Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1858 (Jahrgang 5, nr. 1-24)

1858-01-15 / nr. 11

Fest,1858. bendblatt des spcfterk Lloyd Freitag,15.Jä1­ner. Nr.11. sind heute fol­ =Aus der Handelswelt gende Meldungen eingelaufen: In Hamburg hat das ansehnliche Haus Ziel,Bal­­zekaomxxfallritz in Stuttgart folgten dem Sturze des Bankhauses Arledter noch andere Insolvenzen,auch dort war das Geschäft mit Blanko-und Gefälligkeitswechseln sehr umfangreich;in Berlin hat sich der steckbriefisch verfolgte Bankier Silberstein.Von seiner Flucht in Paris zurü­ck, zur Haft gestellt,die Bremer Bank hat den Diskont von 7au76pCt.herabgesetzt,der französische Credit Mobilier soll am 1.Juli eine Dividende von 75 Fres.zu vertheilen ha­­benz in Konstantinopel soll nach dem,der internatio­­nalen Finanzkommission Vorgelegten Projekte eine Kredit­­kasse errichtet werden,welche am 15.März fir eile Mill. türkische Lire Konsols zu 6pCt.Interessen und 2pCt.für Amor­­tisationen ausgeben wird;der BeyVon Tunis t­at die Ge­­treide auf,»fuhr für sechs Monate,vom Monate Dezember 1857 angefangen, gestattet. —­­Aus Wien berichtet die,,Hand.u.Börf.-Z.««: Um der niederöstern Eskompteanstalt die Disposi­­tion über die eingelegten Gelder des Publikums fü­r län­­gere Dauer zu sichern,soll der Plan einer Tontinenge­­sellschaft ausgearbeitet werden­,1­ach welchem die Einleger ihr Kapital für ei­te Reif­e von Jah­ren zu5pät,gegen­ Zin­­sen und Zinseszinsen deponiren und dafü­r seinerseit auf erhöhte Rentenbezüge Anspruch erhalten würden.Die Kreditanstalt wird durch ihre Verbindung mit der Nuova Societa in Triest, deren Aktienkapital von 1’­, Millionen Gulden, wovon­­­, sich bereits in ihrem Resibe befindet, vorläufig auf 6, eventuell auf­ 8 Mill. erhöhen. Politische Rımndfehan, 15. Jänner. Die Be­deutung eines I Thronwechsels in Preußen wurde von uns wiederholt besprochen ; nach den ‚Erklä­­rungen des Ich. 9. Manteuffel in Der Kammer .ist Der­­selbe jedoch auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben. Es wird nämlich aus Berlin vom 14. d. telegraphirt : Der Ministerpräsident macht dem Herrenhaufe Mitthei­­lungen über den Gesundheitszustand des Königs und die hiedurch bedingte Lage­ des Landes. Nachdem über die erste V­ollmachtsertheilung Bekanntes wiederholt wurde, führte Sietbert 9. Manteuffel bezüglich der neuen Vollmachtserthet­ung ungefähr folgendes an : „Der Prinz von Preußen sei neuer­­dings ein amtliches Gutachten der Leibärzte einfordern; dasselbe wurde am 3. Jänner erstattet und Fonstatirt unzweifelhaft die Dispositionsfähigkeit des Könige. Das Erkennen, Barstellen, Moflen hat an Energie entschieden gewonnen. Die Leibärzte erwarten, gefrüst auf Grundlase der Wissenschaft, die g­änz­­lge Wiederh­erstellung des Könige. Da jedoch die Befreiung Tangfang fortschreitet und Se, Maj. selbst nach vollständiger Genesung Schonung bedürfen wird, hielten die Leibärzte den Zeitpunkt zur Uebernahme der Regierungsgeschäfte am 23. Jänner noch nicht genommen. Der König hat deshalb die dem Prinzen von Preußen gegebene Vollmacht zur Stell­­vertretung neuerdings auf drei Monate ausgedehnt, da der Prinz sich zur Uedernahme­ bereit erklärte , hat das Staats­­ministerium sein Bedenken getragen, die Verantwortlichkeit da­­für zu übernehmen.” Bekanntlich hat die Furiner Kammer am 41. 