Neuer Weg, 1972. május (24. évfolyam, 7150-7174. szám)

1972-05-14 / 7160. szám

Seite 2 Besuch der Partei- und Regierungsdelegation der DDR Rede des Genossen Ion Gheorghe Maurer Werter Genosse Honecker ! Werter Genosse Stoph ! Werte Genossen ! Gestatten Sie mir, in diesem feierlichen Augenblick die Genugtuung der Partei­­und Staatsführung Rumäniens angesichts der Unterzeichnung des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und ge­genseitigen Beistand zwischen unserem Lande und der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck zu bringen und Ihnen aus diesem Anlass herzliche Glück­wünsche auszusprechen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem abgeschlosse­nen Vertrag über ein wichtiges Instru­ment zur weiteren Entwicklung der brü­derlichen Beziehungen verfügen werden, die uns vereinen, im Interesse unserer Völker, der allgemeinen Sache des Sozia­lismus und des Friedens. Bekanntlich hat Rumänien gleich von Anfang an die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, des ersten Ar­beiter-und-Bauern-Staates, begrüsst und konsequent seine Solidarität mit dem Kampf für die Errichtung der sozialisti­schen Ordnung auf deutschem Boden be­kundet, es freute und freut sich über jeden bei der wirtschaftlichen und sozia­len Entwicklung Ihres Landes errungenen Erfolg. Wir stellen mit Befriedigung fest, dass die Beziehungen zwischen unseren Parteien, Staaten und Völkern, die mit allen Kräften am Werk des sozialistischen Aufbaus schaffen, eine ständige Aufwärts­entwicklung erfahren haben, sich als ge­genseitig vorteilhaft erweisen und gleich­zeitig einen Beitrag zur Festigung der Weltkräfte des Sozialismus darstellen. Geehrte Genossen ! Die Bestimmungen des Vertrages legen mit aller Klarheit den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Repu­blik, die Zielsetzungen fest, die gemein­sam zu verfolgen wir uns vornehmen. Ich möchte dennoch im folgenden bei einigen dieser Bestimmungen verweilen, die, wie uns scheint, eine besondere Bedeutung ha­ben, sei es von bilateralem, sei es von breiterem Interesse. Ich möchte in erster Linie den — im Vertrag zum Ausdruck gebrachten — Entschluss der beiden Staaten hervorhe­ben, die Beziehungen der Freundschaft und vielseitigen Zusammenarbeit zwi­schen ihnen zu vertiefen. Das gegenwär­tige Entwicklungsstadium der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in unserem Län­dern und die Aussichten auf Fortschritt, die durch die in Durchführung befindli­chen Programme eröffnet werden, schaf­fen ausgedehnte Möglichkeiten zur Stei­gerung und Differenzierung der beider­seitig vorteilhaften Austausche. Ein praktisch unbegrenztes Betätigungsfeld bietet in diesem Sinne die wirtschaftli­che und wissenschaftlich-technische Ko­operation ; ferner sind umfassendere Ak­tionen der Zusammenarbeit im Bereich des Unterrichtswesens, der Kunst und Kultur, Gesundheitsbetreuung, Tourismus u. a. möglich und erwünscht. Durch das vorliegende Dokument ver­pflichten sich unsere Länder, im Einklang mit den Bestimmungen des Warschauer Vertrags zu handeln, aktiv für die Ver­tiefung der wirtschaftlichen und wissen­schaftlich-technischen Zusammenarbeit im Rahmen des RGW wie auch für die Ent­wicklung der Freundschaft und Zusam­menarbeit mit den anderen sozialistischen Staaten zu wirken. Den Eckpfeiler dieser Beziehungen bilden die Prinzipien des so­zialistischen Internationalismus, gegensei­tigen Vorteils und der kameradschaftli­chen gegenseitigen Hilfeleistung, der na­tionalen Unabhängigkeit und Souveräni­tät, Gleichberechtigung, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten — Prinzi­pien, die auch in dem heute Unterzeich­neten Vertrag verankert worden sind. Wie dies auch bei anderen Gelegenheiten be­tont wurde, sehen unsere Partei und un­ser Staat in der strengen Achtung dieser Grundsätze eine wesentliche Bedingung sowohl des Fortschritts eines jeden sozia­listischen Landes wie auch für die Festi­gung des sozialistischen Weltsystems und seiner Einheit, eine Voraussetzung für die wachsende Fähigkeit der Kräfte des So­zialismus, die internationalen Ereignisse in Richtung des Friedens, der Verständi­gung und Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu beeinflussen. Die durch den zeitgenössischen wissen­schaftlich-technischen Fortschritt bewirk­te immer engere Wechselbeziehung der Länder fordert von Mal zu Mal dringli-eher die aktive Zusammenarbeit zwischen allen Staaten, ungeachtet der Gesell­schaftsordnung, Grösse, Macht oder der geographischen Zone. Der ganze Verlauf des internationalen Lebens zeigt, dass Vertrauen und Einvernehmen und, im all­gemeinen, jenes für die Festigung des Friedens, für die Lösung jeglicher Streit­fragen auf friedlichem Wege unerlässli­che Klima nur durch die Entwicklung der Kooperation, durch Vervielfältigung der Kontakte und der Verhandlungen herge­stellt werden können. Jeder Spannungs­herd, jedes Anwachsen der Spannung in dem einen oder anderen Teil der Welt, die Unterlassung der für eine friedliche, mit politischen Mitteln erzielte Lösung der Streitfragen notwendigen Massnah­men können sich auf den ganzen Plane­ten auswirken, können die allgemeine Sache des Friedens beeinträchtigen. Die Verpflichtung unserer Staaten, für Frie­den und Entspannung zu kämpfen, kon­sequent die Politik der friedlichen Ko­existenz zwischen Ländern mit unter­schiedlichen Gesellschaftssystemen zu för­dern, steht somit im Einklang mit dem Geist der Epoche und entspricht einem Hauptanliegen der Völker. Im Vertrag findet das tiefe Interesse unserer Staaten für die Verwirklichung eines Systems von Beziehungen zwischen den Ländern des europäischen Kontinents, das jedem Sicherheit und Frieden gewähr­leistet, erneut Ausdruck. Die immer brei­tere Zustimmung, die der Gedanke der europäischen Sicherheit findet, die in vol­lem Gange befindliche Verbesserung der Beziehungen zwischen den Staaten des Kontinents sind zweifellos ermutigend und regen zu neuen, immer beharrliche­ren Bemühungen auf diesem Wege an. Rumänien ist nach wie vor der Ansicht, dass eine der Hauptvoraussetzungen für die Herstellung der Sicherheit in Europa in der Anerkennung der nach dem zwei­ten Weltkrieg entstandenen historischen Gegebenheiten, in der Unantastbarkeit der bestehenden Grenzen, einschliesslich der Grenzen der beiden deutschen Staaten, besteht. Von vorrangiger Bedeutung in diesem Sinne ist die Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik durch alle Staaten, die völlige Normalisierung der Beziehungen mit und zwischen den beiden deutschen Staaten. Daher haben die rumänische Regierung und die rumä­nische Öffentlichkeit “den Abschluss '-der Verträge zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland, zwi­schen der Polnischen VR und der Bun­desrepublik Deutschland als ein positives politisches Ereignis des internationalen Lebens begrüsst. Wir schätzen ferner den Beginn der Gespräche zwischen den bei­den deutschen Staaten, die zwischen ih­nen getroffenen Abmachungen und Kon­ventionen als wichtig ein. Wir sind der Meinung, dass die Ratifizierung der Ver­träge ebenso wie der erfolgreiche Ab­schluss der erwähnten Gespräche und die Herstellung normaler, auf Gleichberechti­gung und Achtung der Normen des Völ­kerrechts aufgebauter Beziehungen zwi­schen den beiden deutschen Staaten we­sentliche Schritte auf dem Wege der Ver­wirklichung der europäischen Sicherheit darstellen werden. Der Vertrag, in dem die Entschlossen­heit unserer Länder festgelegt ist, im Falle eines bewaffneten Angriffs einander den vollen notwendigen Beistand, einschliess­lich militärischen Beistand zur Abwehr des Aggressors zu gewähren, widerspiegelt das hohe Verantwortungsbewusstsein für die Verteidigung der revolutionären Er­rungenschaften und des Rechtes unserer Staaten, sich selbständig zu entwickeln, wie es ihre Interessen und Bestrebungen diktieren. Werte Genossen ! Abschliessend möchte ich der Überzeu­gung der Rumänischen Kommunistischen Partei und der Regierung unseres Lan­des, des ganzen rumänischen Volkes Aus­druck verleihen, dass der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und ge­genseitigen Beistand zwischen dem sozia­listischen Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik die weitere Fe­stigung der Beziehungen, die uns verei­nen, ermöglichen und fördern, dass er zum Zusammenschluss sämtlicher sozia­listischen Staaten, der fortschrittlichen Kräfte in aller Welt beitragen wird, die für Gerechtigkeit, Einvernehmen, Koope­ration und Frieden kämpfen. 