Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1940. September (Jahrgang 67, nr. 20233-20262)

1940-09-01 / nr. 20233

Direktor: Alfred Hönig, Verantwortlicr Schriftleiter: Clemens Markus / Bactime: Giebenbürgifa-Deutie . a. G. / Eingetragen: Geritähnf Hermannstadt Zahl 21/1938 -Nr.20233 et Deusschtuum in Rumänien Sibiu - ER Sonutan 1. September 1940 67. ISahrgang -.--« Der Schiedsiprud (U. 9) Wir haben ein ‚geschichtliches Ereignis zu ,‚ das im Zuge der großen Neuordnung Europas diesmal auch unsere engere Heimat betrifft. Nach einer langen Zeit gefährl­er Spannungen in Südosteuropa und nachdem eine unmittelbare Verstän­­digung zwischen den beiden Staaten Rumänien und Ungarn über die Gebietsfrage ji als unmöglich er­­­­­wiesen hatte, haben die für­ die Zukunft unseres Erd­­e teils maßgebenden Achsenmächte Deutschland und Sta­­­ien Durch einen Schiedsspruch eine neue Grenze be­­­stimmt. Die beiden Staaten, die sich diesem Schieds­­­spruch unterworfen hatten, Haben ihn angenommen. Damit ist­ die so lange schwelende Streitfrage Dieses Raumes beseitigt und ei­nent der Friedenssicherung erfüllt worden. Die Achsenmächte Ei ursprü­iglich und u in ‚der Folge bis zur äußersten Zulpisung der Gegenjäbe auf eine unmittelbare Verständig dem G Selbstbestimmungsrecht ,«Volker soweit als möglich gung gedrungen, um beiden beteiligten gegenzukommen. Gie ' waren si" wohl auch dessen bewußt, wie undanfbar ” ‚Aufgabe des Schiedsrichters an sich it, Deien seit dee ‚von, stellenden­ Parteien als nach A empfinden wird, soferne er nicht einem der bei­­den Teile Das volle Ausmaß seiner Forderungen er­­füllen kann. € 3 it Daher au) in diesem Falle im horaus ‚von. ‚seiner der beiden Parteien zu erwarten gebwesen, daß sie die ihr berechtigt erscheinenden An­­sprüche als erfüllt ansehen wird. Rumänien sind Opfer auferlegt worden, und die den Ungarn eingeräumten Zugeständnisse unterscheiden ji wesentlich von ihren bekanntlich viel weiter gehenden Forderungen. &s ist ferner in Betracht zu ziehen, daß es si in dem vorliegenden Falle um eine ganz außerordentlich ver­­mwndelte Lage in einem Gebiet mit gemischter Bendl­­ierung und einander übergreifenden und Durchbrechen­­den Siedlungen handelte, so daß zu jeder Lösung nur nur volle Unparteilichkeit und Umsicht, sondern auch Entflossenheit gehörte. . Die Achsenmächte haben, wie van ein Wiener Be­­richt unterstrichen hat, sich ehrlich dafür eingelegt, einen territorialen Ausgleich unter Berücksichtigung aller befe­itigten ethnographischen, wirtschaftlichen, strate­­gischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkte herbei­­zuführen. Vom Standpunkt Rumäniens gesehen, ist diese “ Neuordnung mit schweren Opfern verbunden. . Wie aber fon in einer Erläuterung der Radar- Agentur sowie im Bukarester Rundfunk gejagt wurde, ist die gleich­­zeitig von den Achssenmächten Rumänien gewährte Ga­­rantie der Integrität des rumänischen Staates für­­ dessen Bestand ebenso wie für die nationale Zukunft des rumänischen Volkes von so großer Bedeutung, daß schon d­adurch der Beschluß des Kronrates begründet erscheint.­ Es ist ferner zu berücksichtigen, daß troß dem schwerwiegenden V­erlust von rund 45.000 Quadrat­­kilometern an bisherigem Staatsgebiet die wirtschaft­ Hch stärksten Gegenden im Besi Rumäniens bleiben, während der größte Teil des abgetretenen Ge­­bietes Zuschußgebiet war. Wer schließlich das Wesen der großen Neugestaltung Europas wirklich erfaßt hat, der darf nicht nach bisherigen Maßstäben und Begriffen urteilen und muß den dargebrachten Opfern die dafür eingetauf­ten Entwicklungsmöglichkeiten, Sicherheiten und Errungenschaften der Zukunft gegenüberstellen. Es gibt seine größere Sicherheit für die friedliche Aufbauarbeit Rumäniens, seinen stärkeren Shut vor jeglicher Gefahr, als die nunmehr