Oedenburger Zeitung, Juni 1913 (Jahrgang 45, nr. 124-148)

1913-06-01 / nr. 124

‘ ».,.»,,,«-i.,»»tsz«..sH-,k,-.,sxk;k,z.-.»k«qu-« BEE SE - ET SET ETERSEN EEE TER .« - I’ s wen sI-- - Dedenburger Beilung. 1. Juni 1913 giel Die Bor- und Lithium-haltige Heilquelle" SALVATOR " bewährt sich vortrefflich bei Nieren- u. Blasenleiden, Harngries, Harnbeschwerden, Rheuma, Gicht, Zuckerharnrohr, Scharlach, sowie bei Catarrhen d. Athmungs- u. Verdauungsorgane. .. . Natürlicher eisenfreier Säuerling. Käuflich In Mineralwasserhandlungen u. Apotheken. MUST SE wenn pflichtgemäß versucht,neue Einnathquellen zu eröffnen, und beantragte unter anderen die Einbeziehung der Wertzufahmfe an Grund­­ftächen zur­­ Tragung der öffentlichen Lasten. Der Magistrat wurde ange­wiesen, zur Ausarbeitung des entsprechenden Statutes. Von den unterbreiteten zwei Statuten nahm die Generalversammlung im Prinzipe das Statut über die Wertzumachtsteuer an und sah zugleich­ ab von der Verhandlung der sogenannten Betterment­ware. Seither war da vollkommen ausge­­arbeitete Statut über die Wertzumachtsteuer zweimal auf die Tagesordnung der General­­versammlung gefest, jedoch wurde daß im Prinzipe bereits angenommene Statut ohne meritorielle Verhandlung beide Male abgelehnt. In der besten Generalversammlung änderte sich sogar die Ansicht der Repräsen­­tanten, indem der Magistrat beauftragt wurde, nun das Statut über die Betterment-Tare auszuarbeiten. Dies geschah auch, wurde in Druck gelegt und sämtlichen Mitgliedern der Repräsentang zugestellt. Bisher haben den Entwurf die Wirt­­schafts-, Finanze und Bau-Fachkommision ver­­­handelt, denselben abgelehnt und mün­chen abermals die Verhandlung der Wertzumachgt­steuer. Der vorbereitende Magistrat hat sich auch dem angeschlossen, umso mehr, da ja von Seite des Magistrats schon ursprünglich dieser Modus­­ der Belastung der Gewinne an Grundstücken propagiert wurde. Nur die Rechtsfachkommission nahm den Entwurf an und verhandelte ihn auch im Detail, unwahrscheinlich) aus dem Grunde, weil ja eigentlich nur dieser vorgelegt war. Nun kommen also beide Entwürfe aber­­mals vor die Generalversammlung. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Kommune, welche durch die Errichtung der Universität anderer kultu­­rellen Insstitutionen, Regulierungen us. unge­­mein schwere Lasten auf sich genommen hat, zur Bestreitung dieser Auslagen unbedingt neue Einnahmequellen benötigt, da die Direkten Steuerträger schon mit den bisherigen Zu­­schlägen fnt erdrüct sind, so, daß eine Stei­­gerung derselben womöglich zu vermeiden ist. Umso mehr ist die Erhöhung der Lasten der schon besteuerten Einnahmequellen zu unter­­lassen, da bisher noch unbesteuerte Einkommen em­ftieren, darunter hauptsächlich die Gemwinne, "welche aus dem Wertzumach­e an Grundftächen erzielt werden, welche bisher ganz unbelastet in die Taschen der Grundeigentümer einge­­flossen sind.­­ Ein jeder Geschäftsmann ist verpflichtet, nach seinem bescheidenen Einkommen horrende Steuern zu bezahlen, nur derjenige Grund­­eigentümer, welcher zur Wertsteigerung seines Grundes nicht­ beigetragen hat, wurde bisher von allen kommunalen Abgaben nach seinem Ge­winnste befreit. Dies ist wohl mit dem Prinzipe der gleic­hen Lastenverteilung, resp. Besteuerung nicht in Einklang zu bringen. Sonderbar ist es, daß die Generalversammlung die zur Belastung dieser Gewinne unterbreiteten Entwürfe ab­ lehnt, resp. von den beiden Entwürfen immer denjenigen für besser hält, welcher nicht an der Tagesordnung ist, unwahrscheinlich aus dem Grunde, weil die Bestimmungen der Statuten, ref. die Systeme nicht allgemein bekannt sind. Ohne auf die Entwiclung dieser Steuergattun­­gen zurückzugreifen, betrachten mit uns die Grundprinzipien der beiden Entwürfe. Die duch die Mai-Generalversammlung im Prinzipe angenommene Betterment­are der Stadt Pozsong besteht im Wesentlichen in folgendem : Wird die Durchführung einer öffentlichen A­rbeit (Regulierung, Eröffnung von Straßen, Errichtung von Verkehrsunternehmungen, Er­­bauung öffentlicher Anstalten 2c.) beschlossen, so werden sämtliche Grundstüce, welche infolge obiger Arbeiten im Werte steigen können (also nicht nur die nachbarlichen, sondern auch weiter gelegenen) vor und nach Ausführung der Arbeit geschäßt. Die Differenz ergibt die Wert­­steigerung, welche besteuert wird, unbeachtet dessen, ob der Eigentümer de Grundstücks an tatsächlich den theoretisch festgestellten Ruten hat oder nicht, und ist derselbe ver­­pflichtet an die Stadtkassa die Abgabe zu leisten zu einer Zeit, zu welcher er aus seinem Grund­ftüde eventuell noch gar seinen Nußen ge­­zogen hat. Die Wertzumachssteuer wird zur Zeit der Eigentumsübertragungen bemessen, also zu einer Zeit, in welcher der Verläufer der eben­ tuellen Nugen tatsächlich erhalten hat. An Basis wird der Erwerb amwert und Berlaufs­wert angenommen, wovon noch die während der Basisdauer aufgelaufenen Kosten abgerechnet werden. Der Verkäufer zahlt also nach den tat­­sächlichen — und nicht, wie bei der Better­­mentware — nach dem theoretischen Geminne — die Steuer. Nach dieser in großen Zügen gehaltenen Teststelung der Grundprinzipien der beiden Statuten wird fs kaum jemand finden, der nicht einsehen würde, daß, nachdem die Stadt­­kommune neue Einnahmequellen unbedingt benötigt , nicht die Bettermenttage, sondern die Wertzumachefteuer die gerechtere und den S Interessenten geringere Lasten aufbürdende Gattung ist­ abgehalten, zu welcher Unternehmungslustige unter Ein­­haltung folgender Bedingungen eingeladen werden :­­ 1. Offerent hat im Offerte ausdrücklich zu­ be­­merken, daß er die Bedingnisse genau fennt und sich denselben ohne Vorbehalt unter­wirft. « 2.Das Vadium von 5 Prozent ist im Baren oder in kautionsfähigen Staatspapieren in der städt.Kam­­merkassa zu deponieren und die Quittung darüber dem Offerte beizulegen. 3. Die Einheitspreise sind in Ziffern und Buch­­staben anzugeben. 4. Die Bedingnisse sind im städt. Singenieuramte während den vormittägigen Amtsstunden so­wie bei der Koproner Handels- und Ge­werbekammer und bei der Direktion des Königl. ung. Handelsmuseums (Buda­­pest, V., Väczifürnt Nr. 32) einzusehen, eventuell deren Kopien auf Wunsch des Offerenten erhältlich. 5. Die gehörig gestempelten, gesiegelten und mit der Aufschrift: „Offert über Straßenreinigungsgeräte“ versehenen Offerte sind längstens bis obigen Datum im städt. Einreichungsprotokolle einzureichen, da später ein­­fangende Offerte nicht berücksichtigt werden. 6. Das DOffert ist für den Offerenten sogleich, für die Stadt er ist nach Genehmigung durch den Löbl. Magistrat rechtsbindend. 7. Der Magistrat behält sich das Recht vor, unter den Offerten — ohne Rücksicht auf den gewährten Ein­­heitspreis frei zu wählen, eventuell einen neuen Konkurs auszuschreiben. Sopron, am 28. Mai 1913. Josef Wälder, Oberingenieur.­­­ 1217—1913. Lizitations-Kundmachung. Zur Sicherstellung „der Anschaffung von Straßen­­reinigungsgeräten, und zwar: einen Kehrichtabfuhr­wagen (Plateaumwagen), 30 Stüd z­weirädrige Kehrrichtsammel­­farren und 120 Stüd Kehrichtsammelgefäße wird am 25. Juni 1913 vormittags 10 Uhr im städtischen Ingenieur­­amte eine öffentliche schriftliche Minuendelizitation Kokal-Bettung. Das Volksfest unseres Feuerwehr­­vereines. Die Humanität ruft... Der morgige Tag gehört der T­euer­wehr. Das Signal, das stets die vom Humanen Ge­­fühl durchdrungene Garde zum lebensrettenden Dienst in den Kampf­ gegen das furchtbarste Element rief, ertönt jedt im IInteresse der Feuerwehr .... Jet ist das Publikum der Dienst­­tuende. Im Namen der Mildherzigkeit, jedoch unter der Devise der G Selbsthilfe, der Selbst­­bescherung. Denn die Feuerwehrleute sind nicht eigener Eitelkeit willen Erweder der Geneigt­­heit des P­ublitums, der Gesellschaft unserer Stadt