Pester Lloyd - esti kiadás, 1922. április (69. évfolyam, 75-97. szám)

1922-04-01 / 75. szám

Mrd Armee, sorrdern ein Krieg, «der dara-uj .ausgeh t, ganze Völker u n d 'i -h re ges am t c Kultur in barbarischer Weis «e mit größter G r a usamkett zu vernichten. : Man dar-f gespannt sein, welche Eir-inncklung di< sDistge weiter nehmen. Wird es möglich seiich wirisamc 'Abwehrmittel gegen diese Gefahr zrt finden'-k Wenir dic «Flugzeuggeschwadcr hoch oben in den Lüften aufeinander iprallen, wird ein Ringen in Wolkenhöhen, gra-nsumer a-l; -jalles bisher Erlebte, den neneir Krieg eröfftren rind viel- Ceicht auch entscheiden, lind gelingt es nicht, den Eiiibrncf ider feindlichen Luftflotte irr das eigene Land z'n vereiteln', Dip! soll das friedliche Volk sich gegen die mörderischen Mombemvürie wehrhaft rnachelr? Wird.das Erdreich der Städte zu Katakomben ausgehöhlt werden, und werden sdre Menschen nach dem ersten Bonibknwurf in diese .KaM« Äomberr flüchten? Das sirrd grauenhafte Dinge, ditz sich icheute noch gar nicht zu Ende denken lasten... ' Wird inan in (Henna diese Gefahr, die aller mensch­lichen Zivilisation mit der jendgültigerr Vernichkmrg droht, stm Auge behalten? Wird der momlische Druck, der von dem sMenschheitsgewrssen gegen pine derartrg.schrecklrche Zukmrfi sgU!sHehen muß, genügend stark «sesrr, rmr Frarrkreich zum HEiÄenkerr zu bttvegen? Das sind die Frugen, did das isgeäugstigte Gemüt sich stellt. So viel ist sicher: die Mll W «cm emen Wendepunkt gelangt, und wenn Genua ein ^DDsatzer sein sollte, so geht die Menschheit einer Zukunfi iMigeON. die katastroPhenschwan-ger ist. '^ ,s lllrrter diesem Titel schreibt unser Berliner Korrespon- Mnt unter dem 28. März: f iDer -ReichÄantzlcr Dr. Wirth -konnte heule ziemlich be- Äuhigteu 'Herzens zum Reichstage gehen, um «dort «die «Stel­­ff-ungnahmL der Reichsregieruug zur Rsparationsnote da.rzu­­.il-eyLN. Wußte er sich doch -im voraus nicht nur der Zuftim­­der «einzelnen Bun«dcsst.aaten, sondern «auch Les Einver­­'stänidnisfes der m-aßaebendeir Parteien mit seiner AlHfassuna jsicher. Je «schärfer die öffentliche Meinung die Lage, die durch ldieses neuerlich versuchte Diktat geschaffen wurde, ins -Auge staßte, desto deutlicher mußte auch ihr -werden, daß «das aus t iparteitaktisäen Gründen erhobene Gáschrei von einenr Zu-sam­­sMenbruch «der ErfüAungâpvliiik nicht das enischeidende Lo­­isungswort des Tages enthielt. Tie Rede, mit der «der Kanzler tvor Leu Reichstag trat, ist denn -auch eine rein laisächliche Be­­-Feuchtung der «Forderungen der Elltente uilL ihrer Bedeutung, stiür dic wirtschastliche Leistungsfähigkeit Deudscklands und tut 'die Polemik geg-sn die Ersülluugs-politik nur mit wenigen iWoricn ab. !Daß das Deutsche -Reich auch jetzt au eineni kriti­­lfcheu Punkte seiner auswärtigen Angelegeuheiten stcht, wird idâbe! ausdrücklich hervorgchoben. Abgelchnt wird alles -lln­­'mögl>«ke und Unwürdige, und klar und deu«tlich wird erklärt, daß die Reichsregierung Lec ihrer Note «vom 28. Januar verbleiben müsse, dic eine Er­sfüllung der Verpflichtungen für 1922 johne ausländische Anleihe aus schließt. Daß !diefc ReparationÄnote eine