Oedenburger Zeitung, 1892. April (Jahrgang 25, nr. 76-100)

1892-04-01 / nr. 76

»;F-.s.-«-«g. ist-s- Jus ««?-.«-«s.’7s-F« «-««s«-. skiss EEE SRFEITETTHRENEFETER BETTER? EERERREBETETN EBEN Der Präsident Schritt zur Abstimmung und die Majorität nahm die Antwort des Minister­­präsidenten zur Kenntniß. Julius Horvath that bleich und im höchsten Grade der Aufregung einige Schritte gegen den Ministerpräsidenten, da­ umgaben ihn seine Freunde und Prinzipiengenossen, um ihn vor übereilten Schritten zurück zu halten; gleichwohl rief Hor­­­vath ziemlich weit vernehmbar: „Wie es scheint, kann man sich in Ungarn nur so die gebührende Genugthuung verschaffen, wenn man den Mi­­nisterpräsidenten injustirt!“ Wahrlich, soferne diese Au­ßerung auch nur theilweise den Thatsachen entspräche, stünde es bei ung wirfich problematisch mit der poli­­tischen Moral. R"T 3 TO ENTER TTS WEIS­ER Unterfüßung, der gewerblichen- und Ba- Briksangestellten in Krankheitsfällen. (Zertlegung.) Wir müssen noch bemerken, daß alle gegen die Zahlungspflicht verstoßende Verträge zwischen dem Arbeitsgeber und seinem Angestellten, insofern daraus ein Nachtheil für den Angestellten erwächst, verboten und ungiftig sind, und außerdem wird derjenige Arbeit­geber, der einen nach $ 22 des Gejebes verbotenen Vertrag schließt, oder welcher zu Gunsten des bei ihm angestellten Kassenmitglie­­des willentlich einen Höheren,­al den wirklichen Lohn oder Gehalt einrechnet, laut S 83 des Ge­­leges mit einer Geldstrafe bis zu 200 fl. bestraft. Nun erübrigt und noch die SKonsti­­tuirung der Bezirk­franfenraffa, den Wirkungskreis der Direktion, des Aufsicht 3-K­omitee s, des Schieds­­gerichtes und schließlich der Gewerbebehörden, o­­weit e3 der Raum unseren Blattes erlaubt, be­­i 3 wurde bereits angeführt, daß die Gewerbe­­behörde sämmtliche Gewerbetreibende und ihre versicherungspflichtigen Angestellten behufs Wahl der Vertrauensmänner mittelst Kundmachung auf­­fordert, damit die zu wählenden 10 Vertrauens­­männer den durchschnittlichen gewöhnlichen 7 Tag-­lohn bestimmen und die Bezirkskrankenkaffastatuten ausarbeiten. Sobald die Vertrauensmänner gewählt sein werden, werden dieselben je eher zu Situngen ein­­berufen, wo sie die oberwähnten Arbeiten erledigen. Die Bestimmung des durchschnittlichen gewöhn­­lichen Taglohnes und nach Festlegung der Statu­­ten der Bezirksfrankenfaffa wird die Gewerbebe­­hörde sämmtliche diesbezügliche Schriftstücke behufs Begutachtung der Trompetenten Handels- und Ge­­werbekammer übermitteln. Dann ernennt die Ges­werbebehörde sogleich nach dieser Uebermittlung provisorisch die erste Direktion, sowie die Mitglie­­der de Aufsichts-Komte’s der Bezirkstranten- Tafja. . Die Direktion wird laut Statuten aus regel­­mäßigen und aus Erlagmitgliederm bestehen u. zw.