Pester Lloyd, April 1876 (Jahrgang 23, nr. 76-100)

1876-04-08 / nr. 82

A . ««­.j.-;­­ee dem­­reich der Mitte ausfugt und von dort das Heil er­­wartet. ebenfalls wird man uns aber zugeben müssen, daß die Sache Feine große Eile hat, daß seine Gefahr im Berzuge ist und daß die goldenen Früchte, welche aus China wirfen, noch ruhig etliche Jahre reifen dürfen, ehe sie ge­­pflüdt werden müssen. Wohlan, so warte man ab, bis die Vertragsdauer mit dem Oesterreichisch-Ungarischen Lloyd zu Ende geht und eine neue Vereinbarung stattfindet. Bis zum Jahre 1878 kann man sich allenfalls noch gedulden, der chinesische Handel wird mittlerweile nicht verloren gehen und ginge er verloren, so wäre dabei gewiß nichts zu ge­­winnen gewesen. 8 Weil wir einen so Dus auÆ 7. April empfindlichen Mangel an Tagesfragen haben, drängt sich eine neue Querelle in den Vordergrund — die Frage der Subventions-Erhöhung für den Oesterreichisch-Ungarischen Lloyd. Schon in ihrem Geschäftsberichte vom Jahre 1874 machte die Direktion den Aktionären die Mittheilung, daß sie ihre Linien weiter gegen Osten, vielleicht bis China, auszu­­dehnen beabsichtige, wenn die bei der Regierung Dieserhalb eingeleiteten Verhandlungen betreffs der Subsidien zu einem­­ günstigen Resultat führen. Diese Unterhandlungen, die also seit zwei Jahren im Zuge­ sind, scheinen jegt einen „akuten Charakter” angenommen zu haben, denn es wird von verschiedenen Seiten übereinstimmend gemeldet, daß in dem Prinisterrathe, welcher über die Feststellung der gemein­­­samen Ausgaben stattgefunden, auch die Subventions- Erhöhung für den Oesterreichisch-Ungarischen Lloyd zur Sprache kam. Fassen wir zunächst die formelle Seite dieser Verhandlungen ins Auge, so ist es rar, daß die Besprechung der Subventions-Erhöhung im gemeinsamen Ministerrathe in seinem Zusammenhange mit den für die Delegationen bestimmten Vorlagen stehen kann. Die ges­­einsamen und die beiderseitigen Minister konnten, da sie gerade über gemeinsame Angelegenheiten beriet­en, auch über die Subventions-Trage ihre Ansichten austauschen, aber "es versteht sich von selbst, daß das etwaige Net­sultat vorerst mit Gegenstand einer Vorlage an die Delegationen sein karnt, da eine Ent­­scheidung über die Erhöhung der Subvention jedenfalls den beiden Legislativen, nicht aber den Dele­­gationen zusteht. Gleichwie die Gültigkeit des zwischen der gemeinsamen Negierung und der Lloy­diesellspart abgeschlos­­senen Vertrages von der Auflimmung der österrei­­chischen und der ungarischen Geseßgebungen bedingt war, so kann auch irgend­eine Aenderung dieser Vertrags­­bestimmungen nicht ohne Einwilligung der beiden Parla­­mente plaßgreifen. Der &.­X. XXVI. 1872, welcher von der Smartinisirung des Bertrages handelt, schließt jeden Zweifel in dieser Richtung aus, denn ün der Einleitung zu dem Gesebartikel heißt es ausdrücklich: Gleichwie der Ver­­trag im Einvernehmen mit dem ungarischen Minister für Aderbau, Gewerbe und Handel zu Stande kam, so kann and fernerhin jede Verfügung, welche dem gemeinsamen­­ Minister übertragen ist, nur im Einvernehmen mit dem­­ ungarischen Minister für Aderbau, Gewerbe und Handel erfolgen." Aber selbst abgesehen von dieser­ Bestimmung liegt es auf der Hand, daß den Delegationen, das Recht nicht zusteht, Veränderungen an einem Vertrage vorzuneh­­men, welcher nur unter Einwilligung der beiden Legislati­­ven zu Stande kommen konnte. Man kann dem ungarischen­­ Reichstage die Möglichkeit nicht verschließen, eine Aenderung des unartifulirten Vertrages zu disfutiren; nun sind aber die in das gemeinsame Budget eingestellten Summen im Reichstage nicht Disfutirbar und somit würde die ein­­fache Aufnahme der Subventions-Erhöhung in das gemein­­same Budget ein­bares Recht des ungarischen Reichstages zu­nichte machen, wenn nicht schon vorher — wie das ganz gewiß geschehen würde und schon einmal geschehen ist — die Delegationen den Bosten einfach zurü­ckweifen wür­­den, bis die beiden Parlamente in der Sache berathen und beschlossen haben. Die formelle Seite der Trage haben wir mit Absicht so ausführlich erörtert, weil wir nachdrücklich betonen