schr ernste Belastung und «Störuilig seiner austvärtigen Politik bedeutet, brauchte Dr. «Mrth natürlich nicht zci verschweigen. Auch andere Lciirder sind von solchen Rückivirkungen der neuesten Leistung der iReparatioilskonimisiimr nicht frei gebliebsn. Alle Welt wird verstehen, was Lord Cavcn«dish Bcutinck gestern «meinte, als er im Unterhause fragte, lvelchen Zlveck cs habe, daß Lloyd George nach Geilua gehe, wenn inzwischerr diese Mariser Kvmmission an dem Wechselkurs Europas -Sabotage ivevübe? Jeder Zvitungsleser weiß, daß Las rapide Sinken der ÍMark während «der letzten drei Wochen ausschließlich der iTätigkeit dieser Komnrission zuzuschreiben ist, die iir erster Mechc berufen ar«ärc, an der Stabilisierung der Wechselkurse WitzVvirken. Das Deiltsche Reich hat infolgedessen heute auf «Grund des angeblichen Moratoriunrs mehr Milliarden «an Papiermark zu leisten, als cs auf Grund «des Londoner -Ultimatums in die Enteictclän-dcr zu versenden gehabt hätte. Denn die erforderlichen Devisen -durch deutsche Arbeit nicht Ucimgend bosck)afft werden können, so nrüsfen sie mit Papier­mark bezahlt lverden, deren Bereitstellung die inläirdische jJnflation verstärke und gleichzeitig die ausländische Ueber­­jfättigung nrit deutschen entlverteten R-eichsbankiroten in «folchcin Äkâße steigere, daß «darin vielleicht «sogar die französi­sche Selbswcr-blcndung ihr Ende finden wird. - Mit «^««iwr gelvisfen Ironie konn«to der Reichs-kanz-lcr bei der sachlichen Kritik der Note daircruf Hinweisen, daß -die im sSteu-crkomproiniß cickhickt-ene Zwan«gsa«»leihe voi: einer Mil­liarde Goldma«rk bei dein gegenwärtigen S-tande der de-utschelr Währung weit mehr als die voir der Entente geforderte Zusatz- Iieistung von 60 Milliarden Papiermark auslnacht. Die scharfe Merrvahrung des Ehess der Reichsregi-erung gegen die Ver­­«lietzung des SetbstdestlMmu-ugSrechtes erfolgte u«u-t-er allge­­âiner Zustiminung des Reichstages. Aber ««uch außerhalb dsr V-olksvevtretun-g, vielleicht sogar außerhalb der Reichs­grenzen, ist genügend bekannt, >vas das deuische Volk unter der Tätigkeit der bisherigen Kantrollkonimissione-li zu leiderr hat, Mnd nra«!r darf ohne alle Einschränkung aussprechen, daß. die Materiellen Forderungen der Entente durch nichts so scl)r be­droht werden als durch das Regime skrupelloser Vcrschiven­­du-ng, das mit diesen Komnnssivnen in allen belrofseneu Län­dern notwen-di-g in Verbindung steht. Aus guten Gründen hat Reichskanzler Dr. Wirth eS üntcrl-assen, der Erregung der öffentlichen Meinung infolge der zur Erörterung gestellten Dokumente «ili seiner Rede einen deklamatorischen Widerhall -einzliräumen. Er würde sicher da­mit eine!: billi-gcir Erfolg auch zum Fenster hinaus davon­­^getragen haben«, der Sache selber aber hatte er schwerlich ge­dient. Auch di«ese kritische Episode kann nur durch zähSn Po- Mischen Willen übertvunden werden. Sö Hofsnungslos -Ler. f ' Auigeniblrck Msfchen ma.q, Dr. Wirih hat nicht umsonst die c I «llgsirwiine ÄufmerEsamkeit <7u>f den kommenden Kemgreß von r , Genua, geleiÄt. Wenn es dort noch so strenq verboten sein wsrd, von dem Wiederausbau Deutschlands M sprechen, so wird