Pester Lloyd - Abendblatt, September 1865 (Jahrgang 12, nr. 201-225)

1865-09-01 / nr. 201

-k.-»«-...«... g,.S».« «. (Die einzelne Nummer kost-tEtr.Z.W.) En « Pest,1865. -Wien,:31.August.Heute Vormittags hatte,—wie ich-Ihnen telegraphirte—ein­e Deputation der Pest-Lososiczer Eisenbahngesellschaft unter Führung des Grafen Forgách- Deputationsmitglieder B.v. Xkorizmics Gustav v. Sutt­ner, Bofaun u­­. w. eine Audienz bei Sr. Majestät in Gegenwart des ungarischen Hofkanzlers und des Grafen Fek­e­­tics. Graf Forgách führte das Wort und unterbreitete Sr. Ma­­jestät die Bitte um Zinsengarantie und namentlich Fortlegung der Schienenlieferung. Se. Majestät versprach eingehende Erwä­­gung. Wie ich vernehme , hat das Finanzministerium zur Be­­reifung und Inspizierng der ganzen Bahn einen Fachmann entsendet, der morgen hier eintrifft , von seinem Votum dürfte das endliche Schickal der Bahn abhängen. Die Deputation wurde auch von dem Hofkanzler und dem Finan­zminister em­­pfangen. Spätereslant ist eine Aeußerung des Sektionärers v. Bee zur Deputation, die ungefähr lautet : „Dan könne in diesem Augenblicke, wo alle Welt die Ko­mmunikationsmittel ver­­mehre und namentlich der Ausgleich mit Ungarn mit aller Entschiedenheit angestrebt werde, vie Bahlen nicht fallen tat em = Da Schreiben des ungarischen Hof­kanzlers an die Obergers»äne wird heute vom „Bon“ besprochen. Der Artikel beginnt : Se. Erzellenz, Der Hoffanzler wünscht den provisorischen Stand der Komitate bi zum Neid­dtage aufrechtzuerhalten. Was jedoch den gegenwärtigen Beamtenkörper betrifft , so will er denselben ebenfalls beibehalten, mit Ausnahme Derjenigen, die nicht gehörige Unparteilichkeit üben, die nicht gehörigen Takt und gehörige Befähigung befiken, und die sein Vertrauen verdienen. Wenn die betreffenden Herren Beamten hierauf noch nit zum Bewußtsein heffen kommen, was sie zu thun haben , wenn sie nach diesem noch immer nicht begreifen, daß der Weg vor ihnen liegt, auf welchem sie als konstitutionell gesinnte Landessöhne si in der öffentlichen Meinung ihrer Mitbürger wieder herstellen und durch eine entschlossene That bag rehabilitiven fünnen,, was für sie das Theuerste sein sollte; wenn sie vielmehr abwarten wollen, bis die Klagen des Bublitums wie­ ein MWoltenbruc fich über sie ergießen und man mit Jingernf auf Diejenigen zeigen wird, die als Angehörige einer oder aller vier K­ategorien verz­urtheilt werden dürften : wann freilich, oleum et operam per­­didtimus, wir, die wir bisher zu ihrem Besten das Wort erho­­ben haben. Dem wegen seiner eigenen Schuld entfernten Beamten gebührt sein gleicher Antheil mehr an gewissen bür­­gerlichen Hechten Durch die Entlassung Derjenigen, die si im Liebe duch die oben aufgezählten vier Kategorien nicht halten können, werden die Obergespäne genöthigt, geradezu zur Netablirung zu greifen; denn so reich an Kapazi­­täten sind wir doch noch nicht, daß wir, besonders nach einer echzehnjährigen P­ause der rechtlichen Praxis, drei verschiedene Samtenkörper stellen könnten : einen Konstitutionellen, einen topisorischen und dann noch einen dritten, zwischen beiden. Je Obergespane sind daher genet­igt, unverzüglich die Bean­­enkörper von 1861 aufzusuhren und diese zur Wiedereinnahme ihrer Bosten aufzufordern. Ob dies gelingen wird ? das willen wir nicht. Wem es gelingt, dann haben wir das Provi­­orium mit retablictem Beamter­örper. v0. Nach unserer Ansicht hat der Kanzler mit dem Exlaß,­­woriner die fernere Beibehaltung des Provisoriums un­ter solchen Klauseln angeordnet,dasCundeebe­t dieses Proviso­­riums unterschrieben »Hon«meint nun:­wenn die Obergespane s schon an eine solch ausgedehnte Restauration der Beamtenkörper gehen,so hätte man mit kaum größeren Schwierigkeiten die Komitate gantz und gar restaurireri können,—und schließt mit der Be­­merkung,daß die Obergespäne,der Instruktion zufolge,einen derart großen­ und wichtigen Wirkungskreiss haben,daß sich schwer gleichzeitig ihre Sitze im Oberhause werdenc­­nnehmen können. »Naplc3«weist in einem längeren Artikel die neuesten ,,Lustkandeleien««der,,N.Fr.Pr.