wollen, daß die etwaigen Vereinbarungen im gemeinsamen Minister­­rathe bezü­glich der Subventions-Erhöhung in seinem alle den Entschliegungen des ungarischen Reichstages präjudizi­­ren künnen. In welchem Sinne aber eine Entscheidung un­­‚seres Reichstages­ ausfallen dürfte, wenn die Angelegenheit wirklich überhaupt zur Verhandlung kommen soll, das fann unseres Erachtens nicht zweifelhaft sein -der Reich­s­tag kann für die Mehrforderung nur ein ableh­nendes Botum haben Denn zu­nichht dürften im Allgemeinen die Dienste, welche der Oesterreichisch-Ungarische Lloyd dem ungarischen Anteresse lei­­stet, heute viel niedriger tah­rt werden, als im Jahre 1872, zur­zeit, als der Vertrag mit der Lloydgesellsschaft inarti­­kulirt wurde. Ueberschwänglichen Hoffnungen gab man sich allerdings auch damals nicht hin und wer die Reichstags­­verhandlung vom 1. Oktober 1872 liest, der wird den­­ Eindruck gewinnen, daß das Echauffement für Den Ver­­trag ein ungleich geringeres war, als gegen denselben. Gleichwohl mochte man damals gewisse Hoffnungen bezüg­­lic eines Exporthandels esfomptiren — dem bloßen Bojt­­dienste zuliebe würde man sich fgwerlich zu einer hohen Subvention verstanden haben — ; unterdessen haben wir die Erfahrung gemacht, daß einstweilen ein solcher Handel mit dem Orient, welchem der Lloyd dienen sol, nur in der P­hantasie einft­rt. Im Jahre 1874 betrug beispiels­­weise die gesammte Fracht des Lloyd von Yiume nach Alexandrien 46 Zentner! Man wird zugeben, daß ange­­sichts einer solchen Leistung die ungarische Gegenleistung — der quotenmäßige Antheil an der Subvention von 1.700.000 fl. — über die Maßen luzurids ist, mögen wir aus diesem Anlasse nicht den Vertrag im Gan­­zen kritisiren , er hat seine Geltung bis zum Jahre 1877 und Ungarn ist für diese Dauer zur Beitragsleistung ver­­pflichtet, gleichviel, ob der Lloyd dem ungarischen Handel dient oder nicht. Bemerken wollen wir nur, daß die Ge­­sellschaft des Oesterreichisch-Ungarischen Lloyd sich bisher bei dem Umfange der Subvention ziemlich wohl befunden hat. Im Jahre 1874 entfiel 21 fl. Dividende per Aktie, außer­­dem wurden 1.091.900 fl. von dem Werthe der Dampfer abgeschrieben, 149.342 fl. dem Affekuranzfond , 11.025 fl. dem Pensionsfond und 48.869 fl. als Emolumente des Verwaltungsrathes bestimmt. Wenn nun der Oesterreichisch-Ungarische Lloyd das Bers­langen trägt, eine Linie nach China und Japan zu er­­öffnen, so ist dies allerdings sehr fciägenswerth, nur haben wir nicht das mindeste Verlangen, für die Kosten des Unter­­nehmens durch eine Mehrleistung zur Subvention aufzu­­kommen. Ob die jenseitige Hälfte der Monarchie eine Handelsverbindung mit China und Japan zu unterhalten in der Lage it — und vorzugsweise darauf kommt es bei der Subvention an, denn für den Postdienst ist auch ander­­­weitig gesorgt:—, das mögen mir hier nicht erörtern, ob­­gleich er uns wahrscheinlich dürft, daß der österreichische Handel vorläufig auf die Eroberung entfernter Gebiete in seiner Weise eingerichtet sei. Das dürfte vielleicht auch der Bertegr mit Bombay beweisen , den die Lloyd-Gesellschaft eröffnet hat, der aber von Jahr zu Jahr immer geringere Resultate aufzuweisen hatte. Was wir aber ganz­ bestimmt wissen, das ist, daß ein ungarischer Handel nach China und Japan nicht einft­rt, si­ang kaum im einer Langen Reihe von Jahren entwickeln wird und daß Ungarn jonach ab­­solut sein Interesse daran hat, die Eröffnung einer Linie­­ nach China zu bezahlen. Muß es schon im Allgemeinen problematisch erscheinen, ob die Leistungen des Oesterreichisch- Ungarisgen Lloyd der Last entsprechen, welche Ungarn durch die Subvention auferlegt it, so it es ganz positiv, daß eine Erhöhung der Subvention ein geradezu unverzeihlicher Zitruf wäre. — für Lurus-Ausgaben hat aber das Land sein Geld. Welches Schicjal darradh eine Vorlage wegen E­rhö­­hung der Lloyd - Subvention im ungarischen Reichstage erfahren würde, das ist leicht zu ergründen und es will uns bedünfen, es wäre am gerathensten, die Sache auch im gemeinsamen Ministerium fallen zu lassen. Es it möglich, daß sich in der ausgedehnten Perspektive unseres