Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-05-08 / nr. 73

» k«73. Herisiannstadtaoi18.Mai 1850. Sılan nı wädentiis Amal fisn- Inferate alsı Art werden ın de Siebenbürger Bote. EEE 8@ ur. weertiljährig © 8. BO Ar. verhelung ® ur. CM benbürgen praktische prüfung Kennenis nach namhafte Anzahl Die Regierung Zwekmäßigkeit und wenn Individuen, haben, mögen den Verhältnissen, eigener Wahl in die Gewandtheit uns innerhalb Erbländern gefeglich­­en „antereffe keit und Vertrauen Berüfsichtigung Einrichtung Diese Diefe, im den von selbe welche die hierländigen Rechtsstudien zurückgelegt bisher noch gar nicht in öffentlichen­ Diensten oder in zeitweiliger Disponibilität f­ befinden, vorläufig eine entsprechende Geschäftspraxis, bei den bereits in Wirksamkeit stehenden zu erwerben bemüht sein werden. Kronlande Siebenbürgen zu Bistrng, Klausenburg, M.Vasarhely, Karlsburg und ©. Sr. György, bestellten Gerichte ihren persünli. entsprochen und hiedurch der Negierung Er. Ma­­jestät die erfreuliche Möglichkeit derjenigen welche Belegung von geboten werden, sich tiefer Gerichtspraxis zuwenden, bei der Richterstellen die bevorstehende neue und entsprechende Weise begründen zu können. SHermannftatt, am 28. Aprit 1850. Der f. f. Eivil- und Militär-Gouverneur im Großfürstenthume Siebenbürgen,­­Feldmarschall-Lieutenant Ludwig Freiherr v. Wohlgemuth. Kriegsrechtliche Wortheile. 1. Alois v. Martinengo von Venedig gebürtig, 25 Jahre alt, katholisch, letig, Oberlieutenant von EH, Ferdinand-Hußaren 3 2. NRutolph Stonepky v. Korad, von Pozhaicziy Kolomaer Kreises in Balizien gebürtig, 29 -Zapre alt, katholisch, Terig, Rittmeister der Würtemberg- Hußaren; 3. Friedrich Syontagh te Zaparyp von Pe gebürtig, 24 Jahre an, evangelisch, levig, Lieutenant bei Preußen-Hußarenz 4. Kolomann v. Majthenyi,­von Lotut Weeprimer Komitats in OR gebürtig, 29 Jahre alt, katholisg, levig, Oberlieutenant des König v. Sachen 3. Küraster- Regimentes 5 In­ter mit ihnen abgeführten kriegsrechtlichen Untersuchung bei sicher ge­­felltem ZTpatbestente gefläntig, und überwiesen, daß sie uneingehent ihres bei ihrem Eintritte in die E1. Armee geleisteten Eides in der Rebellen-Armee Dienste geleistet, und zwar: Martinengo, daß er die Beförderung zum Rittmeister angenommen, ich an mehreren in der Bacafa gegen die Serben stattgehabten Gefechten, und­ an dem Treffen bi­s&t. Tamas im April 1849, wo er ver­­­­wundet wurde sich berheiliget habe, und seither unstennbar geblieben sei, Stonegty, daß er an der Schlacht bei Schwechat theilgenommen, und bis zu seiner bei Borbofin erfolgten Im­pfsmel­dung bei der Reserve des Re­­bellenbeeren, ohne in demselben zu avarciren, zugetheilt blich, Szontagh, saß er am 24. Oft. 1843 mit 185 Mann aus Tarnopol in Galizien meineidig entwichen, fo durch die ihm entgegenstehende Infanterie und Kavallerie, welche diefe Desertion verhindern wollte, durchgeschlagen, und tiefe von ihm zum Treubruch verleitete, so wie die ihm nachgefolgte, aus Galizien refertigte D Mannschaft der Oberstlieutenant 2. Division ausgerüstet, unter dem Kommando Led Infurgentenhäuptlings Pem die Befehle gegen den f. E. Obersen w­rben in Siebenbürgen, dann bei Irmerwar,­­Castard und De Dıtse mitgekämpft, und von den Rebellen die Verchwerung zum Major ange­­nommen, ferner bei seiner Desertion aus Galizien aus der ihm als Spitals- Kommandanten anvertrauten Spitalswaffe A480 fl. EM. fi zugeeignet habe, Majtpenyi, daß er die Beförderungen bis zum O­berstlieutenant angenom­­men, und bis 16. Juni 1849 als Bataillons-Kommandant in Komorn Dienste geleitet, und fohin die Transferirung zu Attila-Duparen angenommen habe, und in dem am 10. März 1850 abgehaltenen Sriegarechte und zwar : Friedrich Syontagh de Zapory wegen Hocverramh, erfwert der Deser­­tion im Komplotte und