Neuer Weg, 1972. május (24. évfolyam, 7150-7174. szám)
1972-05-14 / 7160. szám
Seite 2 Besuch der Partei- und Regierungsdelegation der DDR Rede des Genossen Ion Gheorghe Maurer Werter Genosse Honecker ! Werter Genosse Stoph ! Werte Genossen ! Gestatten Sie mir, in diesem feierlichen Augenblick die Genugtuung der Parteiund Staatsführung Rumäniens angesichts der Unterzeichnung des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen unserem Lande und der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck zu bringen und Ihnen aus diesem Anlass herzliche Glückwünsche auszusprechen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem abgeschlossenen Vertrag über ein wichtiges Instrument zur weiteren Entwicklung der brüderlichen Beziehungen verfügen werden, die uns vereinen, im Interesse unserer Völker, der allgemeinen Sache des Sozialismus und des Friedens. Bekanntlich hat Rumänien gleich von Anfang an die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates, begrüsst und konsequent seine Solidarität mit dem Kampf für die Errichtung der sozialistischen Ordnung auf deutschem Boden bekundet, es freute und freut sich über jeden bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Ihres Landes errungenen Erfolg. Wir stellen mit Befriedigung fest, dass die Beziehungen zwischen unseren Parteien, Staaten und Völkern, die mit allen Kräften am Werk des sozialistischen Aufbaus schaffen, eine ständige Aufwärtsentwicklung erfahren haben, sich als gegenseitig vorteilhaft erweisen und gleichzeitig einen Beitrag zur Festigung der Weltkräfte des Sozialismus darstellen. Geehrte Genossen ! Die Bestimmungen des Vertrages legen mit aller Klarheit den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik, die Zielsetzungen fest, die gemeinsam zu verfolgen wir uns vornehmen. Ich möchte dennoch im folgenden bei einigen dieser Bestimmungen verweilen, die, wie uns scheint, eine besondere Bedeutung haben, sei es von bilateralem, sei es von breiterem Interesse. Ich möchte in erster Linie den — im Vertrag zum Ausdruck gebrachten — Entschluss der beiden Staaten hervorheben, die Beziehungen der Freundschaft und vielseitigen Zusammenarbeit zwischen ihnen zu vertiefen. Das gegenwärtige Entwicklungsstadium der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in unserem Ländern und die Aussichten auf Fortschritt, die durch die in Durchführung befindlichen Programme eröffnet werden, schaffen ausgedehnte Möglichkeiten zur Steigerung und Differenzierung der beiderseitig vorteilhaften Austausche. Ein praktisch unbegrenztes Betätigungsfeld bietet in diesem Sinne die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Kooperation ; ferner sind umfassendere Aktionen der Zusammenarbeit im Bereich des Unterrichtswesens, der Kunst und Kultur, Gesundheitsbetreuung, Tourismus u. a. möglich und erwünscht. Durch das vorliegende Dokument verpflichten sich unsere Länder, im Einklang mit den Bestimmungen des Warschauer Vertrags zu handeln, aktiv für die Vertiefung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im Rahmen des RGW wie auch für die Entwicklung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit den anderen sozialistischen Staaten zu wirken. Den Eckpfeiler dieser Beziehungen bilden die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfeleistung, der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität, Gleichberechtigung, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten — Prinzipien, die auch in dem heute Unterzeichneten Vertrag verankert worden sind. Wie dies auch bei anderen Gelegenheiten betont wurde, sehen unsere Partei und unser Staat in der strengen Achtung dieser Grundsätze eine wesentliche Bedingung sowohl des Fortschritts eines jeden sozialistischen Landes wie auch für die Festigung des sozialistischen Weltsystems und seiner Einheit, eine Voraussetzung für die wachsende Fähigkeit der Kräfte des Sozialismus, die internationalen Ereignisse in Richtung des Friedens, der Verständigung und Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu beeinflussen. Die durch den zeitgenössischen wissenschaftlich-technischen Fortschritt bewirkte immer engere Wechselbeziehung der Länder fordert von Mal zu Mal dringli-eher die aktive Zusammenarbeit zwischen allen Staaten, ungeachtet der Gesellschaftsordnung, Grösse, Macht oder der geographischen Zone. Der ganze Verlauf des internationalen Lebens zeigt, dass Vertrauen und Einvernehmen und, im allgemeinen, jenes für die Festigung des Friedens, für die Lösung jeglicher Streitfragen auf friedlichem Wege unerlässliche Klima nur durch die Entwicklung der Kooperation, durch Vervielfältigung der Kontakte und der Verhandlungen hergestellt werden können. Jeder