Oedenburger Zeitung, 1873. Dezember (Jahrgang 6, nr. 133-137)

1873-12-03 / nr. 133

­­x­y venfungen da das einzelne Zimmer unterworfen , braucht wohl kaum erörtert zu werden. Nun ist «8 begreiflich, daß der, zur Winterzeit stets im Ofenlohe badende Hausmeister glatte Stellen (Ein­­gänge, Stiegen, Wege im Haufe­n.) mit Sand ordentlich zu bestreuen verabsäumt, und daß geles­gentlich einer der vielen Frequentanten fi statt Belehrung einen Arm oder Beinbruch im GSculs baute hole. Man überblicht hier wieder ein weites Feld für ‚Schuldienerthätigkeit. Der eigentliche Meir­ungsfreis­­ ded Schuldienerd ist aber damit, daß den didacti­­v nicht nur auf die Unterrichts­schen Anforderungen einerseits,­­den sanitären und päda­­gogischen Anforderungen (legtere im weiteren Sinne der­ Erziehung einer größeren Neinlichkeit und Ordnung) andererseits Nechiung zu tragen, möglich wird, noch immer nicht characterisirt. Das Departement,­­dessen Beziehung dem sogenannten „Schuldiener“ anheimfält ist ein weitaus größeres und dieses Individuum erhebt sich leicht zu einer sehr wichtigen Persönlichkeit für alles, was in der Schule ist und mit ihr in Zusammenhang steht, zu einer Art Factotum, so daß denn an Schuldiener hie und da förmlich zu sagenhaften Figuren epischer Schultraditionen ges worden sind. ® &5 kann darüber keine getheilten Meinungen geben, daß die erziehliche ne der Schule tunde, während wel­­cher der Lehrer im Schlaffenzimmer amwesend ist, be­­schränkt sei, sondern daß sie sich auf die ganze Zeit des Schülers zu erstreden habe. Wenngleich nun ein guter Theil D dieser Zeit, wie er in der Na­­tur der Sadhe liegt, von der häuslichen Greie­­­ung übernommen wird, so fällt doc jedenfalls die Zeit, welche der Schüler außerhalb der regelmäßigen Unterrichtsstunden im Schulhause zubringt, in diese Kategorie. Wie verbringt unser Schüler diese Zeit ? Der größere Theil derselben jagt in tollem Laufe in der Regel weit vor Beginn der Unterrichtszeit in die Klasse. Ein dagegen gerichtetes Verbot findet nur doch den Schuldiener gehörigen Nachpdrud. Daselbst werfen die Ungezogenen Bücher und Hut ab und begin­­nen nun entweder in der Klasse, oder auf dem Gange ihre Unarten. Dem Lehrer man nicht zugemuthet wer­­den, dab er sich stets vor Beginn der Unterrichtszeit auf den Gängen herumtreibt. Beim Stundenwechsel­­ findet die Wiederholung des vorigen statt mit der Er­­weiterung, dab­eich­ießt der Schauplan auch wo auf die Aborte ausdehnt, über deren zweckentsprechende Bes nügung ohne Schuldiener kaum eine Kontrolle möglich Am ärgsten ist die Disciplin dadurch gefährdet, das Schüler, welche während der Unterrichtsstunden vom Lehrer oft aus den Klassenlocalen gelassen werden müs­­­­sen, auf den Gängen ganz ohne jeder Beaufsichtigung ‚bleiben. « Alls das Gesagte tritt vorherrschend im zweiten Stockwerke des Realschulgebäudes auf.Zufolge der eigenthümlichen Vertheilung der Unterrichtslocale befin­­den sich nämlich hier zwei der stärksten Klassen ganz isolirt.Bedenktsomann um daß sich der größte Theil der­ in der Sturm-und Drangperiode der Flegeljahre befindlichen Schuljugend während obengenannter Zeiten ohne jegliche Aufsicht in den Gängen ganz urwüchsig gehen lassen kann, so finden wohl selbst die unglaubliche­sten Geschehnisse ihre ungezwungene, natürliche Erklä­­rung. Unter solchen Verhältnissen ist ein Verwildern der Jugend unausbleiblich. Der einen Schuldiener ist mit einem allen genannten "Unzulässigkeiten der Boden entzogen. ..