doch e nnbkdinpt dasjeniqe zur unvermeidlichen Tagesordmmq qe­­e l)vven, was der FiMro heute so bezeichnend tzen „b erüh nt - len wirtschaftlichen Wiederaufbau Eu ropas" ' nennt. Vielleicht erioeitert sich bei dieser Gelei^euheit weniq­­stens in enrigeie Läirdern die Ginsicht, ,8a-ß der ivichtnqste Bei­­traq zur Wiederherstellung der verwüsteteir Gebiete Frank­­reichs die Wiederairfrichtung der wirtschastlichen Le.iftungs­­n fichi^it Deittschbaaros ist. Bestätigt sich diese Zuversicht, so r wird arn Lage des Abschlusses der Ko-niferenz- viel gewotmeii ni sein, gloichgüitig, ob Herr Poinearè dabei tvar oder nicht. Borklänge zu Genua. ' Unser P a r i-s e r Kürrespolldeirt sendet itns folgen­­den telegraphisèn Situationsbericht zu: t, Lcmps mel>dct, daß Llvt) d George aus seiner Achrt n nach Genua in Paris eine Besprechung mit Poincare l haben wird, bei tvelcher Gelegenheit die beiden Staatsmänner " ihre jüngste Unterhaltung zu Bonlogne ergänzcir werden. — Aus Brüssel wird berichtet, daß die belgischen Politiker sich von der Rede des deutschen Kanzlers über die Repava­­tivnsfraige sehr erregt zeiMl. Man glaubt, daß es wünschens­wert wäre, daß die alliierten Ministerpräsidenten Vox dem 10. April entweder direkt, oder auf diplomatischem Wege mit­­einairder in Fühlung treten und sich auf ein gen,einsames Vor­­gehen einigen, um zu verhüten, daß Genua nicht durch getvisse Atanöder auf ein salslches Geleise geschoben wird. Btaßgsbende > Kreise in Brüssel erklären, daß die belgische Delega­­tlon ohne Rücksicht auf die Haltung tzev übrigen Alliierten ,, sich sofort von Genua zurück zieh en würde, . wenn die R c p a ra t i o ns f r a ge oder andere Po - . litisch'e Probleme aufgeworfen würden. >— g Das Reuter-Bureau erfährt von zuständiger Seite, daß die Nachricht unwahr sei, als ob die alliierten Sachverständigen im Verlaufe ihrer Borkonserenz zu London die Frage der An­- erkennung der russischen Sowj etregierung erör­. tert hätten. - Deutschland und die Randstaaten. x Der deutsch-lettische Wirtschaftsvertrag ist unter­zeichnet worden. Wir berichteten bereits anläßlich der Wârschauer Randstaatenkonferenz, daß das Wirtschafts­' abkommen fertig sei und Lettland« sich von der deutsch­­feindlichen Politik abgewendet habe. Da Lettland mit Estland, Finnland und Litauen schon ziemlich enge wirt­­' schaftliche Bindungen eingegangen ist, wird das Abkommen a zweifellos Rückwirkungen haben und in Warschau großes - Mißvergnügen auslösen. Dies tvird noch deutlicher aus ) einer Erklärrmg des Führers der lettländischen Dele- I gátion, des Vizerninisters des Aeußerrr Mbat, der er­­. klärte, ähnliche Verträge würden in nächster Zeit mit . England, Frankreich, Italien, Schweden und Norwegen ' abgeschlossen lverden. An einer engeren Bindung mit ' Polen hat Lettland, wie lvir kürzlich statistisch nachwiesen, ' geringes Jnteresic, um so mehr, als Polen nicht in der Lage' ist, langfristige Kredite zu gewähren. Minister - Albat sagte, Lettland sei bestrebt, seine Finanzpolitik in Einklang mit den Bedürfnissen seines Außenhandels zu « bringen. Die Ausfuhrzölle für alle Waren, mit Ausnahme der Monopole, würden