­ zwei Drittel aus der Mitte der versicherungspflich­­tigen Angestellten und ein Drittel aus der Mitte der Arbeitsgeber, in welche die freiwillig versicher­­ten Mitglieder auch eingerechnet sind. Diese Funktionäre werden in der im Statu­­tenentwurfe festgesegten Zahl und den dort be­­stimmten Gruppen entsprechend ernannt u. zw., thunlichst aus den Reihen jener, die bei irgend­einer Schon bestehenden Krankenfafja nicht interes­­sirt sind. Die Funktionsdauer der provisorish ernann­­ein Jahr, insoferne ,aber laut S 37 des Ge­­feges eine­s Verlängerung D dieses Zeitraumes noth­­ten Direktion und des Aufsichtssomite’3 währt wirkung derselben verpflichtet dem Handelsminister einen motivirten Bericht zu unterbreiten. Betreff der Direktion müssen wir bemerken, daß von den Direktionsmitgliedern beider Klasse im zweiten­ Jahre ein Drittel auszutreten hat, aber die auszutretenden ordentlichen Direktionsmitglieder können abermals gewählt werden. Wenn während der Zeit ein ordentliches tritt, so wird dasselbe durch die Ertragmitglieder nach­ der Stimmenmehrzahl ersegt. Die ernannten Mitglieder der Direktion und des Aufsichtssomite’$ werden aufgefordert, daß sie ob sie das ihnen übetragene Amt annehmen. Die Mitglieder der provisorisch ernannten Direktion haben unter Leitung der Gewerbebehörde einen Präsidenten, beziehungsweise Vize-Präsidenten zu wählen, ferner trifft die Direktion die zur Er­­richtung der Kafja not­wendigen Maßnahmen, ins­­besondere in der Nichtung, daß die Kafsa über Direktionsmitglied aus irgend einem Grunde aus­­fi binnen 3 Tagen äußern mögen, entsprechende Loyalitäten, über einen provisorischen Kaflier und über das nnöthige Kanzlei - Personale verfüge. Die Direktion tritt ferner in Unterhandlun­­gen über die mit den Werzten, Apothekern, even­­tuell mit den Hospitälern abzuschließende Verträge. Zu größeren Ausgaben ist die Direktion vor Beginn der Kassenthätigkeit und vor dem Einlauf der Beiträge nicht berechtigt. Wenn die Statuten der Bezirksfrankenkafsa mit der Genehmigungsflausel versehen, herabgelan­­gen, wird ein Exemplar derselben sammt den noth­­wendigen Schriften der Direktion übermittelt und die Gewerbebehörde trifft dann Vorkehrungen, daß die Interessenten vom Beginn der Thätigkeit der Kafja in Kenntniß gelegt werden. Die betraute, in unserem Falle die Oeden­­burger Gewerbebehörde wird auch dann die im Kaffenbezirke befindlichen sechs Ge­werbebehörden I. Instanz von der Konstituirung der Bezirksfran­­tenfafja verständigen und zugleich vieselben er­­suchen, daß hievon die Interessenten mittelst Aufruf3 verständigt werden. Dieser Aufruf wird von der, mit der Kon­­trolle der Bezirksfafja betrauten Direktion verfaßt, die auch für die Druchlegung des Aufrufe’3 Sorge zu tragen hat. Im Sinne diese Aufrufe­ müssten die An­­meldungen der Bereicherungspflichtigen sogleich ge­­schehen und die Kassenbeiträge eingezahlt werden. Um die Anmeldungen der Mitgliederschaft zweckmäßig kontrolliren zu künnen und damit die Anmeldungen rascher zur Kafsa gelangen, wird die provisorische Direktion in den einzelnen Gemeinden vertrauendmänner mit der Ausfüllung der Melde­­blätter betrauen, die dann gesammelt der Safija übergeben werden. Die Direktion, beziehungsweise das Kanzlei­personale wird dann auf Grund der eingelangten M­eldeblätter den Evidenzhaltungsregister der Mit­­glieder anlegen. Sämmtliche V­erordnungsbestimmungen haben nicht nur die Bezirkskrankenwaffen, sondern auch die anderen Krankenunterftügungswaffen zu be­­folgen. (Sortlegung folgt.) Tarit zu geben, wendig wäre, ist die Gewerbebehörde behufs Er­ heute Freitag die Schlußreden und wahrscheinlich auch Ion die Abstimmung erfolgen. O Die verbrannte Stadt, von der eines unserer gestrigen Z Telegramme berichtete, daß