Oedenburger Zeitung, 1888. Oktober (Jahrgang 21, nr. 226-251)
1888-10-01 / nr. 226
Engierung gestellt und deßhalb Herrscht im Lande nicht immer Recht und Geieg, sondern die Willkür der Machthaber, ein Cesarismus, der jedes Unabhängigkeitsgefühl unterdrückt. Baron Kaas hatte Necht, als er bezüglich dieses traurigen Zustandes äußerte: „Ich wünsche, daß Ungarn Minister besige, welche das Land regieren, aber Herrscher sol nur Einer sein: der König!“ Und sollen wir noch von unseren Finanzen sprechen, welche der Ministerpräsident Tipa als Finanzminister noch immer „regelt“, ohne daß es ihm gelungen wäre, den geringsten Erfolg zu erzielen ? Darüber zu schreiben ist überflüssig. Jeder Steuerzahler kennt die unerschwingliche Höhe unserer Steuern und die skandalösen Zustände unserer Steuergebahrung. Oder sollen wir schildern, in welch traurigen Verhältnissen sich Handel und Gewerbe siehe und wie wenig Interesse die Regierung Diesen Uebelständen gegenüber befindet ? Die Abschaffung dieser unerträglichen Zustände auf allen Gebieten unseres Lebens ist der Zweck, das Ziel der gemäßigten Opposition und die hätte sein Programm? Ob man die Regierung die Beseitigung der bereoten ımd anderer zahlreichen lebelstände als ein Programm betrachtet oder nicht, ist den steuerzahlenden Bürgern dieses Landes einerlei, aber so kann es nicht weiter gehen und weil sie das sogenannte Programm der Negierungspartei als nicht heilbringend für Die Nation erweist, soll sie es eben mit einer anderen Marime probieren, mit jener, nach welcher sparsam und gerecht regiert wird und dageben ist diejenige Derer, die nach der Meinung Tipa’s Alles haben, nur sein Programm! E. M. EIERN TERETEER « wir: mußten warten vom Monat. September bis Anfang Juni. Die Erlebnisse dieser acht Monate zu beschreiben, würde auch einen Abend füllen. Es läßt sie mit wenigen Worten nicht sagen, was wir hier erduldet und was wir gelitten! Wir suchten eine Stelle nach der anderen auf, um ein gesünderes Klima zu finden, oft nur von Hilfe unser Leben fristend, und dabei so frank, daß Der und jener den Tag nicht zu überleben glaubte. Im dieser Zeit der Noth traf mich abermals ein schweres Unglück! Einer meiner Getreuen, Bionnier Spital starb an Malaria, beziehungsweise an den im Gefolge des Sumpffiebers aufgetretenen Elifationen. Tagelang war derselbe besinnungslos dahingelegen und wir mußten es geradezu als eine glücfiche Soldjalsfügung ansehen, daß unser armer Gefährte, wenn derselbe schon nicht zu retten war, wenigstens ohne zum Bewußtsein seines Zustandes zu kommen, verschied. · Nur zwei Hütten standen uns zu jener Zeit zur Verfügung — die eine bewohnte meine Frau und ic, die andere unsere sechs Begleiter. Wir Alle waren frank und entkräftet — kaum fähig, uns selbst zu bewegen, geschweige denn Andere zu bedienen. Unter solch schwierigen Verhältnissen starb Spital und und erübrigte nichts mehr für ihn zu thun, al ihn zur Ruhe zu betten und eine Scholle Erde nebst einem aufrichtigen Abschiedsgruße ihm in sein Grab nachzusenden. (Fortjegng folgt.) pathologischen Kom ABMHNG TEN DT ART FR EEE TR EN? TEE Die Ven-Organifation des ungarifden Bolksheeres. Dedenburg, 1. Oftober. Der Reichstag wird sich in seiner zweiten Session im Herbste mit mehreren überaus wichtigen und auf viele Jahre hinaus wirkenden Fragen, respektive