Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1861 (Jahrgang 8, nr. 225-251)

1861-10-01 / nr. 225

Dienfag, 1. Oktober. Nr. 225. (Die einzelne Nummer hostet 4 fr, 5. W.) — eft, 1861. bendblatt a­ ester Lloyd, G. Wien, 30. September. Der Hofkanzler Graf Forgsch ist mit dem heutigen Frühtrain von Berlin zu­­rückgekommen, und wurde um 12 Uhr von Sr. Majestät­ in einer Audienz empfangen. Die­ Konieftur eines Hiesigen Blat­­red, daß Graf Forgac sich min aus den Grunde absentirt hätte, um der an ihn gemachten Zumuthung , das siebenbü­r­­gische Landtagseinberufungsreskript zu Fontrafigniren , zu ent­­gehen, ist völlig aus der Luft gegriffen, da eine solche Zumu­­thung an ihn gar nie ergangen. "Auch die Gerü­chte, das der Hofkanzler wieder auf den Statthalterposten in Prag zurüc-­kehren werde, dürften irvig sein, denn soeben bat Graf For­gb noch den legten Transport Effekten, welche er in Prag zurückgelassen hatte, hierher bringen lassen. In­ den heutigen Reichsratbefigungen des Herren- und Abgeordnetenhauses erschien auf der Journalistentribune an der Seite des Kern Garnier-Pages der­faiserlich französische Staatsratb Yangueronnisre, eine s­chöne M­annsgestalt von imponirender Haltung und einnehmenden, geistsprühenden Gesichtszü­gen. Sagueronnisre bleibt heute und morgen in Wien und begibt sich mit dem morgigen Abend­­train nach Pest, wo er mehrere Tage zu verweilen gedenkt. Er reist in Begleitung einer retzenden Dame. — Wie ein in der Nacht aus Wien ung­zugegangenes Telegramm­ meldet, ist der königliche Kommissär für das Pester­ Komitat bereits ernannt, und zwar in der Person „des vormaligen Arader Komitatsvorstandes Ho­f­­bauer, der im Laufe des heutigen Tages oder morgen hier eintreffen­ wird. Der amtliche „‚Singöny‘‘ schildert die Er­­eignisse vom legten Sonntag und erzählt dabei über das­­ Zusam­­mentreffen des Majors, welchr das in das Komitatshaus eingerüdte Militär kommanderte, mit Nyár­y Folgendes: Nachdem der Major die Thore­ zu schließen befohlen hatte, ließ er den Kastellan und­ durch diesen­ den ersten Bize­­gespan rufen. Nyáry leß dem Major sagen, wenn er von ihm etwas wünsche, so möge er sie zu ihm bemü­hen. Hier­­auf ging denn der Major hinauf in Nyay's Wohnung, Herr Bizegespan, redete er ihn an. Sie wollen hier heute Nach­­mittag, um 5. Uhr eine Konferenz halten? — Sa, antwortete Nyary, und morgen eine Generalkongregation. — Ich bin lieber „geriet, dies alles zu verbinden. — Wie ich sehe, haben Sie Ihre Leute im Komitatbaufe schon aufgestellt, der Gewalt gegenüber haben wir seine andere Waffe, als unsere­­ Sefege, diese­ sind aber weder Bajonette noch Kugeln. Das wiffen Sie, Herr Major. — Mit vielen Worten verbeugte ich der Bizegespan höflich und verlieh den Major, der Ber­­ügungen traf, daß sich sofort Levermann aus dem Komitats­­aufe entferne, der nicht darin wohnt. Den Rattonnements unserer heutigen Morgenblät­­er über die Auflösung der Komitatsfommilion und­ Ab­­anfang des Beamtenkörpers entfernen wir. Folgendes Nano price sich folgendermaßen mit: Das eiter Komitat hat heute weder eine Nomination noch­ einen­eamtenkörper mehr. Eine halbe Million Menschen blieb bne Administrationsbeamten und ohne Richter. Und nachdem ie Dinge so weit ‚gediehen sind, Häpt‘ sich ermessen, welche roße Erbitterung unter uns herrschen muß und wie sehr ale Spregeln der jesigen Negierung mit dem im Widerspruche eben, was die öffentliche Stimmung der Nation gefeglich eint. Wochenlang konnte man für das Pester Komitat icht einmal einen königlichen Kommissär finden, und regt­en plöglich die vielen Aemter in den tiefen Zweigen der frentlichen Verwaltung, der Polizei und der Rechtspflege ber­­­­­reßt werden. Jeder Augenbild gefährdet Bermödgen, feßt Hn­­teressen auf das Spiel und kann die Basis­ der­ öf­­fentlichen und individuellen Sicherheit erschüttern. Als der Beamtenfürper des Pester Komitates sein ferneres Verbleiben im Amte mit den­ Verpflichtungen