von den Achsenmäch­­ten gewährte Garantie. Sie unterscheidet si in jeder Hinsicht von der nicht nur wertlosen, sondern geradezu lebensgefährlichen Garantie, die England zu bieten hatte. Während das alte Genfer System zahlreiche Hei­­nere Völler trug scheinbarer Befriedigung ihrer natio­­nalen Ansprüche bloß als P­ajallen und Büttel auf­ 309, deren eigentlicher Lebenszweck darin bestand, ihre Haut für England und Frankreich zu Marfte zu tun­­(F­ortjegung auf Seite 2) Anfenminister Manoilesen zum Wiener Schiedsspruch «·. Vukavesi, 31 August Außensminister Mihail Ma­­nvilescu hielt heute abendim unnasnischsen Rund­­­funnks folgende Rede. Ich kehre aus Wien mit schmerzerfosen Herzen zurück. Wenn alle Rumänen heute ein unendliches­ Leid verspüren, so bitte mir zu glauben, daß das meinige noch­ viel größer ist, weil ich in den in Wien verbrach­­ten Stunden von dem Gefühl des Unvermeidlichen­ be­­herrscht wurde. Was geschehen­ ist, mußte ges hehen, ... wenn wir Den Umsturz der alten Ordnung in Eur­opa berücksichtigen und die Politik, die freit Sahren und insbesondere in der legten Zeit von Bolitikern geführt wurde, die­ es nicht nur nit verstanden, rechtzeitig vorherzusehen, sondern nicht einmal Die 1 Ben. ‘ Ereignisse. zu sehen vermochten. Ueber den von Den Schiedsrichtern gefallen­ Sprud­ « «kann Spon den beugten Parteimkticht diskutiert kommu­ k­wecoenmnsvkheroieqeluut drs merkst­ EWist qtnsxenchapseawtaø unendliche Zeid. des uttänischen Boftes kundzutun. Die Rumänen werden figerlich nicht begreifen nen, wie man zu diesem­ Ergebnis gelangte, insbeson­­dere, wenn sie einen V­ergleich zwischen den Erklärun­­gen anstellen, die zuerst ih ı und dann Ministerpräsident Gigurtu bei unserer Rückkehr aus Salzburg und Rom gegeben haben. Wir haben dort den nationalen Ge­­danken entwickelt und zwar einen Bevölkerungsaustausch zwischen Ungarn und­­ Rumänen zur ethnischen Verein­­heitlichung der beiden Länder vorges­c­hlagen. Wenn ich jedoch­ lediglich eine Andeutung etwaiger territorialer Zugeständnisse gemacht hatte, so sprach später der Mi­­nisterpräsident Tategorish von ihnen, indem lediglich von dem erforderlichen Ausmaß die Nede war, um an der Nordwestgrenze des Landes einen Lebensraum zu schaffen, der dazu ausersehen war, den PBlab für alle Ungarn aus Rumänien zu schaffen, wobei die Rumänen aus dem gleichen Raum nach Innensieben­­bürgen übersiedelt werden sollten. Darin bestand der Gedanke, mit dem wir Ende Juli von unserer Reife zurückgekührt sind, einem Gedanken, für dessen Aus­nahme wir sofort mit der Vorbereitung der rumänischen Bevölkerung begannen. Der Wiener Schiedsspruch wurde jedoch auf einer ganz anderen Grundlage gefällt. Tat­­sächlich, selbst wenn wir annehmen würden, Daß ein Bevölkerungsaustausch z­wischen den von Rumänien an Ungarn abzutretenden Gebieten und den Ungarn von den uns verbliebenen Gebieten vorgenommen würde, so würde trogdem ein bedeutender Heber­­ichduß von Rumänen unter ungarischer Herrschaft verbleiben, was die Herzen der ges­­amten Nation bluten läßt. Bei den Wiener Besprechu­ngen, bei denen ausschließ­­lich die Bedingungen der Annahme des Schiedsspru­­es zur Sprache kamen, denn ansonsten konnten die Des­legationen nicht das Wort ergreifen, um ihre Haltung zu erörtern, hat der Delegationsführer Numäniens B. Pop gemeinsam mit mir versucht, die vorherige An­­nahme des ethnographischen Prinzips als ausschließ­­liche Grundlage der Grenzziehung zu erlangen. Un­­glücklicher­weise wurde Dies nicht zugelassen. Die Regierung und der Kronrat wurden von den beiden Delegierten über den Standpunkt des Schieds­­richters und dem bedingungslosen Charakter, der mit der Annahme des Schiedsspruc­hes verbunden war, un­terrichtet. Der Schiedsspruch mußte sofort erfolgen. So standen wir vor der Tatsache, Die wir nicht ändern künnen. Worin kann nun eine Milderung dieses Schiedsspru­­ches auf außenpolitischem Gebiet bestehen? In der Begründung des im Schiedsspruch niedergelegten Prin­­zip bezüglich der Rechte der Minderheiten. Eine große ungarische Minderheit wird in Rumänien verbleiben, während eine noch­ bedeutendere zumännige Maa­heit in Ungarn verbleiben wird. .EsWim Interesse beiden ‚Länder, Daß Diese Minderheiten menschlich behandelt werden und zuwar im Geiste einer vollen Gleichstellung mit der nationalen Mehrheit.