Auswärtigen Amtes sehr bedeutende Vortheile einer Schiff­­fahrtlinie nach China zeigen — Vortheile, die nur unterm beschränkten Gesichtskreise fern­liegen ; es ist auch möglich, ‚ daß speziell die Österreichische Handelswelt sehnsüchtig wag Drängen möchte. Budapest, 7. April. (7) Betrachtet man die Dinge lediglich vom politischen Standpunkte, so muß man das Zögern der französischen Regierung begreifen, in jenen­ Kampf gegen den katholischen Klerus einzutreten, in welchen die republikanische Linke sie mit einer Leichtigkeit, die fast an Leichtfertigkeit grenzt. Eine so junge Negierung, wie die der französischen Republik, sollte sich hüten, auch nur eine Susceptibilität zu tränfen, um so mehr eine Welterzeugung zu beleidigen. Das hat der Erzbischof von Orleans in einem jüngst von ihm veröffentlichten Schreiben mit gutem Grunde bemerkt, daß es eine schlechte Manier sei, den Klerus für die Republit zu gewinnen, wenn die erste Handlung der definitiven Republit darin bestehe, den Klerus zu schädigen. In seinem andern Lande Europas übt der Klerus gleichzeitig eine so große und eine so heilsame Macht, wie in Frankreich. Man mu­ss h stete gegenwärtig halten, daß der französische Katholizismus nicht so sehr eine welt­groffe, als eine soziale Institution ist, was immer der Ausgang eines Kampfes zwischen der staatlichen und der kirchlichen Gewalt in Frankreich sein möge, gewiß ist, daß der Niederlage der Kirche eine Art von gesellschaft­­licher Revolution vorangehen müßte. Heute, wie zur Zeit der berühmten Erklärung Bojjuets vom Jahre 1682 ist der französische Klerus national und gebildet und wenn fett­verhältniß zu der päpstlichen Gewalt in neuester Zeit viel­­leicht ein engeres geworden ist, so läßt es ich Doch nicht verremnen, daß die Bande, welche ihn an das französische Nationalgefühl, an die gesellschaftlichen und an die Bil­­dungssinteressen Frankreichs knüpfen, darüber nicht lederer geworden sind, als zuvor. Die wichtigsten Tragen, welche im Augenblicke den Gegenstand des Streites zwischen­­ den beiden Parteien bilden, sind diese: die Universitäts-Trage, die Vorladung zweier Erzbischöfe vor eine parlamentarische Kommission und die Angelegenheit der Aufhebung des Gesandtschafts- Postens am päpstlichen Hofe. Die beste Nationalver­­sammlung, die man „die am allerwenigsten laienhafte Ver­sammlung” genannt hat, wollrte bekanntlich ein Geieg über die Universitäts-Freiheit, durch welches den Privaten, Munizipien und Genossenschaften jeder Art nur nur das Recht gesichert wurde, Universitäten zu gründen, sondern auf giftige Doktor-Grade zu ertheilen. Nun hat bei Be­­rathung Dieses Gesethes der Referent desselben, Eduard L­aboulaye — auch sein „Doktor — sehr richtig bemerkt : es wäre vielleicht an der Zeit, an eine Abschaffung dieses ganzen nichtssagenden ,gelehrten Titeliesens zu Denken, das in unserer Zeit keinerlei Sinn mehr hat und keinerlei Beistand. Allein so viel ist gewiß, daß, insolange diese Titel und Grade bestehen, und insolange dieselben gemilse Barrechte gewähren, ja zur Ausübung einiger sogenannten liberalen Professionen vom Staate als Bedingung gefordert werden, der Staat sich die Gewißheit verschaffen muß, daß dieselben wirklich auf Grund gemwisser Kenntnisse und Tähigkeiten erworben wurden — da es ja sonst Niemant dem bek­ommen würde, sich der strengen­­ Kontrole der staatlichen Unterrichts-Anstalten zu unterwerfen, um einen Grad zu erreichen, der anderwärts eben­so rechtskräftig, ohne zu große Mühe und nur um den Preis von ein Bisschen guter Gesinnung zu erlangen ist.