Landwirtschaftliche Blätter, 1922 (Jahrgang 50, nr. 1-53)

1922-11-26 / nr. 48

für Siebenbürgen.­»D­ie „Lande. Blätter" erfigerten jeden Geb­ieg. Auflage und andere Beiträge für die „Landiwirtschaft« lichen Blätter sind­ an die Oberverwaltung Deß Larıba­wirtschaftsvereines in Hermannstadt, Ev. Ring 19, zu enden. S Landschriften werden nicht gurändgestelt. · Oraun des Siebenbürgisch-Tächsi­schen Landwirtschaftsvereines, Nr. 48, Hermannstadt, 26. November 1922, Bezugspreis für Nichtmitglieder ganzjährig 40 Lei, halbjährig 20 Lei. Mitglieder des Vereines erhalten D das D Vereinsorgan unentgeltlich, und­ wird d dasselbe tumulativ an Die Ortsvereine gesendet, die die Ver­­teilung zu besorgen haben. — Bezugsgelder sind an die Oberverwaltung des Siebenbürgisch-Jächrischen Landwirtschaftsvereines zu senden. Anzeigengebühren für einmaliges Einfalten: Y. &. (480 ]-cm) 800 Lei, 1. ©. (0]-cm) 420 Lei, 14. ©. (120 [-cm) 230 Lei, 1­ 2 ©. (60­ 7-cm) 125 Lei, Ye ©. (80[]-cm) 75 Lei, Ya ©. (15 I-cm) 49 Lei. Anzeigenaufträge und Gebühren hiefür sind­et. die Einzeigenverwaltung der Landiw. Blätter in Hermannstadt, Salzgasse 22, Zu senden. Er Uadydruck nur nach vorher eingeholter Genehm­igung und mi voller Quellenangabe geflattet. — Inhalt: Mas der Landmann von der Krankenwaffe wissen soll. — Die Marktlage für Kartoffelstücke. — Die Entstehung der Adererde. — Mit­teilungen. — Gessäftliche Mitteilungen. — Unterhaltendes und Belehrended, Etwas für Herz und Gemüt. Am Yamilientisch. Olodienmeihe in Leiden. — Un unsere fähsifhen Bauernmädchhen! Spendenausweis. — Unser Rechtefreund. — Wochenschau. — Anzeigen, Jen­no Bas der Landmann von der Krankenkaffe­­ z, willen soll, Troßdem die zwangsweise Krankenversicherung der land­­wirtschaftlichen Arbeiter bei uns schon seit einigen Stänte eingeführt ist, Herrscht darüber in den Kreisen unserer Ramdlente noch­ vielfach große Unklarheit. Dies sehr mit Unrecht. — 63 ist nicht nur aus dem Grunde gut und nüßlich, genau zu willen was man in dieser Sache zu tun hat, weil die­­herung dem Wohle der Arbeiter im Krankenverk Für unsere fächsischen Landwirtschaftskreise kommen die Chefrantenkoffen von Hermannstadt, Kronstadt, Bisteiß, Schäßburg, Neumarkt und Deva in Betracht. Auf dem Lande haben die Vermittlung zwischen den Parteien und dem Kaffene­amte Die Gemeindeämter zu besorgen, insoferne die Kaffe Dazu nicht eigene Beamte entsendet. In die Krankenkasse müssen alle landwirtschaftlichen Arbeiter,« ohne Rücksicht darauf,ob sie im festen Dienstverhältnis stehen, oder nur vorübergehen­d beschäftigt sind,ob sie in Jahren,Monatsin -oder T­igelohnarbeit­en,eingerichtet werden.Diehöheder !enkaeweeräl. « ahren vom enen fol, sondern | Beiträge 50.Jahrgang. 5 «

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