abgeschafft. Der Einfuhrtarif wird , bedeutend ermäßigt. Eine gemeinsame Kommisiion der . baltischen Staaten sei mit der Ausarbeitung gleicher Zoll­­sätze betraut worden, was zu einer Zollunion zwischen den baltischen Staaten, zu denen der Minister wahrschein­lich kaum auch Polen rechnet, führen soll. Auf diese Weise würden die baltischen Staaten eine wirtschaftliche Einheit bilden. Mit Rußland seien Verhandlungen im Gange, die den Abschluß eines Vertrages zur Erleichterung des Tran­sits nach Rußland bezivccken. Aus diesen Ausführungen geht mit aller Deutlichkeit hervor, daß die Randstaaten weder eine Barrikade gegen Deutschland, noch eine solche gegen Rußland bilden wollen. Der Wirtschcrftsvertrag mit Lettland ist ein Rahmenabkoimnen, das auf drei Monate mit sechs­monatiger Kündigungsfrist abgeschlossön tvurde. Es wr­­«gänzt das provisorische Abkonrnren vom Juni 1920. Die bsidsn Staaten sichern einander das Meistbegünstigungs­recht, jädoch nicht in vollem Ausinaße der finniifch-estnisch­­letttscheir Zolluni onsbestrsbungerr. Deutschland erklärt sich bereit und erhält die Berechtigurrg, privaten Organisa­tionen lottischcr Kaufleute Warenkredite bis zu 500 Mil­lionen Rtark zu gewal)rcn und wird den deutschen Kauf­leuten gegenüber die Garantie übernehmen, langfröstige Krdditc zu ermöglichen. In Streitfällen wird ein Schiedsspruch des Sel-wcizer Bundespräsildenten in An-Í spruch genoinmen. Nunmchr werden auch die Detajl­­verträge ausgearbeitct werden. Das Wirtschaftsabkommen tritt nach der Ratifizierung durch die Parlaincnte in Kraft. ' ganisat ionén vertreten waren.-Nach mehreren Reden wurde der Fabrikant und Munizipalausschußmitglied Jilexander Schubert mit dem Programm der Achtundvierziger UnabhängigkeitZpartei zum Ilègeordnetenkandivatcn aciSgerufen. Eine fiinfziggliedrige Deputation Überbrachte Schubert die Kandidation, die dieser auch angenommen hat. Erfüllung und RepcuMWisnoije. . A .? LâMStÄK, l'. ^prll 1322 Dom Tage. Minister des Innern Graf Klebelâberg in Sopron. Aus S o p r v n wird tctcgraphicrl: Niinister des Innern Graf Klcbclsbcrg ist heute früh halb zehn Uhr in Sapwn cingeircffe!!. Er ivurdc am Bahnhof vam Obcrgespan Dr. Fértsük, Bezirkspolizeihmptmmm Grën, Vize­gespan Oi L v a h-W o t f f, Polizeirat Törisk und Obernotär Kálmán empfangen. Letzterer war in Vertretung des er­­krankten Bürgermeisters erschienen. Mittags gibt der Ober­gespan zn Ehren deS Ministers ein Dejeuner. Graf Klc­­bclSbcrg hält morgen nachmittag seine Prvgrammredc. Die Wahlbswcgung. Die Wählbürger des III. (Altofner) Bezirks hielten im' großen Saale dcZ Kaiserbädes eine gut besuchte Parteiver­sammlung, an der sowohl die christlichen Parteien, wie die übrigen oppositionellen Parteien durch-die Präsidien ihrer lokalen Die Delrlaratron der Aechlsschtttzlrga gegen die Wahlrechtsverordnnng. Tie -im interparteilicheu Bund für den Schutz des Rechtes rind der Freiheit vertretenen oppvsitioirellen Parteien Mtd vormals Parteilosen Abgeordneten bringen ihreir Protest gegenüber der Wghlrechtsverordming der Regierung im fol« geir-den zum Ausdruck: Die Regicrilng >vill, irachdem sie die Eiirbr-ingimg des