­­ Zaboulaye selbt, der sich in dieser Frage von der republi­­kanischen Partei trennte und für die Universitäts-Freiheit Partei nahm, hat das Recht der freien Universitäten zur Ertheilung des Doktorgrades mit aller Entschiedenheit bet­­ämpft. Die Bedingungen, denen die , freien" Hochschulen nach dem von der Eler­ralen Kammer-M­ajorität geschaffenen Gefäße entsprechen müüssen, sind derart, daß z. B. die Kleinste unserer heimischen Rechts-Akademien, jene von Eperie3 etwa, die Befugniß hätte, sich „Universität” zu nennen und Doktorgrade zu ertheilen. Daß Die französische Negierung das Recht der Ertheilung von Graden wieder ausschließlich den staat­­lich­en Anstalten zuzumenden entschlossen ist, das ist so gerecht und billig, daß wir dagegen zwar zahlreiche heftige Klagen, aber sein einziges ernstes Argument bisher gehört haben. Doc ist es allen Begriffen des Liberalismus zu­wider, wenn die Gambettisten die Aufhebung der freien Universitäten überhaupt verlangen. Gingen die Republi­­kaner darauf ein, so würden sie gleichzeitig Zeugii ablegen für ihre Schwäche und für ihre Unduldsamkeit. Eine weitere Klage der Kleritaten — und Diese Klage ist nicht eben ungerechtfertigt — geht dahin, daß die Kammer-Majorität bei ihren­ Verifizirungs-Arbeiten nicht immer nach den Gefegen strenger Unbefangenheit verfahre. An der That hat es sich gefunden, daß die Majorität die bonapartistischen und Elek­falen Wahlen mit einer Strenge beurtheilte, die sich schwer von Gehäffigkeit unterscheiden läßt. Eine ganze Anzahl von Wahlen dieser Art wurde entweder annullirt oder eigenen Enqueten überwiesen, so die Wahl des Rittmeisters de Mun. Dieser Herr, von dem es nicht gut erwiesen ist, ob er unter die Zollhäusler oder unter Die­ großen Redner und Talente gehört, vertheidigte gemeinhin in den PVolfsversammlungen Die Lehren des französischen Klerus mit einer gemilten eigenthümlichen Verve und einer Eleganz, die ihm selbst in radikalen Versammlungen nicht unbedeutende Er­­folge eintrug. Am Betreff der Wahl dieses Herrn wurde eine Enquete entsendet und da es heißt, daß u. A. all die Erzbischöfe von Paris, Nantes und Bannes für seine Wahl einen Eifer entwickelt hätten, der theilweise über das Erlaubte­ hinausgeht — so wurden diese B Prälaten zum Erscheinen vor der parlamentarischen Kommission eingela­­den. Die Erzbischöfe lehnen es aber bisher ab, zu erschei­­nen — und es ist nicht gut abzusehen, wie dieser Kanapee- Streit, einmal in dieses Stadium gelangt, enden sol. Wä­­ren die Republitaner wirklich boshaft, so hätten sie eigent­­lich den etwas überspannten Herrn de Mun in der Kammer lassen müssen, wo er die Klerikalen sicherlich sehr wirksam kompromittier hätte, während er in den Volfsversammlun­­gen ein nicht ungefährlicher Gegner bleibt. Ein dritter Buift — und Dieser ist vielleicht der wesentlihhste — in dem Streite zwischen der geieß­­gebenden Gewalt und der Kirche ,­ der von zahlreichen Republikanern unterstügte Antrag des Abgeordneten Zirarb auf Aufhebung des Gesandtschaftspostens am päpstlichen Hofe. Die Regierung wird sich, im Einvernehmen mit dem Präsidenten, Diesem Antrage miderlegen, wie wir denken, mit vollem Recht. Italien Hat sich Frankreich gegenüber nicht so dankbar erwiesen für die vergangenen Dienste, daß eine richtige Staatsraison es Frankreich anrathen könnte, den übrigen Mächten vorangehend, tal­en einen neuen so wesentlichen Dienst zu leisten, ohne jedweden Gegendienst ; trogdem kann diese Maßregel leicht zur That werden, da die Republikaner dieselbe einfach zur Streichung des be­züglichen Budgetpostens durchführen wollen. Nun ist aber die Votk­ung des Budgets lediglich Sache des Unterhauses und hier besagen die Republikaner eine überwiegend große Majorität. Es ist kaum ein politischer Art denkbar, welcher politischen f der Republik mehr Sympathien im Lande entfremden könnte, als dieser. .— z · .. Das sind,·kurz-«resumirt,die Hauptpunkte,­um die sich vorläufig der Kampf von Staat und Kirche in Frankreich bewegt. Ist dieser Kampf einmal öffentlich erklärt, dann müüssen fs täglich und stündlich neue Streitobjekte ergeben, denn es ist das Eigenthümliche dieser Angelegenheit, daß es für sie seinen Waffenstillstand und kaum jemals einen Aus­­gleich gibt. Hundertfach leichter ist es, diesen Krieg zu ver­­hindern, als ihn, wenn er einmal ausgebrochen, einem Ende zuzuführen. Diese große Stage, die Goethe das eigentliche, einzige und tiefste Thema der Welt- und Menschengeschichte genannt hat, wird nie aus der Welt geschafft werden, so wenig wie die soziale Trage. Das ist der ewige Krieg , allein im Laufe der Zeit Fan es geschehen und geschieht es, daß bald die eine und bald die andere Richtung für eine