Spannungsherd, jedes Anwachsen der Spannung in dem einen oder anderen Teil der Welt, die Unterlassung der für eine friedliche, mit politischen Mitteln erzielte Lösung der Streitfragen notwendigen Massnahmen können sich auf den ganzen Planeten auswirken, können die allgemeine Sache des Friedens beeinträchtigen. Die Verpflichtung unserer Staaten, für Frieden und Entspannung zu kämpfen, konsequent die Politik der friedlichen Koexistenz zwischen Ländern mit unterschiedlichen Gesellschaftssystemen zu fördern, steht somit im Einklang mit dem Geist der Epoche und entspricht einem Hauptanliegen der Völker. Im Vertrag findet das tiefe Interesse unserer Staaten für die Verwirklichung eines Systems von Beziehungen zwischen den Ländern des europäischen Kontinents, das jedem Sicherheit und Frieden gewährleistet, erneut Ausdruck. Die immer breitere Zustimmung, die der Gedanke der europäischen Sicherheit findet, die in vollem Gange befindliche Verbesserung der Beziehungen zwischen den Staaten des Kontinents sind zweifellos ermutigend und regen zu neuen, immer beharrlicheren Bemühungen auf diesem Wege an. Rumänien ist nach wie vor der Ansicht, dass eine der Hauptvoraussetzungen für die Herstellung der Sicherheit in Europa in der Anerkennung der nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen historischen Gegebenheiten, in der Unantastbarkeit der bestehenden Grenzen, einschliesslich der Grenzen der beiden deutschen Staaten, besteht. Von vorrangiger Bedeutung in diesem Sinne ist die Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik durch alle Staaten, die völlige Normalisierung der Beziehungen mit und zwischen den beiden deutschen Staaten. Daher haben die rumänische Regierung und die rumänische Öffentlichkeit “den Abschluss '-der Verträge zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland, zwischen der Polnischen VR und der Bundesrepublik Deutschland als ein positives politisches Ereignis des internationalen Lebens begrüsst. Wir schätzen ferner den Beginn der Gespräche zwischen den beiden deutschen Staaten, die zwischen ihnen getroffenen Abmachungen und Konventionen als wichtig ein. Wir sind der Meinung, dass die Ratifizierung der Verträge ebenso wie der erfolgreiche Abschluss der erwähnten Gespräche und die Herstellung normaler, auf Gleichberechtigung und Achtung der Normen des Völkerrechts aufgebauter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten wesentliche Schritte auf dem Wege der Verwirklichung der europäischen Sicherheit darstellen werden. Der Vertrag, in dem die Entschlossenheit unserer Länder festgelegt ist, im Falle eines bewaffneten Angriffs einander den vollen notwendigen Beistand, einschliesslich militärischen Beistand zur Abwehr des Aggressors zu gewähren, widerspiegelt das hohe Verantwortungsbewusstsein für die Verteidigung der revolutionären Errungenschaften und des Rechtes unserer Staaten, sich selbständig zu entwickeln, wie es ihre Interessen und Bestrebungen diktieren. Werte Genossen ! Abschliessend möchte ich der Überzeugung der Rumänischen Kommunistischen Partei und der Regierung unseres Landes, des ganzen rumänischen Volkes Ausdruck verleihen, dass der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen dem sozialistischen Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik die weitere Festigung der Beziehungen, die uns vereinen, ermöglichen und fördern, dass er zum Zusammenschluss sämtlicher sozialistischen Staaten, der fortschrittlichen Kräfte in aller Welt beitragen wird, die für Gerechtigkeit, Einvernehmen, Kooperation und Frieden kämpfen. 4 Rede des Genossen Willi Stoph Werter Genosse Nicolae Ceauşescu ! Werter Genosse Ion Gheorghe Maurer ! Werte Genossen und Freunde ! Den soeben Unterzeichneten Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand betrachten wir als das bedeutsamste Dokument in der bisherigen Entwicklung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien. Er entspricht den Lebensinteressen unserer Völker, die auf eine friedliche, gesicherte Zukunft gerichtet sind. Der Vertrag beruht auf den Ergebnissen einer mehr als zwanzigjährigen fruchtbaren und freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten. Diese Zusammenarbeit hat ihre feste und dauerhafte Grundlage im gemeinsamen Streben unserer Völker, die sozialistische Gesellschaftsordnung immer umfassender zu gestalten. Sie beruht auf unserer gemeinsamen Weltanschauung, dem Marxismus-Leninismus und dem proletarischen Internationalismus. Uns vereint die Mitgliedschaft beider Staaten im Warschauer Vertrag und im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Der Vertrag bringt die Bereitschaft zum Ausdruck, unsere gegenseitigen Beziehungen weiter auszubauen und eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden sozialistischen Ländern und Völkern einzuleiten. Die Deutsche Demokratische Republik ist entschlossen, die Zusammenarbeit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens und der Internationalen Politik auf der Grundlage der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe zu entwickeln. Von grosser Bedeutung ist die Vertiefung der Ökonomischen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten. Der soeben Unterzeichnete Vertrag fördert die bessere Nutzung der Vorzüge der sozialistischen Arbeitsteilung, er gibt der umfassenden Entwicklung unseres gegenseitigen Warenaustausches neue Impulse. Fr bietet eine stabile Grundlage, die Kooperation und Spezialisierung in Produktion und Forschung entsprechend den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen beider Länder zu erweitern. Dabei können wir uns auf das Komplexprogramm der sozialistischen ökonomischen Integration stützen, das im vergangenen Jahr hier in Bukarest von allen Mitgliedländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe angenommen worden ist. Gleichzeitig wird die Deutsche Demokratische Republik gemäss den Verpflichtungen" dés "hétile ‘ürttefzfeí’íhríétéH 'Vertrages alle Anstrengungen unternehmen, um zur weiteren Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der Zusammenarbeit im Rahmen des RGW sowie mit anderen sozialistischen Staaten beizutragen. Die Vertiefung dieser Zusammenarbeit wird sich zweifellos fördernd auf den noch engeren Zusammenschluss der sozialistischen Staaten um die Sowjetunion sowie auf die Stärkung des Warschauer Vertrages und auf die Erhöhung des Ansehens des Sozialismus in der Welt auswirken. Der im Vertrag verankerte gegenseitige Beistand entspricht den hohen Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, er stärkt die Verteidigungskraft und Einheit unseres Bündnisses und dient dem Frieden und der internationalen Sicherheit. Unseren beiderseitigen Interessen entspricht es auch, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, der Bildung, der Kunst, der Kultur, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films, der Touristik, des Gesundheitswesens und der Körperkultur zu intensivieren. Auf diese Weise werden wir dazu beitragen, die gegenseitigen Kenntnisse über die Errungenschaften und Erfolge unserer Völker bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zu vertiefen. Liebe Genossen und Freunde 1 Der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien geht in seiner Bedeutung über den Inhalt der bilateralen Beziehungen unserer beiden Staaten hinaus. Dieser Vertrag vervollständigt das System der zwei- und mehrseitigen Verträge zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und trägt zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Bruderländer auf der Basis des Marxismus- Leninismus und des sozialistischen Internationalismus bei. Dem Geiste dieses Vertrages entspricht es, dass wir die gegenseitige Abstimmung und Zusammenarbeit auf politischem Gebiet erweitern und damit zugleich das einheitliche politische Vorgehen im Rahmen des Warschauer Vertrages voranbringen. Der heute von uns Unterzeichnete Vertrag widerspiegelt überdies das gemeinsame Aktionsprogramm der Staaten des Warschauer Vertrages zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa, das auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses in Prag weiterentwickelt wurde. Es ist der von uns gemeinsam bekräftigte Standpunkt, auch weiterhin alles für die Festigung des Friedens und die Gewährleistung der Sicherheit in Europa zu unternehmen. Wie in dem in Prag präzisierten Friedensprogramm unserer Staaten dargelegt wurde, hängt die Sicherheit in Europa in erster Linie von der Anerkennung des Status quo und von der Unantastbarkeit und Unabänderlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa, einschliesslich der Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD, ab. Auch der zwischen uns vereinbarte Vertrag unterstreicht dieses Prinzip. Es besteht kein Zweifel, dass die Politik der friedlichen Koexistenz, die Normalisierung der Beziehungen zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in Europa weiter vorankommen wird, wenn alle Regierungen diesen Status quo anerkannt haben werden. Mit grosser Genugtuung können wir darauf verweisen, dass auf Grund der konsequenten und konstruktiven Friedenspolitik der Sowjetunion und der gemeinsamen Initiativen aller Staaten des Warschauer Vertrages die Entwicklung der politischen Lage in Europa günstig verläuft. Zwischen den Regierungen der Sowjetunion und der BRD sowie zwischen der Polnischen Volksrepublik und der BRD wurden Verträge abgeschlossen, in