4 Rede des Genossen Willi Stoph Werter Genosse Nicolae Ceauşescu ! Werter Genosse Ion Gheorghe Maurer ! Werte Genossen und Freunde ! Den soeben Unterzeichneten Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand betrachten wir als das bedeutsamste Dokument in der bis­herigen Entwicklung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien. Er entspricht den Lebensin­teressen unserer Völker, die auf eine friedliche, gesicherte Zukunft gerichtet sind. Der Vertrag beruht auf den Ergebnis­sen einer mehr als zwanzigjährigen fruchtbaren und freundschaftlichen Zu­sammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten. Diese Zusammenarbeit hat ihre feste und dauerhafte Grundlage im ge­meinsamen Streben unserer Völker, die sozialistische Gesellschaftsordnung immer umfassender zu gestalten. Sie beruht auf unserer gemeinsamen Weltanschauung, dem Marxismus-Leninismus und dem pro­letarischen Internationalismus. Uns vereint die Mitgliedschaft beider Staaten im Warschauer Vertrag und im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Der Vertrag bringt die Bereitschaft zum Ausdruck, unsere gegenseitigen Be­ziehungen weiter auszubauen und eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden sozialistischen Ländern und Völkern einzuleiten. Die Deutsche Demokratische Republik ist entschlossen, die Zusammenarbeit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens und der Internationalen Politik auf der Grundlage der Prinzipien des sozialistischen Interna­tionalismus, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseiti­gen Hilfe zu entwickeln. Von grosser Bedeutung ist die Vertie­fung der Ökonomischen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten. Der soeben Unterzeichnete Vertrag fördert die bessere Nutzung der Vorzüge der sozia­listischen Arbeitsteilung, er gibt der um­fassenden Entwicklung unseres gegensei­tigen Warenaustausches neue Impulse. Fr bietet eine stabile Grundlage, die Koope­ration und Spezialisierung in Produktion und Forschung entsprechend den volks­wirtschaftlichen Bedürfnissen beider Län­der zu erweitern. Dabei können wir uns auf das Komplexprogramm der soziali­stischen ökonomischen Integration stüt­zen, das im vergangenen Jahr hier in Bukarest von allen Mitgliedländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe angenommen worden ist. Gleichzeitig wird die Deutsche Demo­kratische Republik gemäss den Verpflich­tungen" dés "hétile ‘ürttefzfeí’íhríétéH 'Vertra­ges alle Anstrengungen unternehmen, um zur weiteren Entwicklung der Wirt­schaftsbeziehungen und der Zusammenar­beit im Rahmen des RGW sowie mit an­deren sozialistischen Staaten beizutragen. Die Vertiefung dieser Zusammenarbeit wird sich zweifellos fördernd auf den noch engeren Zusammenschluss der so­zialistischen Staaten um die Sowjetunion sowie auf die Stärkung des Warschauer Vertrages und auf die Erhöhung des An­sehens des Sozialismus in der Welt aus­wirken. Der im Vertrag verankerte gegenseitige Beistand entspricht den hohen Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, er stärkt die Verteidigungskraft und Einheit unseres Bündnisses und dient dem Frie­den und der internationalen Sicherheit. Unseren beiderseitigen Interessen ent­spricht es auch, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, der Bil­dung, der Kunst, der Kultur, des Rund­funks, des Fernsehens, des Films, der Touristik, des Gesundheitswesens und der Körperkultur zu intensivieren. Auf diese Weise werden wir dazu beitragen, die ge­genseitigen Kenntnisse über die Errun­genschaften und Erfolge unserer Völker bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zu vertiefen. Liebe Genossen und Freunde 1 Der Vertrag über Freundschaft, Zu­sammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Repu­blik Rumänien geht in seiner Bedeutung über den Inhalt der bilateralen Beziehun­gen unserer beiden Staaten hinaus. Dieser Vertrag vervollständigt das System der zwei- und mehrseitigen Verträge zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und trägt zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Bru­derländer