Siebenbürger Bote, März-Dezember 1849 (Jahrgang 59, nr. 30-183)

1849-11-26 / nr. 164

N Bi­ hp­ m 39 ° zungen allerburchlauchtigten Kaiserhauses vorkommen, eine Schmähfgrift Ungarnige die f. Öferr. Geerführer verfaßt, und vermöge fundgemachten, und überfegt, so sie vurch den Drud veröffentlicht und verbreitet zu haben, wurde wegen Majerätebeleidigung Kriegsrechtöurt­eils­­ neft Dienstesentfegung noch zu dreijährigem Testungsarreste verurtheilt. Nikolaus Szilvart aus Hades in Siebenbürgen gebürtig, seformirt, verbeurathet, ständig war, im Augus­t, der 3. bei Annäherung der Sinfurgenten die von der E. f. Truppen an Klausen­­burg im Berchell- Departements Wieder­­vereinigung Borfchubleitung der Rebellion vermög­euns gemachten Kriegsrechtsurtheils hier­­wegen der ausgestandene einmonathliche Rechnet, Untersuchungsarrest zur Strafe i Benjamin Kellemen aus Nagy-Ernye in Siebenbürgen gebürtig, 57 I. bei alt, unttarischer erhobenem Treatbestande zunächst beinzichtiget der if, einem politischen Verbrecher, Aufenthalt gegeben und denselben Obrigfeit ver­­kiefert alt, und in Belzug gebrachten I Kriegsrechteurtheiles zu jedemonatlichen Profoßenarrest verurtheilt. Nikolaus Sigmond aus Mag war Sibo in Siebenbürgen gebürtig, 27 I. geständig if, einen Romanen [hier verwundet zer Verwundung Thatberlande wurde wegen [Äwe­­vermöge fundgemachten und in Vollzug gefegten rtheils zur Bezahlung der vom KM, von zweimonatlichen Stodhausarrest Severin Adler aus Landsiion im Königreich Böhmen gebürtig,433. alt,katholisch,ledig,ehemals Oberlieutenant imi.k.51.LinienInfantie Negiminu welcher beim erhobenen That bestande geständig ist,wer in Sieben­­bürgenuanugarn gegen die königliche Autorität ausgebrochenen bewaffneten Empörung sich angesproßen, von der Rebellenregierung die Beförderung Hulver und Blei verurtheilt. Seine Exzellenz der Herr Emvil- und Militär - Gouverneur Beldmarschall- Lieutenant Freiherr von Wohlgemuth haben vieles Urtheil im Wege Nechtens Bestättiger, im Wege der Onave aber in Berücksichtigung der früher ernpries­­lichen Diensteistung desselben in sechsjährigen Steflungsarrest, in Eisen ge­­mildert, wornach das Urtheil kundgemacht, und in Vollzug gefegt wurde. Degen­­ Verheimlichung von Waffen und Munition, wurde zu Folge fund gemachten, und in Vollzug gefegten Kriegerechtsurtheils, Thodor Mikes, Andreas Bör, Sosepp Barkas zwirfenswöchentlichem, Prokop Nyitoforut zu fünfwöchentligem, und Iuon Pap zu vierwöcentlichem Stodhausarrest ver­­urtheilt. Klausenburg am 20.November 1949. Vomi­l·Kriegegericht. Die zur«Monaster Fundation als Herrschaft gehörige Ortschaft Våcs,hat nach eingeleiteter kommissioneller Erhebung ein­en Schaden von 6748 fl.57kr. WW.in den herrschaftlichen­ Wäldern,—­zu welchem Ersatze dieselbe,in sechss jährigen Ratemieres Jahr miili 24 fi.491-2kr.verhalten­ und hierü­ber viehaftunge-Uriiin­e unter heutigem Tage nie gefertigt wurde. .Welcher allgemein kum­ gegeben wird. Klausenburg, den 22. November 1849, Dom f. f. Militär - Distrikts - Kommando, Kenntniß der Elementar: Geometrie, bürgerlichen Baufunde und Mechanik, mehr Geschichlichkeit im