denen die völkerrechtlich' verbindliche Verpflichtung vereinbart wurde, die territoriale Intregrität aller Staaten in Europa uneingeschränkt zu achten und keinerlei Gebietsansprüche zu stellen. Das ist in der Tat das wichtigste Element für die Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa. Die Verwirklichung dieser Verträge liegt deshalb nicht nur im unmittelbaren Interesse der Vertragspartner, sondern im Interesse aller europäischen Staaten. Natürlich übersehen wir nicht, dass reaktionäre Kräfte es noch nicht aufgegeben haben, das Rad der Geschichte zurückdrehen zu wollen. Im Hinblick darauf ist die in unserem Vertrag fixierte Verpflichtung von besonderer Aktualität, gemeinsam einen entschiedenen Kampf gegen die militaristischen und revanchistischen Kräfte zu führen, die eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anstreben. Gemäss der im Vertrag verankerten Verpflichtung, weitere Anstrengungen für die Gewährleistung der Sicherheit in Europa zu unternehmen, wird sich die DDR wie bisher mit aller Entschiedenheit für die baldige Einberufung der gesamteuropäischen Konferenz zu Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit einsetzen. Sie unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Regierung Finnlands über die unverzügliche Durchführung multilateraler Konsultationen in Helsinki. Es erfüllt uns mit grosser Befriedigung, dass in dem heute Unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien auch ausdrücklich die Notwendigkeit der Herstellung normaler, gleichberechtigter Beziehungen zwischen der DDR und der BRD auf der Basis des Völkerrechts bekräftigt wird. Die gleichberechtigte Teilnahme aller Staaten am internationalen Leben ist in der Tat — so wie es im Vertrag bekräftigt wird — von wesentlicher Bedeutung für die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa. Wir möchten in diesem Zusammenhang der Partei- und Staatsführung der Sozialistischen Republik Rumänien versichern, dass die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands und die Deutsche Demokratische Republik sich auch künftig stets von den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus leiten lassen werden. Wir sind zutiefst da'von überzeugt, dass es der DDR dank dem gemeinsamen Kampf der UdSSR und der anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft gelingen wird, ihre gleichberechtigte und umfassende Teilnahme an der internationalen Zusammenarbeit der Staaten durchzusetzen. Liebe Genossen und Freunde ! In dem Unterzeichneten Vertrag wird die Entschlossenheit bekräftigt, den Frieden und die Sicherheit unserer Völker gegen Anschläge der aggressiven Kräfte des Imperialismus gemeinsam zu verteidigen. Die Politik des Imperialismus zwingt uns und die .anderen sozialistischen Staaten auch weiterhin dazu, unsere Verteidigungskraft zu erhöhen und Verträge über die Gewährung gegenseitigen militärischen Beistandes abzuschliessen. Wir sind jedoch gewiss, dass es uns, gestützt auf die militärische Stärke der UdSSR, dem entscheidenden Garanten der Sicherheit der sozialistischen Bruderländer, gelingen wird, unsere sozialistischen Länder wirkungsvoll zu schützen. Der zwischen unseren beiden Staaten abgeschlossene Freundschafts- und Beistandsvertrag dient diesem Zweck. Wir danken Ihnen, liebe rumänische Genossen und Freunde, für den Beitrag, den Sie zum Zustandekommen des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand geleistet haben. Ich darf Ihnen im Namen der Parteiund Staatsführung und des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik versichern, dass wir unsererseits alles tun werden, diesen Vertrag mit Leben zu erfüllen und auf seiner Grundlage die Beziehungen zwischen unseren Staaten und Völkern zu festigen und zu vertiefen. Gestatten Sie mir, Sie zum Abschluss des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen unseren beiden Staaten auf das herzlichste zu beglückwünschen Es lebe die Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen unseren Parteien, Völkern und Staaten ! Es lebe die Einheit der sozialistischen Gemeinschaft, die Kampfsolidarität der kommunistischen und Arbeiternacteien und aller antiimnerialisti«:ehpn Kräfte 1 Es lebe unser sozialistisches Bündnis t Empfang zu Ehren der rumänischen Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung des Genossen Nicolae Ceauşescu Freitag abend gab die Partei- und Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik unter Leitung des Genossen Erich Honecker. Erster Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, und des Genossen Willi Stoph, Mitglied des Politbüros des ZK der SED, Vorsitzender des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik, einen Empfang