«ini der siebenbürk­i­­scheni Frage zurück;wir-behalten ungvoxy seinen wesenk­linge anhalt auch unseren Lesern vorzufüchren. »Kolozsv.«Közl.«äußert sich gelegenheitlich seiner Erörterung dieser Frage dahin­:Zu1n Glu­t wurde auch inmits­ten der jüngsten Angriffe auf das positive Mehr durch den Monarchen ein mächtiger Anknüpfungspunkt für die Legi­­timität darin gerettet, daß der kaiserliche Wille die Frage der Union Siebenbürgen? mit dem Mutterlande unberührt zu erhalten wußte. Dies sei nun der Anknüpfungspunkt, welcher heute der Restitution zum Ausgangspunkte dienen, mit welchem eine der wichtigsten Fragen der Monarchie , die Integrität der ungarischen Krone, gelöst werden kann. Nach einer Mittheilung der „Deiterr. 3." ward der Sachsengraf und Reichsrathsabgeordnete, Konrad Schmidt, bisher noch seiner Konferenz in der siebenbürgischen Hofkanzlei zugezogen. “ Einer Meldung der „Hermannst. 3." zufolge­ hat der griechische orientalische Metropolit, Shaguna, sich vor: eltern auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers nach Wien begeben. v. Kaiserfeld’s Nede liegt uns jeht im genann­­ten Wiener Blatte ausführlich vor ; demzufolge sagte er : Mohl stehen wir heute noch vor einer, Sphinz, aber statt die Syphing zu befragen, scheint es zweckmäßiger, eine Um­­schau zu halten über das, was seit 5 Jahren geschah und was unabänderlich besteht. Wir werden da man dem Bundes gewo­ffen begegnen, der immer tieber auf uns hin­weist, abnimmt und auf andere Schultern mnäht, eines Gefetes. Sollte, so oft man glaubt, es entbehren zu können, der mächtigste dieser Bundesgenossen ist wohl die finanzielle un­wirtsbchhaftliche Lage des Reiches. Das Ka­pital ist vorsichtig und daher auch konstitutionell geworden. Jede­­ neue Schuld des Staates bedarf der Kontrasignatur einer weichs­­räthlichen Kommission , jede Steuererhöhung der Zustimmung des Neichsrathes, jede Dezentralisation,, die dem Neiche Laften ichh daher an ven Willen nicht bezweifeln, die Un­mio g= lichreiten , melde venselben vinge umstarıen, würden eine Beruhigung gewähren. Gewisse Schlagwörter und Parteibenennungen hat man seit den ersten Tagen unseres Konstitutionalismus bewußt , um uns oppositionelle Anmwandlungen­­ zu verleihen,, und man bes nüßt dieselben auch heute now, um uns unwomöglich "ein pater peccavimus zu entreißen , aber viele Worte üben schon lange ihre Wirkung nicht mehr. Wohl mögen­ die Männer, welche h­eute an der Spike der Regierung leben, der Schule jener Dortobermänner angehören, welgen man so viel Schlimmes zutragt ; wohl mag man hin­weisen, was die Entwicklung , welche 6 o. ‚ . luhomwift den Diplom zu geben versuchte, bent Buchstabert desselben entsprach — und das tt­eben feine Ohrenrettung für besagtes Diplom. Aber jener V­ersuch mußte dem allgemeinen Unwillen gegenüber aufgegeben werden, und man wird zugeben müssen, waß auch das zeberpatent mit weni­­gen Ausnah­men jenem Diplome nicht mis­derspricht — waren ja doch ein Neidhsrathsstatut, und Landesordnungen 'ansprüchlich vorbehalten worden — die Ber­­faffungsentwicklung des Oberpatentes hat aber vor jener Go­­luhomsti’ihen ven Vorzug, daß sie von allen Landtagen di­e 5. seite der ‚Leitha angenommen wurde , daß Neid­erath und Landtage davon Befig ergriffen haben, daß sie­ seit 5 Jahren zwischen ung und der Krone in anerkannter­ und wununterbrocheneer Ausübung