längere Epoche sich im Genisse des Erfolges freuen kann. Die Zeiten , Die­ jegt kommen, scheinen nicht die der Kirche günstigen zu sein. Ueberall wird der Katholizismus, oder werden jene, die sich für seine Repräsentanten aus­­geben, verdrängt , in Spanien mit der Niederlage des Carlismus, in Italien mit der Niederlage Minghetti’s, der ein Liberaler, aber sein Feind der Kirche war, in Holland, in Belgien, in der Schweiz und nun an in Frankreich. Dieser legte Schlag ist der herbste, der den Herifalen Katholizismus treffen konnte. — Und wieder hat dem eisernen Kanzler der Deutschen sein sprichwörtlich Geld glänzend gedient, da es ihm in dem Kampfe, dem er allein offenbar nicht mehr gewachsen war , mächtige Hilfe brachte von Frankreich her, von wo er sich solcher Hilfe am we­­nigsten versah.­­ In dessen­s Morgen am 8. April halten beide Häuser des Neid­­­tages Sigung, u. zw. das Abgeordnetenh­aus um 11 Uhr, das Oberhaus um 12 Uhr Mittags. Aus dem Rechtsausshufe. Budapest, 7. April. (MR.) Nachdem die Debatte über die Theorie des Systems der Freiheitsstrafen schon gestern so gut als möglich erschöpft wurde und dieselbe heute nur mehr durch­ die Neue HHd0ffy’S einigermaßen eine Bereicherung erfuhr, folgte ein Austausch der individuellen Ansichten der Ausschußmitglieder darüber, ob und wann die im Entwurfe aufgezählten Gefängnikarten hierzulande thatsächlich ausführ­­bar sein werden. Einen tiefen Eindruck auf die Ausschuß­­mitglieder übte die warmgefühlte und logisch durchdachte Rede des greisen Strafrechts-Lehrers Dr. Bauler, der trot seiner hoc­hgradigen Heiterkeit in einem umfassenden Vortrage die Frage sowohl vom theoretischen, als au vom praktischen Standpunkte beleuchtete und darauf hin­wies, von welcher Tragweite die Nuancen­ der einzelnen Strafarten im Leben sind. Die Tödtung der Spinne des gefangenen Grafen Lanzun duch den Gefangenen­wärter, ‚wel Legterer die Beobachtung gemacht hatte, daß das hier dem Gefangenen Zerstreuung gemährte, involvire eine so große Grausamkeit, daß man für dieselbe im B stande der Freiheit nicht­ leicht eine Parallele finden könnte. Jene Nuancen in einfachen Gefängnissen durch­­führen zu wollen, erschwere die Administration und scheitere in der Praxis. Nach dem Prinzip der Vereinfachung der Strafarten sei übrigens der antike ungarische Standpunkt das von plus ultra, und sei es unbegreiflich, was die Anhänger dieser Lehre darüber hinaus noch etwa wünschen­ können. Das ganze Gefegbuch basfre auf jenen Unterscheidungen der Gefängniparten und die Umstürzung desselben werde die Berathung des Entwurfes wesentlich erschweren. Der in diesem Buntte­fe berechtigte finanzielle Standpunkt wurde duch Hammersberg in übrigens etwas Lauer, später durch Sziligyi in anschaulicherer Weise vertreten. Zum Schlufse versuchte man die bekannten ausländischen Autoritäten abstimmen zu lassen. Doch scheiterte dieser Berz fuhh an der Schwierigkeit, ob man die Bota numeriren oder ponderiren mie. Chorin Szilágyi mó Csemegi mitteiferten in der Aufzählung hervorragen­­der Autoren, jeder für seinen Standpunkt. Da man sich hinsichtlich der Stimmen des Auslandes nicht einigen konnte, beantragte HH 0011­9­ die Bernehmung der vaterländischen G­efängnis-V­erwalter, ein Antrag, welchem der Staats- Sekretär eifrigst zustimmte. Schon war man auf dem Punkte, zur Abstim­mung zu schreiten, als der Justizminister derselben mit der Bitte zuvorkam, Die Entscheidung zu ver­­tagen, bis der Ober-Staatsanwalt und einige Gefängnis- Verwalter vernommen worden seien, was unter der Be­­dingung acceptirt wurde, daß die weitere Berathung des Entwurfes bis zur Anhörung dieser Experten vertagt werde. Dies wurde denn auch als Beihhuß ausgesprochn­ · Praxis nicht nur bei baus und Kerker verschwindet, sondern häufig I . Unterscheidung zwischen Zuchthaus und Gefängniß Illusori sch wurd, weil der faktische Unterschied in den meisten Fällen von der Bau-J«’ axt der betreffenden Anstalten und von dem humaneren oder we­ L’s­ xuger humanen Verfahren der Direktoren abhän­gig ist.Wer und insbesondere würde es noch unweit schmerer sein, die Unterscheiiungs* linie praktisch zu ziehen.