschaltet Die Auf­steluung eigener Listen wird für jede Parteigemeinschaft u a. eine Selbstverständlichkeit, sie kann nicht als Provokation einer andern Partei aufgefast werden, wie es bei den rechten Wahlen mehrfach geschah. Das haben gerade wir Anlaß zu begrüßen, da ung die legten Wahlen in verschiedene unge­­wollte Gegensäge verwidert hatten. Die neuen Bestimmungen vermindern die Wahrscheinlichkeiten von Gegenjägen, lassen aber dennoch zum Abschlusse von Wahlkompromissen alle Möglichkeiten offen. Gerüchte, die vor Bekanntwerden der neuen Wahlrechts­­bestimmungen im Umlauf waren, hatten davon zu melden gewußt, ed werde in jedem Wahlkreis die relative Mehrheit einer Partei dieser den Befug sämtlicher Mandate des Wahl­­krefses sichern. Der vorliegende Entwurf weiß erfreulicher Weise nicht­ von einer solchen Verfügung, die in Wirklichkeit eine Ungerechtigkeit sondergleichen dargestellt hätte. Der Ent­­wurf gibt im Gegenteile jeder Partei die volle Möglichkeit, nach Maßgabe der von ihr abgegebenen Stimmenzahl bei der Belegung der Mandate zur Geltung zu kommen. Dagegen sehen wir einen unberechtigten Eingriff in Privatangelegen­­heiten darin, daß jeder Wähler bei einer Strafe von 100—­­500 Lei (Art. 58) verpflichtet is, seine Stimme abzugeben. Die freie Ausübung des Stimmrec­hts würde die heilsame Wirkung ausüben, daß bei der Stimmenzahl die Parteidiszi­­plin und die innere Ueberzeugung der Wählerschaft zu wah­­rerem Ausdruch käme als bei der verpflichtenden Stimmabgabe. Da ist die verpflichtende Abstimmung aus den Wahlrechts­­bestimmungen des Altreiches auch in die neue Vorlage her­­übergenommen worden,­­B Vorbedingung für die Ausübung des aktiven Wahl­­rechtes für die Kammer ist die Erfüllung des 21. Lebens­jahres, der Befig der rumänischen Staatsbürgerschaft und in den neuen Gebieten die dortige Wohnhaftigkeit vor dem 1. August 1914; für das passive Kammerwahlrecht der Befig der Staatsbürgerschaft, erfülltes 25. Lebensjahr und tatsächlicher Wohnort in Rumänien. Auffallend ist, daß hier die Bedingung der Wohnhaftigkeit vor 1. August 1914 nicht ausdrücklich genannt ist — Das Wahlrecht für den Senat wird mit dem vollendeten 40. Lebensjahr erworben, doch üben das aktive Wahlrecht diejenigen, die mit Zeugnis die Absolvierung einer Volksschule nachweisen können, schon mit dem vollendeten 25. Lebensjahre aus. Demnach­ findet, trug aller Radikalisierung, bei den Senatswahlen ein Bil­­dungszensus Anwendung, der besonders in Siebenbürgen große Wählerkreise zur früheren Teilnahme an den Senats­wahlen heranziehen wird. Die Bestimmungen über die Er­­gänzung des Senates durch Mitglieder von Amts wegen sind in unserer Freitagnummer bereit veröffentlicht worden. Von den Einzelbestimmungen der Wahlgefegvorlage führen wir in Ergänzung unserer bisherigen Veröffentlichungen noch folgende an: Die Einteilung der Wahlkreise wird durch ein besonderes Geset geregelt werden. Die Vor­­bereitung der Wahlen leitet in jedem Wahlkreis ein Zentral­wahlbüro mit einem ernannten Beamten als Vorfigenden. S­eder Wahlkreis besteht aus Abstimmungsbezirten, die im "Ber­spimmangsbegite enfendet der Kochgeibe es Bent wahlbüros entsprechende Beamte. Die Ausübung der Wahl geschieht auf Grund des Wählerzertifikats, das von den Ge­­meindevorstehungen ausgestellt wird. Die