Gelegentwürfen zu beschäftigen haben. Nachdem die Konstituierung der zweiten Session bereits im Frühjahre stattgefunden hat, wird das Abgeordnetenhaus in der Lage sein, bis zum Jahresschlusse mehr al sonst von den großangelegten Ge- Die Regierung wird jedesvorlagen zu erledigen, auch nicht räumen, sofort nach Zuammentritt des Neidhdtagd Die bereits fertigen und endgültig festgestellten verschiedenen Gejegentwürfe dem Abgeornetenhause zu unterbreiten. Unterdiesen werden sie in erster Reihe zwei vom Honvedminister Baron Fejervärdy einzureichende Gejegentwürfe befinden, deren erster sich auf die Wehrkraft, der zweite auf die Honvedschaft beziehen wird. Es wird diesmal nämlich der G.A. XL. vom Jahre 1868 nicht einfach auf weitere zehn Jahre erneuert werden, sondern die Regierung wird einen völlig neuen, zum Theile zwar die Verfügungen des 1868er Gejäßes aufrechterhaltenden, aber doch ein Ganzes bildenden, zusammenhängenden, ganz neutertigen Gefegentwurf über die Wehrkraft unterbreiten. Ebenso wird ein nu festgestellter Gefegentwurf über die Honvedschaft zur Unterbreitung gelangen. Es soll nämlich die vom Honvedminister seinerzeit bereits signalisirte und zum Theile auch schon in das Budget eingestellte Verstärkung der Honved hußaren Regimenter erfolgen.Die bestehenden 10 Regimenter werden zu den bisherigen 4 Eskadronen noch je 2 Eskadronen erhalten, jedoch blos zudem Zwecke,um aus diesen 70 Eskadronen im Mobilisirungsfalle fünf neue Honved-Husaren-Regimenter bilden zu können, deren jeder die Divisions-Kavallerie je einer Honved-Division zu bilden haben wird Im Sinne des bisher bestehenden Geieges wird bei der Nefrutirung zuerst das Kontingent für die gemeiname Armee gedeckt, dann zehn Berzent in die Elsaßreserve und erst zuletz das Honvedkontingent eingereiht. Infolgedessen erhielt die Honvedschaft in manchen Jahren blos einen sehr geringen Präsenzstand, in welchen Jahren dann die älteren Soldaten zu den Uebungen einberufen werden mußten, so daß der Stand der einzelnen Bataillone großen Schwankungen ausgefeßt war. Das neue Geseh soll dem abhelfen und zwar in der Weise, daß die Rekruten-Einreihung anders als bisher durchgeführt wird. In Zukunft dürfte gier nach Herstellung des Kontingents für die gemeinsame Armee die Mannschaft für die Hondedarmee in einer ein für allemal ziffermäßig festgestellten Zahl eingereiht werden und erst Daun soll für die Erfagreserve — und zwar nicht wie bisher jährlich mit zehn Perzent, sondern ohne jede ziffermäßige Feststellung so lange offentirt werden, als eben Nefruten vorhanden sind. Wenn dann die Erjagreserve größer würde, als zehn Perzent der stehenden Armee — darunter die gemeinsame Armee mitsommt der Honvedarmee verstanden — so wird dies sicherlich sein Nachtheil sein, im Hinblickk auf das Landsturmgeseß, welches bekamntlich verfügt, daß im Kriegsfalle die älteren Jahrgänge des Landsturms erst nach Einberufung der jüngeren Kriagreservisten heranzuziehen sind, so daß auch auf diesem Wege die älteren ausgedienten Mannschaften, die so zum Landsturm gehören, wenigstens eine zeitlange verschont blieben. Uebrigens entspricht — insbesondere im Kriegsfalle — auch ‚das bisherige Halbbrigaden- System nicht den Anforderungen einer richtigen Ordre de Bataille, und“ es wäre in jeder Beziehung vortheilhafter und entsprechender, in