­ird nur eine Strafart "auf die Ber­breden und eine auf die­ anderen strafbaren Handlungen gefekt, so wird man auf die Betrefferung der betreffenden Anstalten weitaus mehr Sorgfalt verwenden können, während, wenn eine neue Strafs­art in das Geheg aufgenommen wird, die Gerichtsgefängnisse in ihrem bisherigen verwahrlosten Zustande bleiben würden. Nedner gibt zu, daß die Annahme seines Antrages Modifikationen des Ge­seßenumwurfes nöthig machen würde, doch würden dieselben dem Ge­se­­ege nur zum Vortheile gereichen und es den Tontreten vaterlän­­ds­ch­hen Verhältnissen entsprechender gestalten. Dammersberg schließt sich dem Antrage Chorin’s an. Er ist der Ansicht, daß die Aufstellung einer­­ zweifachen Strafart für Verbrechen auf das Rechtsbewußtsein des Volkes verwirrend einwirken müßte- Der Entwurf selber fiele so geringe Unterschiede in der Vollstrecung der beiden Strafarten fest, daß man dieselben als wesentliche Unterscheidungs-Merkmale nicht gelten lassen kamı. Nedners Ansicht nach würde nicht die Annahme des Antrages, son­­dern die Beibehaltung der zweifachen Strafart die Verhandlung des Entwurfes erschweren und überdies Ausgaben des Staates betrachte ich vermehren. "Csemegi ergreift zu dieser hochwichtigen Angelegenheit" noch einmal das Wort. Das Ministerium hat die Frage zum­ Gegenstande eingehender und ernster Prüfung gemacht, ob es, wenn­ man die Kerkerstrafe fallen läßt, möglich sein wird, die Anzahl der­ Regierung­en zu der Weberzeugung Zuchthäuser in kurzer Zeit soweit zu vermehren, als es die nöthige Herabminderung des Minimums der Zuchthausstrafe erheicht. Die b­ekommen,daß dies lange Zeit hindurch nicht möglich seint werde.Eine Erwägung des ungeheuren­ Apparates und der beträchtlichen Kosten,mit welchen das StrafHauss­welen verbundencfh muß Jedermann die Ueberzeugung aufdrängen,so daß man mit den·Kostern einer Strafanstalt zehn Distriktskerker­". errichten könne.Die Beibehaltun­g der Kerkerstrafe wird es möglichj­­maehen,das vorliegende Gesetz in verhältnißmäßig kurzer Zeit durchs· zuführen­.Redner beruft sich überdies auf die Ansicht des Oberst,­­Staatsanwaltes,daß die Aufnahme der Kerkerstrafe eine wesentlic­h­e Berbefferung, unseres Gefängniß-Systems bilden werde und hält dieselbe fonach vom praktischen Gesichtspunkte für nothunwendig­ . Nicht wunder­­t die Aufnahme dieser Strafart vom theoretisihert Gesichtspuntte vollkommen gerechtfertigt, denn es zeigen sich bei der einzelnen Gattungen der Verbrechen so viele Abstufungen der Beh­­arrlichkeit im Bösen, daß dieselben in einem Gefängnisse einig und allein durch die Zeitdauer der Strafe nicht zu evaluiren sind. Der Standpunkt Glaser’s, auf melden Chorin sich berufen, hat, ist für Nedner nicht maßgebend, denn Glaser hält streng­­ an dem deutschen Geseße fett während Medner­ die ital­ent­igen und belgischen Autoritäten für bedeutsamer hält. Es widerstreite seinem Gefühle und seinen Erfahrungen, daß wir — nach dem deutschen System — einen Dieb deshalb, weil er nicht tausend Gulden gestohlen hat, blos eines Vergehens schuldig sprechen sollen.. Er glaubt weit richtiger vorzugehen, wenn er solche Handlungen als Verbrechen qualifizirt. Die Frage übrigens, wie die Qualifikation festgestellt werden solle, wird im Laufe der Verhand­­lung disfutirt werden können ; die Glimm­irung der Kerkerstrafe aber würde einen Kardinalp­unkt des Gntwurfes erschütttern. Redner bittet Jonach, die Kefferstrafe beizubehalten. · ·­ - Holdossy wirft die Frage auf,ob es nicht angezeigt wäre,« wenn der Ausschuß in dieser Frage den Ober-Staatsanwalt oder einen der Gefängnißdirestoren vernehmen wollte.