Zusammenstellung der Wählerlisten erfolgt in den Städten duch die Polizeibe­­hörde, in den Landgemeinden durch den Gemeindesekretär. Die erste Wählerliste gelangt 60 Tage nach Inkrafttreten dieses Gefeges zur Aufstellung. Die Anmeldung der Kandidationen nun spätestens 15 Tage vor der Wahl erfolgen. Die Anmeldung is von min­­destens 25 Wählern zu unterzeichnen, von denen 5 bei der Uebergabe ammwesend sein müssen. Die Liste darf nur mehr als fünf Kandidaten enthalten. Einzelkandidationen möüssen von mindestens 100 Wählern unterfärichen sein und gelten als selbhtändige Liste. Für jede Liste muß ein besonderes Merkmal, eine geometrische Figur oder eine Ver­­bindung mehrerer Figuren, angegeben werden, dieses Ment­­a, bei Drachlegung der Stimmzettel auf diesen ange­­ract. Die Wahlen für die Kammer dauern drei, die für dem Senat zwei Tage, von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends, am legten Wahltag wird um 6 Uhr abends das Strutinium abgeschlossen. Die Bem­üfungen betreffend Unterbrechung der Wahl und Bewachung der Urne wurden bereits mitge­­teilt. Das Gloutinium (Art. 72—76) hat die auf jeden einzelnen Kandidaten und die auf jede Liste entfallenen Stimmen gefontert feRjufielen. Die Anwendung des Wahl­­ergebnisses auf die Zuteilung der Mandate und die Bef­­riedigung des­rgebnisses an die Kandidaten wird vom BVorfigenden des Zentralwahlbüros durchgeführt. werden vor allem die englischen Gläubiger zufriedengestellt, ee die französsen Gläubiger nur Versprechungen erhalten­ . Höher kann die Freundsshaft nicht gehen, obwohl e 8­no andere Arten gibt, doch die man Sreumbichaft be­­weisen Tann. Die Rumänen haben unter dem intelligenten Borwanbe, die Einfuhr von Bugusartikeln einzustellen, unsern E­reugnissen die Einfuhr verboten. Die Maßnahme ist so vernünftig, daß wir u. 3 darüber als verständige Menschen nicht zu ärgern brauchen. Allein während in Rumänien die Einfuhr von französischer Seide verboten ist kann auf “ Grund besonderer B Vernünftigungen aus Defterreich Seide eingeführt werden. Wie können wir also an der­­ Freund­­schaft Rumäniens zweifeln, da, wenn es fi um ein Ges­chäft handelt, England begünstigt wird, und da, wo Lan­­deiserleichterungen zum erreichen sind, diese Defterreich erhält i­hr­er sei und erlaubt zu denken, daß und Rumänien zu ehe liebt, « Unsere Erziehungen zu Frankreich). Französishe Missttimmung. Die Bariser Zeitung „Le Berit Blen“ hat seit einigen Wochen einen gehälfigen B­reffestreit gegen Rumänien be­gonnen. Vor drei Wochen schrieb der Direktor dieses Blat­­tes in einem Lertauffaß, die rumänische Regierung habe während der Friedendkonferenz für ihre Propaganda in Frankreich und den westeren Staaten mehr als 80 Mil­­lionen Stant­andgegeben. In einer seiner lechten Nummern veröffentlicht „Le Betit Blen“ unter der Rarfhi­t „Die Sympathien Rumä­­niend“ wieder einen gegen Rumänien gerichteten Antrag, in dem es heißt: Wir haben den Bering, die Sympathie vieler zu besigen, und es is unborh­eitbar, daß es nur wenige gibt, die uns die­­ Rumänen nut a3 unsere auf­richtigen Freunde einstellen. Die Rumänen haben uns ihre Sympathie aufgedrängt, bis sie uns eine nit zu unter jhägende Summe schuldeten. Einen Freundichaftedierft bean­spruchen, zeigt, daß man Bertrauen in die reundichaft besigt Dieses