Oedenburger Zeitung, 1923. März (Jahrgang 55, nr. 48-74)

1923-03-01 / nr. 48

Seite 2,­­ Nr. 48. Wir selbst könnten infolge unsserer vollständigen Entwaffnung den Heeren der Kleinen Entente seinen Widerstand leisten und Wären unseren Gegnern genau so ohnmächtig ausgeliefert, wie das bedauernsswerte Deutschland Der Rillfi­ der Franzosen. Auch seitens Rumäniens haben wir einen Angriff in solange nicht zu gewärtigen solange die­­ses von seinem oftlschen rusjischen Nach­­bar­n bedroht ist. &S kann fett denen Zweifel mehr unterliegen, Dat; Rußland ein „vergrößertes" N Rumanien mit Befsarabien — von itlichen Elfag-Xnth­­ringen — im Relike auf Die Dauer ebenso wenig dulden wird, die das heu­­tige Bolen und dab daher die ersten­­ Schüffe des Fünfstar- Weltkrieges an dieser Front fallen werten. Dann aber kommt — eine entjetliche Berspektive — nicht ein Sampf mit strategischen ‚Mitteln und unwohlgeordneten und Dis­­ziplinierten Heereskörpern, sondern ein fürchterliches Wölfermorden voll triefen­­den Hasses und erbarms­ngsloser Mord­­gier. Die furchtbaren Zeiten eines Dshingis-Khan werden unwiederkehren! Gebe es die Vorlesung im Interesse der sch­wergeprüften, ıumter der mit der gegenwärtigen jammervoll­n Verhält­­nisse zusammenbrechenden Menschheit, daß Diese apokalyptische Zeit uns erspart bleiben möge! Wenn sie aber eintrifft, dann Wird sie weit eher die „Sieger“ treffen, als die „Besiegten“, die sich­­ verz­weiflungsvoll nur ihrer nachein Haut zu wehren haben werden, da sie nichts mehr zu verlieren, nur zu gewin­­nen vermögen. Er zwingt sich jedoch die Stage auf, ob es wirklich so Fomimnen “muß — ob diejenigen, welche sie heute annmafßen, die Rolle der Richter dieser Welt zu spielen, nicht in der zwölften Stunde der besseren Einsich! Raum geben? Diese Frage kann mit besten Wie­­willen verneint werden. Wenn dem­ Prinzip der Gerechtigkeit endlich Gehör geschenft, wenn eines besseren Loses unwürdige Völker nicht raubgierigen Nach­­barn zum Opfer hingerworfen werden, wenn sich alle Völker als Brüder betrach­­ten und sich gegenseitig hilfreich unter­ Stügen, statt sich bis aufs Meier zu be­­kampfen, dann kann der Krieche der Herzen und Gemüter in dieser Welt w­ie­­der heimisch merden— niemals aber: dann, wenn ein Volt mit Hochgeschmun­­genem Messer einem anderen, wehrlosen Volke gegenübersteht! Denn nuır Recht­e und Gerechtigkeit sind die Edpfeiler der Kultur und des Fortschrittes! WEITZ-Ottomane WEITZ-Divane WEITZ-Hatratzen - WEITZ-Patentfaut. sowie sämtl.Tapezierermöbel 4201 am billigsten war beim Selbsterzeuger 2., Barwin- M. WEITZ, gasse Nr, 39 (ris-à- vis Nordbahnhof) Telephooen: 40.209. Eigene Werkstätten. Grösstes Lager WIENS. Auch auf Teilzahlung­ De­r Deydenburger Zeitung der ungarn­er-österreichische Vergleich in der westungarischen Stage. Wie Wir bereit gestern m­eldeten, ge­­langte am 26. d. in Budapest zwischen Ungarn und Oesterreich ein Ausgleich abkommen zur linterzeichruma. Dieser Ausgleich hat Folgender Wortlaut: Vor dem auf Grund DES Benedigner Protofoll3 vom 13. Oktober 1921 or­dentlich konstituierten Schiedsgericht haben nach durchgeführter Verhandlung auf Anregung ımd Veranlassung Des Schiedsgerichtes Die bevollmer­tigten Vertreter der Republik Oesterreich und des Königreiches U­ngarn folgenden Ber­­gleich abgeschlossen: Artikel II a) Die von Sester­reich­ erhobene Forderung auf Scha­­denerlaß für die verspätete Giebernahe des Burgenlandes (Zahl 1 der Klage), weiter die von Oesterreich erhobene For­­derung auf Erlag für mangelhafte