­­ D. Szilágyi hält dies nicht für nothwendig. Nur ein Argument, der Kostenpunkt, wir­de gegen den Antrag vorgebracht; Nedner kann dasselbe aber nicht gelten lassen, weil die Ausgaben sowohl beim Keffer als beim Zuchthause dieselben sein dürften, und sich höchstens die Hausordnungen unterscheiden werden. Wenn auch hundert Ober-Staatsan­wälte gehört werden, so kann man doch nicht ernstlich behaupten, daß für vier Strafarten entsprechend eingerichtete Institute­ weniger fosten sollten, als für drei Strafarten eingerichtete. Sowohl das im Entwurfe, als das im Antrage enthaltene System f wäre nur nach einer gewissen Zeit zu verwirklichen ; das im An­­trage·en·thalten­e System aber dürfte,als das einfachere,früher­ zu verwirklichen­ sein.Auf die Individualisirung der Strafen·habe·die« Vermehrung der Bestrafungs- Arten seinen Einfluß. Der Unterschied,, welcher zwischen niedriger und nicht niedriger­ Gesinnung besteht­, dem das Staatsgefängn­iß entsprich­t,und jener,welcher in der Dretss·, theilung·der strafbaren Handlungen besteht,ist vom­­ Standpunkte­­der Indkadualisi­ unvollkommen ausreichend und in Artbetracht dessentk sei die Vermerung der Strafarten u­m eine neue nicht noth­­­wendig. Minister Berczel erfuhr um die Suspendirung der Ent­­scheidung dieser Frage, damit er den Ober-Staatsan­walt und einen oder zwei Gefängniß-Direktoren berufen könne, nach deren Berneh­mung sodann der Ausschuß beschließen solle. Ludwig Horvath bemerkt, daßs die Annahme dieses An­trages die Fortlegung der Berathung unmögli machen würde und acceptirt denselben nur für den Fall, als bis zur Vernehmung die Verhandlungen suspendirt werden.­­­­ Justizminister Perczel erkennt an,daß die Verhamdlungen­­ bis zur Vernehmung nicht fortgesetzt werden können. · ·, Szilágyi hält zwar die Vernehmun­g für.unnöthig,.hc·ist.i es aber für seine Pflicht,die eigene Meinung der an1ische des­­ Ministers zu unterordnen. «··« · ·Der Ausschuß accept irt den Antrag des Listers und wtp in Folge dessen die Weiterberathung des Gesetzentwurfes bis nach· den Wiederzusammentritt des Abgeordnetenhauses vertagt­ | | Na­­­­­u­mann, als wenn auch die äußeren Zeichen der Strafen von­einander unterschieden sein werden. Daraus wird das Bolt erlern­en lernen, welches die schwerere, welches die leichtere Strafe sei. Auch die Individualisirung werde dann leichter durchführbar sein, wenn homogenere Verbrecher beisammen gehalten werden. In sehr vielen Fällen, wenn die Individualisirung erfolgen künnte, würde das allenlassen der Bmilchenstufe sie unmöglich machen. In einer und derselben Anstalt nach zwei verschie­­denen Systemen vorgehen, wäre auch vom Standpunkte der Admi­­nistration kaum möglich. Die Unterschiede, melde der Entwurf zwischen den beiden Strafarten, betreffs der Arbeit und Disziplin macht, seien — besonders für den der Freiheit Beraubten — nicht gering anzuschlagen. Die mit Kerker bestraften Verbrechen müßten nach Chorin’s Antrag entweder mit Zuchthaus bestraft werden, wodurch sie als sehr schmere Verbrechen def­arirt würden, oder als Vergehen, was die Strafe wieder allzu sehr erleichterte. Da man Der Rechtsausschuß hat in seiner heutigen Gitung Die Beratung des Strafgefeg-Entwurfes xespertine die Verhandlung jenes Antrages betreffs des Systems der Freiheitsstrafen fortgesegt, laut welchem bei den Verbrechen statt der zweierlei Be­strafung durch Zuchthaus und Kerfer nur das Zuchthaus ange­­wendet werde.­­ Jizhäß sieht nach den Bestimmungen des Entwurfes gar keinen wesentlichen Unterschied zwischen der Zuchthaus-und der Kerle-Este an Das ganze­ System der Freiheitsstrafe sei bei beiden vollkommen gleich und die Aufstellung eines Unterschiedes durchaus nicht motivirt. Auch die faktischen Verhältnisse motiviren das nicht, da wir gegenwärtig keine eigentlichen Distritts-Gefängnisse hefiten. Redner stimmt für den Antrag Chorin’s. Justizminister Berczel hält die in der Vorlage geplante Mittelstufe vom Standpunkte der Gerechtigkeit der Strafe für noth­­wendig. Selbst Diejenigen, welche für die Einheitlichkeit der Strafen sind, können die Nothwendigkeit nicht umgehen, daß bei der An­wendung Abstufungen gemacht werden, und so gelangen sie im Gnöresultate, wenn auch ohne der KATA den offenen Namen zu geben, zur Errichtung von Mittelstrafstufen. Der größte Theil der sc­­weren Verbrecher hat­ bisher bei uns die Strafe in Bene abgebüßt, was von furchtbarer Wirkung auf sie war, 10 daß sie Alles aufboten, um nur der gefürchteten Transportirung nach dem Zuchthause zu entgehen. Falls die einheitliche Bestrafung beibehalten würde, müßte man, um gerechte Strafen festzustellen, entweder die Dauer der Zuchthausstrafe sehr vermindern oder auch schwerere Rechtsverlegungen als Vergehen deflariven. 