sie zu zwei Drittel eingeäschert worden sei, wodurch auch viele Menschen umkamen, heißt Mandalay, sie ist in Birma in Hinterindien und ist seit 1857 die Haupt- und Residenzstadt dieses Reic­es. In einer dürren und staubigen Ebene erhebt sich die Stadt, welche aus drei in­einander geschobenen Biereden besteht, von welchen nur die zwei inneren mit Mauern umgeben sind. Der König wohnt mit seiner Familie im ersten Quadrat, das zweite Quadrat bildet die Soldatenstadt , im dritten Quadrat wohnen die Kaufleute und die Arbeiter. Die Bes­tölkerung von Mandalay wird auf 90.000 Menschen geschäkt. Vom Tage. O Allerhöchst­e Auszeicuungen. Se. Ma­­jestät der König hat dem Oberphysicus des Bi­­harer Komitats Desider Toth, in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienste, das Ritterkreuz des Franz Sosef-Ordens, und dem Miskolczer Maschinenfabrikanten Sigmund Hercz, Direktor der Ungarischen Allgemeinen Kohlenbergbau-Aktien­­gesellschaft, in Anerkennung seiner Verdienste auf dem Gebiete der vaterländischen Industrie und des heimischen Handels, den ungarischen Wdel­­stand für seine Person und seine geweglichen Nach­­kommen verliehen.­­ Ernennung. Der hochwürdige Kanonikus Decroliedre, bisher Präsident de Seminar in Tournai, wurde zum Bischof von Namur (Belgien) ernannt. O Aus der diplomatischen Welt. Der bisherige serbische Gesandte bei der französischen Republik, Sevrem Grun­d wurde auf eigenes Ansuchen in den Ruhestand versegt. O Aus dem Jung. Abgeordnetenhause. Graf Albert Apponyi erklärte in der Sitzung vom 31. März, daß er die Antwort des Minister- Präsidenten auf die Interpellation Horänsky’s nach seiner Richtung für zureichend finde. Derselbe Habe durch seine Antwort ein Dunkel ge­­breitet auf die übrigen Verwaltungszweige, indem Mißbräuche von der Art, wie sie in jener Korre­­spondenz erwähnt wurden, vorgenommen sein kün­­nen. — In der Begründung seines Mißtrauens gegenüber dieser Regierung fortfahrend, hob er deren Unzulänglichkeit zur Durchführung der Re­­formen hervor und erklärte zuleit, daß er auch den von der gegenwärtigen Regierung vorgelegten Budgetvoranschlag selbst im Allgemeinen nicht annimmt. Hierauf entgegnete Graf Szapäry, zus. nächst auf die Affaire Horankfy-Horváth reflektirend, Daß die gegenwärtige Regierung weder dem genannten Herrn Abgeordneten, noch irgend jemand Anderem unzulässige Begünstigungen ein­­geräumt hat, noch einräumt und darum müsse er jede hierauf bezügliche Infinuation auf das ent­­schiedenste zurückweisen. Jeder Meinister und­ das Gesammk­abinet übernimmt für seine Handlungen die Verantwortlichkeit und steht auch Nede, wenn es fi nicht um allgemein gehaltene Zeitungsartikel handelt, sondern konkrete Daten vorgelegt werden. In leiterem Falle wird jeder Minister es für seine Pflicht erachten, die betreffende Frage zu klären und aufzuhellen. Diese Entgegnung wurde zur Kenntniß ge­­nommen. In Bezug auf die Budgetdebatte werden Aus den Domitaten. Sopron-Hit, 29. März. [Drig.