WahlrechtSgesetzenlwitrfeS bis zur letzten Stunde verfchoben­­itnd damit die regelrechte Verhandlung dieses Entwurfes iminöglich gemacht hat, aus der durch ihre eigene Unterlassting herbeigeführten angeblichen Zwangslage, filr fich selbst das Recht ableiten, die bevorstehenden Wahle» zur Äèativnalver-" sainmlitng im Verordnnngswege zn regeln. Die Regierung wünscht, nach dem Wortlaut ihrer Ver« ordnung, die Gesetzmäßigkeit dieses Verfahrens „auch" mit den Bestimmungert des Z 10 des G.-A. 1:1920 zu rcchtfer­­tigen, wobei es ein ungelöstes ötät-sel bleibt, womit noch -dieses Vorgehen nach ihrem Tafürhalten bearündet werden könnte. , Z 10 «des G.-iA. 1: 1920 hat folgenden «Wortlaut: .,sDie Nationalversammlung -erkennt die Gültigkeit jener Verordnungen an, die von den seit dem T. August 1919 zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung und Rechtssicherheit gebildeten Regierungen und deren Mitglredern mckassen wurden; sie ermächtigt aber das Ministerium^ diese Verordnungen nach Bedarf außer Kraft zu setzen, cchzuänderw oder zu ergänzen. ^dPleich wird das Ministerium «angewiesen, ilhofern die vorstehend erwähnten Bestimmungen sich auf die dem Wirkungsikreise der !Gcksetzge!bung angehörende Angelegen­heiten beziehen sollten, der Rationalversammlung ehestens ent­sprechende «Gesetzentwürfe vorzulegen." Dieser Text beweist gerade das Gegenteil des Stand­punktes der Regierung; denn wenn die Regierung angewiesen wird, „insofern die vorstehend erwähnten Bestimmungen sich auf die denl Wirkmrgskrcis der Gesetzgebung angehörendeir Angelegenheiten bezieheir sollten, der Nationalversammlung ehestens entsprechende Gesetzentiviirfe vorzulegen", so wur^ daniit der Regierung die Znrückleitnng dieser Angelegenheiten an die Gesetzgebimg anbefohlen. Ein-è Ausnahme vön diesem Befehl konnte offenkundig nur dort zeittveilig erfolgen, wo die Dringlichkeit irgendeiner, besonders einer privatrechtliche Verhältnisse berührenden Verfügung, das Abivarten der Gesetzwerdring nicht zuließ. Ausdrücklich verbietet âr Lieser Befehl, daß dort, wo der Fall derartiger Dringlichkeit nicht vorliegt, dem Wirkungskreis der Gesetzgebung angehörende Angelegenheiten, insbesondere aber tiefgreifende Ver­­fassungsrefor-men, für deren Schaffuicg zur Zeit, als Las er­­tvähnte Gesetz erbracht wurde, noch volle zwei Jahre zur Ver­fügung geftanden haben, auch weiterhin im VerordnungDweg erledigt werden sollen. Im Sinne jeder loyalen Gesetzausle­­gung ist cs Tatsache, daß der zitierte Paragraph hinsichtl-ich derartiger Angelegenheiterr nicht nur keine Erinächtigu2.g zu deren Regelung im Verordnungsweg erteilt, sondern «eime solche Regelung geradezu untersagt. In bezug au«f das Wahlrecht «ist Li.es«s Rechtslage «um soj «klarer, da G.-A. 1:1920 eine «besondere Bestimmung über «diesen Gegenstand cnt«Mt, durch die er dem Kreise der allge­­meineir Verfügungen entrückt wird. Der erste P-ara-grv^ -dieses Gesetzes hat «folgenden Wortlaut: „Die NcrtivnÄver­­isam-mlung billigt jene Verordnungen der Regierung, auf ^«lmd deren die Nationa«lverscrmm-lunq zuscmrmengetreie« ist." Dieser Text schließt jedes Mißverständnis aus. Nicht die vollzogenen Wahlen, sondern die Veror-dnungen selbst werde» bestätigt; es wird also nicht nur ein Abs-olutorium hinsichtlich «der Vergangenheit erteilt, sondern eine bis auf weitere Ver­fügung der Ge!setz«g«e«bttng «Mti-ge Rechtsregel gefc^sfen, deren Amvendung durch Z 13 des gleichen Gesetzes und «durch I 1 des G.