auf der Basis des Marxismus- Leninismus und des sozialistischen Inter­nationalismus bei. Dem Geiste dieses Vertrages entspricht es, dass wir die gegenseitige Abstimmung und Zusammenarbeit auf politischem Ge­biet erweitern und damit zugleich das einheitliche politische Vorgehen im Rah­men des Warschauer Vertrages voran­bringen. Der heute von uns Unterzeichnete Ver­trag widerspiegelt überdies das gemein­same Aktionsprogramm der Staaten des Warschauer Vertrages zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Eu­ropa, das auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses in Prag weiter­entwickelt wurde. Es ist der von uns gemeinsam bekräf­tigte Standpunkt, auch weiterhin alles für die Festigung des Friedens und die Ge­währleistung der Sicherheit in Europa zu unternehmen. Wie in dem in Prag prä­zisierten Friedensprogramm unserer Staa­ten dargelegt wurde, hängt die Sicherheit in Europa in erster Linie von der Aner­kennung des Status quo und von der Un­antastbarkeit und Unabänderlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa, ein­schliesslich der Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD, ab. Auch der zwi­schen uns vereinbarte Vertrag unter­streicht dieses Prinzip. Es besteht kein Zweifel, dass die Poli­tik der friedlichen Koexistenz, die Nor­malisierung der Beziehungen zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesell­schaftsordnungen in Europa weiter voran­kommen wird, wenn alle Regierungen die­sen Status quo anerkannt haben werden. Mit grosser Genugtuung können wir darauf verweisen, dass auf Grund der konsequenten und konstruktiven Frie­denspolitik der Sowjetunion und der ge­meinsamen Initiativen aller Staaten des Warschauer Vertrages die Entwicklung der politischen Lage in Europa günstig verläuft. Zwischen den Regierungen der Sowjetunion und der BRD sowie zwischen der Polnischen Volksrepublik und der BRD wurden Verträge abgeschlossen, in denen die völkerrechtlich' verbindliche Verpflichtung vereinbart wurde, die ter­ritoriale Intregrität aller Staaten in Eu­ropa uneingeschränkt zu achten und kei­nerlei Gebietsansprüche zu stellen. Das ist in der Tat das wichtigste Ele­ment für die Gewährleistung des Frie­dens und der Sicherheit in Europa. Die Verwirklichung dieser Verträge liegt des­halb nicht nur im unmittelbaren Inter­esse der Vertragspartner, sondern im In­teresse aller europäischen Staaten. Natürlich übersehen wir nicht, dass reaktionäre Kräfte es noch nicht aufge­geben haben, das Rad der Geschichte zu­rückdrehen zu wollen. Im Hinblick dar­auf ist die in unserem Vertrag fixierte Verpflichtung von besonderer Aktualität, gemeinsam einen entschiedenen Kampf gegen die militaristischen und revan­chistischen Kräfte zu führen, die eine Re­vision der Ergebnisse des zweiten Welt­krieges anstreben. Gemäss der im Vertrag verankerten Verpflichtung, weitere Anstrengungen für die Gewährleistung der Sicherheit in Eu­ropa zu unternehmen, wird sich die DDR wie bisher mit aller Entschiedenheit für die baldige Einberufung der gesamteuro­päischen Konferenz zu Fragen der Sicher­heit und Zusammenarbeit einsetzen. Sie unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Regierung Finnlands über die unver­zügliche Durchführung multilateraler Konsultationen in Helsinki. Es erfüllt uns mit grosser Befriedigung, dass in dem heute Unterzeichneten Ver­trag zwischen der Deutschen Demokrati­schen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien auch ausdrücklich die Notwendigkeit der Herstellung normaler, gleichberechtigter Beziehungen zwischen der DDR und der BRD auf der Basis des Völkerrechts bekräftigt wird. Die gleichberechtigte Teilnahme aller Staaten am internationalen Leben ist in der Tat — so wie es im Vertrag bekräf­tigt wird — von wesentlicher Bedeutung für die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa. Wir möchten in diesem Zusammenhang der Partei- und Staatsführung der Sozialistischen Repu­blik Rumänien versichern, dass die Sozia­listische Einheitspartei Deutschlands und die Deutsche Demokratische Republik sich auch künftig stets von den Prinzi­pien des sozialistischen Internationalismus leiten lassen werden. Wir