Schul- und Kirchen-Bote, 1892 (Jahrgang 27, nr. 1-21)

1892-01-15 / nr. 2

18 100 fl. Es kommt also ein Lehrer nach 20 Dienstjahren auf 1200 fl. Gehalt. 3 Gymnasial- und 3 Realschullehrerstellen haben bei den gleichen Duinquennaz­­­lagen 700 fl. Grundgehalt. Der Direktor bezieht seinen Lehrergehalt (also nach 20 Jahren 1200 fl), eine Sunktionszulage von 500 fl. und etwa 100 fl. als Ertrag eines Badhauses, it­aleich 1800 fl, daneben Wohnung und Beholzung. Der szientifische Lehrer der Realschule bezieht eine Funktionszulage von 300 fl. Die Lehrer des Landesfirchenseminars beziehen einen Grundgehalt von 800 fl. und 3 Quinquennazulagen von je 100 fl, der Direktor 1300 fl. und Wohnung. In Kronstadt it der Grundgehalt B00 fl, dann Anspruch auf 5 Quin­­quentalzulagen von je 75 fl, so daß ein Lehrer nach 20jähriger Dienstzeit auf 1100 fl. steht Der Direktor hat Wohnung und 400 fl. Funktionszulage; noch 8 Lehrer haben Wohnung oder Quartiergeld. In Schäfburg ist das Stellensysten eingeführt: die jüngste mit 550 fl. Gehalt, sodann (die akademischen Bürgerschullehrer mitgerechnet) 2 Stellen mit 600 fl, 2. Stellen mit 650 fl., 3 mit 700, 2 mit 750, 3 mit 800, 1 mit 900 fl. Der Direktor bezieht 1150 fl, der Seminarleiter eine Funktionszulage von 150 fl. Es kann also ein Lehrer in Schäßburg mit 20 Dienstjahren selten mehr als 800 fl. Gehalt haben. Der Dezernalzulagenfond hat ein Erträgnis von etwa 400 fl., die nach den Dienstjahren aufgeteilt werden, so daß thatsächlich auf 1 Lehrer mit 16 Dienstjahren zivfa 23 fl. fallen! Dasselbe System herrscht in Mediarch. Dort haben sie­ 3 Stellen mit 500 fl, 3 mit 600 fl., 1 mit 700 fl, 4 mit 800 fl., 2 mit 900 fl. Der Diretor hat Wohnung, Holz und 1000 fl. Gehalt! Es kann also auch hier wie in Schäßburg ein Lehrer mit 20 Dienstjahren kaum auf 900 fl. kommen ! In Bistrip gilt dasselbe System: es giebt 6 Stellen mit 700 fl, 4 mit 800 fl., 3 mit 900 fl. Der Direktor bezieht 1000 fl. und Wohnung. Jeder Lehrer hat Anspruch auf 2 Dezernalzulagen von je 100 fl. In Sächsisch-NRegen haben die Lehrer einen Anfangsgehalt von 805 fl. Der Direkte bezieht 1035 fl. und Wohnung. In Mühlbach hat der jüngste Gymmnasiallehrer 650 fl, der zweite und dritte je 700 fl., der erste 750 fl, der Direktor 950 fl. und Wohnung Der Rektor und die ordentlichen Lehrer haben Anspruch auf 2 Quinquentalzulagen von je 60 fl. Die Zahlen weren, wie wohl jeder empfindet, eine beredte Sprache. Die sagen, daß es so nicht weiter geht Wir stehen vor der Frage: wollen wir unsere Mittelschulen erhalten oder nicht? Wenn ja, wann müssen Gehalte geschaffen wer­­den, die dem Lehrer das Leben ermöglichen und ihm die Mittel geben, den An­­sprüchen gerecht zu werden, die man an ihn stellen muß. Mint ist, wie es heißt, versucht worden, Mittel für die Erhöhung der Lehrer­­gehalte zu schaffen , aber eine Vorarbeit müßte vor allem gemacht werden, wenn man hier zum Ziele kommen will. Es muß statistisch genau der Bedarf an den einzelnen Orten erhoben werden. Man muß sich klar machen, wie will over wie hoch muß man die Gehalte stellen, um der Gegenwart zu genügen. Dann ist leicht zu­ berechnen, wie viel man an jedem Ort braucht. Und man entsteht erst die Frage: wie ist zu helfen? Es wird doch auch hier nicht anders gehen, wie bei der Volksregule, nämlich dar durch Gefet die Gehalte geregelt werden, wobei es selbstverständlich ist, daß das veraltete Stellensüften aufhört und Grundgehalte mit Quinquentalzulagen einzuführen sind! In erster Reihe müssen die die Schule er­­haltenden Orte das Mehrbedürfnis aufzubringen versuchen Einen Teil können sie

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