-A. XVII: 1920 für den Fall der Auslösung der Nationalversammlung ausdrücklich «bsfohlen wird, um äuch damit der juridischen «Möglichkeit iwr­­zubeugen, «daß die Regierung diese Verordnung durch eine neuerliche Verordnung cibäudere. Der Befehll «bezieht sich «aber offe-uikund«i«g -nur darum ausdrücklich aus den Fall der Aus­lösung, weil «der «Gesetzesschöpser gar «nicht vorausse^n «kannte, daß «nach Erloschen der Mandatsdauer der Nati-onalversamm­­!u.ug, a.lso nach zwei Jahren, das neue Wahlrcchtsgesetz nicht geschaffen sein werde. Es ist also eine ganz und gar willkür­liche, eine dein Text, den späteren legiÄatorischen Verfügun­gen und sämtlichen anerkannten Regeln «der Gesetzospuslegung widersprechende Deutung, die die Bestimmungen dieses Para­graphen allein auf die Vergangenheit beziehen liäßt. Trotz allédéul wünscht die Regierung das Wahlrecht inr Verord-. nungLwege zu regeln, wünscht «ihre Willkür über den gesch­­gcberischcn «Willen zu erheben. Aus dem «Gesagten geht -klar hervor, daß der G.-A. 1 v. I. 1920 die Regierung nicht mir nicht ermächtigt, das Wahlrecht im Verordiluilgswege zu regeln, sondern es chr direkt untersagt. Doch angenommen, aber nicht zuge­geben, daß «der Text des Gesetzes Unterlagen zu einer solchen Interpretierung biet«et, slüilLc ihr jeiic allgemeine Regel der Gcsetzescxegese im Wege, wonach ilicht voraiisgesetzt werden darf, der Gesetzgeber hattee i ir e A bsurditätina r t i-' kulleren wollen. Nun ist es aber schoil an und für sich ein absurder Gedanke, das; das höchste -Organ des staat­lichen Lebens, -die Depositärin der nationalen Souveränität, die gesetzgebende Körperschaft, -durch die Regiermig, also durch zehG Männer, nach ihrer Willkür gebildet und nmgebildet Werse, daß die -Regierung nach Beli-eben ciiizelnen staatsbür­­gerliche Rechte gewähre und airdere solcher beraube, daß sie di-e Bezirkseinteilung im letzten «Augenblick «uiid offenkundig nach «Eingebung des Partciinteresses über den Haufen werfe. Das k o lin te nicht dar -Wille der Gesetzgebng sein. Solches wäre ein verfassungsmäßiges System voir Gesetzas ivegsu veranstalteten Staatsstreichen. Und sei die provisorische Einrichtung der Verfassung, «die durch den G.-A. 1 : 1920 ge­schaffen wurde, noch so uiwollkommen, derartige Absurditäten könne sie dennoch nicht enthalten. Wenn man aber sagt, Liese zehn Männer bilden die Re­gierung, die das Vertrauen der verflossenen Natioualvcrsamm­­lun«g besaß und demnach als i«hr Mandatar betrachtet werden kann, jo antworten wir: Angenommen, daß eine derartige rechtliche Fortwirlüng des Willens einer nach dem Erlöschen ihres Mandats aufgelösten Nationalversammlung Zulässig sei, wie sie cs nicht ist, selbst dann könnte sich die Regierung nicht aM den moralischen Rechtstitel diciscs «Willens berufen, -da sie

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