Be­­schaffenheit der Eisenbahnanlagen und Einritungen im Purrgenlande (Zahl 3 der Klage) einerseits und b) die von Ungarnr in der Zahli X und B der Klage erhobene Sorderiung auf Erlat für 13 staatliche Gut und Eigentum im Bura’mlande. Die von Was­garn unter Zahl ? der Klage erhobene Forderung auf Rückerstattu­ng von Wor­­tchüffen und Darlehen für Verwaltungs­­schulden, die von Ungarn unter Zahl 38 X und B der Kla­ge erhobene Forderung auf Uebernahme eines Teilbetrages der in Staatsnoten schwebender Eduld Un­­garnz, die von Fingarn s unter Zahl 5 der Klage erhobene Forderung auf Erfuß für direkte Steuern, Geben und V­erzeh­­rungssteuern ajio., andererseits werden in der Weise ald gegenseitig kom­­pensiert angeregen, daß Feiner Der beiden Staaten an den anderen aus den vorstehenden Rechtsgründen etwas zu fordern hat und diese Forderungen als vollständig getilgt gelten. Artikel II Ungarn wird zum Gegenausgleich der von Oesterreich unter Zahl 2 seiner Klıze erhobenen Forde­­rungen auf Erlag von Schäden. Die phy­­sischen und juristischen Personen zu­ge­­fügt wurden, drei Millionen Schweizer Frances an Oeiterr­ich entrichten. U­ngarn verpflichtet sich, auf diese Summe einen Betrag von 500.91) Schweizer Frains in vier gleichen Stilen, und zwar am 10. März, 1. Mai, ı. August und 1. No­­vember 1923 zu bezahlen. Die Zahl Ära der vorbezeichneten Noten­ erfolgt, inso­­lange die Reparationsfemimission die im Artikel VID vorgesehene Schierung nicht abgegeben hat, zu Händen der Schm­eize­­rischen Kreditanstalt in Bicih auf ein Konto der österre­eischen Regierung, über das diese exit nach Abgabe der Er­­klärung der KKesam­tierkommmission, laut der diese Kommission die Entschei­­dung über die VBergüiuma des im­ Bu­r­­genlande gelegen Staatseigentums (Artikel 191 des Vertrags 3 von Ttrianon) den beiden Negierungen überläßt, frei wird verfügen können. Die nach Abgabe der Erklärung der Reparationsfommisits: Fälltigen Meten werden der österreichischen­ Nenierung bei einer von ihr zu bezah­nenden Stelle zur freien Verfügung gestellt meinen. Jeder die Bezahlungsinveal­isten der restlichen 2.500.000 Schiweizer Frank wich im Rahmen des im Mer Ff VI vorgelegenen Verfahrens entiei­den werden. Artikel Ti. Ungern wid a) die präfludierten ungarisch­­gestempelten "Roten der Oesterreichisch - Ungarischen Bank, die sich im Besite der Bevöffe­­rung und der öffentlichen Stellen 213 Gurgenlandes befinden, bis zum Höchstbetrage von 1,5 Millionen Kronen Nominale in iu­ngarische Startsnoten binnen drei Monaten ein­­lösen, und zwar die Noten zu 106, 50, 20 und 10 Kronen zu 100 Prozent, und die Noten zu 10.000 und 1000 SKro­­nen zu 50 Prozent; b) die von lUngaen bei der Notenab­­stempelung ausgeaevenen Girtscheine, soweit sie sich im Besitz der Bevölkeruug und der öffentlichen Stellen des Pırrgen­­landes befinden, in gleicher Weise ein­­lösen oder umtauschen, wie es dies gegenüber seinen eigenen Staats-­­­angehörigen auf eigenen­ Staatsgebiete tun wird; co­. an Oesterreich die zur Führung der geordneten Verwaltung im Burgen­­lande erforderliche Aite und sonstigen Amtsbehelfe ohne Verzug ausfolgen; d) an Desterreich die von ungarischen Behörden, Anstalten und Nemtern ver­­walteten oder verwahrten V­ermö­­­genschaften jener Stiftungen au­s­­folgen, deren Unrede im Burgenlande zur Erfüllung gelangen sollen; e) an Desterreich die Depositen, die bei burgenländischen Gerichten und sonstigen Behörden zugunsten von im Burgenlande oder im ü­brigen Desterreich ihren Wohnsiß (Sit) hebeiden physischen und juristischen Personen erlagen und vor der Uebergabe des P Bur­genlandes an Ungarn übergeführt worden waren, zurückkteilen. Artikel W, Me Schulden und Forderungen, die zwischen im­ Burgenlande ihren Wohnsis (Si) ha­­benden physischen und juristischen Berso­­nen einerseits und in Ungarn ihren Wohnsik (Sik) habenden physischen und juristischen Personen andererseits vor dem 10. November 1921 in alten Kro­­nen oder in ungarischen Kronen entstan­­den sind und noch unberichtigt aushaften, sind gegenseitig in ungaris­­chen Kronen zahlbar e& sei denn, daß die Parteien ausdrücklich Ge­­genteiliges vereinbart hätten. Artikel V. Die Klage der auf dem Gebiete des Bur­genlandes verblie­­benen öffentlichen Angestell­­ten und Pensionisten (Zahl 7 der ungarischen Klage) bildet den Gegen­­stand einer besonderen Vereinbarung der beiden Staaten. Artikel VI. Oesterreich und Ungarn werden auch alle anderen z­wischen den beiden Staaten und ihren Staatsangehörigen s­chwebenden f­i­­nanziellen Fragen grundsähr­­licher Natur, und zwar insbesondere jene, die sich aus der Liquidation der gewesenen österreichisch - ungarischen Monarchie ergeben (Motiva und P­affiva), dann jene der beiderseitigen Staats­­schulden (einschließlich der Kriegsanlei­­hen) duch Freundschaftliche Ver­­andlungen zu regeln trachten. Sollte dieser Versuch aber bis zum 1. Mai 1923 ergebnislos bleiben, danit wird ein Schiedsgericht D diese Fragen der Schiedsspruch erledigen. Dieses Schiedsgericht wird aus einem neutralen Staatsangehörigen als Burfißenden, dann aus je einem österreichischen und einem ungarischen Staatsangehörigen bestehen. Artikel VI jene Kosten des Schiedsgerichtes. Die vereinbarungs­­gemäß von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen sind, werden von ihnen end­ Seine eige­­nen Kosten trägt jeder Staat selber. Artikel VII Diese Vereinbarung tritt außer Kraft und die auf Grund der­­selben geleisteten Zahlungen sind rndh­­gängig zu machen, falls die Separations­­kommission nicht bis zum 1. Mai 1923 I gültig zur Hälfte getragen. I—D— >> Billiger Rum und Wein! 1242 BEE TETEEEEBETENSIE EEE ET TETETEREDA, 1 Liter Rum Riesling, erstrangig K 140 . K 470 und 630 zu haben bei B.Schiffs Söhne, Sopron Detailverschleiss: Grabenrunde Nr.24. > a­TER ID: Donnerstag, 1. März 1923. Radbruch verboten. Der Herr im Hause. Humoristischer Roman aus der Vorkriegszeit von Heinrich Bollrail Schumacher. (65. Fortlegung.) „Wohl eine improvisierte Hänge­­matte!” munmelte der Freiherr näher­ tretend, um dann plößlich wieder zurüc­­zufahren. Aus dem Bettuche vor­ ihm hatte sich eine lange, niodrige Gestalt mit einem jähen Rad erhoben, mit der Lin­­ien eine alte, gestiefte Reifetasce an die Brust drühend, mit der Rechten dem Er­­schrocenen ein kurzes, glänzendes Ding entgegenschnellend, das große Nehnlich­­keit mit einer Kleiterpistole­­ aus dem dreißigjä­hrigen Kriege belad. Und mit einem grimmig-lachend verzogenen Ge­­sicht schrie der Unbekannte ihm seltsame, fremdlautige, drohende Worte entgegen. Herr von Rohnsdorff stand einen Augenbli­cke erstarrt, dann betrachtete er die Reiterpistole genauer und brach in ein halb belustigtes, halb ärgerliches Gelächter aus. „Raffen Sie doch den Unsinn mit der Haarbürste!” rief er. „Hier gibt es feine Diebe und Räuber! Sagen Sie mir lieber . . .