technischen, als im Figuren­ und historischen Zeichnen verlangt wird. Diejenigen, welche sich zu dieser, bis zu der im Werke be­­griffenen Organisirung aller Lehranstalten in Siebenbürgen nur prodisorisch zu belegenden Stelle melden wollen und dazu befähigt zu sein glauben, mögen ihre dießfälligen, mit den erforderlichen Zeugnissen und etwaigen Musterzeichnungen versehenen Gefühle bis 30. Dezember i. $. dem f. f. Militär-Distrikts-Commando zu Hermannstadt einsenden, und zum Behufe ihrer eigenen Prüfung fi am erwähnten Tage auch persönlich dem genannten Militär - Distritise Commando vorstellen. Hermannstadt am 24. November 1849. Der k. f. Eisil- und Militärgouverneur im Großfürstenthum Siebenbürgen, Feldmarschall-Lieutenant Ludwig Freiherr v. Wohlgemuth, dieser auf aus derfelden Hauptmann zu Se. Majestät den Interesse Stadt möge fundgemac­hten reformirt, verheurathet, des mit auf beordert weggesich­t, und auf viese Weise haben, wurde Morgen­verhehlung eines wegen Hocverrathes 61. Artikels des Militärirafgefegbnges vom durch verheurathet, angenommen. Wid fh Armee betheiligt Kriegsartikels, Proklamation Erlag zu haben, wurde der ff. Religion, die Kaiser in Vollzug gewesene Armee 1. Juli und Mannschaft d. J. haben, wurde wegen in Gemäßheit un­d Verbindung seines Vermögens zum Gutsbesiger zu Szarzag, nicht angezeigt, Landwirth, welcher bei Inauisten Hquidirten Einziehung erhobenem zu haben, ange­­ausge­­tm welder und­ politischen Verbrechers, an mehreren Schlachten gegen nebst die Übrigen Familienglieter Entschädigungssumme vom 120 verurtheilt, ins des gebrachten Gutsbesiger, welcher beim Kieselben an erhobenen f. gebinzert E solde Thatbestande des 39 Jahre alt, Nebellenregierung ver beabsichtigten zu Rebellion verursachen Schadens no noch tie . des ge­­in fl. zum f. £. 5. mit der zum Tode durchg « bi Epuenis. An der römisch-katholischen Normalschule zu Kronstadt, ist die Stelle eines Zeichenlehrers in Erledigung genommen. Die jährlichen Bezüge dieser Stelle bestehen in 150 fl.­E. Dize; als Gehalt, dann in 50 fl. E.Mi e als Nemuneration für den Sonn­­tagss Unterricht der Professionisten, und endlich in 60 fl. E. Mie als Quartiervergütung. Dafür ist der Lehrer verpflichtet, weibenuic 14 Stunden, und zwar a2 im praktischen Zeichnen und 2 im theoretischen Vortrag der G Elementar » Geometrie, bürgerlichen Baufunde und Mechanik, Unterricht zu ertheilen, weßhalb von ihm nächst der gründlichen Kenntniß der Deutschen ,„ als der Unterrichts. Sprach­e, dann der j Nichtamtlicher Theil. Hermannstadt. Unsere legten Blätter brachten zwei Kundmachun­­­gen Sr. Ereellenz des Herrn Gouverneurs, welche alle Beachtung verdienen. Die eine, vom 20. Nov. d. 5. befiehlt die Aufstellung von Interims- Berichten für die Strafgerichtspflege in Siebenbürgen, „den Hermannsädter Distrift (das Sachenland) ausgenommen, wo noch die bisherigen Jurispiktionen befiliehen“ Es ist mit dieser Anordnung einem sehr fühlbaren Bedürfniße auf dem früher sogenannten Komitatsboven und im Steilerlande abgeboffen, denn dieselbe wird voraus sittlich dem gefeglosen­ Zustande in jenen Gebieten ein Ende machen, und