&8 wird wohl leider nie vermieden werden kön­­nen, dab über Schüler Freiheitsstrafen verhängt, ja daß dieselben dur Entziehung des Mittagbroded verschärft werden. It mum der Lehrer noch so bereit, im Inte­resse der Jugenderziehung, der Besreiung eines auf fals­che Wege gerathenen Schüler­s außergewöhnliche Opfer zu bringen, nie wird man erreichen künnen, daß jede­­ Freiheitsstrafe in ihrer ganzen Länge unter persönlicher­­ Anweseneit des Lehrers abgebüßt werde.Dies­ Bezie­­hungen desselben zum Leben,seine häuslichen Verhältn­­ niße,seine pädagogischen und persönlichen Arbeiten er­­lauben ihm nicht,sich jede beliebige vom Zufalle ab­­hängige Zeit und Zeitdauer mit dem Schüler zu interh­­airen.Im­ besten Falle wird derselbe,eine bestimmte Zei­t zum Opfer bringend,strafbare Schüler nur an ge­­wisser­ Tagnwaer Zeit hat,bestrafen—jedenfalls ein Verstoß gegen das pädagogische Grundprincip der Unmittelbarkeit der Strafe.Seinen Mittagstisch wird­­ aber wo­hl kein Lehrer­ opfern.Hat nun ein Schüler «eine Freiheitsstrafe über Mittag zu verbüßen,reicht des­sen Lehrers freie Zeit nicht,um längere Freiheitsstrafen un­­ter persönlicher Anwesenheit abzuthun, oder geht der Lehrer, wozu ihm der Spielraum immerhin frei bleibt, gar nicht im obigen Sinne vor, so bleibt der bestrafte Schüler unbeaufsichtigt. In diesem Saile ereignen ss erfahrungsmäßig Unzuläßigkeiten und die Strafe er­­reicht leicht das gerade Gegentheil des pädagogischen Bwedles. E 3 ist Aufgabe des Schuldieners, die Beaufsich­­tigung der eingesperrten Schüler unter der Oberaufsicht des Lehrers zu führen. Noch ist das Feld der Thätigkeit eines Schuldies wird nicht erschöpft. Er hat die dienstlichen Ausgänge für die Schule zu besorgen, die einen nicht unwesentlichen Bruchtheil seiner Zeit beanspruchen. Mancherlei Beziehung der Schule fordern die Möglichkeit sofortiger Communica­­tion mit den Eltern, beziehungsweise den Stellvertre­­tern b derselben, mit den Lehrern der Anstalt, mit Behör­­den an, wozu ein Schuldiener unentbehrlich ist. Mit einem Worte ist auch des verderblichen Einflußes des Rt. Das einzige möglicherweise auftauchende Argus­tument gegen die Beistellung eines Sculdieners : „&8 war au­ bisher feiner da“ fann wohl seiner wei­­teren Berücksichtigung gewürdigt werden. Schon die 5. Bitte um einen Schuldiener. Neuerliche Erhöhung der Subvention. Generalversammlung. Am 27. November d. 3. hielt die Oeden­­burger Dampf-Weizen-Stärfe-Fabrik­- Aktien-Gesselcshaft im Saale der Riesigen Handeld- und Gewerbesfammer ihre Generalversamme­lung ab, in welcher über den Geschäftegang vom 1. Be 1872 bi Ende September 1873 berichtet wurde. Dem uns vorliegenden Geschäftsbericht entnehmen wir recht erfreuliche, die Prosperität dieser industriellen Etablissements befindende Daten. &3 wurden während dieser Periode 14712 °/,, Mepen Weizen im Gesammttkostenbetrag von 95.831 fl. 17 fr. gegen 10501, Mepen des Vorjahres