Veruntreuung Ärarischer Gelder nebst Entfehung von seiner befieldeten f. f. Offizierscharge und Verfall seines Vermögens als Er­­lag für den durch die Rebellion verurlacpten Schaden zum Zore dur den Strang, Kolom­aun von Deafthenyi, wegen Theilnah­me am Hocverrathe nachf Entfegung von seiner E. f. Offizierscharge und Verfall seines Vermögens zu 12jährigen Festungsarreste in Essen, Alois von Martinengo und 4. Rudolph Stonegfy wegen Theilnahme am bewaffneten Aufrupfe nebst Entfegung vom ihrer f. f. Offizierscharge und zwar Martenengo zu 5jährigem, Stonegfy aber zu 7jährigem Stellungsarreste verurt­eilt worden. Dagegen sind die Inquisiten 5. Johann v. Barceay, von Barcsa Abaufsvarer Komitats in Ungern gebürtig, 36 Jahre alt, reformirt, ledig, Rittmeister von Aleranter-Hußaren, 6. Theodor v. Rudzinsty, von Hammerstorf in Schlesien gebürtig, 34 Jahre alt, Fatholisch, ledig, Rittmeiser von Hannover-Hu­saren, von dem Verbrechen des­ Hochverrathes und au­ßer Thrilnahme am bewaffneten Auf­­ruhre frei umd losgesprochen, jedoch megen des von ihnen, in der Eigenschaft als f. t. Offiziere bei der beabsichtigten Durchführung ihres Vorhabens die Rebellenarmee zu verlassen, nicht hinlänglich bewährten einfichloffenen Beneh­­mens, und die durch not­wendig­ bedingten Verbleibende im Stande derselben ihrer befleideten Offizierscharge enti-gt worden, und in ihnen der ausgestandene Untersuchungserrest als Strafe angerechnet worden. De. Erilenz der Herr FTZM. und Arme- Kommantan: Baron von Haynau haben dieses Urtheil im Wege Red­ens bestättigt, im Wege der Gnade jedoch die dem Friedrich Spontagh zuerkannte Zopesstrafe auf 18jährigen Selungearrest in Eifen umgewandelt, die dem Kolomann von Majthenyi zuer­­kannte 12jährige Fehrigestrafe auf die Dauer von 10 Jahren in Eifen ge­mildert. Dagegen dem Oberlieutenant Mois v. Martinengo und Nittmeister Nudolph Slonrgfy den Beilungsarrest, und den beiden Nittmeistern Johann v. Barcsoy und Throtor v. Nudzinsky die Entfegung von der Charge nachge­­seßen.. Wornach das Urtheil heute find gemacht, und der Bollzug eingleitet worden is. Dem f. f. außerordentlichen Kriegsgerichte zu Arab am 20. März 1850, Arolph Sheich, von Lugosch im Banate gebürtig, 27 Jahre alt, Iedig, katholisch, A. E. Lieutenant des 5. Dragoner Regimenter, bei gefeglich erhobe­­Tharbeft ande theile geändig theils nur Zeugen überwiesen, während seines Aufenthaltes im Lade du Mihadia als Befangener der Rebellen vom Amtlicher Theil. Nr. 7629. M. C. G. 1850. Verordnung an sammtliche Distrifts: Yemter. Die bevorstehende Regelung der Rechtspflege aus dem Strafrechte zugelassen werden neuen Inflitutionen Randes in Wassen liegenden Nechtspflege im Kronlande a. b. bei Bewegung jener Aemter eingeborne, nach Mafgabe die thunlichste Nachsicht Cr­­es auf Billigkeit Möglichkeit der Dauer ich daher zu allc­en Strafgerichts:Commissionen geben gende , folchen Prazis:Candidaten­gebung. Indem sie die Möglichkeit nach bei einem oder dem Verwendung sowohl im strafgerichtlichem als zu gegenwärtige bringe, gewärtige der Fünfzigen der fih­des und Majestät rechts Fahe im Kronlande Die­ Aufgabe nehmen, „nöthige Geschäfts- mit Wilfährig« durch vorzugsweise Kaiserstaates, wird Zustize Beamten nothivendig machen. Exforderniß bestimme ist, um si zur wesentlichen der Befähigung nehmen, Gefeg kennen iß Fan ich, vorzugeweise flellen, als fih ed werde geschäftsfundige damit gefordert al eine eine durch wird, vom Standpunkte der und sonstiger Taugh­äfei­ andern dieser Berihte nach) erwerben, welche Pra: Aufforderung zur allgemeinen zu und die derselben Mairegel dergestalt von sehs Monaten in den übrigen zu Landes: werden. & E­. Richter: E. E. proviso: Siebenbürgen, der zu Fonnen. Im auf wah: genün­­­nen

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