gegen das Vaterland und mit der Ehrfurcht vor den Gelepen für nicht mehr vereinbar hielt, war er gleichzeitig von jener tiefen Mederzeugung durch­­drungen, daß er, wenn er die Mafregeln der Negierung durch­­führen hälfe, das Komitatssystem, dieses durch Jahrhunderte ängstlich bewachte Kleinod unseres Landes, wertelos machen und wenn auch nicht zum Gegenstande der Verachtung, so doc zum Gegenstande des Impifferentismus und der Impopularität erniedrigen wide. Durch sein Zurüchtreten wollte er daher jene altererbte Institution vertheidigen, welcher treu zu dienen seine Pflicht und sein Stolz war. — Es ist nicht unsere Ab­sicht, In Augenblicken sow so großer Tragiweite ein strenges Urtheil über die Fehltritte zu fällen, welche die Negierung begangen, und welche diese unerfreuliche und trostlose Krise ganz unwdthig und mit hochmitthigem Yeichtsinne heraufbe­­schworen haben. So viel ist aber gewiß, daß das Vorgeben des Pester Komitates nicht ohne Einfluß auf die Verfügungen der übrigen­ Sub­sdi­tionen­ bleiben wird. Wir stehen daher auf jenem Grenzpunkte, von welchem aus es nur mehr Ein Schritt bis zu dem eingestandenen und auf Militärge­walt sich fräsenden Absolutismus ist, der seit einigen Wochen bereits so kräftig wurde, daß er sich schon nennen und in seiner wahren Gestalt auftreten kann, vM. Dr­. Sagt: Die Komitatskommission war von der bevorstehenden Auflösung amtlich noch nicht verständigt worden, und alles was sie darüber wußte, hatte sie mir aus den Mittheilungen der Zeitungen erfahren. Sie wollte sich daher in der bevorstehenden Sigung vom Inhalt der­ Auflö­­sungsverordnung Kenntnis verschaften, welcher zufolge , da die Wirksamkeit des Obergespan-Stellvertreters aufgehoben wurde, ein tün. Kommissär aber die der bekannten Shftruk­­tion gemäße Leitung des Komitates noch nicht übernommen hatte, — im Interesse der Rechtspflege, der öffentlichen Si­­cherheit und der im Komitat befindlichen Waffen solche Versü­­­gungen notbiwendig geworden waren, hinsichtlich welcher Der Beamtenkörper, welcher seine Richtung, seine zu befolgenden Borfchriften nur von der geieglichen Kommission erhalten kann, nicht selbstständig­ handeln und , besonders während der­­ Zeit des bevorstehenden Chaos, die V­erantwortlichkeit nicht ü­ber­­nehmen konnte. Die Kommission wünschte nicht, dem Willen der Gewalt sich zu­ widerlegen , sie wollte nur ihren Beruf erfüllen und bevor sie abtrat, dafür sorgen, daß das Chaos, welches not­wendiger Weise eintreten wird, womöglich Ele­i­­wer jet. Zum Widerstand­­ besigt sie nicht die physische Macht. Ihre Waffe ist nun das Gere, von welchem dies Ge­­walt behauptet, daß es ungiftig it, und nur die geießliche Konstitution it es, worauf sich Die Kommission berufen kann ; diese haben wir aber nach der moralischen Welterzeugung und nach der Rechtstheorie „der Negierung verwirft. Die Kom­­million, sagen wir, wollte nicht deshalb zusammenkommen, um M Widerstand zu leiten, was die Kraftentwickung der Gewalt gerechtfertigt hätte. Jedenfalls hätte sie aber gegen jenen Zustand protestirt, in welchem das Necht, das Geieg nur ein disfretionäres Geichent der­ Gewalt ist. Sie hatte, so wie das Rechtsbewußtsein jenes Ungarn dagegen protestirt, und sich gegen jenes Verfahren verwahrt ,­­ welches böcstens­­ aus den gegenwärtigen politischen Konjunkturen den Muth fafsen konnte, solglos und uneingedent der möglichen Ereignisse, der Zukunft, an die Stelle der sanftionirten Gefege, der durch Eide bekräftigten Konstitution den Bingelwillen zu fegen. Die Kommission konnte ihren Beruf nicht erfüllen , nachdem aber die Komitatskommi­lsion aufgelöst wurde, konnte auch der Beamtenkörper n­icht mehr in jener Steilung bleiben,­­ welcher er durch das öffentliche Vertrauen berufen malnbe.