Landwirtschaftliche Blätter, 1922 (Jahrgang 50, nr. 1-53)
1922-11-26 / nr. 48
für Siebenbürgen.»Die „Lande. Blätter" erfigerten jeden Gebieg. Auflage und andere Beiträge für die „Landiwirtschaft« lichen Blätter sind an die Oberverwaltung Deß Larıbawirtschaftsvereines in Hermannstadt, Ev. Ring 19, zu enden. S Landschriften werden nicht gurändgestelt. · Oraun des Siebenbürgisch-Tächsischen Landwirtschaftsvereines, Nr. 48, Hermannstadt, 26. November 1922, Bezugspreis für Nichtmitglieder ganzjährig 40 Lei, halbjährig 20 Lei. Mitglieder des Vereines erhalten D das D Vereinsorgan unentgeltlich, und wird d dasselbe tumulativ an Die Ortsvereine gesendet, die die Verteilung zu besorgen haben. — Bezugsgelder sind an die Oberverwaltung des Siebenbürgisch-Jächrischen Landwirtschaftsvereines zu senden. Anzeigengebühren für einmaliges Einfalten: Y. &. (480 ]-cm) 800 Lei, 1. ©. (0]-cm) 420 Lei, 14. ©. (120 [-cm) 230 Lei, 1 2 ©. (60 7-cm) 125 Lei, Ye ©. (80[]-cm) 75 Lei, Ya ©. (15 I-cm) 49 Lei. Anzeigenaufträge und Gebühren hiefür sindet. die Einzeigenverwaltung der Landiw. Blätter in Hermannstadt, Salzgasse 22, Zu senden. Er Uadydruck nur nach vorher eingeholter Genehmigung und mi voller Quellenangabe geflattet. — Inhalt: Mas der Landmann von der Krankenwaffe wissen soll. — Die Marktlage für Kartoffelstücke. — Die Entstehung der Adererde. — Mitteilungen. — Gessäftliche Mitteilungen. — Unterhaltendes und Belehrended, Etwas für Herz und Gemüt. Am Yamilientisch. Olodienmeihe in Leiden. — Un unsere fähsifhen Bauernmädchhen! Spendenausweis. — Unser Rechtefreund. — Wochenschau. — Anzeigen, Jenno Bas der Landmann von der Krankenkaffe z, willen soll, Troßdem die zwangsweise Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter bei uns schon seit einigen Stänte eingeführt ist, Herrscht darüber in den Kreisen unserer Ramdlente noch vielfach große Unklarheit. Dies sehr mit Unrecht. — 63 ist nicht nur aus dem Grunde gut und nüßlich, genau zu willen was man in dieser Sache zu tun hat, weil dieherung dem Wohle der Arbeiter im Krankenverk Für unsere fächsischen Landwirtschaftskreise kommen die Chefrantenkoffen von Hermannstadt, Kronstadt, Bisteiß, Schäßburg, Neumarkt und Deva in Betracht. Auf dem Lande haben die Vermittlung zwischen den Parteien und dem Kaffeneamte Die Gemeindeämter zu besorgen, insoferne die Kaffe Dazu nicht eigene Beamte entsendet. In die Krankenkasse müssen alle landwirtschaftlichen Arbeiter,« ohne Rücksicht darauf,ob sie im festen Dienstverhältnis stehen, oder nur vorübergehend beschäftigt sind,ob sie in Jahren,Monatsin -oder Tigelohnarbeiten,eingerichtet werden.Diehöheder !enkaeweeräl. « ahren vom enen fol, sondern | Beiträge 50.Jahrgang. 5 «