sind zutiefst da'von überzeugt, dass es der DDR dank dem gemeinsamen Kampf der UdSSR und der anderen Staaten der sozialisti­schen Gemeinschaft gelingen wird, ihre gleichberechtigte und umfassende Teil­nahme an der internationalen Zusammen­arbeit der Staaten durchzusetzen. Liebe Genossen und Freunde ! In dem Unterzeichneten Vertrag wird die Entschlossenheit bekräftigt, den Frie­den und die Sicherheit unserer Völker gegen Anschläge der aggressiven Kräfte des Imperialismus gemeinsam zu vertei­digen. Die Politik des Imperialismus zwingt uns und die .anderen sozialisti­schen Staaten auch weiterhin dazu, un­sere Verteidigungskraft zu erhöhen und Verträge über die Gewährung gegenseiti­gen militärischen Beistandes abzuschlie­­ssen. Wir sind jedoch gewiss, dass es uns, gestützt auf die militärische Stärke der UdSSR, dem entscheidenden Garanten der Sicherheit der sozialistischen Bruder­länder, gelingen wird, unsere sozialisti­schen Länder wirkungsvoll zu schützen. Der zwischen unseren beiden Staaten ab­geschlossene Freundschafts- und Bei­standsvertrag dient diesem Zweck. Wir danken Ihnen, liebe rumänische Ge­nossen und Freunde, für den Beitrag, den Sie zum Zustandekommen des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand geleistet haben. Ich darf Ihnen im Namen der Partei­­und Staatsführung und des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik ver­sichern, dass wir unsererseits alles tun werden, diesen Vertrag mit Leben zu er­füllen und auf seiner Grundlage die Be­ziehungen zwischen unseren Staaten und Völkern zu festigen und zu vertiefen. Gestatten Sie mir, Sie zum Abschluss des Vertrages über Freundschaft, Zu­sammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen unseren beiden Staaten auf das herzlichste zu beglückwünschen Es lebe die Freundschaft und Zu­sammenarbeit zwischen unseren Parteien, Völkern und Staaten ! Es lebe die Einheit der sozialistischen Gemeinschaft, die Kampfsolidarität der kommunistischen und Arbeiternacteien und aller antiimnerialisti«:ehpn Kräfte 1 Es lebe unser sozialistisches Bündnis t Empfang zu Ehren der rumänischen Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung des Genossen Nicolae Ceauşescu Freitag abend gab die Partei- und Re­gierungsdelegation der Deutschen Demo­kratischen Republik unter Leitung des Genossen Erich Honecker. Erster Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, und des Ge­nossen Willi Stoph, Mitglied des Polit­büros des ZK der SED, Vorsitzender des Ministerrats der Deutschen Demokrati­schen Republik, einen Empfang zu Ehren der Partei- und Regierungsdelegation der Sozialistischen Republik Rumänien unter Leitung des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kom­munistischen Partei, Vorsitzender des Staatsrates der Sozialistischen Republik Rumänien, Am Empfang nahmen teil die Genos­sen : Ion Gheorghe Maurer, Emil Böd­­naraş, Manea Mănescu, Paul Niculescu- Mizil, Gheorghe Pană, Gheorghe Rădu­­lescu, Virgil Trofin, Ilie Verdeţ, Mitglie­der und Stellvertretende Mitglieder des Exekutivkomitees des ZK der RKP, Se­kretäre des ZK der RKP, Mitglieder des ZK der RKP, des Staatsrates und der Re­gierung, Leiter von Zentralinstitutionen und gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler, Künstler und Kultur­schaffende. rumänische und ausländische Journalisten. Desgleichen beteiligten sich die Mit­glieder der Partei- und Regierungsdelega­tion der Deutschen Demokratischen Re-publik, die Genossen : Dr. Kurt Fichtner, Otto Winzer, Oskar Fischer, Dr. Hans Voss. Gerd König sowie die offiziellen Persönlichkeiten der Begleitung der De­legation. Es nahmen ferner teil Leiter in Rumä­nien akkreditierter diplomatischer Ver­tretungen sowie andere Mitglieder des Diplomatischen Korps. Zu Beginn des Empfangs wurden die Staatshymnen der Sozialistischen Repu­blik Rumänien und der Deutschen Demo­kratischen Republik gespielt. Der Empfang verlief in einer herzli­chen, freundschaftlichen Atmosphäre. NEUER WEG / 14. Mai 1972 VERTRAG über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik Die Sozialistische Republik Rumänien und die Deutsche Demokratische Repu­blik haben, fest entschlossen, die Beziehungen der brüderlichen