die Inhaftirten werden der Wohlthat eines bafrigen Richterspruches theilhaftig werten. Von vorzüiglicer Wichtigkeit ist für uns die Nachicht, welche bei dieser Kuntmachung auf das Allerhöchste Manifet vom 21. Dez. 1848 ge­­nommen ist, wornach „die fährliche Berfaffung und innere Verwaltung vor­­läufig unverändert aufret zu verbleiben hat." — Im der Kundmachung vom 15. Nov. d. I., welche die Errichtung von Stau­thauptmannschaf­tem befiehlt, scheint jene Rücksicht weniger maßgebend gewesen zu sein. Die Errichtung von Stabshauptmannschaften auch für die Amsreife der Stätte Hermannstadt und Kronstadt, der Umstand, daß die Amtshandlungen der bisher für die Aufrechthaltung der­ Öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sittlich­­keit daselbst bestellt gewesenen L­ocalbehörden und V­erwaltungs-Organe aufzu­­hören­ Hat, alter irt jevenfals die bisherige innere V­erwaltung, Wir erklären und die Mafregel aus der Dringlichkeit des Bedürfniges, und glauben, tat ihrer Verfügung etwa auch die Erwägung zu Grunde gelegen, daß für die Zukunft die Stadthauptmannschaften (Sicherheitsbehörden) ohnehin unmittelbar unter die Regierung zu fliehen kommen sollen. — Unbeirrt bauen wir auf das katserliche Wort! Das Manistest bleibt unser Ausgangspunkt, — Die Leiter unserer­ Nation aber mahnen wirs sich die drängenden Bedürfnige nicht Über den Kopf warten, ‚der Nation den einzigen Lohn ihrer Szene, das Recht oder Vereinbarung zu wahren, möge sie die Dringlicheit des Augenblicks vorbereitet finden. Die Regierung selbst wird es und Dank mwissen, wenn wir ihr an uns den Beweis liefern helfen, daß sie der Berechtigung, der unbezweifelten Treue, der politischen Reife den Genuß der Konstitutionellen Rechte nicht vorenthalte, welche die Berfafsung vom 4. März d. S. in sich schließt! Wien, 15. November. Als der triftigste Beweis, daß die Gewerbe­produktion in allen Zweigen bedeutenden Aufschwung zu nehmen beginne, möge der Umstand dienen, daß die Erzeugung von Gold und Silbergeräthschaften neuestens sehr zugenommen hat. Was von einem Luxusartikel, welcher das ver­­hältnismäßig b­euerfte Material, edles Metall benöt­igt, gi, muß nach den Grundlagen des OBerfehres um so mehr von allen übrigen Gewerbsartikeln gelten. ( Bahrsgeinlich in Folge des starren Nebels treffen die Eisenbahnzüge verspätet ein. Bei Hradish brady gestern die Achse eines Kohlenwagens an ei­­nem Separattrain; mehrere Waggons m wurden bei diesem’ Vorfall zertrüm­­‘n­ert, und die Bahn selbst sark befestiget. ’— Die „deutsche Reform“ bringt in ihrer Nummer vom:13. d, die wo­möglich noch toller combinirte Fortlegung der großartigen Züge in Betreff der Verhaftung des Hofratdb Qurter.. . Nunmehr führt sie ihn aus dem Etod im Essen in seine Wohnung zurück,­­damit die Beschlagnahme seiner Papiere, in seiner Gegenwart vorgenommen werden konnte. Ein mit Curter in Verbindung siebender unbeschupter Carmeliter heißt versellten Korrespondenz zufolge P. Za­­chäus a sancto amore!!.— Sf die Reform wirklich so terb mysifizirt worden, over will sie selbst mortifiziren ?

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