63 wider­­streite dem Gefühle für Gerechtigkeit und Billigkeit, daß das auf 810 Monate verurtheilte Individuum im­ derselben Anstalt seine Strafe ausfliehen müßte, wie die auf 15 Jahre oder lebenslänglich verurtheilten. Der Entwurf freibe nichts Neues und es gebe sein System, welches binnen so kurzer Zeit nuchführbar wäre, als diesed, das auch dem Staate die kleinste Belastung auferlegt. Er bittet, die vorgeschlagene Zweitheilung zu acceptiren. ..95d0ff­yY acceptirt dieselbe, weil auch Dies ein Mittel zur Individualisierung der Strafen ist, deren heilsame Wirkung Niemand abstreiten könne und weil zwischen den Verbrechen, trot der ge­meinschaftlichen Benennung, Unterschiede ernfü­ren. Auch deshalb acceptirt Redner den im Entwurfe vorgeschlagenen Modus, weil die Einzelhaft unter unseren Verhältnissen eine Zeit lang nicht all­­gemein durchführbar sein werde, so daß dieselbe in den Kerfern und Gefängnissen bedeutend vertringirt werden müßte, was die Dualität der Strafen von der Zuchthausstrafe bedeutend unter­­scheiden wird. Referent Bauler betrachtet die Frage blos als Fried­­mäßigkeitsfrage. Die Proportionirung der Strafen sei nicht blos durch die Dauer, sondern auch dur die Stufe der Strafe zu er­­reichen und durch Beseitigung der Abstufung würden mir einen der Vorzüge dieser Strafgattung fallen lassen. Neoner hält die im Entwurfe enthaltene Gintheilung auch deshalb für zweckmäßig, weil das Bolt­­ den Unterschied der V­erbrechen nicht anders auffassen . 9 Yekegr.Yepeskljend.,,g:«’ester allod. Agram, 7. April. (Orig.-Telegr) Aus Door wird von einer durch Die Türfen verübten Grenze­verlegung berichtet. Aus Nagusa wird gemeldet, daß dort ein für die Aufständischen bestimmter Lebensmittel-Transport Fonfiszirt unter die dort anmahnenden Flüchtlinge vertheilt wurde. —­­Wien,7.April.(Telegr.der,,Budap.Korresp.«s)J-s Die Konferenz über die Militärbequartierungs-V­orlagej dauerte beim Kriegsminister drei Stunde 11.Es wurden nur’3»« jene Paragraf­en des umfangreichen Entwurfes verhandelt,sss’? bezüglich welcher Differenzen abschweben;heute wurden­ nur einige Punkte erledigt und folgt übermorgen die Fort­legung. — In Kriegsministerium wird fest der Budget­­­voranschlag den gemeinsamen Ministerraths-Beschlüfsen ent­sprecgend neu zusammenges­tellt. Das gemeinsame Gesammte Erforderniß, welches ursprünglich mit 6­­, Millionen Hlus abschloß, wird um ein Geringes weniger, als für heuer votirt war, präliminirt. · ,, Wien,7·April.(Telegr.der»Pester Korpesp"."««"«s)·s­’ Die Expertise im hiesigen Handelsministerium währte vo­n· 101X2 bis 31X2 Uhr;bis 1 Uhr wurde über Schhckfwoll-Ts waare berathen.Gestützt auf die statistischen­ Daten übers den Import und Export seit 1868 un­d auf die Stextistik der eingeführten Hilfsstoffe für Fabrikation hinweisend)’ bekämpften die Experten Ungarns jene Behauptung,Tals"", habe deer port von Fabrikations-Produkten abgen»ommesnx""« und als hätte die auswärtige Konkurrenz die österreichisches Industrie geschädigt.Bei Erörterung der Baumwolle ge­b" es den nämlichen Kampf.Das Resultat konnte"s·omit·utxk­­ins der eingehender­en Information der beiderseitigen Mini­ster und Fachbeamten besteh­en­.Morgen finden gemeinsam­ Minister-Konferenzen unter Vorsitz des Grafen Andrässisstatts Isiett,7.April.(Orig.-Telegr.)Die­ Ex-­­pertise war erst um 4 Uhr zu Ende. Die Expertise für Schafwollmaaren dauerte bis 1 Uhr, von da ab die über Baummwollmaaren. Beide Parteien verharrten auf ihrer Stand­punkten ; die österreichischen Experten nahmen den Thus­söllnerischen, die­ ungarischen den freihändlerischen ein Selbstverständlich, waren die Ungarn insofern im Vortheil als sie nicht von jener einseitigen Anschamung wie di­esterreichischen, die nur für das Autoreffe einzelner Fa­brikanten eintraten, sondern von allgemeinen volkswirt­­schaftlichen Gesichtspunkten ausgingen, in­folge dessen 1 denn auch jede Zoll-Erhöhung entsoli II­. —. — 3 +» f (a 7 7 és 7 3 er) ; —

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