der Honvedarmee zum Regimenters System überzugehen. Die hiermit eventuell verbundenen Mehrsorten sind so geringe, daß sie durch die Vortheile der Einheitlichkeit und richtigeren Eintheilung mehr als vollständig ausgeglichen würden. Allerdings muß es als unabweisbare Forderung hingestellt werden, daß bei den großen Opfern, welche Ungarn gleichzeitig für die gemeinsame und für die Honvedarmee bringt, auch Oesterreich für eine entsprechend gleiche Ausbildung und Ausrufung der Landwehr Sorge tragen möge. Jedenfalls wird im österreichischen Parlament gleichzeitig nicht nur der Entwurf eines neuen Wehrgehetes, sondern auch der Entwurf eines neuen wehr-Geietes unterbreitet werden. — Daß die Nerkrutkrung in Zukunft nicht im 20., sondern im 21. Lebensjahre der Wehrpflichtigen stattfinde, ist bereits eine so allgemeine Forderung, daß Diese Aenderung Sicherlich allgemeine Billigung finden wird. Blos eine in Aussicht genommene Modifikation des Wehrgeseßes ist mehrseitig angegriffen worden: die bisherige Begünstigung der Einjährig-Freiwilligen wird im neuen Gehege fastlich in ihrem ganzen Umfange nach auf= recht erhalten. Diese Modifikation bezwect nicht, daß, je weniger Einjährig-sreiwillige mit Schluß ihres Dienstjahres zu Offizieren, respektive Offiziersaspiranten ernannt werden; im Gegentheile, durch den neuen Gelegentwurf wird Beabsichtigt, das Bestreben der Einjährig-Freiwilligen, die Offiziersprüfungen mit gutem Erfolge abzulegen, noch bedeutend Durch die Bestimmung zu steigern, daß diejenigen Einjährig-Freiwilligen, melde die Prüfung nicht ablegen, noch ein weiteres Jahr dienen müssen, damit sie, wenn sie die Offiziersqualifikation nicht erwerben können oder eventuell nicht erwerben wollen,wenigstens tüchtige Unteroffiziere werden. Diesen Einjährig-reiwilligen wird jedoch im zweiten Jahre ,das Recht eingeräumt bleiben, bei eigener DBerpflegung außerhalb der Kaserne wohnen und si mit Schluß des Jahres zur Offizierprüfung melden zu dürfen. Die Armee braucht so nothwendig Offiziere, daß den Einjährig-Freiwilligen bei..der Prüfunglegung sicherlich seine Schwierigkeiten bereitet werden, und nachdem von den Eraminanten die Kenntniß der deutschen Sprache blos in dem Grade gefordert wird, daß sie si verständlich machen künnen, aus den Lehrgegenständen aber die Brüfung an in ungarischer Sprache abgelegt werden kann, wird auch der Mangel der Sprachkenntniß sein Hinderung bilden. &3 ist daher im Hinblicke gerade auf diese Intentionen nicht die Rede davon, daß die Einjährig-Freiwilligen, welche die Prüfung mit gutem Erfolge abgelegt haben, nicht zu Reserveoffizieren ernannt werden sollen, im Gegentheile, die Verfügung des S 21 des Wehrgesäßes, wonach dieselben nach Maßgabe des Erfordernisses in der Reihenfolge zu Reserveoffizieren ernannt werden, wird aufrecht erhalten bleiben. B1o3 Derjenige, der nicht Offizier werden will, weil er vielleicht seine Equipirung nicht Sofort beschaffen kann, kann sie zum Offiziersaspiranten ernienen lassen. « s Der Wehrausschuß des Abgeordnetenhauses wird nach Unterbreitung der zwei Gesetzentwürfe dieselben unverweilt in Berathung ziehen können,sodaß es die erste wichtigere Aufgabe des Abgeordnetenhauses sein wird,das Wehrgesetz in—. Berhandlung zu nehmen. „Bir Bas daher 4.708.285 Gulden betragen. Die Ablösungssumme für die Liegenschaften