verarbeitet. Der Abtag des fertigen Erzeugnisses belief ich auf 7040", Zentner im fakturirten Werthe von 144.921 fl. 85 fl., gegen 5067 Zentner im Werthe von 102.932 fl. 58 fl. des Vorjahres. Das Reinerträgniß beziffert sich, nach Abschlag der statutenmäßigen Abschreibungen, — auf 10.718 fl. 46, oder 11",°­, ded Aktienkapitald von 96.000 fl. Von diesem Neingewinne verbleiben nach Abzug der Reservefondquote und der statutenmäßigen Tantieme 9123.63 fl. zur Vertheilung an die Aktionäre was 9%/,"/, des Aktienkapitales ergibt. Das Unternehmen wäre Jonady in der Lage 15 fl. per Aktie auszuzahlen, doch wurde von Ausshuk in Berücksichtigung helfen, daß nach einem guten Jahre leicht ein schlechtes Folgen könne — proponirt nur 10 fl. per Aktie auszuzahlen und den westlichen Betrag, — abzüglich einer Streichung von 785 fl. 43 fl. vom Grüne­dungs-Lonto und 210 fl. — an Weltausstellungsausla­­gen, — dem Spezialreservefond zuzuführen, was von der Generalversammmlung auch angenommen wurde. Der &oupon wird somit vom 1. Jän­ner 1874 an in dem Stärtefabrik­gebäude vor dem Neustiftethbore mit 10 fl. — eim­gelöst. Wir entnehmen diesem Berichte au­ noch wei­­tere recht interessante Daten, die sich auf das geschäft­­liche im Allgemeinen beziehen. Das Fabrik­unternehmen hat in hochfeinster Stärke und Kleber in diesem Geschäftsjahre nicht allein nur einen Vorrath, sondern immer für beinahe einen Monat Bestellungen im V­orhinein gehabt und trug dem in Folge der ausgebrochenen Krise alle Geschäfte stodten. Die Bleichen und Appreturen ihren Betrieb stark reduzir­­ten und das Unternehmen eine nicht zu unterschägende Konkurrenz zu bestehen hat, gelang es dennoc, neue Abjaßquellen aufzufinden und tropdem als ferner, auch der Klebergehalt des Weizens in der Epoche 187273 bedeutend geringer war, als in der vorhergegangenen Epoche 187172 dennoch das oben ausgewiesene zufries­­­denstellende Betriebsergebniß zu erzielen. E s kann somit diesem Unternehmen mit ivollster­­ Beruhigung der Zukunft entgegensehen. Local:­N­achrichten. Zur 2dejjährigen Negierungsfeier Sr Majestät des Königs. Bei dem gestern um 10 Uhr vormittags stattgefundenen Hochamte in der Pfarrkirche zur 7ösjährigen Negierungsfeier Sr. Maje­­stät des Königs, welches von Sr. Hohwürden dem Hrn. Stadtpfarrer gehalten wurde, wohnten die Finanz- und Komitatsbehörde, der Bürgermeister mit einer zahlreic­hen­­ Repräsentanz, der Magistrat, das Offizier d« Korps der gemeinsamen Armee, und Honvéd-Brigade s­owie auch ein sehr zahlreiches Publicum bei. Alle amtlichen Ge­­bäude und das Nathhaus waren mit Fahnen festlich geschmückt.­­ Die hiesige authbono­me israeliti­­sche orthodoxe Gemeinde hat auch das im ganzen Lande freudig begangene Nationalfest das fünf­­undzwanzigjährige Negierungsjubiläum umnseres gelieb­­ten und gnädigen Königs in feierlichster Weise dadurch begangen, dab­ei um 7 Uhr Morgens alle hier wei­­lenden Gemeindemitglieder im Bethhause versammelten, wojel­st von Sr. Ehrwürden Herrn Rabinatsverweser M. Grünwald mehrere Palmen vorgetragen und dann in einer feierlich ergreifenden Nede die Wichtigkeit des Tages, und die das Wolfswohl und Kultur fördernde glorreiche Regierung Sr. Majestät besprochen, so dab alle Anwesenden in tief gerührter Stimmung sich ges drängt fühlten, für das Wohl Sr. Majestät un­­seres hoch­erhabenen Königs in dessen hoher Familie, zu flehen. Ferner wurde zur Verherrlichung des Tages von selber Gemeinderepräsentanz eine Holzvertheilung an den armen Gemeindemitgliedern beschlossen. S .