0. mit 85 gegen 60 Stimmen beschlossen, daß B­a­­nonter für die Hammer unwählbar seien; aus den betreffenden Debatten lesen wir in der „De. 3." : Das Zentrum so­wie die Linie mollten diese Gelegen­­heit benügen, um die Rechte um vier Deputirte zu schwächen, wenigstens sie für einige Zeit um vier Stimmen zu berauben. Man berief sich dabei auf das Wahlgeiet, welches besagt, Das Geistliche nur dann in die Kammer wählbar sind , wenn sie seine Seelsorge und seine Sub­sdiftion mit der Verpflichtung , um Residenzorte zu verweilen, auszuüben haben. Dieser Pa­­­ragraph hatte bisher den Dom­herren nichts in den Weg ge­­legt, da er offenbar nur auf wirkliche Pfarrgeistliche­­ anwend­­bar ist. ‚Die Mitglieder der Rechten , darunter die Kano­­nifer selbst, ü­bernahmen es nachzu­weisen, wie wenig dieser Ge­­iegparagraph auf sie Anwendung fände. Erfilich hat der Ka­­nonifer weder individuelle Seelsorge noch individuelle Sub­s­­diftion, denn Alles ist in dem Kapitel vereint, welches als eine moralische S Person zu betrachten ist. Das Kapitel kann die Seelsorge einem einzigen seiner Mitglieder übertragen ; auch der ab­wesende Kanoniker kann schriftlich seine Zustimmung oder Willensmeinung mittheilen. U­eberdies habe der Geseh­­geber gewollt, da­ alle Stände im Parlament ihre Vertretung fanden ; es mangle nicht an kirchenfeindlich gesinnten Mitglie­­dern und die Gegenwart einiger Mitglieder des geistlichen Standes werde nicht nur ersprießlich, sondern nothwendig, um dem Andrängen der Kirchenfeinde einigermaßen das Gleichge­­wicht zu halten. Es sei traurig sehen zu müssen, daß man an dieser Stätte darauf ausgehe, die Freiheiten zu schmälern, welche Karl Albert gewährte, und welche Victor Emanuel jüngst­­hin noch gelobt habe, unverbrüchlich zu halten. Die Mitglieder des Zentrums, sowie der finfen liegen in allen ihren Reden durchblicen, daß sie eigentlich ge­­sonnen wären, dem ganzen geistlichen Stande den Ausweisungs­­brief zu unterschreiben. Die Domherren haben nichts mit unwelt­­lichen Dingen zu schaffen; ihr Sig­ift im Kapitel und ihre Stimme im Chor. Das Wort Paulus’ mußte mehrmals ge­­hört werden: Wer für Gott streitet, kann sich nicht mit welt­­lichen Dingen beschäftigen. Die Geistlichen seien nicht Bürger wie andere Bürger, sondern nebenbei noch Angehörige Rome. Der Mini­­ter des Innern erklärte rundmweg, daß die Stellung der Domherren mit der eines Deputirten ganz unver­­einbar sei. Die katholische Religion sei Staatsreligion und der Staat habe darauf zu achten, daß die Geistlichen ihre Pflicht ganz und gar erfüllen. Auf diese Erklärung des Ministers erhob sich Graf Camburzano, Mitglied der Äußersten Rechten, und vindizirte in oft unterbrocener kräftiger Nede die Rechte des geistlichen Standes. Die Dombherren , welche auf dieser Seite des Hauses figen , essen hier durch den Willen des Wolfes be­­rufen und haben Niemand anderem Rechenschaft zu geben. Seit Bestehen der Kammer fisen Domherren auf diesen Banfen. Soll das heute nicht mehr gelten, was gestern gegolten hat? Es ist schmerzlich einen solchen Ostradismus ausgeübt zu sehen. (Stür­­mische Unterbrechung.) Der Redner wird dieses starren Aus­­bruches halber vom Präsidenten zur Ordnung gerufen. Cam­­burzano führt fort : Man führt einen Krieg auf Leben und Tod gegen einen Theil der Gesellschaft , welcher den Muth hat glaubenstreu zu bleiben inmitten des Unglaubens. Gerechter Unmilfe durchströmt meine Brust, wenn ich sehen muß, daß man der Kirche alle und jede Freiheit rauben will; der Kirche, welche die Nebel der Barbarei zerzig und uns das Licht der Bildung brachte. Ich erkläre mit der Hand auf dem Herzen vor Gott und Angesichts unseres katholischen Volkes, daß ich für­ die Mählbarkeit der Kanoniker stimmen werde. Ueber die serbischen Angelegenhei­­ten lesen wir in einer Wiener Korrespondenz der "U. A. 3": „Die Pforte hat am 26. Dezember Die fürst­­liche Regierung aufgefordert, j­ämmtliche Akten aus dem legten Hochderrathsprozeß nach Konstantinopel zu senden. Der Fürst Alexander hat diesem Verlangen mit Berufung auf den „Ustan" nicht entsprechen; er beschwert ich vielmehr in einer energisch abgefasten Note über das Benehmen des türkischen Festungskommandanten von Bel­­grad, welcher im Verein mit Den Sonjuln von Rußland und Frankreich Die des Hochverraths Angeklagten indirekt EE EL TEN .

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