­­ Diesbezüglich ann ich Hinzufügen, daß die mächte, die der deutschen Minderheit Ungarns beson­­dere V­orrechte sicherten Herrn Valer Pop und mir die Zusicherung gaben, daß die rumänische­ Min­derheit Ungarns gut behandelt werden würde, daß die Achjenmächte­ diese Angelegen­­heit ihrer eigenen Sache gleich betrachten­ würden Darin besteht ein kleiner ‚Treo neben einer o­en Enttäuschung.­­ s EM besonders el Zatface, als RR mir. sie « u betrachten mögen, besteht in­ der­­ » feierlichen ‚Garantie Die ums mit­­ Integrität und Unversehrtgeit­­schen Territoriums Durch z­wei Schriften Italiens ‘und Deu­tschlands gegeben w­urden. sss Diese Garantie stellt vorerst eine europäis Handlung­ von epochaler Bede­utung, weil außerdem­ Slowakei TV ein anderes mit Deutschland benachbarte­s Land eine Garantie dieser Art erh­alten hat­ Indem d­ie Achsenmächte das außerordentliche Opfer Rumänien germessem entspr­achen sie de Wunsch der Dielegierden Rumäniens,dem rumänisch­en Staate eine absolute Garantie anzubieten. Ich möchte jedoch besonders eindringlich Darauf hin­weisen, daß diese Garantie, die einen kategorischen ur und rnchaltlosen Charakter hat, gegen niemanden gerichtet ist und lediglich die Aufrechterhaltung des "Friedens und der Integrität Rumänien" verfolgt.­­ €&3 ist sicher, daß Rumänien diese Garantien niemals dazu benügen wird, um eine störende Haltung gegenüber seinen Nachbarn einzunehmen und wir würden entschie­­den wünschen, daß auch die rumänische Oeffentlichkeit dieser Garantie seinen provozierenden Sinn gegen die Nachbarstaaten beimißt. Was gleichfalls unterstrichen werden muß,­­besteht darin, daß die italienische deutsche Garantie zum Unter­­schied gegen andere Garantien, die wir früher erhalten haben, und deren Wert wir unter Beweis gestellt hatten, einen effektiven und sofortigen Charakter besagt, da sie von zwei außerordentlich starren Ländern erteilt wurde, die entweder beinahe mit uns benachbart sind oder über die Mittel verfügen, ihre Macht sofort fühlbar zu machen, wenn es um die Verteidigung Rumäniens geht. 3 bin in Der Lage meiner Auffassung in Diesem Sinne Ausdruck zu verleihen, daß bei einer V­er­­legung Des rumänischen Territoriums Die Deutsche Wehrmacht sofort zuschlagen wird. Somit werden wir angesichts der politischen Stabilität und der Ge­währleistung unserer Unabhängigkeit und Unantastbarkeit fünfzighin im Rahmen der rumänischen Grenzen ein neues Leben beginnen und an die seelische Stärkung Rumäniens schreiten künnen. Die Demobilisierung, die sofort beginnen wird, wird schon ab nächster Woche unseren Bauern die Mög­­lichkeit geben, ihre lange Zeit umbestellten Reder zu be­­arbeiten, während die Demobilisierten daran gehen anEn den ihr Leben neu zu gestalten. In Wien bestand unsere Aufgabe lediglich darin hast Bukfarvest über eine Lage zu berichten, die trot ımjerer Anstrengungen nicht geändert werden konnte und von dort den Beschluß der Negierung und des Kronrates zu erhalten. Die einzig wichtige Aufgabe der Delegier­­ten in Wien bestand darin, die Garantien zur Unantast­­barkeit Rumäniens zu erlangen und diese Aufgabe wurde weitgehend erfüllt. (Sortjegung auf Seite 3) ur | »« · ’ hen Br a = er ae ee y * FRAFRE "77777 SEE ki 5 a _

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