­­ * Wie seinerzeit die Säbelaffaire in der Pilz’schen Bierhalle mit vollem Rechte Aufregung in den Kreisen des Gi­ild hervorrief, so dürfte von seiner minderen Folgerung der Sonntag den 30. November Abends von zwei Offizieren des 1. Wlarinen-Regimentes Graf Grünne in dem geschlossenen Speisezimmer des Gafinod here vorgerufenen Skandal mit leiders sehr traurigem Aus­­gange begleitet sein. Als die dortselbst fi produzie­­rende Zigeuniermufift „die Wacht am Rhein“ pielte,­­ beliebte er dem Oberlieutenant und Regimen­t Badjurant Schmolte wie Lieutenant Mattel des genannten Regimentes zu zijchen. Nach Vertrag einer Walzerpar­­thie wiederholte die Mufik über Anforderung des Bahn- Ingenieurs Derflinger dies Lied, und sang selber viel­­leicht lauter als viele Andere der Anwesenden den Terz hinzu. Dbl­. Schmolla ging in Begleitung des Lieutes­nantd zu dem Zijche, an welchem sich der Ingenieur befand und wollte ihm nachdem er ihm früher Still- Schweigen geboth, beim Node fahend aus dem Lokale hinaußziehen. Nachdem aber der Ingenieur durchaus nicht Die Luft im fi verspürte von dem­ Oberlieutenant quasi hinausgeworfen zu werden, so suchte er durch Hinwegdrängen sich von den ihm gepackt hal­enden Händen des Oberlieutenants zu befreien, was ihm auch erlang, worauf er sich ruhig niederlegte. Im diesem Omente reihte Lieutenant Mattel dem waffenlosen Oberlieutenant den Säbel zum ziehen. Schmolla rief ihm rasch heraus und verlegte dem Ingenieur einen Hieb über das Gesicht, sodach nach­dem Parere der h­erbeigerufenen Yerzte der gegen das linke Aluge gelegene Theil des Nasenbeines durchgehbauen wurde Welche Aufregung der diese brutale Thal­herr vorgerufen wurde ist leicht erlärlich, minder erklärlich, hödestens durch die hervorgerufene allseitige he daß Diese beiden Offiziere so ruhig das Lokal nach voll­­zogenem Heldenftüde verlassen konnten.­­­­Betrachtet man den Ort,wob­es es sich zutun, die Gesellschaft,in welcher sich derartiges­ ereignete, So kann man nur mit Entrüstung darüber denken.­Sosehr es einerseits nicht zu billigen ist,daß irgendjemand in dem geschlossenen Casinos Speisezimmer in Anwesenheit anderer Mitglieder als jener seiner eigenen Tischge­­nossen laut singt,so ist das Vorgehen der Offiziere ein empörendes zixnenne.Auf neutralem Boden sich bewegend,sieht man von dem vorhergegangenem Zischen noch ab,hätte der Oberlieutenant,von dem man im Allgemein als Offizier Bildung beanspruchen sollte, wenn er ich schon über das Singen eines vielleicht in heiterer Zaune befindlichen Anwesenden nicht hinnweg­­fegen konnte, dem Wirthe bedeuten künnen, den Be­­treffenden aufzufordern entweder zu schweigen oder das Lokal zu verlaffen, aber nimmer steht ihne das Necht: zu persönlich, — der doch dur das Singen dieses Liedes durchaus nicht in seiner Ehre angegriffen er­­scheint, — und handgreiflich jemanden aufzufordern, das Zimmer zu verlassen. Aber