Bertranen haben uns die Rumänen gesägend bewiesen. Wenn es aber Heft, Ringen zu bezahlen, dann­ ­ Parlamentsbericht. Bom 27. Januar. In der Kammerfigung wird der Antrag Toma Dragu auf Zreilassung der verhafteten Sozialistenführer durch die Mehrheitspartei abgelehnt. Die nationale Oppo- Sen hatte dafür gestimmt, die Liberale Partei nich­ ent­­alten. Bom 28. Januar, ‚In der Kammerfigung kleinere Anfragen und Mitteilungen, worauf Minister für öffentliche Arbeiter Betrodici im persönlicher Sache das Wort ergreift und sich zu der Anschuldigung des Abgeordneten Junian, er habe den jünigen Außenminister Tale Jonescu in Jaffy erklärt, da ihn angehört habe, welc­­­he Bonn Sasäße Deiet ob Die Brenierung Wehlin Unker Malle u fegen ‚sei, weil sie den Krieg auf der Seite der­ Entente egonnen habe, doch ei er nach kurzer Zeit aus dieser Kommision ausgeschieden. Damals habe die Volksstimme einen Sündenbad verlangt. Heute aber dürfe sein Men aus seiner damaligen Haltung auf Unstimmigkeiten in der­wegigen Regierung schließen. In demselben Sinne spricht auch Minister des Reußern Tale Jonescu und Re­da er stolz darauf sei, daß das Jafiyer Parlament ihn in den Anklagezustand habe verlegen wollen. En wird die At geschlossen. n der Senatsjigung erklärt Innenminister A­rgetm­anu auf eine Anfrage des Senators Paul Bujor, daß die unterbreiteten Gejegentwürfe über die Wahlrechts- und Agrarreform Zweidrittelmehrheit brauchen, um in die Verfassung aufgenommen­ zu werden. "Um’jedoch­­ Gejegen erhoben zu werden," dazu sei bloß einfache Mehrheit erforderlich. Die liberale Regierung habe die bisher in Geltung befindlichen Gejege für Agrarreform und Wahl­­recht durch Dekret geschaffen. Es werde demnach der jenigen Regierung es niemand verdenken können, wenn sie Durch duch­erheit ihre Entwürfe zu Gefeen erhebe, bis sie eine Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Ver­­fassung finde. . Senator Bell stellt den Antrag, die fächliche Nation s­­ne durch einen­­­ertreter im Senat vertreten zu ossen. Hierauf werden drei außergewöhnliche Kredite zum­ Ankauf und zur Reparatur von Lokomotiven und Eisen­­one in der Höhe von zusammen 366.100.000 Lei gewährt.­­. Unterrichtsminister Negulech berichtet sodann über den Stand der rumänischen Schulen und erklärt,daß er— demnächst»um die Gewährung eines Kredites von andert-«­" haletll­arden zur Hebung des Schulwesens ansuchen"­ werde. Vom 29. Januar. In der Rammerfigung teilt Abgeordneter Dr. Zupu mit, daß am Morgen der Nachwahlen für den Senat Anhänger der nationalen Föderation verhaftet wor­­den seien. &3 Eips kleinere Mitteilungen, worauf Abgeord­­neter Cocea in der Frage de Papierpanamas inter­­pelliert und erklärt, daß er die in dem Negierungsblatt „Iadreptarea“ erschienene amtliche Mitteilung, wornach der Staat um seinen Bau geschädigt worden und seine Mini­­­sterialbeamten in diese Angelegenheit verwickelt seien, sie nicht der Wahrheit entsprechend hält. Ministerpräsident Ge­­neral Averescu betont im seiner Antwort, daß­­ diese Angelegenheit vor der Rückkehr des Kultusministers Dectas vian Goga aus Rom endgültig nicht geklärt werden künne. Er gebe zu, daß die mit Varjafjy vereinbarten Bedingungen verfehlt seien. &8 sei jedoch sein Vertrag geschlossen worden

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