“ Wieder hielt er staunend inne. Der Fremde hatte die W Bürste fallen gelassen, war mit einem Sa aus der Hängematte gesprungen und eilte mit ausgestrebter Hand auf ihn zu. „Er ist’s!” rief er: „Mein auter, treuer, einziger NRpdus! Wenn du wirktest, alter Kerl, wie ich diesen Mugen­­bliet des M­iedersehens in den langen Jahren der Trennung b herbeigesehnt habe!” Sprach’3 und Flüchte NRodus von Krohnsdorff zweimal auf jede Nünnge. Der Freiherr vermochte es ihm nit zu wehren; der Angriff war zur jah gewesen. Nun aber wurde es ihm zur viel. „Zum Henker!” braufte er auf, „seit meine Tante Aglaia tot ist,­ ist mir so etwas noch nicht vorgefommen. Manher­­dem — wenn sie mir doch endlich ein­­mal sagen wollten, mit wen ich eigentlich die Ehre habe!” Der andere­ starrte ihn wie aus den Wolfen gefallen an. „a, aber ich bitte dich, Rochus, deine­rau sagte mir doch, dir Habert nich schon lange sehnlichst erwartet. Und das alles hier, die prachtvolle Einrichtung und das herrliche Frühstück sei extra für mich her­­gerichtet!” Dem Preiheren kam ein Gedanke. Er trat schnell in das blaue Zimmer zu- Er und beugte sich prüfend über den Ti. „N­atürlich!” sagte er grimmie, „daß ganze Kaviartägchen leer!“ „Ich habe einen Fannibalischen Alppe­­tit entiwickelt, nit wahr?“ Ich mumm­elte der Fremde, der ihr gefolgt war. „Ab­er auch Fein Wunder! Der Kaviar war großartig, und zudem, wenn man länger als dreißig Jahre seinen mehr gegessen hat — bei uns in Indien gehört das zur den £ ostharsten Delikateffen, während ihr es hier mit Eplöffeln vertilgt, ihr Schädlchen!” „ie, Sie kommen aus Indien?” „alt Direft!! Aus Britisch- Indien! So erinnere dich nur, ich ging doc­­h da­­mals hin, nachdem ich hier die Duell­­geschichte gehabt hatte!“ „ch verstehe sein Wort, und, Herr, wenn Sie nit bald Ihr Inkognito lüften, so, zum Henker, ich . . .” Der andere sah ihm lächelnd ins Gesicht. „Daran erkenne ich ihn!” meinte er gemütlich. „Ganz der alte, gutm­ütige Wolterer, den jeder von uns um den Finger miceln konnte. Spurlos ist die Zeit an ihm vorübergegangen, während wir... was denkst ,du, Rochus, d­as ich alles erlebt und durchgemacht habe! Nach der Duellaffäre damals, du weißt ja, mußte ich meinen Mitichied nehmen. Na, was lag mir daran, ich hatte der Welt gezeigt, daß es noch Männer gab, die ü­ber mittelalterliche Vorurteile erha­­ben waren. Und dann­­ hatte ich nicht ein großes Vermögen? So erlaubte ich mir die Kaprize, ganz nah meinen, von euch allerdings immer verspotteten Leihmolk zu leben. Ueberall, wo es etwas zu tun gab, war ich dabei. Denn ich hatte es mir in den Kopf gejeht, eben mit jenen Vorurteilen endlich aufzu­­räumen. Ich wollte die Me­rschheit ihren Schritt näher bringen. Zumft wer ich in Spanien und beteiligte mi an den Barlistenaufständen,­ denn mach; meiner Meinung waren die Zeure entschieden im Neht. Die Sache ging jedoch in die Brüche, und so entzog ich mich der Even­­­tualität, aufgeknüpft zu m­echen, indem­ ich mi Garibaldi in Italien anschlor. AHırh daraus wırrde damals noch nichtS, und ich sah ein, daß Europa no­cht reif genug war, um glücklich zu melden­. Also auf nach der neuen Welt, nach Amerifal Natirlih auf Seiten der Nordstaaten für die Befreiung der Skla­­ven. Hier endlich glaubte ich, unter wirklichen Menschen zu sein. Besonders, nachdem mir gesiegt hatten. Eitler Glaube! Eines Tages spie einer meiner Kriegskameraden, der mit mir für die Neger gefochten hatte, vor eben einen solchen, nun freien und gleichberechtigten Neger, aus, ich im Zorn, gebe ihm eine kräftige Ohrfeige und mache mich Dukan­ endlichen idealen Ziel um einen tüdjtigen | . . . u TE ER = an tat 2 ie en un Seel Sr

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