ein Vorgehen, für was man seine rechte Bezeichnung findet, ist es, wenn der Eine sich einer Handgreiflichkeit erwährt, daß ein Offi­­zier dem Anderen den Säbel reicht und dieser auf den M­ehrlosen haut. Natürlicherweise wird da viel bei der eingeleitet werdenden gerioptisihen Prozedur­ von Standerehre ge­­sprochen werden, von einer Bemüßigung des Darein­­bauend, weil der Zivilist sich nicht das Paden seines Körpers gefallen läßt, das sind leere Phrasen, — der Offizier hat in dem Momente seine Standeslehre ver­­legt, in welchem er ob einer ihm durchaus nicht per­­sönlich angreifenden Sache wegen einem Gaste die Al­­ternative stelz zu schweigen oder von ihm hinausges­c­worfen zu werden. Das allein Ki von Roheit, ges­­chweige das Weitere. Es ist wahrlich seine Kunst den Säbel zu ziehen und auf einem Wehrlosen einzuhauen, namentlich dann nicht, wenn man einen Ast der Bru­­talität mit dem sicheren Vorgefühle begehen kann, dab ja höchstens eine Zurandfeh­rung begleitet von einer obrigkeitlichen Nase das Ende einer unüberlegten ge­waltsamen Handlung ist. Aber eines wäre den Besuchern des Casinos aus dem Givilstande zu rathen und das ist, von nun an mit einer scharf geladenen Sadpistole das Lokale zu betreten.­­ «Sistirung der Viehmärkte.Laut te­­legrafischer Weisung von Seite des Ministeriums wer­­­den wegen der Viehseuche in Croatien und der in der Umgebung Oedenburgs vorgekommenen Fälle die Vieh­­märkte hierorts eingestellt.Welchen Schaden dies dem hiesigen­ Platze bereitet ist erklärlich,aber weniger dies, daß die Regierung nicht Sorge tragt für Bewachung der Viehtriebe auf den Straßen.Da geschieht nichts wo leichter eine Einschleppung eintreten kann,als­ durch die der Bahn transportirten Thiere,wo erstens die Bahnver­­waltung selbst ein strenges Reglement darüber besitzt und einhalten muß und zweitens die betreffenden Com­­missionen an den Ausladestationen zu fungiren haben Wir sind gewohnt das unpracktische Vorgehen der je­­weilig betreffenden Organe und hierin ist wieder ein eclatantes Beispiel zu sehen.­­«Theater-Nachrichten.Heute findet zum Vortheile der Armen die Aufführung des in Wien mit so vielem Erfolge gegebenen Lustspieles:»Die Seelige an den Verstorbenen«statt.Es ist ein­ guter Besuch umso mehr zu erwarten,als dieses Lustspiel durch sei­­nen geistreichen,witzigen Dialogue,zu einem der Besten gehört. Samstag den 6. findet zum Benefice des beliebten Komiterd AM ü­ber die Repriese von dreien der besten einartigen Possen statt, in welchen der Be­­neficiant der Träger derselben ist u. zw.: „Die 73 Er. den Herrn von Dtngelberger“ — „Zum ersten Male im Theater“ und „Ein gemüthlicher Teufel“. Der allges­meinen Beliebtheit des Komikers Hrn. Müller nach, welche er sich in kurzer Zeit errungen hat, ist ein zahl­­reicher Besuch der Beneficevorstellung zu gewärtigen und wir erlauben und die Bemerkung zu machen, dab t .rst. ·­­ k Wie wir aus sicherer Quelle entnehmen,soll diese»Säbel-»Hm­­geschichte«nachdem der Beschädigte ein Untertham des deutschen Reic­es ist,der kaiserlichen deutschen Gesandtschaft am Wiener Hofe zur weiteren Verfügung zur Anzeige gebracht werden, | «­­

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