­te - Komm­ission, und­ der Beamtenkörper vereint Bilbehi das Komitat, da der Beamtenkörper die, Richtung seines­ Berfah­­rens allen von der Kommission empfängt, und einzig im Sinne des Gefeges zu fungiren berufen ist. Nachdem diebie­­berige Kommission aufgelöst wurde , so wäre der­ Beamten­­körper der neu, aber nicht im Sinne des XVI. GM. 11848 zu bildenden Kommission und dem an der Spigerberfelden ste­­henden königl. Kommissär untergeordnet worden, welche­ nicht im Gefäß ihnen Ursprung haben. Hätte der Beamtenkörper nicht abgedanft , so wäre er genöthigt gewesen , Me Richtung und die Vorsschriften solcher Organe anzunehmen, welche mit dem XVI. $.­A. 1848 in Widerspruch stehen.­ Diese Orü­nde befragen den Beamtenkörper Des Pester Komitates ," seine Nemter niederzulegen. .. ,,M.Sand­«ist ebenfalls dersn sich,daß der Beam­­tenkörper,der sein Mandat von der Kom­mission erhielt...nach der Auflös­ung derselben in natürlicher Konsequenz wahbanken mußte.Jetztkaktik die Regierung,­—heißt es am S Muß des Artikels,——--nicht mehr zu ihrer Methodec­;Z­ög·ekne ihre Zuflucht nehmen;jetzt beißtrstbsthoc­apgbicssb­az jetzt muß sie dar nachgreifrit,wozu sie Lust gezeigtxs aber in ihrem grossen Eifer hätte sie bei dem Mangel an bereitwilligen, pflichtschuldigst gebot­sanken Vollstreckungstreckzeugen kaum«"ent-» scheiden were Schritte wagen können. ,,P.—Hirni­"k«sagt im Gegentheilx So»wie»tysiseo« niemals anerkennen werden,daß der Protestdeprivmttgte zum triftigen sssrunde für die Auflösung der«Kommi«ssiyft»«h­ie­s nen könnez ebenso wenig felmc wir­ durch die Suspkxksihxxphek­­ordnung die Abdanktt­ng der Beamten veranlaßt­ ohngena fertigt.Da sind die Städte Pest und Stuhlweißenburg sorich daru­ wurden die Kom­­issionen suspendim Hätten uuaf die Magistratualen recht gethan,wenn sie jene:’«Suspensi­on»"w-­­gen abgedankt und ihre Mitbürger im Stich gelassen hätten ? In der Abdanfungsurkunde erklärt der V Beamtenkörper, des Pester Komitates, daß er nicht zum Werkzeug ungefeglicher äwede werden wolle. Das soi, das darf er auch nicht khin. Wird denn aber das Publikum gegen Ungefeblichkeiten besser gefphgt sein, wenn die Konstitutionelen Beamten dasselbe ganz der Willkü­r oder der Noth Preis geben ? Aus den Munizipien Liegen uns heute­­ folgende Mittheilungen vor : j . Der städtische Magistet zu Stuhlweißexnbyæscg bat,——nebst der Bestimmu­ng,daß die Fachkommisionen" fokxabbekten und die in den Wirkungskreis derssteneralve­sammlung gehörenden Gegenstände in voller­ Rathzsiwnzzytks handelt werden sollen—der1Veschlußziefaßt:ngchtziszhkk volleRatl)und jeder einzelne Beamte für sein gsmxesmst­is­ches Wirken verantwortlich sind-kakkn kein Beamter,den Phä­­­ses einbegriffen,auf den Befeh­l des Kommissärs irgends eine Veks­ordnung vollziehen und kein­ amtliches Geheimnisßingzshßkfer -Hinsicht bewahr,sondern er möge zu wastmme.zs­».uxtd.-,sei es die geringfügigste Angelegenheit,vorschenk"kö.n.««Kv"-xkz"tt.tsfä"k aufgefownst werdlich so hat(«1)dies sofort dem Präfenäs­­melden,und dieser ist verpflichtet sogleich eine­ Meinun­g des Magistrats abzuhalten,wo in der Angelegntheit ein«­Be­­schluß gefaßtt wird. ».Das Neu­ann Komitatssatbrfchkvssenx,H­CB«ko vtepte Einnischung der Domestik als teuerverbietende Stat­thåli­tereverordnung eine Repräsentation an Schlafskkstsäk zurichten·,1c11v darin ausgesprochen,daß·feineRi­­the.d­­e-ZGI« setze jadir-Grundsätze zu den eigenen Willen,Sr­.Maiestät umgeben­»in dem Bestreben Allerhöchst dieselben vynde anizle ver Aussohnung zu entfernen,und so die Dynastie und bie Nn-s­tiopteniu’sl­uglü­ckzustürzm »Das k.k.Ehrberufungsreskript,—«IVk-Ten withim.,Kolosv.K'o"zl.«—ist,sichere­mnternehmentmchtskm Gulseruium eingetroffen.Das Dokument ist in faste der Sprache-abgefaßt-datirt vom i m September und soll ImhtÆ­­ jentlichen Folgendes enthalten” : ‚Um über jene boch unwichtigen Modifikationen zu­ bera­­then, welche Fraft des ausgesprochenen Prinzipes der „Meihts­­teinen­ bezüglich der Religion, der Ed der laffen in den Gefegen und ustitutionen Dieses Großfürsten- ..­­.».«s; -

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