kann im vorhinein aber nicht annähernd fiiirt werden. Nur obenhin und approzimativ nimmt die Denkschrift für diesen Zweck einen Betrag von beiläufig zwanzig Millionen Gulden an, was die halbjährige Amortisations- Rate um „516.276. Gulden erhöhen würde. Im ‚runder Ziffer würde daher die Ablösungssumme zweihundert Millionen ausmachen und er müßte demgemäß aus dem Schanfgefälle ein jährliches Erträgniß von 10.325.520 fl. einfließen, um für die Verzinsung und Amortisation aufzu fommen. © Vom Allerhöchsten Hofe. Ihre Majestät die Kaisferin- Königin ist am 30. September, Früh 6 Uhr 40 Minuten, mit dem Kaurierzuge der Westbahn in der Station Penzing bei Wien eingetroffen, um anläßlich der morgen erfolgenden Ankunft des deutschen Kaisers in Wien, daselbst anwesend zu sein. Aus Dalmatien langten am 1. d. Ihre £. f. Hoheit die Frau Kronprinzessin, Erzherzogin Stefanie, und die Herren Erzherzoge. Otto und Ferdinand aus Bersenberg in Wien an. Erzherzogin Maria Josefa endlich traf aus Brünn in Wien ein. Ihre Majestät, die Kaiserin-Königin wird am 6. Oktober nach Korfu abreien und bis dahin im Luftschlosfe Schönbrunn wohnen. ,0 Verleihung.Seine Majestät der König hat dem Finanzwach-Oberaufseher Emerich Konya für die Rettung eines Kindes aus den Flammen das silberne Verdienstkreuz verliehen. Der Fälscher des „Tagebuches.“ Die von den Blättern als Urheber der Veröffentlichung des Tagebuches bezeichnete Persönlichkeit ist offenbar Dr. Geffden, früher als Diplomat seiner Ratterstadt Hamburg in verschiedenen Stellungen, auch als hanseatischer Gesandter in Berlin thätig. Von 1854 bis 1868 war er Gesandter Hamburgs in London; er scheint, daß er dort intime Beziehungen angeknüpft, die man ihm in Berlin verübelte. In den siebenziger Jahren war er Professor der Rechte in Straßburg. Seit dem Jahre 1881 lebt Geffden al Privatmann in Hamburg. Geffeden, der politisch niemals starr hervorgetreten i it ohne: ‚Zweifel dem Streite der Gegner des Fürsten Bismarc zuzurechnen. O Unter Ministerpräsident Koloman von Tipa begibt sich, wie wir erfahren, mit mehre:Zandel (a cH aar Be 2 ENT, TE Die ‚einer Vom Enge, finanzielle Heite der Regalienablösung. Im 1 u. Finanzministerium wurde bezüglich des dem Neich$tage demnächst zu unterbreitenden Sesegentwurfes über die Regalienablösung eine Denfschrift ausgearbeitet, woraus folgende, Einzelheiten über die Summen hervorgehen, welche bei dieser Angelegenheit in Betracht kommen. Die Einkünfte aus dem Schanfrechte allein betrugen in dem engeren Ungarn mit Ausschluß Kroatiens, woher die zestifizirten Daten noch nicht eingelangt sind, während des Ouinquenniums 1882 bis 1886 durchschnittlich und jährlich 11.399.659 fl. Wenn man hievon nach der Intention des Geleges für Manipulations-Auslagen ein Fünftel, daher 2.279.952 fl. in Abzug bringt, so bleibt Die Summe von 9.119.707 fl. an Grundlage für Die Berechnung der Entschädigung. Da die legtere nach dem Entwurf das Zwanzigfache der obigen Summe zu betragen hat, so würde sich die Gesammtsumme der Entschädigung auf 182.394.140 fl. beilaufen, wohlgemerkt aber nur die Entschädigung für das Schanfrecht, nicht aber auch für die even=Die halbjährige fünfperzentige Verzinsungs- und Tilgungsrate bei tuell abzuleitenden Immobilien. Amortisationsfrist von 70 Jahren würde. . -· har »z---—-«·g-—·-.«-«Mk.—-|