zu Ehren der Partei- und Regierungsdelegation der Sozialistischen Republik Rumänien unter Leitung des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Vorsitzender des Staatsrates der Sozialistischen Republik Rumänien, Am Empfang nahmen teil die Genossen : Ion Gheorghe Maurer, Emil Bödnaraş, Manea Mănescu, Paul Niculescu- Mizil, Gheorghe Pană, Gheorghe Rădulescu, Virgil Trofin, Ilie Verdeţ, Mitglieder und Stellvertretende Mitglieder des Exekutivkomitees des ZK der RKP, Sekretäre des ZK der RKP, Mitglieder des ZK der RKP, des Staatsrates und der Regierung, Leiter von Zentralinstitutionen und gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler, Künstler und Kulturschaffende. rumänische und ausländische Journalisten. Desgleichen beteiligten sich die Mitglieder der Partei- und Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Re-publik, die Genossen : Dr. Kurt Fichtner, Otto Winzer, Oskar Fischer, Dr. Hans Voss. Gerd König sowie die offiziellen Persönlichkeiten der Begleitung der Delegation. Es nahmen ferner teil Leiter in Rumänien akkreditierter diplomatischer Vertretungen sowie andere Mitglieder des Diplomatischen Korps. Zu Beginn des Empfangs wurden die Staatshymnen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik gespielt. Der Empfang verlief in einer herzlichen, freundschaftlichen Atmosphäre. NEUER WEG / 14. Mai 1972 VERTRAG über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik Die Sozialistische Republik Rumänien und die Deutsche Demokratische Republik haben, fest entschlossen, die Beziehungen der brüderlichen Freundschaft, der allseitigen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Beistands zwischen den beiden Staaten zu entwickeln und zu festigen, zutiefst davon überzeugt, dass die Entwicklung dieser Beziehungen den Lebensinteressen der Völker beider Länder entspricht und zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staaten beiträgt, in dem Bewusstsein, dass die internationalistische Solidarität der sozialistischen Staaten auf der Gemeinsamkeit der Gesellschaftsordnung, der grundlegenden Ziele und Bestrebungen, auf den gemeinsamen Interessen des Kampfes gegen Imperialismus und Reaktion • beruht, indem sie ihrem festen Wunsch Ausdruck verleihen, zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt beizutragen, die Zusammenarbeit mit den europäischen und den anderen Staaten ohne Unterschied ihrer Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Normen und Prinzipien des Völkerrechts zu entwickeln und sich dem Imperialismus, Revanchismus und Militarismus zu widersetzen, entschlossen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Warschauer Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 für den Zeitraum der Gültigkeit dieses Vertrages, der als Antwort auf die Bedrohung durch die Organisation des NATO-Paktes abgeschlossen wurde, zu handeln, überzeugt, dass die souveräne, sozialistische Deutsche Demokratische Republik ein wichtiger Faktor für die Herbeiführung der europäischen Sicherheit ist und ihre Friedenspolitik sowie ihre gleichberechtigte Teilnahme am internationalen Leben von wesentlicher Bedeutung für die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa sind, geleitet von den Prinzipien und Zielen der Charta der Vereinten Nationen, indem sie den gegenwärtigen Stand und die Möglichkeiten zur Entwicklung der allseitigen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Veränderungen, die in Europa und in der ganzen Welt vor sich gegangen sind, berücksichtigen, beschlossen den vorliegenden Vertrag abzuschliessen und zu diesem Zweck folgendes vereinbart : ARTIKEL 1 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden auf der Grundlage der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe, der Achtung der Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten die Freundschaft und allseitige Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten entwickeln. ARTIKEL X Die hohen vertragschliessenden Seiten werden, ausgehend von den Prinzipien, die den Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten zugrunde liegen und den Grundsätzen der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit entwickeln und vertiefen, die Kooperation in der Produktion und Forschung erweitern und zur weiteren Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der Zusammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie mit anderen sozialistischen Staaten beitragen. ARTIKEL 3 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, der Bildung, der Kunst, der Kultur, der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films, der Touristik, des Gesundheitswesens, der Körperkultur und auf anderen Gebieten entwickeln und