Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1842 (Jahrgang 3, nr. 1-102)

1842-03-22 / nr. 23

Dritter Nr, 28. Hermannstadt, den 22. März. Jahrgang. 1842. TRANSSILVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Er sprach : ein Wunder ist in meiner Speisekammer Geschehn. Es hing darin ein zehn Pfund schwerer Hammer. Dran mochten sich die Mäus? ==:es gibt dort: ihrer viel — Den Hammer fraßen sie: und auch. den Hammerstiel. Die Gäste sprachen all’­ mit­ lächelndem Gesichte : O höchst ergößliche und glaubliche Geschichte! Rückert. Apologien. 3. Nüchtern oder nicht? Ware Landtag ließ den bisherigen Zustand der sächsischen Nation unangetastee­n und unsere Col­­legen reizen dennoch anhaltend an. Warum? Weil der Landtag ihre mit einer nüchternen Politik uns ‚vereinbaren, die ungarische­ Nationalität untergra­­bende , und die Grenzen der Discretion überschrei­­tenden , sonderbaren Vorschläge nicht annahm.“ An vier Hauptfehlern ist also die Politik der fächsichen Nation, nach welcher sie in den Ver­­handlungen über die Geschäftssprac­he die Gleich­­stellung der deutschen mit der magyarischen Sprache verlangt hat , krank: sie ist nicht nüchtern‘, sie ist destructiv „­ indiscret , und sonderbar. Leidet sie aber an allen diesen Uebeln, so kann auch unser Blatt, das jene Vorschläge vertheidigt , von ihnen nicht frei sein. — Wer einen alte Nüchternen für nüchtern erklärt, der ist gewöhnlich im Oberstüb­­chen selbst nicht ganz richtig. Wollen wir also unsere journalistische Nüchternheit retten, so müssen wir jene kurz beleuchten. Eine Politik ist nüchtern, einmal, wenn sie auf nüchternen d. h. auf vernünftigen und rechtlichen Grundsäßen ruht, und dann, wenn sie aus­ diesen Grundsäßen auch nüchterne Folgerungen, d. h. nur solche Folgerungen ableitet, welche wirklich in ihnen liegen, ni<t aber irrthümlich oder willführlic in sie hineingelegt werden. Die Nüchternheit der Principien nun, auf welchen die Forderung der Deutschen in Sieben­­bürgen ruht, wird der B. der „Richtungen“ sel­­ber nicht läugnen. Sie sind nehmlich gerade die­­selben , aus welchen die beiden Mitnationen die Vertauschung der lateinischen Geschäftssprache mit der ungarischen verlangen. Wie jene , so machen auch diese den unlangbaren Werth der Pflege der Muttersprache für die Erhaltung und Entwickelung der Nationalität geltend ; wie jene­, so berufen sich auch diese auf die offenkundigen Vorzüge einer le­­benden vor einer tedten, und der Muttersprache vor einer fremden in der Geseßgebung und Ver­­waltung ; wie jene endlich, so gründen auch diese das Recht ihrer Forderung nicht nur auf allgemeine Säße der Vernunft, sondern 'auch auf unbestrittene positive Geseße­­ und Verträge. Sind aber diese Grundsäße, wie beide Parteien und jeder unpartei­­ische Dritte gestehen muß, nüchtern, und hat un­­ser Blatt niemals andere Principien aufgestellt und vertheidigt, so kann es auch der ihm gemachte Vor­­wurf wenigstens in dieser Hinsicht nicht treffen. “" Zweierlei haben wir, soviel wir uns erinnern, aus diesen Principien gefolgert: einmal, daß in unserm Vaterlahne ohne­­ Beeinträchtigung seiner Verfassung niemals eine einzige lebende Sprache Geschäftssprache sein könne ; und dann, daß sobald die ungarische Sprache an die Stelle des bisher geießlichen lateinischen trete, der deutschen als der Muttersprache der gleichberechtigten dritten Nation, die gleiche Berechtigung zukomme. Die Nüchtern­­heit­­ der ersten Folgerung ist nicht nur von unsern ungarischen Collegen ausgesprochen , sondern auch von dem Landtage tlhatsächlich dadurch anerkannt

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