Freundschaft, der allseiti­gen Zusammenarbeit und des gegenseiti­gen Beistands zwischen den beiden Staa­ten zu entwickeln und zu festigen, zutiefst davon überzeugt, dass die Ent­wicklung dieser Beziehungen den Lebens­interessen der Völker beider Länder ent­spricht und zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staa­ten beiträgt, in dem Bewusstsein, dass die interna­tionalistische Solidarität der sozialisti­schen Staaten auf der Gemeinsamkeit der Gesellschaftsordnung, der grundlegenden Ziele und Bestrebungen, auf den gemein­samen Interessen des Kampfes gegen Imperialismus und Reaktion • beruht, indem sie ihrem festen Wunsch Aus­druck verleihen, zur Festigung des Frie­dens und der Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt beizutragen, die Zu­sammenarbeit mit den europäischen und den anderen Staaten ohne Unterschied ihrer Gesellschaftsordnung auf der Grund­lage der Normen und Prinzipien des Völkerrechts zu entwickeln und sich dem Imperialismus, Revanchismus und Mili­tarismus zu widersetzen, entschlossen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Warschauer Vertrages über Freund­schaft, Zusammenarbeit und gegenseiti­gen Beistand vom 14. Mai 1955 für den Zeitraum der Gültigkeit dieses Vertrages, der als Antwort auf die Bedrohung durch die Organisation des NATO-Paktes ab­geschlossen wurde, zu handeln, überzeugt, dass die souveräne, soziali­stische Deutsche Demokratische Republik ein wichtiger Faktor für die Herbeifüh­rung der europäischen Sicherheit ist und ihre Friedenspolitik sowie ihre gleichbe­rechtigte Teilnahme am internationalen Leben von wesentlicher Bedeutung für die Festigung des Friedens und der Si­cherheit in Europa sind, geleitet von den Prinzipien und Zielen der Charta der Vereinten Nationen, indem sie den gegenwärtigen Stand und die Möglichkeiten zur Entwicklung der allseitigen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Veränderungen, die in Europa und in der ganzen Welt vor sich gegan­gen sind, berücksichtigen, beschlossen den vorliegenden Vertrag abzuschliessen und zu diesem Zweck folgendes verein­bart : ARTIKEL 1 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden auf der Grundlage der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, des gegenseitigen Vorteils und der kamerad­schaftlichen gegenseitigen Hilfe, der Ach­tung der Souveränität und Unabhängig­keit, der Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in die inneren Ange­legenheiten die Freundschaft und allsei­tige Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten entwickeln. ARTIKEL X Die hohen vertragschliessenden Seiten werden, ausgehend von den Prinzipien, die den Beziehungen zwischen den sozia­listischen Staaten zugrunde liegen und den Grundsätzen der internationalen so­zialistischen Arbeitsteilung die wirtschaft­liche und wissenschaftlich-technische Zu­sammenarbeit entwickeln und vertiefen, die Kooperation in der Produktion und Forschung erweitern und zur weiteren Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der Zusammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie mit anderen sozialistischen Staaten beitragen. ARTIKEL 3 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden die Zusammenarbeit auf den Ge­bieten der Wissenschaft, der Bildung, der Kunst, der Kultur, der Presse, des Rund­funks, des Fernsehens, des Films, der Touristik, des Gesundheitswesens, der Körperkultur und auf anderen Gebieten entwickeln und erweitern. Sie werden die Zusammenarbeit zwischen den gesell­schaftlichen Organisationen beider Län­der unterstützen. ARTIKEL 4 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden, in dem Bewusstsein, dass die Einheit der sozialistischen Länder Voraus­setzung für die Gewährleistung der Si­cherheit und des Friedens in der Welt ist, stets für die Entwicklung der Freund­schaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und für die Festigung ihrer Einheit und Geschlossen­heit im Interesse des Sozialismus und des Friedens eintreten. ARTIKEL 5 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden auch künftig in Übereinstimmung Tm Namen der Sozialistischen Republik Rumänien NICOLAE CEAUŞESCU ION GHEORGHE MAURER mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Organisation der Vereinten Na­tionen zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in der Welt beitragen. Sie werden konsequent die Politik der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verfolgen und für die Schaffung eines Klimas der Entspannung und Zusammen­arbeit zwischen den Staaten, für die Beilegung von internationalen Streitfra­gen mit friedlichen Mitteln, für die Ver­wirklichung der allgemeinen und vollstän­digen Abrüstung, für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und die endgültige Beseitigung des Kolonialismus und Neo­kolonialismus gemäss dem Recht der Völker, ihr Schicksal selbst zu bestimmen, eintreten. ARTIKEL 6 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden weiterhin für die Festigung des Friedens und die Gewährleistung der Sicherheit in Europa und für die Ent­wicklung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten eintre­ten. ARTIKEL 1 Die hohen vertragschliessenden Seiten bekräftigen, dass die Unantastbarkeit der nach dem zweiten Weltkrieg in Europa entstandenen Grenzen eine der Haupt­voraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist. Sie wer­den in Übereinstimmung mit dem War­schauer Vertrag über Freundschaft, Zu­sammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 die Unantastbarkeit der Grenzen beider Staaten, einschliesslich der Staatsgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten, gewährleisten. Beide Seiten werden în Übereinstim­mung mit den Prinzipien des Völkerrechts die erforderlichen Massnahmen treffen, um einer Bedrohung des Friedens durch die militaristischen und revanchistischen Kräfte, die eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anstreben, vor­zubeugen. ARTIKEL S Im Falle eines bewaffneten Überfalls Irgendeines Staates oder irgendeiner Staa­tengruppe auf eine der hohen vertrag­schliessenden Seiten wird die andre Seite in Ausübung des unveräusserlichen Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstver­teidigung gemäss Artikel 51 der Charta der Organisation der Vereinten Nationen unverzüglich alle Hilfe, einschliesslich mi­litärischer, leisten, die zur Abwehr des bewaffneten Überfalls erforderlich ist Sie werden dem Sicherheitsrat der Or­ganisation der Vereinten Nationen von den aufgrund dieses Artikels ergriffenen Massnahmen sofort Mitteilung machen und entsprechend den Bestimmungen der Charta der Organisation der Vereinten Nationen handeln. ARTIKEL 9 Die beiden vertragschliessenden Seiten betrachten Westberlin als eine besondere politische Einheit. ARTIKEL 10 Die hohen vertragschliessenden Seiten sind der Auffassung, dass die Herstellung normaler, gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechtes wesentlich zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa beitragen würde. ARTIKEL 11 Die hohen vertragschliessenden Seiten werden sich über die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und über wichtige internationale Probleme, die ihre Interessen betreffen, gegenseitig informieren und konsultieren. ARTIKEL 12 Die hohen vertragschliessenden Seiten erklären, dass ihre Verpflichtungen, die in den geltenden internationalen Ver­trägen enthalten sind, nicht im Wider­spruch zu den Bestimmungen des vor­liegenden Vertrages stehen. ARTIKEL 13 Der vorliegende Vertrag bedarf der Ratifizierung und tritt in Kraft mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in kürzester Frist in Berlin erfolgt. ARTIKEL 14 Der vorliegende Vertrag wird für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen, be­ginnend mit dem Tage des Inkrafttretens. Wenn ihn nicht eine der hohen vertrag­schliessenden Seiten 12 Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre. Dieser Vertrag wird gemäss Artikel 102, Absatz 1 der Charta der Vereinten Na­tionen beim Sekretariat der Organisation der Vereinten Nationen registriert. Ausgefertigt in Bukarest am 12. Mai 1972 in zwei Originalexemplaren, jedes in rumänischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermassen gültig sind* Im Namen der Deutschen Demokratischen Republik ERICH HONECKER WILLI STOPH

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