erweitern. Sie werden die Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen Organisationen beider Länder unterstützen. ARTIKEL 4 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden, in dem Bewusstsein, dass die Einheit der sozialistischen Länder Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Friedens in der Welt ist, stets für die Entwicklung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und für die Festigung ihrer Einheit und Geschlossenheit im Interesse des Sozialismus und des Friedens eintreten. ARTIKEL 5 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden auch künftig in Übereinstimmung Tm Namen der Sozialistischen Republik Rumänien NICOLAE CEAUŞESCU ION GHEORGHE MAURER mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Organisation der Vereinten Nationen zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in der Welt beitragen. Sie werden konsequent die Politik der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verfolgen und für die Schaffung eines Klimas der Entspannung und Zusammenarbeit zwischen den Staaten, für die Beilegung von internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln, für die Verwirklichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung, für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und die endgültige Beseitigung des Kolonialismus und Neokolonialismus gemäss dem Recht der Völker, ihr Schicksal selbst zu bestimmen, eintreten. ARTIKEL 6 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden weiterhin für die Festigung des Friedens und die Gewährleistung der Sicherheit in Europa und für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten eintreten. ARTIKEL 1 Die hohen vertragschliessenden Seiten bekräftigen, dass die Unantastbarkeit der nach dem zweiten Weltkrieg in Europa entstandenen Grenzen eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist. Sie werden in Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 die Unantastbarkeit der Grenzen beider Staaten, einschliesslich der Staatsgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten, gewährleisten. Beide Seiten werden în Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts die erforderlichen Massnahmen treffen, um einer Bedrohung des Friedens durch die militaristischen und revanchistischen Kräfte, die eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anstreben, vorzubeugen. ARTIKEL S Im Falle eines bewaffneten Überfalls Irgendeines Staates oder irgendeiner Staatengruppe auf eine der hohen vertragschliessenden Seiten wird die andre Seite in Ausübung des unveräusserlichen Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 der Charta der Organisation der Vereinten Nationen unverzüglich alle Hilfe, einschliesslich militärischer, leisten, die zur Abwehr des bewaffneten Überfalls erforderlich ist Sie werden dem Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen von den aufgrund dieses Artikels ergriffenen Massnahmen sofort Mitteilung machen und entsprechend den Bestimmungen der Charta der Organisation der Vereinten Nationen handeln. ARTIKEL 9 Die beiden vertragschliessenden Seiten betrachten Westberlin als eine besondere politische Einheit. ARTIKEL 10 Die hohen vertragschliessenden Seiten sind der Auffassung, dass die Herstellung normaler, gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechtes wesentlich zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa beitragen würde. ARTIKEL 11 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden sich über die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und über wichtige internationale Probleme, die ihre Interessen betreffen, gegenseitig informieren und konsultieren. ARTIKEL 12 Die hohen vertragschliessenden Seiten erklären, dass ihre Verpflichtungen, die in den geltenden internationalen Verträgen enthalten sind, nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages stehen. ARTIKEL 13 Der vorliegende Vertrag bedarf der Ratifizierung und tritt in Kraft mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in kürzester Frist in Berlin erfolgt. ARTIKEL 14 Der vorliegende Vertrag wird für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen, beginnend mit dem Tage des Inkrafttretens. Wenn ihn nicht eine der hohen vertragschliessenden Seiten 12 Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre. Dieser Vertrag wird gemäss Artikel 102, Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Organisation der Vereinten Nationen registriert. Ausgefertigt in Bukarest am 12. Mai 1972 in zwei Originalexemplaren, jedes in rumänischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermassen gültig sind* Im Namen der Deutschen Demokratischen Republik ERICH HONECKER WILLI STOPH