geworden, s sondern eben deshalb, weil sie die Höchste Tugend: Die Humanität zu ihrem Prinzip machten, weil sie von einem Mit­­gefühl für ihre von Gefahr stets bedrohten Mitbürger ergriffen wurden. Nicht für sich wollen sie Vorteile erringen, sondern sie wollen der Gefahr gegenüber gepanzert sein, um ihre Stärke der Allgemeinheit nugbar zu machen. Diese hehre männliche Entschlossenheit gibt dem morgigen Fest, welches berufen sein wird, die Kosten für die einzuschaffende Motor­­sprige teilweise aufzubringen, ein echt mensch­­liches Relief. Feinlieien, bleiben darf. Die stärkende Wirkung des Schlafes hängt überdieg auch davon ab, daß er absolut vollständig ist, das heißt, daß er si auf alle Teile des Gehirns erstreckt. Häufig ist aber der Schlaf, statt total zu sein, nur­­ partiell. Während gemeilte Teile eingeschläfert sind, bleiben andere­­ wach und sind der Sib einer unzulänglichen geistigen Tätigkeit. So ent­­stehen die Träume, die das mehr oder weniger stumpfe Bewußtsein in die Erscheinung treten läßt und die durch Fronture Ideenverknüpfung Schlaflosgkeit und ihre Bekämpfung. ALs wichtiger Faktor der Schlaflosigkeit ist abnormale Erregbarkeit des Nervensystens anzusehen, die erheblich erworben oder die­­ Folge einer schlechten Gehirnhygiene sein kann. Auch die vom Magen und dem Berdauungs­­apparat ausgehenden Neflere spielen bei der­­ Erzeugung des Schlafes und der Schlaflosigkeit eine große Rolle, ebenso wie die Temperatur und Luftbeschaffenheit des Schlafzimmer bei der Trage der Schlaflosigkeit nicht unbeachtet von der unterbrochenen Verbindung der Ge­­bienteile beredte Kunde geben. Wenn eine P­erson über­ Schlaflosigkeit fragt, hat der Arzt vor allem nach der Ursache der Störung zu suchen und diese ist in den Fällen, in denen eine Schmerzempfindung den Arzt über das leidende Organ orientiert, nicht schwer­ herzustellen; so, wenn die Schlaflosigkeit durch eine Berb­ung, ein Geschwür, Zahn- Schmerzen, neuralgische und rheumatische Er­­scheinungen hervorgerufen wird. Bei der Verordnung schlaffordernder Mittel empfiehlt sich schon aus dem Grunde außer­­ordentliche Vorsicht, weil diese auf Leber, Magen und Nieren ungünstig einwirken, ganz abge­­sehen davon, daß ihre Wirkung nur von kurzer Dauer ist und die Gewöhnung des Organismus an die Narkotika zu stetiger Steigerung ihrer Dosierung zwingt. Ein Mittel gegen die Schlaflosigkeit bilden sie s­omit nicht, als solches können vielmehr nur Behandlungen in Betracht kommen, die das überreizte Nervensystem beruhigen und gleich­­zeitig den P Patienten kräftigen. Das geschieht durch physische Einwirkung, wie Luftveränderung,, methodische und wissenschaftlich geregelte Maltiel­­­­eymnastis, Hydrotherapeutisches ® Verfahren in Gestalt von Bädern und warmen Zujchen, sowie der­ Anwendung der Elektrizität, die zweientsprechend und vorsichtig appliziert, das überreizte Nervensystem am besten beruhigt. Verfehlen aber alle diese erwähnten Mittel den beabsichtigten Erfolg, so empfiehlt es sich, zu einer Behandlung seine Zuflucht zu nehmen, deren ausgezeichnete Wirkungen, wie jegt von fachmännischer Seite berichtet wird, auch bei den Hartnädigsten Fällen von Schlaflosigkeit des öfteren erprobt wurde. 3 handelt sich dabei um eine neue Methode, die Einsprngungen eines Arsenpräparates unter die Haut, mit der Anwendung elektrischer Ströme. Um eine volle Wirkung zu erreichen, müssen beide kombinierten Behandlungsarten gleichzeitig erfolgen. Ich konnte­ feststellen, daß zur Vermeidung von Racfällen die Kräftigung des Gesamtorganismus unbedingt erforderlich ist. DOrganisches Arsen, Eisen und Natrium­­sulphat in Heinen Dosen und verständiger An­­wendung und nur unter ärztlicher Hilfe leisten nach­ dieser Richtung vorzügliche Dienste und er­weiten sich als hervorragende Hilfsmittel zur Hebung der erschöpften Lebensenergie. U

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