-Korr.] (Auflösung der Feuerwehr.) In der am 28. d. M. abgehaltenen Situng der freiwilligen Teuerwehr wurde einstimmig beschlossen, dem Ge­­meindevorstande die Auflösung der Feuerwehr an­­zuzeigen. Vorläufig wird die Feuerwehr, bis die Gemeinde hievon Kenntni genommen, im Nord­­falle Dienste leisten. Die Ursache dieses Beischlufses ist darin zu suchen, daß mit wenigen Ausnahmen der Verein an der ärmeren Klasse zusammen­ge­­stellt ist und von den Wohlhabenden oder der Ge­­meinde selbst weder materiell noch geistig unter­­ftügt wird , vielmehr zur Zielscheibe des Spottes (?!) dient. Nun möge der Ortsvorstand eine freiwillige oder Zwangsfeuerwehr gründen. Das Projekt unserer Dampfmühle geht nun der Verwirklichung entgegen. Nächte Woche wird mit dem Baue derselben begonnen und man ge­­denst nach der Ernte den Betrieb zu eröffnen. — Himipi. Mattersdorf, 30. März [Orig-Korr.] (Haftnahme.) Während des ganzen Winters lag man in den Blättern von verschiedenen Diebstählen, welche in der Umgebung von Meatterdorf verübt wurden. vorstand in Neustift (Ujtelek) mit solchem Be­­suche überrascht, welcher ihn in nicht geringe Auf­­regung verseßte, denn ab­er Tags darauf das Steuergeld abliefern wollte, war der Pla­n feer und auch verschiedene Pretiosen, als Ringe, Ohrgehänge u. dgl. waren verschwunden. Unsere Gendharmerie, die ja alle Mittel aufbot, gelang es bis­het nie die Diebe zu erub­en. Endlich aber wurde mit großer Wachsamkeit nach denselben ge­­fahndet und «3 gelang auch unserem Gensdarmerie= Wachtmeister Simon Dän des Näpdelsführers in der Berson des aus Antaı (Ottava) gebürtigen Sofef Gerebenitz, der ehemals sogar Bauer war, habhaft zu werden. ©erebenit3, der schon seit frühestem eine Abneigung gegen die Arbeit zeigte, lebte seit Jahren mit einem Werftwerbe aus Zillingthal, dabei suchte er gerne die Gesellschaft der Zigeuner, mit denen er die besprochenen Dieb­­stähle Nachts ausführte. Laut seiner bisherigen Austragung hat er an mehr als 19 Einbrüchen und Diebstählen, welche seit Jahren verübt wurden, teilgenommen. Heute hat unsere Gan­darmerie schon zwei Wagen der gestohlenen Waaren über­nommen und auch shhon acht seiner Komplizen hinter Schloß und Riegel gelegt. Beim Schatten­­dorfer Kirchenraub fungierte auch er als Oberhaupt mit zwei andern Individu­en, welche aber bisher noch nicht einzufangen waren. Hoffent­­­ich wird eine weitere Untersuchung noch mehr Licht in die Sache bringen. Unsere vollste Anerken­­nung verdient der hiesige Gen­darmerie-Wacht­­meister und seine Leute für den fetten Yang. Die feine Mühe scheuen auch die Bi jegt noch nicht eingefangenen Diebe zu erub­en und zu verhaften. Esprna, 30. März 1892. [Orig.-Korr.] (Generalverssammlung der Feuerwehr.) Der freiwillige Feuerwehr-Verein hielt vorgestern unter Bereit des Bräfes, Herrn Alexander Sugar, seine Generalversammlung, die sehr zahlreich besucht war. Nach Eröffnung der Versam­mlung dank­e der Vorfigende für das ihm gegenüber durch die bei der Konstituirenden Sigung erfolgte Wahl zum Präses befundete Vertrauen und verspricht dessen Förderung nach allen Richtungen anzustreben. Die Einnahmen des Vereines beziffern sich auf 870 fl. 10 £r., denen an Ausgaben 496 fl. 21 Er. gegen­­überstehen, verbleibt somit ein Kafsarest von 373 fl. 89 fl. Für das Jahr 1892 sind 265 fl. prälimi­­niirt an Ausgaben, die in den Einnahmen von 781 fl. 89 fl. ihre Deckung finden. Die Gemeinde Csorna hat für den Bau eines Feuerthurmes in das diesjährige Budget den Betrag von 450 fl. eingestellt. Auch vertroffene Woche wurde der Ort d= » ge 7

Next