steht, daß sie in 10 vielen Thronreden, in so vielen entgegengenommenen Adres­­sen, in so vielen Erklärungen der Regierung, in­ so vie­len proflamirten Gesethen, in so vielen feierlichen­­ Akten­­ ihre feierliche Bestätigung fand, daß sie sich bereits tief eingegraben hat in das B Voh­sbewußtsein als ein Recht des Wolfes, daß sie daher für uns ein’ lebendiges Staatsrecht geworden ist,­­ welches wit zi modifiziren bereit sein können, das aber einseitig weber geändert, noch einseitig uns entzogen werden kann. 2 Das, meine Herren , it unsere Rechtskonti­­nuität, die wir beanspruchen, und es freut mich , zu fin­­den, daß man auch bin U­ngarn fühlt, daß es Ge­­wordenes gibt, mit dem man tranfigiren muß, dab man dort fühlt, es gelte zwischen Ungarn­ und Desterreich ein Kompromis zu schließen, bei welchem auch uns eine Stimme gebührt‘, da­ man dort fühlt, es gebe für seine Phase vortiger Verfassungs­­ent­wicklung einen dauernden und gesicherten Belisstand , wenn derselbe unter Mißachtung unserer konstitutionellen Rechte er­folgte. Man mag alerdings in Ungarn auf Gru­nd der Rechts­­kontinuität nur mit dem Könige über staatsrechtliche Fragen verhandeln , aber dennoch wäre es ein theoretisch vergebliches und praktisch ein gefährliches Bemühen, in dem Könige von Ungarn von jenem Kaiser von Oesterreich zu abstrahiren , wer doch das Diplom und das Federpatent allen seinen Völkern gegenüber Verpflichtungen übernommen hat, bereit js voll­­ständig bewußt zu sein er nicht aufhört zu beweisen. Das Bolt, welches bei sich selbst Rechtskontinuität und Legalität so­­ hoc hält, wird und muß wollen, daß dieselben all dann zur Gel­tung kommen, wenn mir sie in Anspruch zu nehmen haben denn diese Grundfäße sind nicht minder heilige, weil es sich dort um die Uebung von Necten, welche nach Jahrhunderten , hier um foldbe handelt, welche nur nach Jahren zählen, und geradezu mie eine Beleidigung erschiene mir die Annahme, die ungarische Nation, welcher Ostrock­ungen, die im Zuge waren, durch das Verhalten des Reichsrathes erspart blieben, werde nicht Alles daran liegen , ein solches Geshhch von und abzuwenden , wenn wirklich ernstlich daran gedacht werden künnte. In der Solidarität der Bölker it­ung sonad ein weiterer Bundesgenosse erwachsen, auf den wir bauen künnen. So haben wir denn, indem wir die Ersten diese Solidarität praktisch werden test­­en, die abgelaufene Session und mit ihr in uniürdiger und erfolgreicher Weise ein Wirken zum Abschluffe gebracht, in welchem wir, oft getavelt, oft verhöhnt, lange mit der Gleich­­giltigkeit der Völker, mit der Unvollständigkeit unserer Verfass­­ung und mit unseren eigenen Jerthümern singend, dennoch immer die Grundsäbe des Konstitutionalismus wie ein­ heiliges Belta:Feuer Hüteten, bis in die Ueburg derselben nun aug­­­ene eintraten, in welche ein versehrtes System so lange zum Schweigen verurb­­eilt hatte Gedenfe­ih nun noch des Kompromisses mit Un­garn und der staatsrechtlichen Gestaltungen, welche aus demselben hervorgehen müssen, und kann ich mie nur ein sol­­ches Kompromise denken, aus welchem die Macht und die Größe weiterreich3 und die Grun­dfäche des Konstitutionalismus unversehrt hervorgehen, dann finde ich auch hier einen dritten Bundesgenossen in dem Geiste des Fortschrittes, in der zwingenden Macht der Verhältnisse und unzerreißbarer Unt­refsen, in jener Ehe, womit man so gern das Verhältnis Ungarns zu Oesterreich vergleicht, in­­ wel­­cher ich keine Thrile Vieles abgesondert vorbehalten haben mögen, in welcher es aber doch gemeinsame Pflich­­ten und überhaupt eine Gemeinsam­­eit geben muß, weil ohne diese Das Verhältnis aufhören würde, eine Che zu sein ; ich ,

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